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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11125 Entscheidungen insgesamt

Online seit 13. Februar

IBRRS 2026, 0300
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
„Und" ≠ „oder"!

VK Rheinland, Beschluss vom 03.12.2025 - VK 34/25

1. Maßgeblich für die Auslegung von Vergabebedingungen ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen der ausgeschriebenen Art vertrauten Bieters.*)

2. Schon nach dem allgemeinen Sprachverständnis drängt es sich auf, die Formulierung "und" dahin zu verstehen, dass zwei Personenkreise angesprochen sind.*)

3. Für die reibungslose Abwicklung in organisatorischer Hinsicht ist die berufliche Befähigung des Unternehmers relevant, da er die Abläufe steuert.*)

4. Bei einer GmbH kommt die Verantwortung regelmäßig dem Geschäftsführer zu.*)

5. Der Bieter hat Sinn und Zweck von Forderungen des öffentlichen Auftraggebers nicht zu hinterfragen.*)

6. Bei Nachweisen über berufliche Befähigung von Mitbietern handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.*)

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Online seit 12. Februar

VPRRS 2026, 0031
VergabeVergabe
Vergabeverfahren nach Rüge aufgehoben: Antragsbefugnis entfällt!

VK Rheinland, Beschluss vom 20.08.2025 - VK 23/25

1. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB erfordert die Antragsbefugnis, dass das antragstellende Unternehmen darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Normiert ist durch diese Vorschrift das bei sämtlichen Rechtsschutzverfahren geltende Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses.*)

2. Mit Rügeabhilfe und Verfahrensaufhebung ist die behauptete Rechtsverletzung entfallen.*)

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Online seit 11. Februar

IBRRS 2026, 0311
VergabeVergabe
Vorzeitiger Zuschlag bei besonderem Beschleunigungsinteresse!

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 6 Verg 1/25

1. Die Einreichung eines Antrags nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB auf Wiederherstellung des prozessualen Zuschlagsverbots beim Oberlandesgericht ist auch bei Übermittlung über das besondere Anwaltspostfach formgerecht.*)

2. Es ist zulässig, zunächst allein eine Antragsschrift ohne Begründung einzureichen und die Begründung innerhalb einer selbst gesetzten Frist nachzureichen.*)

3. Für die regelmäßig vorzunehmende summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages sind sämtliche Erkenntnisse heranzuziehen, welche zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung über den Antrag im Eilrechtsschutz bereits vorliegen; eine Beschränkung auf von Anfang an evidente Entscheidungsgrundlagen ist weder im Gesetz angelegt noch sachgerecht.*)

4. Werden für ein Produktmerkmal teilweise sog. A-Kriterien (also zwingende Vorgaben) und teilweise B-Kriterien (also technische Aspekte mit Angebotsspielräumen, welche einer Wirtschaftlichkeitsbewertung unterzogen werden sollen) aufgeführt, so ergibt sich die Notwendigkeit, die Reichweite des jeweiligen Kriteriums - ggf. auch im Wege der Auslegung - zu bestimmen.*)

5. Zur Darlegung erheblicher nachteiliger Folgen der Aufrechterhaltung des prozessualen Zuschlagsverbots im Nachprüfungsverfahren (besonderes Beschleunigungsinteresse).*)

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Online seit 10. Februar

VPRRS 2026, 0029
VergabeVergabe
Wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden!

VK Rheinland, Beschluss vom 09.12.2025 - VK 73/25

1. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.*)

2. Über die in § 134 Abs. 1 GWB enthaltenen Mindestanforderungen hinaus ist es dem öffentlichen Auftraggeber freigestellt, den Bietern andere Informationen an die Hand zu geben.*)

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Online seit 9. Februar

IBRRS 2026, 0291
VergabeVergabe
Wechsel der Verfahrensart nur bei identischem Beschaffungsgegenstand!

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2025 - 6 Verg 3/25

1. Erfolgt die Beschlussfassung der Vergabekammer nach gemeinsamer Beratung in voller Besetzung, so ist es in Sachsen-Anhalt ausreichend, dass der abgesetzte Beschluss vom Vorsitzenden und vom hauptamtlichen Beisitzer unterzeichnet wird.*)

2. Der Zulässigkeit der Wahl des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV nach einem gescheiterten Offenen Verfahren steht es entgegen, wenn der Beschaffungsgegenstand des nachfolgenden Vergabeverfahrens nicht mit demjenigen des vorangegangenen Vergabeverfahrens identisch ist.*)

3. Ein nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 169 Abs. 2 GWB erforderliches besonderes Beschleunigungsinteresse fehlt regelmäßig, wenn sich die aktuelle Dringlichkeit der Beschaffung vor allem daraus ergibt, dass die öffentliche Hand über Jahre hinweg trotz sukzessive anwachsenden Beschaffungsbedarfs keine Haushaltsmittel für eine Abhilfe zur Verfügung gestellt hat und selbst eine Gestattung des vorzeitigen Zuschlags kurzfristige Effekte der Problemlösung nicht erwarten lässt.*)

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Online seit 6. Februar

IBRRS 2026, 0259
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Konkurrenzangebot ist tabu!

VK Rheinland, Beschluss vom 13.10.2025 - VK 14/25

1. Erforderlich (für eine Schadensdarlegung) ist, dass der Antragsteller ausführt, inwiefern sich die vermeintliche Vergaberechtsverletzung auf seine Zuschlagschancen ausgewirkt hat. Die behauptete Vergaberechtsverletzung muss für den Schaden kausal sein. Abstrakte Behauptungen bezüglich Kalkulationshindernissen genügen nicht.*)

2. Ein Bieter kann sich nur dann auf fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel auf seine Rechtsstellung im Verfahren nachteilig auswirken.*)

3. Für den sachlichen Erfolg eines Nachprüfungsantrags ist neben einer Rechtsverletzung erforderlich, dass der Rechtsverstoß die Aussichten des Abtragstellers auf Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt hat.*)

4. Dem Antragsgegner steht bei der Eignungsprüfung ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

5. Die im Rahmen der Auskömmlichkeitsprüfung von der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Aufgreifschwelle entwickelten Grundsätze werden auch nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung weiterhin angewandt.*)

6. Ein Einsichtsrecht in die komplette Vergabeakte besteht nicht.*)

7. Eine Einsichtnahme in konkurrierende Angebote ist i.d.R. ausgeschlossen.*)

8. Die Vergabekammer darf Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt wurde.*)

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Online seit 5. Februar

IBRRS 2026, 0248
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Tochtergesellschaft ist „anderes Unternehmen“!

