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Recht am Bau | Bauvertrag
Zeige Dokumente 1 bis 50 von insgesamt 2117 - (5009 in Alle Sachgebiete)
Online seit 6. Juni
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..., oder: die Sicht auf den Entschädigungsanspruch eines Nachfolgeunternehmers im durch Annahmeverzug des Bestellers gestörten Bauablauf. Mit Keldungs, Vorsitzender Richter am OLG a.D., gefragt: Stört es eigentlich Richter nicht, dass in die Hunderttausende gehende Schäden durch Bauablaufstörungen nicht ausgeglichen werden, weil es den Richtern nicht gelingt, sich aus der Zwangsjacke des § 642 BGB zu befreien? Dieser geradezu Empörung ausdrückenden Frage näher zu kommen, mag ein Blick zurück in die wechselvolle Geschichte des § 642 BGB helfen: Wie der gestörte Bauablauf zur Entschädigung kam.
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Online seit 5. Juni
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BauvertragWie hält es die VOB/B mit der Schriftform?Besprochener Beitrag: "WhatsApp und VOB/B oder: Wenn ein modernes Kommunikationsmittel auf ein altbewährtes Vertragsmuster trifft" von RA Dr. Stephan Bolz IBR-Beitrag |
Online seit 4. Juni
Unbeachtlicher Motivirrtum contra sittenwidrige Einheitspreise Leseranmerkung von Stefan Reichert zu
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Online seit 29. Mai
Nicht überzeugend. Leseranmerkung von Ervis Caja zu
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Online seit 23. Mai
Klarstellung Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Online seit 22. Mai
Richtigstellung Leseranmerkung von Dr. Michael Gebhard zu
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Online seit 21. Mai
Überregulierung bei Investoren, Erbschaftssteuer bei Privaten Leseranmerkung von Florian Klug zu
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Online seit 19. Mai
Unpassender Praxishinweis Leseranmerkung von Dennis Kindermann zu
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Online seit 15. Mai
Zuversicht Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Online seit 10. Mai
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BautechnikWU-Beton und BauteiltrockungSachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2024, 275 |
Online seit 3. Mai
Keine Hoffnung Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Online seit 25. April
Wegweisend? Eher nicht. Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Online seit 24. April
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In seinem Aufsatz "Obliegenheit oder Pflicht?" (BauR 2024, 561) donnert Keldungs, Vors. Richter am OLG a.D.:
Blog-Eintrag Stört es eigentlich Richter nicht, dass in die Hunderttausende gehende Schäden durch Bauablaufstörungen nicht ausgeglichen werden, weil es den Richtern nicht gelingt, sich aus der Zwangsjacke des § 642 BGB zu befreien?Erkennbar geht es Keldungs um die wechselvolle und um sich selbst kreisende Geschichte des Nachteilsausgleichs eines Unternehmers, wenn sein Bauablauf durch verzögerte Leistungen des vorlaufenden Unternehmers (Vorunternehmer) behindert wird. Die Krux: Zuletzt hat der BGH dazu in Entschädigungsdauer vom 26.10.2017 (VII ZR 16/17) entschieden, unter § 642 BGB seien dem Nachfolgeunternehmer die erst nach dem Ende des Annahmeverzugs entstehenden monetären Nachteile nicht zu entschädigen. [mehr ...] |
Online seit 17. April
immer wieder neu Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
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Online seit 16. April
Der Ansicht von Keldungs ist zuzustimmen Leseranmerkung von Dr.-Ing. Wulf Himmel zu
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Online seit 15. April
Mit besten Wünschen für einen Paradigmenwechsel Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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BauvertragMitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!Besprochener Beitrag: "Obliegenheit oder Pflicht? - Gedanken zu § 642 BGB" von VorsRiOLG a. D. Karl-Heinz Keldungs IBR 2024, 217 ( 3 Leseranmerkungen) |
Online seit 9. April
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BausicherheitenBauhandwerkersicherheit ist ein "scharfes Schwert"!Besprochener Beitrag: "Risiken bei Stellen einer Bauhandwerkersicherung" von RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Oliver Homann, RA Tobias Köhler IBR 2024, 218 |
