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Recht am Bau | Bauvertrag

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Türme aus Elfenbein?
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
J' appelle ...
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Auch die Schlechtleistung dritter kann die eigene Leistung mangelhaft mach!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Gescheitert
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
J' appelle ...
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 B 
J' appelle ...
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die Baubetriebslehre hat sich seit nahezu 40 Jahren in eine Sackgasse hineinmanövriert. Ein Bereich anwendungsorientierter Wissenschaft, ein Bereich mit einer sonst herausragenden Reputation, legt zur Analyse gestörter Bauabläufe Lösungen an, die aus vielzitierter, aber eher hilflos wirkender "baubetrieblicher Sicht" mit weitgehend unzureichender Rücksicht auf die - ich bleibe im Slang - "baurechtliche Sicht" mit Fiktionen und Abstraktionen arbeiten. Die Rechtsprechung fragt nach konkreten und im Bauablauf geführten Nachweisen, die einen gegebenen Anspruch auf Ausgleich von Nachteilen im Fall einer Baubehinderung ausfüllen sollen. Und sie bekommt immer noch Antworten, die auf der abstrakt angelegten Soll'-Methode beruhen oder auf der Annahme, genauer: auf der praxisfernen Behauptung, es gebe eine Bauablaufplanung als Bestandteil der Urkalkulation, die, wie der Preis im Nachtragsfall, in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" fortgeschrieben werden könne. Das ist Unfug!
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Mangelhaftung, Funkrtionserwartung und Vorgewerk
Stellungnahme des Autors (Philipp Hummel) zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Klarstellung
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Der Funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

 B 
No-Claim-no-blame-Kultur am Bau?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Im Raum des Planens, Bauens und Abrechnens kann eine gewisse Müdigkeit erlebt werden, Streitmüdigkeit. Müdigkeit des Streites um Abrechnungen, Nachträge und Bauzeitansprüche. Das Vertrauen in die Lösungskraft der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Tempo und hinreichender Fachkunde geht verloren. Und wenn schon streiten, dann wenigstens nicht vor einem staatlichen Gericht, dann wenigstens bei einem Schiedsgericht; Ralf Leinemann in NZBau 2021, 425.
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Hinweispflicht und Schadenersatz
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Elegante Lösung, wenn auch im einschränkenden Entschädigungsrahmen
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
BGH geht mit Unterdeckungsansatz bei AGK und W + G mit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 B 
BGH geht mit Unterdeckungsansatz bei AGK und W + G mit
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

In der Abwägungsentscheidung zur Entschädigungshöhe ist gemäß § 642 Abs. 2 BGB die "Höhe der vereinbarten Vergütung" zu berücksichtigen, dies mit den darin enthaltenen Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) und Wagnis + Gewinn (W+G); BGH "Entschädigungsdauer", BauR 2018, 242, Rn. 45. Angesprochen ist damit der im Zeitrahmen des Annahmeverzugs behinderungsveranlasst frustrierte, das heißt nicht ermöglichte Teil des Umsatze ("vereinbarte Vergütung" nach § 642 Abs. 2 BGB). Dieser wird im Ausgangspunkt bestimmt durch die Erfassung von Produktionsmitteln (Personal, Geräte und Kapital), soweit und so lange sie im Rahmen der Dauer des Annahmeverzugs unproduktiv in Leistungsbereitschaft bereitgehalten worden sind und nicht in anderen Einsätzen kostendeckend gewirkt haben (anderweitiger Erwerb).
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Gefahr(!!!) -stoff ohne Beachtung
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Schadstoffuntersuchung darf dem Auftragnehmer übertragen werden!
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 396

Dachabdichtung ist ungleich Dachdeckung
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Kein "tiefschwarzes" Dach bestellt: Farbliche Veränderung ist kein Mangel!
(Marvin Lederer)
Dokument öffnen IBR 2021, 407

Die Entscheidung ist rechtskräftig!
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Rückgriffsanspruch des Bürgen bei Zahlung ohne Zustimmung des Auftragnehmers?
(Olaf Steckhan)
Dokument öffnen IBR 2018, 390

