Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Kauf und Werklieferung

112 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 1613
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglistiges Verschweigen durch objektive Tatsachen nur im Einzelfall indiziert!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2014 - 21 U 82/13

1. Das subjektive Erfordernis des arglistigen Verschweigens kann nicht durch die bloße Erkennbarkeit aufklärungspflichtiger Mängel ersetzt werden.

2. Nur im Einzelfall kann das Vorhandensein aufklärungspflichtiger Mängel bei Hinzutreten weiterer objektiver Tatsachen das Vorliegen eines (Eventual-)Vorsatzes des Verkäufers und damit ein arglistiges Verschweigen indizieren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1557
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Kaufsache mangelhaft: Verkäufer muss auch Sachverständigenkosten ersetzen!

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

1. § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.*)

2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.*)




IBRRS 2014, 1531
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Gewährleistungsfrist für Mängel an Photovoltaikanlage: Zwei oder fünf Jahre?

OLG München, Urteil vom 14.01.2014 - 28 U 883/13 Bau

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Supermarkts ist ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung.

2. Ansprüche wegen Schäden am Dachtragwerk, die durch die Auflast der Photovoltaikanlage verursacht wurden, verjähren in zwei Jahren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1512
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Abgrenzung von Kauf- und Werklieferungsvertrag

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2013 - 3 U 142/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1509
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Lieferung von Alu-Profilleisten: Kauf- oder Werklieferungsvertrag?

BGH, Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 46/13

1. Zur Abgrenzung von Kaufvertrag und Werklieferungsvertrag (hier: Lieferung von Aluminium-Profilleisten in einem bestimmten Farbton durch einen Fachgroßhändler für Baubedarf).*)

2. Beim Kaufvertrag ist der vom Verkäufer eingeschaltete Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers; gleiches gilt gemäß § 651 Satz 1 BGB beim Werklieferungsvertrag, wenn der Lieferant einen Dritten mit der Bearbeitung der Sache betraut (Bestätigung von BGHZ 48, 121).*)




IBRRS 2014, 1415
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Blockheizkraftwerk führt zu keiner Energieeinsparung: Leistung mangelhaft!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.02.2014 - 2 U 28/12

1. Sieht ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Blockheizkraftwerks vor, dass die erzeugte Wärme zur Beheizung vorhandenen Wohnraums bereitgestellt und durch die Anlage gegenüber der bisherigen Heizungsanlage Energie eingespart werden soll, ist die Leistung mangelhaft, wenn das Blockheizkraftwerk zwar - isoliert betrachtet - funktionstüchtig ist, aber nicht störungsfrei betrieben werden kann, weil wegen einer Überdimensionierung teilweise keine ausreichende Wärmeabnahme besteht und wegen des Fehlens eines Pufferspeichers Betriebstemperaturen entstehen, welche zum Abschalten der Heizanlage führen.*)

2. Es fehlt auch eine vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache, wenn der Einbau des Blockheizkraftwerks nicht zu einer signifikanten Energieeinsparung führt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1388
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Vertrag über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlage ist Kaufvertrag!

OLG Naumburg, Urteil vom 20.02.2014 - 1 U 86/13

Ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Dach ist regelmäßig ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung, auch fehlt es am Bauwerksbezug. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung als Bauleistungen führt wegen des weiter gefassten steuerrechtlichen Begriffes zu keiner anderen Einschätzung. Damit scheidet die Anwendbarkeit von § 648a BGB aus.*)




IBRRS 2014, 1272
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Serverausfall wegen defekter Festplatte: Umfang des Nacherfüllungsanspruchs?

LG Cottbus, Beschluss vom 22.10.2013 - 1 S 51/13

Der infolge des Serverausfalls einer EDV-Anlage entstandene Nacherfüllungsanspruch beschränkt sich nicht nur auf die Einrichtung von "Hardware", sondern beinhaltet ebenso das Aufspielen von "Software" sowie alle zur Wiederherstellung der Datensicherung erforderlichen Maßnahmen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1237
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann verjähren Mängelansprüche wegen der Anpassung von Hard- und Software?

OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2014 - 12 U 112/13

1. Die aufgrund eines Werkvertrags vom Auftragnehmer geschuldete Lieferung und individuelle Anpassung von Hardware und Standardsoftware ist begrifflich die Bearbeitung einer Sache im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB.*)

2. Der Gesetzgeber hat verjährungsrechtlich eine Trennlinie zwischen körperlichen Arbeitsprodukten und unkörperlichen Arbeitsergebnissen gezogen. Bei der Verkörperung der Werkleistung in einer aus Hardware und Standardsoftware bestehenden Sachgesamtheit fehlt es an einem die Anwendung der verjährungsrechtlichen Auffangnorm des § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB rechtfertigenden Grund.*)




IBRRS 2014, 1228
ImmobilienImmobilien
Offenbarungspflicht des Hausveräußerers besteht nur bei verborgenen Mängeln!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.06.2013 - 1 U 1171/12

1. Zum Bestand des Gewährleistungsausschlusses beim Erwerb einer nach intensiver Besichtigung erworbenen Gebrauchtimmobilie, deren baulicher Zustand nach der Übergabe ohne vorangegangene Beweissicherung erheblich verändert wurde.*)

2. Eine Offenbarungspflicht besteht hinsichtlich solcher Mängel nicht, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne Weiteres erkennbar sind; der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei einer im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1159
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Lieferung und Einbau von Mobiliar: Ist Kauf- oder Werkvertragsrecht anwendbar?

LG Landau/Pfalz, Urteil vom 27.02.2014 - 2 O 307/11

1. Bei mehreren zeitlich auseinander liegenden Aufträgen bezüglich eines Bauvorhabens handelt es sich im Zweifel um einen einheitlichen Vertrag.

2. Enthält ein Bauvertrag sowohl Kauf- als auch werkvertragliche Elemente, liegt ein typengemischter Vertrag vor. Die Einordnung des Vertrags als Werk- oder Werklieferungsvertrag mit der Folge der Anwendung der kaufrechtlichen Regeln, beurteilt sich nach dem Schwerpunkt des Vertrags.

3. Bei einem Werklieferungsvertrag, auf welchen das Kaufrecht Anwendung findet, gelten die Regeln über die außerordentliche und die ordentliche Kündigung weder direkt noch analog. Die Baustelle ist nicht Erfüllungsort.

4. Eine Vorleistungspflicht des Unternehmers entfällt. Eine Abnahme der Leistung ist nicht erforderlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0979
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Montage geschuldet: Anlieferung ist keine Übergabe!

LG Freiburg, Urteil vom 10.03.2014 - 12 O 139/13

Zum Begriff der Übergabe i.S. von § 446 BGB bei einem Vertrag über Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0915
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Unzumutbarkeit schon nach erstem Nachbesserungsversuch möglich!

OLG Jena, Urteil vom 19.09.2013 - 1 U 194/13

Die Fiktion des § 440 S. 2 BGB bedeutet nicht, dass der Käufer in jedem Fall mindestens zwei Nachbesserungsversuche hinzunehmen hat. Je nach der Besonderheit des Falles und der Schwere des Mangels kann auch ein erster Nachbesserungsversuch zur Unzumutbarkeit in Bezug auf weitere Nachbesserungsversuche führen. Bereits ein Nachbesserungsversuch kann bei einem schwerwiegenden Mangel zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen, wodurch ein weiterer Nachbesserungsversuch für den Käufer unzumutbar ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0874
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann verjähren die Mängelansprüche an einer Dachphotovoltaikanlage?

