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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1336 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4157
ProzessualesProzessuales
Kein Hinweis auf Kostensteigerung: Keine höhere Entschädigung!

LG Heidelberg, Beschluss vom 09.09.2009 - 3 T 13/09

1. Übersteigen die voraussichtlich Kosten der Gutachtenerstattung den angeforderten Kostenvorschuss erheblich, muss der Sachverständige hierauf rechtzeitig hinzuweisen.

2. Versäumt der Sachverständige dies, trägt er das Risiko, dass er mit seinem Entschädigungsanspruch ausfällt.

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IBRRS 2011, 4141
SachverständigeSachverständige
Wissenschaftliche Kritik macht nicht (automatisch) befangen!

KG, Beschluss vom 16.08.2011 - 5 U 23/04

1. Äußerungen eines Sachverständigen dürfen nicht den Eindruck erwecken, er sei in der Sache festgelegt und nicht mehr bereit, innerlich frei an die Beurteilung heranzugehen. Ebenso wenig dürfen Äußerungen eines Sachverständigen als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können.

2. Trifft ein Sachverständiger nach näherer Betrachtung und Auseinandersetzung mit der streitgegenständlichen Materie (hier: einer wissenschaftliche Publikationen) eine kritische Aussage, die sich erheblich von der wissenschaftlichen Standpunkt der Prozesspartei unterscheidet, so begründet dies nicht ohne weiteres eine Besorgnis der Befangenheit, wenn dies als Teil einer nachprüfbaren Kritik des Sachverständigen anzusehen ist, die in einem engen Zusammenhang mit dem Gutachtenauftrag steht.

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IBRRS 2011, 3980
SachverständigeSachverständige
Gericht muss Gutachter gezielt über seine Fehler aufklären

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2011 - 4 W 27/11

Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Unverwertbarkeit eines Gutachtens aufgrund schwerwiegender inhaltlicher Mängel kann Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch entfalten. Sieht ein Gericht ein Gutachten als unbrauchbar an und setzt aus diesem Grund auch keine Vergütung an, muss es dem Gutachter konkrete Mitteilungen darüber machen, was genau beanstandet wird und was ein neues Gutachten enthalten soll.

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IBRRS 2011, 3894
SachverständigeSachverständige
Arbeitsüberlastung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ?

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2010 - L 2 SF 218/10

Arbeitsüberlastung ist nicht geeignet, Fristversäumnisse zu entschuldigen. Arbeitsüberlastung muss der Berechtigte bei seinen Vorkehrungen zur Fristeinhaltung in seine Überlegungen einbeziehen.

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IBRRS 2011, 3865
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittel gegen Festlegung der Sachverständigenvergütung

BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZB 22/10

Mit dem der Sache nach gegen den Gerichtskostenansatz nach § 4 KostVfg gerichteten Einwand, dem gerichtlich bestellten Sachverständigen stehe wegen eines Verstoßes seiner Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung einer Kostenerhöhung gemäß § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO lediglich eine geringere als die im Verfahren nach § 4 JVEG festgesetzte Vergütung zu, kann die auf Erstattung der Prozesskosten in Anspruch genommene Partei im Kostenfestsetzungsverfahren jedenfalls dann nicht gehört werden, wenn sie alleinige Kostenschuldnerin ist und ihr damit - im Gegensatz zum Erstattungsgläubiger, der die Sachverständigenkosten als Beweisführer verauslagt hat - der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG zur Verfügung steht.*)

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IBRRS 2011, 3712
SachverständigeSachverständige
Schlechtes Gutachten = Befangen?

BGH, Urteil vom 27.09.2011 - X ZR 142/08

Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit.*)

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IBRRS 2011, 3602
ProzessualesProzessuales
Befangenheit bei persönlicher oder enger fachlicher Beziehung?

OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 32 W 15/11

1. Ein Verschulden im Sinne von § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist nicht anzunehmen, wenn die Partei noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Wochen-Frist konkrete Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit des vom Gericht beauftragten Sachverständigen anmeldet und sich hiernach - stets innerhalb der vom Gericht diesbezüglich gesetzten Schriftsatzfristen - eine Korrespondenz über die Frage entwickelt, ob das Gericht den Sachverständigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der von der Partei vorgebrachten Bedenken von seinem Auftrag zu entbinden hat.*)

2. Ist die Leiterin einer Fachabteilung eines beklagten Klinikums erste mehrere Jahre - im vorliegenden Fall: über sechs Jahre - nach der streitgegenständlichen ärztlichen Behandlung in ihre Funktion gelangt und damit selbst im laufenden Rechtsstreit in keiner Weise dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt, so vermag auch eine persönliche oder enge fachliche Beziehung zu dem Sachverständigen grundsätzlich keine Zweifel an dessen Unparteilichkeit zu begründen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die zu begutachtende Behandlung - wie hier - in einer anderen Fachabteilung des Klinikums stattgefunden hat.*)

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IBRRS 2011, 3596
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Befangenheit wegen Bezugnahme auf Privatgutachten?

OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2011 - 5 W 28/11

1. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat Privatgutachten nach ständiger Rechtsprechung ernst zu nehmen und sich sorgfältig mit ihnen auseinander zu setzen.

2. Sofern der gerichtlich bestellte Sachverständiger sachlich gleicher Auffassung mit einem Privatgutachter ist, darf er seine Übereinstimmung in einzelnen oder allen maßgeblichen Punkten zum Ausdruck bringen, ohne hierdurch den Eindruck zu erwecken, im Lager der den Privatgutachter beauftragenden Partei zu stehen.




IBRRS 2011, 3594
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Verbale Entgleisung: Verlust des Entschädigungsanspruchs?

OLG Köln, Urteil vom 08.09.2011 - 5 W 34/11

1. Wird ein Sachverständiger von einer Partei mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so verliert er seinen Entschädigungsanspruch nur dann, wenn er selbst den Ablehnungsgrund durch grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz herbeigeführt hat.

2. Bei der Beurteilung der Wertigkeit des Pflichtenverstoßes eines Sachverständigen als grob fahrlässig oder vorsätzlich ist entsprechend der Regelung des § 839a BGB ein hoher Maßstab anzulegen, um die gebotene innere Unabhängigkeit des Sachverständigen zu bewahren. Die Äußerungen des Sachverständigen müssen nicht nur verbale Entgleisungen darstellen, sondern auch in der Sache unhaltbar sein.

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IBRRS 2011, 3551
SachverständigeSachverständige
Entschädigung von vorgerichtlich tätigem Sachverständigen

OLG Dresden, Beschluss vom 08.12.2010 - 3 W 1276/10

Der vorgerichtlich im Auftrag einer Prozesspartei tätig gewesene Sachverständige, der vom Gericht als Zeuge geladen und zu Tatsachen vernommen wird, die er sei es auch Kraft seiner besonderen Sachkunde als Berufssachverständiger wahrgenommen hat, ist als bloßer Zeuge zu entschädigen (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 388).*)

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IBRRS 2011, 3502
SachverständigeSachverständige
Ablehnung wegen Befangenheit: Welche Frist?

OLG Dresden, Beschluss vom 14.01.2010 - 4 W 20/10

1. Ergeben sich die Gründe, auf die die Ablehnung des Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, ist der Befangenheitsantrag innerhalb der nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten oder verlängerten Frist zu stellen, wenn sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt.*)

2. Nicht jede für die Partei ungünstige Beurteilung kann als einseitig zu ihren Lasten qualifiziert werden, soweit der Sachverständige hierdurch den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung nicht verlässt.*)

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IBRRS 2011, 3497
ProzessualesProzessuales
Befangenheit wegen scharfer Wortwahl?

LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2010 - 9 OH 10/08

Selbst wenn der Gutachter sich in seinem Ergänzungsgutachten stellenweise einer Ausdrucksweise bedient, die den Eindruck entstehen lassen könnte, er fühle sich von den Ergänzungsfragen der Antragstellerin angegriffen, ist er dennoch nicht als befangen abzulehnen, wenn sich der Sachverständige objektiv und sachlich mit den an ihn gestellten Fragen beschäftigt hat - ungeachtet sprachlicher Einzelheiten bei der Darstellung seiner Ergebnisse.

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IBRRS 2011, 3495
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständiger fordert Schadensersatz: Befangenheitsgrund?

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.09.2011 - 4 W 396/11

Verlangt der Sachverständige von einer Prozesspartei Schadensersatz, weil er zu einem Befangenheitsantrag dieser Partei Stellung genommen hat, macht ihn das nicht befangen.

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IBRRS 2011, 3486
ProzessualesProzessuales
Schadensersatzantrag gegen Partei: Befangen?

LG Mainz, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 O 133/08

Begehrt der Sachverständige dafür, dass er sich gegen einen Befangenheitsantrag einer Partei verteidigen musste, von dieser hierfür Schadensersatz, ist er deswegen noch nicht befangen.

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IBRRS 2011, 3485
ProzessualesProzessuales
Schadensersatzantrag gegen Partei: Befangen?

LG Mainz, Beschluss vom 14.07.2011 - 2 O 133/08

Begehrt der Sachverständige dafür, dass er sich gegen einen Befangenheitsantrag einer Partei verteidigen musste, von dieser hierfür Schadensersatz, ist er deswegen noch nicht befangen.

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IBRRS 2011, 3363
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrenrecht - Zeuge wird ad hoc zum Sachverständigen: Ablehnung sofort!

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.06.2011 - 13 U 36/10

1. Wird ein sachverständiger Zeuge im Termin ad hoc zum Sachverständigen ernannt und zur mündlichen Gutachtenerstattung aufgefordert, ist ein Ablehnungsantrag vor seiner Vernehmung zu stellen.

2. Ist der Sachverständige Mitarbeiter der für den Kläger zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung, begründet das keine Besorgnis der Befangenheit, auch wenn der Versicherung Regressansprüche gegen den beklagten Generalunternehmer zustehen können.

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IBRRS 2011, 3353
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Besorgnis der Befangenheit wegen Fachveröffentlichung?

OLG München, Beschluss vom 11.08.2011 - 31 Wx 294/11

Erfolglose Ablehnung eines Sachverständigen im Spruchverfahren, die im Wesentlichen auf dessen wissenschaftliche Veröffentlichung gestützt wird.*)

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IBRRS 2011, 3307
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Ortstermin mit nur einer Partei: Sachverständiger befangen?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.08.2011 - 5 W 189/11

Grundsätzlich kann die Durchführung eines Ortstermins in Anwesenheit nur einer der Parteien die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen rechtfertigen. Dies gilt aber nur dann, wenn das Verhalten des Sachverständigen auf die Intention schließen lässt, die andere Partei - etwa durch bewusstes Absehen von einer Terminsmitteilung - zu benachteiligen.*)

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IBRRS 2011, 3157
SachverständigeSachverständige
Gutachten unverwertbar: Keine Vergütung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.12.2010 - 14 W 703/10

Der gerichtliche Sachverständige erhält keine Vergütung, wenn er die Unverwertbarkeit seines Gutachtens grob fahrlässig verursacht. Das ist dann der Fall, wenn er sich in einer Bausache zu einer nicht mehr streitgegenständlichen Rechnung äußert, eine von ihm selbst als erforderlich angesehene Ortsbesichtigung versäumt und entscheidungserhebliche Parteiunterlagen nicht beachtet.*)

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IBRRS 2011, 3057
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zivilprozess - Architektenhonorar: Privatgutachterkosten erstattungsfähig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 W 431/10

1. Klagt eine Bank aus abgetretenem Recht eine Architektenhonorarforderung ein, darf sie zur Entkräftung der Einwände des sachkundigen Prozessgegners ein Privatgutachten einholen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Darlegungspflicht geboten ist. Dem steht nicht entgegen, dass der Zedent sachkundig ist.*)

