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Sachgebiet: Nachbarrecht

471 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 1496
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Staub- und Sandverwehungen durch Reitplatz: Unzumutbare Belästigung!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.03.2018 - 2 M 88/17

1. Die Beschwerde eines Beigeladenen ist zulässig, wenn er durch die erstinstanzliche Entscheidung materiell beschwert ist. Hebt das Verwaltungsgericht eine bauaufsichtliche Verfügung auf, die letztlich auf Veranlassung des beigeladenen Nachbarn ergangen ist, kann der beigeladene Nachbar eine eigene Rechtsverletzung geltend machen und ist damit materiell beschwert, wenn die Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch eine vom Antragsteller errichtete bauliche Anlage im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 14.12.1999 - 2 R 4/99).*)

2. Ein Reitplatz, der zum Trainieren von Pferden genutzt wird, stellt eine Sportfläche im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 BauO-SA und damit eine bauliche Anlage dar.*)

3. Der Schutzzweck des § 13 Satz 1 BauO-SA umfasst nicht nur den Schutz der Bewohner und Benutzer der Anlage selbst, sondern darüber hinaus auch den Schutz Dritter, also auch ggf. der Nachbarn gegenüber Einflüssen einer baulichen Anlage.*)

4. Das Maß der Zumutbarkeit von Belästigungen der Nachbarschaft durch Staub- und Sandverwehungen eines Sandreitplatzes richtet sich nach dem Gebietscharakter.*)

5. Eine "Nutzungsauflage" zur Bewässerung eines Sandreitplatzes ist gegenüber der Anordnung zur vollständigen Beseitigung des Sandes kein gleich geeignetes Mittel zur Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigungen für nur wenige Meter entfernt liegende Wohngrundstücke.*)

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IBRRS 2017, 3586
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Haftet Eigentümer für Überschwemmung wegen Baumwurzeln in der Kanalisation?

BGH, Urteil vom 24.08.2017 - III ZR 574/16

1. Ob und in welchem Umfang ein Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für einen auf seinem Grundstück stehenden Baum Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen wegen einer möglichen Verwurzelung eines Abwasserkanals durchführen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei sind die räumliche Nähe des Baums und seiner Wurzeln zu der Abwasseranlage sowie Art beziehungsweise Gattung, Alter und Wurzelsystem des Baums zu berücksichtigen.*)

2. Ohne sich hiernach ergebende Hinweise auf eine Verwurzelung der Kanalisation ist der Eigentümer eines Baumgrundstücks regelmäßig nicht gehalten, den Abwasserkanal selbst zu überprüfen oder den Kanalbetreiber zu einer Überprüfung aufzufordern.*)

3. Ist der Grundstückseigentümer hingegen zugleich der Betreiber des Abwasserkanals, muss er im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück die von den Wurzeln des Baums ausgehenden Gefahren für den Kanal auch insoweit ausräumen, als er die Verwurzelung der Anlage bei Inspektions- und Wartungsmaßnahmen, die wegen anderer möglicher Beeinträchtigungen des Abwassersystems ohnehin geboten waren, erkannt hat oder hätte erkennen müssen.*)

4. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB gegen den Betreiber einer Abwasseranlage wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten als Eigentümer eines baumbestandenen Grundstücks wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die von dem Geschädigten gegen einen möglichen Rückstau zu treffenden Vorkehrungen unzureichend waren. Vielmehr ist das Fehlen einer den Rückstau vermeidenden Sicherungsvorkehrung gegebenenfalls im Rahmen eines Mitverschuldens nach § 254 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 30.07.1998 - III ZR 263/96, NVwZ 1998, 1218).*)

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IBRRS 2018, 1356
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbar muss Hecke nicht vorsorglich kürzen!

LG Freiburg, Urteil vom 07.12.2017 - 3 S 171/16

Soweit eine landesrechtliche Vorschrift des Nachbarrechts (hier: §§ 12, 16 NRG-BW) Bestimmungen zur maximal zulässigen Höhe von Hecken oder Gehölzen enthält, besteht keine Verpflichtung des auf Verkürzung in Anspruch genommenen Nachbarn, diese im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28./29.02. vorsorglich so weit zu kürzen, dass sie innerhalb der von § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG geschützten Wachstumsperiode (01.03. bis 30.09.) die maximal zulässige Höhe nicht überschreiten (können).*)

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IBRRS 2018, 1355
NachbarrechtNachbarrecht
Hunde dürfen nachts nicht bellen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.06.2017 - 5 U 115/15

1. Ein Hundebesitzer hat geeignete Maßnahmen vorzunehmen, die gewährleisten, dass von dem auf seinem Grundstück gehaltenen Hund zu bestimmten Zeiten (hier: wochentags während der Nachtruhe sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags) keine wesentlichen lautstarken Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken ausgehen, die das Eigentum der Nachbarn an ihrem Grundstück, ihren Besitz und ihre Gesundheit beeinträchtigen.