OLG München, Urteil vom 10.12.2013 - 9 U 543/12 Bau

1. Zur Beurteilung einer Photovoltaikanlage als Bauwerk im Sinne des Werkvertragsrechts und zur Geltung der Verjährungsfrist von 5 Jahren.*)

2. Die Errichtung der Photovoltaikanlage ist nach dem Werkvertragsrecht des BGB zu beurteilen, wenn nicht nur einzelne Teile geliefert werden sollen, sondern diese zu einer individuell dimensionierten Anlage zusammengefügt und funktionsfähig eingebaut werden sollen.




IBRRS 2014, 0811
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Sehnenverletzung: Latenter Mangel beim Pferdekauf!

BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 70/13

Zur Beweislastumkehr hinsichtlich eines latenten Mangels beim Verbrauchsgüterkauf (hier: Vorschädigung der Sehnen eines Pferdes als Ursache einer akuten Verletzung).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0388
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Reparaturversuch: Hemmung oder Neubeginn der Verjährung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 - 5 U 5/13

Ob Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder -versuche des Verkäufers nur zu einer Hemmung oder zum Neubeginn der Verjährung der Mängelansprüche des Käufers führen, hängt davon ab, ob die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind. Das ist keineswegs regelmäßig, sondern nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein. Erheblich sind hierbei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0317
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Lieferung angepasster Handscanner: Kauf- oder Werkvertrag?

LG Frankenthal, Urteil vom 13.01.2014 - 2 HK O 79/12

1. Die Lieferung von Handscannern und Anpassung an die betrieblichen Bedürfnisse des Auftraggebers weisen sowohl kaufvertragliche als auch werkvertragliche Elemente auf.

2. Bindet die Anpassung der Handscanner an die betrieblichen Besonderheiten den Schwerpunkt eines Vertrages, handelt es sich um einen Werkvertrag.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0151
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zahlungsrückstände verschwiegen: Wohnungskäufer kann zurücktreten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013 - 9 U 96/11

Der Käufer einer Eigentumswohnung kann die Rückzahlung des Kaufpreises sowie der Erwerbsneben- und Finanzierungskosten verlangen, wenn ihm arglistig Zahlungsrückstände der Gemeinschaft verschwiegen worden sind und er die Wohnung daher rückübereignen soll.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0130
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Annahme von Kaufangebot bei Fortgeltungsklausel: Wann verspätet?

BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 145/12

1. Eine unwirksame Fortgeltungsklausel verhindert nach verspäteter Annahme des Kaufangebots den Vertragsschluss.

2. Eine Annahme durch Schweigen kommt bei beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0125
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf "Kaufpreisnachbesserung" verjährt in drei Jahren!

LG München II, Urteil vom 13.12.2013 - 3 O 3493/13

1. Der Anspruch des Verkäufers einer Immobilie auf "Nachbesserung" des Kaufpreises verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB (dreijährige Jahresendverjährung).

2. Bei Körperschaften kommt es für die verjährungsauslösende Kenntnis auf die Kenntnis der Mitarbeiter bei der konkret zuständigen Fachabteilung an, nicht auf die Kenntnis der Körperschaft als solcher.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0051
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Kauf von Baumaterial: Wo beginnt der Werkvertrag?

OLG München, Urteil vom 23.04.2013 - 18 U 2305/12

Wird Baumaterial aufgrund eines Streckengeschäfts direkt an einen Bauunternehmer als Letztkäufer geliefert, so wirkt die Mängelrüge des außerhalb der Lieferkette stehenden Bauherrn gegenüber dem Erstverkäufer nicht auch im Verhältnis zwischen Erstkäufer und -verkäufer.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2013

IBRRS 2013, 5270
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Hilfsweise erklärte Aufrechnung nicht unwirksam!

BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - VIII ZR 24/13

Eine Aufrechnung ist nicht unwirksam, wenn sie nur hilfsweise für den Fall erklärt worden ist, dass das Berufungsgericht von zwei separaten Kaufverträgen ausgeht und deshalb die Widerklageforderung als berechtigt ansieht. Eine derartige "Eventualaufrechnung" widerspricht nicht § 388 Satz BGB.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 5236
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wirksamkeit einer unbefristeten Fortgeltungsklausel?

