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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Umwelt und Naturschutz

467 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 3922
ImmobilienImmobilien
Pflicht zur Überwachung von unterirdischen Heizöltanks

OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05

1. Mit welchen Maßnahmen der Betreiber einer Ölheizung mit einem außerhalb des Hauses unterirdisch liegenden Heizöltank seiner Pflicht zur ständigen Überwachung gemäß § 163 Abs. 2 Satz 1 NWG nachkommt, bestimmt sich auch nach dem Alter und dem sicherheitstechnischen Stand der Anlage.*)

2. Zum Verhältnis der Prüfwerte der BBodSchV für Sickerwasser zu den LAWA-Prüfwerten für Grundwasser.*)

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IBRRS 2007, 3433
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Wasserrecht - Anlagenhaftung nach § 22 Abs. 2 WHG

BGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 3/06

a) Das Besprühen des Bodens mit Unkrautvernichtungsmitteln erfüllt regelmäßig nicht den Tatbestand des § 22 Abs. 1 WHG.*)

b) Die Anlagenhaftung des § 22 Abs. 2 WHG ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen Stoffe gegen oder ohne den Willen des Inhabers aus der Anlage in ein Gewässer gelangen. Sie umfasst vielmehr auch einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlage, durch den eine Gewässerverunreinigung verursacht wird.*)

c) Zum Begriff des Inhabers einer Anlage im Sinne des § 22 Abs. 2 WHG.*)

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IBRRS 2007, 3126
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Heizkraftwerk nur mit Genehmigung

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.05.2007 - 1 A 11463/06

Ein Heizkraftwerk, welches gebrauchtes Frittierfett zur Stromerzeugung verbrennt, ist eine genehmigungsbedürftige Anlage zur energetischen Verwertung von Abfall durch Verbrennung gemäß Nr. 8.1 Spalte 1 Buchstabe a) des Anhangs zur 4. BImSchV.*)

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IBRRS 2007, 2666
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Darf Baulärm Richtwert für Baugebiet überschreiten?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2007 - 5 S 2257/05

1. Zur Feststellung der Schädlichkeit von Baustellenlärm kann auf die TA Lärm auch dann nicht zurückgegriffen werden, wenn die Baustelle über mehrere Jahre hinweg rund um die Uhr betrieben werden wird.*)

2. Ein gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG gebotenes Konzept zum Schutz vor Baulärm darf sich an den Richtwerten und Maßnahmewerten der AVV Baulärm orientieren (vgl. Senatsurt. v. 07.06.1989 - 5 S 3040/87 - NVwZ-RR 1990, 227).*)

3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn insoweit als Schutzniveau nicht die Richtwerte von Nr. 3.1.1 der AVV Baulärm zu Grunde gelegt werden, sondern die Anordnung von Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes davon abhängig gemacht wird, dass der für die jeweilige Art eines Baugebiets geltende Richtwert um mehr als 5 dB(A) überschritten wird.*)

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IBRRS 2007, 2402
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Abstandsflächen bei Windenergieanlagen

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.06.2006 - 3 L 91/00

1. Jedenfalls wenn ein Wohnhaus im Abstand von ca. 500 m vom vorgesehenen Standort der Windkraftanlagen im Einwirkungsbereich der Anlage steht, gehört zu den notwendigen Bauvorlagen eine Immissionsprognose.*)

2. Soll eine erforderliche Abstandfläche auf einem anderen Grundstück liegen, muss nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LBauO M-V a.F. eine Baulast eingetragen sein. Bei Erteilung der Baugenehmigung muss zumindest eine entsprechende bindende Erklärung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben sein.*)

3. In dem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids muss die zur Vorabentscheidung gestellte Frage eines Bauvorhabens so gefasst (bestimmt) sein, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann; es genügt nicht die Angabe "Windkraftanlage".*)

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IBRRS 2007, 2318
ImmobilienImmobilien
Vom Anschlusszwang befreite Grundstückseigentümer: Vorhaltegebühr?

