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IMR 05/2022 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Zeiten sind unruhig und belastend. Krieg und Pandemie beeinflussen unser Leben. Daneben müssen wir weiter professionell und besonnen unseren beruflichen Alltag meistern und abhängig von der Ausrichtung Recht sprechen, Recht entwickeln und Recht anwenden.

Wünschenswert wäre Rechtssicherheit beim Abschluss von Wohnraummietverträgen mit Kriegsflüchtlingen. Viele Privatpersonen sind derzeit grundsätzlich bereit, zu einem lediglich geringen Mietzins oder gar kostenlos Wohnraum zur Verfügung zu stellen, um die akute Not zu lindern. Es herrscht jedoch Unsicherheit, wie das vorübergehend gestaltet werden kann. Angedacht werden kann ein Leihvertrag bei kostenloser Wohnraumüberlassung oder ein zeitlicher Verzicht auf Miete. Eine wirksame zeitliche Befristung dürfte nach aktueller Gesetzeslage ohne Vorliegen der gesetzlich geforderten Befristungsgründe problematisch sein. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, gegebenenfalls einen besonderen Befristungsgrund aufgrund der besonderen Erfordernisse kurzfristig einzuführen.

Unabhängig davon müssen wir umfangreiche neue Gesetze und Gesetzesvorhaben berücksichtigen. Auch deshalb war der 24. Deutsche Mietgerichtstag in Dortmund im März, den man online, aber endlich auch wieder in Präsenz erleben konnte, eine gelungene Veranstaltung. Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck hielt den Festvortrag und erläuterte die wohnungspolitische Agenda der neuen Bundesregierung. Das neue TKG, Art. 15 DSGVO, steuerrechtliche Aspekte bei der Raummiete, Elektromobilität, die Anwendung von Mietspiegeln nach neuem Recht, Wohnraummietverhältnisse nach § 549 Abs. 2 BGB, Betriebskosten im Konzern, Mieterdienstbarkeiten, Gebühren und Streitwerte sowie vertragsgemäßer Mietgebrauch, Minderung und § 814 BGB, aber auch AGB-rechtliche Probleme und COVID-19 in der Gewerberaummiete waren Thema. Der endlich wieder mögliche kollegiale Austausch im Rahmen der Tagung war wohltuend. Dementsprechend können wir uns nun auch auf den 11. Karlsruher Immobilienrechtstag am 6. Mai, auf die 40. Mietrechtstage des eid ab 27. April, auf den Deutschen Anwaltstag am 24. Juni in Hamburg und auf die Herbsttagung der ARGE Mietrecht und Immobilien ab 23. September in Leipzig freuen. Ich hoffe also weiter auf ungetrübte Veranstaltungen mit möglicher Präsenz, spannenden Vorträgen samt Diskussion und weiteren kollegialen Austausch.

Bis dahin wünsche ich Ihnen beruflich und privat das Beste.

Herzliche und kollegiale Grüße aus München
Ihre Henrike Butenberg

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