Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1336 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 1727
Sachverständige
OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2011 - 5 W 40/11
Ein Sachverständiger, der lediglich irrtümlich das Beweisthema unzutreffend erfasst und deshalb ungefragt mit seinen Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinaus geht, verstößt aus Sicht einer vernünftig abwägenden Partei nicht gegen seine Neutralitätspflicht.*)
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IBRRS 2012, 1566
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2011 - 14 W 150/11
Bei der Vergütungsfestsetzung sind Zeitangaben des Sachverständigen nicht durch kleinliche Gegenrechnungen in Frage zu stellen. Korrekturbedarf besteht nur dann, wenn der berechnete Zeitaufwand ungewöhnlich hoch erscheint und greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er außer jedem Verhältnis zu der tatsächlich erforderlichen Leistung steht. Dass ein Sachverständiger in der Lage sein müsse, 100 bis 120 Seiten Gerichtsakten innerhalb einer Stunde zu lesen und in seiner Bedeutung für die Beweisfragen zu erfassen, erscheint überzogen.*)
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IBRRS 2012, 1531
Prozessuales
OLG Jena, Beschluss vom 14.03.2012 - 4 W 132/12
Auf die Festsetzung des (Gebühren)Streitwerts des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens bleibt das Zwischenverfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ohne Einfluss.*)
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IBRRS 2012, 1519
Sachverständige
OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2011 - 12 U 71/10
1. Enthält der im geschäftlichen Schriftverkehr verwendete Briefkopf eines Sachverständigen nicht nur seinen Namen, sondern auch das Logo einer unter der gleichen Anschrift ansässigen Sachverständigenorganisation und ist deshalb nicht eindeutig zu erkennen, ob der Sachverständige bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts für sich oder für die Sachverständigenorganisation handelt, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob er als Vertreter tätig werden oder ein Eigengeschäft vornehmen will.
2. Verbleiben nach der Auslegung noch Zweifel, ist von einem Eigengeschäft des Sachverständigen auszugehen.
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IBRRS 2012, 1429
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012 - 5 U 65/11
1. Soll der Gutachter die Ursache der bemängelten Heizleistung ermitteln, reicht es nicht aus, die Vertragsunterlagen mit der tatsachlichen Beschaffenheit der Anlage abzugleichen; er hat vielmehr die Qualität des Systems zu untersuchen und seine Schwachstellen aufzuzeigen.*)
2. Entscheidend ist nicht, dass die Heizungsanlage theoretisch funktionsfähig ist, sie muss tatsächlich alle Räumlichkeiten zuverlässig dauerhaft beheizen.*)
3. Liegt der Gutachterauftrag in der Überprüfung der Werkleistung des Generalunternehmers und in der Überwachung der Nachbesserungsarbeiten, richtet sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)
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IBRRS 2012, 1398
Sachverständige
OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2011 - 10 W 69/11
1. Ein Sachverständiger, der das Vorliegen eines Behandlungsfehlers prüfen soll, überschreitet seinen Gutachtenauftrag, wenn er sich ausführlich mit der Frage auseinandersetzt, ob der Patient hinreichend aufgeklärt worden ist und anschließend die Führung der Dokumentation einer detaillierten Kritik unterzieht und zwar nicht im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit des Behandlungsverlaufs, sondern im Sinne einer äußeren Ordnung. Befasst er sich abschließend mit der Berechtigung einer bestimmten Schmerzensgeldhöhe unter Betrachtung - im Einzelnen z. T. strittiger - Bemessungsfaktoren, entscheidet also über Rechtsfragen, so ist seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit begründet.*)
2. Aus der Begründetheit eines Ablehnungsgesuches folgt nicht zugleich, dass dem Sachverständigen die Vergütung für seine Tätigkeit zu versagen ist. Dieses setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus (hier verneint).*)
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IBRRS 2012, 1268
Prozessuales
LG München, Beschluss vom 26.10.2011 - 13 T 18596/11
Die Sachverständigenablehnung ist aus Gründen der Befangenheit dann begründet, wenn dieser ohne Beantwortung der gestellten abstrakten Beweisfrage deren Entscheidungserheblichkeit mangels Schlüssigkeit verneint. Unsachliche Äußerungen des Sachverständigen die Beantragung einer gerichtlichen Anhörung betreffend, können ebenfalls das Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.fa
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IBRRS 2012, 1251
Prozessuales
OLG München, Urteil vom 01.09.2011 - 19 S 7874/11
Ein Sachverständiger kann sich bei der Ermittlung seiner Honorarpauschale an der Schadenshöhe orientieren.
