Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 08/2019 - Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Kollege Horst Müller hat in Heft 7 die Inhalte der WEG-Reform vorgestellt und seine Bedenken in zeitlicher Hinsicht geäußert.
Diese Bedenken können auf die weiteren Reformvorhaben im Mietrecht übertragen werden. Während trotz der vorzüglichen Sonder-Seminar-Veranstaltungen mit Prof. Dr. Markus Artz noch über die Auslegung des Begriffs des „Berufen“ in § 556g Abs. 1a BGB (vgl. Börstinghaus/Artz, NZM 2019, 12) und die Wirkungen der Kappungsgrenze in § 559 Abs. 3a BGB (vgl. Gsell/Siegmund, Modernisierungsmieterhöhung und Abwehrrechte des Mieters, Vortrag auf dem Mietgerichtstag 2019) gerungen wird, wird bereits über weitere Verschärfungen nachgedacht. Die Mietpreisbremse soll verlängert und ein Rückforderungsanspruch des Mieters von Beginn des Mietvertrags an und nicht erst ab der Rüge begründet werden. Diese Aktivitäten sind nicht auf den Bund beschränkt. Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigte über eine Bundesratsinitiative den subjektiven Tatbestand aus § 5 WiStG zu streichen. Dieses Vorhaben ist im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen verworfen worden, nun wird zur Vermeidung eines Mietendeckels über eine Herabsenkung der Kappungsgrenze auf 10% nachgedacht.
Hier geht Eile vor Gründlichkeit und es wäre mehr Augenmaß angezeigt, auch um die schon bestehende Unsicherheit sowohl auf Seiten der Vermieter als auch auf Seiten der Mieter nicht weiter zu verschärfen. Die Wohnungsnot wird über solche Ansätze ohnehin nicht gelöst.
Wenden wir uns nun Erfreulicherem zu: Der Sommer ist da und der Urlaub hat begonnen bzw. steht bevor. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen schöne und erholsame Urlaubstage. Nach der Rückkehr in den Berufsalltag erwarten uns gleich zwei Höhepunkte im September: Die ARGE-Tagung vom 12. bis zum 14.09. in München mit interessantem Programm und kurz darauf am 16.09. das Derby St. Pauli gegen HSV am Millerntor.
Ich hoffe, Sie zumindest in München begrüßen zu dürfen.
Ihr Matthias Scheff