2. Maßgeblich ist die jeweilige Prozesssituation. Dass das Privatgutachten später nicht mehr bedeutsam war, ist daher unerheblich.*)

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IBRRS 2011, 2830
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfstatiker muss hohe Kostenforderung begründen!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.05.2011 - 1 LC 30/09

Macht der Prüfingenieur für Statik Kosten geltend, welche deutlich über denjenigen liegen, die sich aus einer Anwendung der Nummern 9.1 bis 9.9 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur Baugebührenordnung) iVm den Tabellen 3 und 4 ergeben, so erfordert es das Begründungserfordernis, dass der Heranziehungsbescheid, mit dem diese Kosten auf der Grundlage von Nr. 9.14 gefordert werden, nachvollziehbar die Gebühren aufschlüsseln, welche (insbesondere) nach den Nummern 9.1, 9.6 und 9.9 des Gebührenverzeichnisses entstanden sind/sein sollen.*)

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IBRRS 2011, 2803
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ordnungsgeld und Abberufung bei "hartnäckiger" Fristversäumung

OLG Rostock, Beschluss vom 06.10.2009 - 1 U 3/08

1. Zur Verhängung eines Ordnungsgeldes und der Androhung der Entziehung des Gutachterauftrages gegenüber einem Sachverständigen wegen hartnäckiger Fristversäumung bei der Gutachtenerstellung.*)

2. Gegen einen Gerichtssachverständigen kann ein Ordnungsgeld wegen unterlassener Gutachtenerstellung verhängt werden, wenn das Ordnungsgeld dem Sachverständigen zuvor unter Setzung einer Nachfrist angedroht worden ist.

3. Geht auch in einer weiteren Nachfrist das Sachverständigengutachten nicht ein, verbleibt als ultima ratio nur die entschädigungslose Abberufung des Sachverständigen, da hartnäckige Fristversäumungen als Weigerung zur Gutachtenerstellung einzustufen sind.

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IBRRS 2011, 2781
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sofortige Beschwerde gegen Zustellung einer Streitverkündung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2011 - 21 W 22/11

Wird dem gerichtlichen Sachverständigen die Streitverkündungsschrift entgegen § 72 Abs. 2 Satz 2, § 73 Satz 2 ZPO zugestellt, ist eine dagegen gerichtete sofortige Beschwerde zulässig und begründet.

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IBRRS 2011, 2780
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergütung des gerichtlichen SV: Umfang der Kostenwarnpflicht

OLG Celle, Urteil vom 12.04.2011 - 2 W 76/11

Weist der gerichtliche Sachverständige nach Erhalt des Auftrags auch zur Kenntnis der Parteien darauf hin, dass der für seine Betätigung gerichtlich angeforderte Kostenvorschuss allenfalls eine orientierende Besichtigung abdecken werde, und führt er - für die Beteiligten und das Gericht erkennbar und ohne von diesen gerügt - dann nicht nur die Besichtigung, sondern auch noch zusätzliche typische Sachverständigenarbeiten durch, ist vom Verzicht der Beteiligten auf weitere Kostenhinweise auszugehen.

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IBRRS 2011, 2522
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Gutachten innerhalb der gesetzten Frist: Ordnungsgeld!

LG Osnabrück, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 O 463/09

Gegen einen Sachverständigen kann gemäß § 411 Abs. 2 ZPO ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn dieser bis zur vom Gericht gesetzten Frist das Gutachten nicht erstattet.

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IBRRS 2011, 2256
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Von wem kann (muss) Prüfstatiker Honorar einfordern?

BGH, Urteil vom 12.05.2011 - IX ZR 11/10

Die Vergütung der Prüfingenieure für Baustatik, die von der unteren Bauaufsichtsbehörde beauftragt werden, schuldet ausschließlich die Bauaufsichtsbehörde.

