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Sachgebiet: Mietrecht

2776 Entscheidungen insgesamt




Online seit 18. Januar

IBRRS 2024, 0259
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vertragswidrige Nutzung rechtfertigt fristlose Kündigung

LG Essen, Urteil vom 13.07.2023 - 6 O 276/22

1. Eine vertragswidrige Nutzung kann grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass im Mietvertrag auch ein konkreter Nutzungszweck vereinbart ist.

2. Wird in der Kündigung irrtümlich ein zu früher Endtermin genannt, so endet das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Termin, wenn den Umständen nach erkennbar ist, dass der Kündigende den Vertrag jedenfalls zu diesem Termin beenden will.

3. Für den Herausgabeanspruch des Vermieters ist weder der unmittelbare noch der mittelbare Besitz der Sache durch den Mieter erforderlich.

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Online seit 17. Januar

IBRRS 2024, 0185
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters?

LG Berlin II, Urteil vom 09.01.2024 - 67 S 184/23

1. Im Falle des Auszugs eines von mehreren Mietern haben die in der Wohnung verbleibenden Mieter ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 Abs. 1 BGB, den bisher im Innenverhältnis auf den ausgezogenen Mitmieter entfallenden Anteil des Mietzinses durch die Aufnahme eines zahlungspflichtigen Untermieters zu kompensieren, sofern dadurch die Gefahr einer vom ausziehenden Mieter veranlassten Beendigung des gesamten Mietverhältnisses beseitigt oder verringert wird.*)

2. Der Anspruch einer Mietermehrheit auf Erteilung der Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung setzt nicht voraus, dass das dafür erforderliche berechtigte Interesse bei sämtlichen Mietern vorhanden ist.*)

3. § 553 Abs. 2 BGB erfordert eine an sämtlichen Umständen des Einzelfalls ausgerichtete Zumutbarkeitsprüfung. Schematische Wertungen, die für die Erhebung eines Untermietzuschlags stets und schon die stärkere Belegung der Wohnung oder die Erzielung zusätzlicher (Untermiet-)Einnahmen durch den Mieter ausreichen lassen, sind wegen des sich aus dem Wortlaut der Norm ("zuzumuten") und der Gesetzessystematik ergebenden Ausnahmecharakters des § 553 Abs. 2 BGB nicht gerechtfertigt.*)

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IBRRS 2024, 0159
WohnraummieteWohnraummiete
Besteht Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Betrieb der Heizungsanlage

AG Bonn, Urteil vom 19.01.2022 - 205 C 209/19

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 16. Januar

IBRRS 2024, 0181
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zahlungsverzögerung ist trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu vertreten!

AG München, Urteil vom 09.02.2023 - 463 C 13911/22

Der Mieter muss seine Zahlungsverzögerung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten auch dann vertreten, wenn ihn an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kein Verschulden trifft, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Der Mangel der zur Erfüllung erforderlichen Geldmitteln schließt den Verzug nicht aus.

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IBRRS 2024, 0161
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Eigenbedarfs

AG Köln, Urteil vom 08.02.2022 - 203 C 200/20

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 15. Januar

IBRRS 2024, 0261
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskostenabrechnung: Geringeres Guthaben ist keine Nachforderung!

LG München I, Beschluss vom 30.11.2023 - 31 S 10140/23

1. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB schließt eine nachträgliche Abrechnung zu Lasten des Mieters, durch die ein Guthaben verringert wird, nicht aus.

2. Der Vertrauensschutz des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB beschränkt sich auf die Höhe der Vorauszahlungen. Darüber hinaus gewährt das Gesetz keinen Vertrauensschutz für eine zu Gunsten des Mieters unrichtige Abrechnung.

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Online seit 12. Januar

IBRRS 2024, 0062
WohnraummieteWohnraummiete
Erhöhung der Nutzungsgebühr für eine Genossenschaftswohnung

AG Mannheim, Urteil vom 26.07.2022 - 5 C 4313/21

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 11. Januar

IBRRS 2024, 0061
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vereinbart ist vereinbart!