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 12/12

Eine unbefristete Fortgeltungsklausel hält der AGB-rechtlichen Wirksamkeitskontrolle nicht stand, da sie gegen das Verbot verstößt, dass sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme eines Angebots vorbehält.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 5166
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Voraussetzungen des Rücktritts vom Pkw-Kaufvertrag!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.12.2013 - 3 U 751/13

1. Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).*)

2. Schließt ein Kfz-Sachverständiger aus dem Zustand des Lenkrades, der Sitze, des Schalthebels und des gesamten stark verschmutzen und verschlissenen Innenraums eines Fahrzeugs, dass die tatsächliche Laufleistung höher sein muss, als die Angaben im Kaufvertrag, ist nicht zu beanstanden, wenn das Gericht diese Schlussfolgerung als rein spekulativ betrachtet und keine Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit von der Sollbeschaffenheit annimmt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 5165
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Voraussetzungen des Rücktritts vom Pkw-Kaufvertrag!

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2013 - 3 U 751/13

1. Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).*)

2. Schließt ein Kfz-Sachverständiger aus dem Zustand des Lenkrades, der Sitze, des Schalthebels und des gesamten stark verschmutzen und verschlissenen Innenraums eines Fahrzeugs, dass die tatsächliche Laufleistung höher sein muss, als die Angaben im Kaufvertrag, ist nicht zu beanstanden, wenn das Gericht diese Schlussfolgerung als rein spekulativ betrachtet und keine Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit von der Sollbeschaffenheit annimmt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 5047
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustoffe - Dämmplatten ungeeignet: Keine Ansprüche gegen Baustoffhändler!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2013 - 22 U 27/13

1. In wirtschaftlichen/steuerlichen/technischen Bereichen tätige Experten können zwar einem Dritten gegenüber haften, wenn mit ihnen - auch konkludent - ein Auskunftsvertrag geschlossen wurde. Aus der Tatsache einer Rat- bzw. Auskunftserteilung als solchen - hier durch einen Mitarbeiter eines Baustoffherstellers - kann ein rechtsgeschäftlicher Wille zum stillschweigenden Abschluss eines Vertragsverhältnisses indes nicht entnommen werden, wie sich bereits aus Wortlaut und Ratio des § 675 Abs. 2 BGB ergibt. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Mitarbeiter des Baustoffherstellers mit Rechtsbindungswillen handelt, wobei der Bedeutung der Auskunft für den Bauherrn Indizwirkung zukommen kann.*)

2. Die Herausgabe von Gebrauchsanleitungen/technischen Informationen/Merkblätter etc. für sich allein kann nicht als Ausdruck des Willens des Baustoffherstellers gedeutet werden, mit dem - ihm zudem unbekannten - Endabnehmer einen Auskunfts-/Beratungs- oder gar Garantievertrag schließen zu wollen. Auch wenn der Baustoffhersteller eigene persönliche Kontakte mit dem Endabnehmer aufnimmt, lassen ergänzende (mündliche bzw. schriftliche) Informationen, die er dabei gibt, nur unter besonderen Voraussetzungen den Schluss auf eine rechtsgeschäftliche Beziehung zu.*)

3. Ein pflichtwidriges Verhalten des Baustoffhändlers (z.B. eine unterlassene bzw. unrichtige Information über Beschaffenheit/Eignung/Kompatibilität der gelieferten Baustoffe), kann nicht ohne weiteres Ansprüche aus einem Beratungsvertrag bzw. eine vertragsähnliche Vertrauenshaftung begründen, da das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht insoweit grundsätzlich eine abschließende Regelung enthält.*)

