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Sachgebiet: Amtshaftung

317 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3423
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe bei Rücknahme einer Baugenehmigung

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2008 - 1 U 1210/07

Im Falle der rechtswidrigen Rücknahme einer Baugenehmigung unterfällt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe zwischen Bauherr und Unternehmer nicht dem Schutzbereich der verletzten Amtspflicht.

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IBRRS 2009, 2933
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Amtshaftung für rechtswidrige Baugenehmigung

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.01.2007 - 2 U 13/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2361
AmtshaftungAmtshaftung
gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

BGH, Urteil vom 04.06.2009 - III ZR 144/05

1. Produzenten und Vermarkter von Schweinefleisch können sich bei einer unzureichenden Umsetzung der Richtlinie 64/433/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch in der Fassung der Richtlinie 91/497/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 (ABl. EG 1991 Nr. L 268 S. 69) und bei Verstößen gegen die Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt (ABl. EG 1989 Nr. L 395 S. 13) auch auf eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 28 EG zur Begründung eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs berufen.*)

2. Das Gemeinschaftsrecht steht der Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch nicht entgegen, wenn dem Geschädigten der Gebrauch des Rechtsmittels zumutbar ist (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 156, 294). Die Zumutbarkeit des Rechtsmittels ist nicht deshalb zu verneinen, weil es möglicherweise Anlass zu einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gibt oder dieser mit einer Vertragsverletzungsklage befasst ist.*)

3. Ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG kann wegen seiner Besonderheiten nicht der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Primärrechtsschutzes gleichgestellt werden und berührt den Lauf der Verjährungsfrist auch dann nicht, wenn es an einem zumutbaren innerstaatlichen Rechtsbehelf fehlt.*)

4. Da es für die Frage der Verjährung des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs bis zur Neuregelung des Verjährungsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in der Rechtsprechung und im wissenschaftlichen Schrifttum keine weitgehend einhellige Auffassung für die Anwendung des § 852 Abs. 1 BGB a.F. gegeben hat, die eine revisionsrechtliche Klärung der Frage hätte entbehrlich machen können, gebieten die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Gleichwertigkeit und der Effektivität die Anwendung der Regelverjährung nach § 195 BGB a.F.*)

5. Verletzt der Mitgliedstaat das Gemeinschaftsrecht, indem er über mehrere Jahre die volle Umsetzung einer Richtlinie unterlässt, ist es auf den Lauf der Verjährungsfrist ohne Einfluss, zu welchem Zeitpunkt der Mitgliedstaat seinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht beendet.*)

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IBRRS 2009, 1937
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Prüfung von Kranen: Ausübung eines öffentlichen Amtes?

BGH, Urteil vom 14.05.2009 - III ZR 86/08

Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Kranen durch einen Sachkundigen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift für Krane (BGV D 6) stellt keine Ausübung eines öffentlichen Amtes dar.*)

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IBRRS 2009, 1523
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Entfernen von Wurzeln

OLG Celle, vom 14.05.2009 - 8 U 191/08

1. Ein Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes seitens einer Gemeinde gem. § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG liegt auch dann vor, wenn die Gemeinde ein Privatunternehmen mit der Beseitigung einer Aufwölbung auf einem Gehweg beauftragt, das Unternehmen dann Wurzeln eines an der Straße stehenden Baumes entfernt, und dieser später mangels hinreichender Verankerung umfällt, wodurch eine vorbeifahrende Radfahrerin verletzt wird.*)

2. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt hier dann vor, wenn erkennbar für die Standsicherheit des Baumes wesentliche Wurzeln entfernt werden oder nicht zumindest nach Entfernung einzelner Wurzeln eine Überprüfung des Baumes (hier: Robinie als Flachwurzler) erfolgt, um zu klären, ob überhaupt noch genügend Haltewurzeln vorhanden sind.*)

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IBRRS 2009, 1073
ProzessualesProzessuales
Pflichtwidriges Handeln des Gerichtsvollziehers

BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 36/08

1. "Begleitschäden", die darauf beruhen, dass die Zwangsvollstreckung nicht in der gehörigen Weise durchgeführt worden ist, werden vom Schutzzweck der Haftungsnorm für die Vollstreckung bloß vorläufig vollstreckbarer, später aufgehobener oder geänderter Titel nicht erfasst.*)

2. Bei pflichtwidrigem Handeln des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan tritt die Amtshaftung ein. Daneben ist kein Raum für eine Haftung des Gerichtsvollziehers als Verrichtungsgehilfe des Gläubigers.*)