2. Ein Nachbar muss Hundegebell eines außerhäusig gehaltenen Hundes, das über anlassbezogenes Anschlagen hinausgeht, in einem Mischgebiet während der nächtlichen Ruhezeiten nicht hinnehmen.

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IBRRS 2018, 1350
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Abschneiden herüberwachsende Zweige: Keine Entschädigung ohne Fristsetzung!

LG Kleve, Urteil vom 15.02.2018 - 6 S 92/17

1. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung für das Abschneiden herüberragender Zweige setzt voraus, dass dem Baumeigentümer zuvor erfolglos eine wirksame Frist nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzt worden ist.*)

2. Eine entscheidungserhebliche, aber aktuell nicht mehr vertretene Einzelmeinung im Schrifttum verleiht einer Sache keine grundsätzliche Bedeutung. Daher rechtfertigt die Frage, ob Ansprüche aus § 910 BGB auch lediglich obligatorisch Berechtigten zustehen, keine Revisionszulassung.*)

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IBRRS 2018, 1286
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Kein Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung einer Luftwärmepumpe

OLG München, Urteil vom 11.04.2018 - 3 U 3538/17

Eine Luftwärmepumpe, die im Abstand von weniger als 3 Metern vom Nachbargrundstück aufgestellt wird, muss auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden, wenn sie in eine Holzhütte eingebaut ist (entgegen OLG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2017 - 14 U 2612/15, IMR 2017, 158).

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IBRRS 2018, 1142
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erhöhter Lärmpegel durch Tiefgaragenrampe: Keine Baugenehmigung!

VG Koblenz, Urteil vom 13.03.2018 - 1 K 872/17

1. Der Bau einer Tiefgarage für ein Mehrfamilienhaus im unbeplanten Innenbereich ist unzulässig, wenn durch den Fahrverkehr auf der zur Tiefgarage führenden Rampe nachts für den Nachbarn erhebliche Geräuschemissionen (43 dB) und Spitzenpegel (66 dB) zu erwarten sind.

2. Nicht jede Überschreitung der zulässigen Spitzenpegel führt jedoch dazu, dass Stellplätze unzulässig sind. Regelmäßig kurzzeitige Geräuschspitzen, die bei notwendigen Pkw-Stellplätzen durch Türenzuschlagen, Schließen des Kofferraums, Motorstart und Anfahren auftreten, sind von der Nachbarschaft hinzunehmen.

3. Eine nächtliche Lärmbelästigung ist jedoch rücksichtslos, wenn die prognostizierten unzulässig hohen Spitzenpegel nicht auf die typischerweise von Fahrzeugen verursachten Geräuschspitzen, sondern auf die vorgesehene Rampe mit ihrem Gefälle von 15% zurückführen sind.

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IBRRS 2018, 1049
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Welche Brandschutzanforderungen bestehen an Gebäudeabschlusswände?

VGH Bayern, Beschluss vom 08.03.2018 - 15 CE 17.2599

Hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist aus Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BayBO Drittschutz nur abzuleiten, soweit die Gebäudeabschlusswand hiernach von innen nach außen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Teile des Gebäudes, mindestens jedoch feuerhemmende Bauteile haben muss; hingegen kommt der gesetzlichen Anforderung einer Feuerwiderstandsfähigkeit feuerbeständiger Bauteile in der Wirkrichtung von außen nach innen kein Nachbarschutz zu.*)

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IBRRS 2018, 0957
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Handwerker verursacht Brand: Bauherr haftet für Schäden am Nachbargebäude!

BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16

Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.*)




IBRRS 2018, 0940
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Maschendrahtzaun in the morning, Maschendrahtzaun late in the night ...

BGH, Urteil vom 20.10.2017 - V ZR 42/17

1. Bei einer schon länger bestehenden Einrichtung, die sich wegen ihrer Vorteilhaftigkeit für beide Seiten objektiv als Grenzeinrichtung darstellt, spricht eine Vermutung dafür, dass sie mit dem Willen beider Nachbarn errichtet worden ist.*)

2. Das Erscheinungsbild einer Grenzeinrichtung ist Bestandteil ihrer Zweckbestimmung und kann von der ihr immanenten Ausgleichsfunktion zwischen den Interessen der Grundstücksnachbarn nicht getrennt werden. Es kann daher ohne Zustimmung des Nachbarn nicht verändert werden (Bestätigung von Senat, Urteil vom 23.11.1984 - V ZR 176/83, NJW 1985, 1458).*)

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IBRRS 2018, 0907
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Einsatz eines Benzin-Laubbläsers auf Friedhof (un-)zulässig?