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IBRRS 2012, 1207
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 20.12.2011 - 11 W 578/11
Der Entschädigungsanspruch eines Sachverständigen kann wegen Unverwertbarkeit seines Gutachtens entzogen werden, wenn bei besonderer Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nach der Gesamtschau aller Umstände eine verzögerte Bearbeitung des Gutachtens nicht hinnehmbar ist.
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IBRRS 2012, 0983
Sachverständige
OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2011 - 17 W 129/11
Das Gericht hat die Pflicht, den Sachverständigen anlässlich seiner Tätigkeit zu leiten und anzuweisen, insbesondere sicherzustellen, dass dieser das Gutachten in eigener Person erstellt - § 407a Abs. 2 ZPO. Ist diese Pflicht verletzt, so leidet die Verfahrensweise des Gerichts im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstattung an einer unrichtigen Sachbehandlung. Dies rechtfertigt die Nichterhebung zu Gunsten der Parteien - § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG.
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IBRRS 2012, 0964
Sachverständige
BVerwG, Urteil vom 01.02.2012 - 8 C 24.11
Eine generelle Altersgrenze bei der Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stellt eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam.
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IBRRS 2012, 0905
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZB 95/09
Eine prozessuale Kostenerstattung von zuvor auf materiell-rechtlicher Grundlage erfolglos eingeklagten Kosten eines Privatgutachters scheidet aus, wenn der materiellrechtliche Kostenerstattungsanspruch mit der Begründung abgewiesen worden ist, mit der der Anspruch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht wird (hier: Erforderlichkeit eines Privatgutachtens).*)
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IBRRS 2012, 0877
Sachverständige
OLG Jena, Beschluss vom 20.01.2012 - 9 W 580/11
Für die Vergütung von seitens des Sachverständigen herangezogenen Hilfskräften gilt grundsätzlich das Prinzip des vollen Aufwendungsersatzes ohne Bindung an die im JVEG festgelegten Höchstgrenzen. Allerdings ist die an eine Hilfskraft gezahlte Entschädigung dann zu korrigieren, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eindeutig zu hohe Kosten geltend gemacht werden und diese unbillig erscheinen.
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IBRRS 2012, 0874
Prozessuales
OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 8 W 64/11
1. Über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens ist im selbstständigen Beweisverfahren, nicht jedoch im Hauptsacheverfahren abzurechnen.*)
2. Soweit der Antragsteller im selbstständigen Beweisverfahren Kosten über die ihn letztlich treffende Kostenquote hinaus getragen hat, muss er diese im Kostenfestsetzungsverfahren der Hauptsache gegen den Antragsgegner festsetzen lassen, um sie rückerstattet zu erhalten.*)
3. Scheitert die Rückerstattung daran, dass der Antragsgegner zwischenzeitlich zahlungsunfähig geworden ist, so kommt eine Kostenerstattung durch die Landeskasse nicht in Betracht.*)
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IBRRS 2012, 0811
Sachverständige
LG Frankenthal, Urteil vom 06.10.2011 - 8 O 79/10
1. Wird eine völlig unnötige Maßnahme der Mängelbeseitigung von einem Bausachverständigen als erforderlich bezeichnet, so ist diese gutachterliche Äußerung nicht nur unrichtig, sondern auch grob fahrläsig.