Online seit 4. April
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BautechnikWasserdichte Keller ja - aber mit Gürtel und Hosenträger?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2024, 215 |
Online seit 3. April
Obliegenheit oder Pflicht? Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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Online seit 18. März
Anwendungsfälle der SOLL"-Methode Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Online seit 12. März
Soll´-Methode kann Sinn machen Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
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In sogenannten Baubetriebsgutachten, gemeint sind Gutachten, mit denen anspruchsausfüllende Nachweise von Zeitwirkungen bestimmter Behinderungen in einem Bauablauf nachgewiesen werden sollen, wird der Bauablauf allzu häufig nicht, wie es uns Baubetrieblern höchstrichterlich vorgegeben ist, konkret fortgeschrieben. Es wird nicht die Wirklichkeit gezeigt, nicht das, was tatsächlich (oder wenigstens dem Tatsächlichen nahe kommend) gewirkt hat. Sie folgen mit dem sogenannten Soll'-Verfahren (sprich: soll strich) einer Methode mit zu viel Soll und zu wenig Ist, einer Methode, die dem ersten Teil des Äquivalenzkostenverfahrens nahe kommt, einer Methode, die, vorgestellt in den 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts von einem Berliner Baubetriebsprofessor (Gutsche, Bauwirtschaft, Hefte 34 und 35, beide aus August 1984), zwar bis zum Kammergericht erfolgreich war, letztlich aber vom BGH abgelehnt worden ist (BGH vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84). Wer mit solchem von Abstraktionen getragenen vor ein Zivilgericht zieht, scheitert regelmäßig.
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Online seit 9. März
Gibt es technische Regeln für die Qualität des Schallschutzes? Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Online seit Februar
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Seit mittlerweite gut fünf Jahren kennt das Bauvertragsrecht im BGB ein Regelungssystem zur Preisbildung bei einer einseitig vom Besteller angeordneten Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder einer zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendigen Änderung (§ 650b Abs. 2 BGB). Kurz und praktisch: BauSoll-Modifikation. Der Gesetzgeber wollte mit dem Regelungssystem zur Preisbildung (§ 650c Abs. 1 und 2 BGB) den in der Bauwirtschaft verbreiteten verdeckten Preismanipulationen entgegenwirken. Es braucht nicht viel zu der Auffassung, dieses Ansinnen als gescheitert anzusehen.
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Missverständnis ausgeräumt Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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BautechnikUBA-Schimmelleitfaden: Änderung der Nutzungsklassen - eine FehlentscheidungSachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2024, 107 |
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist § 641 Abs. 2 BGB mitzubetrachten Leseranmerkung von Dr. Egmont Neubauer zu
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Vergütung zusätzlicher Leistungen auf der Basis der Urkalkulation! Leseranmerkung von Frank Thiele zu
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Preisfortschreibungregelungen nicht im Rahmen von AGB Leseranmerkung von Florian Klug zu
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Online seit Januar
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Ein ermutigender Satz des früheren israelischen Präsidenten Schimon Peres: "Pessimismus ist einfach Zeitverschwendung, Pessimismus lähmt da, wo wir eigentlich Haltung, Mut und aktives Handeln brauchen." Den fragwürdigen Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts mit Haltung, Mut und aktivem Handeln weiterentwickeln. So hoffe ich auf eine Klärung der Frage, wie vom Auftraggeber angeordnete BauSoll-Modifikationen im Sinne von § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B der Höhe nach zu behandeln sind. Kalkulatorische Preisniveaufortschreibung oder tatsächliche Kosten, das ist hier die wohl zentrale Frage. Eine Frage, zu deren Beantwortung etliche Zweifel durchlebt werden müssten; siehe etwa Drittler, BauR 2023, 1871. Die zügige Klärung tut Not. Gefordert ist der VII. Zivilsenat am BGH. Zügig und bitte: ...
