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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1336 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 0539
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Widersprechende Sachverständigengutachten, Berufsunfähigkeit

BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - IV ZR 190/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0517
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gutachten widersprechen sich: Was muss das Gericht tun?

BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZR 96/10

Hat das Berufungsgericht einen anderen Sachverständigen als das erstinstanzliche Gericht eingeschaltet und beurteilt dieser die Beweisfrage anders als der frühere Gutachter, hat es zumindest dem Antrag einer Partei auf Ladung dieses (neuen) Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn es das zuletzt eingeholte Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, IBR 2007, 533 = NJW-RR 2007, 1294, und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, IBR 2009, 619 = NJW-RR 2009, 1361).*)

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IBRRS 2011, 0484
ProzessualesProzessuales
Wiederholte Ablehnung wg. Befangenheit: Verschleppungsabsicht?

OLG München, Beschluss vom 07.12.2010 - 1 W 2410/10

Die Auseinandersetzung mit dem Ergebnis eines Gutachtens und die Frage, ob weitere Gutachten einzuholen sind, ist eine Frage, die in dem weiteren Verlauf des Prozesses und ggfs. in den Rechtsmittelinstanzen zu klären ist. Eine Partei, die wiederholt die Auseinandersetzungen über Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme auf die Ebene von Ablehnungsgesuchen verlagert, handelt rechtsmissbräuchlich und in der Absicht, das Verfahren zu verzögern.

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IBRRS 2011, 0483
ProzessualesProzessuales
Erstattungsfähige Kosten des Privatsachverständigen

OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2011 - 2 W 8/11

Die Kosten eines von dem Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts eines lediglich vorgetäuschten Unfalls eingeholten Privatgutachtens sind nur dann erstattungsfähig im Sinne von § 91 ZPO, wenn im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht des Versicherungsbetrugs vorlagen und wenn das Gutachten bzw. die Erkenntnisse des Sachverständigen in den Prozess eingeführt werden.*)

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IBRRS 2011, 0416
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schlüssiger Verzicht auf Anhörungsrecht in mündl. Verhandlung

KG, Beschluss vom 02.11.2010 - 12 U 48/10

1. Das Gericht ist nicht gehalten, den auf Antrag einer Partei zur Erläuterung seines Gutachtens geladenen Sachverständigen, der am Erscheinen verhindert war, erneut zu laden, wenn es das Gutachten (zur Behauptung des Beklagten, sein Fahrzeug habe im Unfallzeitpunkt gestanden), nicht mehr für entscheidungserheblich hält (weil nur die Dauer der Standzeit erheblich sei, die durch ein Gutachten nicht zu klären ist).

2. Hat das Gericht dies der beweisbelasteten Partei rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung mitgeteilt und verhandelt die Partei, ohne zuvor einen erneuten Antrag auf Ladung des Sachverständigen zu stellen, so liegt darin ein schlüssiger Verzicht auf dessen Anhörung und die Partei kann im Berufungsverfahren keinen Verfahrensfehler des Erstgerichts geltend machen.*)

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IBRRS 2011, 0403
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheit des Sachverständigen durch Telefonat mit Partei?

OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2010 - 11 W 83/10

Führt ein Sachverständiger Telefongespräche mit einer Partei, so kann dies die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, sofern die Gespräche nicht offengelegt werden oder in ihnen der Inhalt des Gutachtens erörtert wird.

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IBRRS 2011, 0290
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten: Erstattung nur bei erkennbarer Verwertung?

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

Lehnt das Landgericht in der Beschwerdeentscheidung die prozessuale Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten grundsätzlich ab, muss es die Rechtsbeschwerde zulassen.

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IBRRS 2011, 0270
SachverständigeSachverständige
Schadensrecht - Ersatz von Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert

BGH, Urteil vom 14.12.2010 - VI ZR 231/09

Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.*)

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IBRRS 2011, 0237
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Keine Steuerbefreiung für Entschädigungen des Sachverständigen

FG Münster, Urteil vom 24.06.2010 - 3 K 3556/06

Entschädigungen eines gerichtlichen Sachverständigen nach §§ 3, 4 ZSEG sind weder nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG noch nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerbefreit.

