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Sachgebiet: Bausicherheiten

230 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 2381
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Höhe der Bauhandwerkersicherheit mit oder ohne Umsatzsteuer?

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2018 - 13 U 8/16

Kann der Auftragnehmer aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften nur Netto-Beträge verlangen, umfasst der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 649a BGB a.F. (§ 650f BGB) nicht die vom Auftraggeber noch nicht geleistete Umsatzsteuer.

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IBRRS 2020, 2117
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft für alle "bis dahin erhobenen Ansprüche": Sicherungsabrede unwirksam!

LG Wiesbaden, Urteil vom 11.03.2020 - 12 O 96/19

1. Eine Sicherungsabrede in einem Bauvertrag, wonach die Vertragserfüllungsbürgschaft nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz auf Verlangen des Auftragnehmers in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

2. Der Bürge kann sich im Fall seiner Inanspruchnahme durch den Auftraggeber auf die Unwirksamkeit der bauvertraglichen Sicherungsabrede berufen.

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IBRRS 2020, 1918
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.05.2020 - 21 U 74/19

Der formularmäßig vereinbarte Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB in einer vom Unternehmer zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft führt jedenfalls dann zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Unternehmers im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, sofern die Bürgschaft der Ablösung eines wirksam vereinbarten Sicherungseinbehalts dient.*)

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IBRRS 2020, 0434
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wann muss sich der Eigentümer wie ein Auftraggeber behandeln lassen?

OLG Celle, Urteil vom 04.09.2018 - 14 U 18/18

1. Der Grundstückseigentümer, der nicht Auftraggeber ist, muss die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek dulden, wenn er Alleineigentümer und Bewohner des Gebäudes ist, für den der Auftragnehmer Leistungen ausgeführt hat, und er einen Dritten (hier: seine Lebensgefährtin) vorgeschoben hat, um nicht selbst als Vertragspartner in Erscheinung zu treten.

2. Verlegt der Grundstückseigentümer den Verwaltungssitz seiner Firma ins Ausland, um Vollstreckungsmaßnahmen des Auftragnehmers zu erschweren, haftet er dem Auftragnehmer auf Schadensersatz.

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IBRRS 2020, 1781
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auftraggeber nimmt Bürgen in Anspruch: Kann der Auftragnehmer das verhindern?

KG, Urteil vom 13.09.2019 - 7 U 80/18

Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Unterlassung einer Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaftsvereinbarung und eine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (an den Bürgen) verlangen wenn der durch die Bürgschaft gesicherte Anspruch nicht besteht, aber auch nicht mehr entstehen kann (hier verneint).

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IBRRS 2020, 1775
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Ab wann verjährt der Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherheit?

OLG Köln, Urteil vom 17.06.2020 - 11 U 186/19

1. Die Verjährung des Anspruchs auf Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

2. Der Anspruch entsteht erst mit dem Verlangen der Sicherheit und nicht bereits mit Abschluss des Bauvertrags.

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IBRRS 2020, 1155
BausicherheitenBausicherheiten
Trotz guter Baukonjunktur: Keine Vermutung für Füllaufträge!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.02.2019 - 5 U 87/18

1. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags hat auch nach Kündigung gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (BGH, IBR 2014, 344).

2. Der Anspruch auf Sicherheitsstellung ist durch Vorlage des Bauvertrags, des Leistungsverzeichnisses und der Schlussrechnung nebst Anlagen schlüssig dargelegt.

3. Wird die Kündigung sehr kurzfristig erklärt, liegt es trotz der guten Konjunkturlage im Baugewerbe nicht nahe, dass der Auftragnehmer sog. Füllaufträge erlangt hat.

4. Nur wenn es nahe liegt, dass eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals in Betracht kommt, ist in einem eilbedürftigen Rechtsstreit um eine Sicherheitsleistung eine detaillierte Darlegung erforderlich.

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IBRRS 2020, 1154
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Trotz guter Baukonjunktur: Keine Vermutung für Füllaufträge!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.05.2019 - 5 U 87/18

1. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags hat auch nach Kündigung gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (BGH, IBR 2014, 344).

2. Der Anspruch auf Sicherheitsstellung ist durch Vorlage des Bauvertrags, des Leistungsverzeichnisses und der Schlussrechnung nebst Anlagen schlüssig dargelegt.

3. Wird die Kündigung sehr kurzfristig erklärt, besteht trotz der guten Konjunkturlage im Baugewerbe keine Vermutung dahingehend, dass der Auftragnehmer sog. Füllaufträge erlangt hat.