4. Jedenfalls wenn ein Beratungsbedarf des Baustoffkunden für den Baustoffhändler nicht erkennbar ist, würde es das kaufvertragliche Haftungssystem sprengen, wenn man dem Baustoffhändler über die kaufvertragliche Gewährleistung hinausgehende vorbeugende Beratungspflichten über Eignung/Verwendbarkeit/ Kompatibilität vom Baustoffkunden detailliert angefragter Baustoffe auferlegen wollte. Bei entsprechendem Beratungsbedarf steht es dem Baustoffkunden frei, sich - ggf. entgeltlichen - technischen Rat bei einem Architekten, Bauberater o.ä. einzuholen.*)

5. Der Bauherr geht - für ihn ohne weiteres erkennbar - von vorneherein ein mögliches Risiko ein, wenn er - insbesondere aus Kostengründen - davon Abstand nimmt, ein Fachunternehmen mit der Auswahl, Beschaffung und Montage der Baustoffe zu beauftragen und sich insoweit auf eine einheitliche werkvertragliche Erfolgshaftung des Fachunternehmens stützen zu können, sondern stattdessen Werkleistungen mit von ihm selbst zusammengestellten und beschafften Baustoffen ausführen lässt und damit für die fachgerechte Auswahl, Eignung und Kompatibilität der Baustoffe grundsätzlich selbst verantwortlich ist.*)

6. Ein Beratungs- oder sonstiges Verschulden des Baustoffherstellers kann dem Baustoffhändler regelmäßig nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 5039
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Kauf einer Photovoltaikanlage: Wann verjähren die Mängelansprüche?

BGH, Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 318/12

Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, unterliegen nicht der fünfjährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 5007
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung

BGH, Urteil vom 23.10.2013 - VIII ZR 262/12

1. § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 liegt ein weiter Anlagenbegriff zugrunde. Während nach dem (eng gefassten) Anlagenbegriff in § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 jede technisch selbständige Einrichtung eine (eigene) Anlage darstellte, ist unter einer Anlage nach § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 die Gesamtheit aller funktional zusammengehörenden technisch und baulich notwendigen Einrichtungen zu verstehen.*)

2. Anlagen, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 nur fiktiv als Anlage gegolten haben, stellen nun in der Regel schon begrifflich eine Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 dar.*)

3. In (unmittelbarer) räumlicher Nähe zueinander errichtete Blockheizkraftwerke, die an denselben Fermenter angeschlossen sind, bilden in der Regel eine einheitliche Biogasanlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 und sind nicht erst unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG 2009 vergütungsrechtlich zu einer fiktiven Anlage zusammenzufassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4841
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Offenbarungspflicht des Verkäufers nur bei verborgenen Mängeln!

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2013 - 5 U 18/11

1. Der Verkäufer kann sich erfolgreich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn er keine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat und nicht festgestellt werden kann, dass er den Mangel arglistig verschwiegen hat.

2. Beim Verkauf eines Grundstückes besteht grundsätzlich eine Pflicht des Verkäufers nur zur Offenbarung verborgener Mängel. Bei Mängeln, die einer ordnungsgemäßen Besichtigung zugänglich sind, zu denen von außen sichtbare Mängel am Fachwerk zählen, besteht keine solche Offenbarungspflicht.

3. Steht fest, dass seit Eigentumserwerb des Verkäufers diverse Arbeiten an dem Wohnhaus ausgeführt worden sind, lässt das nur dann den Schluss auf seine Mangelkenntnis zu, wenn erwiesen ist, dass dieser die Mängel aus Anlass der durchgeführten Arbeiten am Gebäude selbst wahrgenommen hat oder sich die entsprechende Kenntnis Dritter zurechnen lassen muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4819
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung erst im Prozess rügen?

BGH, Urteil vom 16.10.2013 - VIII ZR 273/12

Der Verkäufer, der vorprozessual nur das Vorhandensein von Mängeln bestreitet und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert, ist in der Regel nicht daran gehindert, sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch zu berufen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4804
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigene Mängelanzeige dem Käufer nicht offenbart: Arglist!