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IBRRS 2011, 0233
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Überprüfung der Erforderlichkeit der berechneten Zeit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 6 W 168/09

1. Der Sachverständige hat dann keinen Anspruch auf Vergütung, wenn das Gutachten unverwertbar ist und der Sachverständige die Unverwertbarkeit verschuldet hat. Der Entschädigungsanspruch kann auch versagt werden, wenn das Gutachten zeigt, dass der Sachverständige nicht über die zur Beurteilung der Beweisfrage erforderlichen Sachkenntnisse verfügt. Unvollständigkeit bzw. die Notwendigkeit der Korrektur und Ergänzung eines Gutachtens reichen noch nicht aus, um den Vergütungsanspruch zu verwirken.

2. Für den Nachweis der Erforderlichkeit des abgerechneten Zeitaufwands reicht nicht immer aus, dass der Sachverständige Angaben dazu macht, welche Zeit er für welche Tätigkeiten aufgewandt hat.

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IBRRS 2011, 0162
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Neue Beurteilungen eines med. Sachverständigen im Termin

BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - VI ZR 25/09

Gibt der medizinische Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten ab, so ist den Parteien unter dem Blickpunkt des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Dabei sind auch Ausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz zur Kenntnis zu nehmen und die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, sofern die Ausführungen Anlass zu weiterer tatsächlicher Aufklärung geben.*)

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IBRRS 2011, 0139
SachverständigeSachverständige
Zur Besorgnis der Befangenheit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 12 W 54/10

1. Nach § 406 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Nicht erforderlich ist, dass der Sachverständige tatsächlich parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an seiner Unparteilichkeit hat. Entscheidend ist, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu begründen. So kann die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen durch beleidigende, herabsetzende oder unsachliche Äußerungen gegenüber einer Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten begründet sein, ebenso wenn der Sachverständige auf Einwendungen gegen sein Gutachten unsachlich oder mit unangemessener Schärfe reagiert oder er bei einer durch Privatgutachten unterlegten Kritik gegen sein Gutachten abqualifizierende Äußerungen über den Privatgutachter tätigt.

2. In Arzthaftungssachen, in denen der Richter im besonderen Maße der Hilfe von Sachverständigen bedarf, ist jedoch zu berücksichtigen, dass es angesichts der Komplexität der Materie erforderlich ist, das Ausmaß des ärztlichen Fehlers so klar zu beschreiben, dass dieses auch für den medizinischen Laien deutlich wird. Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird.

3. Die Äußerungen eines Sachverständigen, er halte eine Handlung "sogar für kriminell", überschreiten noch nicht die Grenze zu einer beleidigenden Herabsetzung. Bei verständiger Würdigung der hier vorliegenden Umstände kann die Verwendung des Begriffes "kriminell" durch den Sachverständigen noch nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung

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IBRRS 2011, 0137
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Zur Vergütung der Hilfskräfte des Sachverständigen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.12.2010 - 13 W 41/09

1. Kosten für Hilfskräfte sind gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG erstattungsfähig. Die Aufwendungen für die Hilfsperson müssen notwendig gewesen sein, wobei der Sachverständige insoweit ein nur auf einen etwaigen Missbrauch nachprüfbares pflichtgemäßes Ermessen ausüben darf.

2. Im Rahmen dieser Fragestellung ist das Gericht befugt, den berechneten Zeitaufwand des Sachverständigen unter Anlegung objektiver Maßstäbe nachzuprüfen. Dabei sind der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang seines Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen. Hierbei hat das Gericht grundsätzlich von der Richtigkeit der Angaben des Sachverständigen auszugehen.




IBRRS 2011, 0101
SachverständigeSachverständige
Erstattungsfähigkeit von Lichtbildern

LG Konstanz, Beschluss vom 29.12.2010 - 62 T 125/10

1. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 JVEG sind gesondert zu ersetzen die zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erforderlichen Lichtbilder oder an deren Stelle tretende Ausdrucke.*)

2. Für die Erstattungsfähigkeit von Lichtbildern reicht es nach dieser Vorschrift aus, wenn die Lichtbilder angefertigt und auf dem PC gespeichert wurden, ein Ausdruck der Lichtbilder ist nicht erforderlich.*)

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IBRRS 2011, 0081
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Festsetzung der Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZR 14/10-1

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2010

IBRRS 2010, 4794
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Überschreiten des Gutachtenauftrags: Befangen!

OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2010 - 3 W 153/10

Die Annahme einer Befangenheit des Sachverständigen kann es aus Sicht einer Partei rechtfertigen, wenn dieser eigenmächtig die Grenzen seines Gutachterauftrages überschreitet.*)

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IBRRS 2010, 4790
SachverständigeSachverständige
Zur Erstattungsfähigkeit der Steuerberaterkosten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2010 - 24 W 47/10

Steuerberatungskosten kann eine Partei nur dann als notwendige Prozesskosten erstattet verlangen, wenn sie zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten der Hilfe eines Steuerberaters bedarf.*)

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IBRRS 2010, 4644
SachverständigeSachverständige
Haftung wegen falscher Wertermittlung

LG Wiesbaden, Urteil vom 15.04.2010 - 8 S 1/10

1. Maßgebend für die Pflichten des Sachverständigen bei Erstellung des Sachverständigen ist der Inhalt des Vertrags zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Sachverständigen und der Geschädigten einbezogen.*)

2. Der Sachverständige darf bei der Schätzung des Restwerts auf denjenigen Kaufpreis abstellen, der auf dem allgemeinen regionalen Markt für das unfallbeschädigte Kraftfahrzeug zu erzielen war. Hierbei genügt die Einholung von drei Angeboten als Schätzungsgrundlage.*)

3. Dem Sachverständigen obliegt ein gewisser Beurteilungsspielraum, der es ihm auch ermöglichen muss, aus eigener Sach- und Fachkunde zu beurteilen, ob er Angebote für seriös oder für völlig überzogen hält.*)

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IBRRS 2010, 4620
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlerhaftes Baugrundgutachten

OLG Dresden, Urteil vom 08.08.2007 - 13 U 417/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4557
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beauftragung eines anderen Sachverständigen in Berufung

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10

1. Zur Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer Forstwirtschaft.*)

2. Die Frage, ob das Berufungsgericht die sachlichen Voraussetzungen für die Beauftragung eines anderen Sachverständigen nach § 412 Abs. 1 ZPO zu Recht als gegeben angesehen hat, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht.*)

3. Das Recht der Prozessparteien, die Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu verlangen, bezieht sich nicht auf einen früheren - gleichsam "abgelösten" - Sachverständigen, dessen Gutachten der Tatrichter für ungenügend erachtet und deshalb zum Anlass genommen hat, gemäß § 412 Abs. 1 ZPO einen anderen Sachverständigen zu beauftragen.*)

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IBRRS 2010, 4498
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines eigenen Befangenheitsantrags: Rechtsmittel?

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2010 - 4 W 641/10

Einem gerichtlich bestellten Sachverständigen steht gegen einen sein Gesuch auf Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit zurückweisenden Beschluss ein Rechtsmittel nicht zu.

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IBRRS 2010, 4487
ProzessualesProzessuales
Keine Befangenheit bei beruflichen Kontakten!

OLG München, Beschluss vom 08.11.2010 - 1 W 2337/10

Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich noch nicht daraus ergeben, dass zwischen ihm und einer Partei beruflichen Kontakte bestehen und sowohl Sachverständiger als auch die Partei als Experten in ihrem Fachgebiet an dem wissenschaftlichen Austausch auf Tagungen und in Veröffentlichungen teilnehmen. Es müssen vielmehr darüber hinaus gehende persönliche oder enge fachliche Bindungen vorhanden sein. Die Grenze zu nicht zu beanstandenden beruflich bedingten Kontakten ist jedenfalls dann überschritten, wenn der Sachverständige bei einer Partei seine Facharztausbildung absolviert hat und der Sachverständige und die Partei gemeinsam veröffentlichen.*)

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IBRRS 2010, 4408
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einholung einer neuen Begutachtung

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2009 - 1 W 646/09

Die Einholung einer neuen Begutachtung hängt davon ab, dass das Gericht das bisherige Gutachten für "ungenügend" erachtet. Dies bedarf einer Beurteilung nach strengen Maßstäben.

