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Zeichenerklärung
 R 
Rechtsprechung
 K 
Kurzaufsatz
 L 
Langaufsatz
 B 
Blog-Eintrag
 S 
Sachverständigenbericht
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Zeitschriftenschau
 I 
Interview
 N 
Nachricht
Leseranmerkung

Zeige Dokumente 101 bis 150 von insgesamt 4953

Online seit 2023

Weiteres Argument: Sparsamkeit + Wirtschaftlichkeit
Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
 R 
Preisanpassungsklausel ist doch ein Muss!
(Julia Zerwell)
Dokument öffnen IBR 2023, 306

Eine Entscheidung, die hinterfragt werden muss
Leseranmerkung von Frank Steeger zu
 R 
Nur mit Grundleistungen beauftragt: Dachkonstruktion muss nicht überwacht werden!
(Marvin Lederer)
Dokument öffnen IBR 2022, 133

Kritische Betrachtung des Urteils ist geboten
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Anforderung einer Bauhandwerkersicherheit: Sieben bis 10 Tage sind die Mindestfrist!
(Philipp Scharfenberg)
Dokument öffnen IBR 2023, 186

Nicht wirklich
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
 R 
Vor Sachverständigenbeauftragung durch WEG: Drei Vergleichsangebote Minimum!
(Meike Klüver)
Dokument öffnen IMR 2023, 293

Abweichende Rechtsprechung
Leseranmerkung von Rainer Kubsch zu
 R 
Vor Sachverständigenbeauftragung durch WEG: Drei Vergleichsangebote Minimum!
(Meike Klüver)
Dokument öffnen IMR 2023, 293

 S 
Bautechnik

Niveaugleiche Türschwellen: Alternativer Ansatz


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2023, 331

Ende der Vertragsfreiheit
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Keine getrennte Kündigung von Wohnung und Garage bei gleichzeitiger Anmietung
(Christian Göpper)
Dokument öffnen IMR 2023, 267

Zuschläge
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 L 
Geänderte Leistungen mit „tatsächlich erforderliche Kosten“ berechnen – bleibt es doch beim „guten Preis = guter Nachtrag oder schlechter Preis = schlechter Nachtrag“?
(Manuel Biermann)
Dokument öffnen IBR 2023, 1017 (nur online)

 L 

12. Karlsruher Immobilienrechtstag der ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV


(Camilla Ille)
Dokument öffnen IVR 2023, 58

 L 

Die Zwangsräumung von Immobilien - ein Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022


(Jacob Stierle)
Dokument öffnen IVR 2023, 48

 L 

Die Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG


(Gerhard Schmidberger)
Dokument öffnen IVR 2023, 41

 L 
Bauvertrag

Geänderte Leistungen mit "tatsächlich erforderliche Kosten" berechnen – bleibt es doch beim "guten Preis = guter Nachtrag oder schlechter Preis = schlechter Nachtrag"?


(Manuel Biermann)
Dokument öffnen IBR 2023, 1017 (nur online) (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

 B 
Streitvermeidung anstatt Konfliktlösung? Im IPA-Modell werden finanzielle Konsequenzen aus Fehlern Einzelner sozialisiert
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Beim Bau von Großprojekten scheint sich eine Illusion zu verbreiten. Nach Jahrzehnten des oft destruktiven Streits und der offenbar gewordenen Hilflosigkeit unserer zivilen Gerichtsbarkeit, Streit zügig und mit überzeugender Fachkunde zu befrieden, nimmt die Lust zu, Projekte von vorneherein verstärkt auf Partnerschaftlichkeit und Streitarmut auszurichten. Es wird angestrebt, Projekte, im frühen Zusammenwirken von Planern und Ausführenden, so zu organisieren, dass unter den von mehreren Projektbeteiligten gemeinschaftlich gefundenen Qualitäts-, Zeit- und Kostenzielen weniger das Gegeneinander als das Miteinander im Vordergrund steht. Das Commitment der Projektbeteiligten soll durch Modelle der integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen gefördert werden.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Korsett
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
 R 
Antrag auf Schriftsatznachlass ist im Termin zu bescheiden!
(Harald Eimler)
Dokument öffnen Aufsatz

 L 

Wohnraum: Anspruch auf Gestattung eines Balkonkraftwerks?