LG Hamburg, Urteil vom 25.08.2022 - 334 O 42/22

1. Die Vereinbarung von Schlichtungs- oder Mediationsklauseln ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr grundsätzlich zulässig, sofern das durch sie gewählte Verfahren bestimmten rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt.

2. Sieht der Mietvertrag eine Schlichtungsklausel vor, wonach die Parteien bei Streitigkeiten zunächst einen Gütertermin vor der öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle in Hamburg zu unternehmen haben, ist eine Klage auf Auszahlung der Kaution ohne vorherigen Gütetermin nicht zulässig.

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Online seit 8. Januar

IBRRS 2024, 0028
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigungsausschluss für vier Jahre ist unwirksam!

AG Landsberg, Urteil vom 14.02.2023 - 1 C 242/22

Die Klausel "Mieter und Vermieter vereinbaren, dass eine Beendigung des Mietverhältnisses erstmalig mit Ablauf von vier Jahren ab Abschluss des Mietvertrags möglich ist" in einem Wohnraummietvertrag ist unwirksam.

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IBRRS 2024, 0263
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung trotz Verschuldens des Mieters?

LG Würzburg, Beschluss vom 10.05.2023 - 44 S 119/23

Grundsätzlich kann sich der Mieter nicht auf eine Mietminderung berufen, wenn der Mangel auf sein Verhalten zurückzuführen oder von ihm zu vertreten ist. Ist jedoch ein vom Mieter verursachter Schaden durch eine vom Vermieter abgeschlossene Sachversicherung gedeckt und fällt dem Mieter hinsichtlich des Verschuldens lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last, so bleibt die Befugnis des Mieters zur Minderung der Miete unberührt.

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Online seit 4. Januar

IBRRS 2024, 0086
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietsache nach Brand lediglich beschädigt: Mieter können Herausgabe verlangen

LG Berlin, Urteil vom 24.10.2023 - 67 S 159/23

Nach einer – von einer Zerstörung zu unterscheidenden – Beschädigung der Mietsache kann der Vermieter den vom Mieter geltend gemachten Gewährleistungs- und Herausgabeansprüchen ein Überschreiten der sog. „Opfergrenze“ nicht entgegenhalten, wenn er die Mietsache nach dem Schadensereignis – unter Verwendung von Versicherungsleistungen – tatsächlich wieder aufgebaut hat.*)

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IBRRS 2024, 0033
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Aufrechnung Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache mit Kaution?

LG Berlin, Beschluss vom 24.10.2023 - 67 S 241/23

1. Erklärt der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters nach Ablauf der Verjährungsfrist die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen einer Verschlechterung der Mietsache, hat die Aufrechnung mangels Gleichartigkeit der Ansprüche keinen Erfolg, sofern der Vermieter nicht in unverjährter Zeit seine Ersetzungsbefugnis nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeübt und statt der Wiederherstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag vom Mieter verlangt hat.*)

2. Für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an der Kaution gilt im Ergebnis nichts anderes.*)

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IBRRS 2024, 0015
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete

LG Berlin, Urteil vom 09.05.2023 - 65 S 22/23

Ein - im Mietvertrag nicht ausgewiesener - Möblierungszuschlag ist nicht zu addieren. Die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe und Berechtigung eines Zuschlags für eine konkret zu bezeichnende Möblierung trägt der Vermieter.

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Online seit 3. Januar

IBRRS 2024, 0059
WohnraummieteWohnraummiete
Unzulässigkeit eines Bestreitens mit Nichtwissen

LG Berlin, Urteil vom 30.11.2022 - 66 S 249/19

1. Trotz Vorliegen der Voraussetzungen des § 138 Abs. 4 ZPO kann das Bestreiten mit Nichtwissen ausnahmsweise unzulässig sein, wenn für den Standpunkt der bestreitenden Partei jeder Anhaltspunkt fehlt. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn der Vermieter die Echtheit der Unterschriften seiner Mieter in der Vollmachterteilung sowie der Abtretungsvereinbarung eines Rechtsdienstleisters mit Nichtwissen bestreitet, obwohl die Unterschriften sich nicht von den Unterschriften unterscheiden, mit denen die Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben, aus dem der Vermieter seine Rechtsstellung ableitet. Zudem kann sich ein Vermieter bei derartigen Zweifeln bei seinen Mietern erkundigen, so dass er in einer günstigeren Position ist, als es eine nach § 138 Abs. 4 ZPO durch Bestreiten mit Nichtwissen vorgehende Partei im Regelfall sein wird.