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IBRRS 2011, 2246
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Voraussetzungen des Anspruchs auf öffentliche Bestellung

VG Schleswig, Urteil vom 29.03.2011 - 7 A 90/09

1. § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO enthält eine gesetzliche Regelung der Berufsausübung. Eine solche Regelung ist von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG gedeckt, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.

2. § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO für jeden Fall der öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen - auch für den Fall, dass er zuvor schon von einer anderen Kammer öffentlich bestellt war - den Nachweis besonderer Sachkunde verlangt, ist unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG unbedenklich, weil das Erfordernis des Sachkundenachweises keine starr-schematische Handhabung gebietet.

3. Die Industrie- und Handelskammer ist bei Fehlen ausreichender sonstiger Sachkundenachweise befugt, den Bewerber zur Feststellung seiner Sachkunde auf ein prüfungsähnliches Verfahren vor einem Fachausschuss zu verweisen und das Urteil des Ausschusses bei ihrer Entscheidung als gutachtliche Stellungnahme zu verwerten.

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IBRRS 2011, 2106
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Altersgrenze bei ö.b.u.v. SV mit EU-Recht vereinbar!

BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 8 C 45.09

1. Der Begriff des Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG setzt nicht voraus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um einen eigenständigen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG handelt.

2. Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ist ein legitimes Ziel, das für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren rechtfertigen kann.

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IBRRS 2011, 2097
SachverständigeSachverständige
Nachweis besonderer Sachkunde für die öffentliche Bestellung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.07.2009 - 7 LA 79/08

Für den Nachweis "besonderer Sachkunde" i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Bewerber erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (wie BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 10.88 -, NVwZ 1991, 268, 269). Ein Nachweis "herausragender Fähigkeiten" ist in der Regel nicht gefordert.*)

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IBRRS 2011, 2086
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Urheberrechtsschutz für Sachverständigengutachten

KG, Beschluss vom 11.05.2011 - 24 U 28/11

1. Gutachten (hier über Verkehrswerte für Grundstücke) sind - was die Frage ihrer Urheberrechtsschutzfähigkeit angeht - grundsätzlich nicht dem literarischen Bereich zuzuordnen, sondern dem wissenschaftlichen Bereich.*)

2. Bei derartigen Schriftwerken kann die persönliche geistige Schöpfung nicht mit dem wissenschaftlichen oder technischen Inhalt der Darstellung begründet werden.*)

3. Ob ein wissenschaftlicher oder technischer Text unter dem - zwar nicht in erster Linie aber gleichwohl auch in Betracht kommenden - Blickwinkel der Gedankenformung und -führung den nötigen geistig-schöpferischen Gehalt hat, beurteilt sich danach, ob der betreffende Text eine individuelle - originelle - eigenschöpferische Darstellung enthält.*)

4. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gutachterliche Schriftwerke die für ein Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG notwendige Schöpfungshöhe erreichen, trägt grundsätzlich der sich auf den Urheberrechtsschutz Berufende.*)

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IBRRS 2011, 1931
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung: Kostenerstattung für unnötigen Ortstermin

LG Tübingen, Beschluss vom 08.09.2010 - 5 T 285/10

Die Kosten für Sachverständigen sind bei vermeidbarem Ortstermin im Zwangsversteigerungsverfahren nicht zu erstatten.

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IBRRS 2011, 1863
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Weiteres Gutachten verweigert: Rechtsmittel?

BGH, Beschluss vom 20.04.2011 - VII ZB 42/09

Gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VI ZB 59/09, IBR 2010, 729 = BauR 2010, 932 = ZfBR 2010, 449).*)

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IBRRS 2011, 1430
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klärung von Rechtsfragen nicht Aufgabe des Sachverständigen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 W 53/10

Es bleibt eine vom Gericht zu entscheidende Rechtsfrage, ob eine bestimmte Baugestaltung in der Vor-, Entwurfs- oder Ausführungsplanung hätte vorgesehen oder bei der Bauaufsicht hätte angefordert werden müssen.

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IBRRS 2011, 1428
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ortstermin ohne beide Parteien: Sachverständiger unbefangen!

