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IBR 1/2018 - Inhaltsverzeichnis




 FORUM

Bauvertrag

Grundlagen

1
 K 
Ab wann gilt das neue Bauvertragsrecht?
(Martine Stein)
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2
Was ist ein Bauvertrag?
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg
(Tobias Wellensiek)
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3
Wann ist ein Vertrag über Instandhaltungsarbeiten ein Bauvertrag?
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg
(Tobias Wellensiek)
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Vergütung und Zahlung

4
Besteller kann eine Änderung des Werkerfolgs "begehren"!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln
(Birgit Franz)
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5
Anordnungsrecht besteht erst nach 30 Tagen!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln
(Birgit Franz)
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6
Wie wird die Nachtragshöhe ermittelt?
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln
(Birgit Franz)
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7
Unternehmer kann (auch) auf die Urkalkulation zurückgreifen!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln
(Birgit Franz)
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8
Besteller muss 80% der angebotenen Nachtragsvergütung als Abschlag zahlen!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln
(Birgit Franz)
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9
Nachtragsstreitigkeit kann im einstweiligen Verfügungsverfahren (vorläufig) geklärt werden!
Kurzaufsatz von RA Pascal Göpner, Köln
(Pascal Göpner)
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10
Prüfbare Schlussrechnung ist jetzt auch im BGB-Bauvertrag Fälligkeitsvoraussetzung!
Kurzaufsatz von RiOLG Harald Eimler, Hamm
(Harald Eimler)
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Kündigung

11
Weitere Zusammenarbeit unzumutbar: Kündigung aus wichtigem Grund möglich!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Georg Sturmberg, Köln
(Georg Sturmberg)
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12
Auch eine Teilkündigung ist möglich!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Georg Sturmberg, Köln
(Georg Sturmberg)
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13
Kündigung ist zeitnah nach Kenntnisnahme vom Kündigungsgrund zu erklären!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Georg Sturmberg, Köln
(Georg Sturmberg)
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14
Nach der Kündigung: Anspruch auf gemeinsame Feststellung des Leistungsstands!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Georg Sturmberg, Köln
(Georg Sturmberg)
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15
Kündigungsfolgen für Vergütung und Schadensersatz?
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Georg Sturmberg, Köln
(Georg Sturmberg)
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16
Kündigung ist schriftlich zu erklären!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Georg Sturmberg, Köln
(Georg Sturmberg)
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Abnahme

17
Nach Fristsetzung keinen Mangel angezeigt: Abnahme gilt als erfolgt!
Kurzaufsatz von RA Stephan Bolz, Mannheim
(Stephan Bolz)
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18
Abnahme verweigert: Unternehmer kann Zustandsfeststellung verlangen!
Kurzaufsatz von RA Stephan Bolz, Mannheim
(Stephan Bolz)
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19
Besteller kommt nicht zur Zustandsfeststellung: Was kann der Unternehmer tun?
Kurzaufsatz von RA Stephan Bolz, Mannheim
(Stephan Bolz)
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20
Beweislastumkehr für offenkundige Mängel!
Kurzaufsatz von RA Stephan Bolz, Mannheim
(Stephan Bolz)
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Bauträger

21
Was ist ein Bauträgervertrag?
Kurzaufsatz von RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(Oliver Elzer)
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22
Welche (neuen) Vorschriften finden auf den Bauträgervertrag keine Anwendung?
Kurzaufsatz von RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(Oliver Elzer)
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23
Voraussetzungen für Abschlagszahlungen?
Kurzaufsatz von RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(Oliver Elzer)
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Verbraucherbauvertrag

24
Was ist ein Verbraucherbauvertrag?
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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25
Verbraucherbauverträge bedürfen der Textform!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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26
Welche besonderen Vorschriften gelten für Verbraucherbauverträge?
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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27
Unternehmer muss über den Inhalt der Bauleistung informieren!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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28
Vor Vertragsschluss übergebene Baubeschreibung wird Vertragsbestandteil!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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29
Zweifel bei der Auslegung des Vertrags gehen zu Lasten des Verfassers!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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30
Fertigstellungstermin ist anzugeben!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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31
Verbraucher kann Bauvertrag widerrufen!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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32
Abschlagszahlungen nur in Höhe von 90% der Gesamtvergütung!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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33
Unternehmer muss Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5% der Gesamtvergütung leisten!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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34
Unternehmer verlangt Abschlagszahlung: Höhe der Sicherheit ist begrenzt!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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35
Vor Baubeginn sind öffentlich-rechtlich relevante Pläne herauszugeben!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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36
Mit Fertigstellung sind öffentlich-rechtlich relevante Unterlagen zu übergeben!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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37
Bauvorhaben wird gefördert: Unternehmer muss bauwerksbezogene Unterlagen herausgeben!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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38
Verbraucherbaurecht ist zwingendes Recht!
Kurzaufsatz von RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(Grete Langjahr)
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Architekten und Ingenieure

39
Neue Leistungspflichten für Architekten und Ingenieure?
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(Andreas Berger)
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40
Neue "Leistungsphase 0": Die Zielfindung!
Kurzaufsatz von RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(Tobias Rodemann)
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41
Welche neuen Vorschriften gelten auch für Architekten- und Ingenieurverträge?
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(Heiko Fuchs)
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42
Wie werden Planernachträge vergütet?
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(Heiko Fuchs)
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43
Zielfindungsphase beendet: Besteller hat Sonderkündigungsrecht!
Kurzaufsatz von RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(Tobias Rodemann)
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44
Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung vorgelegt: Kündigung nach Fristsetzung möglich!
Kurzaufsatz von RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(Tobias Rodemann)
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45
Zielfindungsphase abgeschlossen: Höhe der Vergütung nach Kündigung?
Kurzaufsatz von RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(Tobias Rodemann)
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46
Abnahme bereits nach Leistungsphase 8!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(Andreas Berger)
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47
Überwachungs- und Ausführungsfehler: Besteller muss sich zuerst an den Bauunternehmer halten!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
(Mathias Preussner)
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Kaufrecht

48
Verkäufer muss Aus- und Einbaukosten ersetzen!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(Frederic Jürgens)
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50
Lieferantenregress wird auf unternehmerischen Verkehr erweitert!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(Frederic Jürgens)
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51
Kaufsache mangelhaft: Wann muss keine Frist gesetzt werden?
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(Frederic Jürgens)
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52
Kaufverträge zwischen Unternehmern: Regressansprüche können weitergegeben werden!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(Frederic Jürgens)
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53
Kaufmännische Rügeobliegenheit besteht weiterhin!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(Frederic Jürgens)
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54
Rückgriffsansprüche verjähren weiterhin in zwei Jahren!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(Frederic Jürgens)
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55
Ablaufhemmung der Verjährungsfrist nicht mehr auf den Verbrauchsgüterkauf beschränkt!
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(Frederic Jürgens)
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56
Wann verjähren Rückgriffsansprüche in der Lieferkette?
Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(Frederic Jürgens)
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Prozessuales

57
Keine Nachträge beim Amtsgericht!
Kurzaufsatz von RiOLG Thomas Manteufel, Köln
(Thomas Manteufel)
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58
Endlich Baurichter!
Kurzaufsatz von RiOLG Thomas Manteufel, Köln
(Thomas Manteufel)
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