2. Das streitgegenständliche Vorgehen des Rechtsdienstleisters ist von seiner Befugnis als eingetragener Inkassodienstleister gedeckt. Die dabei genutzten Vertragsbedingungen und die daraus folgenden Modalitäten der Tätigkeit sind ebenfalls rechtmäßig und haben die Entstehung durchsetzbare Rechtsansprüche zur Folge. Es liegt weder ein Verstoß gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, noch sind die Vertragsbedingungen im Vergleich zu den Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte oder wegen mangelnder Transparenz zu beanstanden.

3. Die Vorschriften des BGB zur Mietpreisbremse sind verfassungsgemäß. Das gleiche gilt für die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung.

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IBRRS 2024, 0057
GewerberaummieteGewerberaummiete
Konkludenter Mietvertragsschluss über Gewerberäume

LG Bamberg, Urteil vom 22.08.2022 - 22 O 223/21 Miet

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0264
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Liegt eine Vermietung zum lediglich vorübergehenden Gebrauch vor?

LG Berlin, Urteil vom 13.09.2023 - 67 S 51/22

1. Wird eine Wohnung möbliert zu einer Inklusivmiete vermietet, welche die kalten und warmen Betriebskosten, die Kosten für Strom, Internet/Telefon sowie einen Möblierungszuschlag enthält, kann die verfahrensfehlerfreie Ermittlung der preisrechtlich zulässigen Miete nicht mit dem Berliner Mietspiegel ermittelt werden, weil dieser zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete allein auf unmöblierte Mietsachen abstellt; insoweit handelt es sich bei der Möbliertvermietung um einen eigenen Wohnungsteilmarkt. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete und der preisrechtlich zulässigen Miete ist in derartigen Fällen nur durch zusätzliche Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln.

2. Eine Vermietung zum lediglich vorübergehenden Gebrauch liegt typischerweise bei der Inanspruchnahme von Hotel-und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen vor, ferner während zeitlich befristeter Berufstätigkeit oder bestimmter Veranstaltungen. An der Kurzfristigkeit fehlt es dabei in der Regel jedenfalls dann, wenn die Nutzungszeit einen Zeitraum von mehr als einem Jahr beträgt.

3. Der Vermieter kann sich auf eine bestandsgeschützte Vormiete nur berufen, wenn diese ihrerseits zulässig war.

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Online seit 2. Januar

IBRRS 2024, 0012
MietrechtMietrecht
Ersatz des Kündigungsschadens

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 6 U 9/23

Rückgabe eines Kraftfahrzeugs mit dem falschen Rädersatz nach Kündigung des Leasingvertrags.*)

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Online seit 2023

IBRRS 2023, 3607
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gelebter Vertrag entspricht nicht schriftlichem Vertrag: Schriftformverstoß!

LG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2023 - 21 O 20/23

1. Sieht die Vereinssatzung vor, dass zwei Mitglieder des Vorstands unterschreiben müssen, weist die Vertragsurkunde allerdings bereits im Rubrum aus, dass nur eine Person handelt, und unterschreibt auch diese Person, weist die Vertragsurkunde insoweit keine Widersprüche auf und ist in Bezug auf die handelnden Personen in sich stimmig. Inwieweit eine Berechtigung zum Vertragsabschluss bestand, ist somit eine Frage der Vertretungsmacht, nicht aber des Schriftformerfordernisses.

2. Vereinbaren die Parteien allerdings mündlich, dass das vermietete Grundstück dem Vermieter einmal jährlich für 14 Tage zur Verfügung gestellt wird und sich die Miete entsprechend reduziert, liegt ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis vor.

3. Grundsätzlich kann sich jede Vertragspartei auch noch Jahre nach Abschluss des Mietvertrags darauf berufen, dass die für den langfristigen Mietvertrag vorgesehene Form nicht eingehalten ist. Dies gilt selbst dann, wenn sich die betreffende Vertragspartei - wie in der Praxis üblich - nur von einem lästig gewordenen Mietvertrag lösen möchte.

