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Sachgebiet: Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht

626 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 3554
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Familienrecht - Elternunterhalt: Was zählt zum Altersvorsorgevermögen?

BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 269/12

1. Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt.*)

2. Sonstiges Vermögen in einer Höhe, wie sich aus der Anlage von 5 % des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug der Altersversorgung regelmäßig nicht zur Zahlung von Elternunterhalt eingesetzt zu werden.*)

3. Zum so genannten Notgroschen, der einem Unterhaltspflichtigen gegenüber der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt zusätzlich zusteht.*)

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IBRRS 2013, 3545
ProzessualesProzessuales
Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 173/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3543
ProzessualesProzessuales
Prozessuales

BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 34/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3453
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Familienrecht - BAfÖG: Einkommen streitig: FG muss Ermittlung überprüfen!

BGH, Urteil vom 17.07.2013 - XII ZR 49/12

1. Ist bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung in der Form von Vorausleistungen die Höhe des von den Eltern des in der Ausbildung befindlichen unterhaltsberechtigten Kindes einzusetzenden Einkommens streitig, so hat das Familiengericht die Rechtmäßigkeit der von der zuständigen Behörde durchgeführten Einkommensermittlung in vollem Umfang zu überprüfen (im Anschluss an Senatsurteil vom 10. November 1999 - XII ZR 303/97 - FamRZ 2000, 640).*)

2. Steht bei der Einkommensermittlung die Anerkennung eines Härtefreibetrages im Ermessen der Behörde, so hat das Familiengericht auch zu überprüfen, ob nur die Anerkennung des Freibetrages ermessensfehlerfrei ist, und diesen ggf. abweichend vom ergangenen Bewilligungsbescheid in seine Berechnung einzubeziehen.*)

3. Der Unterhaltspflichtige ist für eine Begrenzung des Anspruchsübergangs darlegungs- und beweispflichtig. Soweit es ihm nicht gelingt, die Voraussetzungen für eine Ermessensreduzierung hinsichtlich des Härtefreibetrages darzulegen, ist von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Bewilligung und dem darin zugrunde gelegten einsetzbaren Elterneinkommen auszugehen.*)

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IBRRS 2013, 3446
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Eherecht - Abänderungsverfahren eröffnet: Kein Ausgleich vergessener Anrechte!

BGH, Beschluss vom 24.07.2013 - XII ZB 415/12

Im Ausgangsverfahren des Versorgungsausgleichs übersehene, vergessene oder verschwiegene Anrechte können auch dann nicht im Wege des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG nachträglich ausgeglichen werden, wenn das Abänderungsverfahren gemäß § 51 VersAusglG wegen der Wertänderung eines anderen, in den Versorgungsausgleich einbezogenen Anrechts eröffnet ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 340/11 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

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IBRRS 2013, 3281
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Eherecht - Versorungsausgleich fehlerhaft: Kein Abänderungsverfahren möglich!

BGH, Beschluss vom 24.07.2013 - XII ZB 340/11

1. Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG. Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Ausgangsverfahren übersehene, vergessene oder verschwiegene Anrechte können nicht im Wege des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG nachträglich ausgeglichen werden.*)

2. Anrechte, die dem Wertausgleich bei der Scheidung nach §§ 9 bis 19 VersAusglG unterfallen, können nicht Gegenstand von Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung nach §§ 20 ff. VersAusglG sein. Den Vorschriften zu den Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung nach §§ 20 ff. VersAusglG kommt keine generelle Auffangfunktion für im Ausgangsverfahren zum Versorgungsausgleich übersehene, verschwiegene oder vergessene Anrechte zu.*)

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IBRRS 2013, 3269
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Familienrecht - Kontrollbetreuung erweitert: Erneutes Anhören unnötig!

BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 311/12

Einer erneuten Anhörung des Betroffenen bedarf es auch dann grundsätzlich nicht, wenn zunächst nur eine sog. Kontrollbetreuung angeordnet wurde und diese innerhalb von sechs Monaten erweitert worden ist.*)

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IBRRS 2013, 2951
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung: Werk- oder Dienstvertrag?

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2013 - 26 U 43/12

Über die rechtliche Einordnung eines Vertrages zwischen dem Dritten und dem Arbeitgeber entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht. Der Geschäftsinhalt kann sich dabei sowohl aus den ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien als auch aus der praktischen Durchführung des Vertrages ergeben. Widersprechen sich beide, so ist die tatsächliche Durchführung des Vertrages maßgebend.*)

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IBRRS 2013, 2937
ProzessualesProzessuales
VKH bewilligt: Beschwerde ist an zuständiges AG weiterzuleiten!