OVG Saarland, Beschluss vom 26.02.2018 - 2 A 173/17

Aus dem Nutzungsrecht an einer Grabstätte können sich Unterlassungsansprüche des einzelnen Grabstättennutzungsberechtigten gegen den Friedhofsträger vor allem dann ergeben, wenn eine Beeinträchtigung eines Grabes als Ort der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr gerade von dem Friedhofsträger ausgeht; ein Abwehrrecht des einzelnen Grabnutzungsberechtigten kann aber nur anerkannt werden, wenn erhebliche Störungen eines bestimmten Grabes von mit dem Friedhofszweck nicht vereinbaren Arbeiten oder Anlagen ausgehen oder wenn mit dem Friedhofszweck vereinbare Arbeiten oder Anlagen die Zweckbestimmung eines bestimmten Grabes als Ort der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr nachhaltig stören und zumutbare Schutzvorkehrungen unterbleiben (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 25.07.1994 - 1 R 1/93).*)

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IBRRS 2018, 0858
NachbarrechtNachbarrecht
Kirchturm darf mit LED-Beleuchtung angestrahlt werden!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2018 - 12 U 40/17

1. Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn die Lichtimmissionen die Benutzung des eigenen Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigen.*)

2. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit können die "Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)" als Orientierungshilfe herangezogen werden.*)

3. Das Maß der Schutzbedürftigkeit des von einer Immission betroffenen Nachbarn kann im Einzelfall davon abhängen, ob und inwieweit er ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann.*)

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IBRRS 2018, 0386
NachbarrechtNachbarrecht
Wann liegen unzumutbare Lärmbelästigungen nach § 906 BGB vor?

LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2017 - 321 S 65/16

1. Für die Beurteilung der Frage, ob eine unzumutbare Lärmbelästigung i.S.d. § 906 BGB vorliegt, können öffentlich-rechtliche Grenzwerte Entscheidungshilfe sein und Indizwirkung haben.

2. Der Grenzwert von 35 db(A) für nächtlichen Lärm im reinen Wohngebiet aus der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist danach geeignet, Lärmbeeinträchtigungen zu beschreiben, die die Zumutbarkeitsschwelle gem. § 906 BGB überschreiten.

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IBRRS 2018, 0322
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Walnussbäume dürfen Nüsse abwerfen

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.11.2017 - 32 C 365/17

Hauseigentümer haften nicht für Schäden durch Walnussbäume, die über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen.

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IBRRS 2018, 0283
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Geldausgleich für Laub vom Nachbarn!

BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 8/17

Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Beseitigung oder Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen (Bestätigung von Senat, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, BGHZ 157, 33).*)

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IBRRS 2018, 0146
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Lärm durch Schulsport ist Nachbarn zumutbar!

VG Neustadt, Urteil vom 18.09.2017 - 5 K 60/17

Unter Schulsport im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 1 der 18. BImSchV ist der Sport zu verstehen, der durch eine Schule organisiert wird oder als sonstige Maßnahme des Schulbetriebs der Schule selbst zugerechnet werden kann. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um regulären Unterricht im Fach Sport handelt, um Arbeitsgemeinschaften etwa für bestimmte Sportarten oder um Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung. Entscheidend für den Begriff des Schulsports ist vielmehr, ob die Nutzung im Rahmen des Schulbetriebs unter der Aufsicht einer Lehrkraft stattfindet.*)

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IBRRS 2018, 0094
NachbarrechtNachbarrecht
Weg über Anliegergrundstücke: Sperrung nach jahrelanger freier Nutzung?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.05.2017 - 1 U 81/16

1. Allein eine jahrelange bloßen Duldung des Betretens bzw. Befahrens eines Grundstücks führt nicht zu einem Wegerecht.

2. Sind die Voraussetzungen des § 917 BGB nicht gegeben, begründet eine stillschweigende Duldung der unentgeltlichen Zufahrt lediglich ein Leihverhältnis nach den §§ 598 ff. BGB.

3. Ist ein Weg offen, steht jedermann zur Benutzung de facto frei und dient sämtlichen Eigentümern als Durchfahrtsweg, ist in dieser Gestattung ein Angebot an jedermann zur öffentlichen Benutzung zu sehen.

4. Führt der Weg über das Anwesen sämtlicher Grundstückseigentümer, bilden diese eine Art Schicksalsgemeinschaft. Es stellt dann ein widersprüchliches Verhalten dar, wenn ein Anlieger seinerseits nach jahrelanger Duldung den anderen Anrainern die Überfahrt untersagt.

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 4238
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Grenzbaum wird eigenmächtig gefällt: Kein Schadensersatz!

OLG Schleswig, Urteil vom 17.10.2017 - 3 U 24/17

1. Grenzbäume sind solche Bäume, deren Stamm dort, wo er aus dem Boden heraustritt, von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird.

2. Jedem Grundstückseigentümer gehört der Teil des Baumes, der sich auf seinem Grundstück befindet.

3. Wird ein Grenzbaum gefällt, besteht ausnahmsweise kein Schadensersatzanspruch, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verlauf der Dinge entstanden wäre.

4. Dieser sogenannte "Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens" greift durch, wenn ein Grundstückseigentümer verpflichtet ist, auf Verlangen des Nachbarn dem Fällen eines Grenzbaumes zuzustimmen.

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IBRRS 2017, 4020
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Videoüberwachung des eigenen Grundstücks: Abwehrrechte der Grundstücksnachbarn?