VGH Hessen, Beschluss vom 16.01.2007 - 5 UZ 1641/06

1. Die Möglichkeit eines wegen Eigenkompostierung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Bioabfallentsorgung befreiten Grundstückseigentümers, die Eigenkompostierung wieder aufzugeben und die Entsorgung durch den Abfallträger in Anspruch zu nehmen ("Wechsel zur Biotonne"), rechtfertigt als solche noch nicht die Erhebung einer speziell auf die Bioabfallentsorgung bezogenen "Vorhaltegebühr", denn es fehlt in diesem Fall an der tatsächlichen Inanspruchnahme, wie sie die Erhebung von Benutzungsgebühren auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 HessKAG voraussetzt.*)

2. § 10 Abs. 3 Satz 2 HessKAG erlaubt die Erhebung einer Grundgebühr neben einer als Mindestgebühr erhobenen Leistungsgebühr mit der Maßgabe, dass auf Grund entsprechender Gebührenkalkulation ein Teil der abzugeltenden Vorhaltekosten über die Grundgebühr, ein anderer Teil über die Leistungsgebühr abgedeckt wird.*)

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IBRRS 2007, 0651
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 384/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2007, 0650
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 383/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2007, 0649
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2007, 0626
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Privilegiertes Vorhaben contra Naturschutz

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.11.2006 - 2 L 278/03

1. Das Rechtsschutzinteresse an der Weiterverfolgung einer Klage auf Erteilung eines vor dem 01.07.2005 beantragten baurechtlichen Vorbescheids zur Errichtung zweier Windenergieanlagen ist nicht dadurch entfallen, dass nach der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) durch Verordnung vom 20.06.2005 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m seit dem 01.07.2005 (generell) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.*)

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung einem Vorhaben entgegen gehalten werden können (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364).*)

3. Die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB dürfte nicht schon einer Vereinbarung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB zukommen. Erst die auf Grund dieser Vereinbarung beschlossenen konkreten Darstellungen in einem wirksamen Flächennutzungsplan können diese Wirkung haben.*)

4. Bei der Frage, ob Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) einem privilegierten Vorhaben entgegen stehen, kommt es nicht darauf an, ob eine förmliche Unterschutzstellung des betroffenen Gebiets stattgefunden hat; maßgebend ist vielmehr ob die Ziele und Grundsätze der Landschaftspflege im Sinne des §§ 1 und 2 BNatSchG negativ betroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 69.80 -, NVwZ 1985, 340). Einen Anhalt, bei welchen Abständen Naturschutzgebiete von benachbarten Windenergieanlagen negativ betroffen werden, bietet Nr. 3.2 der Richtlinie zur Standortplanung und -beurteilung von Windenergieanlagen vom 29.04.1996 (LSA-MBl 1423).*)

5. Zur Frage der Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts und der Verunstaltung des Landschaftsbilds im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB durch Windenergieanlagen.*)

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IBRRS 2007, 0564
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz gegen Meldung eines FFH-Gebiets

BVerwG, Beschluss vom 07.04.2006 - 4 B 58.05

Zum Rechtsschutz von Grundstückseigentümern gegen die Meldung eines FFH-Gebietes (Beschwerdeentscheidung zu OVG Bremen, NuR 2005, 654).*)

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IBRRS 2007, 0415
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Beurteilungsspielraum der Behörde bei UVP-Screening

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.08.2006 - 8 A 1359/05

Der Genehmigungsbehörde ist im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 und 2 UVPG ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt.*)

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IBRRS 2007, 0414
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltverträglichkeitsprüfung

BVerwG, Beschluss vom 10.10.2006 - 9 B 27.05

1. Die UVP-Richtlinie verlangt vom Vorhabenträger bestimmte inhaltliche Angaben, stellt ihm aber frei, in welcher Form er sie vorlegt (im Anschluss an die Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 C 11.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138 und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03).*)

2. § 11 UVPG gibt der zuständigen Behörde auf, die Umweltauswirkungen eines Vorhabens in sich geschlossen - wenn auch nicht notwendig in einem von der Zulassungsentscheidung gesonderten Dokument - darzustellen.*)

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IBRRS 2007, 0320
ImmobilienImmobilien
Gebühren vor Maßnahmen im Vorfeld von Sanierungsanordnungen?

