Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6440 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 2242
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 Z BR 90/02
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2241
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 10.03.2003 - 24 W 3/03
Der Einbau von Kaltwasserzählern bei zu erwartender Wirtschaftlichkeit und die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Verbrauch bilden einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der unter die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt und damit auch eine ersetzende gerichtliche Entscheidung über diesen Verfahrensgegenstand eröffnet (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559).*)
Volltext
IBRRS 2004, 2240
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 Wx 85/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 2239
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 27/03
Erklärt der Antragsteller nach Widerspruch gegen den antragsgemäß erlassenen Mahnbescheid im Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Wohnungseigentumsgericht im Hinblick auf Zahlungen des Antragsgegners nach Zustellung des Mahnbescheids die Hauptsache teilweise für erledigt, ist darin in der Regel die teilweise Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu sehen.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2238
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2237
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 9/03
Der Betrieb eines Pilslokals mit Pizzeria stört bei typisierender Betrachtungsweise mehr als der Betrieb eines Ladens, mag in unmittelbarer Nachbarschaft auch eine weitere Gaststätte vorhanden sein.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2236
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2003 - 20 W 261/01
Ohne eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung im Sinn von § 10 WEG muss die Jahresabrechung hinsichtlich der Betriebskosten nicht an § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung ausgerichtet sein.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2235
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 03.03.2003 - 24 W 15/03
Wenn § 27 Abs. 2 FGG bei einem Angriff auf die isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts eine weitere Beschwerde ausschließt, gilt das auch für die weitere außerordentliche Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts als Nebenentscheidung ohne Angriff auf die Hauptsacheentscheidung.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2234
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 2233
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 03.02.2003 - 1 W 244/03
Erklärt der WEG-Verwalter, der zugleich Erwerber ist, die Zustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG auch gegenüber dem Veräußerer, ist dies wirksam; § 181 BGB findet insoweit keine Anwendung.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2213
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.01.2003 - 2Z BR 130/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG ist zu gewähren, sofern innerhalb der Anfechtungsfrist das Protokoll über die Eigentümerversammlung noch aussteht.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2212
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 15.01.2003 - 2Z BR 101/02
Mit einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss können Schadensersatzforderungen gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums eigenständig durchgesetzt werden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2211
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2002 - 2 Wx 27/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 2178
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 24 U 5/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 2177
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2001 - 20 W 337/00
Kostenschuldner der Vollzugsgebühr des § 146 Abs. 1 S. 1 KostO sind bei Antragsverfahren wegen des hier geltenden formalen Veranlasserprinzips alle Auftraggeber als Gesamtschuldner, unabhängig davon, in wessen Interesse der Antrag gestellt worden ist.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2176
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Zur Frage, wie die Regelung einer Gemeinschaftsordnung auszulegen ist, wenn einem Wohnungseigentümer allein die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und die Straßenreinigungspflicht obliegt.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2175
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 18.05.2001 - 2Z BR 76/01
Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt in einer Wohnungseigentumssache sofort, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter vorliest.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2174
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
Zur Frage, welche Ansprüche Wohnungseigentümer gegeneinander haben, wenn die Wohnanlage wegen Feuchtigkeitsschäden saniert werden muß.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2173
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
Die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses hängt nicht davon ab, daß aus dem in der Versammlungsniederschrift niedergelegten Mehrheitsbeschluß die Anzahl der Ja- und Neinstimmen nicht hervorgeht.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2172
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 47/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 2171
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 2170
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Darf der Wohnungseigentumsverkäufer nach dem Kaufvertrag die Teilungserklärung hinsichtlich einer Sondernutzungsfläche auch zu Lasten des Erwerbers abändern, so kann ihm auch das Recht zustehen, einem anderen Erwerber von Wohnungseigentum die Sondernutzungsfläche zuzuweisen.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2169