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IBRRS 2023, 3188
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Centerwerbung-Vertrag bleibt auch in der Pandemie unangepasst bestehen

LG Lübeck, Urteil vom 07.07.2023 - 3 O 125/22

1. Die Erbringung von Werbedienstleistungen bleibt auch im Falle der Pandemie sinnvoll und notwendig.

2. Dementsprechend muss ein Centerwerbung-Vertrag nicht im Pandemiefall nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage angepasst werden, wenn die Werbung erbracht wurde und das betreffende Geschäft nicht komplett schließen musste.

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IBRRS 2023, 3554
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kaution hat Verwertungs- und nicht nur Sicherungsfunktion

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 02.03.2023 - 913 C 32/23

1. Der Vermieter darf - auch nach Beendigung des Mietverhältnisses - auch mit streitigen Forderungen gegen eine Kautionsforderung aufrechnen bzw. auf ein liquides (oder hinterlegtes) Kautionsguthaben zugreifen.

2. Dementsprechend kann der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Inanspruchnahme der Kaution durch den Vermieter wegen streitiger Ansprüche nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren verhindern.

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IBRRS 2023, 3509
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarf bei Vertragsschluss bereits absehbar: Kündigung unwirksam!

LG Hannover, Urteil vom 15.02.2023 - 7 S 66/22

Geht der Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrags davon aus, die Wohnung in absehbarer Zeit selbst wieder zu benötigen, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 242 BGB unwirksam. Dies gilt auch im Fall der Kündigung eines Vermieters, der ein öffentliches Interesse an der Wohnung geltend macht.

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IBRRS 2023, 3570
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse gilt nicht für preisgebundene Wohnungen

AG Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 15.09.2023 - 14 C 142/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3510
WohnraummieteWohnraummiete
Ergänzung des Beschlusses wegen Unvollständigkeit

LG Hannover, Beschluss vom 20.07.2023 - 7 S 66/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 3508
WohnraummieteWohnraummiete
Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte: Wer ist dieser "Dritte"?

AG München, Urteil vom 24.11.2022 - 419 C 6699/22

Dritte i.S.v. § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind nur diejenigen Personen, die nicht schon nach dem Inhalt des Mietvertrags bestimmungsgemäß an dem Gebrauch der Mietsache teilhaben.

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IBRRS 2023, 3327
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer ist von Falschauskunft der Behörde über Nutzungsmöglichkeit betroffen?

KG, Urteil vom 03.03.2023 - 9 U 27/21

Im Falle einer behördlichen Auskunft über die Nutzungsmöglichkeit von Räumlichkeiten als Vergnügungsstätte ist von der Amtspflicht zu richtiger Auskunftserteilung die allein um die Auskunft nachsuchende Nutzerin und Mieterin der Räumlichkeiten geschützt, nicht aber die Eigentümerin und Vermieterin der Räumlichkeiten. Diese ist insbesondere nicht bereits deswegen geschützte Dritte i.S.d. § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil ihr eine noch fortwirkende Baugenehmigung mit der Nutzungsmöglichkeit als Vergnügungsstätte erteilt worden war.*)

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IBRRS 2023, 3551
WohnraummieteWohnraummiete
Klage auf Räumung und Herausgabe

AG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2023 - 30 C 86/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3516
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nur bei angemessener Miete

LG Berlin, Urteil vom 07.12.2023 - 67 S 20/23

Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach § 574a Abs. 2 BGB, § 308a Abs. 1 ZPO, ist dem Vermieter grundsätzlich nur dann zumutbar, wenn die vom Mieter entrichtete Miete der marktüblichen Neuvermietungsmiete entspricht. Liegt die bisherige Vertragsmiete darunter und ist für den Mieter die Entrichtung einer marktüblichen Miete sozialverträglich, hat das Gericht neben der unbestimmten Fortsetzung des Mietverhältnisses eine entsprechende Erhöhung des Mietzinses anzuordnen.*)

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IBRRS 2023, 2879
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter?