EuGH, Urteil vom 22.01.2026 - Rs. C-812/24

1. Eine Muttergesellschaft, die für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags auf die Kapazitäten einer Tochtergesellschaft zurückgreifen will, an der sie das gesamte Kapital hält, nimmt die Kapazitäten "anderer Unternehmen" in Anspruch.

2. Eine Muttergesellschaft kann nicht allein deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, weil sie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der Tochtergesellschaft nicht mit dem Angebot vorgelegt hat. Ein solches Versäumnis kann grundsätzlich nachgeholt werden, sofern dem keine nationale Vorschrift entgegensteht und die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben.

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Online seit 4. Februar

IBRRS 2026, 0256
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
NZB

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.06.2024 - 1 VK 3/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2026, 0255
VergabeVergabe
NZB

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.05.2024 - 1 VK 1/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2025, 3300
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf auf Richtigkeit eines Steuerbescheids vertrauen!

VK Bremen, Beschluss vom 16.12.2025 - 13-VK 1/25

Der öffentliche Auftraggeber muss einen von der Umsatzsteuer befreienden Bescheid nicht eigenständig auf seine Rechtmäßigkeit oder steuerrechtliche Tragfähigkeit überprüfen (Anschluss an VK Bund, VPR 2025, 112 = IBR 2025, 479). Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine Umstände vorliegen, die die Unrichtigkeit der Bescheinigung ohne vertiefte rechtliche oder tatsächliche Prüfung als offenkundig erscheinen lassen.

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Online seit 3. Februar

IBRRS 2026, 0160
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Zweifeln an der Leistungsfähigkeit?

VK Bund, Beschluss vom 21.02.2025 - VK 1-4/25

1. Ein Ausschluss des Bieter nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 c) GWB wegen Übermittlung irreführender Informationen kommt in Betracht, wenn ein Bieter zwar ein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, er aber schon bei Angebotsabgabe zumindest in Kauf genommen hat (Vorsatz) oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), dass er das Leistungsversprechen nicht wie angeboten erfüllen können wird.

2. Zwar darf ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich darauf vertrauen, dass Bieter ihre vertraglichen Zusagen auch erfüllen werden. Wenn sich allerdings konkrete Anhaltspunkte für Zweifel ergeben, ist der öffentliche Auftraggeber aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter gehalten, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens zu verifizieren.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber darf grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern die Steuerbefreiung nachweist.

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Online seit 2. Februar

IBRRS 2026, 0158
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Angebot widersprüchlich: Aufklärung vor Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 30.04.2025 - VK 1-28/25

1. Ein Angebot darf wegen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es die ausgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, das Angebot aufzuklären und dem Bieter Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen.

2. Ein Ausschluss scheidet auch dann aus, wenn die Vergabeunterlagen eine Abwehrklausel enthalten, die dazu führt, dass der abweichende bzw. ergänzende Angebotsinhalt nicht Vertragsinhalt wird.

3. Eine unzulässige Änderung eines widersprüchlichen Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist liegt nicht vor, wenn es in dem betreffenden Angebot hinreichende Anhaltspunkte dafür gibt, was der Bieter tatsächlich gemeint hat.

4. Aus Gründen der Transparenz setzt eine ordnungsgemäße Aufklärung erstens voraus, dass diese für die Bieter klar und eindeutig erkennbar eingeleitet wird, und zweitens, dass die zur Aufklärung verwendeten Mittel überhaupt zur Klärung der betreffenden Frage geeignet und aufgrund sachgerechter Erwägungen ausgewählt worden sind.

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Online seit 30. Januar

IBRRS 2026, 0171
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht die Vergabestelle ist zu verklagen, sondern der Auftraggeber!

LG Bremen, Urteil vom 14.01.2025 - 3 O 1463/23

1. Sieht das Angebot des Bieters einen Teleskoplader vor, obwohl nach dem Leistungsverzeichnis eine mobile Krananlage mit 80 Tonnen anzubieten war, ist das Angebot wegen unzulässiger Änderung an der Vergabeunterlagen auszuschließen.

2. Für Gebietskörperschaften ist es üblich, dass in der Regel Behörden als unselbständige Funktionseinheiten oder Eigengesellschaften, die im Vergabe- und im Nachprüfungsverfahren erklärungsbefugt und empfangszuständig sind, handeln. Keinesfalls aber sind oder werden diese dadurch selbst im Rechtssinne öffentliche Auftraggeber, sondern bleiben nur Vergabestellen. Auftraggeber und damit auch passivlegitimiert ist daher stets nur der von ihnen vertretene Verwaltungsträger.

3. Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die (hier) irrtümliche Benennung die falschen, am materiellen Rechtsverhältnisse nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt.

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Online seit 29. Januar

IBRRS 2026, 0139
VergabeVergabe
Bieter muss vergaberechtswidrige Zuschlagskriterien erkennen!

VK Bund, Beschluss vom 31.01.2025 - VK 1-108/24

1. Der Bieter verletzt seine Rügeobliegenheit, wenn er Vergabeverstöße gegen Zuschlagskriterien nicht rechtzeitig rügt, obwohl sie für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter aus dem angesprochenen Bieterkreis bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar waren.

2. Zum allgemeinen und grundlegenden Bieterwissen gehört sowohl, dass Zuschlagskriterien nicht unangemessen sein und einzelne Bieter nicht diskriminieren dürfen, als auch, dass sie hinreichend klar und eindeutig sein müssen.

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Online seit 28. Januar

IBRRS 2026, 0161
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Referenzvorlage trotz gültiger Präqualifizierung?