AG Gemünden, Urteil vom 28.07.2017 - 11 C 187/17

1. Grundstücksnachbarn können einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen, wenn deren Grundstück rechtswidrig von Kameras des Nachbargrundstücks erfasst wird.

2. Maßgeblich ist, ob von der Ausrichtung der Kameras das Nachbargrundstück erfasst wird.

3. Bei nicht ohne weiteres verstellbaren Kameras ist ein "Überwachungsdruck" auch dann nicht gegeben wenn die Kameras sichtbar sind.

4. Die Entscheidung im Einzelfall erfolgt durch freie Überzeugung des Gerichts, in der Regel durch Inaugenscheinnahme.

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IBRRS 2017, 3853
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Garage überlappt Grundstücksgrenze: Beseitigungsanspruch verjährt!

AG Wedding, Urteil vom 05.07.2017 - 15a C 331/16

1. Die Verjährung eines Beseitigungsanspruchs (hier: Garagenüberbau) nach § 1004 BGB beginnt mit der Anspruchsentstehung durch Beginn der Beeinträchtigung.

2. Mit dem Wechsel des Eigentümers am gestörten Grundstück beginnt keine neue Verjährungsfrist.

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IBRRS 2017, 3823
NachbarrechtNachbarrecht
Grundstücksbegrenzung durch Doppelstabmattenzaun mit Einflechtungen ist zulässig!

LG Oldenburg, Urteil vom 15.06.2017 - 5 S 550/16

1. Sind sowohl Hecken und Holzzäune als auch Metallzäune mit und ohne Einflechtungen im Vergleichsgebiet ortsüblich und vertreten, können die bauwilligen Nachbarn zwischen diesen Möglichkeiten wählen. Er muss nicht die am häufigsten vorkommende Ausführungsart auswählen und umsetzen.

2. Ein Doppelstabmattenzaun mit eingeflochtenen hellgrauen Kunststoffstreifen muss nicht beseitigt werden, wenn er ortsüblich ist.

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IBRRS 2017, 3665
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG-Streitigkeit über Gebrauch des Wohnungseigentums: Schlichtungsverfahren obligatorisch!

LG Dortmund, Urteil vom 11.07.2017 - 1 S 282/16

1. Für das Verhältnis der Sondereigentümer untereinander ist grundsätzlich auf die nachbarrechtlichen Regelungen zurückzugreifen und § 906 BGB entsprechend anzuwenden, so dass es auch hier eines Schlichtungsverfahrens vor einer Klageererhebung bedarf.

2. Das Schlichtungserfordernis entfällt auch nicht deshalb, weil neben den schlichtungsbedürftigen Unterlassungsanträgen zugleich vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten verlangt werden, für deren Geltendmachung ein Schlichtungsverfahren nicht vorgesehen ist.

3. Ein rechtlicher Grund von der Zulässigkeitsvoraussetzung Schlichtungsverfahren für den Fall abzuweichen, in dem ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag bereits abgelehnt worden ist, besteht ebenfalls nicht.

4. Es bedarf bei der Abwehr störender Lärmimmissionen weder im Tenor noch im Klageantrag der Angabe einer Phonzahl oder einer dB-Zahl - mag diese Angabe auch sinnvoll und erstrebenswert sein.

5. Der Begriff der "Zimmerlautstärke" ist für die Urteilstenorierung anerkannt. Die "Zimmerlautstärke" wird nach allgemeiner Lebenserfahrung dann überschritten, wenn Bewohner anderer Wohnungen durch die Geräusche gestört werden.

6. Nichts anderes gilt für den Ausdruck "lautstark". Eine lautstarke Geräuschimmission ist gegeben, wo der Lärm nach seinem individuellen Zuschnitt nicht mehr sozialadäquat ist, d. h. nach dem Empfinden eines "verständigen" Durchschnittsmenschen nicht mehr hinzunehmen ist.




IBRRS 2017, 3683
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Ablagern geringer Schneemengen auf Nachbargrundstück ist keine Eigentumsbeeinträchtigung

AG München, Urteil vom 28.07.2017 - 213 C 7060/17

1. Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum stellt auch eine Beeinträchtigung desselben dar.

2. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt jedenfalls nicht darunter, weil es keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers hat.

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IBRRS 2017, 3409
NachbarrechtNachbarrecht
Blendungen durch Edelstahlschornstein muss der Nachbar hinnehmen!

LG Magdeburg, Urteil vom 05.10.2017 - 10 O 1937/15

Blendung durch einen Edelstahlschornstein auf dem Dach eines Wohnhauses sind vom Nachbarn dann zu dulden, wenn die Blendwirkung nicht in den Hauptsichtachsen auftritt. Bei Fokussierung des Schornsteins tritt die Blendwirkung bereits dann nicht auf, wenn der Nachbar den Blick um 15 Grad abwendet.*)

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IBRRS 2017, 3415
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Haftet Eigentümer für Pfusch seines Bauunternehmers an Grenzwand zu Nachbarn?

OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2017 - 5 U 104/16

Es erscheint sachgerecht, im Verhältnis von Grundstücksnachbarn bei Vorhandensein einer gemeinschaftlichen Grenzeinrichtung jedenfalls in Bezug auf diesen Bauteil ein gesetzliches Schuldverhältnis und damit die Anwendbarkeit der §§ 278 ff. BGB zu bejahen.*)

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IBRRS 2017, 3334
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer sich belästigt fühlt, darf sich blickdicht einzäunen!

VG Berlin, Urteil vom 20.10.2016 - 13 K 122.16

1. Eine blickdichte Einfriedung (hier: Metallzaun mit Kunststofflamellen, 1,70 m hoch und ca. 9,90 m lang) zwischen einem Doppelhaus und der Remise lässt sich einer "inneren Hofsituation" zuordnen und verstößt nicht gegen das umgebungsbezogene Verunstaltungsverbot.

2. Der Gesetzgeber privilegiert blickdichte Einfriedungen unabhängig von ihrer Länge, um Nachbarn zu ermöglichen, soziale Distanz zwischen ihnen zu schaffen.

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IBRRS 2017, 3092
NachbarrechtNachbarrecht
Baugenehmigung hat keinen Einfluss auf private Nachbarrechte!

OLG München, Urteil vom 16.08.2017 - 20 U 749/17

Aus einer Baugenehmigung, die zu einem Gebäude mit der damaligen Baubeschreibung und Angabe "Müllbehälter im Hof" erteilt wurde, kann kein Recht des Erbbauberechtigten zum Aufstellen von Mülltonnen auf einem fremden Grundstück oder umgekehrt die Verpflichtung des Nachbarn zur Duldung der Müllbehälter auf ihrem Grundstück abgeleitet werden.

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IBRRS 2017, 3054
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Architekten und Bauunternehmer beauftragt: Bauherr trifft dennoch Verkehrssicherungspflicht!

OLG München, Urteil vom 09.08.2017 - 20 U 3454/15

1. Stimmen die Nachbarn dem Bauvorhaben des Bauherrn zu und verpflichten sie sich zur Duldung der Bauarbeiten, ist der Bauherr (neben-)vertraglich zur schonenden Ausübung der nach dem Vertrag eingeräumten Rechte (Durchführung der Bauarbeiten) verpflichtet.

2. Von den Bauherrn treffenden Verkehrssicherungspflichten wird dieser nicht schon dadurch befreit, dass er die Bauplanung, Bauaufsicht und Bauausführung einem bewährten Architekten sowie einem zuverlässigen und leistungsfähigen Bauunternehmer überträgt.

3. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch richtet sich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks, sondern auch gegen den Nutzer bzw. den für die beeinträchtigende Nutzungsart Verantwortlichen.

4. Die Bewertung eines Nutzungsausfalls als Vermögensschaden ist auf solche Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist. Hierzu zählt ein Stellplatz nicht.

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IBRRS 2017, 3041
NachbarrechtNachbarrecht
Wie wird unzumutbare Lärmbeeinträchtigung des Nachbarn festgestellt?

VG Göttingen, Urteil vom 10.08.2017 - 2 A 224/16

Erfordert die Entscheidung, ob die Beeinträchtigung eines Nachbarn durch Lärm unzumutbar ist, komplexe, bisher von der Behörde unterlassene Sachverhaltsermittlungen und darauf beruhend komplexe Abwägungen, muss das Gericht die Sache auf eine Verpflichtungsklage des Nachbarn hin nicht spruchreif machen. Es sind die aus dem Immissionsschutzrecht bekannten Grundsätze des steckengebliebenen Genehmigungsverfahrens anzuwenden.*)

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IBRRS 2017, 2945
NachbarrechtNachbarrecht
Thujabäume sind auf Höhe der Grenzwand zurückzuschneiden!

AG Gießen, Urteil vom 16.06.2017 - 41 C 49/14

Baumreihen, die hinter Grenzwänden gepflanzt werden, dürfen ohne Einhaltung eines Mindestabstandes bis zur Höhe der Grenzwand wachsen.*)

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IBRRS 2017, 2714
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Solardach darf nicht blenden

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2017 - 9 U 35/17

Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen.

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IBRRS 2017, 2572
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Standsicherheit im Windpark: Windverhältnisse können sich ändern!