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IBRRS 2010, 4340
ProzessualesProzessuales

OLG Dresden, Beschluss vom 10.05.2010 - 9 U 2258/05

1. Führt der Sachverständige seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit bewusst oder grob fahrlässig herbei, ist damit die völlige Unverwertbarkeit seines Gutachtens die Folge und er verliert seinen Vergütungsanspruch.

2. Verbale Angriffe eines Sachverständigen, deren Ausmaß und Häufigkeit auf persönliche Verärgerung und die Gefahr von Unsachlichkeit schließen lassen, bedingen grundsätzlich zumindest die Annahme der grob fahrlässig herbeigeführten Unverwertbarkeit des Gutachtens.

3. Gegen den Beschluss nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 JVEG ist keine Beschwerde möglich, lediglich das Mittel der Gegenvorstellung.

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IBRRS 2010, 4338
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Herabsetzende Äußerungen: Keine Vergütung!

OLG Dresden, Beschluss vom 23.08.2010 - 9 U 2258/05

1. Führt der Sachverständige seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit bewusst oder grob fahrlässig herbei, ist damit die völlige Unverwertbarkeit seines Gutachtens die Folge und er verliert seinen Vergütungsanspruch.

2. Verbale Angriffe eines Sachverständigen, deren Ausmaß und Häufigkeit auf persönliche Verärgerung und die Gefahr von Unsachlichkeit schließen lassen, bedingen grundsätzlich zumindest die Annahme der grob fahrlässig herbeigeführten Unverwertbarkeit des Gutachtens.

3. Gegen den Beschluss nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 JVEG ist keine Beschwerde möglich, lediglich das Mittel der Gegenvorstellung.

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IBRRS 2010, 4337
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unsachliche Herabsetzung von Einwänden: Befangen!

OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010 - 9 U 2258/05

Ablehnung des Sachverständigen wegen unsachlicher Herabsetzung der Einwände des klägerischen Prozessbevollmächtigten!

1. Mehrfache sprachliche Entgleisungen eines Sachverständigen, die eine unsachliche Herabsetzung der Einwände des Klägers gegen das vom Sachverständigen erstellte Gutachten darstellen, sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

2. Solche sprachlichen Entgleisungen des Sachverständigen stellen auch keine adäquate Reaktion auf von ihm als provokant empfundene Fragestellungen des Klägers dar.

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IBRRS 2010, 4167
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit wegen Nichtbescheidung einer Gegenvorstellung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2010 - 11 W 16/10

1. Die Anregung an den Sachverständigen in einem Beweisbeschluss, eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits anzustreben, ist ungewöhnlich.

2. Auch unzulängliche oder unsachliche Stellungnahmen des Richters zu den zum Ablehnungsantrag führenden Vorgängen in der dienstlichen Äußerung können die Besorgnis der Befangenheit begründen.

3. Die Besorgnis der Befangenheit kann sich aus der Tatsache ergeben, dass der abgelehnte Richter auf eine Gegenvorstellung der Kläger gegen einen Beweisbeschluss über vier Monate lang nicht reagiert und den Eindruck erweckt, die Beweisaufnahme werde wie vorgesehen begonnen, ohne den Vortrag der Kläger auch nur zur Kenntnis zu nehmen.




IBRRS 2010, 4095
SachverständigeSachverständige
Anspruch des Gutachters auf Unterlassung der Namensangabe

LG Hamburg, Urteil vom 05.08.2009 - 325 O 9/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3993
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Unzulässige Rechtsdienstleistung eines Sachverständigenbüros?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2010 - 20 U 175/09

1. Die Beurteilung eines Sturzes auf frisch gewaschenen Fliesen in einem Abwehrschreiben, in dem die Haftung aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint wird, ist eine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls und somit eine Rechtsdienstleistung.

