Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2022, 3235
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 69/21
1. Kommt es für die Frage, ob eine Verwaltungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, auf eine umstrittene und höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage an (hier: Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung), ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden, welche Auffassung für die künftige Verwaltungspraxis maßgeblich sein soll. Ein solcher Beschluss kann mit einer Beschlussersetzungsklage gerichtlich erzwungen werden.*)
2. Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt, durch den der Versicherer einen bestimmten Teil des ansonsten versicherten Interesses nicht zu ersetzen hat, wie die Versicherungsprämie nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Verteilungsschlüssel zu verteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Leitungswasserschaden an dem Gemeinschaftseigentum oder - ausschließlich oder teilweise - an dem Sondereigentum entstanden ist.*)
3. Die Wohnungseigentümer können gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine von dem allgemeinen Umlageschlüssel abweichende Verteilung des Selbstbehalts beschließen.*)
4. Ein auf § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gestützter Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Anpassung der Kostenverteilung für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten ist nur dann gegeben, wenn zugleich die in § 10 Abs. 2 WEG genannten Voraussetzungen vorliegen (Fortführung von Senat, IMR 2010, 150). Dies gilt auch bei der Verteilung eines in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarten Selbstbehalts.*)
IBRRS 2022, 3217
Wohnungseigentum
AG Landshut, Urteil vom 25.03.2022 - 14 C 1593/21
(ohne amtliche Leitsätze)
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IBRRS 2022, 3186
Wohnungseigentum
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.03.2022 - 980a C 34/20 WEG
Eine Nutzung eines Schwimmbads in einer Wohnungseigentumsanlage ist bereits dann "öffentlich" i.S.d. DIN 15288 Teil 2, wenn nicht nur ein einzelner Eigentümer bzw. seine Familie und seine Gäste das Schwimmbad nutzen können, sondern mehrere Eigentümer bzw. ihre jeweiligen Familien und Gäste.
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IBRRS 2022, 3183
Wohnungseigentum
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 20.04.2022 - 539 C 28/21
1. Die beschlossene "Auflage, die Konstruktion auf die ursprüngliche Größe der Terrasse zu reduzieren", ist bereits deshalb unbestimmt, weil "die ursprüngliche Größe der Terrasse" nicht konkret genug angegeben worden ist. Die Teilungserklärung ist im Protokoll nicht in Bezug genommen und kann daher zur Auslegung nicht herangezogen werden.*)
2. Ein Beschluss muss erkennen lassen, ob es sich allein um einen Teil-Rückbaubeschluss handelt oder ob es sich darüber hinaus auch um einen nachträglichen Teil-Gestattungsbeschluss handelt, mit dem die von den Klägern vorgenommenen Veränderungen im Übrigen nachträglich genehmigt worden sind.*)
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IBRRS 2022, 3182
Wohnungseigentum
LG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2022 - 318 S 65/21
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2314
Wohnungseigentum
AG Essen, Urteil vom 07.07.2022 - 196 C 90/21
1. Von Gesetzes wegen besteht keine Beschlusskompetenz, die persönliche Leistungs- und/oder Unterlassungspflicht eines Wohnungseigentümers zu begründen.
2. Fehlt den Wohnungseigentümern für einen Beschlussgegenstand eine Beschlusskompetenz, ist der entsprechende Beschluss nichtig.
3. Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer Bezug auf einen bestimmten Gegenstand, so erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass der betreffende Gegenstand mit hinreichender Sicherheit bestimmbar ist.
4. Ist ein Beschluss unvollständig, unklar, widersprüchlich oder unbestimmt, ist er anfechtbar oder nichtig. Dabei ist zu unterscheiden, ob noch ein durchführbarer Regelungsinhalt besteht (Anfechtbarkeit) oder nicht (Nichtigkeit).
5. Die Kausalität eines formellen Beschlussmangels für das Beschlussergebnis wird widerlegbar vermutet, so dass eine Ungültigerklärung dann ausscheidet, wenn mit Sicherheit, nicht nur mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der jeweilige Beschluss auch bei ordnungsmäßigem Verfahren ebenso gefasst worden wäre.
6. Sind trotz Verstoßes gegen die Ladungsfrist alle Wohnungseigentümer erschienen oder vertreten, ist der Mangel in der Regel nicht ursächlich für die Beschlussfassung.