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IBRRS 2009, 1019
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Baumkontrollpflicht des Straßenbaulastträgers

OLG Jena, Urteil vom 14.01.2009 - 4 U 818/07

1. Dem Straßenbaulastträger obliegt im Rahmen der in Thüringen hoheitlich ausgestalteten Straßenverkehrssicherungspflicht (§ 10 ThürStrG) auch die Pflicht, den Straßenverkehr vor herabbrechenden Straßenbäumen zu schützen. In diesem Zusammenhang sind die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur Entfernung eines nicht (mehr) standsicheren Baumes gehen können. Ein Straßenbaum ist dann nicht mehr stand- bzw. bruchsicher, wenn auf Grund einer Schädigung des Baumes die naheliegende Möglichkeit besteht, dass ganze Äste oder der Baum selbst abbrechen und unvermittelt auf die Straße stürzen können.*)

2. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (des Straßenbaulastträgers; hier Gemeinde) liegt aber nur dann vor, wenn Anzeichen oder sog. "Gefahrzeichen" bei den erforderlichen Baumkontrollen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf die weitere Gefahr des Abbrechens oder Umfallens (des Baumes) hinweisen. Hätte die auf einer Fäulnis (des Straßenbaumes) beruhende Gefahr bei sorgfältiger und ordnungsgemäßer Baumkontrolle erkannt und ihr mithin (noch) wirksam entgegen gewirkt werden können, ist die auf unterbliebener Kontrolle beruhende Pflichtverletzung (des Straßenbaulastträgers; hier Gemeinde) schuldhaft und begründet eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.*)

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IBRRS 2009, 0979
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einhaltung der Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren

BGH, Urteil vom 22.01.2009 - III ZR 172/08

Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Vollstreckungsgläubiger. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfasst den Verlust, der dadurch eintritt, dass der Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird und in einem nachfolgenden Versteigerungstermin ein geringerer Erlös erzielt wird (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 13. September 2001 - III ZR 228/00 - NJW-RR 2002, 307).*)

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IBRRS 2009, 0899
ImmobilienImmobilien
Versagung des gemeindlichen Einvernehmens: Schadensersatz?

OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2008 - 1 U 43/08

1. Wird eine Gemeinde i. S. v. § 36 BauGB am Baugenehmigungsverfahren beteiligt, so hat sie ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben zu erteilen, wenn sie innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB einen Versagungsgrund nicht feststellen kann.*)

2. Zum Verschuldensmaßstab und zur Feststellung des Verschuldens von Gemeinderatsmitgliedern (hier: bei rechtswidriger Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Errichtung von Putenmastanlagen im unbeplanten Außenbereich).*)

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IBRRS 2009, 0875
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz für Aufhebung einer Baugenehmigung

BGH, Urteil vom 22.01.2009 - III ZR 197/08

Zur haftungsrechtlichen Zuordnung eines Schadens, der dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen Aufhebung einer Baugenehmigung dadurch entstanden ist, dass der vom Bauherrn beauftragte Bauunternehmer von einem für diesen Fall eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den vertraglich zugesagten "pauschalen Schadensersatz" verlangt hat.*)

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IBRRS 2009, 0085
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verzögerte Erteilung eines positiven Bauvorbescheids

OLG Hamburg, Urteil vom 25.02.2005 - 1 U 54/01

Amtshaftung: Verzögerung der Erteilung eines positiven Bauvorbescheids; Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens

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IBRRS 2009, 0084
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Rechtsschutz gegen Maßnahme aufgrund behördeninterner Anweisung

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZR 216/07

1. Auch im Anwendungsbereich des DDR-StHG gilt der Grundsatz, dass dann, wenn eine Behörde aufgrund einer bindenden Weisung einer übergeordneten Behörde eine - objektiv - rechtswidrige Maßnahme trifft, nicht die angewiesene, sondern die anweisende Behörde haftungsrechtlich verantwortlich ist.*)

2. Greift der Betroffene die Maßnahme der angewiesenen Behörde mit den vorgesehenen Rechtsbehelfen des Primärrechtsschutzes an, so hat dies verjährungsunterbrechende (bzw. -hemmende) Wirkung auch für den Schadensersatzanspruch gegen die anweisende Behörde.*)

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Online seit 2008

IBRRS 2008, 3159
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Neuausstellung einer Schlussrechnung nach Vergleich?

