Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2006, 2316
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006 - 4 W 119/06
Eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der es dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt hat, ist im WEG-Verfahren nur dann statthaft, wenn das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen worden ist.*)
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IBRRS 2006, 2308
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 20.06.2006 - 32 Wx 125/05
Ein Beschluss über die Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nichtig, wenn sich dem Beschluss nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt, welche Ansprüche geltend gemacht werden sollen.*)
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IBRRS 2006, 2295
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2278
Gewerberaummiete
OLG Köln, Urteil vom 15.03.2000 - 2 U 74/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2277
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 16.03.2000 - 2Z BR 168/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2276
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2000 - 3 Wx 414/99
1. Stellt sich nach bestandskräftig beschlossener Jahresabrechnung heraus, dass den dort u.a. abgerechneten Heizkosten wegen eines fehlerhaft eingebauten Messgerätes eine unrichtige Erfassung zugrunde lag, so ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gehindert, die Jahresabrechnung im Wege des Zweitbeschlusses zu korrigieren.*)
2. Zur Heizkostenverteilung, wenn der tatsächliche Wärmeverbrauch wegen eines Defekts des Messgerätes im Abrechnungszeitraum nicht ordnungsgemäß erfasst werden konnte.*)
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IBRRS 2006, 2274
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2000 - 3 Wx 77/00
Eine in der Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Regelung zur Entziehung des Wohnungseigentums, die als Gründe der Entziehung u.a. nachbarrechtliche Störungen und "schwere persönliche Mißhelligkeiten" nennt, kann wegen mangelnder Bestimmtheit nicht ins Grundbuch eingetragen werden.*)
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IBRRS 2006, 2273
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2000 - 3 Wx 53/00
1. Wirkt sich eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch einen Miteigentümer permanent nachteilig auf das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers aus, indem ein Teil seines Kellers für die Führung zweier Kupferwasserleitungen mitbenutzt wird und dort zwei Deckendurchbrüche angelegt werden, so darf die Maßnahme nicht ohne Zustimmung dieses Sondereigentümers erfolgen.*)
2. Eine im Gemeinschaftsverhältnis liegende besondere Treuepflicht gebietet nicht die Hinnahme eines substantiellen und fortdauernden Eingriffs in Gestalt der Mitbenutzung eines Teiles des Sondereigentums, um einem anderen Wohnungseigentümer die kostenintensivere aber durchaus mögliche und nicht von vornherein unzumutbare Verlegung von Wasserleitungen unter seinem Parkettboden zu ersparen.*)
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IBRRS 2006, 2272
Wohnungseigentum
OLG Schleswig, Beschluss vom 29.03.2000 - 2 W 7/00
Eisdielen sind keine Ladengeschäfte im Sinn einer Teilungserklärung*)
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IBRRS 2006, 2270
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2000 - 3 Wx 465/99
Die Feststellung, dass in einer Wohnungseigentümerversammlung ein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen ist, setzt voraus, dass die Anzahl der Ja-Stimmen ermittelt wird; die Feststellung der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen reicht nicht aus.*)
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IBRRS 2006, 2269
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2000 - 3 Wx 334/99
Wird durch einen unangefochten gebliebenen Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums (hier: Bastelraum) bis zu seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft eingeräumt und hieran zugleich die Erbringung von Gartenarbeiten als Gegenleistung geknüpft, so führt eine dem Verpflichteten zurechenbare Nichterfüllung der Gartenpflege in jedem Falle dazu, dass sein etwaiges Sondernutzungsrecht in gleicher Weise wie bei seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft entfällt.*)
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IBRRS 2006, 2267
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Urteil vom 26.03.1999 - 10 U 41/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2265
Wohnungseigentum
OLG Köln, Urteil vom 13.04.1999 - 15 U 148/98
Im Einzelfall kann sich aus § 242 BGB ein schuldrechtlicher Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum gegen die anderen Wohnungseigentümer ergeben.*)
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IBRRS 2006, 2264
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.04.1999 - 2Z BR 33/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2260
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 02.06.1999 - 16 Wx 57/99
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft bestandskräftig eine Sanierungsmaßnahme beschlossen, und führt sie dann eine von der beschlossenen Maßnahme leicht abweichende, die Eigentümer weniger belastende Variante aus, so handelt ein Wohnungseigentümer rechtsmißbräuchlich, der das Unterlassen der Sanierungsmaßnahme unter Berufung auf diese Abweichung vom Gemeinschaftsbeschluss begehrt, obwohl er sich nur durch einen Teil der Baumaßnahme gestört sieht und diesen deshalb verhindern will, der bereits in der bestandskräftig beschlossenen Variante unverändert vorgesehen war.*)