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2025 - VK 1-112/24

1. Soll nach den Vergabeunterlagen der gültige Eintrag in ein Präqualifizierungsverzeichnis für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis dann ausreichend sei, "sofern im Präqualifikationsverzeichnis drei hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind", genügt die Eintragung als Eignungsnachweis nur im Falle der Vergleichbarkeit der hinterlegten Referenzen.

2. Die Forderung "vergleichbarer" Referenzen verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.

3. Eine Nachforderung inhaltlich geeigneter Referenzen ist bei einem Bieter, der sich ausschließlich auf die im Präqualifikationsverzeichnis für ihn hinterlegten, unzureichenden Referenzen beruft, nicht statthaft.

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Online seit 27. Januar

IBRRS 2026, 0138
VergabeVergabe
Fehlender technischer Wettbewerb ist dezidiert nachzuweisen!

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2025 - VK 1-122/24

1. Sämtliche Ausnahmen von den vorrangig durchzuführenden offenen oder nicht offenen Verfahren sind grundsätzlich eng auszulegen. Dies gilt erst recht, wenn nur mit einem einzigen Unternehmen verhandelt werden soll, ohne dass zuvor überhaupt irgendein wettbewerbliches Verfahren stattgefunden hat.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat das objektive Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen und dabei insbesondere zu begründen, warum es keine vernünftigen Alternativen oder keinen vernünftigen Ersatz gibt. Hierbei sind stichhaltige Belege beizubringen, aus denen sich das Vorliegen der Voraussetzungen ergibt.

3. Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers unterliegt engeren vergaberechtlichen Grenzen als dies bei Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens der Fall ist. Eine Leistungsbestimmung, die zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation führt.

4. Ist eine Fachlosbildung möglich, weil für diese Leistungen ein eigener Markt besteht, kommt eine Gesamtvergabe nur ausnahmsweise in Betracht.

5. Der mit der Umstellung auf ein anderes Produkt verbundene Aufwand und die Notwendigkeit der Schulung des Personals für sich allein rechtfertigt die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine Produktfamilie nicht.

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Online seit 26. Januar

IBRRS 2026, 0150
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Können nur KMU eine unterbliebene Losbildung rügen?

OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2025 - 13 Verg 8/25

1. Zur Anfechtung sog. "Segelanleitungen" der Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde.*)

2. Zur Zurechnung von Wissen arbeitsteilig arbeitender Rechtsanwälte, die mit der Prüfung von Vergabeunterlagen beauftragt worden sind, im Hinblick auf eine Rügepräklusion gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.*)

3. Zur Bildung von Fachlosen und Teillosen bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen.*)

4. Eine vergabefehlerhaft unterbliebene Losbildung kann auch von Unternehmen gerügt werden, die nicht zu kleinen oder mittelständischen Unternehmen zählen.*)

5. Wird das in Aussicht genommene Auftragsvolumen eines Rahmenvertrags ungenau ermittelt, kann ein hieraus resultierendes Kalkulationsrisiko zu einer mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) nicht zu vereinbarenden und daher unzulässigen Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses führen.*)




Online seit 23. Januar

IBRRS 2026, 0142
Mit Beitrag
VergabeVergabe
EuGH verschärft Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen!

EuGH, Urteil vom 15.01.2026 - Rs. C-692/23

Art. 12 Abs. 3 Unterabs. 1 b i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Unterabs. 1 Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzung, dass mehr als 80% der Tätigkeiten der kontrollierten juristischen Person der Ausführung der Aufgaben dienen müssen, mit denen sie von den die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggebern betraut wurde, es in dem Fall, dass diese Voraussetzung anhand des Kriteriums des Umsatzes beurteilt wird und die kontrollierte juristische Person die Muttergesellschaft einer Gruppe ist, erfordert, auch den Umsatz der anderen Einrichtungen dieser Gruppe zu berücksichtigen, und zwar gegebenenfalls auf der Grundlage des konsolidierten Umsatzes, den die kontrollierte juristische Person gem. den Art. 22 und 24 Richtlinie 2013/34/EU zu ermitteln hat.*)




Online seit 22. Januar

IBRRS 2026, 0090
VergabeVergabe
Keine Nachforderung wertungsrelevanter Unterlagen!

VK Bund, Beschluss vom 25.06.2025 - VK 1-36/25

1. Enthält das Angebot eines Bieters nicht alle geforderten Erklärungen, scheidet eine Nachforderung aus, wenn es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die wertungsrelevant sind. Das Angebot ist zwingend auszuschließen; ein Ermessen steht dem öffentlichen Auftraggeber insoweit nicht zu.

2. Für die Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes kommt es zwar auf das Verständnis eines objektiven, fachkundigen und mit der Branche vertrauten Bieters an. Die Angebote der Bieter können aber zumindest als Indiz dafür herangezogen werden, dass alle Bieter die betreffenden Vorgaben tatsächlich auch so verstanden haben.

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Online seit 21. Januar

IBRRS 2026, 0105
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sind Abbruch- und Entsorgungsleistungen getrennt auszuschreiben?

KG, Beschluss vom 08.10.2025 - Verg 2/25

1. Ein Fachlos setzt voraus, dass sich die einzelnen ausgeschriebenen Leistungen der Art und dem Fachgebiet nach abtrennen lassen, wobei maßgeblich darauf abzustellen ist, ob für die jeweilige Leistung ein eigener Markt mit spezialisierten Fachunternehmen besteht.

2. Die einheitliche Vergabe mehrerer Lose (hier: Abbruch- und Entsorgungsleistungen) setzt voraus, dass die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe die für ein dem Gebot der Losaufteilung sprechenden Gründe überwiegen.

3. Weil eine getrennte Beschaffung in aller Regel aufwendiger ist als eine zusammengefasste, kann der mit einer getrennten Beschaffung verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsaufwand das Absehen von einer getrennten Ausschreibung der Leistungen nicht rechtfertigen. Erst wenn ganz untergeordnete Leistungsbestandteile zum Gegenstand einer getrennten Beschaffung gemacht werden müssten (sog. Splitterlos), kann es wirtschaftlich gerecht- fertigt sein, die Beschaffung verschiedenartiger Leistungen zu bündeln




Online seit 20. Januar

IBRRS 2026, 0087
VergabeVergabe
Teilaufhebung eines Loses auch bei Loslimitierung!