(Mathias Münch)
Dokument öffnen IMR 2023, 215

Es darf munter weiter spekuliert werden
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 R 
Wie sind tatsächlich erforderliche Kosten (nicht) darzulegen?
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen Aufsatz

Auf die Verfassung kommt es (auch) an …
Stellungnahme des Autors (Oliver Elzer) zu
 R 
Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag?
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen Aufsatz

3 Angebote ???
Leseranmerkung von Hans-Georg Stein zu
 R 
Wirksamer Beschluss bedarf vorheriger Einholung mehrerer Angebote!
(Svenja Riedling)
Dokument öffnen Aufsatz

Gebührenstreitwert
Leseranmerkung von Hans-Georg Stein zu
 R 
Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag?
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen Aufsatz

Meines Erachtens liegt hier ein Bauvertrag vor.
Leseranmerkung von Dennis Kindermann zu
 R 
Anbau von Balkonen ist keine "erhebliche" Umbaumaßnahme!
(Anna Stretz)
Dokument öffnen Aufsatz

zur IMR Heft 5/2023
Leseranmerkung von Carsten Brückner zu
 R 
Berliner Mietpreisbremse: Unübliche Vertragsgestaltung spricht für Umgehungsgeschäft
(Melanie Kruse)
Dokument öffnen Aufsatz

 B 
Die Schranken des § 642 BGB und (fast) kein Ende an verbreiteten Irrsichten darauf
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Was bleibt dem Klima-U unseres Falls, wenn er den Auslegungen des § 642 Abs. 2 BGB in der Entscheidung BGH "Entschädigungshöhe" vom 30.01.2020 (NZBau 2020, 362) folgt? Oft buchstäblich nichts. Und das, obwohl sein Bauablauf durch Vorunternehmerverzögerungen schwer gestört worden ist. Zeiten, in denen der Besteller im Annahmeverzug gewesen ist, kann der Klima-U zumeist noch rechtssicher nachweisen, auch seine Leistungsbereitschaft während der Dauer des Verzugs. Sollte er auch noch ein paar Dokumente finden, mit denen er hieb- und stichfest zeigen kann, welche Frauen und Männer annahmeverzugsbedingt auf dem Rollgerüst saßen und außerordentliches Frühstück hielten, wird er dafür am Ende eines aufwendigen Nachweisprozesses möglicherweise mit ein paar hundert oder tausend Euro entschädigt. Welchen Wert aber hat eine solche "Entschädigung", wenn ihm die Kosten gleichzeitig in Größenordnungen mehrerer zigtausend oder zu hunderttausenden davonlaufen? Liebe Leser*innen, ich fantasiere nicht. Das ist hier draußen die Realität. Der Klima-U, der weiter auf der Suche nach einem Recht für den Ausgleich eines wenigstens nennenswerten Teils seiner wirtschaftlichen Nachteile aus Annahmeverzug ist, fragt also, was an BGH "Entschädigungshöhe" und in der diese vertiefenden Literatur nicht stimmt. Und tatsächlich: Er sieht zwei folgenschwere
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Schrott-IT
Leseranmerkung von Marco Röder zu
 R 
Überlanger Dateiname ist ein Gerichts- und kein Anwaltsproblem!
(Wolfgang Dötsch)
Dokument öffnen Aufsatz

Achtung Mindermeinung!
Leseranmerkung von Dr. Greiner zu
 R 
Gleich ist nicht Gleich: Maßstabskontinuität nach § 16 WEG n.F.
(Birgit Weber)
Dokument öffnen Aufsatz

Koordination und Integration aller Fachplanungen = Grundleistung des Objekt
Leseranmerkung von Friedhelm Doell zu
 R 
Bauherr muss Planer koordinieren!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen Aufsatz

 S 
Bautechnik

Mindeststandard innenliegender Dachrinnen


Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2023, 225

 B 
BGH "Entschädigungshöhe" mit Kuriosität?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

