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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Ã-ffentliches Baurecht

7175 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 3851
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf Teilgenehmigung des Bauvorhabens

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2006 - 8 S 1737/05

1. Widerspricht ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur teilweise und kann es tatsächlich auch ohne diesen nicht genehmigungsfähigen Teil realisiert werden, ohne seine Identität zu verlieren, besteht Anspruch auf eine entsprechende Teilgenehmigung.*)

2. Die Baurechtsbehörde kann die Baugenehmigung jedoch auch in diesen Fällen insgesamt versagen, wenn sich aus den Antragsunterlagen oder sonstigen Umständen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Bauherr nicht beabsichtigt, nur den genehmigungsfähigen Teil seines Vorhabens zu verwirklichen.*)

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IBRRS 2006, 3850
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung aus DDR-Zeiten

OVG Sachsen, Urteil vom 05.04.2006 - 1 B 18/05

1. Eine baurechtliche Zustimmung nach der Eigenheimverordnung, die nicht ausgenutzt wurde, geht aufgrund ihres Personenbezugs nicht auf den Grundstückserwerber über.*)

2. Eine solche Zustimmung kann ihre Wirksamkeit "auf andere Weise" i.S.v. § 43 Abs. 2 VwVfG durch Zeitablauf verlieren.*)

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IBRRS 2006, 3847
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Befreiung von Baugenehmigungsgebühr für Kläranlage

VGH Bayern, Urteil vom 10.04.2006 - 15 BV 05.664

1. Eine Gemeinde ist von der Zahlung einer Baugenehmigungsgebühr für eine Kläranlage auch dann nicht befreit, wenn sie die Entwässerungseinrichtung in der Form eines Regiebetriebs führt.*)

2. Baukosten als Gebührenmaßstab brauchen bei der Festsetzung der Baugenehmigungsgebühr in lediglich plausibler Höhe zugrunde gelegt zu werden. Zu den zur Vollendung des Vorhabens erforderlichen Kosten gehören auch die zu seiner Funktionsfähigkeit notwendigen Einbauten.*)

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IBRRS 2006, 3846
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Widerspruchsfreie Anwendung von geeigneter Arbeitshilfe

VGH Bayern, Urteil vom 13.04.2006 - 1 N 04.1501

Wenn sich die Gemeinde bei der Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung an einer geeigneten Arbeitshilfe orientiert (hier: Leitfaden "Bauen und Planen im Einklang mit Natur und Landschaft" des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. Auflage Januar 2003), muss sie diese jedenfalls in den maßgebenden Punkten widerspruchsfrei anwenden.*)

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IBRRS 2006, 3844
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aufzug für Behinderte in Gebäude mit mehreren Arztpraxen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.2006 - 1 LA 264/05

Sind in einem mehrgeschossigen Gebäude mehrere Arztpraxen verschiedener Fachrichtungen untergebracht, kann den besonderen Anforderungen, welche § 48 Abs. 1 Nr. 6 NBauO zugunsten Behinderter, alter Menschen und Personen mit Kleinkindern stellt, in der Regel nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass für diese Personengruppen im Erdgeschoss ein "Funktionsraum" bereitgehalten wird.*)

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IBRRS 2006, 3843
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwingender Ausschluss von Angeboten aufgrund Mischkalkulation!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.04.2006 - 6 A 10145/06

1. Für die Erneuerung von Grundstücksanschlüssen kann eine (Verbands-)Gemeinde auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG nur die Aufwendungen erstattet verlangen, die sie für erforderlich halten darf. Diese Begrenzung der Erstattungspflicht ist nicht gleichbedeutend mit dem beitragsrechtlichen Grundsatz, dass nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist.*)

2. Werden Maßnahmen zur Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung ausgeschrieben, deren Kosten zum Teil von konkret begünstigten Grundstückseigentümern in voller Höhe erstattet verlangt und zum anderen Teil als einmalige Beiträge oder als laufende Entgelte auf eine Solidargemeinschaft umgelegt werden (sollen), ist ein Hinweis darauf in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen. Bei der Entscheidung, welches der in die Wertung einzubeziehenden Angebote als das wirtschaftlichste erscheint, ist auf diese unterschiedlichen Kosteninteressen Rücksicht zu nehmen, ggf. müssen sie gegeneinander abgewogen werden. Angesichts des geringeren Spielraums der (Verbands-)Gemeinde bei Kosten, die in voller Höhe von den Grundstückseigentümern erstattet verlangt werden, wird im Zweifel der Zuschlag auf das Angebot zu erteilen sein, das hinsichtlich der Grundstücksanschlüsse das günstigere ist.*)

3. In einem solchen Vergabeverfahren sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die den tatsächlichen Preis einer Einzelleistung nicht an ihrer Position des Leistungsverzeichnisses offenlegen, sondern in der Preisangabe einer anderen Position "verstecken" und damit auf einer unzulässigen Mischkalkulation beruhen (im Anschluss an BGHZ 159, 186 = NJW-RR 2004, 1626).*)

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IBRRS 2006, 3842
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine neue Haftungstatbestände aufgrund Satzung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.04.2006 - 2 LB 41/05

Es steht dem Satzungsgeber nicht frei, Haftungstatbestände selbst zu schaffen. Er bedarf hierzu einer gesetzlichen Ermächtigung.*)

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IBRRS 2006, 3841
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Festhalle" als kerngebietstypische Vergnügungsstätte