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Bautagebuch: Schlüsselkompetenz setzt beim Bauleiter an Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Kooperation umfasst die Aufmaßnahme! Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Schlüsselfaktoren für die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre nutzen Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
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Online seit 2023
Zur Leseranmerkung von Herrn Füg Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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Putz-/Mauermörtelverarbeitung bei widrigen Randbedingungen Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Liebe Leser:innen, lieber Herr Usselmann,
Blog-Eintrag wenn Ihnen die Schwierigkeiten und Fragwürdigkeiten des Jahres 2023 - nicht nur an dieser Stelle - zu viel werden, sind Sie selbstverständlich frei, sich weiterzuklicken. So kurz vor der Zeit, die wahrscheinlich nicht nur mich in einen Zustand des Besinnens locken möchte, durchatmen, die Gedanken kommen und gehen lassen möchte ..... Entschuldigung! Aber das eine möchte ich noch loswerden: [mehr ...] |
Mit zwei Bauablaufplänen ist es nicht getan Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
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Immenser Aufwand, und das auch noch ohne Sinn Stellungnahme des Autors (Dr.-Ing. Matthias Drittler) zu
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Abstraktionen vs. Hypothesen Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
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Häufig - leider allzu häufig! - beruhen Bauzeitgutachten auf einem grundlegenden Systemfehler in der sogenannten Störungsmodifikation. Einer Störungsmodifikation bedient sich ein im Fall eines gestörten Bauablaufs für seine Nachteile darlegungs- und beweispflichtiger Auftragnehmer, um den Anteil an der tatsächlichen Bauzeitverlängerung festzustellen, den er beanspruchen kann. Dabei geht es zunächst um den Zeitersatz, im Weiteren um den darin eingebetteten Teil der Bauzeitverlängerung, für den der Auftragnehmer monetären Ersatz seiner Nachteile beanspruchen kann. Die Nachteile müssen nachweislich auf Behinderungen aus dem Risikobereich des Anspruchsgegners zurückgehen. Dies nachzuweisen, ist eine Störungsmodifikation bekanntlich konkret bauablaufbezogen anzulegen. Ein Unterfangen, das in vielen Vorträgen vorgeblicher "Ansprüche" bereits im Ansatz misslingt.
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BautechnikPutz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter WärmeSachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2024, 1 ( 2 Leseranmerkungen) |
Angemessenheit der Verjährungsverlängerung von 2 auf 5 Jahre Leseranmerkung von Axel Banike zu
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Bauzeitnachtrag, häufig Sorgenkind des Auftragnehmers und ihn im Streit betreuenden Juristen. Nicht konkret. Nicht im tatsächlichen Bauablauf. Nur scheinbare Kausalitäten. Behinderung aus einem behindernd scheinenden Ereignis nicht nachgewiesen und und und. Manche sprechen bei Baubehinderungen und dem Nachweis ihrer für den Auftragnehmer typischerweise nachteiligen Wirkungen in der Zeit und auf die Produktivität gar von dunkler Materie und versuchen es erst gar nicht. Dabei können die Anforderungen an die Nachweise solcher Nachträge durchaus erfüllt werden. Die Anforderungen müssen nur geachtet werden.
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§ 8 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 4 VOB/B Leseranmerkung von Martin Hanneken zu
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Öffentliche Auftraggeber verlangen seit 2018 im EFB-Formblatt 221, das Wagnis (W) im gemeinsamen Zuschlag für Wagnis + Gewinn (W + G) getrennt als leistungsbezogenes und betriebsbezogenes Wagnis auszuweisen. Diese Differenzierung erscheint mir, um es milde auszudrücken, eher künstlich. Etwas grober: Das Verlangen der Differenzierung des Wagnis nach leistungsbezogenem und betriebsbezogenem Wagnis beruht auf Unkenntnis und Unerfahrenheit. Der gemeinsame Zuschlag für W + G ist nichts anderes als Gewinn. Das ist nach langer Zeit des Irrens auch beim BGH angekommen; siehe BGH "Freie Kündigung, Wagnis II" vom 24.03.2016 - VII ZR 201/15 (IBR 2016, 332). Verstanden wurde dort auch, dass "W" im Zuschlag W + G das allgemeine unternehmerische Risiko, wie etwa aus Schwankungen aus der Nachfrage nach Bauleistung, langfristig vorsorgend zu decken sucht. Aus diesem "W" im W + G einen leistungsbezogenen Anteil herausdifferenzieren zu lassen, halte ich schlicht für Unfug. Kein Unternehmer kalkuliert so.
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Autorenanmerkung zur Leseranmerkung von Herrn Röder Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Baumangel bei Verwendung des richtigen Materials? Leseranmerkung von Marco Röder zu
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Verwunderlich - das ist doch alles nicht neu. Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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BautechnikKritische Anmerkung zum Entwurf DIN 18533-1Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2023, 551 |