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2013 - 5 U 6/11

1. Ist der Keller des Hauses infolge mangelhafter Ausbildung der Hohlkehle zwischen Kellerwand und Bodenplatte undicht und feucht, handelt es sich um einen Mangel des Grundstücks.

2. Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält, wobei es genügt, dass er die den Fehler begründenden Umstände kennt oder für möglich hält. Ob der Verkäufer die den Fehler begründenden Umstände rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet, ist irrelevant.

3. Der Verkäufer hat die mangelhafte Kellerabdichtung unstreitig gekannt, wenn er seinerseits gegenüber dem Bauunternehmer diesbezüglich Mängelrügen erhoben hatte, die Mängel jedoch in Eigenregie unsachgemäß zu beseitigen versucht hat. Informiert er den Käufer von diesen Ereignissen nicht von sich aus, liegt ein arglistiges Verschweigen vor, weil solche Umstände für die Willensbildung eines verständigen Käufers von wesentlicher Bedeutung sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4386
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Mängel an Photovoltaikanlage: Gewährleistungsfrist 2 oder 5 Jahre?

OLG Oldenburg, Urteil vom 22.01.2013 - 2 U 47/12

1. Für die Abgrenzung zwischen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag ist entscheidend, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt, wobei vor allem die Art des zu liefernden Gegenstands und das Wertverhältnis zwischen Lieferung und Montage ausschlaggebend sind.

2. Der Verkäufer einer Photovoltaikanlage ist zur Lieferung von Modulen und Wechselrichtern verpflichtet, die so aufeinander abgestimmt sind, dass ein bestimmungsgemäßer Einsatz der Komponenten gewährleistet ist. Die mangelnde Kompatibilität führt zu einem Mangel des Liefergegenstands. Das gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer Planungsleistungen übernommen hat.

3. Eine auf einem bestehenden Gebäude installierte Photovoltaikanlage ist keine mit dem Erdboden fest verbundene unbewegliche Sache und stellt für sich gesehen daher kein eigenständiges Bauwerk dar.




IBRRS 2013, 4385
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Garantie von Wartung abhängig: AGB-Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 25.09.2013 - VIII ZR 206/12

1. In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektionsund Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).*)

2. Für die Frage der Entgeltlichkeit der Garantie macht es keinen Unterschied, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen wird oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu zahlen hat (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4055
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Montageanleitung: Muss Hersteller auf alle Gefahren hinweisen?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.08.2013 - 2 U 32/13

Zur - hier verneinten - Haftung eines Herstellers eines zum Selbstaufbau vertriebenen Pool-Sets für Instruktionsfehler beim Aufbau.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3640
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Kaufvertrag mit Montageverpflichtung vom Werkvertrag?

BGH, Beschluss vom 16.04.2013 - VIII ZR 375/11

1. Für die Einordnung eines Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder als Werkvertrag kommt es darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.

2. § 478 Abs. 2 BGB ist nicht analog auf die Fälle anzuwenden, in denen ein Werkvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher am Ende der Lieferkette steht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3624
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Verbrauchsgüterkauf: Keine Verkürzung der Gewährleistungsfrist!

KG, Urteil vom 03.06.2013 - 25 U 49/12

Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3434
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Mängelverjährungsfrist verkürzt: Auch zwischen Händlern unwirksam!

BGH, Urteil vom 19.06.2013 - VIII ZR 183/12

1. Zur Frage, ob ein Händler verpflichtet ist, sich vor dem Weiterverkauf eines Gebrauchtwagens Kenntnis von einer beim Hersteller geführten "Reparaturhistorie" des Fahrzeugs zu verschaffen.*)

2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier eines Gebrauchtwagenkaufvertrags) "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden." ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam (im Anschluss an die Senatsurteile vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, [...], und vom 19. September 2007 - VIII ZR 141/06, BGHZ 174, 1).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3195
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann sind Mehrkosten eines Deckungskaufs ersatzfähig?

BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 169/12

Mehrkosten eines eigenen Deckungskaufs des Käufers sind nicht als Verzögerungsschaden nach § 280 Abs. 1, 2, § 286 BGB ersatzfähig. Es handelt sich um einen an die Stelle der Leistung tretenden Schaden, den der Gläubiger nur unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB und somit nicht neben der Vertragserfüllung beanspruchen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2638
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Supermarkt: Grundpreisangabe in 2 mm Schriftgröße möglich!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - I ZR 30/12

Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2631
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung: Weiterveräußerung trotz offenem Erbbauzins?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013 - 3 Wx 85/12

War eine wegen Rangrücktritts nicht in das geringste Gebot fallende Erbbauzinslast infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung erloschen, so kann der Ersteher, der das Erbbaurecht später an einen Dritten veräußert, vom Grundstückseigentümer die Zustimmung zu dieser Veräußerung auch dann verlangen, wenn der Erwerber die schuldrechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses nicht übernimmt, es sei denn, der Ersteher hätte sich gegenüber dem Eigentümer zur Zahlung des Erbbauzinses schuldrechtlich verpflichtet und es wäre weiterhin eine Verpflichtung des Erstehers begründet worden, späteren Erwerbern des Erbbaurechts die schuldrechtliche Zinsverpflichtung "weiterzugeben".*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2585
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Nach Rücktritt vom Kaufvertrag: Wo ist die Sache zurückzugeben?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013 - 13 U 53/13

Klagt der Käufer nach beiderseitiger Erfüllung des Kaufvertrages und nach Rücktritt vom Kaufvertrag auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache, so ist auch nach neuem Schuldrecht einheitlicher Erfüllungsort für alle Rückgewähransprüche der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2493
BauvertragBauvertrag
Einbau individuell gefertigter Fenster: Werklieferungsvertrag!

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2013 - 3 U 1521/12

1. Verpflichtet sich ein Fensterbauunternehmen nach Vornahme eines Aufmaßes zur Lieferung und Einbau von passgenauen und nicht genormten Fenstern, die individuell für das Bauvorhaben hergestellt werden müssen, handelt es sich dabei um einen Werklieferungsvertrag nicht vertretbarer Sachen.*)

2. Eine Verbrauchermesse stellt keine Freizeitveranstaltung im Sinne des § 312 Abs. 1 Nr. 2 BGB dar. Ein Widerruf des Werklieferungsvertrag nach den Regeln über den Haustürwiderruf kommt hiernach nicht in Betracht.*)

3. Die Voraussetzungen für einen Widerruf des Werklieferungsvertrags nach § 312 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher durch mündliche Verhandlungen am Arbeitsplatz oder im Bereich seiner Privatwohnung bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), liegen dann nicht vor, wenn gemäß § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrages beruht, auf vorgehende Bestellung des Verbrauchers geführt wurden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2487
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann liegt eine Garantieerklärung vor?

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 146/11

Als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichtete Willenserklärung anzusehen (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 14. April 2011 I ZR 133/09, GRUR 2011, 638 Rn. 32 = WRP 2011, 866 Werbung mit Garantie; Urteil vom 15. Dezember 2011 I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 43 = WRP 2012, 930 Bauheizgerät).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2270
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Lieferung und Montage von Standardküche: Keine Bauwerksarbeiten!

AG Minden, Urteil vom 05.02.2013 - 26 C 143/12

Lieferung und Montage einer an die Räumlichkeiten des Kunden nicht speziell angepassten Einbauküche sind keine Arbeiten an einem Bauwerk. Mängelrechte verjähren deshalb spätestens binnen drei Jahren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2220
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Vertrag zwischen Unternehmen: Kein Ersatz der Aus- und Einbaukosten!