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.04.2006 - 7 A 1620/05

Eine "Festhalle", in der freitags und samstags türkisch-kurdische Hochzeiten und auch andere Feste bis hin zu diskothekenähnlichen Feiern für bis zu 500 Personen zulässig sind, ist eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte, und zwar auch dann, wenn die jeweilige Feier nicht allgemein für die Öffentlichkeit zugänglich sein soll.*)

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IBRRS 2006, 3840
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausbauprogramm: Planung mit schriftlichem Niederschlag

OVG Thüringen, Beschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04

1. Ein "Ausbauprogramm" ist eine Planung, die in irgendeiner Weise schriftlichen Niederschlag gefunden hat.*)

2. Nach Wortlaut und Zweck des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB liegt es nahe, zunächst festzustellen, ob ein schriftlich manifestiertes Ausbauprogramm vorliegt; wenn ein solches nicht existiert oder nicht aufgefunden werden kann, ist ersatzweise zu prüfen, ob die Erschließungsanlage bzw. Teile davon den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechen. Ist mithin der genaue Abgleich mit einer schriftlich niedergelegten Planung nicht möglich, wird das technische Ausbauprogramm durch die örtlichen Ausbaugepflogenheiten als gleichwertiger Prüfungsmaßstab für die erstmalige Herstellung substituiert.*)

3. Unter dem Begriff "örtlich" sind grundsätzlich die Ausbaugepflogenheiten des gesamten Ortes zu verstehen.*)

4. Das Tatbestandsmerkmal der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" als Ersatz für eine nicht mehr vorhandene Planung zwingt nicht dazu, nur einen einzigen durchschnittlichen Ausbaustandard als üblich anzunehmen. Für die Feststellung der örtlichen Ausbaugepflogenheiten können auch Funktion und Ausbauzeitpunkt der Straße von Bedeutung sein.*)

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IBRRS 2006, 3839
ImmobilienImmobilien
Abwälzung von Abwasserabgaben

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2006 - 4 K 26/06

Eine Regelung in einer Satzung über die Abwälzung von Abwasserabgaben, wonach vermutet wird, dass der Eigentümer/Erbauberechtigte des Grundstücks, von dem aus eine Direkteinleitung erfolgt, die Sachherrschaft über die Direkteinleitung ausübt, und nur an Stelle des Eigentümers/Erbbauberechtigten die Person tritt, die die Sachherrschaft tatsächlich ausübt, wenn der Eigentümer/Erbbauberechtigte die Sachherrschaft tatsächlich nicht ausübt und dies der abgabeerhebenden Körperschaft gegenüber innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe des Abgabebescheides nachweist, ist bei einer Kleinstadt im ländlich geprägten Raum grundsätzlich nicht zu beanstanden.*)

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IBRRS 2006, 3838
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anwendung der Tiefenbegrenzung

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.04.2006 - 4 L 186/05

1. Die Tiefenbegrenzung kann nach ihrem Sinn und Zweck von vornherein nicht auf die Abgrenzung der bevorteilten Fläche eines Grundstücks zur Seite angewendet werden, so dass insoweit eine Abgrenzung des Innenbereiches vom Außenbereich nach allgemeinen Grundsätzen stattfinden muss (OVG LSA, Beschl. v. 25. Juli 2005 - 4 M 214/05 -; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1031b).*)

2. Die mit der Tiefenbegrenzung zu Ausdruck kommende Vermutung, ist auch hinsichtlich der Frage, ob das Grundstück nicht noch jenseits der Tiefenbegrenzung baulich nutzbar ist, nur in Ausnahmefällen widerlegbar. Eine Satzungsregelung, die darauf abstellt, welche Flächen über die Tiefenbegrenzung hinaus "bebaut oder gewerblich genutzt sind", ist deshalb dahingehend auszulegen, dass es allein darauf ankommt, ob jenseits der Tiefenbegrenzungslinie eine Bebauung des Grundstücks mit Gebäuden besteht, die in einem ohne weiteres erkennbaren Bebauungszusammenhang mit einer Bebauung auf dem innerhalb der Tiefenbegrenzung befindlichen Teil des Grundstücks liegt (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -).*)

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IBRRS 2006, 3837
ImmobilienImmobilien
Genehmigung für Eingriff in ein Kulturdenkmal

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2006 - 2 L 39/04

1. § 19 Abs. 4 DenkmSchG-SA muss im Zusammenhang mit § 10 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 - 5 DenkmSchG gesehen werden.*)

2. Nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG-SA ist ein Eingriff in ein Kulturdenkmal zu genehmigen, wenn die unveränderte Erhaltung des Kulturdenkmals den Verpflichteten unzumutbar belastet. Dies ist der Fall, wenn für ein geschütztes Baudenkmal die ursprüngliche Nutzung in Folge geänderter Verhältnisse hinfällig wird und eine andere Verwendung, auf die der Eigentümer in zumutbarer Weise verwiesen werden könnte, sich nicht verwirklichen lässt.*)

3. Hält die Behörde die Erhaltung des Denkmals im öffentlichen Interesse gleichwohl für geboten, kann für den Eigentümer ein Anspruch auf Entschädigung nach § 19 Abs. 4 DenkmSchG-SA bestehen.*)

4. Hält der Eigentümer die Versagung einer Abbruchgenehmigung für wirtschaftlich unzumutbar, so muss er die Genehmigung im Verwaltungsrechtsweg erstreiten. Gründe der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit können nicht isoliert im Entschädigungsverfahren geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2006, 3836
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sonnenkollektoren auf Dach denkmalgeschützten Gebäudes

OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2006 - 1 LB 16/05

1. Ein denkmalgeschütztes Ensemble muss nicht aus Gebäuden bestehen, die in einem überschaubaren Zeitraum erstellt worden sind.*)

2. Das Anbringen von Sonnenkollektoren auf einem Steildach eines Gebäudes, das in einem zwischen dem 13. und 19. Jahrhundert entstandenen Innenstadtbereich (Fachwerklandschaft) steht, kann einen denkmalwidrigen Eingriff darstellen.*)

3. Art. 14 und 20a GG hindern die Bauaufsichtsbehörde nicht grundsätzlich, die Beseitigung solcher Kollektoren zu verlangen.*)

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IBRRS 2006, 3834
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Regelung der Bebauung durch Vertrag

OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2006 - 1 LC 170/04

1. Gegenstand einer vertraglichen Regelung zwischen einer Gemeinde und einem Grundstückseigentümer kann - unabhängig von ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung - auch eine von den einschlägigen Bebauungsplänen abweichende, aufgelockertere Bebauung sein.*)

2. Die Beurteilung der Angemessenheit der in einem städtebaulichen Vertrag vereinbarten Leistungen ist an den gesamten Umständen auszurichten. Dies erfordert eine einheitliche Betrachtung der Interessen aller am Vertrag Beteiligten.*)

3. Zum sog. Koppelungsverbot bzw. dem Verbot des Verkaufs von Hoheitsrechten.*)

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IBRRS 2006, 3832
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzung der Standorte von Windenergieanlagen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2006 - 1 KN 58/05

Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan für die Standorte der Windenergieanlagen untereinander den fünf- bzw. dreifachen Rotordurchmesser in Haupt- bzw. Nebenwindrichtung als Mindestabstand festsetzen und die nähere Prüfung dem einzelnen Genehmigungsverfahren überlassen.*)

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IBRRS 2006, 3831
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung im Einklang mit Rücksichtnahmegebot?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.05.2006 - 2 M 132/06

1. Ist für eine bestimmte bauliche Anlage eine Baugenehmigung erteilt worden und geht es in einem Rechtsstreit - wie bei der vorliegenden Drittanfechtung - um die rechtliche Überprüfung dieser Baugenehmigung, kommt es für die Frage einer etwaigen Verletzung des Rücksichtnahmegebotes grundsätzlich ausschließlich darauf an, ob diese Baugenehmigung bzw. das Bauvorhaben in seiner genehmigten Gestalt und Nutzung mit dem Rücksichtnahmegebot in Einklang steht.*)

2. Anders können aber die Fälle zu beurteilen sein, in denen ein Vorhaben zwar rechtmäßig wäre, wenn es den genehmigten Bauvorlagen entspräche und die erlassenen Nebenbestimmungen einhielte, in Wirklichkeit aber von vornherein feststeht, dass dies nicht gewollt und/oder nicht möglich ist und die aufgrund der Baugenehmigung errichtete Anlage daher in ihrer tatsächlichen Nutzung das Rücksichtnahmegebot verletzen oder in sonstiger Weise gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen wird.*)

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IBRRS 2006, 3829
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Großes Wolfsgehege hat Wirkung eines Gebäudes

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.05.2006 - 10 B 205/06

1. Unter Berücksichtigung der Schutzzwecke des Abstandflächenrechts gehen von einem 1360 m² großen Wolfsgehege mit einer ca. 3 m hohen Metallgittereinzäunung Wirkungen wie von Gebäuden im Sinne des § 6 Abs. 10 BauO NRW aus.*)

2. Eine Baugenehmigung für ein Wolfsgehege kann das in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthaltene drittschützende Gebot der Rücksichtnahme auch unter Berücksichtigung eines geringeren Schutzanspruchs im Außenbereich insbesondere im Hinblick auf das Wolfsgeheul verletzen.*)

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IBRRS 2006, 3828
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauaufsichtliche Zulassungen sind sofort vollziehbar

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.05.2006 - 3 S 906/06

1. Bauaufsichtliche Zulassungen und damit auch selbstständige Entscheidungen nach § 51 Abs. 5 LBO sind gemäß § 212 a BauGB sofort vollziehbar (wie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.1.2006 - 8 S 638/05 -).*)

2. Festsetzungen in einem Bebauungsplan zur Bauweise beziehen sich nach § 22 BauNVO nur auf Gebäude der Hauptnutzung.*)

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IBRRS 2006, 3826
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Privates Regelwerk als Inhalt des Satzungsrechts?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2006 - 15 A 4247/03

1. Privates Regelwerk kann durch satzungsrechtliche Inbezugnahme allenfalls dann zum Inhalt des Satzungsrechts erhoben werden, wenn es in einer Weise veröffentlicht ist, die hinsichtlich Zugänglichkeit und Verlässlichkeit der Veröffentlichung in amtlichen Publikationsorganen entspricht. Das ist für DIN-Regelungen allgemein nicht sichergestellt.*)

2. In jedem Fall muss für so zum Satzungsrecht erhobenes privates Regelwerk in der Satzung eine Fundstelle oder Bezugsquelle angegeben werden.*)

3. Der DIN 1986 kann nicht entnommen werden, dass jedes an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossene Grundstück über einen im Freien befindlichen Kontrollschacht verfügen muss.*)

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IBRRS 2006, 3825
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Konfliktlage durch großflächigen Einzelhandelsbetrieb?