4. Nur wenn es nahe liegt, dass eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals in Betracht kommt, ist in einem eilbedürftigen Rechtsstreit um eine Sicherheitsleistung eine detaillierte Darlegung erforderlich.

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IBRRS 2020, 1101
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Inanspruchnahme einer befristeten Bürgschaft: Gesicherter Anspruch muss fällig sein!

OLG München, Beschluss vom 06.08.2019 - 27 U 302/19 Bau

Die Inanspruchnahme einer zeitlich befristeten Bürgschaft setzt voraus, dass der verbürgte Anspruch innerhalb der Frist fällig geworden ist.

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IBRRS 2020, 1200
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Arbeitseinstellung angedroht: Kündigung unzulässig!

OLG Celle, Urteil vom 07.03.2019 - 6 U 71/18

Fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Fristsetzung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung auf und droht er an, seine Leistung einzustellen, wenn die Sicherheit nicht fristgemäß gestellt wird, ist es ihm verwehrt, nach fruchtlosem Fristablauf die Kündigung des Bauvertrags zu erklären.

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IBRRS 2020, 1038
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Gemeinsame Klage gegen Auftraggeber und Bürge doch möglich!

LG München I, Urteil vom 04.03.2020 - 8 HK O 8030/19

1. Eine gemeinsame Klage gegen den Auftraggeber und die Bürgin aus einer Sicherheit nach § 650f BGB ist möglich.

2. Die Bürgin kann sich nicht darauf berufen, dass nach § 650f Abs. 2 Satz 2 BGB schon vor Klageerhebung die Voraussetzungen zum Beginn einer Zwangsvollstreckung vorliegen müssen.

3. Ein (deklaratorisches) Anerkenntnis i.S.v. § 650f BGB liegt schon vor, wenn nur die Werklohnforderung verbindlich bestätigt wird, aber zugleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird.

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IBRRS 2020, 0909
BausicherheitenBausicherheiten
Streit über Mängel schließt Anspruch auf Bauhandwerkersicherung nicht aus!

OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2016 - 19 U 112/15

1. Auf einen Vertrag über die Erbringung von Planungsleistungen und deren Umsetzung durch den Einbau von Einrichtungs- und Dekorationsgegenständen findet Werkvertragsrecht Anwendung, so dass der Auftragnehmer eine Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. verlangen kann.

2. Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über das Vorhandensein von Mängeln der erbrachten Leistung stehen einem Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB a.F. nicht entgegen.

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IBRRS 2020, 0783
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Zwei Eigentumswohnungen sind kein Einfamilienhaus!

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.01.2020 - 12 U 195/17

1. Auch ein Architekt kann eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) verlangen. Das gilt nicht, wenn der Bauherr eine natürliche Person ist und die Planung zur Herstellung oder Instandsetzung eines Einfamilienhauses mit oder ohne Einliegerwohnung erbringen lässt.

2. Zwei nahezu gleich große Eigentumswohnungen sind kein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Das gilt auch dann, wenn eine der beiden Wohnungen den Eigenbedarf des Bauherrn decken soll.

3. Der Architekt kann seine Leistung verweigern, wenn er dem Bauherrn erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gesetzt hat. Angemessen ist eine Frist von sieben bis zehn Tagen.

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IBRRS 2020, 0490
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsvereinbarungen sind abschließende Regelungen!

KG, Urteil vom 22.06.2018 - 7 U 111/17

1. Verlangt der Auftraggeber die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen und enthält das Nachtragsangebot des Auftragnehmers keinen Hinweis auf bauzeitbedingte Mehrkosten, kann er diese nicht (mehr) geltend machen, wenn der Auftraggeber das Angebot vorbehaltlos annimmt ("kein Nachtrag zum Nachtrag").

2. Die Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen ist weder eine unterlassene Mitwirkungshandlung des Auftraggebers noch eine von ihm zu vertretende Vertragsverletzung.

3. Gibt der Auftraggeber aufgrund einer Bauzeitverzögerung neue Vertragstermine vor und erklärt sich der Auftragnehmer mit diesen einverstanden, liegt eine "andere Anordnung des Auftraggebers" vor, so dass dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Mehrvergütung zusteht.

4. Für die Sicherung eines Mehrvergütungsanspruchs aufgrund einer bauzeitlichen Anordnung kann der Auftragnehmer die Stellung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) verlangen.