VerfGH Sachsen, Beschluss vom 30.08.2023 - Vf. 40-IV-23 (HS)

1. Eine fristlose Kündigung ist auch gegenüber einem psychisch kranken oder schuldunfähigen Mieter möglich, wenn trotz Abmahnung der Hausfrieden systematisch, wiederholt und nachhaltig gestört wird mit der Folge der vorzeitigen Kündigung von anderen Mietern und der Nichtvermietbarkeit angrenzender Wohnungen.

2. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Gesundheitszustand bedarf es dann nicht.




IBRRS 2023, 2839
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vorratskündigung ist unzulässig!

LG München I, Urteil vom 15.03.2023 - 14 S 14047/22

1. Eine nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.

2. Erforderlich ist jedenfalls, dass der Eigennutzungswunsch mit einiger Sicherheit und im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ablauf der Kündigungsfrist eintreten wird.

3. Auch wenn man nicht fordern will, dass der beabsichtigte Nutzungswunsch des Vermieters sich zeitlich unmittelbar an das Ende der Kündigungsfrist anschließt, stellt eine Kündigung jedenfalls dann eine unzulässige sog. Vorratskündigung dar, wenn sie für einen Zeitpunkt erklärt wird, zu dem der Nutzungswunsch des Vermieters schon nach dem eigenen Sachvortrag ganz offensichtlich noch nicht besteht (hier erst 8 Monate später).

4. Die Kündigungsfrist kann auch schon vor dem beabsichtigen Nutzungswunsch enden, wenn die Zwischenzeit für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen genutzt werden soll. Eine solche Absicht muss aber im Kündigungsschreiben klar zum Ausdruck gebracht werden.

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IBRRS 2023, 3440
WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

AG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2023 - 56 C 157/23

Befindet sich der Mieter mit der Zahlung für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete in Verzug, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung.

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IBRRS 2023, 3398
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Beleidigungen und Bedrohungen führen zur fristlosen Kündigung

LG Essen, Beschluss vom 06.11.2023 - 10 S 122/23

1. Werden in der Verhandlung - möglicherweise unrechtmäßige - Videoaufzeichnungen gezeigt und die Parteien verhandeln danach rügelos zu Sache, sind spätere Rügen ausgeschlossen.

2. (Verdeckte und offene) Foto-, Film- oder Videoaufnahmen stellen ohne Zustimmung des Abgelichteten regelmäßig einen Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG dar und verletzen sein Recht am eigenen Bild. Dies gilt auch für Aufnahmen, die in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen erfolgen. Diese können aber - soweit nicht der unantastbare Intimbereich betroffen ist - im Einzelfall gerechtfertigt und damit ausnahmsweise verwertbar sein, wenn das Interesse an der Verwertung der Aufnahmen das Interesse des Beweisgegners an Privatsphäre überwiegt.

3. Beleidigungen und Bedrohungen des Vermieters durch den Mieter führen zur fristlosen Kündigung.

4. Bei schweren Beleidigungen und der Bedrohung des Lebens des Vermieters bedarf es regelmäßig keiner vorherigen Abmahnung.

5. Der Mieter muss im Rahmen der Rückgabe, die ihn zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet, auch Umbauten und sonstige bauliche Änderungen ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Kosten beseitigen. Die Rückbaupflicht besteht auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu den Änderungen gegeben hat.

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IBRRS 2023, 2692
WohnraummieteWohnraummiete
Vertragswidrige Nutzung einer Gartenparzelle

AG Ludwigshafen, Urteil vom 16.06.2023 - 2b C 35/23

1. Die Abmahnung hat Warmfunktion und muss dem Mieter daher nur das beanstandete Verhalten - hier: die Art und Weise der Gartennutzung - vor Augen führen.

2. Der Mieter darf im Garten Brennholz lagern.

3. Der Mieter darf den Garten allerdings nicht vermüllen.

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IBRRS 2023, 3359
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachtrag zu befristetem Geschäftsraummietvertrag bedarf der Schriftform!

LG Hannover, Urteil vom 10.02.2023 - 5 O 193/21

Auch ein Nachtrag zu einem befristeten Geschäftsraummietvertrag (hier: Mietvertrag über eine Arztpraxis) unterliegt der Schriftform des § 550 BGB. Wird dieser Nachtrag mieterseits nicht unterschrieben, liegt ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit vor, das mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann.