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
Die in einer Eigentümerversammlung abgegebene Zustimmung zu einer baulichen Veränderung können von einem Wohnungseigentümer wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2168
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 07.08.2001 - 2Z BR 38/01
1. Auch wenn jahrelang abweichend von der Gemeinschaftsordnung abgerechnet wurde, besteht keine die Gemeinschaftsordnung abändernde Vereinbarung über den Kostenverteilungsschlüssel.*)
2. Regelmäßig fehlen die Voraussetzungen für die Entlastung des Verwalters wenn die Jahresabrechnung magelhaft und der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung ganz oder teilweise für ungültig erklärt worden ist.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2167
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
In der Wohnungseigentümerversammlung ist die Stimmenmehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2166
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
Im Wohnungseigentumsverfahren kann die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegenüber einem Beteiligten zu laufen beginnen, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in dessen Gegenwart vorliest.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2165
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 16.08.2001 - 2Z BR 80/01
Die Bezeichnung eines aus mehreren Räumen bestehenden Teileigentums als "nicht zu Wohnzwecken dienende Diele" gilt als eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2164
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 23.08.2001 - 2Z BR 114/01
Die Freistellung nicht beheizbarer Räume in der Gemeinschaftsordnung von Heizkosten gilt nur für Heizkosten und nicht für alle sonstigen verbrauchsabhängigen Kosten.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2163
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 23.08.2001 - 2Z BR 96/01
1. Eine vom Hausverwalter aufgrund der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Ermächtigung aufgestellte Hausordnung ist so lange verbindlich, wie sie nicht durch die Eigentümer oder das Gericht geändert wird.*)
2. Die Beschränkung des Musizierens in der Hausordnung auf Zimmerlautstärke, so daß es in anderen Wohnungen nicht gehört wird, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn sie nicht in einer Vereinbarung enthalten ist.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2162
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.08.2001 - 2Z BR 108/01
Zur Frage der Höhe des Geschäftswertes der Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan, wenn lediglich formelle Mängel gerügt werden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2161
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.08.2001 - 2Z BR 50/01
Zur Frage, inwieweit mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung gegen Wohngeldansprüche aufgerechnet werden kann.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2160
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 107/01
1. Der Verwalter darf ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer keine Forderungen gegen die Wohnungseigentümer anerkennen.*)
2. Nur wenn ein entsprechender Eigentümerbeschluss besteht, kann ein Wohnungseigentümer auf Zahlung von Wohngeld in Anspruch genommen werden.*)
3. Verstöße gegen die Vorschriften über die Einberufung zur Eigentümerversammlung führen nicht zur Nichtigkeit sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2146
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 86/01
Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung zu, so ist er als auch sein Rechtsnachfolger an diese Zustimmung gebunden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2145
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 8/01
Vereinbaren die Wohnungseigentümer, daß die für die Dauer von Sanierungarbeiten entfernte Erde in Containern zwischengelagert und danach wieder zurücktransportiert werden soll, dürfte ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden sein. Gerät der Hinterleger mit der Verpflichtung zur Wegschaffung der Erde in Verzug, schuldet er den Wohnungseigentümern den Ersatz der von ihnen aufgewendeten Lagerkosten.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2144
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2001 - 3 Wx 202/01
Haben mehrere Bewerber für eine Bestellung zum Verwalter Unterlagen vorgelegt, so verstößt es nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwaltungsbeirat nach Prüfung der Unterlagen nicht alle, sondern nur die in erster Linie als geeignet erscheinenden zur Vorstellung in der Versammlung der Wohnungseigentümer, in der die Bestellung beschlossen werden soll, einlädt und einer dieser Bewerber, der nach seiner Persönlichkeit und seinen fachlichen Fähigkeiten zur Ausübung des Verwalteramtes geeignet ist, gewählt bzw. bestellt wird.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2143
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2001 - 3 Wx 28/01
1. Ist nach der aus dem Jahre 1995 stammenden Teilungserklärung jeder Wohnungseigentümer den übrigen Eigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis der auf seine Einheit entfallenden Wohn- und Nutzfläche gemäss DIN in der jeweils gültigen Fassung zu tragen, so widerspricht die Umlage nach dem Verhältnis der reinen Wohnflächen in der Jahresabrechnung dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung; die für die Umlage maßgebliche Flächenberechnung ist weder nach der DIN 283 noch nach der DIN 277, sondern nach Maßgabe der II. BVO - allerdings unter Mitbewertung der Zubehörräume (hier: Keller und Spitzböden) - vorzunehmen.*)