5. Mit der Vorlage eines substantiierten baubetrieblichen Gutachtens wird der zu sichernde Anspruch des Auftragnehmers der Höhe nach schlüssig dargelegt.




IBRRS 2020, 0710
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auftragnehmer muss Bürgschaft über 10 % der Brutto-Auftragssumme stellen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2017 - 10 U 81/16

1. Das AGB-Recht stellt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr zwingendes Recht dar. Der Vereinbarung, dass man sich auf entsprechende (Sicherungs-)Abreden individualvertraglich verständigt hat, kommt deshalb keine rechtserhebliche Bedeutung zu.

2. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Klausel, wonach der Auftragnehmer eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen hat, ist wirksam. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist.

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IBRRS 2020, 0491
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Detail-Pauschalvertrag kann nach Kündigung auf Einheitspreisbasis abgerechnet werden!

OLG München, Urteil vom 02.04.2019 - 9 U 1683/18 Bau

1. Der Auftragnehmer kann auch nach Kündigung des Bauvertrags eine Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) verlangen.

2. Die Höhe des zu sichernden Vergütungsanspruchs ist vom Auftragnehmer konkret und in nachvollziehbarer Weise darzulegen.

3. Haben die Bauvertragsparteien auf der Grundlage von Einheitspreisen einen sog. Detail-Pauschalvertrag geschlossen, kann der Auftragnehmer seine erbrachten Leistungen auf Einheitspreisbasis (schlüssig) abrechnen.

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IBRRS 2020, 0473
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Bauhandwerkersicherungshypothek ohne Wertsteigerung!

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2020 - 14 U 160/19

1. Zur Verkörperung der planerischen Leistungen des Architekten in einem Bauwerk ist es erforderlich, dass mit der Bauausführung (Errichtung des Bauwerks) begonnen wurde.*)

2. Notwendige Vorbereitungshandlungen für die geplante Bebauung stellen keine Bauausführungen dar.*)

3. Zu Vorbereitungshandlungen gehört auch die Eintragung von Baulasten, um die Erschließung des Grundstücks öffentlich-rechtlich zu sichern, um eine Baugenehmigung beantragen zu können.*)

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IBRRS 2020, 0453
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Streit über Forderungshöhe: Keine Eintragung einer Höchstbetragshypothek!

KG, Beschluss vom 26.11.2019 - 1 W 301/19

Verlangt der Unternehmer von dem Besteller die Bewilligung zur Eintragung einer Sicherungshypothek und besteht zwischen ihnen Streit über Grund und/oder Höhe der zu sichernden Forderung, kommt die Eintragung einer Höchstbetragshypothek bis zu dem von dem Unternehmer verlangten Betrag nicht in Betracht, weil die zu sichernde Forderung bereits nach Grund und Höhe bestimmt ist. Der schuldrechtliche Anspruch, zu dem die Hypothek akzessorisch sein soll, ist hier nicht einer späteren Bestimmung vorbehalten.*)




IBRRS 2020, 0410
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaft muss nicht "stückweise" herausgegeben werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2016 - 23 U 158/15

1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.

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IBRRS 2020, 0409
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaftssumme wird nicht reduziert!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2016 - 23 U 158/15

1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.

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IBRRS 2019, 4151
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Eilbedürftigkeit einer Bauhandwerkersicherung kann wieder aufleben!

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2019 - 1 W 12/19

Auch eine ein Jahr alte Schlussrechnungsforderung kann dinglich gesichert werden, wenn sich die Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit) aus einer veränderten Situation ergibt (entgegen OLG Celle, IBR 2015, 309). Eine Verkaufsabsicht kann ein Grund dafür sein.

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IBRRS 2021, 0275
BausicherheitenBausicherheiten
Prozessökonomie begründet Feststellungsinteresse

LG Hannover, Urteil vom 20.11.2019 - 14 O 54/19

Das gem. § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht aus Gründen der Prozessökonomie, wenn zu erwarten ist, dass durch einen mit einer Leistungsklage verbundenen Feststellungsantrag eine endgültige Streitbeilegung herbeigeführt werden kann, und so weitere Verfahren vermieden werden.

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IBRRS 2020, 0212
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft dient nicht der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2019 - 21 U 47/19

1. Wird eine Bürgschaft als Vertragserfüllungsbürgschaft bezeichnet und zur Umschreibung der verbürgten Hauptforderung die Formulierung verwendet, dass die Bürgschaft "zur Sicherung sämtlicher Ansprüche" aus dem zu Grunde liegenden Bauvertrag dient, schließt diese Formulierung auch die nach Abnahme der Werkleistung entstehenden Mängelansprüche ein.