BGH, Beschluss vom 26.06.2013 - XII ZB 83/13

Reicht der Beschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem Familienstreitverfahren mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die von ihm unterschriebene, mit einer Begründung versehene und an das Amtsgericht adressierte Beschwerdeschrift nebst Überstücken beim Beschwerdegericht ein, so ist dieses im Zweifel gehalten, die Beschwerde an das gemäß § 64 Abs. 1 FamFG zuständige Amtsgericht weiterzuleiten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. August 2011 XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649).*)

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IBRRS 2013, 2909
ImmobilienImmobilien
Darlehensrate kaum höher als Miete: Kein Ausgleichsanspruch!

BGH, Urteil vom 08.05.2013 - XII ZR 132/12

Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensraten) des einen Partners für den Erwerb und Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses grundsätzlich insoweit nicht in Betracht, als die Leistungen nicht deutlich über die Miete hinausgehen, die für vergleichbaren Wohnraum aufzuwenden wäre.*)

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IBRRS 2013, 2904
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Versorgungsrecht - Ausgleichswert geschmälert: Gatte darf weniger ausgleichen!

BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - XII ZB 633/11

1. Wirkt ein Ehegatte treuwidrig auf ein ehezeitliches Versorgungsanrecht ein, um dessen Ausgleichswert zu schmälern, darf die Teilhabe des anderen Ehegatten an dem verkürzten Anrecht im Hinblick auf den Halbteilungsgrundsatz und die Rechtsstellung des betroffenen Versorgungsträgers gleichwohl nicht über den Ausgleichswert hinausgehen; § 27 VersAusglG erlaubt es in diesen Fällen nur, dass der benachteiligte Ehegatte von seinen eigenen Versorgungsanrechten nichts oder entsprechend weniger auszugleichen hat.*)

2. In einer Versorgungsausgleichssache können im Verfahren der Rechtsbeschwerde Umstände, die erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung eingetreten sind und deshalb vom Tatrichter nicht festgestellt werden konnten, bei der Entscheidung berücksichtigt werden, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen ohne weitere tatrichterliche Beurteilung als feststehend angesehen werden können und wenn schützenswerte Belange eines Beteiligten nicht entgegenstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2001 XII ZB 161/97 FamRZ 2002, 93).*)

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IBRRS 2013, 2799
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Wie ist ein Anspruch auf Krankheitsunterhalt zu begrenzen?

BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - XII ZB 309/11

Zur Begrenzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform titulierten Anspruchs auf Krankheitsunterhalt.*)

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IBRRS 2013, 2764
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Familienrecht - Vormundschaft: Großeltern nicht beschwerdeberechtigt!

BGH, Beschluss vom 26.06.2013 - XII ZB 31/13

a) Das Recht der Großeltern auf Beachtung ihrer nahen Verwandtenstellung bei der Auswahl des Vormunds umfasst grundsätzlich nicht die Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 XII ZB 241/09 FamRZ 2011, 552).*)

b) Die Großeltern sind jedoch befugt, gegen die Entscheidung des Rechtspflegers Erinnerung einzulegen, so dass dieser ihr entweder abzuhelfen oder die Erinnerung dem Richter vorzulegen hat.*)

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IBRRS 2013, 2758
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Familienrecht - Religionsgemeinschaften: Wie erfolgt der Versorgungsausgleich?

BGH, Beschluss vom 12.06.2013 - XII ZB 604/12

Der Ausgleich der von einer Religionsgesellschaft arbeitsvertraglich zugesagten Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erfolgt grundsätzlich durch interne Teilung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 XII ZB 575/12 FamRZ 2013, 608).*)

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IBRRS 2013, 2743
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Familienrecht - Versorgungsausgleich abgeändert: Tod des Gatten berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 635/12

Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) anzuwenden.*)

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IBRRS 2013, 2722
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Tilgung des Mietkautionsdarlehens aus Regelleistung möglich?

BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R

Der Grundsicherungsträger kann eine Berechtigung zur Tilgung eines Mietkautionsdarlehens aus der laufenden Regelleistung weder unter dem Gesichtspunkt der Aufrechnung noch aus einer von ihm vorformulierten und erwirkten (Verzichts-)Erklärung des Leistungsberechtigten ableiten.*)

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IBRRS 2013, 2715
ProzessualesProzessuales
Verfahrenspfleger soll anwaltlich tätig werden: Beschwerde?

BGH, Beschluss vom 15.05.2013 - XII ZB 283/12

1. Wie die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist auch die Feststellung, die Verfahrenspflegschaft erfordere anwaltsspezifische Tätigkeiten, nicht mit der Beschwerde anfechtbar.*)

2. Die Statthaftigkeit der Beschwerde lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass die Feststellung der Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeit für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. November 2010 XII ZB 244/10 FamRZ 2011, 203).*)

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IBRRS 2013, 2704
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Sind Tilgungsraten für ein Haus Kosten für Unterkunft?

BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R

Zur Frage, inwieweit monatliche Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie zu den berücksichtigungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung gehören.*)

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IBRRS 2013, 2698
ProzessualesProzessuales
Versorgungsausgleich abgeändert: Muss OLG Tatsachen ermitteln?

BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 709/12

Zur Tatsachenermittlung durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG.*)

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IBRRS 2013, 2696
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Familienrecht - Zwangsvollstreckung kann nicht ohne Antrag eingestellt werden!

BGH, Beschluss vom 26.06.2013 - XII ZB 19/13

Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Rechtsbeschwerdegericht kommt auch in einer Familienstreitsache nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, vor dem Beschwerdegericht einen Antrag auf Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 XII ZR 111/10 FamRZ 2011, 884; vom 24. November 2010 XII ZR 31/10 NJW-RR 2011, 705; vom 4. Juni 2008 XII ZR 55/08 NJW-RR 2008, 1038; vom 6. Juni 2006 XII ZR 80/06 NJW-RR 2006, 1088 und vom 4. September 2002 XII ZR 173/02 NJW-RR 2002, 1650).*)

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IBRRS 2013, 2683
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskostenerstattung pfändbar?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - IX ZR 310/12

Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert (im Anschluss an BSG, NZS 2013, 273).*)

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IBRRS 2013, 2666
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Wie viel Zeit muss zwischen Ladung und Scheidungstermin liegen?

BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 427/11

a) Das Familiengericht hat den Termin in einer Scheidungssache so zu bestimmen, dass es den beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, unter Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG eine Folgesache anhängig zu machen. Zur Vorbereitung eines Antrags muss den Ehegatten zusätzlich eine Woche zur Verfügung stehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. März 2012 XII ZB 447/10 FamRZ 2012, 863).*)

b) Zur Fristberechnung bei sogenannten rückwärts laufenden Wochenfristen.*)

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IBRRS 2013, 2640
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arbeit & Soziales - Rentenanspruch fraglich: Wertausgleich ist durchzuführen!

BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 101/09

Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhältnis stehenden Ehegatten durch Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht schon deshalb zweckverfehlt oder unwirtschaftlich, weil sich aus diesen Anrechten in der Regel kein Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente realisieren lässt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 9. März 1984 - IVb ZB 875/80 - FamRZ 1984, 667 und vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30). Dies gilt auch, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits bei Ehezeitende dienstunfähig ist.*)

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IBRRS 2013, 2600
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Sektor

EuGH, Urteil vom 04.07.2006 - Rs. C-212/04

1. Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe a der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18. März 1999 im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ist dahin auszulegen, dass er der Verwendung aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge entgegensteht, die allein damit gerechtfertigt wird, dass sie in einer allgemeinen Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats vorgesehen ist. Vielmehr verlangt der Begriff "sachliche Gründe" im Sinne des Paragrafen 5, dass der in der nationalen Regelung vorgesehene Rückgriff auf diese besondere Art des Arbeitsverhältnisses durch konkrete Gesichtspunkte gerechtfertigt wird, die vor allem mit der betreffenden Tätigkeit und den Bedingungen ihrer Ausübung zusammenhängen.*)

2. Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der als "aufeinander folgend" im Sinne dieses Paragrafen nur die befristeten Arbeitsverträge und -verhältnisse gelten, die höchstens 20 Werktage auseinander liegen.*)

3. Unter den im Ausgangsverfahren gegebenen Umständen ist die Rahmenvereinbarung dahin auszulegen, dass sie, sofern das innerstaatliche Recht des betreffenden Mitgliedstaats im betreffenden Sektor keine andere effektive Maßnahme enthält, um den Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern und gegebenenfalls zu ahnden, der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die nur im öffentlichen Sektor die Umwandlung aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge, die tatsächlich einen "ständigen und dauernden Bedarf" des Arbeitgebers decken sollten und als missbräuchlich anzusehen sind, in einen unbefristeten Vertrag uneingeschränkt verbietet.*)

4. Die nationalen Gerichte sind bei verspäteter Umsetzung einer Richtlinie in die Rechtsordnung des betreffenden Mitgliedstaats und bei Fehlen unmittelbarer Wirkung ihrer einschlägigen Bestimmungen verpflichtet, das innerstaatliche Recht ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist so weit wie möglich im Licht des Wortlauts und des Zweckes der betreffenden Richtlinie auszulegen, um die mit ihr verfolgten Ergebnisse zu erreichen, indem sie die diesem Zweck am besten entsprechende Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften wählen und damit zu einer mit den Bestimmungen dieser Richtlinie vereinbaren Lösung gelangen.*)

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IBRRS 2013, 2543
ARGEARGE
Arbeit & Soziales - Aufrechnen gegenüber Trägern öffentlicher Sozialleistungen?

BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 192/11

Das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen, soweit diese Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht haben und der Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers auf sie übergegangen ist.*)

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IBRRS 2013, 2537
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Familienrecht - Ein Vormund muss nicht notwendigerweise sachkundig sein!

BGH, Beschluss vom 29.05.2013 - XII ZB 530/11

a) Ein Vormund ist im Sinne des § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht bereits dann an der Besorgung einer Angelegenheit des Mündels verhindert, wenn er aufgrund fehlender Geschäftsgewandtheit oder mangelnder Sachkunde kein geeigneter Sachwalter seines Mündels ist.*)

b) Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Ergänzungspfleger für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zur Vertretung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Asylverfahrens ist auch dann unzulässig, wenn es dem Vormund an (einschlägiger) juristischer Sachkunde fehlt.*)

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IBRRS 2013, 2532
WohnraummieteWohnraummiete
Familienrecht - Energielieferung: Muss Ehegatte nach Auszug weiter zahlen?

BGH, Beschluss vom 24.04.2013 - XII ZR 159/12

a) Die im Rahmen eines Bedarfsdeckungsgeschäftes nach § 1357 Abs. 1 BGB wirksam begründete Mitverpflichtung eines Ehegatten aus einem von dem anderen Ehegatten vor der Trennung abgeschlossenen Energielieferungsvertrag für die Ehewohnung endet nicht ohne weiteres schon mit der Trennung oder mit dem Auszug des mitverpflichteten Ehegatten aus der Ehewohnung; dies gilt auch für die nach Trennung oder Auszug verbrauchte Energie.*)

b) Wird die Revision durch das Berufungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und ergeben sich tatsächlich keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürfen, kommt es für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an.*)

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IBRRS 2013, 2241
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundsicherung: Müssen Immobilien verwertet werden?

LSG Bayern, Beschluss vom 19.12.2012 - L 7 AS 432/11

1. Ein Haus oder eine Eigentumswohnung sind verwertbares Vermögen nach § 12 Abs. 1 SGB II, wenn eine Prognose ergibt, dass die Immobilie innerhalb von sechs Monaten "versilbert" werden kann und ein Ertrag für den Lebensunterhalt erzielbar ist. Für die Verwertbarkeit genügt bereits die Möglichkeit, dass das Objekt tatsächlich verwertet werden kann. Nicht entscheidend ist daher, ob die Immobilie tatsächlich binnen sechs Monaten verwertet wird.*)

2. Ob eine Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre, wird erst im Rahmen von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II geprüft. Dazu wird der Verkaufspreis mit dem tatsächlichen Substanzwert verglichen. Für Immobilien gibt es dafür aber keine festen Grenzwerte. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit besteht erst bei einem wirtschaftlichen Ausverkauf mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten.*)

3. Da vom Vermögensinhaber nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 1 SGB II erwartet wird, dass er eine Verwertung akzeptiert, die einen niedrigen Verkaufspreis knapp über der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit erbringt, kann die Prognose von einem niedrigen Verkaufspreis ausgehen.*)

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IBRRS 2013, 2084
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsrecht - Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

BGH, Urteil vom 30.04.2013 - VI ZR 155/12

1. Die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 108 Abs. 2 SGB X wegen unterlassener Beteiligung des Schädigers am Verwaltungsverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie eine bloße Förmelei wäre.*)

2. Diente die Tätigkeit des Schädigers sowohl dem Interesse des Unfallbetriebs als auch dem seines eigenen bzw. seines Stammunternehmens, kann sie dem Unfallbetrieb nur dann im Sinne des § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII zugeordnet werden, wenn sie der Sache nach für diesen und nicht für das eigene Unternehmen geleistet wurde.*)

3. Zum Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne des § 106 Abs. 3 Fall 3 SGB VII.*)

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IBRRS 2013, 2025
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Zu Klage geraten, dann Vergleich geschlossen: Pflichtverletzung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 U 112/13

1. Eine Pflichtverletzung ist nicht darin zu sehen, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten nach Bejahung der Erfolgsaussichten zu einer Kündigungsschutzklage geraten hat, dann im Verlaufe des Verfahrens nach der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht und Vergleichserörterungen einen Vergleich abschloss, wonach die damaligen Parteien sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Maßgabe einigten, dass der Arbeitgeber sich zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses mit einer näher bezeichneten Leistungsbewertung verpflichtete. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist allein im Hinblick auf die kurze 3-Wochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage geboten.*)