VG Neustadt, Urteil vom 01.06.2017 - 4 K 1068/16

1. Der Betreiber einer Windkraftanlage kann nicht darauf vertrauen, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt. Er muss vielmehr von vornherein damit rechnen, dass weitere Windkraftanlagen aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.*)

2. Grundsätzlich muss der Bauherr einer bestehenden baulichen Anlage gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 LBauO selbst für deren Standsicherheit einstehen. Allerdings kann er in gewissem Umfang darauf vertrauen, dass die für die Standsicherheit seiner bestehenden Anlage maßgeblichen Umstände nicht zu seinen Lasten mit der Folge verändert werden, dass beispielsweise ein Nachrüsten seiner Anlage erforderlich wird, um deren Standsicherheit auch nach solchen Veränderungen weiterhin zu gewährleisten.*)

3. Wird eine Windkraftanlage in Windrichtung vor einer bereits bestehenden Windkraftanlage errichtet, kann sie durch Erhöhung der Turbulenzintensität einen schnelleren Verschleiß von Anlagenteilen der nachgesetzten Anlage bewirken und damit auf Dauer deren Standsicherheit beeinträchtigen.*)

4. Welche Maßstäbe konkret anzuwenden sind, um eine dem Windkraftbetreiber nicht mehr zuzurechnende Gefährdung der Standsicherheit seiner eigenen Anlage zu begründen, wird wesentlich dadurch beeinflusst, welche Veränderungen der Windverhältnisse er schon beim Bau einer solchen Anlage in Rechnung stellen musste.*)

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IBRRS 2017, 2570
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Durch Flurbereinigung entstandene Grunddienstbarkeit gilt auch nach Zwangsversteigerung!

LG Bad Kreuznach, Urteil vom 21.06.2017 - 1 S 132/16

1. Der Erwerber eines Grundstücks im Flurbereinigungsgebiet muss das bis zu seiner, des Erwerbers, Eintragung im Grundbuch durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Dies gilt unabhängig von der Art des Erwerbs und umfasst auch den Erwerb durch den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren.

2. Eine Grunddienstbarkeit entsteht auch bei fehlender Kenntnis eines Flurbereinigungsverfahrens, dessen Stand und seiner Wirkung. Ein gutgläubiger (lastenfreier) Erwerb kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2017, 2491
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage

BGH, Urteil vom 02.06.2017 - V ZR 230/16

Bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen. Der Anspruch auf Rückschnitt gemäß Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB entsteht erst, wenn die Pflanze unter Hinzurechnung der Differenz zwischen dem Geländeniveau des tiefer gelegenen Grundstücks, auf dem sie stehen, und dem des höher gelegenen Grundstücks die zulässige Pflanzenwuchshöhe überschritten hat.*)

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IBRRS 2017, 2288
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Eigenes Grundstück abgegraben: Nachbar hat Befestigungsanspruch!

LG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2016 - 7 O 180/16

1. Ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Beseitigung der Vertiefung/Abgrabung entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze verjährt nicht.

2. Welche Stützmaßnahmen erforderlich sind, beurteilt sich danach, welche Befestigung das Grundstück nach seiner tatsächlichen Beschaffenheit benötigt.

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IBRRS 2017, 2422
NachbarrechtNachbarrecht
Durchwurzelung von Leitungen: Muss der Nachbar seinen Baum fällen?

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2016 - 5 U 83/15

1. Kommt es zu einer Durchwurzelung von Leitungen auf einem fremden Grundstück und einen damit eintretenden Rückstau des Abwassers liegt eine Beeinträchtigung dieses Eigentums vor.*)

2. Der Eigentümer des Baumes ist insoweit Störer. Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei den einwachsenden Wurzeln grundsätzlich um Natureinwirkungen handelt.*)

3. Ein Mitverursachungsbeitrag des betroffenen Eigentümers (etwa durch eine Vorschädigung der Rohre) ist im Rahmen des Anspruches aus § 1004 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2017, 2366
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Rauchen auf der Terrasse nur nach Stundenplan!

LG Dortmund, Urteil vom 08.06.2017 - 1 S 451/15

1. Jeder hat das Recht, rauchfrei zu wohnen.

2. Führt das Rauchen der Nachbarn auf deren Terrasse zu nachhaltigen und häufigen Beeinträchtigungen, so muss dies nicht hingenommen werden.

3. Um einen Ausgleich zwischen den Rauchern und Nichtrauchern zu schaffen, kann ein Stundenplan aufgestellt werden, der den Tag in Abschnitte zu jeweils 3 Stunden unterteilt, in denen geraucht werden darf und in denen dann wieder nicht geraucht werden darf.

4. Wenn die Schlichtung hinsichtlich eines konnexen Antrags bereits erfolglos geblieben und die Streitigkeit bei Gericht anhängig geworden ist, bedarf es für den weiteren Antrag keines erneuten Schlichtungsverfahrens.

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IBRRS 2017, 2307
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten

BGH, Urteil vom 02.06.2017 - V ZR 196/16

1. Die Duldungspflicht nach § 16a Abs. 1 NachbG Bln gilt nicht für eine die Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung einer Grenzwand, mit der der benachbarte Grundstückseigentümer erstmals die Anforderungen der bei der Errichtung des Gebäudes bereits geltenden Energieeinsparverordnung (hier: EnEV 2001) erfüllt.*)

2. Es bleibt offen, ob § 16a Abs. 1 NachbG Bln verfassungsgemäß ist.*)

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IBRRS 2017, 2213
NachbarrechtNachbarrecht
Verhältnis zwischen Baumschutzsatzung und Nachbarrecht?