OLG Dresden, Beschluss vom 27.10.2008 - 11 U 1002/08

Bei Vorlage einer prüfbaren und steuerrechtlich ordnungsgemäßen Schlussrechnung ist auch bei einem nachfolgenden Vergleich mit einem geänderten Schlusszahlungsbetrag keine neue Schlussrechnung zu erstellen.

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IBRRS 2008, 3121
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Amtshaftung eines Notars

BGH, Urteil vom 16.10.2008 - III ZR 15/08

Zur Amtshaftung eines Notars, der durch Einreichung der Auflassungs- und Umschreibungsunterlagen beim Grundbuch den Vollstreckungszugriff eines dritten Gläubigers des - später insolvent gewordenen - Käufers auf das Grundstück ermöglicht hatte, bevor die Zahlung des Restkaufpreises sichergestellt worden war; insbesondere zur (hier verneinten) Frage eines Haftungsausschlusses gemäß § 839 Abs. 3 BGB wegen versäumter Grundbuchbeschwerde (§ 71 GBO).*)

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IBRRS 2008, 3009
ImmobilienImmobilien
Haftung bei grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren?

OLG Jena, Urteil vom 08.10.2008 - 4 U 280/08

1. Ein Schadensersatzanspruch aus § 1 Abs. 1 StHG ist (nur) dann gegeben, wenn einem Bürger ein kausaler Schaden durch einen Amtsträger in Ausübung staatlicher (hoheitlicher) Tätigkeit rechtswidrig zugefügt wird.*)

2. Ein in diesem Sinne tatbestandlich haftungsauslösendes Handlungsunrecht kann dem Bürger durch Tun oder Unterlassen zugefügt werden; ein Unterlassen kann für einen Schaden aber nur dann kausal geworden sein, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand und der Amtsträger - dieser Rechtspflicht zuwider - untätig geblieben ist.*)

3. Wird ein Mitteilungsbescheid nach § 21 GrdstVG (betr. die Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts) allein durch Zeitablauf (verspätete Zustellung an den Antragsteller) rechtswidrig, löst die damit einhergehende Versagung einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung dann keinen Staatshaftungsanspruch aus, wenn das Landwirtschaftsamt im grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht von Amts wegen verpflichtet ist, nach Zeitablauf (§ 6 Abs. 2 GrdstVG) ein (sog.) Negativattest (§ 6 Abs. 3 GrdstVG) zu erteilen.*)

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IBRRS 2008, 2957
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schadensersatzpflicht wegen rechtswidriger Baugenehmigung

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.10.2008 - 2 U 7/08

Der Landkreis haftet auf Schadensersatz wegen einer rechtswidrig erteilten Baugenehmigung (Vertrauensschaden hinsichtlich getätigter Investitionen).

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IBRRS 2008, 2710
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch der Wohnungseigentümer bei Wasserschäden?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.05.2008 - 2 U 20/02

1. Der Wohnungseigentumsverwalter ist berechtigt, die Amtshaftungsansprüche nach Beschlussfassung im eigenen Namen geltend zu machen.

2. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, vor den Gefahren durch Überschwemmung geschützt zu werden, soweit dies dem jeweils Verpflichteten möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

3. Ein bestimmter Bemessungsregen stellt einen wesentlichen Faktor für die Berechnung der Dimensionierung einer Anlage dar, stets sind jedoch die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, insbesondere das Höhenniveau des betroffenen Gebiets und die Wasserführung.

4. Im Einzelfall kann ein Berechnungsregenereignis mit einer fünfjährigen Wiederkehrzeit in vollem Umfang den Beurteilungskriterien entsprechen, wenn gleichzeitig die (ungünstigen) topographischen Gegebenheiten wie Hanglage und Bodenversiegelung berücksichtigt werden.

5. Die Wohnungseigentümer müssen sich einen anspruchsmindernden Mitverursachungsanteil zurechnen lassen, wenn die Wohnungseigentümer bei ihrer Planung des Gebäudes den topographischen Besonderheiten nicht ausreichend Rechnung getragen haben.