2. Ein Bausachverständiger handelt in subjektiver Sicht grob fahrlässig, wenn er Empfehlungen eines Wirtschaftsverbands übernimmt, anstatt eine eigene gutachterliche Aussage zu finden und zu treffen.
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IBRRS 2012, 0770
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.02.2012 - 14 W 107/12
Hat ein Sachverständiger die Dreimonatsfrist für die Geltendmachung seines Vergütungsanspruchs versäumt und gewährt ihm das Gericht dagegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ist diese Entscheidung für die Staatskasse unanfechtbar.
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IBRRS 2012, 0655
Sachverständige
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2011 - 5-2 StE 7/11
Eine vom Gericht angeordnete Mittagspause ist jedenfalls dann, wenn der Sachverständige glaubhaft vorbringt, dass er üblicherweise keine Mittagspausen einlegt, sondern arbeitet, als Wartezeit im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG zu vergüten.*)
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IBRRS 2012, 0555
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2010 - 12 W 55/10
Reagiert ein Sachverständiger in seinem Ergänzungsgutachten auf in sachlicher Form vorgebrachte Kritik persönlich betroffen und verbalagressiv, kann dies die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.
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IBRRS 2012, 0546
Prozessuales
OLG Bremen, Beschluss vom 09.01.2012 - 3 W 28/11
1. Ein Verfahrensfehler eines Sachverständigen rechtfertigt nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit. Erforderlich ist vielmehr, dass sich etwa durch die Art oder Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei bei einer vernünftigen und besonnenen Partei der Eindruck unsachlicher Einstellung oder willkürlichen Verhaltens des abgelehnten Sachverständigen ergibt.*)
2. Die Besorgnis der Befangenheit besteht deshalb nicht, wenn der Sachverständige einen Ortstermin in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten einer Partei den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten nicht bekannt gibt und es auch sonst insoweit nicht zu einer Kontaktaufnahme während des Ortstermins gekommen ist.*)
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IBRRS 2012, 0437
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.10.2011 - 10 W 21/11
Der Streitwert im Fall einer Sachverständigenablehnung bemisst sich mit einem Drittel des Wertes des zugrunde liegenden Verfahrens.*)
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IBRRS 2012, 0358
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2011 - 10 W 49/11
Ist streitig, ob Bodenwertermittlungen eines Gutachterausschusses fehlerhaft sind, so darf kein für diesen Gutachterausschuss tätiger Sachverständiger als Gutachter bestellt werden, auch wenn dieser durch seine Tätigkeit bereits Vorkenntnisse hat und in seiner Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei ist. Geschieht dies doch, ist seine Ablehnung durch die Partei begründet. Das schließt die Bestellung eines für einen anderen regionalen Gutachterausschuss tätigen Sachverständigen nicht aus.*)
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IBRRS 2012, 0259
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2011 - 9 U 60/11
Zu den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten, das zum Beweis der Behauptung eingeholt wird, von einem nahegelegenen Blockheizkraftwerk gingen Immissionen in Form von Brummtönen und Vibrationen aus, im Hinblick auf die Vorgaben der TA-Lärm (GMBl. Nr. 26/1998, 503).*)
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IBRRS 2012, 0258
Prozessuales
OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.09.2011 - 8 U 2204/08
Ein grob fahrlässiges, zum Entfallen des Entschädigungsanspruchs führendes Verhalten des erfolgreich abgelehnten (medizinischen) Sachverständigen kann darin liegen, dass er das mit der inhaltlichen Klärung der Beweisfrage in keinem Zusammenhang stehende Verhalten des Prozessbevollmächtigten einer Partei unsachlich würdigt oder sich vorwurfsvoll zur Lebensführung einer Prozesspartei äußert, ohne hierzu Feststellungen getroffen zu haben.*)
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IBRRS 2012, 0255
Sachverständige
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2009 - 16 W 109/09
1. Das Ablehnungsrecht ist nicht das geeignete Mittel, um Beurteilungsdifferenzen auszutragen.
2. Soweit ein Gutachten klärungsbedürftige Fragen aufwirft, wird eine vernünftige Partei eine Erläuterung durch den Sachverständigen nach § 411 Abs. 3 ZPO beantragen oder anregen, gemäß § 412 ZPO eine neue Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anzuordnen.