OVG Saarland, Beschluss vom 07.06.2017 - 2 A 361/17

1. Die nach der Schutzzweckumschreibung allein öffentlich-rechtlich begründeten Veränderungs- und Beseitigungsverbote in kommunalen Baumschutzsatzungen gelten nicht nur gegenüber dem Eigentümer, sondern allgemein für jedermann, so dass ein Nachbar ihm gegebenenfalls zustehende zivilrechtliche Ansprüche auf Fällen des Baumes erst durchsetzen kann, wenn das öffentliche-rechtliche, rein natur- und landschaftsschutzrechtlich motivierte Veränderungsverbot durch eine in den Satzungen regelmäßig vorgesehene Ausnahme oder gar eine Befreiung nach dem § 34 Abs. 2 SNG außer Kraft gesetzt ist.*)

2. Eine solche dem Nachbarn gewährte Ausnahme beschränkt sich auf die beschriebenen öffentlich-rechtlichen Wirkungen und räumt ihm keine Befugnis ein, den Baum nun aus eigener Rechtsmacht gegen den Willen des Eigentümers beziehungsweise unter Missachtung seiner sich aus dem Grundeigentum ergebenden privatrechtlichen Befugnis, andere von Einwirkungen auf die Sache auszuschließen (§ 903 Satz 1 BGB), zu entfernen.*)

3. Die Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme hat darüber hinaus vor allem keine den zivilrechtlichen Streit der privaten Beteiligten präjudizierende Wirkung und schränkt die Verteidigungsmöglichkeiten des Eigentümers gegenüber einem Beseitigungsverlangen des Nachbarn nicht ein. Für ihn lässt sich aus der Ausnahme keine (eigene) Verpflichtung zur Beseitigung des Baumes oder zu deren Duldung unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen des Nachbarn herleiten.*)

4. Deswegen ist der Eigentümer mangels eigener negativer rechtlicher Betroffenheit gegenüber der dem Nachbarn erteilten Ausnahme nicht klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO.*)

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IBRRS 2017, 2179
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarn müssen Pferdestallgerüche hinnehmen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.06.2017 - 1 ME 64/17

1. Es spricht Überwiegendes für die Annahme, dass eingestallte Pferde bei der Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit einem Gewichtungsfaktor von 0,5 zu berücksichtigen sind.*)

2. Zur Berücksichtigung des Umstandes, dass Pferde nur im Winterhalbjahr eingestallt, im Sommer aber ganztags auf einer Weide gehalten werden.*)

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IBRRS 2017, 2178
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarn müssen Pferdestallgerüche hinnehmen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.06.2017 - 1 ME 66/17

1. Es spricht Überwiegendes für die Annahme, dass eingestallte Pferde bei der Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit einem Gewichtungsfaktor von 0,5 zu berücksichtigen sind.*)

2. Zur Berücksichtigung des Umstandes, dass Pferde nur im Winterhalbjahr eingestallt, im Sommer aber ganztags auf einer Weide gehalten werden.*)

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IBRRS 2017, 2116
NachbarrechtNachbarrecht
Terrassenüberdachung muss keine Abstandsfläche einhalten!

LG Itzehoe, Urteil vom 12.11.2014 - 2 O 54/14

1. Eine Terrassenüberdachung in Form eines Alu-Gestelles mit Glasdach ohne Seitenwände ist ein Freisitz, also eine Fläche, die außerhalb geschlossener Räume liegt und ein "freies" Sitzen ermöglicht.

2. Terrassen, Pergolen und Überdachungen von Freisitzen sind ohne eigene Abstandsflächen zulässig.

3. Die klageweise Durchsetzung eines Anspruchs auf Beseitigung einer Terrassenüberdachung ohne Seitenwände ist erst nach erfolglos durchgeführtem Schlichtungsverfahren zulässig.

4. Die Schlichtungspflicht entfällt nicht, wenn im Nachbargesetz geregelte schlichtungsbedürftige Nachbaransprüche mit nicht-schlichtungsbedürftigen Ansprüchen zusammen fallen.

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IBRRS 2017, 1647
NachbarrechtNachbarrecht
Standsicherheit gefährdet: Waldkiefern müssen gefällt werden!

LG Hamburg, Urteil vom 04.02.2016 - 304 O 247/13

1. Der Eigentümer eines Grundstücks hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss dafür sorgen, dass auch von den auf seinem Grundstück stehenden Bäumen keine Gefahr für die Rechtsgüter anderer ausgeht.

2. Von Waldkiefern mit einem mangelhaften Gesundheitszustand (hier: kleine Wipfelkrone, Fäuleentwicklung im Stammfuß) geht eine Gefahr für das Nachbargrundstück aus.

3. Stürzen Äste auf das Nachbargrundstück und ist die Standsicherheit der Bäume insgesamt gefährdet, kann der Nachbar verlangen, dass diese Bäume gefällt werden.