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IBRRS 2008, 2334
AmtshaftungAmtshaftung
Amtshaftung für Überschwemmungsschäden

OLG Schleswig, Urteil vom 21.02.2008 - 11 U 102/05

1. Für die Dimensionierung und sonstige Gestaltung eines gemeindlichen Entwässerungssystems kommt es entscheidend auf die im konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse an.*)

2. Technische Vorgaben und Richtlinien geben nur einen allgemeinen Anhalt für die gebotenen Maßnahmen.*)

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IBRRS 2008, 2322
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Haftung bei Verletzung von Treuhandauflagen

BGH, Urteil vom 10.07.2008 - III ZR 255/07

1. Sichergestellt ist die Eintragung eines Rechts oder einer Rechtsänderung im Allgemeinen dann, wenn hierzu nur noch das pflichtgemäße Handeln des hiermit betrauten Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist. Es genügt insoweit nicht, dass die Eintragung von dem pflichtgemäßen Verhalten eines weiteren Notars abhängt, den der mit dem Betreuungsgeschäft betraute Notar ohne Kenntnis seiner Treugeber und ohne Offenlegung der mit diesem getroffenen Absprachen einschaltet.*)

2. Ein Notar, der über ihm zu treuen Händen überlassene Darlehensmittel unter Verletzung von Treuhandauflagen verfügt, den Treuhandauftrag aber vor dessen Befristung und vor dessen Widerruf durch den Treugeber erfüllt, haftet dem Treugeber nicht für einen Schaden, der diesem daraus entsteht, dass die Darlehensnehmer später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.*)

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IBRRS 2008, 2321
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Amtshaftung wegen Nichtbeurkundung einer Baubeschreibung

BGH, Urteil vom 03.07.2008 - III ZR 189/07

1. Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.*)

2. Der Käufer hat keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO in Form eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen Rechtsanwalt, wenn er auf dessen Rat zur Abwehr der restlichen Kaufpreisforderung eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben und sich auf die Formnichtigkeit des Kaufvertrages berufen hat.*)

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IBRRS 2008, 2232
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
GmbH als geschützter "Dritter"?

BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - III ZR 118/07

Stellt der Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen einen Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung für ein im Eigentum der GmbH stehendes Grundstück, so ist diese bei rechtswidriger Ablehnung des Antrags grundsätzlich nicht geschützter "Dritter" im amtshaftungsrechtlichen Sinn.*)

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IBRRS 2008, 2045
AmtshaftungAmtshaftung
Verweigerung einer Genehmigung zum Krankentransport

BGH, Urteil vom 12.06.2008 - III ZR 38/07

Zur Amtshaftung wegen Verweigerung einer nicht übertragbaren Genehmigung zum Krankentransport nach dem nordrhein-westfälischen Rettungsgesetz, wenn das Vermögen der antragstellenden offenen Handelsgesellschaft nachträglich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den einzigen verbleibenden Gesellschafter übergeht.*)

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IBRRS 2008, 2027
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkehrswertermittlung: Berücksichtigung von Baumängeln

OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008 - 5 U 50/08

Zu der Frage, in welchem Umfang ein Verkehrswertgutachter sich mit Baumängeln befassen muss.

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IBRRS 2008, 1998
AmtshaftungAmtshaftung
Schadensersatzanspruch wg. fehlerhaften Rechnungsprüfungsberichts?

BGH, Urteil vom 05.06.2008 - III ZR 225/07

Die unzutreffende Feststellung einer personellen Unterbesetzung für einen bestimmten Verwaltungsbereich im Prüfungsbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung bietet keine Verlässlichkeitsgrundlage für die geprüfte öffentlich-rechtliche Körperschaft, eine personelle Aufstockung vorzunehmen, ohne sich zuvor von deren Notwendigkeit unter dem Blickwinkel der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung eigenverantwortlich zu vergewissern.*)

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IBRRS 2008, 1977
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Abwehr von Hochwassergefahren

BGH, Urteil vom 05.06.2008 - III ZR 137/07

1. Die Amtspflicht zur Abwehr von Hochwassergefahren ist auch dann drittschützend, wenn sie zu den Aufgaben der Gewässeraufsicht gehört (Bestätigung des Senatsurteils vom 19. Juni 1972 III ZR 126/70 VersR 1972, 980).*)

2. Für ein Hochwasser mit einer Wiederholungszeit von weit über 100 Jahren muss keine Vorsorge getroffen werden.*)

3. Ein zeitlicher Abstand (hier etwa zwei Stunden) zwischen der ersten Ausuferung des Gewässers und einer späteren Hochwasserwelle genügt nicht, um zwei selbständige Hochwasserereignisse anzunehmen.*)

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IBRRS 2008, 1946
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden durch Hangwasser

OLG Bamberg, Urteil vom 10.12.2007 - 4 U 38/06

Zur Frage der Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden durch Hangwasser.