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IBRRS 2023, 3428
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung: Campingplatz

VG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2023 - 28 K 744/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3427
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ehewohnung

KG, Beschluss vom 21.09.2023 - 16 UF 83/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3395
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieterspende bleibt aus: Kein Zahlungsverzug des gemeinnützigen Mieters!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2023 - 2 U 115/22

Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages - aus steuerlichen Gründen - in einer gesonderten Vereinbarung, dass der Vermieter an den gemeinnützigen Mieter eine Spende zahlt, die dieser wiederum zur Begleichung der Mietzahlungen verwendet, gerät der Mieter im Fall des vertragswidrigen Ausbleibens der Spenden nicht in Zahlungsverzug.

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IBRRS 2023, 3399
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieter stimmt schriftlich zu: Schriftform für bauliche Veränderung gewahrt!

KG, Urteil vom 06.11.2023 - 8 U 10/23

Sieht der Mietvertrag vor, dass bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedürfen, so bedarf es, wenn der Vermieter dem Bauantrag des Mieters schriftlich zustimmt, insoweit keiner schriftlichen Vereinbarung der Parteien, um die Form des § 550 Satz 1 BGB zu wahren.*)

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IBRRS 2023, 3321
WohnraummieteWohnraummiete
Nur ein Mieter muss Verstoß gegen Mietpreisbremse rügen

AG München, Urteil vom 03.06.2022 - 411 C 17846/21

Für die Geltendmachung von Rückzahlungsansprüche aus § 556g BGB reicht es aus, wenn von einem Mieter in einer von mehreren Mietern angemieteten Wohnung die Rüge ausspricht. Es handelt sich hierbei nicht um eine Willenserklärung, sondern um eine geschäftsähnliche Handlung.

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IBRRS 2023, 3372
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Kündigung wegen Störung der Geschäftsgrundlage ist ultima ratio!

BGH, Urteil vom 11.10.2023 - XII ZR 87/22

1. Zur Frage der Unmöglichkeit der vom Vermieter einer Segelyacht geschuldeten Leistung aufgrund der im Vertragszeitraum geltenden Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (im Anschluss an Senatsurteil vom 11.01.2023 - XII ZR 101/21, IMRRS 2023, 0211 = IMR 2023, 146; IMR 2023, 147 = NJW-RR 2023, 514 m.w.N.).*)

2. Für den Mieter einer Segelyacht kann grundsätzlich ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommen, wenn der geplante Segeltörn aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nicht in der geplanten Form stattfinden kann (im Anschluss an Senatsurteil vom 11.01.2023 - XII ZR 101/21, IMRRS 2023, 0211 = IMR 2023, 146 = NJW-RR 2023, 514 m.w.N.).*)

3. Nur wenn eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist, kann nach § 313 Abs. 3 BGB der benachteiligte Teil - als Ultima Ratio - vom Vertrag zurücktreten oder bei Dauerschuldverhältnissen den Vertrag kündigen, wenn dies auch dem anderen Vertragsteil zumutbar ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 11.01.2023 - XII ZR 101/21, IMRRS 2023, 0211 = IMR 2023, 147 = NJW-RR 2023, 514 m.w.N.).*)

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IBRRS 2023, 3284
MietrechtMietrecht
Zwischenmietprogramm einer kreisfreien Stadt

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.04.2023 - 15 L 246/23

Auch nach erteilter Auskunft auf ein Begehren nach § 4 Abs. 1 LPresseG NRW kann der Auskunftsberechtigte im Regelfall die Frage zur gerichtlichen Überprüfung stellen, ob ihm alle bei der Behörde faktisch vorhandenen, von seinem presserechtlichen Auskunftsrecht umfassten und nicht ausgeschlossenen Informationen, zugänglich gemacht bzw. mitgeteilt wurden. Diese Überprüfung ist der Sachentscheidung vorbehalten und nicht in die Zulässigkeitsprüfung vorzuziehen.*)

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IBRRS 2023, 3275
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarf künstlich herbeigeführt: Kündigung unwirksam!