KG, Beschluss vom 03.09.2010 - 15 W 34/10

Ein Ortstermin eines Sachverständigen zum Zwecke der Beweiserhebung im anhängigen Verfahren ohne Benachrichtigung der Parteien und ohne deren Teilnahme kann die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen. Etwas anderes mag gelten, wenn eine Partei dem Sachverständigen nicht nur Zutritt gewährt, sondern am Ortstermin teilnimmt.

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IBRRS 2011, 1343
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Entbindung durch sofortige Beschwerde?

LG München I, Beschluss vom 09.09.2010 - 13 T 8628/10

1. Eine sofortige Beschwerde mit dem Ziel, einen gerichtlich bestellten Sachverständigen vom Gutachtenauftrag zu entbinden, ist nicht statthaft.*)

2. Hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, dessen Aufgabe die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in einem Mieterhöhungsverfahren ist, vor Erstattung des Gutachtens angekündigt, die Vergleichsobjekte nicht mit deren genauer Anschrift zu benennen und hat die ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnende Partei in Kenntnis dieser Tatsache um die Erstattung des Gutachtens gebeten, so kann nach Erstattung des Gutachtens der Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht auf die unterbliebene Identifizierung der Vergleichsobjekte gestützt werden.*)

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IBRRS 2011, 1148
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Öffentliche Bestellung: Altersgrenze mit EU-Recht vereinbar!

BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 8 C 46.09

1. Der Begriff des Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG setzt nicht voraus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit uni einen eigenständigen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt.*)

2. Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ist ein legitimes Ziel, das für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren mit einer Verlängerung bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres rechtfertigen kann.*)

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IBRRS 2011, 1080
SachverständigeSachverständige
Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 W 33/10

1. Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen. Eine überzogene Kritik an einem im Prozess vorgelegten Parteigutachten kann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben. Davon ist jedoch nicht auszugehen, wenn der Sachverständige auf heftige Angriffe mit noch angemessener Schärfe reagiert.

2. Hält ein Sachverständiger die Untersuchungsmethoden eines anderen Gutachters für unzureichend, ohne dass er sich einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Stellungnahme des anderen Gutachters verschließt, rechtfertigt dies nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit.

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IBRRS 2011, 1014
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Festsetzung der Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen

BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - X ZR 7/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1004
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zu den Nebenpflichten des Vermieters - Wirtschaftlichkeitsgebot

KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 U 147/10

Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind. Er ist gehalten, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.*)

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IBRRS 2011, 1003
SachverständigeSachverständige
Verfahrensmangel bei fehlendem Sachverständigengutachten

KG, Urteil vom 14.02.2011 - 12 U 67/10

1. Das Übergehen des Beweisangebotes "Sachverständigengutachten" stellt jedenfalls dann einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn dem Beweisangebot ein konkreter Tatsachenvortrag zugrunde liegt, das Beweisangebot damit nicht der Ausforschung von Tatsachen dient und die Partei ihre Behauptungen nicht "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat.*)

2. Ein solches Übergehen des Beweisangebotes "Sachverständigengutachten" rechtfertigt eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an die erste Instanz jedenfalls dann, wenn neben der Einholung des Sachverständigengutachtens ein Zeuge zu vernehmen ist und die Parteien anzuhören sind.*)

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IBRRS 2011, 0909
SachverständigeSachverständige
Familienrecht - Anforderungen an Sachverständigengutachten bei Betreuungssache

BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 256/10

Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens nach § 280 Abs. 3 FamFG.*)

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IBRRS 2011, 0889
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zur Mitteilungspflicht bei Kostensteigerung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.11.2010 - 4 W 98/10

1. Eine Kürzung des Sachverständigenhonorars wegen eines verspäteten Hinweises auf eine Kostensteigerung kommt nicht in Betracht, wenn es bei dessen Rechtzeitigkeit zu keiner Einschränkung oder keines Entzug des Sachverständigenauftrags gekommen wäre.

