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IMR 04/2019 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie diesen Beitrag lesen, hat der Frühling begonnen, hoffentlich auch witterungsmäßig.

Jetzt beginnt wieder alles zu grünen und zu sprießen. Auch im Miet- und Immobilienrecht ist das nicht anders. Das „Wachstum“ der Grundsteuerreform beschleunigt sich und erstreckt seine „Wurzeln“ bei der Frage der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auch ins Mietrecht. Nach dem Wunsch vieler Beteiligten soll auch die Reform des WEG „Blüten“ treiben. Es bleibt aber abzuwarten, ob nicht noch der eine oder andere „Nachtfrost“ dazwischen kommt.

Auch die Rechtsprechung lässt wieder viele „Blätter“ neuer Entscheidungen zu den unterschiedlichsten Themen „wachsen“. Hier war die Redaktion der IMR für Sie wieder fleißig auf Suche und hat einiges an obergerichtlicher Rechtsprechung aber auch aus den Instanzen, für Sie als frühen „Osterstrauß“ gesammelt.

Auch diesmal ist wieder einiges dabei aus dem Bereich rund um Miete, Wohnungseigentum und Immobilie. Dabei zeigt sich wieder, wie vielfältig die Rechtsfragen in diesem Bereich sind.

Der BGH musste z. B. klarstellen, dass der Fiskus als Noterbe nicht für die Wohngeldschulden des Erblassers aufkommen muss, wenn kein ausreichendes Nachlassvermögen vorhanden ist (Dokument öffnen S. 151). Einmal mehr macht dies deutlich, dass die Wohnungseigentümer bei Wohngeldrückständen am Ball bleiben müssen.

Ein „Dauerbrenner“ bleibt nicht nur im Frühjahr die Saldoklage. Der BGH hat ihre grundsätzliche Zulässigkeit erneut bejaht (Dokument öffnen S. 167).

Bei der eingehenden Lektüre der vor Ihnen liegenden Zeitschrift werden Sie sicherlich die eine oder andere Erkenntnis für Ihre tägliche Arbeit gewinnen können.

Ich will daher nicht weiter stören und verbleibe mit den besten Frühlingsgrüßen

Ihr
Rechtsanwalt Norbert Schönleber
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

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