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IBRRS 2008, 1563
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Amthaftung - Gemeinde als Mitinhaberin der Abwasserkanalisation

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZR 5/07

1. Die Gemeinde bleibt jedenfalls Mitinhaberin der Abwasserkanalisation, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht privatrechtlich eines Dritten (hier Stadtwerke GmbH) bedient und eine Vollübertragung öffentlich-rechtlich ausgeschlossen ist.*)

2. Zur Haftung des Inhabers der Anlage wegen in der Kanalisation entstandener giftiger Gase.*)

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IBRRS 2008, 1384
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtswidrige Versagung des Bauvorbescheids

BGH, Beschluss vom 19.03.2008 - III ZR 49/07

1. Steht ein Bauvorbescheidsantrag, betreffend eine Windkraftanlage im Außenbereich, in Widerspruch zu einem nachträglich beschlossenen Flächennutzungsplan, so hat die Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einen formellen Mangel des Plans (hier: fehlerhafte Bekanntmachung) feststellt, der Gemeinde vor der Entscheidung Gelegenheit zu geben, diesen zu beheben (Fortführung des Senatsurteils vom 25. März 2004 - III ZR 227/02 = NVwZ 2004, 1143).*)

2. Lässt sich die Feststellung treffen, dass bei pflichtgemäßem Handeln der Bauaufsichtsbehörde der Mangel rückwirkend geheilt worden wäre, so kann dies einem auf die rechtswidrige Versagung des Bauvorbescheids gestützten Amtshaftungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegengehalten werden.*)

3. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Erteilung des Bauvorbescheids durch rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Verpflichtungsurteil tituliert ist, dieses Urteil aber wegen der zwischenzeitlichen Rechtsänderung erfolgreich mit der Vollstreckungsabwehrklage angegriffen werden kann (im Anschluss an BVerwGE 117, 44 = NVwZ 2003, 214).*)

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IBRRS 2008, 1159
AmtshaftungAmtshaftung
Schadensersatzansprüchen eines ausländischen Künstlers

BGH, Urteil vom 13.03.2008 - III ZR 165/07

Zu Schadensersatzansprüchen eines ausländischen Künstlers (Dirigenten) gegen eine Gemeinde,

- weil diese ihm zur Anmietung einer Wohnung im Gemeindegebiet geraten habe, ohne zu berücksichtigen, dass diese Begründung eines Zweitwohnsitzes zu einer erhöhten Steuerbelastung führte,

- sowie wegen Verletzung der Pflicht zu korrektem Steuerabzug.*)

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IBRRS 2008, 1144
ImmobilienImmobilien
Haftung für rechtswidrige Baugestaltungssatzung

OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2006 - 6 U 30/06

Eine rechtswidrige Baugestaltungssatzung begründet keine Ansprüche aus Amtspflichtverletzung; schon allein deshalb nicht, weil eine solche Satzung der Allgemeinheit dient und nur ausnahmsweise drittschützend sein kann.

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IBRRS 2008, 1126
AmtshaftungAmtshaftung
Behandlung in geschlossener Abteilung öffentlich-rechtlich

BGH, Beschluss vom 31.01.2008 - III ZR 186/06

Es wird daran festgehalten, dass die Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses auch dann öffentlich-rechtlicher Natur ist, wenn sie im Einverständnis des Patienten und seines Betreuers und nicht etwa aufgrund einer hoheitlichen Unterbringung erfolgt. Grundlage für Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern ist daher die Amtshaftung und nicht etwa eine privatrechtliche Haftung wegen positiver Vertragsverletzung (Bestätigung der Senatsurteile BGHZ 38, 49 und vom 19. Januar 1984 - III ZR 172/82 = NJW 1985, 677).*)

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IBRRS 2008, 0698
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auskunft eines Bediensteten der Baubehörde

OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2007 - 1 U 180/07

Die Auskunft eines Bediensteten der Baubehörde an einen Architekten, in einem Bebauungsplangebiet könne gebaut werden, bildet in der Regel keine ausreichende Verlässlichkeitsgrundlage für nachfolgende Investitionen.*)

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IBRRS 2008, 0500
ImmobilienImmobilien
Amtshaftung nach Vertragsaufhebung

OLG Jena, Urteil vom 16.01.2008 - 4 U 114/07

Haben die Parteien im Rahmen einer Vertragsaufhebung auch die im Ausgangsvertrag (Kaufvertrag) übernommene Verpflichtung der Gemeinde, das von den Klägern erworbene Grundstück als Bauland zu erklären, aufgehoben, bleibt für einen Amtshaftungsanspruch kein Raum mehr, wenn die Parteien zudem in Folge des (aufgehobenen) Kaufvertrags ausdrücklich nur eine Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung des Kaufpreises und Erstattung der Notarkosten vereinbart haben.*)