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.05.2006 - 2 K 1/05

1. Der großflächige Einzelhandelsbetrieb begründet allein aufgrund seiner allgemeinen Betriebsart und -größe noch keine Konfliktlage, die bei einem Aufeinandertreffen mit einer Wohnnutzung zwingend zu einem Verzicht auf den Standort führen muss; es kommt stets maßgeblich auf die örtlichen Gegebenheiten an.*)

2. Nach der Rspr. des Senats sind Kerngebiete i. S. v. § 7 Abs.1 BauNVO nicht allgemeingültig umschreibbar. Sie können in der Innenstadt von Großstädten anders beschaffen sein als in kleineren Städten (Beschl.v.16.09.1996 - B 2 S 271/96 -).*)

3. Für Baugebiete, die im Geltungsbereich des Planungsrechts der DDR entstanden sind, kann daher etwas anderes gelten, als beispielsweise für Kerngebiete, die in der Bundesrepublik Deutschland vor dem 03.10.1990 gewachsen sind.*)

4. Nur wenn sich bereits im Bebauungsplanverfahren Betroffenheiten abzeichnen, die sich im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren durch Nach- und Feinsteuerung nicht mehr sachgerecht lösen lassen, kann das Abwägungsgebot verletzt sein.*)

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IBRRS 2006, 3824
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulassung von Spielhalle auf "Autobahn-Rastanlage"

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2006 - 8 S 448/05

In einem Sondergebiet "Autobahn-Rastanlage" können gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO neben Nutzungen wie etwa durch Tankstellen und sonstige Kfz-Dienstleistungen, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe und Verkaufsstätten auch Spielhallen zugelassen werden, wenn nach den Umständen zu erwarten ist, dass sie primär der "Versorgung" der Autobahnbenutzer während eines Rastaufenthaltes dienen und nicht vorwiegend gezielt von Kunden aus der Umgebung angefahren werden.*)

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IBRRS 2006, 3823
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Überbauung einer Abstandsfläche

VGH Bayern, Urteil vom 15.05.2006 - 1 B 04.1893

Eine Abstandsfläche kann aus tatsächlichen Gründen nicht überbaut werden (Art. 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 Alternative 3 BayBO), wenn auf ihr weder ein Gebäude noch eine bauliche Anlage, von der Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen (Art. 6 Abs. 9 BayBO), errichtet werden kann.*)

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IBRRS 2006, 3820
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einbeziehung privater Belange außerhalb des Plangebiets

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2006 - 8 S 1076/05

Der Umstand, dass private Belange von Eigentümern außerhalb des Plangebiets gelegener Grundstücke in die bauplanerische Abwägung einbezogen wurden, ist nur dann Indiz für eine zur Antragsbefugnis notwendige, mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung durch den Bebauungsplan, wenn der Plangeber eine solche Einschätzung zu erkennen gegeben hat (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 25.6.1997 - 5 S 1949/96 - , NVwZ-RR 1998, 420).*)

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IBRRS 2006, 3817
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
"Betreutes Wohnen" Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn

VGH Bayern, Urteil vom 22.05.2006 - 1 B 04.3531

1. Zur Auslegung eines Vorbescheidsantrags über die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, wenn die Angaben zu dem Vorhaben hinsichtlich eines Teils der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitskriterien unbestimmt sind.*)

2. "Betreutes Wohnen" in einem "Wohnstift" ist als Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren.*)

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IBRRS 2006, 3774
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abrechnung der weiteren Teileinrichtungen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2006 - 3 A 2169/03

Eine Gemeinde, die nach Kostenspaltung und Abschnittsbildung eine Teileinrichtung einer Erschließungsanlage gegenüber den Beitragspflichtigen abgerechnet hat, muss bei der Abrechnung der weiteren Teileinrichtungen denselben Abschnitt als Abrechnungsraum zugrunde legen (wie BVerwG, Urteil vom 4.10.1974 - IV C 9.73 - , KStZ 1975, 68). Das gilt auch dann, wenn die erste Teileinrichtung bereits unter der Geltung des Preußischen Fluchtliniengesetzes abgerechnet worden ist, die weiteren Teileinrichtungen aber erst nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt und abgerechnet werden (wie OVG Berlin, Urteil vom 4.9.2003 - 5 B 7.02 - , OVGE 25, 45).*)

Die Regelung des § 128 Abs. 3 Nr. 2 BBauG/BauGB, wonach nur die Kosten für Überbreiten der Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingestellt werden dürfen, findet keine Anwendung, wenn eine Fahrbahn schon unter der Geltung des Preußischen Fluchtliniengesetzes technisch hergestellt und beitragsmäßig abgerechnet worden ist (vgl. § 180 Abs. 3 BBauG).*)

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IBRRS 2006, 3773
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Entstehen der Ausbaubeitragspflicht

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2006 - 6 A 10389/06

Die Ausbaubeitragspflicht entsteht nach Abschluss der Ausbauarbeiten mit der Berechenbarkeit des Aufwands, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung bzw. mit dem Eintritt der Verjährung der betreffenden Forderung (Fortführung von OVG RP, KStZ 2005, 116 = NVwZ-RR 2005, 846, ESOVGRP).*)

Gemeindliche Eigenleistungen, die in den Ausbauaufwand einfließen, können bereits bewertet werden, wenn das jeweilige Fachamt der Gemeinde sie ermitteln kann. Ihre Berechenbarkeit hängt also nicht davon ab, dass das Fachamt sie dem für die Beitragserhebung zuständigen Bauverwaltungsamt der Gemeinde mitgeteilt hat.*)

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IBRRS 2006, 3769
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Inkraftsetzung einer Erschließungsbeitragssatzung