BVerwG, Urteil vom 12.07.2006 - 10 C 9.05

1. § 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG entfaltet als Bundesrecht für landesrechtliche Gebührenregelungen keine Sperrwirkung, die es verbietet, für Maßnahmen im Vorfeld behördlicher Sanierungsanordnungen Verwaltungsgebühren zu erheben.*)

2. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Normenklarheit verlangt, dass ein Gebührentatbestand durch seine Unbestimmtheit den Behörden und Gerichten nicht die Möglichkeit einer willkürlichen Handhabung eröffnet. Dies gewährleistet eine nachträgliche Auslegung des Gebührentatbestandes nur dann, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt.*)

3. An einem vertretbaren Auslegungsergebnis in diesem Sinne fehlt es, wenn auch die gerichtliche Auslegung eines Gebührentatbestandes keine Kriterien dafür zu benennen vermag, wie die Teilnahme von Behördenvertretern an Besprechungen mit dem Betroffenen als gebührenpflichtige "Amtshandlung" vom Führen "bloßer Gespräche" und anderen gebührenfreien Kontakten mit Bagatellcharakter abzugrenzen ist. Mit Blick auf die Vielgestaltigkeit behördlicher Kontakte und Vorfeldhandlungen (z.B. Aufklärung des Sachverhalts, Auskunft, Beratung, Anhörung, vgl. § 24 Abs. 1, §§ 25, 28 Abs. 1 VwVfG BW) muss für den Bürger vorhersehbar sein, wann diese die Erheblichkeitsschwelle zur Gebührenpflicht überschreiten.*)

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IBRRS 2007, 0318
ImmobilienImmobilien
Dereliktion durch den Insolvenzverwalter

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 M 71/04

Die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters erfüllt als solche nicht den Tatbestand des Ablagerns im Sinne von § 27 Abs. 1 AbfAlG-MV.*)

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IBRRS 2007, 0317
ImmobilienImmobilien
Biotopfeststellung durch Verwaltungsakt?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2006 - 5 S 1280/05

Das Naturschutzgesetz 1991 enthält (ebenso wie die einschlägigen gleichlautenden Regelungen des Naturschutzgesetzes 2005) keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines die Biotopeigenschaft feststellenden Verwaltungsakts.*)

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IBRRS 2007, 0316
ImmobilienImmobilien
Anordnungen gegen den Insolvenzverwalter nach dem BImSchG?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2006 - 8 A 4495/04

1. Ein Verwaltungsakt hat sich solange nicht erledigt, wie das Verfahren des Verwaltungszwangs zu dessen Durchsetzung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.*)

2. Zu dem Einzelfall des Betriebs einer nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage durch einen Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)

3. Anordnungen, die der Durchsetzung der einem Insolvenzverwalter als letztem Betreiber einer Anlage obliegenden Nachsorgepflichten aus § 5 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BImSchG dienen, sind wie sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu behandeln. Für ihre Erfüllung hat deshalb der Insolvenzverwalter einzustehen.*)

4. Einer Anforderung von vorläufigen Kosten einer Ersatzvornahme, mit der derartige Anordnungen im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden sollen, stehen regelmäßig nicht die Vollstreckungsverbote aus § 89 Abs. 1 und § 210 InsO entgegen.*)

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IBRRS 2007, 0314
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altlasten: Maßnahmen abschließend im BBodSchG geregelt

BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05

Das behördliche Handlungsinstrumentarium gegenüber den Verantwortlichen für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ist im Bundes-Bodenschutzgesetz abschließend geregelt. Die Regelung des Hessischen Altlastengesetzes über eine konstitutive Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt ist durch das Bundesrecht verdrängt worden.*)

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IBRRS 2007, 0092
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände

BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 9 A 28.05

1. Die Beseitigung eines Brutreviers mit regelmäßig benutzten Brutplätzen durch eine vollständige Baufeldbefreiung erfüllt den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.*)

2. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 19 Abs. 2 BNatSchG sind grundsätzlich nicht geeignet, die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern.*)

3. § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG bietet nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Januar 2006 - Rs. C-98/03 - (NVwZ 2006, 319) keine Grundlage für die Zulassung eines gegen Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 BNatSchG verstoßenden (Straßenbau-)Vorhabens. Von diesen Verboten kann aber - gegebenenfalls noch während des gerichtlichen Verfahrens - eine Befreiung nach § 62 BNatSchG erteilt werden.*)

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IBRRS 2007, 0019
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2006 - 11 B 5.05

Eine Entsorgungsfirma, die lediglich Baustellenabfälle getrennt nach Abfallarten einsammelt und diese Abfälle dann weiterhin getrennt an ein Recyclingunternehmen weitergibt, ist weder Ersterzeuger noch Zweiterzeuger von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

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Online seit 2006

IBRRS 2006, 4423
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Flughafen-Bebauungsplan und Lärmschutz

BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 4 C 4.05

1. Zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse, die ein Planfeststellungsbeschluss für die Anlegung eines neues oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Flughafens gewährleisten muss, gehört grundsätzlich auch die Möglichkeit, bei ausreichender Luftzufuhr, d.h. bei gekipptem Fenster störungsfrei zu schlafen. Dies gilt regelmäßig auch für Schlafräume, die durch Fluglärm oder andere Geräusche vorbelastet sind.*)

2. Müssen zum Schutz vor unzumutbarem Lärm die Fenster der Schlafräume geschlossen werden, haben die Betroffenen einen kompensatorischen Anspruch auf den Einbau technischer Belüftungseinrichtungen.*)

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IBRRS 2006, 4411
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung für fehlerhafte Überprüfung einer Heizöltankstillegung

OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2006 - 21 U 177/05

1. Überprüft ein nach § 22 VAwS zugelassener Sachverständiger gemäß § 19i Abs. 2 S. 3 Nr. 5 WHG i.V.m. §§ 23, 28 VAwS die ordnungsgemäße Stilllegung eines Heizöltanks, handelt er dabei in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe. Er ist dem Betreiber des Tanks im Falle einer fehlerhaften Prüfung weder aus Vertrag noch aus Delikt noch aus § 22 Abs. 1 WHG zum Schadensersatz verpflichtet.*)

2. Der Anspruch des Tankbetreibers gegen den Unternehmer, der die Stilllegung fehlerhaft ausgeführt hat, scheidet nicht aus und ist auch nicht anteilig zu kürzen, weil der Sachverständige bei der Überprüfung der Stilllegung den Fehler übersehen hat.*)

3. Gelangt infolge der fehlerhaften Stilllegung Heizöl ins Erdreich, handelt es sich um einen entfernten Mangelfolgeschaden, so dass ein Schadensersatzanspruch des Betreibers gegen den Unternehmer nach dem vor dem 01.01.2002 geltenden Recht in dreißig Jahre verjährt, falls ein enger zeitlicher, lokaler und funktionaler Zusammenhang zwischen dem Schadenseintritt und der fehlerhaften Werkleistung zu verneinen ist. Nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, wenn der Heizöltank nicht lediglich in das Erdreich eingebettet ist, sondern auch fest mit einem gemauerten Domschacht verbunden ist.*)




IBRRS 2006, 4268
ImmobilienImmobilien
Energierecht - Was sind Allgemeine Versorger?

BGH, Urteil vom 11.10.2006 - VIII ZR 148/05

1. Im Fall des § 2 Abs. 1 Satz 1 KWKG (2000) müssen die dort genannten Energieversorgungsunternehmen bereits am 31. Dezember 1999 als solche der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern tätig gewesen sein.*)

2. Im Fall des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG (2000) ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus erforderlich, dass der Strom bereits vor dem 1. Januar 2000 für die allgemeine Versorgung bestimmt gewesen ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 10. März 2004 - VIII ZR 213/02, WM 2004, 2264). Dafür reicht es nicht aus, dass das Energieversorgungsunternehmen bereits vor dem genannten Zeitpunkt bereit war, künftig alle Abnehmer, die dies wünschen, zu beliefern. Vielmehr muss dies auch tatsächlich möglich gewesen sein (Ergänzung des vorbezeichneten Senatsurteils).*)

