Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2006, 2610
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 28.03.2001 - 16 Wx 177/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2609
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 52/00
Läßt sich wegen eines Defekts des Meßgeräte der Heizenergie- oder Warmwasserverbrauch nur schätzen, ist die Jahresabrechnung nur dann nicht ordnungsgemäß, wenn sich die Schätzung als grob unrichtig erweist.*)
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IBRRS 2006, 2608
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
Auch bei großen Wohnungseigentümergemeinschaften sind als Gläubiger einer Zwangshypothek alle Wohnungseigentümer konkret mit ihren persönlichen Daten zu bezeichnen.*)
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IBRRS 2006, 2607
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 138/00
Stellplatzverlegungen setzen sowohl eine schuldrechtlichen als auch eine dingliche Einigung aller Wohnungseigentümer voraus, wobei die dingliche Einigung formfrei möglich ist.*)
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IBRRS 2006, 2606
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 02.04.2001 - 13 W 8/01
1.*)
§ 270 Abs. 3 ZPO gilt auch bezüglich der Einhaltung einer gerichtlich angeordneten Klagefrist gem. § 494 a Abs. 1 ZPO.*)
2.*)
Der Kläger ist nicht verpflichtet von sich aus den Gerichtskostenvorschuss bei Klageeinreichung einzuzahlen, um ein demnächstige Zustellung i.S. des § 270 Abs. 3 ZPO herbeizuführen; er darf die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses abwarten.*)
Bleibt die gerichtliche Anforderung des Gerichtkostenvorschusses innerhalb angemessener Zeit aus, muss der Kläger tätig werden.*)
Für die Beurteilung des angemessenen Zeitraums gibt es keine feste Zeitspanne; es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.*)
3.*)
Der Kläger handelt nicht vorwerfbar, wenn er innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der gerichtlichen Anforderung den Gerichtskostenvorschuss einzahlt.*)
4.*)
Die Erhebung der Klage bei einem sachlich oder örtlich unzuständigen Gericht wirkt im Rahmen des § 494 a ZPO fristwahrend.*)
5.*)
Der Wert des selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach dem Hauptsachewert.*)
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IBRRS 2006, 2603
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2001 - 16 Wx 7/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2602
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2001 - 3 Wx 332/00
Die Rechtskraft einer Entscheidung, in deren Rahmen als Vorfrage festgestellt wird, ein bestimmter Beschluss der Wohnungseigentümer sei gültig und für die Beteiligten bindend, steht einem späteren Antrag auf Feststellung, von dem betreffenden Beschluss "könne keine Rechtswirkung ausgehen", nicht entgegen.*)
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IBRRS 2006, 2599
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 11/01
Teilt ein Eigentümer seine Wohnung zur Vermietung an zwei verschiedene Personen in zwei Wohnungen auf, werden bei den Aufzugskosten zwei Wohnungen berücksichtigt, sofern der Kostenverteilungsschlüssel an die Anzahl der Wohnungen knüpft.*)
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IBRRS 2006, 2598
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 2/01
Sachentscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren unterliegen der materiellen Rechtskraft gemäß § 45 Abs. 2 WEG ebenso wie Urteile im Zivilprozeß.*)
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IBRRS 2006, 2597
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
Ein von den Wohnungseigentümern bestandskräftig gefaßter Beschluß, daß bestimmte Teileigentumseinheiten entgegen der Kostenverteilungsreglung in der Gemeinschaftsordnung mit einer einmaligen Sonderumlage wegen erhöhten Wasserverbrauchs herangezogen werden sollen, ist als vereinbarungswidriger Beschluß nicht nichtig (wie BGH NJW 2000, 3500).*)
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IBRRS 2006, 2596
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2001 - 3 Wx 7/01
1. Im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz können die Wohnungseigentümer bezüglich der Zahlung der Wohngelder "Sammelüberweisungen" verbieten und Einzelüberweisungen unter Angabe der Wohnung, für welche die Zahlung geleistet wird, verlangen.*)
2. Zur Frage einer hinreichenden Bezeichnung der Tagesordnungspunkte und vorgesehenen Beschlussfassungen in der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer.*)
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IBRRS 2006, 2595
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
Dürfen Tiefgaragenstellplätze nach der Gemeinschaftsordnung mit Drahtgitter abgegrenzt werden, so müssen Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen grundsätzlich in Kauf genommen werden.*)
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IBRRS 2006, 2594