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IBRRS 2006, 2259
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - 16 Wx 56/99
Die Anlegung eines Dachgartens auf der im Sondereigentum stehenden Dachterrasse rund um eine Penthousewohnung stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen.*)
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IBRRS 2006, 2258
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - 16 Wx 46/99
Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.*)
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IBRRS 2006, 2254
Versicherungen
OLG Köln, Urteil vom 23.06.1999 - 11 U 251/98
Reguliert der Gebäudeversicherer aufgrund eines von einer Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Gebäudeversicherungsvertrages den Schaden, den ein einzelner Wohnungseigentümer leicht fahrlässig an fremdem Sonder- und Miteigentum verursacht hat, so kann er gegen den schädigenden Wohnungseigentümer nicht nach § 67 Abs. 1 VVG Rückgriff nehmen.*)
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IBRRS 2006, 2252
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 12.07.1999 - 16 Wx 98/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2247
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.1999 - 15 W 205/99
1.Maßstab für die Ausübung des Ermessens dahin, ob dem Beschwerdeführer nach Rücknahme seines Rechtsmittels die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegner aufzuerlegen sind, ist die sachliche Erfolgsaussicht des Rechtsmittels.*)
2.Eine Erstattungsanordnung zu Lasten des Beschwerdeführers kommt nur in Betracht, wenn sein Rechtsmittel offensichtlich aussichtlos war, er insbesondere die zutreffenden Gründe der Entscheidung der Vorinstanz nicht mit tragfähigen Gesichtspunkten angegriffen hat, die zu einer anderen Sachentscheidung hätten führen können.*)
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IBRRS 2006, 2246
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1999 - 16 Wx 78/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2233
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 30.08.1999 - 16 Wx 123/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2227
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 13.09.1999 - 16 Wx 65/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2225
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 23.09.1999 - V ZB 17/99
1.In dem Beitragsverfahren ist der säumige Wohnungseigentümer nur Antragsgegner und nicht zugleich auch Antragsteller.*)
2. Die fehlende Einladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung macht die gefaßten Beschlüsse allenfalls anfechtbar, nicht nichtig.*)
3. Der Ersteigerer einer Eigentumswohnung haftet für die Beitragsrückstände seines Vorgängers auch dann nicht, wenn der nach dem Eigentumswerwerb gefaßte Beschluß über die sie einbeziehende Jahresabrechnung bestandskräftig geworden ist.*)
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IBRRS 2006, 2223
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2222
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.09.1999 - III ZB 48/99
Bekämpft ein Wohnungseigentümer mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Enteignung einer zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörende Fläche, so richtet sich der Streitwert bzw. im Falle der Klageabweisung der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem vollen Wert dieser Fläche.*)
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IBRRS 2006, 2220
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2219
Wohnungseigentum
LG Freiburg, Urteil vom 18.05.2006 - 4 T 97/06
1. Eine Änderung der Teilungserklärung ist grundsätzlich zwar nur einstimmig zulässig. Sie kann jedoch beansprucht werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.
2. Die Anwendung des gesetzlichen Verteilungsschlüssels des § 16 Abs. 2 WEG erweist sich als grob unbillig und verstößt damit gegen Treu und Glauben, wenn eine Wohnung, die nicht an der gemeinschaftlichen Gas-Zentralheizung angeschlossen ist entsprechend dem Verhältnis ihres Miteigentumsanteils an den Kosten der zentralen Heizungsanlage beteiligt wird, obwohl sie bisher über einen längeren Zeitraum aufgrund geübter Praxis nicht an den Kosten beteiligt worden ist.
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IBRRS 2006, 2217
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2199
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.05.2006 - 3 W 63/06
Haben die Wohnungseigentümer ihren Verfahrensbevollmächtigten noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 -) mit der gerichtlichen Geltendmachung rückständiger Hausgelder im Verfahren nach § 43 WEG beauftragt, so steht diesem die Mehrvertretungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO zu; im Falle einer den Wohnungseigentümern günstigen Kostengrundentscheidung ist die angefallene Erhöhungsgebühr dann als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.*)
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IBRRS 2006, 2140
Bauträger
AG Dresden, Beschluss vom 10.11.2005 - 445 UR II 170/05
1. Wohnungseigentümer können die Geltendmachung der Ansprüche wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum durch Eigentümerbeschluss insgesamt grundsätzlich zu einer gemeinschaftlichen Angelegenheit machen.
2. Bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Bauträger bedarf es einer sorgfältigen Beurteilung der Rechtslage und tatsächlicher Sachkunde, um sicherzustellen, dass den Wohnungseigentümern durch den Vergleichsabschluss keine Nachteile entstehen.