2. Aus der "Emmely-Entscheidung" des Bundesarbeitsgerichts lässt sich nicht entnehmen, dass eine Kündigungsschutzklage einer Kassiererin wegen eines vermeintlichen Bagatelldelikts zwingend Erfolg hat. Rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten können auch dann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein, wenn die Pflichtverletzung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder nur zu einem geringfügigen, möglicherweise gar keinem Schaden geführt hat (in Anknüpfung an BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 ff. = NJW 2011, 167 ff. = MDR 2011, 236 ff.).*)

3. Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Das Gesetz kennt keine absoluten Kündigungsgründe. Jeder Einzelfall ist gesondert zu beurteilen.*)

4. Dabei ist vorab zu prüfen, ob der Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände an sich, dh. typischerweise als wichtiger Grund geeignet ist. Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (in Anknüpfung an BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 ff. = NJW 2011, 167 ff. = MDR 2011, 236 ff.; Juris Rn. 26; Urteil vom 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - Juris Rn. 21 m.w.N, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104 ff. = NJW 2006, 2939 ff. = DRsp VI(610) 298a-e).*)

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IBRRS 2013, 1910
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsrecht - Kündigung eines Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 09.04.2013 - II ZR 273/11

1. Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an.*)

2. Die Befugnis, den Anstellungsvertrag zu kündigen, kann sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch die Gesellschafter auf andere Personen übertragen werden.*)

3. Kenntnis liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist. Kennenmüssen oder grobfahrlässige Unkenntnis genügt nicht.*)

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IBRRS 2013, 1843
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mehrfache Mittelzweckentfremdung: Keine Übernahme der Mietrückstände

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013 - L 2 AS 842/13 ER-B

Die wiederholte zweckwidrige Mittelverwendung (hier für Mietzahlungen) spricht dafür, dass der Leistungsempfänger bewusst die Miete nicht zahlt im Vertrauen darauf, dass Rückstände später übernommen werden. In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Mietrückständen trotz ausreichender Mittel erscheint eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt (Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. März 2011 - L 12 AS 622/11 ER-B m. Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER -).*)

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IBRRS 2013, 1763
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Wie bestimmt sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten?

LSG Hessen, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 AS 78/12

1. Das Konzept des Landkreises Waldeck-Frankenberg zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze aus dem Jahr 2010 nebst Fortschreibung für 2011 entspricht den Vorgaben des BSG (ständige Rspr. des BSG seit dem Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231).*)

2. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Landkreis Waldeck-Frankenberg kann der gesamte Landkreis als abstrakter Vergleichsraum herangezogen werden. Der gesamte Landkreis präsentiert sich als homogener Lebensraum, da es keine Oberzentren gibt und keine signifikant bessere oder schlechtere Infrastruktur in einzelnen Gegenden.*)

3. Die Bildung dreier Mietobergrenzen abhängig vom Bodenrichtwert im Vergleichsraum ist nicht zu beanstanden.*)

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IBRRS 2013, 1740
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Leistungsbescheid rechtswidrig: Kein Regress gegen Vermieter

LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2013 - L 7 AS 381/12

1. Ein Vermieter, dem das Jobcenter die Wohnungsmiete gemäß § 22 Abs. 7 SGB II direkt überweist, erhält dadurch keinen Leistungsanspruch, nur eine Empfangsberechtigung. Durch die Direktzahlung an den Vermieter erbringt das Jobcenter eine Leistung an den Leistungsberechtigten, dem das Arbeitslosengeld II bewilligt wurde.*)

2. Wenn die Leistungsbewilligung rechtswidrig ist oder wird, kann das Jobcenter den Bescheid gemäß §§ 45, 48 SGB X gegenüber dem Leistungsberechtigten zurücknehmen oder aufheben und von diesem gemäß § 50 Abs. 1 SGB X die Erstattung der an den Vermieter überwiesenen Miete verlangen. Den Vermieter kann das Jobcenter nicht gemäß § 50 SGB X durch Verwaltungsakt zur Erstattung der Miete verpflichten. Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht wurden oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen stattgefunden haben. Ein Verwaltungsakt ist dazu nicht möglich. Eine spezialgesetzliche Regelung, insbes. § 50 SGB X, darf dadurch nicht umgangen werden.*)

3. Die §§ 44 ff SGB X sind ein geschlossenes System für die Aufhebung und Erstattung von zu Unrecht erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Leistungsberechtigten und schließen einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber dem Leistungsberechtigten aus.*)

4. Ob neben diesen Regelungen gegenüber einem Dritten (hier dem Vermieter) ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch bestehen kann, ist fraglich. Dies gilt besonders in Fällen, in denen ein Bewilligungsbescheid vorhanden war, eine Erstattung vom Leistungsberechtigten grundsätzlich möglich wäre und der Empfangsberechtigte von einer Empfangsberechtigung ausgehen konnte. Diese Frage kann für diese Fälle aber offen bleiben, weil der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch keinen Durchgriff auf den Vermieter gestattet. Das Jobcenter kann sich nur an den Leistungsberechtigten wenden, weil es nur zu diesem in einem Leistungsverhältnis steht (sog. Vorrang der Leistungskondiktion).*)

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IBRRS 2013, 1739
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Unterkunftskosten: Konzept ohne Mietobergrenzen unschlüssig!