VGH Hessen, Beschluss vom 13.06.2006 - 5 UZ 1152/05

Setzt der Satzungsgeber nach dem Erlass einer Abweichungssatzung über den Verzicht auf einzelne Merkmale der endgültigen Herstellung der allgemeinen Erschließungsbeitragssatzung (Maßnahmesatzung) eine neue allgemeine Erschließungsbeitragssatzung in Kraft, lässt dies die Wirksamkeit der konkreten Maßnahmesatzung regelmäßig unberührt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Satzungsgeber seinen Revisionswillen auch im Hinblick auf die Maßnahmesatzung konkret zum Ausdruck bringt.*)

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IBRRS 2006, 3768
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abriss von Plattenbauten für Nachbar zumutbar

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2006 - 2 M 211/06

Bei dem Abriss von Gebäuden und insbesondere auch von Plattenbauten lässt sich ein gewisses Maß an Störungen und Belästigungen für die Nachbarn, insbesondere durch Lärm und Staubentwicklung, niemals vollständig vermeiden. Auch handelt es sich bei solchen Arbeiten regelmäßig um eine Ausnahmesituation, die für die Nachbarn auch dann zumutbar erscheint, wenn die Störungen das üblicherweise hinzunehmende Ausmaß kurzfristig überschreiten.*)

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IBRRS 2006, 3767
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausschluss von Einzelhandel

OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.06.2006 - 1 KN 155/05

1. § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO bieten eine Grundlage für den Ausschluss von Einzelhandel oder innenstadtrelevanter Sortimente auch dann, wenn das Plangebiet nicht unmittelbar an die Innenstadt oder den Bereich angrenzt, zu dessen Schutz die Gemeinde von diesen Feinsteuerungsmöglichkeiten Gebrauch macht.*)

2. Ein für diese Feinsteuerung erforderliches städtebauliches Konzept fehlt nicht schon dann, wenn die Gemeinde an der einen oder anderen Stelle von dieser Konzeption abweichende (Planungs- oder Genehmigungs-) Entscheidungen getroffen oder zugelassen hat.*)

3. Es bleibt unentschieden, ob die Maßgaben, die in einem raumordnungsrechtlichen Zielabweichungsverfahren einer Landesplanerischen Feststellung beigefügt werden, mit der Folge des § 1 Abs. 4 BauGB am Zielcharakter des Raumordnungsrechts teilhaben.*)

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IBRRS 2006, 3763
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an von Bebauung frei zu haltende Flächen

VGH Bayern, Urteil vom 16.06.2006 - 1 N 03.2347

Zu den Anforderungen an die Festsetzung von Flächen, die frei von jeglicher Bebauung zu halten sind.*)

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IBRRS 2006, 3760
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Welche Straße erschließt ein Grundstück?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006 - 3 A 2112/04

1. Für die Frage, durch welche Straße ein Grundstück im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen wird, kommt es im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans allein auf dessen Festsetzungen über die straßenmäßige Erschließung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.5.2002 - 9 C 5.01 -, NWVBl. 2002, 432, zu § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB).*)

2. Kommt nach den örtlichen Gegebenheiten die Erschließung eines Grundstücks durch mehrere Anbaustraßen in Betracht, so bedarf es ggf. einer Auslegung der Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung des in ihm festgeschriebenen Gesamtkonzepts des Wegesystems für ein Baugebiet um festzustellen, ob das Grundstück allein durch eine und nicht auch durch die andere(n) Anbaustraße(n) im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB erschlossen werden soll. Die Auslegung wird häufig ergeben, dass der Bebauungsplan dem in Rede stehenden Grundstück die Bebaubarkeit mit Blick auf jede der in Betracht kommenden Anbaustraßen ermöglicht, sodass es von jeder dieser Anbaustraßen erschlossen wird und folglich an der Verteilung des Erschließungsaufwandes für alle Straßen teilnimmt.*)

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IBRRS 2006, 3759
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einfügung des erweiterten Gebäudes in nähere Umgebung

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2006 - 2 L 910/03

1. Für die Frage, ob sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat es mit den in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Tatbestandsmerkmalen (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche) sein Bewenden. Die in § 34 Abs. 1 BauGB genannten Kriterien sind keiner Anreicherung um Elemente zugänglich, die sich als zusätzliche Zulässigkeitshürden erweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1993 - 4 C 15.92 -, DÖV 1993, 914).*)

2. Bei der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Erweiterungsvorhabens kann nicht isoliert allein auf die gewünschte Erweiterung der baulichen Anlage abgestellt werden; es kommt vielmehr darauf an, ob sich das Gesamtvorhaben, also das um die vorgesehene Erweiterung vergrößerte Gebäude, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 17.91 -, NVwZ 1994, 294 [295]; Urt. v. 23.03.1994 - 4 C 18.92 -, BVerwGE 95, 277 {279]).*)

3. Für die Frage, ob sich ein Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, kommt es aber nicht nur auf die Bebauung außerhalb des Baugrundstücks an; auch das auf diesem Grundstück selbst bereits vorhandene Gebäude gehört zur vorhandenen Bebauung, die den Maßstab für die weitere Bebauung bildet, da auch dieses den Charakter des Baugebiets bestimmt, auch wenn es den von der übrigen Bebauung vorgegebenen Rahmen überschreitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1993, a. a. O.). Anderes gilt nur dann, wenn das bereits vorhandene Gebäude die nähere Umgebung nicht prägt oder als "Fremdkörper" anzusehen ist.*)