2. Hierfür reicht es nicht aus, wenn ausdrücklich erklärt wird, dass die Begutachtung ausgesetzt wird, um "eine bevorstehende weitere kostenintensive Beweisaufnahme" aus Kostengründen zu vermeiden.

3. Auch reicht es nicht aus, wenn die Parteien ausdrücklich erklären, das Sachverständigengutachten abwarten zu wollen und erst bei dessen Vorliegen eine vergleichsweise Einigung überhaupt infrage kommt.

4. Das Risiko der Nichtaufklärung trägt der Sachverständige in vollem Umfang.

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IBRRS 2011, 0812
ImmobilienImmobilien
Kölner Stadtarchiv: Aussetzung bis Gutachtenfertigstellung

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2010 - 18 U 59/10

1. Für die Feststellung einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt zum einen darauf an, ob die bei dem Abgleich für die Zeit vom 26. Januar bis zum 5. Februar 2009 ermittelten, unterschiedlichen Gebäudebewegungen von 0,8 mm an der Vorderseite und 5,2 mm an der Rückseite auch wegen des zunächst nicht näher eingrenzbaren Bewegungszeitraums und der deshalb unklaren Geschwindigkeit der Gebäudebewegungen jedenfalls aus Sicht der mit dem Abgleich der Messergebnisse betrauten Mitarbeiter des Amtes 23 eine unverzügliche Weiterleitung der teilweise selbst erhobenen Daten sowie der Ergebnisse des Abgleichs insbesondere auch an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle, also etwa an die Gebäudewirtschaft der Beklagten, nahelegten oder gar geboten.*)

2.Zum anderen kann von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob die Gebäudewirtschaft der Beklagten in Kenntnis der aufgetretenen Gebäudeschäden und mit Rücksicht auf die hier vorhandene Sachkunde, Anlass hatte, Höhenmessungen zu veranlassen und deren Ergebnisse gemeinsam mit den im Gebäude aufgetretenen Schäden einem geeigneten Gutachter zugänglich zu machen oder aber mangels solcher Messergebnisse in Kenntnis der unvollständigen Beurteilungsgrundlage zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zu greifen.*)

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IBRRS 2011, 0811
ImmobilienImmobilien
Kölner Stadtarchiv: Aussetzung bis Gutachtenfertigstellung

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2010 - 18 U 60/10

1. Für die Feststellung einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt zum einen darauf an, ob die bei dem Abgleich für die Zeit vom 26. Januar bis zum 5. Februar 2009 ermittelten, unterschiedlichen Gebäudebewegungen von 0,8 mm an der Vorderseite und 5,2 mm an der Rückseite auch wegen des zunächst nicht näher eingrenzbaren Bewegungszeitraums und der deshalb unklaren Geschwindigkeit der Gebäudebewegungen jedenfalls aus Sicht der mit dem Abgleich der Messergebnisse betrauten Mitarbeiter des Amtes 23 eine unverzügliche Weiterleitung der teilweise selbst erhobenen Daten sowie der Ergebnisse des Abgleichs insbesondere auch an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle, also etwa an die Gebäudewirtschaft der Beklagten, nahelegten oder gar geboten.*)

2. Zum anderen kann von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob die Gebäudewirtschaft der Beklagten in Kenntnis der aufgetretenen Gebäudeschäden und mit Rücksicht auf die hier vorhandene Sachkunde, Anlass hatte, Höhenmessungen zu veranlassen und deren Ergebnisse gemeinsam mit den im Gebäude aufgetretenen Schäden einem geeigneten Gutachter zugänglich zu machen oder aber mangels solcher Messergebnisse in Kenntnis der unvollständigen Beurteilungsgrundlage zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zu greifen.*)

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IBRRS 2011, 0792
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Abrechnung auf Stundenbasis: Hohe Darlegungslast!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2010 - 11 W 24/10

1. Für die Frage der Erforderlichkeit eines durch den Sachverständigen abgerechneten Stundenaufwands kann auf das Verhältnis von "eigentlichen sachverständigen" zu "sonstigen" Ausführungen im schriftlichen Gutachten abgestellt werden.*)