VK Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.06.2025 - VK-SH 9/25

1. Die Aufteilung eines Vergabegegenstandes in mehrere Lose hat grundsätzlich zur Folge, dass die Vergabe der einzelnen Lose jeweils für sich zu betrachten ist, sofern nicht gesetzlich anderes vorgeschrieben ist.

2. Die Aufhebung nur eines Loses bei Fortführung der Vergabeverfahren für die übrigen Lose stellt den gesetzlichen Regelfall der teilweisen Aufhebung dar.

3. Aus einer Loslimitierung folgt grundsätzlich nichts anderes.

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Online seit 19. Januar

IBRRS 2026, 0094
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Komplexe und enge Verzahnung der Gewerke rechtfertigt Gesamtvergabe!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2026 - Verg 16/25

1. Wegen des Vorrangs der losweisen Vergabe hat der öffentliche Auftraggeber eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründen nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

2. Der Maßstab der rechtlichen Überprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen ist allerdings beschränkt. Bei seiner Entscheidung hat der öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. Der Kontrolle unterliegt insofern allein, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung beruht, insbesondere nicht willkürlich getroffen ist.

3. Technische Gründe, die eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung rechtfertigen können, sind solche, die eine Integration aller Leistungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig machen. Sie müssen im Auftrag selbst begründet sein und damit im Zusammenhang stehen.

4. Eine ungewöhnlich enge technische und sicherheitsrelevante Verzahnung der einzelnen Gewerke des zu errichtenden (hier: Brücken-)Bauwerks, die über das übliche Maß an Koordinierung und Komplexität bei vergleichbaren Bauvorhaben hinausgeht, stellt einen gewichtigen technischen Grund dar, der eine Gesamtvergabe rechtfertigen kann.

5. Dokumentationsmängel können durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, wenn die Vergabestelle ihre Erwägungen im Laufe des Nachprüfungsverfahrens lediglich ergänzt und präzisiert. Ein Nachschieben tragender Erwägungen und damit wesentlicher Teile des Streitstoffes aber ist unzulässig.

6. Kann eine Vergabeentscheidung im Nachhinein nicht mehr aufgeklärt werden und ist die Begründung nicht nachvollziehbar, führt der Dokumentationsmangel dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, zu wiederholen oder bei schweren Mängeln aufzuheben ist.




Online seit 16. Januar

IBRRS 2026, 0074
VergabeVergabe
Nachverhandlungsverbot ist kein Ausschlusstatbestand!

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2025 - VK 1-30/25

1. Beim Nachverhandlungsverbot handelt es sich im Rahmen der VgV nicht um einen Ausschlusstatbestand. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt "nur" dazu, dass das neue Angebot nicht berücksichtigt werden darf, da es dem Auftraggeber nicht innerhalb der Angebotsabgabefrist vorliegt.

2. Der Angebotsinhalt, an den ein Bieter mit Ablauf der Angebotsfrist und entsprechender weiterer Verlängerung der Bindefrist gebunden ist, ergibt sich zunächst aus seinem allgemeinen Angebotsversprechen. Dieses wird durch die mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen konkretisiert, soweit diese Vertragsbestandteil werden.

3. Die Entscheidung, einen Bieter nicht wegen unzureichender Mitwirkungen an der Angebotsaufklärung auszuschließen, kann rechtmäßig sein.

4. Der öffentliche Auftraggeber muss bei der Preisprüfung "nur" angemessene Aufwände betreiben und kann sich dabei auf Erkenntnisse eines zwar vom Bieter eingeschalteten, aber berufsrechtlich unabhängigen Experten (hier: Wirtschaftsprüfer) stützen.

5. Ein öffentlicher Auftraggeber darf auf das Leistungsversprechen eines Bieters, dass er die ausgeschriebene Vertragspflichten ordnungsgemäß erfüllen wird, grundsätzlich vertrauen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen bestimmte Pflichten nicht schon im Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt sein müssen. Etwas anderes gilt hingegen dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, an der Plausibilität des Leistungsversprechens eines Bieters zu zweifeln. In so einem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens näher aufzuklären.

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Online seit 15. Januar

IBRRS 2026, 0071
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nochmal: "Vergabeberater" dürfen keine Rechtsdienstleistungen erbringen!

LG Gießen, Urteil vom 12.01.2026 - 6 O 41/25

Bei der "Erstellung eines Vertragsentwurfs", der "Aufstellung von Eignungs- und Bewertungskriterien", der "Vorbereitung und Durchführung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens", der "Sicherstellung einer rechtskonformen Durchführung der Vergabe", der "Beratung zu Verfahrensdesign und Verfahrensumsetzung nach UVgO, VgV und/oder GWB", der "Erstellung und Prüfung der Bewerbungsbedingungen als Bestandteil der Vergabeunterlagen und der Beantwortung von Bieterfragen", soweit dies eine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordert, handelt es sich um Rechtsdienstleistungen, die nicht lediglich (erlaubte) Nebenleistungen zur Haupttätigkeit eines "Vergabeberaters" als Beschaffungsdienstleister darstellen.

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Online seit 14. Januar

IBRRS 2026, 0064
VergabeVergabe
Wann ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung wirksam?

VK Sachsen, Beschluss vom 03.04.2025 - 1/SVK/032-24

1. Eine wirksame, freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung setzt unter anderem voraus, dass der öffentliche Auftraggeber bei seiner Bewertung, den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung vergeben zu dürfen, sorgfältig ge-handelt hat und er insofern der Ansicht sein durfte, dass die hierfür geltenden Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.*)

2. Für das Vorliegen der Ausnahmegründe des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV trifft den öffentlichen Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast, das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen unterliegt dabei der vollumfänglichen Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen.*)

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Online seit 13. Januar

IBRRS 2026, 0047
VergabeVergabe
Noch technische Vergabeberatung oder schon Rechtsberatung?

LG Halle, Beschluss vom 18.12.2025 - 8 O 55/25

1. Der öffentliche Auftraggeber handelt widerrechtlich, wenn er nichtanwaltliche Dritte dazu auffordert, Angebote über die Erbringung von unerlaubten Rechtsdienstleistungen abzugeben.

