Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3036 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2007, 2778
Rechtsanwälte und Notare
BVerfG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 BvR 1389/05
Die Begrenzung der gesetzlichen Gebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten (§ 22 Abs. 2 RVG und § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.*)
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IBRRS 2007, 2777
Rechtsanwälte und Notare
BVerfG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Die Begrenzung der gesetzlichen Gebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten (§ 22 Abs. 2 RVG und § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.*)
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IBRRS 2007, 2773
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Ist nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG eine wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, so vermindert sich nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr.
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IBRRS 2007, 2746
Rechtsanwälte und Notare
OLG Schleswig, Beschluss vom 05.03.2007 - Not 4/06
Ein Notar verstößt nicht gegen das Mitwirkungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG, wenn er einen Kaufvertrag über den Verkauf einer im Miteigentum geschiedener Eheleute stehenden vermieteten Doppelhaushälfte beurkundet, nachdem er zuvor als Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren und im Unterhaltsprozess, dessen Gegenstand u.a. die Mieteinnahmen waren, die Ehefrau vertreten hat.*)
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IBRRS 2007, 2726
Bauvertrag
BGH, Beschluss vom 11.01.2007 - VII ZB 28/06
Die Hebegebühr nach § 22 BRAGO, die ein Prozessbevollmächtigter deswegen erhält, weil an ihn die Zahlung zur Erfüllung des gerichtlichen Vergleichs geleistet wird und er diese an den Berechtigten auszahlt, kann im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO geltend gemacht werden, wenn die Einschaltung des Prozessbevollmächtigten in den Zahlungsvorgang im Hinblick auf den Inhalt des Vergleichs aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist.*)
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IBRRS 2007, 2704
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 26.03.2007 - NotZ 49/06
Gegen den Beschluss des Notarsenats eines Oberlandesgerichts, durch den ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde auch dann nicht statthaft, wenn sie der Notarsenat in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat.*)
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IBRRS 2007, 2686
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 08.02.2007 - IX ZR 215/05
Hat der Anwalt bereits einen unbedingten Klageauftrag erhalten, kann eine Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn der Rechtsstreit oder das Verfahren noch nicht anhängig ist.*)
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IBRRS 2007, 2685
Rechtsanwälte und Notare
OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2006 - 1 U 37/06
Nimmt ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt einen Rechtsbehelf ohne Rücksprache mit dem Mandanten zurück, so liegt hierin kein Verstoß gegen vertragliche Pflichten, wenn der Rechtsbehelf nach dem dem Berater bekannten Sachstand keine Aussicht auf Erfolgt hat, der Berater den Mandanten hierüber informiert hat und eine Kontaktaufnahme bis zum Ablauf verfahrensrechtliche Erklärungsfristen gleichwohl erfolglos geblieben ist.*)
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IBRRS 2007, 2629
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 77/06
Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte.*)
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IBRRS 2007, 2624
Rechtsanwälte und Notare
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2007 - 4 U 143/06
1. Werden bei der Beurkundung eines Vertrages im Rahmen einer einheitlichen Amtshandlung mehrere Amtspflichten verletzt und stellt sich der Ersatzanspruch hinsichtlich Kausalverlauf und Schaden als identisch dar, bedarf es verjährungsrechtlich gleichwohl der genauen Differenzierung zwischen den unter Umständen verschiedenen Zeitpunkten der Kenntniserlangung von den unterschiedlichen Amtspflichtverletzungen. Insoweit gilt nichts anderes als in den Fällen, in denen mehrere selbstständige Handlungen jeweils unterschiedliche Schäden zur Folge hatten (vgl. dazu BGH NJW 1993, 650).*)
2. Besteht die Amtspflichtverletzung in der Beurkundung eines materiell unwirksamen Vertrages, verfügt der Geschädigte über die zum Inlaufsetzen der Verjährungsfrist notwendige Kenntnis, wenn er weiß, dass der Notar einen unwirksamen Vertrag beurkundet hat. Kennt der Geschädigte die normative Tatsache „Nichtigkeit des Vertrages“, kommt es nicht darauf an, ob er diese Kenntnis auf der Grundlage einer rechtlich zutreffenden Argumentation erlangt hat.*)
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IBRRS 2007, 2614
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2006 - 10 U 115/06
1. Entscheidend für die Abgrenzung, ob ein einheitliches Mietverhältnis besteht oder zwei rechtlich selbstständige Verträge, ist der Parteiwille. Dabei sprechen die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der Räume, die typischerweise auch bei Mietwohnung und Garage angenommen wird.