2. Beträgt der Anteil der "eigentlichen sachverständigen" Ausführungen weniger als 64% des Gesamtgutachtens, hat der Sachverständige unter Bezugnahme auf seine gutachterlichen Erkenntnisse die Zusammenhänge seiner hierfür aufgewandten Stunden näher zu erläutern.*)

3. Eine nachvollziehbar fortlaufende Stundenaufstellung genügt. Diese muss erkennen lassen, dass sich mit den Besonderheiten des Sacherhalts auseinandergesetzt wurde und nicht mit allgemein zu erwartenden wissenschaftlichen Grundlagen. Hierfür ist erforderlich, dass anhand chronologischer Einzelaufstellungen mit detaillierter Zeitangabe und Tätigkeitsbeschreibung eine gerichtliche Plausibilitätsprüfung erfolgen kann. Allgemein technische Ausführungen, wie z. B. Sinn und Zweck aufgewandter Stunden, genügen nicht.*)

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IBRRS 2011, 0765
ProzessualesProzessuales
Erstattung von vergeblichen Reisekosten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2010 - 6 W 39/09

1. Sofern ein Termin abgesagt wird, nachdem die Partei die Reise zum Termin angetreten hat und der Reiseantritt nicht unsachgemäß erfolgt ist, können die dabei entstandenen Kosten, notwendige Kosten der Terminswahrnehmung darstellen.

2. Diese vergeblich verwendeten Reisekosten der Partei sind zu erstatten.

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IBRRS 2011, 0711
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Befragung des Sachverständigen vor Gericht

BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - X ZR 165/07

1. Aus dem Umstand, dass bestimmte Sachverhaltsbereiche vom Gericht bei der Befragung des gerichtlichen Sachverständigen nicht aufgegriffen werden, kann nicht geschlossen werden, dass das Gericht sie für unerheblich hält, sondern nur, dass das Gericht insoweit keinen (weiteren) Aufklärungsbedarf sieht.*)

2. Die Anhörungsrüge kann nur dann darauf gestützt werden, dass das Gericht den Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren zu einer zum Stand der Technik gehörenden Entgegenhaltung nicht befragt hat, wenn sie in Bezug auf diese Veröffentlichung aufgestellte tatsächliche Behauptungen aufzeigen kann, von denen das Gericht abgewichen ist, ohne über die hierzu erforderliche eigene Sachkunde zu verfügen.*)

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IBRRS 2011, 0701
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Keine Vergütung für Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch!

OLG Dresden, Beschluss vom 29.03.2010 - 3 W 319/10

Erhält der Sachverständige vom Gericht "Gelegenheit zur Äußerung" zum Befangenheitsgesuch einer Partei, die ihn wegen fachlicher Gutachtenmängel und "wissentlich falscher Darstellung selbst einfachster Sachverhalte" abgelehnt hat, verdient er für eine daraufhin eingereichte gutachterliche Stellungnahme keine Vergütung.*)

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IBRRS 2011, 0700
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Volle Vergütung für Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch!

OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2009 - 17 W 260/08

1. Wird in einem Befangenheitsantrag fachliche Kritik am Sachverständigen geübt, so ist es für ihn zwingend notwendig, sich fachlich mit den Einwänden auseinanderzusetzen.

2. Für diese Leistung, die einem Ergänzungsgutachten entspricht und die in der späteren Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO verwertet werden muss, enthält der Sachverständige die volle Vergütung.

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IBRRS 2011, 0560
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachmangel an durch Sachverständigen verkauftem Fahrzeug

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

Zur Frage, ob ein Kraftfahrzeugsachverständiger, der ein Fahrzeug im Auftrag des Eigentümers begutachtet und zum Verkauf in eine Internet-Restwertbörse eingestellt hat, gegenüber dem Käufer, der das Fahrzeug aufgrund eines im Internet abgegebenen Gebots erwirbt, zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel aufweist.*)

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