2. Billigt die Eigentümergemeinschaft den Einbau von Flachkollektoren einer Solaranlage durch einen Miteigentümer, ohne sich zuvor einen auf Tatsachen gegründeten groben Überblick darüber zu verschaffen, inwieweit dem Gemeinschaftseigentum infolge der Baumaßnahme eine optische, statische oder technische Beeinträchtigung (hier zu besorgende Undichtigkeit eines Daches) drohen kann, so widerspricht diese "Blankettzustimmung" dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2142
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
Darf der Käufer nach dem Kaufvertrag bereits vor Eigentumsumschreibung in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft eintreten, so wird davon regelmäßig nicht die Beschlussfassung erfasst, die der erkennbaren Interessenlage des Veräußerers widerspricht*)
Volltext
IBRRS 2004, 2141
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 19.09.2001 - 2Z BR 106/01
Beschränkt sich ein Eigentümerbeschluss darauf, einen Antrag abzulehnen, besteht ein sogenannter Nichtbeschluss, der deswegen nicht für ungültig erklärt werden kann. Der Anfechtungsantrag läßt sich regelmäßig umdeuten in einen Antrag, der Maßnahme zuzustimmen, die abgelehnt wurde.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2140
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 19.09.2001 - 2Z BR 98/01
Der allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer einer eine Wohnanlage verwaltenden GmbH macht sich der Untreue schuldig, wenn er die ihm persönlich und der GmbH auferlegten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten Verfahrenskosten aus dem Konto der Wohnungseigentümer entnimmt.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2139
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 19.09.2001 - 24 W 147/01
Wegen der Zuständigkeit der Prozessgerichte für Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des Sondereigentums (BGHZ 130, 159) kann in einem Wohnungseigentumsverfahren über die Verpflichtung zur Veräußerungszustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG nicht mit bindender Wirkung unter allen Beteiligten festgestellt werden, welchen Umfang das Sondereigentum nach dem Grundbuchinhalt hat. Mangels präjudizieller Wirkung kann die Gemeinschaft die Veräußerungszustimmung nicht mit der Begründung verweigern, ein Wohnungseigentümer habe Teile des Gemeinschaftseigentums mitverkauft.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2138
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 19.09.2001 - 24 W 6354/00
Ist in der Teilungserklärung vereinbart, dass ein ausbauberechtigter Wohnungseigentümer sich nach Baubeginn zu 50 % an den Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage zu beteiligen hat, so kann ein nach Baubeginn gefasster Mehrheitsbeschluss, der diese Beteiligung mit sofortiger Wirkung feststellt, nicht für ungültig oder nichtig erklärt werden, obwohl er eine generelle Änderung der Kostenverteilung enthält. Zumindest ist m dem Anfechtungsverfahren auch die Feststellung Verfahrensgegenstand, dass die Voraussetzungen für die künftige Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten eingetreten ist.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2137
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2Z BR 39/01
Zur Frage der Höhe des Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses, mit dem untersagt wurde, ein Teileigentum als bordellartigern Betrieb zu nutzen.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2136
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2Z BR 118/01
Ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage darstellt, hat der Tatrichter festzustellen.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2135
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.09.2001 - 2 Wx 35/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 2134
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 25.09.2001 - 2Z BR 65/01
Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer verlangen kann, daß der unentgeltliche Betrieb eines Cafes durch einen Teileigentümer auf einer auf Gemeinschaftsgrund angelegten Terrasse unterbleibt.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2133
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 26.09.2001 - 2Z BR 122/01
Zur Beschwer des Rechtsmittelführers wenn der Beschluss über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten wird, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewendet worden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2132
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2001 - 3 Wx 231/01
Ein Wohnungseigentümer hat gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels, wenn nachträgliche Veränderungen bei der Nutzung des Sondereigentums seiner eigenen Risikosphäre zuzuordnen sind.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2131
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
Die in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Ermächtigung, neues Wohnungseigentum durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum zu schaffen, kann nicht als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden, das den Sondernachfolger bindet. (Bestätigung von BayObLGZ 2000, 1).*)
Volltext
IBRRS 2004, 2130
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 17.10.2001 - 24 W 9876/00
Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen (hier: Pergola auf Terrasse) vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau.*)
Volltext
IBRRS 2004, 2100
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 24.10.2001 - 2Z BR 120/01
Ein Wohnungseigentümer schuldet Schadensersatz, wenn er sein Sondereigentum in in einer solchen Weise nutzt, dass den anderen Wohnungseigentümern ein Nachteil entsteht.*)
Volltext




