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IMR 01/2020 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„gefühlt schon immer“ habe ich die ehrenvolle Aufgabe, das Editorial jeweils im ersten IMR-Heft eines jeden neuen Jahres zu schreiben.

Auch wenn ich nicht sicher bin, ob in dem Moment, in dem Sie dieses Heft 1/2020 in Händen halten, das Neue Jahr bereits begonnen hat: gleich vorab auch im Namen des gesamten geschäftsführenden Ausschusses unserer Arbeitsgemeinschaft alles erdenklich Gute für Sie alle, Gesundheit und weiterhin Erfolg für 2020!

Der Gesetzgeber hält das Miet-, Wohnungseigentums- und sonstige Immobilienrecht auch im kommenden Jahr in Bewegung. So stehen zu erwarten:
- Die „Nachjustierung/Nachschärfung“ der Regelungen der Mietpreisbremse, sofern es die jeweiligen Bundesländer schaffen, formell wirksame entsprechende Verordnungen mit Begründung gleichzeitig zu veröffentlichen (wovon ich ausgehe; BT-Drs. 19/15824 vom 11.12.2019),
- ebenso die Verlängerung des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete (vgl. hierzu nur Börstinghaus, NZM 2019, 841 ff.). Weiter gibt es einen
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen über den Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht“ (BR-Drs. 469/19 vom 27.09.2019, am 11.10.2019 an die Ausschüsse verwiesen, vgl. NZM-info 2019, Heft 22, S. V) und natürlich
- die Erwartung einer großen WEG-Reform (vgl. den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom August 2019; https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/abschlussbericht_mit_deckblatt_-_stand_080919.pdf), nach deren Inkrafttreten aus meiner Sicht zu Gunsten der Eigentümergemeinschaft und zu Lasten des einzelnen Eigentümers künftig eher ein Gesellschaftsanteil als eine Immobilie erworben werden wird.

Auch die Rechtsprechung verhindert demenzielle Veränderungen durch ständige Neuerungen, was jedenfalls für alle Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaft durch die immer aktuellen Nachrichten in der IMR (und natürlich auch in der IVR) monatlich aktuell unterstützt wird. Das neue IMR-Heft enthält „bewährt und beliebt“ wieder eine Vielzahl von Entscheidungsbesprechungen mit nach wie vor gewährleisteten Hilfestellungen für unsere tägliche Praxis.

Unsere Arbeitsgemeinschaft hat für Sie 2020 folgende Fortbildung im Angebot – bitte gleich notieren:
- Der 10. Karlsruher Immobilienrechtstag am Freitag, den 08.05.2020,
- unsere DAT-Veranstaltung mit Mitgliederversammlung im Rahmen des Deutschen Anwaltstages am Freitag, den 19.06.2020, in Wiesbaden,
- unsere Herbsttagung am Freitag/Samstag, den 25./26.09.2020, im schönen Potsdam und
- der 9. Abrechnungstag am Freitag, den 04.12.2020, in Konstanz/Bodensee.

Die Programme und Anmeldeformulare finden Sie – soweit hinterlegt – auf unserer Homepage: www.mietrecht-dav.de/veranstaltungen. Nachdem entgegen meiner Hoffnung 2019 noch kein neuer Teilnehmerrekord zu verkünden war, hoffe ich unverdrossen auf 2020 angesichts unserer auf hohem Niveau gehaltenen Mitgliederzahl von 3.077 Kolleginnen und Kollegen (Stand: 01.12.2019). Wir freuen uns auf Sie!

Meine allerbesten Wünsche für das Neue Jahr
Ihr
Thomas Hannemann
Rechtsanwalt

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