..., oder irre ich mich? Zu den Vergütungsanteilen für die vom Unternehmer, dem Klima-U, unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel gehören nicht die infolge des Annahmeverzugs ersparten Aufwendungen einschließlich darauf entfallender Anteile für Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Wagnis + Gewinn (W + G). So wird der zweite Schritt in der Arbeitsanweisung des BGH eingeleitet. Sie sind von der Rohentschädigung abzusetzen, wobei ich als "Rohentschädigung" das Ergebnis aus dem ersten Schritt der Arbeitsanweisung ansehe. Lohnempfänger (gewerbliche Arbeiter) hat der Klima-U nicht unproduktiv bereitgehalten. Die Lohnleistungen seines Auftrags hat er ja weitgehend von einem Nachunternehmen vom Ostrand Europas unter Beistellung des Materials erbringen lassen und bei Beginn des Annahmeverzugs ohne irgendwelche Nachteile für sich sozusagen "Nachhause" geschickt. Sein Bauleiter war aber während der Dauer des Verzugs nur teilweise ausgelastet, hat weniger Bauleistung umgesetzt, als es zur Deckung des Großteils der Baustellengemeinkosten (BGK) und ... ja auch zur Deckung der während des Annahmeverzugs ungebremst weiter entstehenden Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) erforderlich und in seinem Auftrag angelegt war. Der Auslastungsmangel beim Bauleiter. Er kann durchaus im Sinne eines unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittels angesehen werden. Wenn ich das tue und damit den Weg des BGH entlang seiner Arbeitsanweisung gehe, treffe ich auf eine Kuriosität.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Werkstatt-Beitrag zu OLG Zweibrücken - Beschl. v. 03.02.2023 - 4 W 4/23
Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
 R 
Änderung der Streitwertfestsetzung: Sechs Monate heißt sechs Monate!
(Thomas Blatt)
Dokument öffnen Aufsatz

Gesamtrechtsanalogie bei Ausnahmevorschriften unzulässig.
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit verjährt in drei Jahren ab Anforderung!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen Aufsatz

...nur, wenn der Tiefbauer seine Erkundigungspflichten erfüllt hat.
Stellungnahme des Autors (Dr. Markus Vogelheim) zu
 R 
Tiefbauunternehmer darf sich auf fehlerhafte Spartenauskunft verlassen!
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen Aufsatz

Der Leitsatz aus Ziff. 5 ist Problematisch!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Tiefbauunternehmer darf sich auf fehlerhafte Spartenauskunft verlassen!
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen Aufsatz

Leitsatz missverständlich
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
 R 
§ 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen Aufsatz

 L 
Wohnraummiete

Zur (Nicht-)Anwendung der Mietpreisbremse auf die Vermietung einer "kernsanierten" Wohnung


(Josua Zimmermann)
Dokument öffnen IMR 2023, 171

 B 
Entschädigung aus § 642 BGB und Arbeitsanweisung des BGH zur Höhe
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Ein Entschädigungsanspruch des Unternehmers aufgrund Annahmeverzugs des Bestellers B, ein Anspruch des Klima-U in der Sache nach Blog-Eintrag vom 23.01.2023, darf sich auf Nachteile des Klima-U beziehen, die ihm während der Dauer des Annahmeverzugs entstehen, aber nicht auf die Nachteile nach Beendigung des Annahmeverzugs. Im Zeitrahmen des vom Klima-U nachzuweisenden Annahmeverzugs ermisst sich der monetäre Umfang eines Entschädigungsanspruchs aus § 642 Abs. 2 BGB in erster Linie nach der Höhe der vereinbarten Vergütung. So will es das Gesetz. Der Anspruch umfasst auch die in dieser Vergütung enthaltenen Anteile für Wagnis, Gewinn und Allgemeine Geschäftskosten; BGH "Entschädigungsdauer", BauR 2018, 242 Rn. 45. Auf dem Weg dorthin geht der BGH einen Umweg über nutzlos bereitgehaltene Produktionsmittel. Es darf gefragt werden, ob dabei der Begriff "Produktionsmittel" im Sinn des Gesetzes zutreffend aufgenommen wird.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

BGH vom 19.1.2023 ist vollumfänglich zuzustimmen
Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
 R 
Wann ist die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen Aufsatz

Unverständliche Entscheidung
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
 R 
Trotz unvollständiger Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsanwalt muss das beA nutzen!
(Martine Stein)
Dokument öffnen Aufsatz

Zum Verständnis des § 15 Abs. 3 S. 1 VOB/B
Leseranmerkung von christian sienz zu
 R 
Welche Anforderungen bestehen an die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen Aufsatz

 L 
Prozessuales

Beschlussklage gegen Abrechnungsbeschluss wirtschaftlich sinnlos – erfolgreiche Klage als Pyrrhussieg?