2. Regelungen zur Vertragserfüllungsbürgschaft, die eine Absicherung von 10% der Auftragssumme als Sicherungsumfang vorsehen, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar, wenn nicht nur die bis zur Abnahme entstandenen Ansprüche, sondern auch solche Gewährleistungsansprüche erfasst werden, die im Zeitraum nach Abnahme entstehen.

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 4057
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund muss zügig erklärt werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2018 - 29 U 55/17

1. Will der Auftraggeber einen VOB-Bauvertrag wegen eines ungenehmigten Nachunternehmereinsatzes aus wichtigem Grund kündigen, muss er dem Auftragnehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben.

2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur wirksam, wenn sie innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erklärt wird.

3. Eine aus wichtigem Grund erklärte Kündigung ist als sog. freie Kündigung zu bewerten, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt.

4. Die Vergütung für die nach einer freien Kündigung nicht erbrachten Teilleistungen unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

5. Eine Bürgschaft "durch sicherungsweise Verpfändung des Mietertragskontos" stellt eine Verpfändung von Forderungen dar und ist keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB).

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IBRRS 2019, 4051
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge steht Prüffrist von vier bis sechs Wochen zu!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2019 - 5 U 35/18

1. Die Zubilligung einer angemessenen Prüffrist des Bürgen liegt im Interesse der Gesamtheit der Bau- und Kreditwirtschaft.

2. Diese Prüffrist beträgt, unter Anlehnung an die Rechtsprechung zur Prüfung der Einstandspflicht der Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, für den Bürgen vier bis sechs Wochen.

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IBRRS 2019, 3663
BausicherheitenBausicherheiten
Keine § 648a BGB-Sicherheit gestellt: Erbrachte Planungsleistungen können nach HOAI abgerechnet werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 15.06.2017 - 22 U 472/17

Kündigt der mit der Planung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragte Auftragnehmer den Bauvertrag nach Erstellung der Genehmigungsplanung, weil der Auftraggeber keine Sicherheit nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) leistet, kann der Auftragnehmer die erbrachten Planungsleistungen auf der Basis einer "HOAI-Binnenkalkulation" abrechnen.

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IBRRS 2019, 3374
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Keine § 648a BGB-Sicherheit gestellt: Erbrachte Planungsleistungen können nach der HOAI abgerechnet werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2017 - 22 U 472/17

Kündigt der mit der Planung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragte Auftragnehmer den Bauvertrag nach Erstellung der Genehmigungsplanung, weil der Auftraggeber keine Sicherheit nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) leistet, kann er die erbrachten Planungsleistungen auf der Basis einer "HOAI-Binnenkalkulation" abrechnen.

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IBRRS 2019, 3313
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaftskumulation von bis zu acht Prozent möglich: Sicherheitsabrede unwirksam!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.07.2019 - 4 U 66/19

1. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme ist für sich genommen ebenso wenig zu beanstanden wie diejenige zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zuzüglich erteilter Nachträge.

2. Eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist allerdings gegeben, wenn die Forderung nach der Hergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft einerseits und einer Gewährleistungsbürgschaft andererseits dazu führt, dass sie in Kumulation dem Auftraggeber eine Sicherheit von mehr als sechs Prozent verschaffen und durch die Vertragsgestaltung nicht sichergestellt ist, dass die eine Bürgschaft die andere ablöst, sondern beide nebeneinander bestehen können, sich also zeitlich und inhaltlich überschneiden.

3. Können für den Ausschlusstatbestand des § 814 BGB Beweiserleichterungen bestehen, wenn der Bereicherungsschuldner einem bestimmten Verkehrskreis angehört, der im Allgemeinen die für sein Fachgebiet wesentlichen Rechtsvorschriften kennt, reicht es dafür nicht aus, wenn Bauunternehmen eigene Rechtsabteilungen unterhalten und ab einem bestimmten Stadium bereits eine anwaltliche Begleitung bestand, sofern die Rechtsanwendung die Beurteilung Allgemeiner Geschäftsbedingungen betrifft, welche in vergleichbar Gestaltung bereits Gegenstand differenzierender höchstrichterlicher Rechtsprechung waren.*)

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IBRRS 2019, 3300
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kombibürgschaft über 5% der Auftragssumme: Keine Gefahr der Übersicherung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 247/18