3. Gibt das Gericht dem Sachverständigen auf, er solle bei seiner Begutachtung die Erklärungen und Aussagen aus einem Verhandlungstermin berücksichtigen, so liegt kein Ablehnungsgrund vor, wenn der Sachverständige diese Vorgabe befolgt und eine Bewertung vornimmt.
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IBRRS 2012, 0250
Sachverständige
OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011 - 20 W 200/11
1. Aufwendungen, die einem Sachverständigen durch die Zuziehung einer Hilfskraft entstanden sind, können ihm nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 JVEG erstattet werden, sofern die Hinzuziehung für die Erstellung des Gutachtens notwendig war und hierdurch gesonderte Kosten angefallen sind.
2. Das Festsetzungsverfahren nach § 4 Abs. 1 JVEG beinhaltet keine Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger im Sinne des § 203 BGB und hemmt demzufolge die Verjährung nicht.
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IBRRS 2012, 0137
Sachverständige
VG Lüneburg, Urteil vom 31.08.2011 - 5 A 51/10
Bedenken gegen die Eignung als öffentlicher Sachverständiger bestehen in der Regel, wenn der Sachverständige wiederholt gerichtliche Gutachtenaufträge zeitlich erheblich verzögert bearbeitet hat und gegen ihn deshalb in mehreren Fällen Ordnungsgelder angedroht und verhängt worden sind.*)
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IBRRS 2012, 0102
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.12.2011 - X ZR 116/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0084
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2010 - 5 W 33/10
1. Die Einordnung in eine bestimmte Honorargruppe kann nicht allein deshalb erfolgen, weil der Sachverständige vor Beginn seiner Tätigkeit mitgeteilt hat, er werde nach dieser Honorargruppe abrechnen.
2. Die individuellen Kenntnisse des Sachverständigen und seine Fähigkeiten sind nicht maßgeblich für die Eingruppierung in eine Honorargruppe.
3. Ein Sachverständiger kann sich nur dann auf Vertrauensschutz berufen, wenn seitens des Gerichts fehlerhafte oder unrichtige Auskünfte oder Zusagen erteilt worden sind, die beim Sachverständigen die unrichtige Vorstellung ausgelöst haben, er könne nach dem erhöhten Stundensatz abrechnen.
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IBRRS 2012, 0077
Sachverständige
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.12.2011 - 5 OB 411/11
Zur Frage, ob ein Arzt, der zu einer mündlichen Verhandlung als sachverständiger Zeuge geladen und in der Verhandlung vernommen worden ist, beanspruchen kann, nicht als Zeuge entschädigt, sondern als Sachverständiger vergütet zu werden.*)
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IBRRS 2012, 0014
Sachverständige
OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2011 - 6 U 107/11
1. Im Rahmen der Grundsätze des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter fehlt es an der Schutzbedürftigkeit des Dritten, wenn diesem eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - mit einem zumindest gleichwertigen Inhalt zustehen.*)
2. Derartige inhaltsgleiche Ansprüche sind auch solche auf Anpassung der von einem Sachverständigen als Schiedsgutachter im Sinne der §§ 317, 319 BGB bestimmten Leistung.*)
3. Neben diesem - vom Dritten gegen den eigenen Vertragspartner zu richtenden - Anpassungsverlangen ist für eine Haftung des Sachverständigen nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter kein Raum.*)
4. Der Sachverständige haftet dem Dritten für ein von ihm erstattetes (unterstellt) unrichtiges Gutachten daneben auch nicht aufgrund von § 311 Abs. 3 BGB.*)
5. Die Grundsätze einer Störung der Geschäftsgrundlage im Hinblick auf einen gemeinsamen offenen Kalkulationsirrtum (§ 313 Abs. 2 BGB) führen zu keinem anderen Ergebnis.*)
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 5306
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 18.11.2011 - 1 W 1768/11
Auf provokante Angriffe oder persönliche Vorwürfe darf ein Sachverständiger mit angemessener Schärfe reagieren. Es soll den Prozessparteien nicht die Möglichkeit eröffnet werden, durch Provokation des Richters oder Sachverständigen einen Ablehnungsgrund zu schaffen.
