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IMR 01/2019 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen habe auch ich offensichtlich das Alter erreicht, bei dem es verwundert, dass schon wieder Weihnachten und der Jahreswechsel vor der Tür stehen. Wenn Sie dieses Heft in Händen halten, ist auch das Jahr 2018 Vergangenheit.

Daher zuallererst - auch in Vertretung des gesamten geschäftsführenden Ausschusses unserer Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien - alles erdenklich Gute für 2019, Gesundheit und Erfolg!

Manches wird auch im Rahmen der von unserer Arbeitsgemeinschaft abgedeckten Rechtsgebiete neu auf uns zukommen, so zum 01.01.2019 das Mietrechtsanpassungsgesetz (vgl. Blank, Dokument öffnen IMR 2018, 485 ff.). Völlig offen ist das Schicksal des sog. 2. Mietrechtsnovellierungsgesetzes, dessen allererster Entwurf 2016 in Umlauf kam und das über die Punkte hinaus, die jetzt Gegenstand des Mietrechtsanpassungsgesetzes sind, z. B. auch noch gesetzliche Regelungen über die Art und Weise der Wohnflächenberechnung, detailliertere Regelungen zur Erstellung von Mietspiegeln (in Gestalt einer Mietspiegelverordnung) und die ausdrückliche Geltung der Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB auch auf ordentliche Zahlungsverzugskündigungen i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB enthielt. Konkret beschäftigt uns aber schon die geplante Reform des Wohnungseigentumsrechts in Verbindung mit dessen vorgesehener Harmonisierung mit dem Mietrecht, auch wenn deren Inkrafttreten noch nicht vorhergesagt werden kann.

Anderes bleibt als "bewährt und beliebt" erhalten, wie die IMR. Im neuen Heft finden Sie neben zwei Aufsätzen wieder eine Vielzahl von Entscheidungsbesprechungen mit hoffentlich weiterhin gewährleisteten Hilfestellungen für unsere tägliche Praxis.

Auch die Aktivitäten unserer Arbeitsgemeinschaft bleiben unverändert hoch:

- der 9. Karlsruher Immobilienrechtstag am Freitag, den 05.04.2019,
- unsere Veranstaltung mit Mitgliederversammlung im Rahmen des DAT am Freitag, den 17.05.2019, in Leipzig und
- unsere Herbsttagung am Freitag/Samstag, den 13./14.09.2019, in München.

Soweit hinterlegt, finden Sie die Programme und Anmeldeformulare auf unserer Homepage: www.mietrecht-dav.de. Ich würde mich freuen, einen neuen Teilnehmerrekord verkünden zu können, was angesichts unserer ständig gewachsenen Mitgliederzahl auf 3.104 Kolleginnen und Kollegen (Stand: 01.12.2018) kein Problem sein sollte.

Ihr
Thomas Hannemann Rechtsanwalt

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