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IBRRS 2022, 3176
Wohnungseigentum
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 29.04.2022 - 980b C 38/21 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3175
Wohnungseigentum
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2022 - 6 O 325/19
1. Zum vor Entstehung einer WEG durch den vom Bauträger als sich selbst bestellten Verwalter abgeschlossenen, schwebend unwirksamen Wärme-Contracting-Vertrag und dem substanzlosen Vortrag von dessen Genehmigung.*)
2. Zum ebenso substanzlosen Vortrag eines der WEG durch pflichtwidriges Verwalterhandeln entstandenen Schadens bei Nichtgenehmigung des Wärme-Contracting-Vertrages.*)
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IBRRS 2022, 3174
Wohnungseigentum
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 24.05.2022 - 750 C 17/21
Das Gemeinschaftsinteresse bestimmt sich grds. nach den Kosten der angestrebten Maßnahme, das Einzelinteresse nach dem auf die klagende Partei entfallenden Anteil.
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IBRRS 2022, 3163
Wohnungseigentum
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 27.05.2022 - 980b C 27/21 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3153
Wohnungseigentum
AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 05.08.2021 - 980b C 6/21 WEG
(ohne amtliche Leitsätze)
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IBRRS 2022, 2291
Wohnungseigentum
LG Bremen, Urteil vom 08.07.2022 - 4 O 185/21
1. Bei § 667 Alt. 2 BGB trifft die Darlegungs- bzw. Beweislast, dass der Beauftragte etwas durch die Auftragsausführung erlangt hat, den Auftraggeber, der gem. § 666 BGB jederzeit einen Auskunftsanspruch über den Stand der Geschäfte geltend machen kann.
2. Sodann muss der Beauftragte darlegen und beweisen, dass er das unstreitig bzw. nachweislich Erlangte an den Auftraggeber herausgegeben hat.
3. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Jahresgesamt- und -einzelabrechnung aufzunehmen ist, sind lediglich die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.
4. Eine Abrechnung, in welcher der Soll-Betrag der beschlossenen Zuführung zur Instandhaltungshaltungsrücklage als fiktive Ausgabe angesetzt wird, entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.
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IBRRS 2022, 3134
Wohnungseigentum
LG Berlin, Urteil vom 23.12.2021 - 39 O 276/21
(ohne amtliche Leitsätze)
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IBRRS 2022, 3133
Wohnungseigentum
AG Remscheid, Beschluss vom 28.12.2021 - 8a C 97/2
(Ohne amtliche Leitsätze)
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IBRRS 2022, 3037
Wohnungseigentum
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 29.01.2020 - 539 C 14/19
1. Ein ganz präziser Antrag ohne übergeordneten Tagesordnungspunkt engt die Beschlussmöglichkeiten ein.*)
2. Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, vorformulierte Beschlussanträge in die Tagesordnung der Ladung aufzunehmen. Selbst wenn dies erfolgt, bleibt es den Wohnungseigentümern unbenommen, von einem solchen Beschlussantrag nach ihrem Ermessen abzuweichen. Sie dürfen nur nicht von dem Gegenstand des angekündigten Beschlusses abweichen.*)
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IBRRS 2022, 3091
Prozessuales
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.10.2022 - 2-13 S 95/21
1. Gibt die Klägerin ohne nachvollziehbaren Grund ihre Anschrift nicht an, sondern beschränkt sich auf die Angabe eines Dienstleistungsunternehmens, welches Post an sie weiterleitet, ist die Klage unzulässig.*)
2. Der Verlust der Prozessführungsbefugnis in Störungsabwehrklagen, die vor dem 01.12.2020 erhoben worden sind, durch eine Erklärung des Verwalters über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)
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IBRRS 2022, 3097
Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.09.2022 - 19 W 81/21
Zur Anwendung des § 1 Absatz 4 WEG in Fällen der Umwandlung badischen Stockwerkseigentums in Wohnungseigentum.*)
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IBRRS 2022, 3095
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 27.09.2022 - 1 W 301/22
Der bei Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentumsrechte der Bewilligung beizufügende Aufteilungsplan besteht regelmäßig aus Grundrissen der einzelnen Stockwerke sowie Schnitten und Ansichten des Gebäudes. Sind in einem Grundriss bei einzelnen Räumen keine Nummern eingezeichnet, kann sich ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Sondereigentum mit der sachenrechtlich erforderlichen Bestimmtheit auch daraus ergeben, dass andere, mit diesen Räumen in Zusammenhang stehenden Teile des Gebäudes - hier den nicht nummerierten Räumen vorgelagerte Fenster - entsprechend nummeriert sind und insofern auch kein Widerspruch zu der Teilungserklärung erkennbar ist.*)