NZB wurde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 09.06.2021
Leseranmerkung von Dr. Thomas Krebs zu
 R 
Entschädigungshöhe wird geschätzt!
(Thomas Krebs)
Dokument öffnen IBR 2020, 513

Zustimmung und Ausblick
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Holzbau als nachhaltige Alternative zum Massivbau?
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 337

 B 
Kritik an linearer Preisfortschreibung wach halten, sekundäre Darlegungslast erwägen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Anlass für Kritik, Weiterdenken und ein Streben weg von der linearen Preisfortschreibung nach dem klassischen Verständnis der Korbion'schen Preisformel mit Beibehaltung des Vertragspreisniveaus (Kapellmann/Schiffers) hin zu der AbsolutbetragsFortschreibung (Vygen) bei Ansatz des Preises für die Mehr- oder Minderleistung mit dem Wert der tatsächlich erforderlichen Kosten gab die (teilweise empörte) zur Kenntnisnahme von verdeckten Preismanipulationen. Inzwischen liegt mit § 650c BGB eine ausgesprochen ambivalente Regelung zur Preisbildung bei angeordneten BauSoll-Modifikationen vor, mit welcher der linearen Fortschreibung, jedenfalls der Regelung nach Abs. 1, an sich ein Ende gesetzt worden sein sollte, die aber über Abs. 2 nach wie vor präsent ist.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Holzbau als nachhaltige Alternative zum Massivbau?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 337 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Übers Ziel hinausgeschossen
Leseranmerkung von Dr. Jannis Matkovic zu
 R 
Verbraucherbauvertrag auch bei gewerkeweiser Vergabe!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 351

Vorunternehmerrechtsprechung Vs. Glasfassadenentscheidung
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2021, 1018 (nur online)

Antwort auf Blog-Eintrag zum 8. Dt. Baugerichtstag, AK Ib/X
Leseranmerkung von Dr. Birgit Franz zu
 B 
Erfolgreicher 8. Baugerichtstag -- Ein offener Brief
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 B 
Erfolgreicher 8. Baugerichtstag -- Ein offener Brief
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Sehr geehrte Frau Dr. Franz,

ich spreche Sie stellvertretend für alle Mitglieder der Kernarbeitsgruppe an, also für die Herren Dr. Althaus, Prof. Bartsch, Prof. Gralla, Prof. Kattenbusch, Retzlaff, Roquette, Dr. Sonntag, Prof. Voit.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Anspruchsgrund und -höhe trennen!
Leseranmerkung von Heiko Fuchs zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Leitsatz richtig?
Leseranmerkung von Michael Seitz zu
 R 
Abnahmeprotokoll mit "i. A." unterschrieben: Keine Abnahme erfolgt!
(Hartwig Schäfer)
Dokument öffnen IBR 2021, 290

Änderungen von Gesetz und Rechtssprechung beachten!
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Absolut zutreffend
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Rechtliche Leitplanken
Leseranmerkung von Heiko Fuchs zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Ich vermute ich wurde noch nicht richtig verstanden
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Die Gesamtunwirksamkeit ergibt sich aus dem Summierungseffekt
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Unwirksamer Verjährungsgleichlauf bleibt für Sicherungsabrede folgenlos!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2021, 298