LSG Hessen, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 SO 43/10

1. Das Konzept der Stadt Offenbach zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze aus dem Jahr 2006 nebst Fortschreibung 2009 entspricht nicht den Vorgaben des BSG (ständige Rspr. des BSG seit dem Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231).*)

2. Durch das Konzept wird nicht ermittelt, bis zu welcher Mietobergrenze Hilfeempfänger sich Wohnungen einfachen Standards im gesamten Vergleichsraum beschaffen können, sondern welche Durchschnittspreise in den unterschiedlichen Baualtersklassen nach dem einfachen Mietspiegel 2006 bzw. 2008 der Stadt Offenbach gezahlt wurden.*)

3. Die Schlüssigkeit des Konzeptes ist zweifelhaft hinsichtlich der Unterscheidung in drei Baualtersklassen, in jedem Fall sagt aber der arithmetische Wert nichts über das tatsächliche Vorhandensein freier Wohnungen einfachen Standards und deren Preis.*)

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IBRRS 2013, 1698
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Kartellrecht - Wie werden Tarif- und Sondervertragskunden abgegrenzt?

BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - KVR 54/11

a) Bei der für die Höchstsätze der Konzessionsabgaben bei Gaslieferungen maßgeblichen Abgrenzung von Tarifkunden und Sondervertragskunden nach § 1 Abs. 3, 4 KAV kommt es nicht auf das Abnahmeverhalten, sondern auf die vertragliche Ausgestaltung des Lieferverhältnisses an.*)

b) Die Ausgestaltung des Lieferverhältnisses des Durchleiters zum Kunden ist auch für die Höchstsätze der Konzessionsabgaben, die für Durchleitungen dritter Netznutzer erhoben und dem Netzentgelt hinzugerechnet werden können (§ 2 Abs. 6 KAV), unabhängig davon entscheidend, ob der Netzbetreiber eigenen grundversorgungsberechtigten Gaskunden Sonderkundenverträge anbietet.*)

b) Auf § 32 GWB gestützte Maßnahmen der Kartellbehörden gegen den Betreiber eines Energieversorgungsnetzes, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Rahmen der Hinzurechnung von Konzessionsabgaben zum Netznutzungsentgelt zum Gegenstand haben, sind zumindest dann nicht nach § 111 Abs. 1 EnWG ausgeschlossen, wenn der Netzbetreiber mit der Gemeinde zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden ist.*)

a) Rechnet ein Gasversorgungsnetzbetreiber, der sich in kommunaler Hand befindet und selbst Letztverbraucher mit Gas versorgt, unzulässig überhöhte Konzessionsabgaben dem Netznutzungsentgelt hinzu, kann darin ein nach § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 GWB verbotener Behinderungsmissbrauch zum Nachteil anderer Gaslieferanten liegen.*)

b) Auf § 32 GWB gestützte Maßnahmen der Kartellbehörden gegen den Betreiber eines Energieversorgungsnetzes, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Rahmen der Hinzurechnung von Konzessionsabgaben zum Netznutzungsentgelt zum Gegenstand haben, sind zumindest dann nicht nach § 111 Abs. 1 EnWG ausgeschlossen, wenn der Netzbetreiber mit der Gemeinde zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden ist.*)

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IBRRS 2013, 1627
ImmobilienImmobilien
ALG II: Auch belastetes Grundstück ist verwertbares Vermögen!

BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R

Die Belastung eines (Haus-)Grundstücks mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht schließt dessen Verwertung als Vermögen nicht aus; vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob es eine Verwertungsmöglichkeit gibt.*)

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IBRRS 2013, 1493
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Einsicht in die Pflegeunterlagen

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - VI ZR 359/11

1. Der Anspruch des Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die Pflegeunterlagen geht gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X i.V.m. § 401 Abs. 1 analog, § 412 BGB auf den - aufgrund des Schadensereignisses zu kongruenten Sozialleistungen verpflichteten - Sozialversicherungsträger über, wenn und soweit mit seiner Hilfe das Bestehen von Schadensersatzansprüchen geklärt werden soll und die den Altenpflegern obliegende Pflicht zur Verschwiegenheit einem Gläubigerwechsel nicht entgegensteht.*)