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel gem. Nr. 4 BVB des VHB-Bund-Ausgabe 2008 (Stand: Mai 2010) über die Stellung einer Vertragserfüllungssicherheit hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)

2. Durch das Formblatt "Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - 421", wonach eine kombinierte Vertrags- und Mängelansprüchebürgschaft (sog. "Kombibürgschaft") i.H.v. 5% der Auftragssumme gestellt wird, wird die Gefahr einer Übersicherung nicht begründet. Solange der Auftraggeber eine Kombibürgschaft vorliegen hat, kann er keine weitere Mängelansprüchesicherheit verlangen.*)

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IBRRS 2019, 2425
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Einräumung einer Sicherungshypothek erst nach Beginn der Bauarbeiten!

LG Flensburg, Urteil vom 05.10.2018 - 2 O 38/18

1. Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Als Unternehmer ist auch der planende oder bauüberwachende Architekt anzusehen.

2. Der Unternehmer kann eine Absicherung in Form einer Bauhandwerkersicherungshypothek nur dann verlangen, wenn mit der Ausführung der Bauarbeiten bereits begonnen wurde. Das gilt auch für den planenden Architekten. Denn der Wert eines Grundstücks steigt nicht bereits dadurch, dass der Architekt Pläne erstellt hat.

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IBRRS 2019, 2761
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge haftet nicht für Nachtragsforderungen!

OLG München, Urteil vom 11.07.2017 - 9 U 2437/16

1. Der Haftungsumfang einer Bürgschaft ergibt sich aus dem Bürgschaftsvertrag, der regelmäßig in der Bürgschaftsurkunde niedergelegt ist. Außerhalb der Bürgschaftsurkunde können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die dem Bürgen zumindest zur Zeit der Bürgschaftserklärung bekannt waren.

2. Erklärt der Bürge, dass er sich für den Vergütungsanspruch aus einem bestimmten Bauvertrag verbürgt, ohne auf etwaige oder konkrete Nachtragsforderungen Bezug zu nehmen, werden diese von der Bürgschaft nicht umfasst.

3. Gebühren und Nebenkosten sind keine Nachträge.

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IBRRS 2019, 2807
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung?

LG Köln, Urteil vom 07.08.2019 - 37 O 294/18

Die Verjährung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 648a Abs. 1 BGB a.F. beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Bauvertrag geschlossen wurde.




IBRRS 2019, 2715
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Entfällt der Verfügungsgrund nach eineinhalb Jahren?

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2019 - 21 U 11/19

1. Vergehen zwischen einer berechtigten Arbeitseinstellung nach § 648a BGB und dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek eineinhalb Jahre, lässt dies den Verfügungsgrund nicht entfallen.

2. Erfolgt mit der Replik in zweiter Instanz ein grundlegend neuer Sachvortrag mit neuen Beweisangeboten, ist dies verspätet.

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IBRRS 2019, 2424
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Gesamtsicherungshypothek!

LG Flensburg, Beschluss vom 16.02.2018 - 2 O 38/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 2421
BausicherheitenBausicherheiten
Vormerkung der Eintragung einer Sicherungshypothek durch einstweilige Verfügung!

LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.02.2018 - 3 O 40/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 2350
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auch Nachunternehmer sind „Unternehmer eines Bauwerks“!

OLG Dresden, Urteil vom 20.09.2018 - 10 U 1729/17

1. Auch Nachunternehmer sind "Unternehmer eines Bauwerks" und haben gegenüber ihrem Auftraggeber, dem Hauptauftragnehmer, gem. § 648a BGB a.F. bzw. § 650f BGB einen Anspruch auf Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung.

2. Der Nachunternehmer kann die Sicherheit selbst dann noch verlangen, wenn die Arbeiten bereits vollständig abgeschlossen und gegebenenfalls sogar abgenommen worden sind.

3. Verlangt der Nachunternehmer für die ihm zustehende Vergütung eine § 648a BGB-Sicherheit, muss er die Höhe seines Vergütungsanspruchs schlüssig darlegen (Anschluss an BGH, IBR 2014, 345).

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IBRRS 2019, 2036
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auftraggeber insolvent: Muss der § 648a BGB-Bürge zahlen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2018 - 5 U 70/17

1. Hat der Auftraggeber als § 648a BGB-Sicherheit eine Bankbürgschaft gestellt, darf die Bank nur Zahlungen an den Auftragnehmer leisten, soweit der Auftraggeber den Vergütungsanspruch anerkannt hat oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf.