2. Anderes kann trotz einer einheitlichen Vertragsurkunde gelten, wenn die Parteien mehrere von ihnen als rechtlich selbstständig angesehene Verträge abgeschlossen haben, die nur zufällig in einer Urkunde zusammengefasst worden sind, oder wenn die Parteien dies vereinbart haben.
3. Zu der Frage, ob ein Mieter zur außergerichtlichen Rechtsverteidigung gegenüber einer Nebenkostenabrechnung berechtigt ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
4. Der Vermieter muss sich das Verschulden des Mitarbeiters des Abrechnungsunternehmens, dessen er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Nebenkostenabrechnung bedient hat, als eigenes zurechnen lassen.
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IBRRS 2007, 2611
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 19.10.2006 - V ZB 91/06
1. Bei einem Parteiwechsel erhält der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Parteien nur eine Gesamtvergütung nach § 6 BRAGO (§ 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 RVG-VV).*)
2. Hat die ausscheidende Partei den Prozessauftrag vor dem 1. Juli 2004 erteilt, so richtet sich die Vergütung insgesamt nach den Vorschriften der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, auch wenn der Parteiwechsel erst nach dem Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vollzogen worden ist (§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG).*)
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IBRRS 2007, 2561
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 05.10.2006 - I ZR 7/04
Die Zulässigkeit einer aus dem Ausland erbrachten Rechtsdienstleistung, welche die Regelung des Rechtsverhältnisses von im Inland ansässigen Parteien betrifft (hier: Schuldenbereinigung nach §§ 305 ff. InsO), ist nach dem Rechtsberatungsgesetz zu beurteilen.*)
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IBRRS 2007, 2511
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 23.11.2006 - IX ZR 21/03
1. Der Anwalt verhält sich pflichtwidrig, wenn er zur Rückgabe der Kassenarztzulassung rät, aber nicht darauf hinweist, dass schon auf Grund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Wiederzulassung des Mandanten ausgeschlossen ist.*)
2. Kommen für den Mandanten hinsichtlich der Entscheidung über die Rückgabe der Zulassung verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht, die unterschiedliche Vorteile und Risiken in sich bergen, ist grundsätzlich kein Raum für einen Anscheinsbeweis (Bestätigung von BGHZ 123, 311, 319; BGH, Urt. v. 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, WM 2006, 927, 930).*)
3. Ein Schaden im Rechtssinne entsteht nicht, wenn der Arzt in einem Verfahren auf Entziehung der Zulassung als Kassenarzt auf Grund einer unvollständigen Belehrung die Zulassung freiwillig zurückgibt, die er ansonsten erst nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens von Rechts wegen verloren hätte (Fortführung von BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - IX ZR 295/00, WM 2005, 950, 951).*)
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IBRRS 2007, 2504
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 18.09.2006 - II ZR 137/04
In einem Rechtsanwalts-Sozietätsvertrag stellt der Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung für einen Zeitraum von 30 Jahren auch dann eine unzulässige Kündigungsbeschränkung i.S. des § 723 Abs. 3 BGB dar, wenn sie Teil der Alterssicherung der Seniorpartner ist.*)
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IBRRS 2007, 2498
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 31.10.2006 - VI ZB 20/06
Der beim OLG nicht zugelassene Rechtsanwalt, der als Vertreter eines dort zugelassenen Anwalts tätig wird, muss selbst sicherstellen, dass seine Postulationsfähigkeit gewährleistet ist.*)
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IBRRS 2007, 2487
Prozessuales
BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 261/05
1. Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt.*)
2. Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.*)
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IBRRS 2007, 2486
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 14.11.2006 - XI ZR 294/05
Die gerichtliche Einziehung von Forderungen durch Verbraucherzentralen ist gemäß Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich, wenn sie nicht nur Individualinteressen, sondern auch einem kollektiven Verbraucherinteresse dient und eine effektivere Durchsetzung dieses Interesses ermöglicht.*)