BGH, Beschluss vom 16.04.2013 - VIII ZR 67/12

Die richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist auf den Verbrauchsgüterkaufvertrag beschränkt und gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern. Bei diesen Kaufverträgen wird daher der Ausbau der mangelhaften Kaufsache und der Einbau der Ersatzsache von der Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" nicht erfasst (Senatsurteil vom 17.10.2012 - VIII ZR 226/11, IBR 2013, 176).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2005
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann ist eine Beschaffenheit vereinbart?

OLG Köln, Urteil vom 20.02.2013 - 13 U 162/09

1. Vereinbart ist die Beschaffenheit, wenn der Inhalt des Kaufvertrags - von vorneherein oder nachträglich - die Pflicht des Verkäufers bestimmt, die gekaufte Sache in dem Zustand zu übereignen und zu übergeben, wie ihre Beschaffenheit im Vertrag festgelegt ist.

2. Der Begriff der Beschaffenheit umfasst die der Sache anhaftenden Eigenschaften. Um die Vereinbarung einer Beschaffenheit handelt es sich schon dann, wenn die Beschaffenheit beschrieben ist und diese Beschreibung vom Inhalt des Vertrags umfasst ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 1818
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Vertragsrecht - Fahrzeug hat "Oldtimerzulassung": Beschaffenheit vereinbart?

BGH, Urteil vom 13.03.2013 - VIII ZR 172/12

Wird ein Kraftfahrzeug, das kurz zuvor eine sogenannte "Oldtimerzulassung" erhalten hat, mit der Klausel "positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original" verkauft, liegt darin eine Beschaffenheitsvereinbarung, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die erteilte positive Begutachtung als Oldtimer (vgl. jetzt § 23 StVZO) rechtfertigt (Fortführung des Senatsurteils vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 1785
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Mängelbeseitigung kläglich gescheitert: Käufer kann zurücktreten!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.04.2013 - 4 U 52/12

1. Ein Recht des Käufers zum Rücktritt ohne Gewährung eines zweiten Nachbesserungsversuchs kann zu bejahen sein, wenn dem Verkäufer beim ersten Nachbesserungsversuch gravierende Ausführungsfehler unterlaufen oder dieser Nachbesserungsversuch von vornherein nicht auf eine nachhaltige, sondern nur eine provisorische Mängelbeseitigung angelegt war (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 10. 3. 2011 - 28 U 131/10, NJW-RR 2011, S. 1423 f.; hier: Arbeiten an der Zahnriemen-Spannrolle vor dem Hausanwesen des Käufers).*)

2. Im Rahmen des § 439 Abs. 3 Satz 3 kann ein vom Verkäufer behaupteter Einkaufspreis nicht ohne Weiteres mit dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand gleichgesetzt werden. *)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 1678
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Frist für kaufmännische Mängelrüge: Zwei bis drei Tage!

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2012 - 7 U 102/11

Zeigt sich erst später ein Mangel der Kaufsache, so muss die Mängelanzeige unverzüglich nach der Entdeckung übersandt werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Eine Frist von ein bis zwei Tagen für das Absenden der Rüge nach Kenntnis des Mangels ist in der Regel ausreichend, wobei das Wochenende nicht mit eingerechnet wird (hier: Mängel einer Photovoltaikanlage).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 1669
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fugen mangelhaft: Baustoffverkäufer haftet für Verarbeitungshinweis!

BGH, Urteil vom 20.02.2013 - VIII ZR 339/11

1. Zur Frage der Doppelkausalität bei einer Schadensverursachung durch Mängel eng zusammengehöriger Arbeitsvorgänge zur Herstellung eines Bodenbelags (Bestätigung von BGH, Urteil vom 07.05.2004 - V ZR 77/03, IBR 2004, 648 = NJW 2004, 2526).*)

2. Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile nach § 254 BGB können nur solche Umstände zu Lasten des Geschädigten anspruchsmindernd berücksichtigt werden, von denen feststeht, dass sie eingetreten und für die Entstehung des Schadens (mit)ursächlich geworden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2012 - VI ZR 3/11, ibr-online, VersR 2012, 865).*)