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Online seit 2023

Mehrere Säulen der Wohnungsproblematik
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 N 
Soziale Vermieter lehnen Stopp von Mieterhöhungen für drei Jahre ab
Dokument öffnen Nachricht

 L 
Wohnraummiete

Schriftsatzkündigung ade? Zur Unwirksamkeit der mietrechtlichen Kündigung im gerichtlichen elektronischen Rechtsverkehr


(Frank Hartmann)
Dokument öffnen IMR 2023, 389

Beschwerdeentscheidung
Leseranmerkung von Dr. Matthias Krist zu
 R 
Aufhebung der Ausschreibung - aus sachlichen Gründen - auch ohne Aufhebungsgrund!
(Marija Budimir)
Dokument öffnen VPR 2023, 106

 B 
Entschädigungsrechtsprechung des BGH lässt Rechtsanwender keine Ruhe
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

In der Sicht des BGH auf § 642 Abs. 2 BGB soll es nicht vorgesehen sein, den Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers zu berechnen. Der Tatrichter habe nicht arithmetisch vorzugehen. Es sei keine exakte Berechnung wie bei freier Kündigung (§ 648 Satz 2 BGB) vorgesehen. Sondern das Gesetz erfordere eine Abwägungsentscheidung; BGH "Entschädigungshöhe" vom 30.01.2020 - VII ZR 33/19, NZBau 2020, 362, Rn. 48 f. mit Bezug auf die - insoweit bereits irrtümlichen - Ansichten von Sienz (BauR 2014, 390, 398) und Glöckner (BauR 2014, 368, 374). In der Literatur wird überzeugend dagegengehalten, ...
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

 L 

Grundsteuerreform - Was muss der Zwangsverwalter beachten?


(Rainer Goldbach)
Dokument öffnen IVR 2023, 91

 L 
Wohnraummiete

Der Verbraucherbegriff im Mietrecht – Abgrenzungsfragen und praktische Fallgruppen


(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2023, 345

 S 
Bautechnik

Luftdichtheit von Dächern: Folien oder Platten?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2023, 441

XIII. Senat dreht die Uhr im (Vergabe-)Schadensersatzrecht zurück
Leseranmerkung von Dr. Jörg HFK Rechtsanwälte Heiermann Franke Knipp und Partner mbB zu
 R 
E-Vergabe: Nicht wie vorgegeben eingereichtes Angebot ist auszuschließen!
(Olaf Otting)
Dokument öffnen VPR 2023, 81

Erwiderung auf die Anmerkung des Kollegen Osmers
Stellungnahme des Autors (Georg Rehbein) zu
 R 
Wird Gerichtskostenvorschuss pauschal verzinst?
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2023, 427

Anmerkungen zur Erwiderung des Autors
Leseranmerkung von Henrik Osmers zu
 R 
Wird Gerichtskostenvorschuss pauschal verzinst?
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2023, 427

Erwiderung auf die Leseranmerkung von Osmers zu BGH, Urteil vom 26.04.2023
Stellungnahme des Autors (Dr. Georg Rehbein) zu
 R 
Wird Gerichtskostenvorschuss pauschal verzinst?
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2023, 427

Gerichtskostenverzinsung pauschal!
Leseranmerkung von Henrik Osmers zu
 R 
Wird Gerichtskostenvorschuss pauschal verzinst?
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2023, 427

OLG Celle, Urteil vom 01.02.2023 - 3 U 60/22
Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
 R 
Auch wenn der Sachverständige keine Mängel feststellt: Abnahme ist allein Erwerbersache!
(Stephan Kleinjohann)
Dokument öffnen IBR 2023, 1032 (nur online)

DSGVO hier egal
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
 R 
Videoüberwachung: Unterlassungsanspruch bei Überwachungsdruck
(Susanne Tank)
Dokument öffnen IMR 2023, 335

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.04.2022 - 5 U 178/21
Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
 R 
DIN-Normen sind nur Mindestanforderungen!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2023, 392

Ergänzende Anmerkung des Autors
Stellungnahme des Autors (Prof. Dr. Heiko Fuchs) zu
 R 
DIN-Normen sind nur Mindestanforderungen!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2023, 392

 L 
Erbbaurecht

Rechtliche Hemmnisse für den Einsatz des Erbbaurechts – oder: Warum ist das Erbbaurecht so unbeliebt?