AG München, Urteil vom 05.05.2022 - 419 c 20261/19

Ist eine GbR zu dem Zweck gegründet worden, einen Kündigungsgrund für das Mietverhältnis zu kreieren, den es ansonsten nicht gegeben hätte, ist ein solches Vorgehen als Umgehungsgeschäft nach § 242 BGB treuwidrig und macht die Eigenbedarfskündigungen unwirksam.

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IBRRS 2023, 3335
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Abwicklung und Auflösung von Wohnraum - Keine gesonderte Vergütung des Betreuers

LG Freiburg, Beschluss vom 24.11.2023 - 4 T 183/23

Wenn einem Betreuer der Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten zugewiesen ist, rechtfertigt die notwendige Tätigkeit bei Abwicklung und Auflösung des Wohnraums, den der Betroffenen zuletzt zur Miete bewohnt hat, grundsätzlich nicht die Festsetzung der gesonderten Vergütungspauschale nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VBVG.*)

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IBRRS 2023, 3304
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WohnraummieteWohnraummiete
Heizkostenabrechnung fehlt: Betriebskostenabrechnung unwirksam!

AG Dresden, Urteil vom 31.03.2023 - 147 C 3768/22

1. Wird in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters für die Heizkosten nur der zu zahlende Betrag genannt, ohne dass dem Mieter die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung beigereicht wird, ist die Heizkostenabrechnung formell unwirksam. Wird dem Mieter nicht binnen Jahresfrist eine formell wirksame Heizkostenabrechnung ausgereicht, ist der Vermieter nach § 556 Abs. 3 BGB mit Nachforderungen auf die Heizkosten ausgeschlossen.

2. Erfolgt die Nebenkostenabrechnung in einem Abrechnungsschreiben über allgemeine Betriebskosten und Heizkosten und ist die Heizkostenabrechnung formell unwirksam, führt dies nicht auch zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung über die sonstigen Betriebskosten, zumindest dann nicht, wenn mietvertraglich getrennte Vorauszahlungen für Betriebs- und für Heizkosten vereinbart sind und auch im Abrechnungsschreiben selbst zwischen Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen differenziert wird und die Höhe der jeweiligen Kostenanteile getrennt angegeben sind, da es dann keine einheitliche Zweckbestimmung für die Leistung von Vorauszahlungen bezüglich aller Betriebskosten gibt. Insbesondere wird hierdurch auch nicht die Prüfbarkeit der Abrechnung beeinträchtigt.

3. Die Zweckbestimmung der erfolgten Vorauszahlungen einerseits auf Heizkosten, andererseits auf sonstige Betriebskosten, wird nicht nachträglich dadurch aufgehoben, dass der Vermieter bei der Abrechnung der auf den Mieter entfallenden Heizkosten und der auf ihn entfallenden sonstigen Betriebskosten aufaddiert und von dieser Summe den Gesamtbetrag der auf Heizkosten und auf sonstige Betriebskosten geleisteten Vorauszahlungen abgesetzt hat.

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IBRRS 2023, 3233
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Erhöhung der Garagenmiete

AG München, Urteil vom 06.09.2022 - 461 C 4815/22

1. Der Anspruch auf Mieterhöhung rechtfertigt die Änderung der Mietstruktur (hier Umwandlung einer Gesamtmiete für Wohnung und Garage in eine Einheitsmiete) nicht.

2. Der Vermieter kann den Mietanteil für die Garage nicht erhöhen, wenn in einem einheitlichen Mietvertrag für Wohnung und Garage getrennte Mietanteile ausgewiesen sind, denn § 558 BGB sieht nur eine Erhöhung der Miete für Wohnraummiete vor.

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IBRRS 2023, 3285
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WohnraummieteWohnraummiete
Ohne Nutzungswillen keine Eigenbedarfskündigung

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.03.2023 - 21 C 50/23

Das Tatbestandsmerkmal "benötigt" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB setzt begrifflich zunächst voraus, dass der Vermieter die ernsthafte Absicht hat, die Räume selbst als Wohnung zu nutzen oder diese einem Hausstands- oder Familienangehörigen zu überlassen. Fehlt in den Fällen der behaupteten Eigennutzungsabsicht ein ernsthafter Nutzungswille, so ist die Kündigung bereits aus diesem Grunde unwirksam.