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IBRRS 2006, 4133
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Reichweite der Haftung des Abfallerzeugers

BGH, Urteil vom 26.09.2006 - VI ZR 166/05

Der persönliche Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers umfasst regelmäßig nicht den Besitzer eines Grundstücks, der das Grundstück zum Betrieb einer Abfallrecyclinganlage vermietet.*)

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IBRRS 2006, 4010
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bestimmtheit einer abfallrechtl. Entsorgungsanordnung

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.01.2006 - 3 M 73/05

Zur hinreichenden Bestimmtheit einer abfallrechtlichen Entsorgungsanordnung.*)

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IBRRS 2006, 3904
ImmobilienImmobilien
Kanalbaubeitrag für Niederschlagswasserbeseitigung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.09.2006 - 9 LA 2/06

Grundstückseigentümer, die gemäß § 149 Abs. 3 NWG zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück verpflichtet sind, werden durch die betriebsfertige Herstellung eines Niederschlagswasserkanals keine besonderen wirtschaftlichen Vorteile im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG geboten, weil sie sich nicht zwecks Ableitung von Niederschlagswasser an den Kanal anschließen dürfen.

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IBRRS 2006, 3902
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer ist Inhaber einer Deponie?

BVerwG, Urteil vom 31.08.2006 - 7 C 3.06

Inhaber einer Deponie im Sinne des § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F. ist nur, wer sie betreibt oder zuletzt betrieben hat.*)

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IBRRS 2006, 3639
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Abfallbeseitigung bei Seniorenwohnanlage

BVerwG, Urteil vom 27.04.2006 - 7 C 10.05

Appartements einer Seniorenwohnanlage sind i.S.d. § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW­/AbfG private Haushaltungen, wenn sie mit den für eine eigenständige Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sind und den Bewohnern nicht nur vorübergehend eine selbst bestimmte Lebensgestaltung ermöglichen.*)

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IBRRS 2006, 3438
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen

VGH Bayern, Urteil vom 25.10.2005 - 25 N 04.642

1. Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB a.F, wenn für das geschaffene, in der Tendenz überdimensionierte Baurecht kein hinreichender Bedarf besteht und die Planung deshalb nicht auf Verwirklichung in angemessener Zeit angelegt ist (Anlehnung an BVerwG vom 22.1.1993 BVerwGE 92, 8).*)

2. Setzt der Bebauungsplan ein neues Wohngebiet Lärmimmissionen einer bestehenden Straße aus, die im Bereich der Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete liegen, und unterlässt er Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes allein deshalb, um Grundstückspreise und Erschließungskosten niedrig zu halten, ist er in aller Regel abwägungsfehlerhaft.*)

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IBRRS 2006, 3387
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageantrag auf Netzanschluss einer Windenergieanlage

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - VIII ZR 235/04

Bei einer Klage, mit der Ansprüche aus § 4 Abs. 1 EEG (2004) auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und auf Abnahme des Stroms aus dieser Anlage geltend gemacht werden, handelt es sich, wenn die Windenergieanlage noch nicht errichtet und die Netzanschlussverbindung noch nicht erstellt ist, um eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO. Diese ist mangels Entstehung der geltend gemachten Ansprüche unzulässig, kann jedoch in eine zulässige Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO umgedeutet werden.*)

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IBRRS 2006, 3020
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.11.2003 - 2Z BR 115/03

Es ist nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn ein Antrag auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne zurückgewiesen wird, wenn bei einem Umgebungswert von 1,33 % des nach der 26. BImSchV zulässigen Grenzwerts die Räume eines Wohnungseigentümers mit maximalen Werten zwischen 0,96 % und 8,63 % des zulässigen Grenzwerts belastet werden (Folgeentscheidung zu BayObLGZ 2002, 82).*)

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IBRRS 2006, 2740
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altlasten: Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers

BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05

1. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes über die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung beanspruchen auch für die Zeit vor dessen Inkrafttreten Geltung.*)

2. Die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers verstößt nicht gegen das grundsätzliche Verbot der Rückwirkung von Gesetzen. Sie ist normativer Ausdruck eines seit langem anerkannten allgemeinen Grundsatzes des Verwaltungsrechts, wonach öffentlich-rechtliche Pflichten auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen.*)

