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IMR 06/2022 - Vorwort

Liebe Leserinnen,
liebe Leser,

wir tagen wieder live und in Farbe! Was für eine Freude! Nicht nur, weil es sich so anfühlt, als eroberten wir das Leben zurück, das wir vor Corona gekannt und – vielleicht nicht genug – geschätzt haben. Nein! Auch der unmittelbare Austausch über die Entwicklung unseres Berufs, der Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf unsere Tätigkeit ist von Angesicht zu Angesicht einfacher und erfreulicher.

Vom „großen“ Mietgerichtstag Ende März in Dortmund über die Mietrechtstage Ende April im Berchtesgaden, dem Münchener WEG-Forum Mitte Mai bis hin zum „kleinen“ Münchener Mietgerichtstag, der Ende Juni in München ansteht – es gab und gibt viele Möglichkeiten. So freue ich mich auch auf den Deutschen Anwaltstag, der vom 20. bis 24 06.2022 in Hamburg stattfindet. Unser Fachprogramm können Sie am Freitag, den 24.06.2022, vor Ort oder Hybrid genießen und durch Ihre Präsenz mitgestalten.

Auch bei den Gerichten macht es sich bemerkbar, dass wir dieses Frühjahr ohne Lockdown überstanden haben: Es gibt eine Vielzahl von interessanten Entscheidungen. Das beA beschäftigt uns seit 01.01.2022 nun noch intensiver. Darunter sind alte Fragen im neuen Gewand, wie die Wirksamkeit einer Kündigung des Wohnraummieters im Schriftsatz mittels beA (AG Hamburg, Urteil vom 25.02.2022 – 48 C 304/21, Dokument öffnen S. 230). Sogar der Bundesgerichtshof hat sich schon mit der Fristwahrung mittels beA auseinandergesetzt. Mon Dieux - welche schwer wiegenden Fragen sich da manchmal auftun: Je dirais même plus, eine Begruendung ist besser als eine Begründung! Und natürlich auch: „Mon Fax, adieu!“ (Dokument öffnen S. 252).

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre und freue mich, Ihnen bald von Angesicht zu Angesicht zum kollegialen Austausch zu begegnen.


Beste und kollegiale Grüße

Alice Burgmair
Rechtsanwältin

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