2. Wird eine solche Rechtsdienstleistung von einem Sachverständigenbüro als Hauptleistung erbracht, ist eine Untersagung nach dem UWG begründet, auch wenn das Schreiben von einem dort angestellten Volljuristen verfasst und unterschrieben wird.

3. Es liegt auch keine erlaubte Annextätigkeit im Sinne von § 5 RDG vor, wenn der Schwerpunkt eines Schreibens keine technische Untersuchung der Rutschfestigkeit der Fliesen beinhaltet, sondern die Auseinandersetzung mit der Verkehrssicherungspflicht ist.

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IBRRS 2010, 3911
SachverständigeSachverständige
Berechnung des Teilschadens an Gehölzen nach Methode Koch

LG Dortmund, Urteil vom 03.11.2009 - 5 O 229/08

Die Methode Koch ist auf Teilschäden anzuwenden. Denn auch bei nur teilweiser Beschädigung von Bäumen wird das Grundstück jedenfalls vorübergehend beeinträchtigt und erleidet daher auch einen vorübergehenden Wertverlust.

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IBRRS 2010, 3910
SachverständigeSachverständige
Ablehnung wegen Zugehörigkeit zur klagenden Partei

LG Traunstein, Beschluss vom 10.06.2009 - 3 T 1724/09

Zur Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen, der Mitglied des Lehrkörpers der Universität ist, der die klagende Partei zugehörig ist.

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IBRRS 2010, 3909
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Verlust des Vergütungsanspruchs durch Ablehnung

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.01.2010 - 5 W 1/10

Wird ein Sachverständigengutachten durch eine erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen (§ 406 Abs. 1 ZPO) unverwertbar, so verliert der Sachverständige seinen Vergütungsanspruch jedenfalls dann, wenn er den Ablehnungsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies ist der Fall, wenn er eigene rechtliche Bewertungen oder gar sein persönliches Gerechtigkeitsempfinden zum Gegenstand seiner Ausführungen macht.*)

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IBRRS 2010, 3908
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Veröffentlichung von Gutachten und Anonymitätsschutz

OLG Hamburg, Urteil vom 23.02.2010 - 7 U 90/09

Sofern sich die Kritik nicht auf die Auseinandersetzung mit dem Gutachten beschränkt, sondern dem Gutachter eine unseriöse Vorgehensweise unterstellt wird, kann bei der Veröffenlichung von Sachverständigengutachen von der Verletzung des Anonymitätsschutz des Gutachters gesprochen werden.

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IBRRS 2010, 3849
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachterkosten bei nur teilweiser Verwertbarkeit

OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.08.2010 - 4 W 2413/07

Es stellt eine offensichtlich unrichtige Sachbehandlung dar, wenn das Gericht in einem umfangreichen Abrechnungsprozess über die Frage, ob "der Beklagte die Schlussrechnung des Klägers über 1.493.178,- DM zu Recht auf 100.598,04 DM gekürzt hat", zunächst nur Sachverständigenbeweis erhebt, ohne vorher die Relevanz der Einwendungen des Beklagten geprüft und über den streitigen Umfang der vom Kläger erbrachten Leistungen die von den Parteien angebotenen Zeugen vernommen zu haben. Ist das eingeholte Gutachten deshalb nur zu einem geringen Teil als Entscheidungsgrundlage verwertbar, sind die Gutachterkosten nur teilweise zu erheben.*)

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IBRRS 2010, 3831
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Recht auf Vertrauensperson bei ärztlicher Untersuchung

OLG Köln, Beschluss vom 30.10.2009 - 5 U 112/08

Eine Partei darf bei Ermittlungen eines Sachverständigen einen fachkundigen Berater hinzuziehen, um ihre Rechte bei der Feststellung und Bewertung des streitigen Sachverhalts wirksam wahrnehmen zu können. Gehört der Ehemann nicht zu diesem fachkundigen Personenkreis, besteht kein Recht der Partei auf Anwesenheit bei der Untersuchung.