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IBRRS 2006, 2107
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 19.05.2006 - 32 Wx 58/06
Wenn ein Verwalter nach dem Wortlaut des Verwaltervertrages nur zur Prozessführung namens der Wohnungseigentümer ermächtigt ist, kann darin auch eine Ermächtigung zur Prozessführung im eigenen Namen zu sehen sein, wenn der Verwalter insgesamt mit umfassenden Befugnissen ausgestattet ist, um seine Verwaltungsaufgaben zu erledigen.*)
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IBRRS 2006, 2084
Wohnungseigentum
OLG Schleswig, Beschluss vom 24.03.2006 - 2 W 230/03
1. Ist in der Teilungserklärung bestimmt, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich und das Protokoll vom Verwalter und von zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, so hat die Bestimmung der zwei Wohnungseigentümer zu Beginn der Versammlung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu erfolgen.*)
2. Der Beschluss zur Bestimmung der Unterzeichner bedarf der in der Teilungserklärung vorgeschriebenen Form.
3. Werden die Unterzeichner des Protokolls nicht in der vorgeschriebenen Form bestimmt, sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse in der Regel für ungültig zu erklären.
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IBRRS 2006, 2079
Wohnungseigentum
LG Dresden, Beschluss vom 15.05.2006 - 5 T 105/06
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist auch unter Berücksichtigung ihrer Teilrechtsfähigkeit nicht insolvenzfähig.*)
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IBRRS 2006, 2078
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht ein Anspruch auf Einsichtnahme in alle der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Verwaltungsunterlagen zu. Er ist berechtigt, gegen Kostenerstattung die Anfertigung von Kopien hinreichend genau bezeichneter Belege vom Verwalter zu verlangen. Die Forderung, alle Belege eines Wirtschaftsjahres gegen Kostenerstattung kopiert und zugesandt zu bekommen, kann im Einzelfall gegen das Schikane- und Mißbrauchsverbot verstoßen.*)
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IBRRS 2006, 2068
Wohnungseigentum
OLG Rostock, Beschluss vom 12.09.2005 - 7 W 43/03
1. Steht das Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so kann das Stimmrecht in einer WEG-Versammlung nur einheitlich ausgeübt werden.
2. Der anwesende Mitinhaber handelt regelmäßig bei der Stimmabgabe nicht nur für sich, sondern auch für die übrigen - abwesenden - Mitinhaber. Er gilt als legitimiert, das Stimmrecht für alle Mitinhaber auszuüben.
3. Das Gleiche gilt für eine in der WEG-Versammlung geschlossene Vereinbarung.
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IBRRS 2006, 1989
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 29.06.1998 - 16 Wx 86/98
Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß*)
Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird ein solches Sondernutzungsrecht einräumender bloßer Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.*)
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IBRRS 2006, 1988
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 02.07.1998 - IX ZR 51/97
Macht der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer geltend, vertritt er die Gemeinschaft mit Ausnahme der Antragsgegner.*)
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IBRRS 2006, 1987
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.1998 - 10 U 159/97
Eine Schadensersatzverpflichtung des Vermieters wegen Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt hat, wonach die vertraglich vereinbarte Nutzung der Mieträume zum Betrieb einer Kinderarztpraxis wegen Verstoßes gegen die Teilungserklärung nicht durchführbar ist.*)
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IBRRS 2006, 1958
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2005 - 20 W 87/03
Zur Frage der wohnungseigentumsrechtlichen Zulässigkeit des Freiflugs von 20 Edeltauben, die ein Wohnungseigentümer auf einem ihm im Rahmen eines Sondernutzungsrechts zugewiesenen Teil des Gemeinschaftseigentums hält.
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IBRRS 2006, 1957
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 05.10.2005 - 24 W 6/05
Nur auf diejenigen Wohnungseigentümer, die den Anwalt beauftragt haben, sind die Anwaltskosten in den Einzelabrechnungen umzulegen.
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IBRRS 2006, 1956
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2006 - 16 Wx 27/06
Wird der optische Gesamteindruck der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage nachhaltig beeinträchtigt, geht damit zugleich eine wesentliche Veränderung des ursprünglichen äußeren Erscheinungsbildes der Wohnungsanlage einher, was eine bauliche Veränderung beinhaltet.