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IBRRS 2008, 0364
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Amtspflichtwidrige Auskunft bzgl. Fertigstellung der Erschließung

OLG Jena, Urteil vom 23.01.2008 - 4 U 83/06

Zwar ist eine Gemeinde bei amtspflichtwideriger Auskunft in Bezug auf die Fertigstellung einer Erschließung den Grundstückskäufern dem Grunde nach schadensersatzpflichtig. Im Einzelfall steht jedoch die Auslegung des Vertrags einem solchen Schadensersatzanspruch (der Käufer) entgegen.*)

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IBRRS 2008, 0350
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung der Gemeinde bei schuldhaft versagtem Einvernehmen

OLG Jena, Urteil vom 30.01.2008 - 4 U 1230/05

1. Verweigert eine Gemeinde unberechtigt und schuldhaft das gemeindliche Einvernehmen für eine Baumaßnahme, so haftet sie dem Bauträger für den durch die hierdurch bedingte Verzögerung entstandenen Vermögensschaden.*)

2. Auf rechtmäßiges Alternativverhalten kann sich die Gemeinde in diesem Fall nicht berufen.*)

3. Beruft sich die Gemeinde darüberhinaus auf eine (andere) hypothetische Schadensursache (eine Reserveursache), kann sie damit im Prozess über den Haftungsgrund nicht gehört werden, soweit nur überhaupt ein Schaden entstanden ist; dieser Einwand kann - wenn überhaupt - allenfalls im nachfolgenden Betragsverfahren berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2008, 0307
AmtshaftungAmtshaftung
Handeln der freiwilligen Feuerwehr hoheitlich?

BGH, Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 235/06

1. Wenn zwei freiwillige Feuerwehren nach einem gemeinsamen Einsatzplan ausrücken, um eine Unglücksstelle gemeinsam - wenn auch an verschiedenen Stellen - abzusperren, liegt regelmäßig ein Zusammenwirken von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen vor.*)

2. Der Einsatz der freiwilligen Feuerwehr in Bayern ist jedenfalls dann hoheitliche Tätigkeit, wenn Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes oder des technischen Hilfsdiensts gemäß Art. 1 BayFwG verrichtet werden.*)

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Online seit 2007

IBRRS 2007, 4863
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz bei rechtswidriger Versagung der Baugenehmigung

BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 62/07

Zur Schadenszurechnung bei einem Amts- und Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung.*)

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IBRRS 2007, 4289
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz für Schäden durch einen Baum

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2007 - 4 U 67/07

Entsteht ein Wasserschaden an einem Gebäude dadurch, dass Wurzeln eines auf Gemeindegrenze stehenden Baumes einen Abwasserkanal verstopfen, schließt das Fehlen eines Rückstauventils einen Ersatzanspruch nicht aus. Dieser Umstand ist im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen (Abgrenzung zu BGH, VersR 1999, 230).*)

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IBRRS 2007, 4124
AmtshaftungAmtshaftung
Anspruch wegen rechtswidriger Inhaftierung

BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZR 284/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3942
ImmobilienImmobilien
Haftung für fehlerhafte Auskunft über ein Grundstück

OLG Jena, Urteil vom 08.08.2007 - 4 U 876/05

1. Gibt im Restitutionsverfahren der Bürgermeister einer Gemeinde dem Landratsamt eine fehlerhafte (hier unvollständige) Auskunft über ein Grundstück, so ist diese Auskunftserteilung dann hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen, wenn diese Auskunft zur Ermittlung des

maßgebenden Sachverhalts und damit als Grundlage der Entscheidung des Landratsamts über den Antrag auf Rückübertragung des betroffenen Grundstücks diente.*)

2. Ersatzfähig sind aber nur solche Schäden, deren Ausgleich vom Schutzzweck der verletzten Amtspflicht gedeckt sind. Die verletzte Amtspflicht soll u.a. verhindern, dass der Berechtigte das Grundstück wegen der unvollständigen Auskunft nicht verzögert rückübertragen bekommt.*)

3. Nicht vom Schutzzweck erfasst sind aber Ansprüche auf den Pachtzins (des rückübertragenen Grundstücks), denn insoweit entsteht durch die verzögerte Rückübertragung kein Schaden. Denn den Pachtzins, den der Verfügungs-berechtigte während der Verzögerung (der Rückübertragung) erhalten hat, kann der Berechtigte später gegen den Verfügungsberechtigten gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 VermG geltend machen.*)

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IBRRS 2007, 3939
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauvoranfrage zögerlich bearbeitet: Schadensersatz?

OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2007 - 1 U 248/06

1. Die Bescheidung einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb von 16 Monaten stellt regelmäßig keine angemessene, zügige Bearbeitung der Angelegenheit mehr dar.*)

2. Versäumt es der Geschädigte schuldhaft, eine voraussichtlich erfolgreiche Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) zu erheben, sind Ersatzansprüche wegen verzögerter Bearbeitung gemäß § 839 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2007, 3485
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beschränkung durch Satzung möglich?

BGH, Urteil vom 21.06.2007 - III ZR 177/06

1. Zu den Amtspflichten der Gemeinde bei der Anbindung des Hausanschlusses an die kommunale Abwasserkanalisation.*)

2. Die Haftung aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG kann ohne besondere gesetzliche Grundlage nicht durch eine gemeindliche Satzung beschränkt werden (im Anschluss an BGHZ 61, 7).*)

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IBRRS 2007, 2943
AmtshaftungAmtshaftung
Haftung für mangelhaften BSE-Test

BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - III ZR 137/06

Zur Verantwortlichkeit der Verwaltungsbehörde für Mängel bei der Durchführung von BSE-Tests durch private Labors in Bayern.*)

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IBRRS 2007, 2740
AmtshaftungAmtshaftung
Eingriffe in landwirtschaftlichen Betrieb entschädigungspflichtig?

OLG Jena, Urteil vom 21.03.2007 - Bl U 586/05

1. Enteignungsrechtlich entschädigungspflichtig sind nicht nur Eingriffe in das Eigentum an Grundstücken, sondern unter Umständen auch damit verbundene Eingriffe in einen landwirtschaftlichen Betrieb. Soweit durch einen unternehmensbezogenen Eingriff das Unternehmen als Pächter sonstige Nachteile erleidet, die im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung nicht durch Verzinsung der für die mit dem Nutzungsentzug verbundene Besitzeinweisungsentschädigung ausgeglichen werden, kann eine Entschädigung auch für solche zusätzlichen Nachteile gewährt werden, die (noch) bei der Bemessung der Entschädigung für den Rechtsverlust berücksichtigt sind (werden).*)

2. Solche Vermögensnachteile sind auch Wirtschaftserschwernisse, die im Zusammenhang mit einer vorläufigen Besitzeinweisung des Vorhabensträgers einer Straße (oder Schiene) durch Nutzungsverträge gesicherte Grundstücksflächen eines Schlages erfassen, indem durch die vorläufige Besitzeinweisung eine Durchschneidung dieses Schlages erfolgt, die wiederum zu dadurch bedingten Erschwernissen für die Bewirtschaftung der von dem Besitzentzug nicht betroffenen Restflächen führt. Auch solche Nachteile können zu einer Substanzminderung des landwirtschaftlichen Betriebes führen und sind dann nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen als Folgeschäden am Betrieb nach § 11 ThürEG (in Verb. mit den spez. Vorschriften des FlurbG) zu entschädigen.*)

3. Das FlurbereinigungsG sperrt solche Entschädigungsansprüche nicht, selbst wenn das Unternehmensflurbereinigungsverfahren selbst noch nicht abgeschlossen ist.*)

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IBRRS 2007, 2624
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Verjährung bei mehreren Amtspflichtverletzungen

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2007 - 4 U 143/06

1. Werden bei der Beurkundung eines Vertrages im Rahmen einer einheitlichen Amtshandlung mehrere Amtspflichten verletzt und stellt sich der Ersatzanspruch hinsichtlich Kausalverlauf und Schaden als identisch dar, bedarf es verjährungsrechtlich gleichwohl der genauen Differenzierung zwischen den unter Umständen verschiedenen Zeitpunkten der Kenntniserlangung von den unterschiedlichen Amtspflichtverletzungen. Insoweit gilt nichts anderes als in den Fällen, in denen mehrere selbstständige Handlungen jeweils unterschiedliche Schäden zur Folge hatten (vgl. dazu BGH NJW 1993, 650).*)

2. Besteht die Amtspflichtverletzung in der Beurkundung eines materiell unwirksamen Vertrages, verfügt der Geschädigte über die zum Inlaufsetzen der Verjährungsfrist notwendige Kenntnis, wenn er weiß, dass der Notar einen unwirksamen Vertrag beurkundet hat. Kennt der Geschädigte die normative Tatsache „Nichtigkeit des Vertrages“, kommt es nicht darauf an, ob er diese Kenntnis auf der Grundlage einer rechtlich zutreffenden Argumentation erlangt hat.*)