2. Soll der Beschaffungsdienstleister jede Art von Vergabe und jede Art von Leistung umfassend vorbereiten und vergeben, seien es rechtliche Begründungen für verfahrensprägende Entscheidungen (Losbildung, Zuschlagskriterien), komplexe Nachforderungsprüfungen und Aufklärungen sowie umfassende Eignungsprüfungen und Angebotswertungen unter Zugrundelegung unterschiedlicher, selbst zuvor rechtlich geprüfter und eingeführter Kriterien, dann handelt es sich nach Umfang und Inhalt nicht mehr um eine zulässige Nebenleistung zur Haupttätigkeit.

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Online seit 12. Januar

IBRRS 2026, 0043
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie detailliert ist eine Auswahlentscheidung zu dokumentieren?

VK Saarland, Beschluss vom 15.09.2025 - 3 VK 2/25

1. Wird die Auswahlentscheidung zur Vergabenachprüfung gestellt, untersuchen die Nachprüfungsinstanzen gerade auch die Benotung des Angebots des rügenden Bieters als solche und in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten.

2. Auch wenn dem Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zustehen muss, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.

3. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind. Dabei sind die Anforderungen an den Detaillierungsgrad aus Gründen der Nachvollziehbarkeit größer, wenn es um die Dokumentation von Entscheidungen geht, die die Ausübung von Ermessen oder die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums enthalten.

4. Für eine transparente und diskriminierungsfreie Wertung dürfen regelmäßig fehlende Erfahrungen bei erstmaliger Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft nicht als alleiniges Wertungskriterium herangezogen werden. Grundsätzlich darf die Rechtsform eines Bieters kein Kriterium für Zulassung oder Ausschluss sein, es sei denn, dass dies durch sachliche Gründe und zur Gewährleistung der Auftragsdurchführung gerechtfertigt werden kann.

5. Die Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsverletzung dürfen nicht überspannt werden. Wenn ein Bieter keine Möglichkeit hat, zu Anhaltspunkten oder Indizien, die für einen Vergabeverstoß sprechen könnten, vorzutragen, dann ist auch eine Behauptung "ins Blaue hinein" ausreichend.

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Online seit 9. Januar

IBRRS 2026, 0044
VergabeVergabe
Arbeiten nach Schlussrechnungsstellung sind neuer Bauauftrag!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.12.2025 - Rs. C-820/24

Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass das Vorgehen eines öffentlichen Auftraggebers, der den Auftragnehmer mit der Ausführung neuer Bauleistungen in einem anderen als dem im ursprünglichen Auftrag vorgesehenen Gebäude beauftragt, keine Änderung des Bauauftrags während seiner Laufzeit darstellt, wenn

a) die im ursprünglichen Auftrag vereinbarte Ausführungsfrist abgelaufen ist,

b) der Auftragnehmer die ihm nach diesem ursprünglichen Auftrag obliegenden Leistungen zur Zufriedenheit des öffentlichen Auftraggebers erbracht hat und

c) die Schlussrechnung gestellt hat, der öffentliche Auftraggeber aber den in der Rechnung festgesetzten Preis noch nicht gezahlt hat.

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Online seit 8. Januar

IBRRS 2026, 0037
VergabeVergabe
Sittenwidrige Zuschlagserteilung nur bei kollusivem Zusammenwirken!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.04.2025 - 3194.Z3-3_01-25-10

1. Umstände, die einen Vertrag mit dem Makel der Sittenwidrigkeit behaften, liegen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen vor. Eine Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts gehandelt und überdies kollusiv, also zum Nachteil eines Dritten, etwa eines Konkurrenten des Auftragnehmers, mit dem Auftragnehmer zusammengewirkt hat (hier verneint).

2. Ein nach wirksamer Zuschlagserteilung gestellter Nachprüfungsantrag ist somit nicht statthaft und führt zur Unzulässigkeit des Antrags. Ein nicht wirksam erteilter Zuschlag beendet das Vergabeverfahren dagegen nicht und steht insofern auch nicht der Zulässigkeit eines erhobenen Nachprüfungsantrags entgegen.

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Online seit 7. Januar

IBRRS 2026, 0027
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Laufzeitverlängerung führt zur Neuausschreibung!

VK Bund, Beschluss vom 26.05.2025 - VK 2-31/25

1. Eine wesentliche, zur Neuausschreibung des Auftrags verpflichtende Änderung des Vertrags kann auch darin liegen, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert wird.

2. Die Möglichkeit der Nachprüfung ist grundsätzlich jedem europaweiten Vergabeverfahren immanent und muss vom öffentlichen Auftraggeber einkalkuliert werden. Es handelt sich daher regelmäßig um einen vorhersehbaren Umstand.




Online seit 6. Januar

IBRRS 2026, 0022
VergabeVergabe
Streitwert bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2025 - 13 B 102/25

Zum Streitwert eines auf der Grundlage von § 13 RettG-NW durchgeführten Auswahlverfahrens.

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Online seit 5. Januar

IBRRS 2025, 3304
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VergabeVergabe
Nur "bindende" Vorgaben zwingend einzuhalten!

OLG Jena, Beschluss vom 19.11.2025 - Verg 4/25

1. Bei einem Planungswettbewerb auf Grundlage der RPW 2013 führt die fehlende Bezeichnung von Vorgaben als bindend grundsätzlich dazu, dass diese keinen bindenden Charakter mit Ausschlussfolge aufweisen.

2. Vorgaben können nicht nachträglich als bindend qualifiziert werden.




Online seit 2. Januar

IBRRS 2025, 3254
VergabeVergabe
"Dringlichkeitsvergabe" bedarf eingehender Dokumentation!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.11.2025 - VK 1-56/25

1. Die Entscheidung, ob der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV eröffnet ist, prognostiziert der öffentliche Auftraggeber anhand gesicherter Erkenntnisse. Hierbei kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann.*)

2. Allerdings ist anerkannt, dass der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV auf Grund seines Ausnahmecharakters und seiner wettbewerbshemmenden Wirkung eng auszulegen ist.*)

3. Dabei vollzieht sich die Nachprüfung anhand der dokumentierten Gründe und Erwägungen.*)

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Online seit 24. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3148
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verfahrensaufhebung wegen interner Gründe?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2025 - VgK-10/2025

1. Der öffentliche Auftraggeber darf abstrakte Bewertungsschemata verwenden, muss deren Unwägbarkeiten für die Bieter aber durch eine vertiefte Dokumentation ausgleichen.

2. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens setzt nicht voraus, dass die Änderung dem öffentlichen Auftraggeber weder vorher bekannt noch für ihn vorhersehbar noch von ihm zu vertreten ist. Der öffentliche Auftraggeber darf die (Teil-)Aufhebung vielmehr auch auf interne Gründe stützen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann von einem Beschaffungsvorhaben jederzeit und auch dann Abstand nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn er erhebliche Einsparungen ermöglicht.

4. Die abgelaufene Rechtsmittelfrist verhindert den Vortrag eines Sachverhalts im Nachprüfungsverfahren selbst dann, wenn der konkrete Gegenstand der Rügezurückweisung durch einen neuen Sachverhalt überlagert worden ist.

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Online seit 23. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3147
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Bieter muss schlauer sein als ChatGPT!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2025 - VgK-14/2025

1. Nach § 21 VgV ist bei Rahmenverträgen das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben. Es braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.

2. Öffentliche Auftraggeber können sich so lange auf die Rechtmäßigkeit einer gültigen Vorschrift berufen, wie kein Vertragsverletzungsverfahren der EU abgeschlossen oder zumindest eingeleitet worden ist

3. Wenn der Bieter die rechtliche Prüfung der Vergabeunterlagen durch ein Large Language Model (hier: ChatGPT 4.5) durchführen lässt, gehen Fehler dieses Moduls zulasten des Bieters.

4. Auch in Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ist die Rüge frühestmöglich, also grundsätzlich nicht erst in der Angebotsphase, sondern bereits im Teilnahmewettbewerb zu erheben. Etwas anderes kann gelten, wenn der öffentliche Auftraggeber die Angebotsinformationen zweistufig veröffentlicht.

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Online seit 22. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3210
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss bei nur geringfügiger Ersatzvornahme!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.05.2025 - VgK-17/2025

1. Die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, liegt bei Liefer- und Dienstleistungen bei 20%. Der öffentliche Auftraggeber kann aber auch unterhalb dieser Schwelle ein Prüfverfahren einleiten.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss die erforderlichen Informationen über die konkrete Preisbildung vom betreffenden Bieter verlangen. Trägt der Bieter durch nachvollziehbare Angaben zur Aufklärung bei, ist der Auftraggeber nicht per se gehindert, den Zuschlag sogar auf ein Unterkostenangebot zu erteilen.

3. Der Ausschluss wegen erheblich oder fortdauernd mangelhafter Erfüllung bei einem früheren Auftrag erfordert eine nachweisliche Schlechtleistung. Bestehen begründete Zweifel, ist die Nachweislichkeit nicht gegeben. Erforderlich sind konkrete, objektivierbare Anhaltspunkte für Verfehlungen, nicht jedoch eine rechtskräftige Feststellung der Pflichtverletzung

4. Als "vergleichbare Rechtsfolge" nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kommt grundsätzlich auch eine Ersatzvornahme in Betracht, sofern diese nicht nur - im Verhältnis zum Gesamtauftragswert - geringfügig ist.

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Online seit 19. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3176
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Knappe Begründung der Gesamtvergabe kann ausreichen!

VK Saarland, Beschluss vom 03.07.2024 - 3 VK 2/24

1. Die Gesamtvergabe mehrerer Teil- oder Fachlose ist zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Als Ausnahmetatbestand ist dies eng auszulegen. Die Gründe für die Erforderlichkeit einer Gesamtvergabe sind zu dokumentieren.

2. Bei einem Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags müssen die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages zwar nicht in jedem Fall Gegenstand der Abwägung sein. Sind diese jedoch bereits gut einzuschätzen, sind sie bei der Entscheidung von maßgeblichem Gewicht. Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich zwar teilweise zulässig, aber unbegründet, muss das Interesse des Antragstellers an der Aufrechterhaltung seines Primärrechtsschutzes im Regelfall hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten.

3. Ist der Auftraggeber für die Finanzierung des Bauvorhabens auf fristgebundene Fördermittel angewiesen, kann die Gestattung des Zuschlags sachgerecht sein, um die Aufhebung der Ausschreibung wegen Unbezahlbarkeit zu vermeiden.




Online seit 18. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3241
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im Sektorenbereich sind unvollständige Angebote auszuschließen!

VK Bund, Beschluss vom 30.10.2025 - VK 2-81/25

1. Ein Sektorenauftraggeber kann im Fall unvollständiger Angebote im Rahmen die fehlenden Unterlagen nachfordern. Diese "sind" vom betroffenen Bieter binnen der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzureichen.

2. Reicht der Bieter die fehlenden Unterlagen nicht binnen der vom Auftraggeber gesetzten Frist nach, ist das Angebot unvollständig und in der Wertung nicht berücksichtigungsfähig. Ein Frei- bzw. Spielraum des Sektorenauftraggebers besteht insofern nicht.

3. Eine nachträgliche Zulassung verspätet nachgereichter Unterlagen ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der übrigen Wettbewerber.




Online seit 17. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3163
VergabeVergabe
Feststellungsinteresse ist gesondert zu begründen!

VK Saarland, Beschluss vom 20.08.2025 - 3 VK 2/24

1. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nur zulässig, soweit ein Feststellungsinteresse besteht und die beantragte Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

2. Das Feststellungsinteresse bedarf einer eigenen, gesonderten Begründung durch den Bieter. Der Vergabekammer ist es verwehrt, eine etwaige Begründung des für die Zulässigkeit des Feststellungsantrages notwendigen Feststellungsinteresses von Amts wegen aus dem Vorbringen zum Nachprüfungsantrag herzuleiten und zu prüfen.