2. Ist der Auftraggeber zwischenzeitlich insolvent, genügt statt eines vorläufig vollstreckbaren Urteils die Feststellung der Forderung zur Tabelle durch den Insolvenzverwalter.

3. Abschlagszahlungen sind ebenso wie Vorauszahlungen lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Bauvertrags bezogen werden können. Einer Abschlagszahlung kommt als Anzahlung auf die Schlussrechnungsforderung hur die Funktion einer vorläufigen Zahlung zu.

4. Mit der Vorlage der Schlussrechnung gehen Abschlagszahlungen in der Gesamtabrechnung auf. Deshalb sind zu hohe oder zu geringe Abschlagzahlungen im Rahmen der Schlussrechnung auszugleichen.

5. Der Auftragnehmer muss nach Erstellung der Schlussrechnung eine Überzahlung einzelner Teilleistungen nicht zurückgewähren, soweit er andere noch nicht oder nur unzureichend vergütete Leistungen erbracht hat, auf die der durch Gegenleistungen nicht gedeckte Teil der Abschlagzahlungen im Rahmen der Schlussrechnung zu verrechnen ist.

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IBRRS 2019, 1893
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Uni als Bauherr: Kein Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek!

OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2019 - 16 U 20/19

Der Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F. (§ 650e BGB), wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.*)

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IBRRS 2019, 1842
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BausicherheitenBausicherheiten
Wie lange muss die Frist zur Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit bemessen sein?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2018 - 22 U 83/17

1. Eine Frist von sieben bis 10 (Kalender-)Tagen i.S.v. § 648a BGB a.F. reicht regelmäßig aus; entscheidend ist, in welcher Zeit ohne schuldhaftes Zögern eine Sicherheit (bei der Bank) besorgt werden kann bzw. ob die Rechtslage schwierig (und ggf. aus welchen Gründen) und ob eine anwaltliche Beratung notwendig ist.*)

2. Verlangt der Unternehmer eine um ca. 10% zu hohe Sicherheit, muss der Auftraggeber diese zwar nicht gewähren, aber eine aus seiner Sicht angemessene Sicherheit anbieten.*)

3. Erforderlich ist im Hinblick auf §§ 262, 232 BGB, dass das Verlangen des Werkunternehmers erkennen lässt, dass dem Auftraggeber die Möglichkeit verbleibt, eine andere zulässige Sicherheit zu stellen, wozu die Bezugnahme auf § 648a Abs. 2 BGB a.F. genügt.*)

4. Für die weitere Frist i.S.v. § 648a Abs. 5, § 643 Abs. 1 BGB ist eine Frist von drei bis vier Werktagen angemessen.*)

5. Die Setzung einer zeitlich unangemessen kurzen weiteren Frist im Rahmen von § 648a Abs. 5, § 643 BGB a.F. ist jedenfalls dann unschädlich, wenn sich der Auftraggeber innerhalb einer (angemessenen) Nachfrist endgültig und ernsthaft weigert, eine Sicherheit zu stellen, sondern nur ein "Gespräch" anbietet.*)

6. Die Kündigung eines gem. §§ 648, 643 BGB a.F. bereits kraft Gesetzes aufgehobenen Vertrags geht ins Leere und kann keine weiteren Rechtswirkungen mehr entfalten.*)

7. Die eigene Vertragstreue des Unternehmers ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für das Recht auf Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. Eine Versagung der Rechte aus § 648a BGB kommt allenfalls in Fällen des groben Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB in Betracht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es der Auftraggeber in der Hand hat, bereits (in der ersten Stufe) eine Leistungsverweigerung des Werkunternehmers, jedenfalls aber (in der zweiten Stufe) die gesetzliche Folge einer Vertragsaufhebung durch Leistung einer Sicherheit nach seiner Wahl und in der von ihm als angemessen erachteten Höhe zu vermeiden.*)

8. Eine unter Bezugnahme auf § 648a BGB a.F. verfrühte Leistungseinstellung mag zwar unzulässig sein, der Auftraggeber kann darauf indes eine fristlose, außerordentliche Kündigung regelmäßig nicht stützen, weil gerade die Leistungseinstellung in Zusammenhang (mit der ersten Stufe des § 648a BGB a.F. nicht abschließend und endgültig erfolgt.*)

9. Eine offene bzw. verdeckte Teilklage hemmt die Verjährung grundsätzlich nur in Höhe des jeweils eingeklagten Betrags. Später nachgeschobene Mehrforderungen im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs, die nicht auf einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse beruhen, sind verjährungsrechtlich grundsätzlich gesondert zu beurteilen.*)




IBRRS 2019, 0652
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BauvertragBauvertrag
Verschobene Abnahme macht Sicherungsabrede unwirksam!