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IBRRS 2017, 1392
NachbarrechtNachbarrecht
Entfernung von Bäumen

LG Itzehoe, Urteil vom 02.02.2016 - 7 O 282/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 1014
NachbarrechtNachbarrecht
Wegerecht vertraglich eingeräumt: Rechtsnachfolger muss Zufahrt dulden!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.07.2016 - 9 U 24/15

1. Wenn Grundstücksnachbarn ein schuldrechtliches Wegerecht vereinbaren, durch das die Zufahrt zum Grundstück des Begünstigten gesichert werden soll, so beschränken sich die rechtlichen Wirkungen auf die beiden Vertragspartner. Wird das Grundstück des Verpflichteten an einen Dritten verkauft, der die örtlichen Verhältnisse und die Bedeutung der Zufahrt für den Nachbarn kennt, kann jedoch unter Umständen eine ergänzende Vertragsauslegung des Kaufvertrages in Betracht kommen, aus der sich ein Eintritt des Käufers in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Nachbarn ergibt.*)

2. Enthält die Vereinbarung über das Wegerecht keine Regelung zur Frage der Kündigung, ist durch Auslegung zu ermitteln, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist. Soll die Vereinbarung dem begünstigten Nachbarn Vorteile verschaffen, die einer Grunddienstbarkeit nahekommen, kann eine Kündigung durch den Verpflichteten unter Umständen erst bei einer wesentlichen Veränderung der örtlichen Verhältnisse erfolgen.*)

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IBRRS 2017, 0866
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Emissionskontingent überschritten: Lkw-Werkstatt automatisch unzulässig?

VG Osnabrück, Beschluss vom 07.02.2017 - 2 B 23/16

1. Ein plangebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch kann von einem im Außenbereich wohnenden und an ein eingeschränktes Gewerbegebiet angrenzenden Nachbarn geltend gemacht werden, wenn der Bebauungsplan zum Schutz der in der Nachbarschaft vorhandenen Siedlungsstrukturen Emissionskontingente festsetzt.

2. Überschreitet ein Vorhaben das festgesetzte Emissionskontingent, ist es nicht automatisch unzulässig. Zunächst ist mittels schalltechnischer Untersuchung die konkrete Lärmeinwirkung zu bestimmen. Anschließend können schallschutzmindernde Maßnahmen (hier: Errichtung eines Lärmschutzwalls) berücksichtigt und durch Nebenbestimmung zum Gegenstand der Baugenehmigung gemacht werden.

3. Ob ein Lärmschutzwall an der in der Schallimmissionsprognose vorgesehenen Stelle zulässig ist, bleibt einer Prüfung im nachgelagerten Genehmigungsverfahren vorbehalten. Das Risiko der fehlenden Genehmigungsfähigkeit trägt der Bauherr, nicht der Nachbar.

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IBRRS 2017, 0857
NachbarrechtNachbarrecht
ohne

LG Berlin, Urteil vom 18.10.2016 - 35 O 200/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0798
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Luftwärmepumpe muss drei Meter Abstand zum Nachbarn einhalten!

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2017 - 14 U 2612/15

Die Vorschriften des Bauordnungsrechts entfalten ihre Schutzwirkung auch im Nachbarverhältnis, so dass bei der Verletzung der Abstandsflächen ein zivilrechtlicher Anspruch eines Nachbarn auf Beseitigung einer Luftwärmepumpe begründet sein kann.

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IBRRS 2017, 0598
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Außenbauteil einer Luftwärmepumpe muss Grenzabstand einhalten!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2016 - 7 A 263/16

1. Ein an die Außenwand eines Gebäudes verschraubtes Außengerät einer Luftwärmepumpe ist mit dem Gebäude baulich sowie als Teil der Heizungs- und Warmwasseranlage auch funktionell verbunden. Es ist demnach keine selbständige bauliche Anlage.

2. Durch die mit dem Betrieb des Außenbauteils verbundene Geräuschentwickelung ist das durch die Abstandsflächenregelung geschützte Interesse an Vermeidung von Lärmimmissionen betroffen.

3. Die Grenzabstandsvorschriften dienen dazu, einen sogenannten "Sozialabstand" zu gewährleisten und Lärmimmissionen zu vermeiden. Das subjektive Lärmempfinden wird auch durch die Nähe der Lärmquelle beeinflusst.

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IBRRS 2017, 0597
NachbarrechtNachbarrecht
Veranda auf fremdem Grundstück: Nachbar hat kein Ankaufsrecht!

BGH, Urteil vom 15.07.2016 - V ZR 195/15

1. Wurde im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 über die Grenze gebaut, folgt daraus allein kein Anspruch auf Ankauf der überbauten Flächen zu den Bedingungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes.*)

2. Die entsprechende Anwendung von § 912 BGB auf einen nachträglichen über die Grenze gebauten Anbau hängt nicht davon ab, in welchem Umfang der Anbau auf dem überbauten Grundstück steht, sondern von den mit dem Abbruch des Anbaus verbundenen Folgen für das auf dem Grundstück des Überbauenden stehende Gebäude.*)

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