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Online seit 16. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3178
VergabeVergabe
Kein Zuschlag auf das Erstangebot nach durchgeführten Verhandlungen!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.01.2025 - 3194.Z3.3_01-24-42

1. Wurden bei einem Verhandlungsverfahren Verhandlungen geführt und anschließend finale Angebote angefordert, so müssen bei einer Rückversetzung des Verfahrens vor die Abforderung der Erstangebote erneut finale Angebote angefordert werden.*)

2. Von einem Vorbehalt, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn keine Verhandlungen stattgefunden haben. Daran muss sich der öffentliche Auftraggeber auch bei einer Rückversetzung festhalten lassen, da die eingereichten Erstangebote mit der Einladung zu Verhandlungsgesprächen als abgelehnt gelten und auch nach einer Rückversetzung nicht mehr bezuschlagt werden können.*)

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Online seit 15. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3177
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kalkulierter Zeitaufwand unzureichend: Angebot ist auszuschließen!

VK Bund, Beschluss vom 15.10.2025 - VK 2-83/25

1. Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Frage, ob ihm der Gesamtpreis (einschließlich sämtlicher Optionen) eines Bieters ungewöhnlich niedrig erscheint, grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum zu.

2. Der Einschätzungsspielraum verdichtet sich zu einer Pflicht zur Durchführung einer Auskömmlichkeitsprüfung, wenn die Aufgreifschwelle von mindestens 20% zwischen dem Angebotspreis und dem nächsthöheren Angebotspreis überschritten wird; Bezugspunkt kann auch die Auftragswertschätzung des öffentlichen Auftraggebers sein.

3. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der öffentliche Auftraggeber bei einem Auftrag über Ingenieurleistungen mit einem vorgesehenen HOAI-Berechnungshonorar die Angemessenheit des Gesamtpreises in der Weise prüft, dass er den vom Bieter kalkulierten Zeitaufwand für die Auftragsdurchführung dem - nach einer plausiblen Schätzung des öffentlichen Auftraggebers - objektiv erforderlichen Zeitaufwand gegenüberstellt.




Online seit 12. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3146
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VergabeVergabe
Isolierte Aufhebung eines Loses nur bei Trennbarkeit von übrigen Losen!

OLG Schleswig, Urteil vom 21.11.2025 - 54 Verg 4/25

Die Teilaufhebung der Ausschreibung für ein Vergabelos ist vergaberechtswidrig, wenn die Ausschreibung aufgrund von Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers in den Vergabeunterlagen (hier einer "Loslimitierung") nicht von der Ausschreibung für ein weiteres Los abtrennbar ist.*)

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Online seit 11. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3153
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bekanntgemachte Mindestkriterien sind einzuhalten!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.07.2025 - 1 VK 7/25

1. Die Maßstäbe für die Bewertung von Referenzen, die im Vergabevermerk verwendet werden, müssen mit den Kriterien übereinstimmen, die in der EU-Bekanntgabe und in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wurden. Der öffentliche Auftraggeber handelt deshalb vergaberechtswidrig, wenn er sich bei der Bewertung nicht an die in der EU-Bekanntgabe gesetzten Mindestkriterien hält, sondern andere Bewertungskriterien heranzieht.

2. Die Kriterien müssen hinreichend bestimmt und eindeutig sein, d.h. bei den regelmäßig nicht selbsterklärenden Begriffen sind Erläuterungen erforderlich, um allen fachkundigen Bietern ein gleiches Verständnis zu vermitteln. Anstelle von Erläuterungen können auch Unterkriterien oder Bewertungsmethoden aufgeführt werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot schon dann, wenn eine Bewertungsmatrix dazu führt, dass Angebote unterschiedlich eingestuft werden, die keine gravierenden Unterschiede aufweisen.

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Online seit 10. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3076
VergabeVergabe
Auftragswert bei Interimsauftrag über Unterhaltungsleistungen?

VK Bund, Beschluss vom 02.10.2025 - VK 1-86/25

Zum Wert eines Interimsauftrags für Unterhaltungsarbeiten ist der Gesamtwert dieser regelmäßig auszuführenden Unterhaltungsarbeiten ("Hauptauftrag") selbst bei bestehendem funktionalen und technischen Zusammenhang nicht hinzuzurechnen, wenn dieser Zusammenhang wegen eines bestehenden Zuschlagsverbots objektiv unterbrochen ist.

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Online seit 9. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3104
VergabeVergabe
Anforderungen an den „Betrauungsakt" bei Inhouse-Vergaben?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2025 - Verg 27/24

1. Für für die Betrauung mit der Ausführung einer Aufgabe i.S.v. § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB ist es erforderlich, dass die öffentlichen Auftraggeber der von ihnen kontrollierten juristischen Person eine eigene bisher in ihren Bereich fallende Aufgabe durch einen erkennbaren und inhaltlich festgelegten Akt zur Ausführung übertragen, ohne dass es hierzu eines Hoheitsakts oder eines Vertragsschlusses bedarf.

2. Institutionelle und projektbezogene Fördermittel stellen keinen Umsatz und keine Kostenerstattung für Tätigkeiten dar, die der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen die kontrollierte juristische Person von den kontrollierenden öffentlichen Auftraggebern betraut wurde, wenn die aufgrund der Zuwendungen erfolgenden Forschungen keine Tätigkeiten sind, die der kontrollierten juristischen Person von den kontrollierenden öffentlichen Auftraggebern übertragen worden sind.

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Online seit 8. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3126
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kündigungsgrund streitig: Hohe Hürden für Bieterausschluss!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.04.2025 - VgK-11/2025

1. Beginnt der Bestbieter im Einvernehmen mit dem öffentlichen Auftraggeber bereits vor Ablauf der Wartefrist und vor Zuschlagerteilung mit der Ausführung der Leistungen, handelt es sich um eine vergaberechtswidrige De-facto-Vergabe.

2. Die Dokumentation des Ausschlusses eines Bieters wegen erheblich oder fortdauernd mangelhafter Erfüllung bedarf einer angemessenen Darlegung des Sachverhalts, der zur Kündigung geführt hat, und der Abwägung zwischen den Interessen und der Position des öffentlichen Auftraggebers wie auch eine Auseinandersetzung mit der konträren Position und den Interessen des Bieters.

3. Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist eine Anhörung des Bieters durchzuführen.