(Robin Reichel)
Dokument öffnen IMR 2023, 301

Kein Unrecht
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 B 
Skandal - nicht nur - um Rosi
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 B 
Skandal - nicht nur - um Rosi
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Der Entschädigungsanspruch des Unternehmers nach § 642 BGB umfasst nicht die Mehrkosten, die bei ihm nach der Beendigung des Annahmeverzugs bei Ausführung der verschobenen Werkleistung anfallen; BGH "Entschädigungsdauer", IBR 2017, 664 = BauR 2018, 242. Der Anspruch richtet sich allein auf die Nachteile, die dem Unternehmer während der "Dauer des Verzugs" entstehen. Anknüpfungspunkt für die Bemessung der Entschädigung ist die Dauer des Annahmeverzugs. Denn das zeitliche Kriterium ...
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

 L 
Öffentliches Recht

Genehmigungspraxis bei Wohnbauvorhaben: Leichtere Befreiungsmöglichkeiten bleiben oftmals ungenutzt


(Henrik Kirchhoff; Carlotta Zimmermann)
Dokument öffnen IMR 2023, 257

Weiteres Argument: Sparsamkeit + Wirtschaftlichkeit
Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
 R 
Preisanpassungsklausel ist doch ein Muss!
(Julia Zerwell)
Dokument öffnen IBR 2023, 306

Eine Entscheidung, die hinterfragt werden muss
Leseranmerkung von Frank Steeger zu
 R 
Nur mit Grundleistungen beauftragt: Dachkonstruktion muss nicht überwacht werden!
(Marvin Lederer)
Dokument öffnen IBR 2022, 133

Kritische Betrachtung des Urteils ist geboten
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Anforderung einer Bauhandwerkersicherheit: Sieben bis 10 Tage sind die Mindestfrist!
(Philipp Scharfenberg)
Dokument öffnen IBR 2023, 186

Nicht wirklich
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
 R 
Vor Sachverständigenbeauftragung durch WEG: Drei Vergleichsangebote Minimum!
(Meike Klüver)
Dokument öffnen IMR 2023, 293

Abweichende Rechtsprechung
Leseranmerkung von Rainer Kubsch zu
 R 
Vor Sachverständigenbeauftragung durch WEG: Drei Vergleichsangebote Minimum!
(Meike Klüver)
Dokument öffnen IMR 2023, 293

 S 
Bautechnik

Niveaugleiche Türschwellen: Alternativer Ansatz


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2023, 331

Ende der Vertragsfreiheit
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Keine getrennte Kündigung von Wohnung und Garage bei gleichzeitiger Anmietung
(Christian Göpper)
Dokument öffnen IMR 2023, 267

Zuschläge
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 L 
Geänderte Leistungen mit „tatsächlich erforderliche Kosten“ berechnen – bleibt es doch beim „guten Preis = guter Nachtrag oder schlechter Preis = schlechter Nachtrag“?
(Manuel Biermann)
Dokument öffnen IBR 2023, 1017 (nur online)

 L 

12. Karlsruher Immobilienrechtstag der ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV


(Camilla Ille)
Dokument öffnen IVR 2023, 58

 L 

Die Zwangsräumung von Immobilien - ein Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022


(Jacob Stierle)
Dokument öffnen IVR 2023, 48

 L 

Die Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG


(Gerhard Schmidberger)
Dokument öffnen IVR 2023, 41

 L 
Bauvertrag

Geänderte Leistungen mit "tatsächlich erforderliche Kosten" berechnen – bleibt es doch beim "guten Preis = guter Nachtrag oder schlechter Preis = schlechter Nachtrag"?