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IBRRS 2022, 3057
Wohnungseigentum
LG Berlin, Urteil vom 30.08.2022 - 55 S 7/22 WEG
Werden in einer Eigentümerversammlung die vorgelegten "Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne für 2021" zur Beschlussfassung gestellt, so ist dieser Beschluss dahingehend auszulegen, dass die Eigentümerversammlung lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beiträge (Vorschüsse) festlegen will. Eine solche Beschlussfassung zielt nicht auf die Genehmigung des dem Wirtschaftsplan zu Grunde liegenden Rechenwerks ab.*)
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IBRRS 2022, 3076
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 23.01.2020 - 483 C 9855/19 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3064
Wohnungseigentum
AG München, Beschluss vom 18.08.2022 - 1294 C 8383/22 EVWEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3055
Wohnungseigentum
AG Suhl, Urteil vom 19.05.2020 - 1 C 67/20
Eine am 11.3.2020 von dem Wohnungsverwalter an die Wohnungseigentümer versandte Einladung, zu einer für den 4.4.2020 beabsichtigten Wohnungseigentümerversammlung war zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig und entsprach ordnungsgemäßer Verwaltung.
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IBRRS 2022, 3043
Wohnungseigentum
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 24.01.2020 - 980b C 19/19 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3042
Wohnungseigentum
AG Köln, Urteil vom 28.01.2020 - 204 C 247/18
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3028
Wohnungseigentum
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 29.01.2020 - 539 C 17/19
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3027
Wohnungseigentum
AG Offenbach, Urteil vom 29.01.2020 - 320 C 151/18
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3026
Wohnungseigentum
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 29.01.2020 - 539 C 16/19
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3025
Wohnungseigentum
AG Hamburg, Urteil vom 07.02.2020 - 9 C 469/18
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3021
Wohnungseigentum
LG Berlin, Beschluss vom 16.03.2020 - 55 T 55/19
Ein Anspruch des einzelnen Sondereigentümers auf Einsichtsgewährung in Unterlagen beim Ex-Verwalter besteht nicht, wenn dieser abberufen wurde, sein Amt beendet und die Unterlagen dem neuen Verwalter übergeben hat.*)
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IBRRS 2022, 3031
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 180/21
1. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, so wird sie bei einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den klagenden Verband allein (Fortführung von Senat, Urteil vom 08.07.2022 - V ZR 202/21, IMR 2022, 421).*)
2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bedarf die Erhebung einer gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichteten Klage auf anteilige Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage keiner auf die Klageerhebung bezogenen Beschlussfassung.*)
3. Erhebt der Verwalter im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer, sind Beschränkungen seiner Vertretungsmacht im Innenverhältnis, die die Befugnis zur Klageerhebung betreffen, jedenfalls im Grundsatz nicht zu überprüfen.*)
IBRRS 2022, 3023
Wohnungseigentum
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28.02.2020 - 980b C 28/19 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 3018
Wohnungseigentum
AG Fürth, Urteil vom 18.03.2020 - 330 C 1137/19
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2853
Wohnungseigentum
LG Berlin, Beschluss vom 05.04.2022 - 85 S 3/22 WEG
Sieht ein Beschluss vor, dass dem Verteilerschlüssel für eine Sonderumlage die Wohnfläche zu Grunde zu legen ist, und schweigt dazu, wie diese Wohnfläche zu berechnen ist, so ist er unbestimmt und damit ungültig.
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IBRRS 2022, 2790
Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 11.07.2022 - 2 Wx 138/22
Für die Begründung von Sondereigentum an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Sondernutzungsfläche bedarf es der Einigung aller Miteigentümer in grundbuchmäßiger Form.*)
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IBRRS 2022, 2996
Wohnungseigentum
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 24.03.2020 - 303c C 6/19
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2810
Wohnungseigentum
AG Erfurt, Urteil vom 22.06.2022 - 5 C 1260/21
1. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass die Sondereigentümer einer Tiefgarage deren Kosten alleine zu tragen haben, so ist ein Beschluss, dass die Kosten der Erneuerung des Tiefgaragentores zwischen allen Eigentümern aufgeteilt werden, unwirksam.
