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Leseranmerkung

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Online seit 2023

Zur Leseranmerkung von Herrn Füg
Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
 R 
Putz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter Wärme
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2024, 1

Chance verpasst
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Erstverwalter steht "im Lager des Bauträgers": Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2024, 72

Putz-/Mauermörtelverarbeitung bei widrigen Randbedingungen
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Putz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter Wärme
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2024, 1

 B 
Bauzeitgutachten, die das Vertrauen in die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre beschädigen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Liebe Leser:innen, lieber Herr Usselmann,

wenn Ihnen die Schwierigkeiten und Fragwürdigkeiten des Jahres 2023 - nicht nur an dieser Stelle - zu viel werden, sind Sie selbstverständlich frei, sich weiterzuklicken. So kurz vor der Zeit, die wahrscheinlich nicht nur mich in einen Zustand des Besinnens locken möchte, durchatmen, die Gedanken kommen und gehen lassen möchte ..... Entschuldigung! Aber das eine möchte ich noch loswerden:
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Chance verpasst
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 N 
Unwirksame Abnahmeklausel verwendet: Keine Berufung auf fehlende Abnahme!
Dokument öffnen Nachricht

Mit zwei Bauablaufplänen ist es nicht getan
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Immenser Aufwand, und das auch noch ohne Sinn
Stellungnahme des Autors (Dr.-Ing. Matthias Drittler) zu
 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 L 
Wohnraummiete

Erklärungsinhalte und Vertragsschluss beim Wohnraummietvertrag sowie Fragestellungen zu inhaltlichen Zweckänderungen und Leistungsbestimmungsrecht


(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2024, 1

Abstraktionen vs. Hypothesen
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Häufig - leider allzu häufig! - beruhen Bauzeitgutachten auf einem grundlegenden Systemfehler in der sogenannten Störungsmodifikation. Einer Störungsmodifikation bedient sich ein im Fall eines gestörten Bauablaufs für seine Nachteile darlegungs- und beweispflichtiger Auftragnehmer, um den Anteil an der tatsächlichen Bauzeitverlängerung festzustellen, den er beanspruchen kann. Dabei geht es zunächst um den Zeitersatz, im Weiteren um den darin eingebetteten Teil der Bauzeitverlängerung, für den der Auftragnehmer monetären Ersatz seiner Nachteile beanspruchen kann. Die Nachteile müssen nachweislich auf Behinderungen aus dem Risikobereich des Anspruchsgegners zurückgehen. Dies nachzuweisen, ist eine Störungsmodifikation bekanntlich konkret bauablaufbezogen anzulegen. Ein Unterfangen, das in vielen Vorträgen vorgeblicher "Ansprüche" bereits im Ansatz misslingt.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Putz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter Wärme


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße 
Dokument öffnen IBR 2024, 1 (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)

höchstrichterliche Vorgabe schafft Transparenz und Klarheit in der Beratung
Stellungnahme des Autors (Dr. Filiz Sütcü) zu
 R 
Streitwert bei Ansprüchen auf Anpassung der Miete?
(Filiz Sütcü)
Dokument öffnen IMR 2024, 39

Rechtslage umstritten
Leseranmerkung von René Berger zu
 R 
Streitwert bei Ansprüchen auf Anpassung der Miete?
(Filiz Sütcü)
Dokument öffnen IMR 2024, 39

Angemessenheit der Verjährungsverlängerung von 2 auf 5 Jahre
Leseranmerkung von Axel Banike zu
 R 
Mängel sind zu beseitigen, koste es, was es wolle!
(Barbara Münch)
Dokument öffnen IBR 2024, 20

 B 
Bauzeitgutachten ohne soliden Grund
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Bauzeitnachtrag, häufig Sorgenkind des Auftragnehmers und ihn im Streit betreuenden Juristen. Nicht konkret. Nicht im tatsächlichen Bauablauf. Nur scheinbare Kausalitäten. Behinderung aus einem behindernd scheinenden Ereignis nicht nachgewiesen und und und. Manche sprechen bei Baubehinderungen und dem Nachweis ihrer für den Auftragnehmer typischerweise nachteiligen Wirkungen in der Zeit und auf die Produktivität gar von dunkler Materie und versuchen es erst gar nicht. Dabei können die Anforderungen an die Nachweise solcher Nachträge durchaus erfüllt werden. Die Anforderungen müssen nur geachtet werden.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Dezentralisierung des BGB auf Stadtebene
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Mitgenutzte Abstellflächen im Keller erhöhen Nutzungsentschädigung!
(Martin Butzmann)
Dokument öffnen IMR 2024, 31