4. Eine Dachterrasse, verletzt nicht schon deshalb das Gebot der Rücksichtnahme. weil sie eine "Rundumsicht" auf Nachbargrundstücke ermöglicht. Eine Verletzung kann vielmehr erst dann angenommen werden, wenn die Abstände so gering sind, dass nicht mehr zumutbare Einsichtsmöglichkeiten auf Nachbargrundstücke eröffnet werden. (Im konkreten Fall verneint.)*)

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IBRRS 2006, 3758
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Errichtung von Windenergienanlagen

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2006 - 2 L 23/04

1. Ein Bauvorbescheid für die Errichtung von Windenergienanlagen erzeugt für das anschließende Genehmigungsverfahren keine Bindungswirkung, soweit die damit beantragten Anlagen hinsichtlich des Anlagentyps und des Standorts voneinander abweichen und diese Abweichung die Genehmigungsfrage in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufwirft (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.03.1983 - 4 C 69.79 - BRS 40 Nr. 71; OVG Berlin, Urt. v. 16.07.1990 - a.a.O.).*)

2. Zwei Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von jeweils 65 m und einem Rotordurchmesser von jeweils 43,7 m können raumbedeutsam sein.*)

3. Der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg vom 07.10.2005 lässt keine offensichtlichen formellen oder materiellen Rechtsmängel erkennen.*)

4. Eine hinreichende Sicherung der Erschließung ist zwar im Ausnahmefall auch dann zu bejahen, wenn eine vorhandene Zuwegung zwar weder durch eine öffentliche Widmung noch ein beschränktes dingliches Recht gesichert ist, sie dem allgemeinen Verkehr aber tatsächlich zur Verfügung steht und die Gemeinde auf Dauer rechtlich gehindert ist, den Anliegerverkehr zu dem Baugrundstück zu untersagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076). Dieser Ausnahmefall setzt jedoch voraus, dass die betroffenen Grundstücke im Eigentum der Gemeinde stehen und es daher überhaupt auf deren Untersagungsmöglichkeit ankommt.*)

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IBRRS 2006, 3755
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Ausbauprogramm" ist eine Planung

OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 - 2 EO 240/06

Ein "Ausbauprogramm" ist eine Planung, die in irgendeiner Weise schriftlichen Niederschlag gefunden hat.*)

Nach Wortlaut und Zweck des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB liegt es nahe, zunächst festzustellen, ob ein schriftlich manifestiertes Ausbauprogramm vorliegt; wenn ein solches nicht existiert oder nicht aufgefunden werden kann, ist ersatzweise zu prüfen, ob die Erschließungsanlage bzw. Teile davon den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechen. Ist mithin der genaue Abgleich mit einer schriftlich niedergelegten Planung nicht möglich, wird das technische Ausbauprogramm durch die örtlichen Ausbaugepflogenheiten als gleichwertiger Prüfungsmaßstab für die erstmalige Herstellung substituiert.*)

Unter dem Begriff "örtlich" sind grundsätzlich die Ausbaugepflogenheiten des gesamten Ortes zu verstehen.*)

Das Tatbestandsmerkmal der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" als Ersatz für eine nicht mehr vorhandene Planung zwingt nicht dazu, nur einen einzigen durchschnittlichen Ausbaustandard als üblich anzunehmen. Für die Feststellung der örtlichen Ausbaugepflogenheiten können auch Funktion und Ausbauzeitpunkt der Straße von Bedeutung sein.*)

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IBRRS 2006, 3754
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wasserentnahmegebühren für (Grund-)Wassernutzung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.06.2006 - 13 LB 75/03

1. Die Heranziehung zu Wasserentnahmegebühren für die (Grund-)Wassernutzung zum Zweck der sog. Wasserhaltung - Freihalten von Baugruben durch Abpumpen des Grundwassers - findet ihre Rechtsgrundlage in §§ 4 Abs. 1 Nr. 7, 47 Abs. 1 NWG und § 47 a NWG iVm der Anlage "Verzeichnis der Gebühren der Wasserentnahme", dort unter Nr. 3.1 (Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser zur Wasserhaltung).*)

2. Unerheblich ist, dass das Grundwasser unmittelbar in einen Vorfluter geleitet wird, ohne dieses zu verbrauchen oder zu verändern.*)

3. Eine Beeinträchtigung der Resource "Grundwasser" erfolgt durch seine Umwandlung in die weniger schützenswerte Resource "Oberflächenwasser".*)

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IBRRS 2006, 3753
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Antragsfrist des § 47 Abs. 2 VwGO verfassungsgemäß

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.07.2006 - 8 C 10590/06

Art. 6 Abs. 1 EMRK hindert das Normenkontrollgericht nicht, über offensichtlich unzulässige Normenkontrollanträge auch ohne Zustimmung der Beteiligten gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch Beschluss zu entscheiden (Anschluss BVerwG, NJW 2003, 2039).*)

Die zweijährige Antragsfrist für Normenkontrollanträge gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)

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IBRRS 2006, 3752
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einseitig anbaubare Erschließungsanlage

VGH Bayern, Urteil vom 03.07.2006 - 6 B 03.2544

1. Bei einer nur einseitig anbaubaren Erschließungsanlage sind die gesamten Herstellungskosten abrechenbar, wenn die Anlage nicht über das für die hinreichende Erschließung der Grundstücke auf der bebaubaren Seite Unerlässliche hinausgeht.*)

2. Dies bestimmt sich nach den konkret zu erwartenden Verkehrsverhältnissen, wobei auf technische Regelwerke für die Anlage von Straßen (z.B. EAE 85/95) zurückgegriffen werden kann.*)