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IBRRS 2007, 2522
AmtshaftungAmtshaftung
Verkauf eines volkseigenen Grundstücks

BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 104/06

1. Der in der Globalanmeldung "ANM-3" der Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. enthaltene Verzicht auf Schadensersatzansprüche steht mit den Regelungen in § 3 Abs. 3 bis 5 VermG in Zusammenhang und bezieht sich nicht auf die mögliche Pflicht des Verfügungsberechtigten, der im Rahmen einer investiven Maßnahme nach § 3a VermG über den Vermögenswert verfügt hat, dem Berechtigten dessen Verkehrswert zu erstatten.*)

2. Der Verkauf eines volkseigenen Grundstücks, das nicht in das Eigentum der Gemeinde überführt worden war, unterlag nicht der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 49 der Kommunalverfassung der DDR (Fortführung von BGHZ 141, 184; Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98 - NJW 2000, 432).*)

3. Die Rechtsaufsichtsbehörde haftet der Gemeinde nicht für die kommunalaufsichtliche Genehmigung eines notariellen Kaufvertrags, wenn sie zu Unrecht von dessen Genehmigungsbedürftigkeit ausgeht oder die Erteilung der Genehmigung vor dem Hintergrund einer umstrittenen Rechtslage geprüft hat (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 153, 198).*)

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IBRRS 2007, 2364
ImmobilienImmobilien
Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Restitutionsantragstellers

BGH, Urteil vom 09.11.2006 - III ZR 111/05

Zur Frage, welche Rechtsbehelfsmöglichkeiten ein Restitutionsantragsteller, dessen Rückgabeantrag bei Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung übersehen wurde, zur Meidung des Verlustes eines Amtshaftungsanspruchs ergreifen muss.*)

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IBRRS 2007, 2206
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftet Gemeinde bei Überlaufen des Abwasserkanals?

LG Mainz, Urteil vom 18.01.2007 - 4 O 14/06

1. Bei Überlaufen des Abwasserkanals scheidet ein Anspruch gegen die Gemeinde aus § 2 HPflG aus, da die Voraussetzungen der Wirkungshaftung fehlen.

2. Ein Anspruch aus § 839 BGB scheidet in diesen Fällen mangels eines Fehlers oder Verschuldens ebenso aus wie Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis.

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IBRRS 2007, 2133
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Kein Hinweis auf weitere Genehmigungsverfahren: Haftung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2007 - 18 U 148/06

1. Auch wenn aus einer Bauvoranfrage und den beigefügten Bauvorlagen erkennbar ist, dass das Vorhaben einer weiteren Genehmigung (hier: nach Deichrecht) bedarf, ergibt sich weder aus § 71 Abs. 2 i. V. m. § 72 Abs. 1 Nr. 2 BauO-NW noch aus § 25 VwVfG-NW eine Pflicht der Bauaufsichtsbehörde, den Antragsteller auf das weitere Genehmigungsverfahren hinzuweisen.

2. § 72 Abs. 1 BauO-NW, nach dem die Bauaufsichtsbehörde innerhalb einer Woche zu prüfen hat, ob der Bauantrag von der Erteilung einer weiteren Genehmigung abhängig ist, hat nicht den Schutzzweck, den Bauherrn vor Vermögensdispositionen (hier: Abschluss eines Darlehensvertrages mit Verpflichtung zur Zahlung von Bereitstellungszinsen) zu schützen. Der Schutzzweck erschöpft sich in dem Ziel, die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für den Baubeginn durch eine zeitlich parallele Bündelung sämtlicher Genehmigungsverfahren so schnell wie möglich zu schaffen.

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IBRRS 2007, 0457
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BauträgerBauträger
Schadensersatz bei unzumutbarer Verzögerung des Grundbucheintrags

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 302/05

1. Der Staat hat seine Gerichte so auszustatten, dass sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können (hier: übermäßige Dauer der Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt wegen Überlastung). Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Justizbehörden insgesamt als drittgerichtete Amtspflicht obliegen (teilweise Abweichung von BGHZ 111, 272).*)

2. Zum Beginn der Verjährung von Amtshaftungsansprüchen wegen pflichtwidriger Unterlassung.*)

3. Wird durch eine rechtswidrige Verzögerung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch die beabsichtigte Veräußerung von Eigentumswohnungen zeitweilig verhindert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungsgleichem Eingriff begründen (Fortführung von BGHZ 134, 316 und 136, 182).*)