(Manuel Biermann)
Dokument öffnen IBR 2023, 1017 (nur online) (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

 B 
Streitvermeidung anstatt Konfliktlösung? Im IPA-Modell werden finanzielle Konsequenzen aus Fehlern Einzelner sozialisiert
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Beim Bau von Großprojekten scheint sich eine Illusion zu verbreiten. Nach Jahrzehnten des oft destruktiven Streits und der offenbar gewordenen Hilflosigkeit unserer zivilen Gerichtsbarkeit, Streit zügig und mit überzeugender Fachkunde zu befrieden, nimmt die Lust zu, Projekte von vorneherein verstärkt auf Partnerschaftlichkeit und Streitarmut auszurichten. Es wird angestrebt, Projekte, im frühen Zusammenwirken von Planern und Ausführenden, so zu organisieren, dass unter den von mehreren Projektbeteiligten gemeinschaftlich gefundenen Qualitäts-, Zeit- und Kostenzielen weniger das Gegeneinander als das Miteinander im Vordergrund steht. Das Commitment der Projektbeteiligten soll durch Modelle der integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen gefördert werden.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Korsett
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
 R 
Antrag auf Schriftsatznachlass ist im Termin zu bescheiden!
(Harald Eimler)
Dokument öffnen Aufsatz

 L 

Wohnraum: Anspruch auf Gestattung eines Balkonkraftwerks?


(Mathias Münch)
Dokument öffnen IMR 2023, 215

Es darf munter weiter spekuliert werden
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 R 
Wie sind tatsächlich erforderliche Kosten (nicht) darzulegen?
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen Aufsatz

Auf die Verfassung kommt es (auch) an …
Stellungnahme des Autors (Oliver Elzer) zu
 R 
Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag?
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen Aufsatz

3 Angebote ???
Leseranmerkung von Hans-Georg Stein zu
 R 
Wirksamer Beschluss bedarf vorheriger Einholung mehrerer Angebote!
(Svenja Riedling)
Dokument öffnen Aufsatz

Gebührenstreitwert
Leseranmerkung von Hans-Georg Stein zu
 R 
Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag?
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen Aufsatz

Meines Erachtens liegt hier ein Bauvertrag vor.
Leseranmerkung von Dennis Kindermann zu
 R 
Anbau von Balkonen ist keine "erhebliche" Umbaumaßnahme!
(Anna Stretz)
Dokument öffnen Aufsatz

zur IMR Heft 5/2023
Leseranmerkung von Carsten Brückner zu
 R 
Berliner Mietpreisbremse: Unübliche Vertragsgestaltung spricht für Umgehungsgeschäft
(Melanie Kruse)
Dokument öffnen Aufsatz

 B 
Die Schranken des § 642 BGB und (fast) kein Ende an verbreiteten Irrsichten darauf
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Was bleibt dem Klima-U unseres Falls, wenn er den Auslegungen des § 642 Abs. 2 BGB in der Entscheidung BGH "Entschädigungshöhe" vom 30.01.2020 (NZBau 2020, 362) folgt? Oft buchstäblich nichts. Und das, obwohl sein Bauablauf durch Vorunternehmerverzögerungen schwer gestört worden ist. Zeiten, in denen der Besteller im Annahmeverzug gewesen ist, kann der Klima-U zumeist noch rechtssicher nachweisen, auch seine Leistungsbereitschaft während der Dauer des Verzugs. Sollte er auch noch ein paar Dokumente finden, mit denen er hieb- und stichfest zeigen kann, welche Frauen und Männer annahmeverzugsbedingt auf dem Rollgerüst saßen und außerordentliches Frühstück hielten, wird er dafür am Ende eines aufwendigen Nachweisprozesses möglicherweise mit ein paar hundert oder tausend Euro entschädigt. Welchen Wert aber hat eine solche "Entschädigung", wenn ihm die Kosten gleichzeitig in Größenordnungen mehrerer zigtausend oder zu hunderttausenden davonlaufen? Liebe Leser*innen, ich fantasiere nicht. Das ist hier draußen die Realität. Der Klima-U, der weiter auf der Suche nach einem Recht für den Ausgleich eines wenigstens nennenswerten Teils seiner wirtschaftlichen Nachteile aus Annahmeverzug ist, fragt also, was an BGH "Entschädigungshöhe" und in der diese vertiefenden Literatur nicht stimmt. Und tatsächlich: Er sieht zwei folgenschwere
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Schrott-IT
Leseranmerkung von Marco Röder zu
 R 
Überlanger Dateiname ist ein Gerichts- und kein Anwaltsproblem!
(Wolfgang Dötsch)
Dokument öffnen Aufsatz