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IBRRS 2010, 3820
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Privatsachverständigen

KG, Beschluss vom 14.04.2010 - 27 W 128/09

1. Hat das Gericht bereits durch Beweisbeschluss die Einholung eines Gutachtens angeordnet, so sind die Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit nicht erstattungsfähig, auch wenn die Gegenpartei zuvor ein Privatgutachten vorgelegt hat. Nach dem auch im Bereich des prozessualen Kostenrechts der §§ 91 ff ZPO geltenden Grundsatz der sparsamen Prozessführung muss die Partei zunächst das Vorliegen des gerichtlichen Gutachtens abwarten, das sie dann gegebenenfalls mit Hilfe eines privaten Sachverständigen überprüfen lassen kann.*)

2. Die Hinzuziehung eines privaten Sachverständigen zu dem vom gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin ist jedenfalls dann nicht notwendig, wenn die Partei bei diesem Termin anderweitig sachverständig vertreten ist.*)

3. Bei der Beauftragung mehrerer Sachverständiger kommt es für die Erstattungsfähigkeit der hierdurch entstandenen Kosten auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn dieses zur Erschütterung eines gerichtlichen Gutachtens sachdienlich ist und eine ergänzende Stellungnahme des gerichtlichen Sachverständigen erforderlich macht.*)

4. Auch im Hinblick auf § 529 ZPO ist es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in zweiter Instanz nicht notwendig, ein neues Privatgutachten einzuholen, wenn die Partei auf der Grundlage mehrerer bereits in erster Instanz eingeholter Privatgutachten in der Lage ist, sich mit der angefochtenen Entscheidung sachgerecht auseinander zu setzen. Allein der Umstand, dass das Gericht den in erster Instanz eingeholten Privatgutachten nicht gefolgt ist, rechtfertigt die Beauftragung neuer Gutachter zur Durchführung der Berufung nicht.*)

5. Ruft ein neues zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendiges Privatgutachten, das in zweiter Instanz vorgelegt wird, die Vorlage weiterer privatgutachterlicher Stellungnahmen der Gegenpartei hervor, so können auch die weiteren diesbezüglichen Stellungnahmen der Privatgutachter der anderen Partei nicht erstattungsfähig sein.*)

6. Ob einer obsiegenden Partei die Kosten eines Privatsachverständigen zu erstatten sind, hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen.

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IBRRS 2010, 3819
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgeld wegen verspäteter Erstattung des Gutachtens

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.12.2009 - 5 W 379/09

1. Zur Bemessung eines gegen einen Sachverständigen wegen verspäteter Erstattung des Gutachtens verhängten Ordnungsgeldes.*)

2. Wird gegen einen Sachverständigen, der das Gutachten trotz Fristsetzung nicht vorlegt, ein Ordnungsgeld verhängt, sind bei der Bemessung des Ordnungsgeldes alle Umstände, die für oder gegen den Sachverständigen sprechen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist auf das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art des Verstoßes und dessen verschuldete Auswirkung, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Sachverständigen und auf sein Verhalten nach dem Ordnungsverstoß abzustellen.

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IBRRS 2010, 3702
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein weiterer Gutachter: Rechtmittel?

OLG Celle, Beschluss vom 28.09.2010 - 4 W 168/10

Gegen die Ablehnung des Antrags auf Einholung des Gutachtens eines weiteren Sachverständigen nach § 412 Abs. 1 ZPO ist auch im selbständigen Beweisverfahren nicht der Beschwerdeweg eröffnet.*)

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IBRRS 2010, 3595
ProzessualesProzessuales
Ausschluss eines Sachverständigen wegen Befangenheit

OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - 1 W 2022/10

Zum Ausschluss eines Sachverständigen wegen Befangenheit.