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 09.04.2001 - 24 W 6844/00
1. Der Gläubiger eines Abrechnungsguthabens aus der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat Auszahlungsansprüche nur gegen die Gemeinschaft, aber nicht gegen einzelne Miteigentümer. Das gilt erst Recht, wenn bei einzelnen Wohnungseigentümern, die der Gemeinschaft Wohngeld schulden. Ausfälle zu befürchten sind, die erst nach endgültigem Ausfall umgelegt werden dürfen (vgl. BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018).*)
2. Stehen der Gemeinschaft aus einer konkret abgerechneten Wirtschaftsperiode einerseits Nachforderungen gegen einzelne Miteigentümer zu, während sie andererseits einem oder mehreren Miteigentümern Abrechnungsguthaben schuldet, kann die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Mitwirkung an der Realisierung der Abrechnungsguthaben nur darin bestehen, dass entweder der Verwalter zum Einzug der Nachzahlungsbeträge und zur anschließenden Auskehrung der Guthaben veranlasst wird oder dem Guthabengläubiger hinsichtlich der Nachzahlungsbeträge die Einziehungsermächtigung zu Gunsten der Gemeinschaftskasse übertragen wird, nicht aber zur direkten Einziehung an sich selbst (Ergänzung zu Senat, OLGZ 1993, 301 = NJW-RR 1993, 338 = WuM 1993, 91 = WE 1993, 51; NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143 = WE 1995, 213).*)
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IBRRS 2006, 2592
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
Ein Wohnungseigentümer kann für eigene Bemühungen bei Störungen des Wohnungseigentums keinen Aufwendungsersatz verlangen, wenn seinem Vorgehen ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss entgegensteht und die Voraussetzungen des § 679 BGB nicht vorliegen.*)
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IBRRS 2006, 2591
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 93/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2590
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 22.08.2002 - 2Z BR 83/02
Das Gericht ist an die übereinstimmende Erklärung der Erledigung der Hauptsache gebunden.*)
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IBRRS 2006, 2589
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 92/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2587
Prozessuales
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 4/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2583
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 29.08.2002 - 2Z BR 74/02
Der Tatrichter hat zu würdigen, ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung, insbesondere durch die Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage, über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden.*)
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IBRRS 2006, 2582
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/2002
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2580
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 130/01
Dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer ihn beeinträchtigenden baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums kann der den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen.*)
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IBRRS 2006, 2579
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 76/02
Wandelt der kein Wohnungseigtentum verkörpernder Bauträger das Schaufenster eines Teileigentums in eine Eingangstür um, so kann jeder Wohnungseigentümer, sofern aus der Gemeinschaftsordnung keine Duldungspflicht folgt, einen Anspruch auf Beseitigung und Herstellung des ursprünglichen Zustands gegen den Bauträger gerichtlich geltend machen.*)
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IBRRS 2006, 2577
Wohnungseigentum
OLG Köln, Urteil vom 10.09.2002 - 24 U 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2576
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2575
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Fehlt es an dem notwendigen Eigentümerbeschluss oder Verwalterzustimmung, so kann ein Wohnungseigentümer verlangen, das eigenmächtige Veränderungen rückgängig gemacht werden, unabhängig davon, ob es sich um bauliche Veränderungen handelt, die den anderen Wohnungseigentümer in seinen Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigen.*)
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IBRRS 2006, 2574
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 64/02
Sind nach der die Gemeinschaftsordnung einer Eigentumswohnanlage die Kosten der Erneuerung der Tiefgarage, an der Nutzungsrechte bestehen, von den Nutzungsberechtigten allein zu tragen, so gilt diese Regelung auch für die Kosten für die Erneuerung des Tors und der Beleuchtung der Tiefgarage.*)
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IBRRS 2006, 2571
Prozessuales
KG, Beschluss vom 18.09.2002 - 24 W 199/02