Achtung Mindermeinung!
Leseranmerkung von Dr. Greiner zu
 R 
Gleich ist nicht Gleich: Maßstabskontinuität nach § 16 WEG n.F.
(Birgit Weber)
Dokument öffnen Aufsatz

Koordination und Integration aller Fachplanungen = Grundleistung des Objekt
Leseranmerkung von Friedhelm Doell zu
 R 
Bauherr muss Planer koordinieren!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen Aufsatz

 S 
Bautechnik

Mindeststandard innenliegender Dachrinnen


Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2023, 225

 B 
BGH "Entschädigungshöhe" mit Kuriosität?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

..., oder irre ich mich? Zu den Vergütungsanteilen für die vom Unternehmer, dem Klima-U, unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel gehören nicht die infolge des Annahmeverzugs ersparten Aufwendungen einschließlich darauf entfallender Anteile für Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Wagnis + Gewinn (W + G). So wird der zweite Schritt in der Arbeitsanweisung des BGH eingeleitet. Sie sind von der Rohentschädigung abzusetzen, wobei ich als "Rohentschädigung" das Ergebnis aus dem ersten Schritt der Arbeitsanweisung ansehe. Lohnempfänger (gewerbliche Arbeiter) hat der Klima-U nicht unproduktiv bereitgehalten. Die Lohnleistungen seines Auftrags hat er ja weitgehend von einem Nachunternehmen vom Ostrand Europas unter Beistellung des Materials erbringen lassen und bei Beginn des Annahmeverzugs ohne irgendwelche Nachteile für sich sozusagen "Nachhause" geschickt. Sein Bauleiter war aber während der Dauer des Verzugs nur teilweise ausgelastet, hat weniger Bauleistung umgesetzt, als es zur Deckung des Großteils der Baustellengemeinkosten (BGK) und ... ja auch zur Deckung der während des Annahmeverzugs ungebremst weiter entstehenden Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) erforderlich und in seinem Auftrag angelegt war. Der Auslastungsmangel beim Bauleiter. Er kann durchaus im Sinne eines unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittels angesehen werden. Wenn ich das tue und damit den Weg des BGH entlang seiner Arbeitsanweisung gehe, treffe ich auf eine Kuriosität.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Werkstatt-Beitrag zu OLG Zweibrücken - Beschl. v. 03.02.2023 - 4 W 4/23
Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
 R 
Änderung der Streitwertfestsetzung: Sechs Monate heißt sechs Monate!
(Thomas Blatt)
Dokument öffnen Aufsatz

Gesamtrechtsanalogie bei Ausnahmevorschriften unzulässig.
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit verjährt in drei Jahren ab Anforderung!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen Aufsatz

...nur, wenn der Tiefbauer seine Erkundigungspflichten erfüllt hat.
Stellungnahme des Autors (Dr. Markus Vogelheim) zu
 R 
Tiefbauunternehmer darf sich auf fehlerhafte Spartenauskunft verlassen!
(Markus Vogelheim)
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