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IBRRS 2006, 2486
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Wohlwollende Nichtannahme von Bieterfehler: Keine Rechtsverletzung

VK Sachsen, Beschluss vom 11.02.2005 - 1/SVK/128-04

1. Der Auftraggeber verletzt den Bieter nicht dadurch in seinen Rechten, dass er seine Angebot bis zur dritten Wertungsstufe im Wertungsvorgang belässt und zu seinen Gunsten nicht von einem Fehlen wesentlicher Preisangaben ausgeht, obwohl dies nach logischen Gesichtspunkten nahe liegt.

2. Bei ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angeboten innerhalb der der Wirtschaftlichkeitsprüfung vorangehenden Preis- und Preis-Leistungs-Prüfung hat der Auftraggeber eine Nachfragepflicht, um die zu erfüllen er die Einzelposten der Angebote zu prüfen hat, die jedoch nicht denklogisch mit einem Nachfrageverbot bei nicht ungewöhnlich niedrigen erscheinenden Angeboten korreliert.

3. Der Begriff des „Dienstleistungsauftrags“, der eine Leistung zur ausschreibungspflichtigen Leistung i.S.v. § 99 GWB macht, ist weit auszulegen, so dass alle gegenseitigen Verträge erfasst sind, mit denen der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Bedarfsdeckung die Leistungserbringung gegen Entgelt vereinbart.

4. Eine Entsorgungsträgereigenschaft nach §§ 15, 17, 18 KrW-/AbfG ist gegeben, wenn der Auftraggeber die ihm auferlegten Aufgaben nicht allein durch den Verkauf des Altpapiers an Dritte erfüllen kann, da dann der Verwertungserfolg noch nicht eingetreten ist.

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IBRRS 2006, 2144
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Nutzungsuntersagung eines Kinderspielplatzes wegen Lärmimmissionen

VG Gießen, Beschluss vom 21.09.2005 - 8 G 2135/05

1. Eine einstweilige Anordnung, mit der sich ein Nachbar als Antragsteller gegen Lärmimmissionen eines Spielplatzes wendet, kann nur dann ergehen, wenn das objektivierte Ausmaß der Lärmimmissionen zureichend geklärt ist und vom Antragsteller im Rahmen des Eilverfahrens entsprechend dargestellt wird.*)

2. Die Nutzungsuntersagung des Betriebes eines Spielplatzes wegen Lärms kommt nur dann in Betracht, wenn Maßnahmen zur Verminderung der Lärmimmissionen ohne Erfolg blieben oder keinen Erfolg versprächen.*)

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IBRRS 2006, 2050
Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer
Windkraftanlage contra Naturschutz

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2005 - 2 S 115.05

1. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde ihr Einvernehmen hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB (nur) aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen versagen. Zu diesen Gründen gehören in Bezug auf Außenbereichsvorhaben auch entgegenstehende Belange des Naturschutzes (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB).

2. Darf die Gemeinde unter Berufung auf diesen Grund ihr Einvernehmen versagen, so muss es ihr auch möglich sein, sich unter Berufung auf diesen Grund gegen eine Baugenehmigung zu wehren, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist.

3. Zu der Frage, ob ein privilegiertes Vorhaben (hier: Windkraftanlagen) im Außenbereich unzulässig ist, weil ihm Belange des Naturschutzes entgegenstehen.

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IBRRS 2006, 2044
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bebauungsplanregelung zu Schallausbreitungsberechnung

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2006 - 8 C 11709/05

1. Die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten setzt voraus, dass zugleich das im Baugenehmigungsverfahren anzuwendende Verfahren der Schallausbreitungsberechnung sowie die Fläche, auf die der IFSP zu verteilen ist, festgesetzt wird (Anschluss an VGH BW BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).*)

2. Die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzrechts über die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Plänen gelten auch hinsichtlich gemeldeter, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommener und daher "potenzieller" FFH-Gebiete.*)

3. Zu den Anforderungen an eine sog. "FFH-Vorprüfung" (Screening).*)




IBRRS 2006, 1930
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Konzentrationsplanung raumbedeutsamer Windkraftanlagen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2006 - 9 LC 226/03

1. Eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe ab 100 m ist im (norddeutschen) Flachland als raumbedeutsam einzuordnen.*)

2. Ob eine raumbedeutsame Windenergieanlage abweichend vom Regelfall des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB andernorts als auf der für sie raumordnerisch ausgewiesenen Vorrangfläche errichtet werden darf, ist unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten am geplanten Standort einzelfallbezogen zu überprüfen.*)

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IBRRS 2006, 1894
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Verunstaltung d. Landschaftsbildes durch Windkraftanlage

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2005 - 1 A 12186/04

Zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftanlage.

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IBRRS 2006, 1784
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Verunstaltung d. Landschaftsbildes durch Windkraftanlage

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.05.2006 - 1 A 11398/04

Zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftanlage (hier bejaht).*)

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IBRRS 2006, 1554
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2005 - 1 O 20/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1482
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Staatshaftung - Wann hemmen Verhandlungen die Verjährung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2006 - 1 U 249/05

1. Eine Verjährungshemmung kann nur zugunsten eines Anspruch eintreten, dessen zugrundeliegender Sachverhalt zwischen den Parteien verhandelt wurde.

2. § 39 HeNatG stellt eine abschließende entschädigungsrechtliche Spezialregelung gegenüber dem enteignungsgleichen oder enteignenden Eingriff dar.

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IBRRS 2006, 1480
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bootsstege im geschützen Uferbereich

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05

1. Im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für einen Bootssteg/eine Slipanlage sind für die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wohl der Allgemeinheit" die Aussagen des Bodenseeuferplans weiterhin heranzuziehen.*)

2. Bootsstege und Slipanlagen in einem im Bodenseeuferplan als Schutzzone II ausgewiesenen Uferbereich beeinträchtigen grundsätzlich das Wohl der Allgemeinheit wegen der typischerweise mit diesen Anlagen und ihrer bestimmungsgemäßen Nutzungen einhergehenden Gefahren für die ökologischen Funktionen der Flachwasserzone einschließlich deren Selbstreinigungskraft.*)

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IBRRS 2006, 1160
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anschluss- und Benutzungszwang wegen Klimaschutz?

BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05

Landesrecht, das es dem Satzungsgeber gestattet, einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen, verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht oder Europarecht.*)

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IBRRS 2006, 1102
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Aufnahme des Grundstücks in FFH-Gebiet: Rechtsschutz

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.03.2006 - 8 LA 150/02

1. Der Vorschlag eines FFH-Gebiets durch ein Land an den Bund nach § 19b BNatSchG a.F. (= § 33 BNatSchG) kann von dem betroffenen Grundeigentümer nicht mit der Feststellungsklage angegriffen werden, da es schon an dem erforderlichen Rechtsverhältnis mangelt.*)

2. Der Grundeigentümer ist darauf verwiesen, nachträglich Rechtschutz gegen die etwaige Aufnahme des vorgeschlagenen Gebiets in die Gemeinschaftsliste nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie bzw. gegen nationale Regelungen zur Gewährleistung des durch Aufnahme in die Gemeinschaftsliste erforderlichen Gebietsschutzes zu suchen.*)

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IBRRS 2006, 0947
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft

OVG Saarland, Beschluss vom 20.02.2006 - 3 W 21/05

1. Zwischen § 10 Abs. 1 SNG und Absatz 2 dieser Bestimmung besteht kein Regel-/Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne, dass Einwirkungen auf Natur und Landschaft, die keinen der in § 10 Abs. 2 SNG ausgeführten Tatbestände erfüllen, nur ausnahmesweise als Eingriff qualifiziert werden können.*)

2. Mit der Positivliste des § 10 Abs. 2 SNG soll die Handhabung des Gesetzes durch die Verwaltung erleichtert werden, indem ihr bei Vorliegen eines der dort aufgeführten Tatbestände (im Regelfall) eine Einzelfallprüfung anhand der Kriterien des § 10 Abs. 1 SNG erspart wird.