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IBRRS 2011, 5298
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011 - 25 W 200/11
1. Ein Anspruch auf Erstattung der an einen Sachverständigen möglicherweise zu viel gezahlten Vergütung verjährt gem. § 2 Abs. 4 JVEG mit Ablauf von 3 Jahren nach deren Auszahlung.
2. Der Lauf der Verjährungsfrist wird durch die Einleitung des Festsetzungsverfahrens gem. § 4 Abs. 1 JVEG nicht gehemmt.
3. Die Kosten für die Hinzuziehung einer Hilfskraft zur Herstellung einer Bauteilöffnung müssen dem Sachverständigen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG erstattet werden. Die Erstattung kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass die beweisbelastete Partei die Bauteilöffnung hätte herstellen müssen.
4. Werden dem Sachverständigen nacheinander zwei Gutachtenaufträge erteilt, können die dafür berechneten Stunden getrennt nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 S. 2 JVEG aufgerundet werden.
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IBRRS 2011, 5182
Sachverständige
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.11.2011 - L 5 P 55/10
1. Als Anhaltspunkt des Zeitaufwands für die gedankliche Erarbeitung eines gerichtlichen Gutachtens durch den Sachverständigen ist pro Seite des Kernbereichs etwa eine Stunde zu veranschlagen.*)
2. Eine Umrechnung auf eine Standardseite mit einer bestimmten Zahl von Anschlägen findet nicht statt. Entscheidend ist der im Einzelfall erkennbare Arbeitsaufwand des Sachverständigen, der im Inhalt des Gutachtens zum Ausdruck kommt.*)
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IBRRS 2011, 5054
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 16.11.2011 - 1 W 1720/11
1. Bei Ablehnungsgründen, die sich aus dem Gutachten ergeben, findet nicht die 2-Wochen-Frist nach § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, sondern läuft allgemein die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Parteien zur Begründung des Antrages mit Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müssen .
2. Verwendet ein Sachvertändiger bei einem Ortstermin Gerätschaften der einen Partei, so ist das kein Indiz der Befangenheit, wenn der Sachvertändige alle Parteien informiert hat und dieser Umstand in dem Sachverständigengutachten offen gelegt wird.
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IBRRS 2011, 5023
Sachverständige
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2011 - 1 E 10470/11
1. Die nach § 162 Abs. 1 VwGO als Voraussetzung für die Kostenerstattung angeordnete Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bezieht sich auch auf die Höhe der Aufwendungen. Eine grundsätzliche Begrenzung ("Deckelung") von notwendigen Aufwendungen durch den Betrag der Vergütung nach dem JVEG sieht das Gesetz nicht vor.*)
2. Die im JVEG vorgesehenen Vergütungen können jedoch einen Anhaltspunkt für die dem Gericht obliegenden Beurteilung der Frage geben, ob die entstandenen Kosten notwendig sind.*)
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IBRRS 2011, 4913
Prozessuales
LG Oldenburg, Urteil vom 23.03.2011 - 13 O 3477/07
1. Bei einem Verkehrswertgutachten handelt es sich um eine Schätzung, die das Marktverhalten wiedergeben soll. Eine exakte Feststellung eines bestimmten Betrages als Verkehrswert kann daher nicht gefordert werden.
2. Bei der Marktwertermittlung soll der Wert ermittelt werden, der im üblichen Geschäftsverkehr ohne Berücksichtigung besonderer Umstände erzielt wird. Es sind nur solche Punkte zu berücksichtigen, die bei einer Besichtigung augenfällig sind und mindestens einen gravierenden Anfangsverdacht begründeten.