 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Es wird eine Ansicht vertreten, die mit der Forderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum konkreten Nachweis der Behinderungsfolgen nicht vereinbar ist: Unter dem Begriff "konkrete bauablaufbezogene Darstellung" sei die Darlegung nur der Behinderungen und ihrer Wirkungen zu verstehen, die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen. Der Bauablauf sei nur "unter Berücksichtigung aller vom Auftraggeber zu vertretenden Einflüsse fortzuschreiben, da nur diese anspruchsbegründend sein können", so wird das meines Erachtens nicht tragbare Aschenputtel-Prinzip begründet. Ich möchte auf Zitate aus der Literatur verzichten. Die Bücher sind voll damit. So mag es nachvollziehbar sein, wenn dem jetzt auch in der Begründung der These 2 (Althaus) des Arbeitskreises Ib/X am Deutschen Baugerichtstag (8. Tagung am 21./22. Mai 2021) in dem für die künftigen Kausalitätsnachweise "Bauzeit" so wichtigen Satz "... die Verzögerung des Bauablaufs muss tatsächlich (und nicht nur theoretisch) aufgrund der gesamten Umstände aus dem Risikobereich des Bestellers eintreten" auf Umstände "aus dem Risikobereich des Bestellers" eingeschränkt wird.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Anmerkung des Autors zur zweiten Leseranmerkung von Frau Dilanas
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Ultimo Verjährung
Leseranmerkung von Dr. Tobias Rodemann zu
 R 
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit: Wunderwaffe ohne Verfallsdatum!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2021, 296

Da stimme ich überwiegend zu
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Da stimme ich überwiegend zu
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Ultimo Verjährung
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit: Wunderwaffe ohne Verfallsdatum!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2021, 296

Autorenanmerkung zur Leseranmerkung von Frau Dilanas
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Man müsste mehr miteinander sprechen
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

 S 
Bautechnik

Balkonflächen wie berechnen?


Sachverständigenbericht von Dipl. Ing. (FH) Gabriele Ebner, Architektin und ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Freiburg/Breisgau
Dokument öffnen IBR 2021, 281

 B 
Bauzeitliche Ansprüche: Thesen zum Baugerichtstag gelungen ... eine Ausnahme
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

In der Praxis gebe es keine konkret bauablaufbezogenen Behinderungsnachweise, so wird gesagt. Das sei auf zu hohe, nicht erfüllbare Anforderungen zurückzuführen. Gesetz und Rechtsprechung müssen handhabbar sein. Worum geht es? Es geht um die Wirkung einer Behinderung auf den Bauablauf, dabei um eine (mehr oder weniger) strenge Anforderung an den Nachweis der Kausalität in der Art "für tatsächliches Maß an Bauzeitverlängerung ist tatsächlich wirkendes Behinderungsereignis kausal", und zwar für Behinderungsereignisse jeder vorkommenden Art wie - ich setze gleich am Rechtsanspruch an und nehme die den Anspruch begründende Kausalität als positiv geklärt an:
  1. Vergütungsereignis
    [mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Entscheidung und Begründung überzeugt nicht.
Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
 R 
Erfüllungsanspruch verjährt vor Mängelbeseitigungsanspruch!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2021, 234

Vernachlässigung der Pflichten
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss sie sichern oder davor warnen!
(Thomas J. Michalczyk)
Dokument öffnen IBR 2021, 240

Zum erneuten Leserbrief von Herrn Herold
Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113

Stellungnahme zur Leseranmerkung von Herrn Zöller vom 26.3.2021
Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Christian Herold zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113

DIN 68800-2:1996-05 wird zu oft vergessen
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Wann ist eine technische Regel allgemein anerkannt?
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2021, 235

 S 
Bautechnik

Schimmelbelastung von 10.000 KBE in Fußböden: Per se kein Hygiene- und Entscheidungskriterium


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße, Prof. Dr.-Ing. Heinz-Jörn Moriske, Direktor im Umweltbundesamt, Berlin, und Dr. Thomas Warscheid, ö.b.u.v. Sachverständiger für Mikrobielle Schäden im Bauwesen, Wiefelstede
Dokument öffnen IBR 2021, 225

Entscheidung des BGH darf mit Spannung erwartet werden
Leseranmerkung von Sebastian Eufinger zu
 R 
Erfüllungsanspruch verjährt vor Mängelbeseitigungsanspruch!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2021, 234

Erhebliche praktische Bedeutung
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Kein Verjährungsgleichlauf in AGB!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2021, 297

Direktiven und a.R.d.T. - Zum Leserbrief von Herrn Herold
Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113

Eigentlich ...
Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
 R 
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2021, 177

Stellungnahme zum SV-Bericht
Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Christian Herold zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113