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IBRRS 2006, 1955
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005 - 3 Wx 164/05
1. Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums aller Wohnungs- bzw. Teileigentümer im Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen sind und soll diese Bestimmung auch für die Verteilung der Kosten gelten, die mit einer ordnungsgemäß beschlossenen Veränderung oder Erneuerung des gemeinschaftlichen Eigentums verbunden sind, sofern nicht ein anderes Kostenverteilungsverhältnis beschlossen wurde, so ist ein Mehrheitsbeschluss über eine abweichende Kostenverteilung im Zusammenhang mit künftig erforderlich werdenden Terrasseninstandsetzungen mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig.*)
2. Die Öffnungsklausel ist nicht im Wege der Auslegung auf Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung auszuweiten.*)
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IBRRS 2006, 1946
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 W 163/05
1. Bezeichnen Teilungserklärung und das Grundbuch das Sondereigentum als Wohnung, so kann der Wohnungseigentümer die Wohnung insgesamt zu eigenen Wohnzwecken gebrauchen. Die allgemeine Zweckbestimmung wird nicht dadurch eingeschränkt, dass die einzelnen Räume der Wohnungen der Anlage im Aufteilungsplan als "Wohnzimmer", "Schlafzimmer", "Kinderzimmer", "Küche", "Badezimmer" und "WC" bezeichnet sind. Diesen Verwendungsangaben kommt nicht die Bedeutung einer Zweckbestimmung zu (vgl. BayObLG NJOZ 2003, 1231).
2. Handelt es sich bei Änderungen von Wasserleitungen um einen Anschluss an die im Gemeinschaftseigentum stehenden Steig- bzw. Fallleitungen und um eine Durchbohrung einer tragenden, gemäß § 5 Abs. 2 WEG im Gemeinschaftseigentum stehenden Wand, so liegt eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG vor. Eine Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG aber entbehrlich, wenn deren Rechte durch die bauliche Veränderung nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß beeinträchtigt werden.
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IBRRS 2006, 1918
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2006 - 3 Wx 51/06
1. Macht ein Wohnungseigentümer unter Berufung auf fehlende Einberufungskompetenz des Verwaltungsbeirats die Unwirksamkeit eines von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Mehrheitsbeschlusses geltend, so muss er - falls sich dies nicht aus anderen Umständen ergibt - dartun, dass er der Eigentümerversammlung wegen des Einladungsmangels ferngeblieben ist.*)
2. Die Ermächtigung des Verwaltungsbeirats, den Verwaltervertrag "abzuschließen", kann wirksam mehrheitlich beschlossen werden, sofern durch die Unterschrift des Verwaltungsbeirats nicht ein von diesem gegenüber dem Verwalter erzieltes Verhandlungsergebnis, sondern der vorangegangene Eigentümerbeschluss mit dem Inhalt eines vorliegenden Verwalterangebots bestätigt werden soll.*)
3. Die Beschlussfassung über den (AGB-) Verwaltervertrag widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn das Vertragswerk mehrere in ihrer Gesamtwürdigung bedeutsame Klauseln aufweist, die einer Inhaltskontrolle nicht standhalten (hier: Abbedingung des § 181 BGB; Unzulässige Haftungsbegrenzung durch Verkürzung des Beginns und der Dauer der Verjährung; Beauftragung von Sonderfachleuten; einschränkungslose Vergütungspflicht für die Einberufung und Durchführung mehr als einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr).*)
4. Dass die Beschlussfassung über den Verwaltervertrag ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, führt nicht dazu, dass der zuvor in Kenntnis des Vertragsinhalts gefasste Mehrheitsbeschluss über die Verwalterbestellung allein aus diesem Grunde auf Anfechtung für unwirksam zu erklären ist.*)
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IBRRS 2006, 1917
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 13.03.2006 - 34 Wx 1/06
Die seitliche Begrenzung eines offenen Garagenstellplatzes durch eine massive und im Gegensatz zur ursprünglichen Abtrennung durch Maschendraht völlig unelastische Holztrennwand stellt regelmäßig eine bauliche Veränderung dar, die zu einer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer führen kann.*)
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IBRRS 2006, 1876
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2006 - 3 Wx 256/05
Zur Frage der Beschlusskompetenzen bezüglich des Einbaus von Isolierfenstern gegen Fluglärm.
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IBRRS 2006, 1875
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 01.03.2006 - 16 Wx 223/05
Zu der Frage, wann die Kosten der Müllentsorgung nach Köpfen abgerechnet werden können.
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IBRRS 2006, 1850
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 11.01.2006 - 2 Wx 28/04
1. Wird eine bauliche Veränderung bereits über 10 Jahre geduldet, so ist der diesbezügliche Beseitigungsanspruch – auch bei einer Rechtsnachfolge – verwirkt.
2. Eine Terrassenvergrößerung stellt grundsätzlich einen Nachteil i.S.d. § 14 WEG dar.
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IBRRS 2006, 1849
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 Wx 118/02
1. Können zwei Sondernutzungsflächen nicht abgegrenzt werden, unterliegen sie weiterhin dem Gebrauch aller Wohnungseigentümer.
2. Werden bei evident rechtswidrigen baulichen Veränderungen dem Unterlegenen auch die außergerichtlichen Kosten auferlegt, so ist dies nicht ermessensfehlerhaft.
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