(Hans-Joachim Weber)
Dokument öffnen IMR 2023, 129

 L 
Bauträger

Das neue GWG - Barzahlung beim Bauträger


(Joachim Germer)
Dokument öffnen IBR 2023, 1004 (nur online)

 B 
Entschädigungshöhe nach § 642 Abs. 2 BGB, oder: Die bedenkliche Sache mit den Füllaufträgen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Ob § 642 BGB für die Abwicklung von monetären Folgen beim Unternehmer, Folgen von Behinderungen aus dem Risikobereich des Bestellers (kurz: B), als Rechtsnorm für die Subsumtion taugt, mag zwar bezweifelt werden; siehe Blog-Eintrag vom 30.01.2023. Die Zweifel helfen dem Klima-U in unserem Fall (Blog-Eintrag vom 23.01.2023 rein praktisch betrachtet freilich nicht weiter. Der BGH hat in den zwei bewussten Entscheidungen nun einmal die Grenzen von Entschädigung in seiner Sicht geklärt. Daran wird auf kaum absehbare Zeit wohl nicht zu rütteln sein. Bis auf weiteres stellt sich für den "Rechts"-Anwender die Frage, worauf sich eine Entschädigung des Klima-U in der Sicht des BGH richten darf und worauf nicht. Dabei trifft er auf eine weitere - vorsichtig ausgedrückt - Ungereimtheit, dieses Mal weniger im Gesetz als in der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Solaranlagen auf Flachdächern: Brandgefährlich?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße, und Dr. rer. nat. Udo Simonis, ö.b.u.v. Sachverständiger für Kunststofftechnik - Dach- und Dichtungsbahnen, Ronneburg
Dokument öffnen IBR 2023, 117

 L 
Wohnungseigentum

Die Gaspreisbremse in der WEG


(Melanie Kruse)
Dokument öffnen IMR 2023, 85

Vergaberecht vs. Zivilrecht
Leseranmerkung von Christian Meier zu
 R 
Ausschreibung eines Rahmenvertrags: Auftraggeber muss Höchstwert/-menge angeben!
(Lars Lange)
Dokument öffnen Aufsatz

 B 
Vom BGH nachvollziehbar in die Schranken des § 642 BGB gewiesen, aber ...
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Der Besteller B aus unserem (realitätsnahen) Fall lässt den Unternehmer U (Klima-U) und dessen Bauzeitnachtrag mit BGH "Vorunternehmer I" aus dem Jahr 1985 (VII ZR 23/84) durch die Maschen des Rechtsnetzes fallen, ein Netz, das eigentlich die Interessen der Beteiligten auf beiden Vertragsseiten in ausgewogener Weise schützen soll. Damit nicht genug. Gegen den hilfsweise auf einen Entschädigungsanspruch gerichteten Vortrag des Klima-U wendet der B die jüngste Rechtsprechung des BGH zu § 642 Abs. 2 BGB an und stellt, nachdem der Rechtsvertreter des Klima-U nachdrücklich insistiert hatte, zwar eine gewisse Entschädigung in Aussicht. Diese "gewisse Entschädigung" würde sich, das weiß der Klima-U, allerdings auf einen Betrag belaufen, der sehr weit unter der tatsächlichen Höhe aller seiner Nachteile aus dem Mitwirkungsmangel des B liegt. Und, ...
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 L 

Die Zwangshypothek und das Grundbuch - Jahresrückblick 2022


(Sebastian Seibt)
Dokument öffnen IVR 2023, 10

 L 

Die Zwangsversteigerung von Immobilien - Jahresrückblick 2022


(Andreas Georg Thürauf; Alexandra Hammermüller)
Dokument öffnen IVR 2023, 1

Fehler in der Zwischenüberschrift...
Leseranmerkung von Sebastian Demuth zu
 B 
Nicht zu fassen! Ein als "dramatisch ungerecht empfundenes Ergebnis"
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Jetzt noch strenger der BGH
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
 R 
Nachholung einer Glaubhaftmachung: Drei Wochen sind nicht unverzüglich!
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen Aufsatz

Siehe jetzt aber strenger BGH....
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
 R 
"Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist unverzüglich glaubhaft zu machen!
(Wolfgang Dötsch)
Dokument öffnen Aufsatz

Keine Fristsetzung nach Rücktritt
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
 R 
Viele Mängel, viele Fristen!
(Wolfgang Weller)
Dokument öffnen Aufsatz