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IBRRS 2010, 3591
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vergütungsanspruch bei Ablehnungsgesuch

OLG Dresden, Beschluss vom 15.06.2010 - 3 W 549/10

Durch eine dem Ablehnungsgesuch einer Partei unvertretbar stattgebende Entscheidung des Gerichts geht der Sachverständige seines Vergütungsanspruchs nicht verlustig, weil er die etwaige Unverwertbarkeit seiner Leistungen schon nicht adäquat kausal verursacht hat.*)

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IBRRS 2010, 3590
ProzessualesProzessuales
Keine Befangenheit,wenn Begutachtung noch Fragen offen hält

OLG München, Beschluss vom 16.09.2010 - 1 W 2046/10

Im Rahmen eines Befangenheitsantrages gegen den Sachverständigen sind sachliche Mängel der Begutachtung nur dann relevant, wenn sie, als gegeben unterstellt, nach Art oder Häufung den Eindruck einer sachwidrigen Voreingenommenheit des Sachverständigen erwecken. Sofern die schriftliche Begutachtung noch Fragen offen lässt, kann man nicht von einer Befangenheit des Sachverständigen sprechen.

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IBRRS 2010, 3546
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Sachverständigenbescheinigung best. Inhalts nicht einklagbar!

OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2010 - 10 U 735/09

Der Auftraggeber einer "Energieberatung" hat gegen den Berater keinen unmittelbar einklagbaren und fälligen Anspruch auf Ausfüllung einer für die Bewilligung von Fördermitteln erforderlichen "Sachverständigen-Bescheinigung" in bestimmter Art und Weise, wenn feststeht, dass hierfür erforderliche richtige Berechnungen - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht vorliegen. Die betreffende Verurteilung wäre auch eine solche zu einer nicht vertretbaren, nicht eine solche zu einer vertretbaren Handlung (siehe auch OLG Koblenz, 10 W 814/09).*)

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IBRRS 2010, 3485
ProzessualesProzessuales
Verlust des Vergütungsanspruchs bei Hinzuziehung von Gehilfen?

KG, Beschluss vom 10.06.2010 - 20 W 43/10

1. Die Hinzuziehung von Gehilfen ist zulässig, wenn die Gesamtverantwortlichkeit des Sachverständigen nicht in Frage gestellt wird.*)

2. Die Mitarbeit ist dem Gericht anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht führt nicht zwangsläufig zum Verlust des Vergütungsanspruchs.*)

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IBRRS 2010, 3472
ProzessualesProzessuales
Ortstermin ohne Prozessbevollmächtigten: Befangenheit!

OLG Rostock, Beschluss vom 27.05.2010 - 3 W 99/09

Die Durchführung des Ortstermins in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten einer Partei wegen missverständlicher Terminierung durch den Sachverständigen rechtfertigt seine Befangenheit, jedenfalls dann, wenn der Sachverständige Kenntnis vom Grund des Ausbleibens hat.

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IBRRS 2010, 3416
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sittenwidrige Preisüberhöhung

OLG Celle, Urteil vom 05.08.2010 - 16 U 11/10

1. Ob ein Einheitspreis von der "üblichen Vergütung" abweicht, ist nicht entscheidend, wenn es sich um den ausgehandelten und vereinbarten Preis handelt. Zudem kommt es bei einer sittenwidrigen Preisüberhöhung immer auch auf den letztlich vereinbarten Gesamtpreis des Vertrages an, der sich aus der Summe der Positionspreise bildet.*)

2. Auch wenn der Auftraggeber den Wunsch nach einer zusätzlichen "Innenabdichtung" mit Hohlkehle äußert und diese auch wirksam im Vertrag vereinbart wird, ändert dies nichts an der Aufklärungspflicht, die den Auftragnehmer trifft, nämlich den Auftraggeber auf die fragliche Sinnhaftigkeit der Innenabdichtung zusätzlich zur Außenabdichtung hinzuweisen.*)

3. Für die klageweise Geltendmachung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs hinsichtlich der Gutachterkosten fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Prozesspartei diese Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren, auf dem einfacheren Weg der Kostenfestsetzung im Prozess geltend machen kann.*)




IBRRS 2010, 3394
ImmobilienImmobilien
Begutachtungsfehler im Zwangsversteigerungsverfahren: Haftung?

LG Ulm, Urteil vom 06.11.2009 - 3 O 261/09

1. Gegen den Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren, der eine fehlerhafte Wertermittlung vorgenommen hat, kann grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch nach § 839a BGB bestehen.