3. Die Feststellung von Baumängeln und -schäden gehört nicht zu den eigentlichen Pflichten eines Sachverständigen bei Verkehrswertgutachten. Deren Nichtberücksichtigung führt dann zu einem unrichtigen Gutachten, wenn eine tolerierbare Abweichung des festgestellten vom tatsächlichen Verkehrswert nicht mehr gegeben ist.
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IBRRS 2011, 4912
Sachverständige
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.05.2011 - 9 W 132/10
1. Ein Entschädigungsanspruch des Sachverständigen besteht grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verwertbarkeit der erbrachten Leistung. Die Grundlage für die Entschädigung ist allein die Tätigkeit des Sachverständigen.
2. Nur ausnahmsweise dann verwirkt der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch, wenn die von ihm erbrachte Leistung unverwertbar ist und er die Unverwertbarkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat.
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IBRRS 2011, 4745
Sachverständige
BGH, Urteil vom 19.03.1964 - VII ZR 137/62
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4733
Sachverständige
BGH, Urteil vom 29.11.1965 - VII ZR 265/63
Ist die Vergütung für ein Gutachten nach billigem Ermessen zu bestimmen, so ist bei ihrer Berechnung der Gegenstandswert zugrunde zu legen, auf den sich das Gutachten bezieht.*)
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IBRRS 2011, 4723
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 08.12.1966 - VII ZR 114/64
a) Der Irrtum über eine Eigenschaft der Person des Vertragsgegners rechtfertigt nicht die Anfechtung wegen Irrtums, wenn diese Eigenschaft erst aus dem Inhalt der erbrachten Leistung hervorgeht.*)
b) Die Vereinbarung über die Erstattung eines Gutachtens durch einen Diplomingenieur ist in der Regel kein Dienst-, sondern ein Werkvertrag.*)
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IBRRS 2011, 4677
Prozessuales
LG Regensburg, Urteil vom 12.07.2011 - 2 S 60/11
Eine Übertragung der Grundsätze des JVEG auf Privatgutachter ist nicht angebracht. Hierbei kann auch nicht zwischen Grundhonorar und Nebenkosten differenziert werden.
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IBRRS 2011, 4534
Sachverständige
LG Bonn, Urteil vom 30.09.2011 - 16 O 104/10
1. Eine Werbung mit einer ehemaligen öffentlichen Bestellung ist irreführend, weil damit der weitergehende Fortbestand einer tatsächlich nicht mehr vorhandenen Qualifikation suggeriert wird.
2. Auch eine objektiv zutreffende Angabe kann subjektiv geeignet sein, beim verständigen Durchschnittsverbraucher eine irrige Vorstellung hervorzurufen.
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IBRRS 2011, 4318
Sachverständige
BVerfG, Beschluss vom 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
1. Es verletzt das Recht eines Sachverständigen auf den gesetzlichen Richter, wenn ein letztinstanzlich entscheidendes Gericht (hier: das Bundesverwaltungsgericht) eine ungeklärte Auslegungsfrage der EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Vorlage an den EuGH beantwortet.
2. Ob die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ein legitimes Ziel darstellt, das für öffentlich bestellte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren rechtfertigt, ist zweifelhaft; der EuGH verlangt für eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG Ziele, die sich auf den sozialpolitischen Bereich beziehen.
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IBRRS 2011, 4311
Sachverständige
OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011 - 13 U 84/11
Als Rechtsmittel im Sinne von § 839a Abs. 2 BGB i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB ist auch die Einholung eines Privatgutachtens zu dem Zwecke anzusehen, die angebliche Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens gegenüber dem erkennenden Gericht aufzuzeigen.*)
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IBRRS 2011, 4267
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 05.11.1987 - VII ZR 326/86
1. Vereinbaren Parteien in einem Schiedsgutachtervertrag wegen einer Baumängelprüfung, daß die Partei, die den Kostenvorschuß nicht fristgemäß einzahlt, alle Ansprüche gegen die andere Partei verliert, dann muß die andere Partei sich bei Fristablauf hinsichtlich der Vorschußeinzahlung erkundigen, da sie andernfalls den sie bindenden Eindruck erweckt, sie lege auf buchstabengetreue Erfüllung der Vorschußabrede keinen Wert.