2. Die Pflicht zur Verschwiegenheit steht einem Gläubigerwechsel in der Regel nicht entgegen, wenn eine Einwilligung des Heimbewohners in die Einsichtnahme der über ihn geführten Pflegedokumentation durch den Sozialversicherungsträger vorliegt oder zumindest sein vermutetes Einverständnis anzunehmen ist, soweit einer ausdrücklichen Befreiung von der Schweigepflicht Hindernisse entgegenstehen.*)

3. Es wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass die Offenlegung der Pflegedokumentation gegenüber dem Krankenversicherer dem mutmaßlichen Willen des verstorbenen Heimbewohners entspricht, wenn die Entbindung von der Schweigepflicht dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Betreuungspflichten des Altenpflegepersonals ermöglichen soll.*)

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IBRRS 2013, 1415
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Gesetzliche Rentenversicherung: Wird Unternehmensjurist befreit?

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2013 - L 2 R 2671/12

1. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist in Bezug auf in einem nicht anwaltlichen Unternehmen angestellte Juristen nur für einen Syndikusanwalt, nicht aber für einen Justiziar oder Rechtsreferenten möglich.*)

2. Die Befreiung eines Syndikusanwalts ist nicht von vornherein durch die Doppel- oder Zweiberufe-Theorie (BGH, Urt. v. 25.02.1999 - IX ZR 384/97 = BGHZ 141, 69; ebenso EuGH Große Kammer, Urt. v. 14.09.2010 -C-550/07 P), die im Sozialrecht keine Anwendung findet, ausgeschlossen.*)

3. Die Befreiung orientiert sich dann am Inhalt der ausgeübten Tätigkeit, die ihrem Kernbereich nach anwaltstypisch sein muss.*)

4. Vier Kriterien, die kumulativ vorliegen müssen, qualifizieren eine angestellte Tätigkeit als anwaltstypisch: die Rechtsberatung, die Rechtsentscheidung, die Rechtsgestaltung und die Rechtsvermittlung. (Anschluss an LSG Hessen, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08).*)

5. Das Kriterium der Rechtsentscheidung setzt voraus, dass der angestellte Rechtsanwalt gleichberechtigt an richtungsweisenden internen Entscheidungsvorgängen des Unternehmens teilnimmt.*)

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IBRRS 2013, 1242
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Asylrecht - Konkrete Angaben zum Zeitraum der Überstellung bei Haftantrag nötig!

BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - V ZB 20/12

Hätte die Haft wegen Fehlens eines zulässigen Haftantrags nicht angeordnet werden dürfen, ist der Antrag des Betroffenen, festzustellen, dass er durch die Haftanordnung in seinen Rechten verletzt worden ist, auch dann begründet, wenn der Mangel des Haftantrags im Beschwerdeverfahren behoben worden ist.*)

FamFG § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4*)

Auch bei den Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Aufnahme- oder Wiederaufnahmeersuchens nach Art. 16 ff. der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin-II-Verordnung) bedarf es konkreter Angaben dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Überstellungen in den betreffenden Mitgliedstaat üblicherweise möglich sind (Fortführung von Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 - V ZB 235/11, Rn. 8, [...]).*)

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IBRRS 2013, 1219
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Keine Haftung für Falschanschluss der Zirkulationsleitung!

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.02.2013 - 2 Sa 180/12

1. Arbeitnehmer haften für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, eingeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer den Schaden grundsätzlich zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen ist.

2. Das falsche Anschließen der Zirkulationsleitung auf den Kaltwasseranschluss durch einen Installateur entspricht nicht der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Gleichwohl kommen derartige Fehler immer wieder vor und lassen sich auch bei ansonsten sorgfältiger Arbeitsweise nicht immer vermeiden.

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IBRRS 2013, 1078
VergabeVergabe
Volksbegehren für bay. Mindestlohngesetz unzulässig!

BayVerfGH, Entscheidung vom 03.02.2009 - Vf. 111-IX-08

1. Zur Frage der Zulassung eines Volksbegehrens über den Entwurf eines Bayerischen Mindestlohngesetzes.*)

2. Der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG zur Festsetzung von Mindestlöhnen erschöpfend Gebrauch gemacht. Eine Gesamtwürdigung der im Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und im Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthaltenen Bestimmungen ergibt, dass Art. 72 Abs. 1 GG keinen Raum für die beabsichtigte landesrechtliche Regelung lässt.*)

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IBRRS 2013, 1075
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung?

BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0988
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Sozialrecht - Beweislast bei Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

BGH, Urteil vom 18.12.2012 - II ZR 220/10

Die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, erstreckt sich auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers; diesen trifft lediglich eine sekundäre Darlegungslast.*)

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IBRRS 2013, 0895
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausmeister: Arbeitsvertrag mit Verwalter oder mit WEG?

BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 838/11

1. Wird zwischen einem Hausmeister und einer WEG - vertreten durch deren Verwalterin - ein Vertrag geschlossen, worin die WEG ausdrücklich als "Dienstberechtigte" bezeichnet wird und der Verwalter mit "für die Dienstberechtigte" unterzeichnet, so wird ein Arbeitsvertrag zwischen der WEG und dem Hausmeister geschlossen.

2. Selbst wenn dem Verwalter ein Weisungsrecht im Vertrag zuerkannt wird und er weiter berechtigt wird, das Aufgabengebiet des Hausmeisters zu ändern, so stehen ihm diese Rechte nur als Vertreter der WEG und nicht als Arbeitgeber zu.

3. Ein Arbeitsverhältnis zwischen WEG und Hausmeister stellt auch keine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes dar, wenn die Zwischenschaltung eines Verwalters erkennbar dem Zweck dient, die Handlungsfähigkeit der WEG als Arbeitgeberin sicherzustellen und zu erleichtern.

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IBRRS 2013, 0871
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
"Doppelmieten" sind nur ausnahmsweise zu übernehmen!

SG Berlin, Urteil vom 31.05.2012 - S 150 AS 25169/09

1. Die Übernahme einer "Doppelmiete", nämlich der Miete der bisherigen Wohnung und der Miete für die neue Wohnung, kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn diese "Überschneidungskosten" für den Leistungsempfänger nicht zu vermeiden sind.

2. Die mündliche Aufforderung eines Mitarbeiters des JobCenters, der Leistungsempfänger möge schnellstmöglich in eine günstigere Wohnung umziehen, befreit den Leistungsempfänger nicht von der Obliegenheit zu wirtschaftlichem Verhalten. Er ist verpflichtet, unnötige Kosten und insbesondere Doppelmieten zu vermeiden, indem er sich um einen Nachmieter bemüht oder den Vermieter im Bezug auf ein vorzeitiges Vertragsende anfragt.

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IBRRS 2013, 0823
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Arbeit & Soziales - Betriebskostenguthaben: Zu berücksichtigendes Einkommen?

BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

Wird ein Betriebskostenguthaben vom Vermieter in voller Höhe gegen Mietrückstände aufgerechnet, so mindern sich die Aufwendungen für Unterkunftskosten im Folgemonat nicht, wenn der Leistungsberechtigte das Guthaben aus Rechtsgründen nicht realisieren kann.*)

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IBRRS 2013, 0636
Mit Beitrag
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Trotz LV + EP-Vergütung: (Illegale) Arbeitnehmerüberlassung!

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12

1. Richten sich die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nach dem Bedarf des Auftraggebers, so spricht dies ganz erheblich gegen das Vorliegen eines Werk- oder Dienstvertrages und für eine Eingliederung der Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftraggebers.*)

2. Insofern fehlt es an einer abgrenzbaren, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werkes. Dies deutet auf Arbeitnehmerüberlassung hin, wenn der Auftraggeber durch seine Anweisungen den Gegenstand der von dem Arbeitnehmer zu erbringenden Leistungen überhaupt erst bestimmt und damit Arbeit und Einsatz bindend organisiert. Gleiches gilt für die Abgrenzung zu einem Dienstvertrag.*)

3. Gegen die Einordnung als Arbeitnehmerüberlassung spricht nicht entscheidend, dass in einem Leistungsverzeichnis zum Werkvertrag die Vergütung der Arbeiten der Fleisch- und Wurstproduktion nach kg oder Stück berechnet wird.*)

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IBRRS 2013, 0608
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überlanges Verfahren: Wiedereinsetzung trotz Urlaubs!

BSG, Beschluss vom 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B

Sorgt ein Verfahrensbeteiligter nicht dafür, dass ihn Gerichtspost während einer Urlaubsabwesenheit im Bereich von etwa 6 Wochen erreicht, und versäumt er deshalb eine gesetzliche Verfahrensfrist, so entfällt im Wiedereinsetzungsverfahren ein Schuldvorwurf, wenn das vorangegangene Gerichtsverfahren aufgrund staatlichen Fehlverhaltens faktisch zum Stillstand gekommen war. *)

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IBRRS 2013, 0328
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung: Wann ist Zustellung "demnächst" im Ausland?

BAG, Urteil vom 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

Bei einer vom Gericht durchzuführenden Auslandszustellung kann auch eine 19 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte Zustellung noch "demnächst" iSv. § 167 ZPO sein.*)

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