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Online seit 2014

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Rücktritt des Käufers nach Verarbeitung mangelhafter Baustoffe: Wertersatzanspruch des Baustoffhändlers?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Das OLG Naumburg (IBR 2014, 270; IBR 2014, 271) hatte den Fall zu entscheiden, dass ein Bauherr, der von einem Baustoffhändler Terrassendielen gekauft hatte, die wegen deutlich erkennbarer Farbunterschiede kein einheitliches Farbbild ergaben, nach deren Verlegung und Rücktritt vom Kaufvertrag auf Rückzahlung des Kaufpreises klagte. Die Klage blieb ohne Erfolg, weil das OLG annahm, der Baustoffhändler habe wirksam mit einem gleich hohen Wertersatzanspruch aus § 346 Abs.2 BGB aufgerechnet. Nach Rodemann (Praxishinweis zu IBR 2014, 270) bietet das Urteil Stoff für Diskussionen. Diese sollen mit einigen Bemerkungen zu den kritischen Hinweisen von Rodemann eröffnet werden.
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