2. Äußert sich ein Schiedsgutachter allein über die Verursachung von Baumängeln durch den Unternehmer, obgleich auch Planungsfehler des Architekten behauptet werden, dann darf das Gericht aus dem Schweigen des Gutachters nicht schließen, es liege kein Planungsfehler des Architekten vor.
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IBRRS 2011, 4187
Sachverständige
AG Heidenheim, Urteil vom 03.05.2011 - 3 C 329/11
1. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens zählen zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen, auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist, wobei auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen ist.
2. Die Einholung eines Gutachtens ist nicht unzweckmäßig, nur weil die Abrechnung auf Basis der Reparaturrechnung betrieben wird. Bei einem großen Schaden kann es dem Geschädigten nicht verwehrt werden, die erforderlichen Reparaturkosten auf einer gesicherten Basis feststellen zu lassen, bevor ein Reparaturauftrag erteilt wird oder der Geschädigte sich doch entschließt, das Fahrzeug unrepariert zu lassen.
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IBRRS 2011, 4186
Prozessuales
KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09
Eine Überschreitung des Kostenvorschusses um 20% bis 25% durch den Sachverständigen liegt nicht über der Erheblichkeitsgrenze des § 407 Abs. 3 Satz 2 ZPO und begründet keine Hinweispflicht, deren Verletzung eine Kürzung der Sachverständigenvergütung um mehr als 120% bis 125% des eingezahlten Vorschussbetrages rechtfertigen könnte, auch wenn die Vergütung für den Zeitaufwand das Doppelte des Vorschusses erreicht, aber der Sachverständige seine Berechnung von sich aus auf die Erheblichkeitsgrenze reduziert hat.*)
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IBRRS 2011, 4177
Prozessuales
LG Dortmund, Beschluss vom 28.06.2011 - 9 T 323/10
1. Soll ein Sachverständiger den Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken bestimmen, so ist die Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse nicht dem Tätigkeitsfeld des Vermessungstechnikers, sondern dem Tätigkeitsfeld des Vermessungsingenieurs zuzuordnen.
2. Diese Leistung wird in einem keiner Honorargruppe zugeordneten Sachgebiet erbracht. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG ist sie unter Berücksichtigung der allgemein für Leistungen dieser Art außergerichtlich und außerbehördlich vereinbarten Stundensätze der Honorargruppe 5 zuzuordnen.
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IBRRS 2011, 4171
Prozessuales
AG Heidelberg, Beschluss vom 24.02.2011 - 45 C 24/09
Bei der Sachverständigenvergütung handelt es sich nicht um Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären. § 21 GKG ist nur anwendbar, wenn das Gericht einen Fehler gemacht hat, nicht jedoch, wenn lediglich der Sachverständige Fehler begangen hat.
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IBRRS 2011, 4170
Sachverständige
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2011 - 14 W 18/11
1. Ein Sachverständiger verliert seinen Vergütungsanspruch, wenn er ein gegen ihn gerichtetes erfolgreiches Ablehnungsgesuch und die daraus folgende Nichtverwertbarkeit seiner Leistung mindestens grob fahrlässig herbeigeführt hat.
2. Bereits der durch Formulierungen im Gutachten verursachte Anschein von Parteilichkeit macht ein Gutachten unbrauchbar, auch wenn es sachlich ohne Mängel ist. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Sachverständige im Streitfall tatsächlich voreingenommen war. Maßgeblich ist vielmehr, daß er grob fahrlässig den zur Ablehnung führenden Anschein der Voreingenommenheit erweckt hat.
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