3. Durch das Landwirtschaftsprivileg des § 10 Abs. 3 SNG ist nur die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirts geschützt, nicht jedoch die Bodenertragsnutzung vorbereitende Maßnahmen wie das Einplanieren des Geländes.*)

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IBRRS 2006, 0921
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Ausweisung von Windkraftanlagen im Teilregionalplan

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2005 - 5 S 2124/04

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Urt. v. 12.06.1984 - 5 S 2397/83 - VBlBW 1985, 25) fest, dass eine Gemeinde die Prüfung der Gültigkeit einer in ihrem Gemeindegebiet geltenden Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO stets beantragen kann, wenn sie die Vorschrift als Behörde zu beachten hat.*)

2. Ein Verfahren zur Aufstellung, Fortschreibung oder sonstigen Änderung eines Regionalplans ist im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und anderer Gesetze vom 08.05.2003 (GBl. S. 205, ber. S. 320) erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung des Regionalplans im Staatsanzeiger abgeschlossen (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 -).*)

3. Legt ein Regionalverband aus sachlichen Gründen einen oder mehrere Standorte für raumbedeutsame Windkraftanlagen auf dem Gebiet einer Gemeinde fest, kann sich diese dagegen nicht erfolgreich mit dem Einwand wehren, für die meisten Gemeinden im Verbandsgebiet seien Ausschlussgebiete festgelegt.*)

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IBRRS 2006, 0818
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verhaltensstörer immer vor Zustandsstörer in Anspruch nehmen?

VGH Hessen, Beschluss vom 06.01.2006 - 6 TG 1392/04

1. Ein genereller Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor derjenigen des Zustandsstörers lässt sich der Vorschrift des § 4 Abs. 3 BBodSchG nicht entnehmen.*)

2. Im Einzelfall kann aus Effizienzgründen eine Heranziehung des Zustandsstörers anstelle des Verhaltensstörers geboten sein.*)

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IBRRS 2006, 0718
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Geruchsbelästigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.2005 - 7 D 17/04

1. Ist eine Gemeinde Eigentümerin eines Grundstücks, das für Maßnahmen zum Ausgleich eines durch den Bau öffentlicher Einrichtungen verursachten Eingriffs in Natur und Landschaft geeignet ist, ist die Inanspruchnahme einer im Eigentum eines Privaten stehenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche durch eine dem Eingriffsausgleich dienende Bebauungsplanfestsetzung regelmäßig abwägungsfehlerhaft.*)

2. Die Bewertung von Geruchsbelästigungen auf Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie genügt den Anforderungen einer sachgerechten Prognose nicht, wenn die zur Bewertung gebildeten Flächenmittelwerte die Geruchsbelastung im Nahbereich eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht in aussagekräftiger Weise erfassen.*)

3. Die Bewertung der zu erwartenden Geruchsbelastung gibt keine hinreichende Abwägungsgrundlage, wenn sie mittels eines Programmsystems erfolgt, das selbst noch der Überprüfung bedarf.*)

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IBRRS 2006, 0683
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Schutz eines Mastbetriebs gegen herannahende Bebauung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2005 - 10 B 1668/05

Ist in einem Bebauungsplanverfahren die prognostische Abschätzung der zu erwartenden Immissionen durch vorhandene landwirtschaftliche Betriebe oder gewerbliche Mastbetriebe erforderlich, ist bei der Immissionsberechnung der durch die Baugenehmigung oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung legalisierte (Tier)Bestand zu Grunde zu legen.*)

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IBRRS 2006, 0641
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Zur Haftung der Gemeinde bei übergelaufenem Regenrückhaltebecken

BGH, Urteil vom 19.01.2006 - III ZR 121/05

Beim Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens infolge eines Katastrophenregens kann sich die Gemeinde gegenüber der Haftung aus enteignendem Eingriff grundsätzlich auf höhere Gewalt berufen. Das setzt allerdings voraus, dass sie alle technisch möglichen und mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand realisierbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte, um eine Überschwemmung der Nachbargrundstücke zu verhindern, oder dass sich der Schaden auch bei solchen Maßnahmen ereignet hätte (Fortführung von BGHZ 158, 263 und 159, 19).*)

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