1. Übernimmt der Schuldner in einem Prozessvergleich die Vornahme bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, kann der Streit um die Erfüllung nicht im Vollstreckungsverfahren ausgetragen werden, wenn die Beweismittel nicht liquide sind, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist.*)
2. Der Erfüllungseinwand kann auch dann nicht im Vollstreckungsverfahren abschließend beurteilt werden, wenn die Parteien darüber streiten, ob die in dem Prozessvergleich vom Schuldner übernommene Verpflichtung sich nur auf die Durchführung bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen erstreckt oder auf die Herbeiführung eines bestimmten Gewährleistungserfolges gerichtet ist.*)
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IBRRS 2006, 2570
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 18.09.2002 - 2Z BR 39/02
Der Durchsetzung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan und den Bauplänen entsprechenden Zustands können Gründe unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben entgegenstehen.*)
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IBRRS 2006, 2569
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 34/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2559
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2002 - 2 Wx 117/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2558
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2002 - 15 W 77/02
1) Im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist das aus § 14 Nr. 1 WEG fließende Rücksichtnahmegebot die Grundlage für die Interessenabwägung der Beteiligten im Hinblick darauf, welche Abstände Anpflanzungen zur Grenze einer Sondernutzungsfläche einzuhalten haben.*)
2) Im Rahmen dieser Abwägung können die Vorschriften des landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzes im Sinne einer Mindestvorgabe wertend einbezogen werden.*)
3) Die materielle Ausschlußfrist des § 47 NachbG NW findet im Verhältnis der Wohnungseigentümer keine Anwendung. Ein Beseitigungsanspruch kann vielmehr nur aufgrund des bundesrechtlichen Rechtsinstituts der Verwirkung (§ 242 BGB) ausgeschlossen sein.*)
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IBRRS 2006, 2554
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 94/02
Gegen Wohngeldansprüche kann regelmäßig nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden.*)
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IBRRS 2006, 2551
Prozessuales
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2550
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Von einem gewerbsmäßig tätigen Verwalter als Verfahrensbevollmächtigter von Wohnungseigentümern, kann die Kenntnis der formellen Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde erwartet werden.*)
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IBRRS 2006, 2549
Wohnungseigentum
OLG München, Urteil vom 15.11.2002 - 21 U 2401/01
1. Zur Frage der Anpassung der Vergütung aus einem Grundstücksverwertungsvertrag und des Kaufpreises aus einem Kaufvertrag über Wohnungen aufgrund geringerer Wohnflächen als in einer Wohnflächenaufstellung angegeben (hier Anpassung abgelehnt).*)
2. Zur Frage von Schadensersatzansprüchen aus positiver Vertragsverletzung eines Grundstücksverwertungsvertrages über Wohnungen wegen Verschweigens einer behördlichen Auflage zur Anbringung einer Feuerleiter.*)
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IBRRS 2006, 2547
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2002 - 20 W 216/02
Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben. Im Streit mit dem Verwalter über eine Kündigung des Verwaltervertrages bzw. einen Abberufungsbeschluss ist die dem Verwalter (noch) zustehende Vergütung für den Geschäftswert maßgeblich. Liegt diese unter 25.000,00 EUR, kommt eine Ermäßigung nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG noch nicht in Betracht.*)
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IBRRS 2006, 2543
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.12.2002 - 2Z BR 40/02
1. Eine Entscheidung wird in Wohnungseigentumssachen nicht aufgrund der mündlichen Verhandlung gefällt. Deswegen müssen an der Entscheidung nicht alle Richter mitwirken, die der mündlichen Verhandlung beiwohnen.*)
2.Eine im Aufteilungsplan vorgesehene, aber noch nicht hergestellte Wand samt Tür, kann der Wohnungseigentümer errichten.*)
3.Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung zu, sind er und sein Rechtsnachfolger regelmäßig an die Zustimmung gebunden.*)
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IBRRS 2006, 2542
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 2Z BR 118/02
Die inhaltliche Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs obliegt dem Tatrichter. Das Rechtsbeschwerdegericht ist auf eine Rechtsfehlerprüfung der Auslegung beschränkt.*)
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IBRRS 2006, 2541
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 2Z BR 73/02