§ 8 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 4 VOB/B
Leseranmerkung von Martin Hanneken zu
 R 
Keine Behinderung des Baubeginns durch mangelhafte Ausführungspläne!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2024, 10

mutig
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
 R 
Beantwortung zu weit gehender Fragen in der Anhörung ist kein Befangenheitsgrund!
(Andreas Renz)
Dokument öffnen IBR 2023, 600

Unterscheide Erkenntnis- und Beweisverfahren
Leseranmerkung von Martin Kuschel zu
 R 
Beantwortung zu weit gehender Fragen in der Anhörung ist kein Befangenheitsgrund!
(Andreas Renz)
Dokument öffnen IBR 2023, 600

 L 
Wohnraummiete

Das neue Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") und die Auswirkungen auf das Mietrecht: Ein Überblick


(Fabian Bagusche; Kathrin Otto)
Dokument öffnen IMR 2023, 477

Folie ist nicht gleich Folie
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
"Warmdach" mit Dicht-Dicht-Konstruktion ist mangelhaft!
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2023, 629

 B 
Formblatt 221 und das aufzugliedernde Wagnis im W + G, oder: Von Unfug und nicht eröffneten Baustellen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Öffentliche Auftraggeber verlangen seit 2018 im EFB-Formblatt 221, das Wagnis (W) im gemeinsamen Zuschlag für Wagnis + Gewinn (W + G) getrennt als leistungsbezogenes und betriebsbezogenes Wagnis auszuweisen. Diese Differenzierung erscheint mir, um es milde auszudrücken, eher künstlich. Etwas grober: Das Verlangen der Differenzierung des Wagnis nach leistungsbezogenem und betriebsbezogenem Wagnis beruht auf Unkenntnis und Unerfahrenheit. Der gemeinsame Zuschlag für W + G ist nichts anderes als Gewinn. Das ist nach langer Zeit des Irrens auch beim BGH angekommen; siehe BGH "Freie Kündigung, Wagnis II" vom 24.03.2016 - VII ZR 201/15 (IBR 2016, 332). Verstanden wurde dort auch, dass "W" im Zuschlag W + G das allgemeine unternehmerische Risiko, wie etwa aus Schwankungen aus der Nachfrage nach Bauleistung, langfristig vorsorgend zu decken sucht. Aus diesem "W" im W + G einen leistungsbezogenen Anteil herausdifferenzieren zu lassen, halte ich schlicht für Unfug. Kein Unternehmer kalkuliert so.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

AG München sieht es ebenso ...
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Keine Versammlungen unter 2G-Regeln!
(Frank Zschieschack)
Dokument öffnen IMR 2023, 515

 L 
Mietrecht

Höchstrichterliche Leitlinien zum Heimrecht und zum Betreuten Wohnen


(Harald Reiter)
Dokument öffnen IMR 2023, 480

Wie immer
Leseranmerkung von Lucian Muchowski zu
 R 
Mitwirkung an Erstellung der Vergabeunterlagen: Wie ist Erkenntnisvorteil auszugleichen?
(Lars Lange)
Dokument öffnen VPR 2023, 122

Leihweise Überlassung der Einbauküche
Leseranmerkung von Carsten Brückner zu
 R 
Auch die leihweise Überlassung einer Einbauküche verpflichtet zur Instandsetzung!
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2023, 503

Autorenanmerkung zur Leseranmerkung von Herrn Röder
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Leistung funktionstauglich: Kein Mangel trotz regelwidriger Ausführung!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2023, 617

Baumangel bei Verwendung des richtigen Materials?
Leseranmerkung von Marco Röder zu
 R 
Leistung funktionstauglich: Kein Mangel trotz regelwidriger Ausführung!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2023, 617

Augenwinkel und Bauprozesse
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Gerichtsverhandlung per Videoschaltung: Alle Beteiligten müssen zeitgleich zu sehen sein!
(Frank Zschieschack)
Dokument öffnen IBR 2023, 656

Leseranmerkung von Frau Dilanas
Stellungnahme des Autors (Georg Rehbein) zu
 R 
"Warmdach" mit Dicht-Dicht-Konstruktion ist mangelhaft!
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2023, 629

Warmdächer sind im Holzbau ist und bleibt ein Sonderfall und oft unzulässig
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
"Warmdach" mit Dicht-Dicht-Konstruktion ist mangelhaft!
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2023, 629

Ergänzung zur Leseranmerkung von Herrn Bach.
Stellungnahme des Autors (Dr. Georg Rehbein) zu
 R 
"Warmdach" mit Dicht-Dicht-Konstruktion ist mangelhaft!
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2023, 629

Wo soll das hinführen?
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
"Warmdach" mit Dicht-Dicht-Konstruktion ist mangelhaft!
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2023, 629

AG Mainz
Stellungnahme des Autors (Dr.Sauren) zu
 R 
Verwalter zur Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen berechtigt?
(Marcel M. Sauren)
Dokument öffnen IMR 2023, 466