2. Ein erstattungsfähiger Schaden liegt vor, wenn die von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen vorgenommene Wertermittlung objektiv unrichtig ist und der Meistbietenden bei korrekter Wertfestsetzung das Grundstück zu einem niedrigeren Preis hätte ersteigern können, jedoch nicht, wenn das Wertermittlungsgutachten offensichtlich fehlerhaft ist (hier: Dachbelag Bitumenschindelpappe statt Eternitschieferplatten).

3. Der Sachverständige ist lediglich Gehilfe des Gerichts und als solcher an dessen Weisungen gebunden - das Gericht entscheidet bei offen gelegter Vorgehensweise des Sachverständigen in eigener Verantwortung, ob die Begutachtung für ausreichend erachtet wird; Eine Haftung des Sachverständigen wegen grober Fahrlässigkeit scheidet dann aus.

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IBRRS 2010, 3362
ProzessualesProzessuales
Befangen wegen Kontaktaufnahme mit einer Partei

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.08.2010 - 13 W 33/10

Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er zur Vorbereitung eines Anhörungstermins mit der Gegenseite telefoniert und Unterlagen anfordert, sofern er dies nicht von sich aus, sondern erst auf Nachfrage des Gerichts im Termin offenlegt und die erhaltenen Unterlagen herausgibt.*)

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IBRRS 2010, 3275
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Widerruf staatlicher Anerkennung wg. unzulässiger Vertretung

VG Köln, Urteil vom 25.03.2010 - 1 K 665/09

1. Ein wiederholter Verstoß gegen die dem staatlich anerkannten Sachverständigen obliegenden Pflichten kann zu einem Widerruf der Anerkennung führen, sofern gegen ihn wegen eines vorangegangenen Verstoßes eine Ermahnung ausgesprochen und er auf die Möglichkeit des Widerrufs zuvor hingewiesen wurde.

2. Das Recht zur Ermahnung des Sachverständigen besteht, wenn der staatlich anerkannte Sachverständige gegen die ihm obliegenden Pflichten verstoßen hat.

3. Nach § 12 Abs. 2 SV-VO NRW darf der staatlich anerkannte Sachverständige Bescheinigungen bei Fertigstellung nur ausstellen, wenn er sich stichprobenhaft bei der Bauausführung davon überzeugt hat, dass die geprüften Anforderungen erfüllt sind. Daran fehlt es, wenn er alle nachgewiesenen stichprobenhaften Kontrollen des Bauvorhabens nicht selbst vorgenommen hat.

4. Staatlich anerkannte Sachverständige können sich nur durch andere staatlich anerkannte Sachverständige desselben Fachbereichs und derselben Fachrichtung vertreten lassen.

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IBRRS 2010, 3233
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ProzessualesProzessuales
Keine Benachrichtigung einer Partei von Ortstermin: Befangen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2010 - 14 W 37/09

1. Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne die andere benachrichtigt und ihr Gelegenheit zur Teilnahme gegeben zu haben, so rechtfertigt dies die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit. Dabei ist es unerheblich, ob die fehlende Unterrichtung der abwesenden Partei über den Ortstermin auf einem Versehen beruhte und ob es zu einer Einflussnahme durch die anwesende Partei gekommen ist.*)

2. Die Möglichkeit, die anlässlich eines Ortstermins getroffenen Feststellungen zu wiederholen, vermag das durch die unterbliebene Unterrichtung vom Termin bei der benachteiligten Partei begründete Misstrauen nicht auszuräumen.*)

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IBRRS 2010, 3169
SachverständigeSachverständige
Orientierung an BVSK-Befragung bei außergerichtlicher Kosten

AG Neubrandenburg, Urteil vom 19.05.2009 - 6 C 67/09

Die Abrechnung der Vergütung der außergerichtlichen Kfz-Sachverständigen erfolgt fast ausschließlich als Pauschalbetrag, deren Höhe in Abhängigkeit zur Höhe der ermittelten Reparaturkosten beziehungsweise beim Totalschaden zum Wiederbeschaffungswert steht. Der Sachverständige kann sich bei der Berechnung seiner Vergütung an den Ergebnissen der Befragung des BVSK 2005/2006 orientieren.

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