Wird das herrschende Grundstück einer Grunddienstbarkeit mit einem Grundstück vereinigt, so erstreckt sich die Berechtigung aus der Grunddienstbarkeit formal auf das Gesamtgrundstück aber die Ausübung beschränkt sich auf das ursprünglich herrschende Grundstück.*)
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IBRRS 2006, 2538
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2006 - 4 W 2/06
Dem zum Zeitpunkt der Einlegung der (weiteren) sofortigen Beschwerde als Wohnungsverwalter bereits ausgeschiedenen Verfahrensbeteiligten fehlt im Beschlussverfahren nach § 43 WEG die Beschwerdebefugnis i.S.d. §§ 20, 29 Abs. 4 FGG, soweit das Interesse des früheren Verwalters an der Durchführung des Rechtsmittels nur darin bestehen kann, die Abwehr gegen ihn aus seiner früheren Verwaltertätigkeit gegen evtl. herrührender Regressansprüche vorzubereiten.*)
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IBRRS 2006, 2536
Wohnungseigentum
OLG Schleswig, Beschluss vom 13.01.2004 - 9 W 5/04
Vertritt ein Rechtsanwalt die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Rechtsstreit, kann er den Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 BRAGO verlangen. Die Grundsätze über die Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auf Wohnungseigentümergemeinschaften nicht anwendbar.*)
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IBRRS 2006, 2534
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 117/02
1.Die Vorschusspflicht für Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums und der Verwaltung wird nur durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Gesamtwirtschaftsplan und die Einzelwirtschaftspläne begründet.*)
2.Die Wohnungseigentümer dürfen mehrheitlich über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan beschließen.*)
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IBRRS 2006, 2533
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
Der Aufteilungsplan muß nicht schon bei der Beglaubigung der Teilungserklärung als Anlage mit beigeheftet sein.*)
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IBRRS 2006, 2532
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 106/02
Das Rechtsmittel wird unzulässig, wenn in einer Wohnungseigentumssache der Antragsteller seinen Antrag soweit zurücknimmt, dass der Wert des Beschwerdegegenstands 750 EUR nicht mehr übersteigt.*)
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IBRRS 2006, 2530
Prozessuales
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2004 - 2 Wx 102/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2529
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2006 - 15 W 469/05
1) Ist die Erledigungserklärung des Antragstellers einseitig geblieben und spricht daraufhin das Amtsgericht antragsgemäß durch Beschluss die Erledigung der Hauptsache aus, so beschränkt sich die Beschwer des Antragstellers auf die ihm nachteilige, von ihm mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Kostenentscheidung. Die sofortige Beschwerde ist deshalb gem. § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG unzulässig.*)
2) Der Grundsatz der Meistbegünstigung kann den Rechtsmittelausschluss aus § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG nicht überspielen, auch wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht widerspruchsfrei erscheint.*)
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IBRRS 2006, 2527
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 141/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2522
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
Die Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme ist am Gemeinschaftsinteresse zu messen.*)
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IBRRS 2006, 2520
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.12.2002 - 17 U 91/02
1. Die unterbliebene Einräumung eines Alleinbenutzungsrechts an Kfz-Stellplätzen ist nicht als Sachmangel i.S. von §§ 459, 463 BGB a.F. einzustufen. Vielmehr begründet das Fehlen der ausschließlichen Nutzungsberechtigung eine Rechtsmängelhaftung gem. §§ 434, 437 BGB a.F.*)
2. Ein Anspruch aus culpa in contrahendo ist durch die Vorschriften der §§ 440 Abs. 1, 325, 326 Abs. 1 BGB a.F. nicht ausgeschlossen.*)
3. Zur Berechnung des negativen Interesses, wenn der Geschädigte an einem Vertrag festhalten will, obwohl dieser infolge der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten zu ungünstigen Bedingungen zustande gekommen ist.*)
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IBRRS 2006, 2518
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 15.01.2004 - 2Z BR 240/03
Legt der Verwalter der Einladung zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt seiner Abberufung aus wichtigem Grund ein Schreiben seines Verfahrensbevollmächtigten an ihn bei, in dem der Verwaltungsbeiratsvorsitzende als "klassisch psychologischer Fall" bezeichnet wird, kann dies geeignet sein, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat zu zerstören, und zu einer vorzeitigen Abberufung berechtigen.*)
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