AG Mainz Desinfektionsmaßnahmen
Leseranmerkung von Gabriele Naber zu
 R 
Verwalter zur Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen berechtigt?
(Marcel M. Sauren)
Dokument öffnen IMR 2023, 466

 L 
Wohnraummiete

Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung


(Alessandro Fuschi)
Dokument öffnen IMR 2023, 433

Verwunderlich - das ist doch alles nicht neu.
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 N 
Soziale Vermieter: Landesregierungen müssen EU-Sanierungspläne stoppen
Dokument öffnen Nachricht

 S 
Bautechnik

Kritische Anmerkung zum Entwurf DIN 18533-1


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2023, 551

 B 
AGK, W + G "von unten" oder "von oben"?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Wenn im gestörten Bauablauf Entschädigung aus § 642 BGB festgestellt wird, ist mit der gefestigten Rechtsprechung des BGH bekanntlich die "Höhe der vereinbarten Vergütung" zu berücksichtigen, die auch den in dieser Vergütung enthaltenen Anteil für Gewinn, Wagnis (W + G) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK) einschließt; siehe BGH "Entschädigungsdauer" vom 26.10.2017 (IBR 2017, 666) und "Entschädigungshöhe vom 30.01.2020 (IBR 2020, 229). Das entscheidet unmittelbar die Frage, ob AGK und W + G über den Unterdeckungsansatz ("von oben") oder nur als Zuschlag ("von unten") zu entschädigen sind. In der Literatur hat sich eine überdenkenswert restriktive Auffassung verbreitet.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Rangfolgeklauseln sind nur Schall und Rauch
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Rangklausel in § 1 Abs. 2 VOB/B ist kein Dogma!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2023, 554

getrennte Verträge
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Mietpreisbremse: Isolierte Kellerraumvermietung in Berlin nicht begrenzt
(Ulf Börstinghaus)
Dokument öffnen IMR 2023, 441

 L 

Immobiliarzwangsvollstreckung - Einstweilige Einstellung aufgrund der Anordnung einer Vollstreckungssperre (§ 49Abs. 1 Nr. 1 StaRUG)


(Matthias Nicht)
Dokument öffnen IVR 2023, 81

BGH sieht es auch so!
Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
 R 
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit besteht nach Kündigung durch Auftragnehmer fort!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2023, 460

 B 
Entschädigung: Gesetz verlangt vereinbarte Vergütung, nicht Reduzierung auf darin enthaltene Preise für Arbeiter und Geräte
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Ein baubetriebliches Gutachten, in dem die geplanten Erlöse (Planerlöse) den tatsächlichen Erlösen (Ist-Erlöse) gegenübergestellt werden, sei keine geeignete Schätzgrundlage für einen Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB. So lautet der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.07.2022 (23 U 116/21). Das Gericht folgt der Leitentscheidung des BGH vom 30.01.2020 (VII ZR 33/19, IBR 2020, 229), wonach sich eine Entschädigung im Ausgangspunkt an den Teilen der "vereinbarten Vergütung" (Wortlaut des Gesetzes) zu orientieren habe, die auf die unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallen. Das wäre der im Zeitraum des Annahmeverzugs infolge des Annahmeverzugs nicht ermöglichte Bauleistungsumsatz, die hier so genannte "Rohentschädigung", von der die annahmeverzugsbedingten Ersparnisse und ggf. anderweitig erworbenen Erlöse abzuziehen sind. Das OLG folgt diesem Ansatz des BGH sklavisch, ...
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Narrativ
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 R 
Baubetriebliches Privatgutachten kostet viel und bringt (hier) nichts!
(Christian Sienz)
Dokument öffnen IBR 2023, 503

Eine andere Sicht
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 R 
Baubetriebliches Privatgutachten kostet viel und bringt (hier) nichts!
(Christian Sienz)
Dokument öffnen IBR 2023, 503

Es geht auch weniger kompliziert
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
 R 
Wärmeschutz ist keine Architektenaufgabe!
(Barbara Gay)
Dokument öffnen IBR 2023, 521

Haftung des Architekten düe Fehler der Sonderfachleute
Stellungnahme des Autors (Dr. Barbara Gay) zu
 R 
Wärmeschutz ist keine Architektenaufgabe!
(Barbara Gay)
Dokument öffnen IBR 2023, 521

Letzter Leitsatz problematisch
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Wärmeschutz ist keine Architektenaufgabe!
(Barbara Gay)
Dokument öffnen IBR 2023, 521

Verjährungsbeginn
Leseranmerkung von Raphael Fischer zu
 R 
Alles richtig gemacht (?) und doch verloren!
(Thomas Spirk)
Dokument öffnen IBR 2023, 1044 (nur online)