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IBRRS 2006, 3743
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Private Grundstücksnutzung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2006 - 8 S 1190/04

1. Setzt der Bebauungsplan eine private Grundstücksnutzung fest, die nach Art und Umfang im zentralen Planbereich in Widerspruch zur privat ausgeübten baulichen Nutzung steht, ohne den betroffenen Eigentümern wirtschaftliche Vorteile zu bieten, müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit die bisherige bauliche Nutzung aufgegeben und die plangemäße Nutzung realisiert wird; ist die Nutzungsänderung mit erheblichem Aufwand verbunden (etwa zur Beseitigung des Baubestandes und von Altlasten) gehören dazu auch Angaben zur Finanzierbarkeit (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 -, VGHBW-Ls, Beil.2, B 6; hier: Überplanung des Geländes einer Stahlbaufabrik mit einer privaten Grünfläche).*)

2. Diese für die Beurteilung der städtebaulichen Erforderlichkeit maßgeblichen Anhaltspunkte zur tatsächlichen Realisierbarkeit der neu festgesetzten privaten Nutzung gehören auch zum Abwägungsmaterial, das vom Plangeber zu berücksichtigen ist.*)

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IBRRS 2006, 3716
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Atypik in betrieblicher Hinsicht bei Discountern

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2006 - 3 S 1726/05

1. Erteilt die Widerspruchsbehörde auf einen erfolgreichen Widerspruchsbescheid des Bauherrn die Baugenehmigung nicht selbst, sondern verpflichtet sie mittels Widerspruchsbescheid die untere Baurechtsbehörde zur Erteilung der Baugenehmigung, so ist für die auf eine Verletzung der Planungshoheit gestützte Anfechtungsklage der Gemeinde, die zugleich untere Baurechtsbehörde ist, die im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids bestehende Sach- und Rechtslage maßgeblich.*)

2. Die Betriebsform des Lebensmitteldiscounters entfernt sich hinsichtlich des Warenangebots nicht so weit von dem der Vermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zugrunde liegenden Regelfall des Lebensmittelsupermarktes mit einem breiten Warensortiment, dass zulasten der Betreiber von Lebensmitteldiscountern von einer Atypik in betrieblicher Hinsicht ausgegangen werden könnte.*)

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IBRRS 2006, 3711
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erster Bürgermeister darf Veränderungssperre erlassen

VGH Bayern, Urteil vom 14.07.2006 - 1 N 05.300

1. Das Recht des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayGO), erfasst auch den Erlass einer Veränderungssperre.*)

2. Die Dringlichkeit einer Angelegenheit in zeitlicher Hinsicht ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Anordnung zu beurteilen. Es ist unerheblich, ob die Sache infolge eines Versäumnisses der Gemeinde dringlich geworden ist.*)

3. Je gebundener und unbedeutender eine an sich in die Zuständigkeit des Gemeinderats (oder eines Ausschusses) fallende Angelegenheit ist, desto eher kann sie vom ersten Bürgermeister im Wege einer dringlichen Anordnung geregelt werden; je größer der Gestaltungsspielraum der Gemeinde und das Gewicht der Sache sind, desto weniger kommt eine solche Entscheidung in Betracht.*)

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IBRRS 2006, 3707
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fahnenmast als einheitlich zu beurteilende Werbeanlage

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.07.2006 - 10 B 785/06

Werden ein oder mehrere Fahnenmasten aufgestellt, die der Befestigung von Werbebannern dienen, bilden Mast(en) und Fahne(n) eine einheitlich zu beurteilende Werbeanlage i.S.d. § 13 Abs. 1 BauO-NW. Da die Fahnenmasten - wie Werbetafeln - von vornherein als Träger für wechselnde Werbung vorgesehen sind, bedarf der jeweilige Austausch von Werbefahnen gegen andere keiner erneuten Baugenehmigung.*)

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IBRRS 2006, 3705
ImmobilienImmobilien
Erschließung eines Grundstücks nur durch nächst erreichbare Straße

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.07.2006 - 15 A 2316/04

1. Ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächst erreichbare selbständige Straße erschlossen, wobei es unerheblich ist, ob diese Straße nach dem Straßenbaubeitragsrecht der Gemeinde in den Kreis der beitragsfähigen Anlagen einbezogen ist (hier entschieden für einen Wirtschaftsweg).*)

2. Im Straßenbaubeitragsrecht können Wirtschaftswege, die im Wesentlichen nicht baulich oder gewerblich nutzbare Außenbereichsgrundstücke erschließen, beitragsfähige selbständige Anlagen sein.*)

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IBRRS 2006, 3700
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verfahrensrecht - Zulassung der Berufung gegen Urteil aufgrund Nachbarklage?

