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IMR 05/2026 - Vorwort


Liebe Leserinnen und liebe Leser,

was bewegt den Mietrechtler aktuell?

Die Mietpreisbremse wurde bundesrechtlich bis zum 31.12.2029 verlängert. Ihre praktische Bedeutung hängt jedoch weiter-hin von wirksamen landesrechtlichen Verordnungen ab. Ein Umstand, der Beratung und Prozessführung nach wie vor prägt.

Am 08.02.2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete („Mietrecht II“) vorgelegt. Der Entwurf greift zentrale neuralgische Punkte des Mietrechts auf: Indexmiete, Möblierungszuschlag bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, Kurzzeitvermietung, Schonfristzahlung sowie die Modernisierungsumlage. Die Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen und der Fachkreise liegen seit Anfang März vor – und zeigen deutlich, wie hoch die Spannungen zwischen sozialem Mieterschutz und Investitionsinteressen weiterhin sind. Flankierend hat die vom BMJV eingesetzte Expertenkommission zum Mietrecht ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Auftrag betrifft die Durchsetzung und Sanktionierung der Mietpreisbremse, eine mögliche Neufassung des Mietwuchertatbestands (§ 5 WiStG), die Regelung der Indexmiete, die möblierte Vermietung sowie Fragen der Systemkohärenz des Mietrechts insgesamt. Der Abschlussbericht wird bis zum 31.12.2026 erwartet. Man darf gespannt sein.

Hinzu kommt das seit Ende Februar 2026 existente Eckpunktepapier der Koalition für ein Gebäudemodernisierungsgesetz, das weitere Dynamik verspricht – technologieoffener, flexibler, praxistauglich sowie eine Harmonisierung der Schnittstellen von Energie-, Bau- und Mietrecht. Die Spannung steigt.

Rechtspolitische Mitgestaltung ermöglicht in besonderer Weise der 75. Deutsche Juristentag, der vom 16. bis 18.09.2026 in Erfurt stattfindet. Hier können Mitglieder nicht nur mitdiskutieren, sondern über konkrete rechtspolitische Thesen abstimmen. Die dort gefassten Beschlüsse werden veröffentlicht, an Ministerien, Bundestag und Länder weitergeleitet und können so Eingang in Referenten- und Gesetzesentwürfe finden. Diese Chance „Recht mitgestalten“ sollte genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund ist Fortbildung unerlässlich. Wertvolle Impulse bieten insbesondere der Deutsche Mietgerichtstag, der Evangelische Immobilienverband Deutschland e.V. (EID) sowie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Hinweise auf die kommenden Veranstaltungen finden Sie in diesem Heft. Zudem haben wir auch in dieser Ausgabe für Sie wieder spannende aktuelle höchstrichterliche und instanzgerichtliche Entscheidungen aufbereitet.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre sowie erfolgreiche, erfreuliche und kreative Arbeit.

Herzliche Grüße vom Schreibtisch in München

Ihre Henrike Butenberg

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