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IBRRS 2023, 3234
WohnraummieteWohnraummiete
Wer einen Schadensfalls nicht (rechtzeitig) meldet, riskiert Kündigung

AG München, Urteil vom 21.07.2022 - 463 C 20434/21

Hat der Mieter mehr als 14 Std. zugewartet, um der Hausverwaltung einen Wasserschaden zu melden, und hat er das Wasser im Bad stundenlang austreten lassen, stellt dieses Verhalten eine schwere Sorgfaltspflichtverletzung dar.

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IBRRS 2023, 2762
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MietrechtMietrecht
Ohne Pflege kein Grundstück!

AG Torgau, Urteil vom 29.09.2023 - 6 C 52/23

1. Die bisherigen Grundstücke in einem Flurbereinigungsgebiet gehen im Rechtssinne unter; an ihre Stelle treten die durch den Flurbereinigungsplan neu gebildeten Grundstücke. Eigentümer der neuen Grundstücke werden kraft Gesetzes die im Flurbereinigungsplan genannten Personen; es vollzieht sich eine konstitutive Rechtsänderung außerhalb des Grundbuchs.

2. Eine Vereinbarung, bei der die Gegenleistung neben der Verpflichtung zur Tragung von Betriebskosten in der Erbringung nicht unerheblicher Pflegeleistungen besteht, ist als atypische Miete einzuordnen.

3. Der Schuldner, dem ein Teil der von ihm zu erbringenden Leistung (hier: Pflegeleistungen) unmöglich wird, kann nicht weiter kompensationslos die gesamte Gegenleistung (hier: Überlassung des Grundstücks) beanspruchen.

4. Weigert sich der Schuldner, statt der entfallenen (Pflege-)Leistung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, hat er keinen Anspruch mehr auf die Gegenleistung (hier: Überlassung des Grundstücks).

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IBRRS 2023, 3288
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerbesteuer: Entgelte für Ferienimmobilien zur Weitervermietung sind Miete

BFH, Urteil vom 17.08.2023 - III R 59/20

1. Die Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach ein Mietverhältnis ist.*)

2. Ob das Vertragsverhältnis zwischen dem Ferienimmobilienanbieter und dem Objekteigentümer einen Mietvertrag oder einen Vermittlungsvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter darstellt, hängt vom Inhalt und der Durchführung des geschlossenen Vertrags ab. Für die Einordnung als Mietvertragsverhältnis spricht insbesondere, dass der Anbieter die Objekte im eigenen Namen vermarktet und vom Eigentümer keine Vermittlungsprovision erhält, sondern diesem ein Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zahlt.*)

3. Eine Zuordnung der im fiktiven Eigentum des Ferienimmobilienanbieters stehenden Objekte zu dessen Anlagevermögen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn er die Objekte langfristig anmietet und nach seinem Geschäftsmodell bestrebt ist, einen weitgehend unveränderten Bestand an Objekten zu erhalten und den Reisekunden anzubieten.*)

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IBRRS 2023, 3213
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WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung per Vergleichswohnungen: Welche Angaben sind erforderlich?

AG Friedberg, Urteil vom 24.03.2023 - 2 C 790/22

Bei der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen muss die Angabe der Vergleichswohnungen hinsichtlich Anschrift, Etage und Lage auf der Etage (links, rechts usw.) so genau erfolgen, dass der Mieter sie ohne Probleme und ohne eigenständige Nachforschungen gleich finden kann.

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IBRRS 2023, 3214
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WohnraummieteWohnraummiete
Begründung einer Mieterhöhung auf Basis eines veralteten Mietenspiegels?

AG Hamburg, Urteil vom 13.01.2023 - 49 C 299/22

Wenn zur Begründung einer Mieterhöhung ein veralteter Mietenspiegel verwendet wird, hat das noch nicht zwingend die Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens zur Folge. Ändert sich jedoch im Rahmen der danach veröffentlichten Mietenspiegel die Struktur und Kategorisierung zum vorherigen Mietenspiegel grundlegend, entspricht das Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf den vorgelegten Mietenspiegel nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung der Erhöhungserklärung.

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