OVG Saarland, Beschluss vom 09.08.2006 - 2 Q 21/05

Antrag eines Bauherrn auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, durch das die ihm für die Erweiterung seiner Metzgerei um einen Partyservice erteilte Baugenehmigung auf Nachbarklage aufgehoben wurde (Einzelfall)*)

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IBRRS 2006, 3699
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ermittlung der beitragsfähigen Grundstücksfläche

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2006 - 4 L 255/06

1. Grundsätzlich wird zur Ermittlung der beitragsfähigen Grundstücksfläche im Anschlussbeitragsrecht die gesamte vom Bebauungsplan erfasste Grundstücksfläche als bevorteilt und damit berücksichtigungsfähig angesehen.*)

2. Baulinien, Baugrenzen, Abstandsflächen und Vorschriften über Anbauverbote, die lediglich auf den Standort der erlaubten baulichen Anlagen Einfluss nehmen, haben keine Auswirkungen.*)

3. Durch die Festlegungen in einem Bebauungsplan können aber die Gesamtfläche oder auch eine Teilfläche des Grundstücks in einer solchen Weise jeder abwasserrechtlich relevanten Nutzbarkeit entzogen werden, dass für diese Flächen(teile) keine Beitragsfähigkeit mehr gegeben ist. Dies gilt z.B. für die Festlegung einer "öffentlichen Grünfläche" i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB oder für die Grundflächen von anderen Erschließungsanlagen, denen durch eine Festsetzung im Bebauungsplan eine Bebaubarkeit deshalb entzogen ist, weil sie selbst der Erschließung i.S.d. §§ 30 ff. BauGB dienen.*)

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IBRRS 2006, 3698
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Straßenmeistereigrundstück beitragspflichtiges "Bauland"

VGH Hessen, Beschluss vom 10.08.2006 - 5 TG 1239/06

Ein mit Gebäuden einer Straßenmeisterei bebautes Grundstück kann nicht selbst als Erschließungsanlage angesehen werden, sondern stellt - soweit es von öffentlichen Straßen erschlossen wird - beitragspflichtiges "Bauland" dar.*)

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IBRRS 2006, 3693
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erhebliches Teilstück einer Ausbaustrecke beitragsfähig

OVG Saarland, Urteil vom 23.08.2006 - 1 R 20/06

1. Der Begriff der öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 8 Abs. 2 KAG stimmt - bezogen auf das Straßenausbaubeitragsrecht - in aller Regel mit dem Begriff der Erschließungsanlage im Verständnis des Erschließungsbeitragsrechts überein.*)

2. Wird eine längere Straße nur auf einem Teilstück erneuert, weil sie sich ansonsten noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, ist diese Erneuerung nur dann ausbaubeitragsfähig, wenn das erneuerte Teilstück in Relation zur gesamten Straße eine "erhebliche" beziehungsweise "nicht nur untergeordnete Länge" aufweist; das trifft in der Regel zu, wenn die Ausbaustrecke eine Länge von mehr als 100 m aufweist.*)

3. Bei einem beitragsfähigen Teilstreckenausbau ist die Gemeinde berechtigt, alle Anlieger der Straße an den Kosten der Maßnahme zu beteiligen.*)

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IBRRS 2006, 3688
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück

OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2006 - 9 W 342/06

1. Die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück (§ 928 Abs. 1 BGB) in einem förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet (§ 142 Abs. 1 S. 1 BauGB) unterliegt der Grundbuchsperre der §§ 144 Abs. 2 Nr. 1, 145 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 22 Abs. 6 S. 1 BauGB und bedarf damit der sanierungsrechtlichen Genehmigung der zuständigen Gemeinde.*)

2. Lehnt die Gemeinde die Erteilung der Genehmigung oder eines Negativzeugnisses - die Bescheinigung, dass sie nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist über den Antrag entschieden hat (§ 22 Abs. 5 S. 5 BauGB) - schriftlich mit der Begründung ab, es handle sich insgesamt um keinen genehmigungsbedürftigen Vorgang, so kann dieses Schreiben unter Beachtung des Formgebots des § 29 Abs. 3 GBO selbst als Negativzeugnis gewertet werden.*)

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IBRRS 2006, 3686
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässigkeit von Hersteller-Direktverkaufszentren

BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 BN 56.05

1. Bauleitpläne sind den gültigen Zielen der Raumordnung anzupassen, unabhängig davon, wann diese in Kraft getreten sind, h. h. die Gemeinde muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern.

2. Schränkt die Landes- oder Regionalplanung die Planungshoheit einzelner Gemeinden ein, so müssen überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen; der Eingriff in die Planungshoheit muss gerade angesichts der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung verhältnismäßig sein.

3. Die Standortplanung für Einzelhandelsgroßbetriebe ist ein überörtliches Interesse, das eine Beschränkung der Planungshoheit rechtfertigen kann.

4. Gehen die städtebaulichen Auswirkungen von Hersteller-Direktverkaufszentren insbesondere wegen der Größe dieser Betriebe, der Zentrenrelevanz ihres Kernsortiments und der Reichweite ihres Einzugsbereichs über die Auswirkungen der üblichen Formen des großflächigen Einzelhandels hinaus, kann es gerechtfertigt sein, sie einer im Vergleich zum sonstigen großflächigen Einzelhandel strengeren Sonderregelung zu unterwerfen und planerisch nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten zuzulassen.

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IBRRS 2006, 3681
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Privatgrundstück für öffentliche Zwecke heranziehbar?

VGH Bayern, Urteil vom 07.08.2006 - 1 N 03.3427

Zu den Anforderungen an die Abwägung der Eigentumsbelange bei der Festsetzung eines Innenbereichsgrundstücks als Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser.*)

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IBRRS 2006, 3653
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.07.2006 - 9 ME 189/06

Bei Eigentümeridentität in Bezug auf Vorder- und Hinterliegergrundstück ist die Heranziehung des Hinterliegergrundstücks zu einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau der Straße vor dem Vorderliegergrundstück nicht rechtmäßig, wenn der Eigentümer einem Dritten am Vorderliegergrundstück eine - im Grundbuch eingetragene - beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Form eines lebenslangen Wohnrechts (§ 1093 BGB) mit ausschließlichem Nutzungsrecht für Hof und Garten eingeräumt hat.*)

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