2. Die Gemeinschaftsordnung geht auch dann einer Kostenteilung zwischen allen Eigentümern vor, wenn die Maßnahme der erstmaligen Herstellung mängelfreien Eigentums dient.
3. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG räumt keine Möglichkeit ein, die erstmalige Kostentragungspflicht zu begründen. Erforderlich wäre vielmehr, dass jeder Wohnungseigentümer bereits aufgrund einer vormaligen Kostenregelung einen Anteil hätte tragen müssen.
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IBRRS 2022, 2728
Prozessuales
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2022 - 22 C 36/21 WEG
1. Eine Klage gegen "die übrigen Eigentümer der WEG ..." richtet sich gegen die übrigen Eigentümer und nicht gegen den Verband. Eine Rubrumsberichtigung ist daher nicht möglich, es bedarf vielmehr einer Klageänderung.
2. Nur bei einer Klageänderung innerhalb der Anfechtungsfrist kann die Beschlussanfechtungsklage die Frist wahren.
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IBRRS 2022, 2995
Wohnungseigentum
AG Ludwigslust, Urteil vom 01.04.2020 - 44 C 261/19 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2994
Wohnungseigentum
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.04.2020 - 14 S 1248/19
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2783
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2022 - 9 U 25/21
1. Die Verbindung eines Geldautomaten mit der Kellerdecke der Immobilie stellt eine bauliche Veränderung dar.
2. Sieht die Teilungserklärung den Betrieb einer Bankfiliale im Erd- und Kellergeschoss der Immobilie vor, ist das Aufstellen eines Geldautomaten von der Teilungserklärung gedeckt.
3. Eine abstrakte Gefahr (hier: Sprengung des Geldautomaten) ist nicht ausreichend, um das Aufstellen und den Betrieb des Geldautomaten als unzulässig erscheinen zu lassen.
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IBRRS 2022, 2974
Wohnungseigentum
AG Mitte, Urteil vom 14.05.2020 - 29 C 5022/19 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2972
Wohnungseigentum
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15.05.2020 - 980b C 38/19
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2971
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 25.06.2020 - 34 Wx 327/19
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2964
Wohnungseigentum
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.08.2020 - 2 O 1644/11
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2963
Wohnungseigentum
AG Hanau, Urteil vom 25.09.2020 - 94 C 216/18
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2958
Wohnungseigentum
AG Wiesbaden, Urteil vom 23.10.2020 - 92 C 2254/19
1. Ein totaler Gebrauchsentzug von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums kann nur vereinbart, aber nicht beschlossen werden.*)
2. Daher kann jeder Wohnungseigentümer die Sanierung von Einrichtungen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, verlangen; auch wenn dies mit erheblichen Kosten verbunden ist.*)
3. Ein solches Sanierungsverlangen kann mit der Beschlussersetzungsklage geltend gemacht werden.*)
4. Es ist jedoch unzulässig, eine Beschlussersetzungsklage im Wege der Stufenklage geltend zu machen, da dies das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer verletzen würde. Es ist daher notwendig, vor jeder weiteren Stufe der Sanierung die Wohnungseigentümer erneut zu befassen.*)
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IBRRS 2022, 2597
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 05.08.2022 - 34 Wx 301/22
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG befugt, die Eintragung einer Grunddienstbarkeit an dem gemeinschaftlichen Eigentum zu bewilligen.
IBRRS 2022, 2957
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 03.12.2020 - 483 C 249/20 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2956
Wohnungseigentum
AG Schwabach, Urteil vom 16.12.2020 - 9 C 448/20 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2022, 2930
Öffentliches Recht
VG Hannover, Beschluss vom 05.09.2022 - 4 B 2288/22
1. Das Fehlen eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Finanzierung einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die bauaufsichtlich angeordnet worden ist, stellt kein Vollstreckungshindernis einer Zwangsgeldfestsetzung wegen nicht fristgerechter Umsetzung der bauaufsichtlichen Verfügung dar.*)
2. Die Einwendung, dass ein Zwangsgeld kein geeignetes Zwangsgeld für die Durchsetzung der bauaufsichtlichen Verfügung ist, kann nicht mehr mit Erfolg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Zwangsgeldfestsetzung geltend gemacht werden.*)
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