LG Itzehoe, Urteil vom 26.02.2019 - 5 HKO 42/18

1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene Sicherungsklausel, nach der Sicherheiten i.H.v. 10% für die Vertragserfüllung und 5% für die Gewährleistung verlangt werden, ist für sich gesehen unbedenklich.

2. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichzeitig ein Abnahmeerschwernis zu Lasten des Auftragnehmers vor (Nachunternehmerabnahme erst mit Bauherrenabnahme), kann dies zu einer Kumulierung der Sicherheiten führen. In der Gesamtschau führt dies zur Unwirksamkeit auch der Sicherheitenklausel.




IBRRS 2019, 1239
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BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheit in nur einer Urkunde verlangt: Sicherungsklausel insgesamt unwirksam!

LG Erfurt, Urteil vom 04.02.2019 - 8 O 144/15

Da der Auftraggeber kein berechtigtes Interesse daran hat, eine durch Bürgschaft zu stellende Sicherheit in nur einer Urkunde zu erhalten, benachteiligt es den Auftragnehmer unangemessen, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dies verlangt wird (z. B. Nr. 23.4 ZVB/E-StB 2006).

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IBRRS 2019, 1029
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BausicherheitenBausicherheiten
Bauvertrag gekündigt: Anspruch auf Erhalt einer Sicherheit bleibt bestehen!

OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2019 - 4 U 103/18

Der Auftragnehmer hat nach fruchtlosem Verstreichen der Frist ein Wahlrecht, ob er die Sicherheit weiterhin verlangt oder ob er kündigt und die Sicherheit weiterhin verlangt.

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IBRRS 2019, 0969
BausicherheitenBausicherheiten
Wie lange darf der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft behalten?

OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2018 - 21 U 127/17

1. Eine vereinbarte Gewährleistungssicherheit richtet sich unter Akzessorietätsgesichtspunkten nach dem Bestehen der Hauptforderung richtet. Die Hemmung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche führt dementsprechend zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsstellung.

2. Leitet der Auftraggeber wegen Mängeln ein selbständiges Beweisverfahren ein, ist der für die Gewährleistungssicherheit vereinbarte Rückgabezeitpunkt noch nicht eingetreten.

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IBRRS 2019, 0968
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BausicherheitenBausicherheiten
Wie lange darf der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft behalten?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2018 - 21 U 127/17

1. Eine vereinbarte Gewährleistungssicherheit richtet sich unter Akzessorietätsgesichtspunkten nach dem Bestehen der Hauptforderung. Die Hemmung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche führt dementsprechend zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsstellung.

2. Leitet der Auftraggeber wegen Mängeln rechtzeitig ein selbständiges Beweisverfahren ein, ist der für die Gewährleistungssicherheit vereinbarte Rückgabezeitpunkt noch nicht eingetreten.

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IBRRS 2019, 0406
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BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit für die Herstellung und Vorhaltung eines Berliner Verbaus?

LG München I, Urteil vom 30.10.2018 - 2 O 1169/18

1. Bei der Herstellung eines Berliner Verbaus handelt es sich um eine Bauleistung, so dass Vergütungsansprüche hierfür durch Bauhandwerkersicherheit zu sichern sind.

2. Die Vorhaltung eines Berliner Verbaus hat keinen mietrechtlichen, sondern werkvertraglichen Charakter.

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IBRRS 2018, 3310
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BausicherheitenBausicherheiten
Auftraggeber und Eigentümer nicht identisch: Einräumung einer Sicherungshypothek möglich?

LG Tübingen, Beschluss vom 04.09.2018 - 20 O 65/18

1. Wenn "die Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen" es dem Richter gebieten, die personen- und vermögensrechtliche Selbstständigkeit von Auftraggeber und Eigentümer hintanzusetzen, kann der Auftragnehmer eine Sicherungshypothek nach § 648 BGB a.F. (§ 650e BGB) verlangen.

2. Bei der Stellung als Alleingesellschafter und weitgehender Identität in der Geschäftsführung kann das der Fall sein. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Eigentümer einen erheblichen Vorteil aus der Werkleistung des Auftragnehmers im Verhältnis zum Auftraggeber hat.