4. Nach niedersächsischem Landesrecht sind öffentliche Auftraggeber bei einer Abweichung von mindestens 10% zum nächsthöheren Angebot zur Prüfung verpflichtet, ob der Angebotspreis unangemessen niedrig ist.

5. Die vorherige Ausführung von Bauleistungen für das gleiche Bauvorhaben aufgrund einer Direktvergabe führt jedenfalls dann nicht zu einem den Wettbewerb verzerrenden Informationsvorsprung, wenn die Leistungen geringfügig waren und nicht Bestandteil der verfahrensgegenständlichen Ausschreibung sind.




Online seit 5. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3100
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Losentscheid bei gleich geeigneten Bewerbern?

VK Südbayern, Beschluss vom 31.10.2025 - 3194.Z3-3_01-25-56

1. Auch bei Verhandlungsfahren mit Teilnahmewettbewerben für Architekten- und Ingenieursleistungen ist eine festgelegte Höchstzahl nach § 51 Abs. 1 Satz 2 VgV verbindlich und darf nicht überschritten werden.*)

2. Die Sonderregelung § 75 Abs. 6 VgV gestattet lediglich, die Auswahl unter den verbleibenden, gleich geeigneten Bewerbern durch Los zu treffen, was aufgrund der zufälligen Auswahl den sonst streng eignungs- und leistungsbezogenen Auswahlkriterien des Vergaberechts fremd ist.*)

3. Aus § 75 Abs. 6 VgV kann nicht entnommen werden, dass der öffentliche Auftraggeber ein Wahlrecht hat, zwischen einer Auslosung des letzten freien Platzes und der nachträglichen Verbreiterung des Wettbewerbs durch Aufforderung weitere Bieter zur Angebotsabgabe frei auszuwählen.*)




Online seit 4. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3101
VergabeVergabe
Essensversorgung für KiTa: Auftrag oder Konzession?

VK Sachsen, Beschluss vom 28.05.2025 - 1/SVK/033-24

1. Bei der Erbringung von Verpflegungsleistungen in Kitas trägt der Auftragnehmer im Regelfall nur ein unwesentliches Betriebsrisiko. Deshalb handelt es sich dabei um einen Auftrag und nicht um eine Konzession.*)

2. Eine Dreieckskonstellation zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Dritten Vertragspartnern, die unmittelbar an den Auftragnehmer leisten, ist zwar typisch für eine Konzession, aber kein konstituierendes Merkmal.*)

3. Es ist in Bezug auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB anerkannt, dass nicht nur die den Verstoß begründenden Tatsachen erkannt werden können müssen, sondern daraus ableitend auch die rechtliche Beurteilung als Vergaberechtsverstoß. Die Norm des § 30 Abs. 3 VgV ist an sich schon schwer und nur in Zusammenhang mit Richtlinienbestimmungen verständlich, so dass es nach Auffassung der Vergabekammer ausgeschlossen ist, dass ein objektiver Durchschnittsbieter aus dem betroffenen Bieterkreis hätte rechtlich erkennen können, dass ein Verstoß gegen § 30 Abs. 3 VgV vorliegen könnte.*)

4. Die gemeinsame Vergabe mehrerer oder aller Lose nach § 30 Abs. 3 VgV kommt von vornherein nur in Betracht, wenn in der Auftragsbekanntmachung angegeben wurde, dass der Auftraggeber sich diese Möglichkeit vorbehält und die Lose oder Losgruppen angegeben sind, die kombiniert werden können.*)

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Online seit 3. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3077
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwangskauf von DIN-Normen vom „Ausbeuth-Verlag" ist hinzunehmen!

VK Bund, Beschluss vom 17.10.2025 - VK 1-90/25

1. Die Feststellung der Abweichung eines Bieterangebots von den in den Vergabeunterlagen gemachten Vorgaben setzt voraus, dass der Gegenstand und Inhalt der Leistung eindeutig beschrieben sind und die am Auftrag interessierten Unternehmen klar erkennen können, wann jeweils die Grenze zu einer inhaltlichen Änderung der Leistungsanforderungen des Auftraggebers überschritten ist.

2. Eine "ca."-Angabe begründet keine Unklarheit der Vergabeunterlagen, wenn der zulässige Toleranzrahmen hinreichend konkretisiert wird (hier bejaht).

3. Dass DIN-Normen aufgrund der Urheberrechte der Normungsorganisation nur gegen Entgelt erhältlich sind, verstößt nicht gegen Vergaberecht.

4. Die Angabe einer längeren als der gesetzlichen Frist im Informationsschreiben löst eine Bindung des Auftraggebers an die mitgeteilte längere Frist über den frühesten Zeitpunkt des Zuschlags aus und verletzt Bieter nicht in ihren Rechten.




Online seit 2. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3079
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Planungswettbewerb ist kein (vergabe-)rechtsfreier Raum!

VK Thüringen, Beschluss vom 20.06.2025 - 5090-250-4004/67

1. Planungswettbewerbe, die einem Verhandlungsverfahren vorgeschaltet sind, können der Nachprüfung unterliegen (hier bejaht).

2. Auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen wurde, kann in seinen Rechten verletzt sein. Das kann bei einem Planungswettbewerb anzunehmen sein, wenn (auch) die Preisträger wegen Nichteinhaltung bindender Auslobungsvorgaben nicht zum weiteren Wettbewerb hätten zugelassen werden dürfen.

3. Das Preisgericht ist in seiner Entscheidung nicht vollkommen frei, sondern muss sich an die aufgestellten Verfahrensregeln halten. Überprüfbar sind somit die formalen Bedingungen und bindenden Vorgaben des Auslobers, die vom Preisgericht zwingend einzuhalten sind.

4. Bearbeiter, die die gesteckten Grenzen nicht einhalten, könnten sich gegenüber den übrigen Bewerbern einen den Wettbewerb verzerrenden Gestaltungsspielraum verschaffen, der sie erst in die Lage versetzt, einen ansprechenden Entwurf einzureichen.

5. Das Preisgericht hat die Wettbewerbsarbeiten nach dem Stand der Preisgerichtssitzung zu beurteilen und nicht danach, wie eine Wettbewerbsarbeit nach einer Überarbeitung aussehen könnte.