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IBRRS 2019, 0516
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BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt der Anspruch auf Auszahlung eines Barsicherheitseinbehalts?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2019 - 11 U 79/18

1. Die Unterschrift des Auftragnehmers unter einem Verhandlungsprotokoll ist keine zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines VOB-Bauvertrags.

2. Kann nicht eindeutig festgestellt werden, dass ein VOB-Vertrag abgeschlossen wurde, gilt das BGB-Werkvertragsrecht.

3. Die Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung eines nicht verwerteten Barsicherheitseinbehalts beginnt mit seiner Fälligkeit.

4. Ist ein Zeitpunkt für die Auszahlung in der Sicherungsabrede nicht vereinbart, ist sie dann fällig, wenn feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann, z. B. wenn der gesicherte Anspruch verjährt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 502/99, IBRRS 2002, 1192).

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IBRRS 2019, 0411
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BausicherheitenBausicherheiten
Einstweilige Verfügung gegen die Inanspruchnahme einer Bürgschaft?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.12.2018 - 5 W 42/18

1. Ob ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt, die Inanspruchnahme einer Bürgschaft zu untersagen, besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)

2. Besteht kein Risiko einer Insolvenz der Vertragspartei (hier: Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts), bemisst sich der Streitwert für ein derartiges Verfahren lediglich unter Berücksichtigung der Gefahr eines Zinsschadens bei unberechtigter Inanspruchnahme der Bürgschaft.*)

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IBRRS 2019, 0238
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BausicherheitenBausicherheiten
Baugeld fließt auf Geschäftskonto: Empfänger trifft gesteigerte Kontrollpflicht!

OLG Hamm, Urteil vom 09.10.2018 - 7 U 103/16

1. Um der dem Empfänger von Baugeld auf Grund der Regelung des § 1 Abs. 4 BauFordSiG obliegenden Darlegungs- und Beweislast zu genügen, ist eine substantiierte Darlegung und Aufschlüsselung dahingehend, welche Zahlungen auf das Bauwerk geleistet worden sind und in welcher Art und Weise empfangenes Baugeld an die jeweiligen Bauhandwerker weitergeleitet worden ist, erforderlich. Dazu ist eine geordnete Zusammenstellung hinsichtlich aller baubezogenen Werk-, Dienst- und Kaufverträge, der hierauf erbrachten baubezogenen Leistungen und geleisteten Zahlungen erforderlich. Die Baugläubiger unter Nennung des ausgeführten Gewerks nur aufzulisten, reicht hierzu nicht.*)

2. Der Empfänger von Baugeld ist grundsätzlich berechtigt, als eigene Aufwendungen im Sinne des § 1 Abs. 2 BauFordSiG neben Personal-, Baustellen- und Gerätekosten auch Kosten für Verwaltungsgemeinkosten, Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Vertriebskosten und Lohngemeinkosten abzusetzen. Hierfür spricht der Wille des Gesetzgebers bei der Änderung des § 1 Abs. 2 BauFordSiG (Gesetzesbegründung zur BT-Drucks. 16/13159, S. 6). Nur die zahlenmäßige Bezifferung dieser Kosten ohne nachvollziehbaren Bezug zu dem Bauvorhaben genügt der Darlegungslast allerdings nicht.*)

3. Fließt das Baugeld nicht auf ein gesondertes Baugeldkonto, sondern auf ein allgemein genutztes Geschäftskonto, resultiert hieraus eine gesteigerte Kontrollpflicht, Beträge in Höhe des (noch) nicht verbrauchten Baugelds nicht zur Begleichung anderer Verbindlichkeiten einzusetzen, sondern für die zweckgerechte Verwendung weiterhin zur Verfügung zu halten. Kommt der Baugeldempfänger dieser Kontrollpflicht nicht nach, nimmt er letztlich die Möglichkeit der zweckwidrigen Verwendung der Baugelder billigend in Kauf.*)

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IBRRS 2019, 0095
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BausicherheitenBausicherheiten
Vorläufige Vollstreckung einer § 650f BGB-Sicherheit: In welcher Höhe ist Sicherheit zu leisten?

OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2019 - 12 U 123/18

Der Schaden, der durch die Sicherheitsleistung gemäß § 709 Satz 1 ZPO abgedeckt werden soll, ist in Höhe der Bauhandwerkersicherheitsleistung nach § 648a BGB (in der Fassung vom 23.10.2008) nebst zusätzlich rund 10% (Kostenzuschlag und mögliche weitere Vollstreckungsschäden) zu bemessen.*)

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