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IBRRS 2007, 2483
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 76/06
Stellt ein Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfallschadens gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer eine Gebührenrechnung "nach Maßgabe des DAV-Abkommens", so kann allein daraus nicht der Schluss gezogen werden, er verzichte namens seines Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche.*)
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IBRRS 2007, 2461
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 01.02.2007 - V ZB 110/06
1. Die Verfahrensgebühr (RVG-VV Nr. 3506) für die anwaltliche Tätigkeit in dem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 544 ZPO) entsteht nur, wenn der mit der Wahrnehmung der Rechte in dem Verfahren beauftragte Rechtsanwalt vor dem Bundesgerichtshof postulationsfähig ist.*)
2. Die Terminsgebühr (RVG-VV Nr. 3516) entsteht in den Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht schon, wenn die Rechtsanwälte der Parteien sich ohne Mitwirkung des Gerichts darüber besprechen, sondern nur dann, wenn ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung über die Nichtzulassungsbeschwerde stattfindet.*)
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IBRRS 2007, 2457
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05
1. Gegen die Zurückweisung oder Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines nach Antragstellung erledigten Widerrufsbescheids durch den Anwaltsgerichtshof ist die sofortige Beschwerde nur bei Zulassung gemäß § 223 Abs. 3 BRAO statthaft.*)
2. Das gilt auch dann, wenn der Antrag hilfsweise neben dem trotz Erledigung aufrechterhaltenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerrufsbescheid gestellt wird. Die sofortige Beschwerde ist dann ohne Zulassung nur gegen eine Zurückweisung des Hauptantrags statthaft.*)
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IBRRS 2007, 2428
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 101/06
1. Wird über einen rechtshängigen Anspruch ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, entsteht für die Prozessbevollmächtigten auch eine Terminsgebühr (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 3. Juli 2006 - II ZB 31/05, NJW-RR 2006, 1507).*)
2. Eine Einigung der Parteien in dem Vergleich, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits, nicht jedoch die Kosten des Vergleichs zu tragen hat, ist regelmäßig dahin auszulegen, dass die Terminsgebühr zu den Kosten des Rechtsstreits gehört.*)
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IBRRS 2007, 2377
Rechtsanwälte und Notare
OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.12.2006 - Not 115/06
1. Notare, die im badischen Rechtsgebiet als Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung (§ 3 Abs. 1 BNotO) zu bestellen sind, müssen die Befähigung zum Richteramt erlangt haben.*)
2. Ein Bewerber, der allein die Voraussetzungen für die Ernennung zum Bezirksnotar erfüllt, kann im badischen Rechtsgebiet deshalb nicht zum Notar nach § 3 Abs. 1 BNotO bestellt werden. Die Möglichkeit seiner ausnahmsweisen Bestellung zum hauptberuflichen freien Notar bleibt auf das württembergische Rechtsgebiet beschränkt.*)
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IBRRS 2007, 2373
Bauarbeitsrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2006 - 24 U 121/06
1. Mit der Übernahme des Auftrages zur Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ist die Gewerkschaft - nicht anders als ein in gleichartigem Mandat tätiger Rechtsanwalt - verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers im Rahmen dieses Auftrages umfassend wahrzunehmen.*)
2. Der Begriff des Mandates ist nicht förmlich im Sinne des konkreten Klageauftrages zu verstehen, vielmehr im Sinne des rechtlichen und wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber mit der Erteilung des Mandates erkennbar verfolgt.*)
3. Richtet sich der Rechtsschutzauftrag auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage, dann ist die Gewerkschaft - wie der in entsprechendem Mandat tätige Anwalt - verpflichtet, das Mitglied auf die Notwendigkeit einer Sicherung fortbestehender Ansprüche auf Zahlung des laufenden Gehaltes gegen drohende Verjährung hinzuweisen.*)
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IBRRS 2007, 2344
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 85/06
Die bei der Anwendung von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO gebotene typisierende Betrachtungsweise führt dazu, dass die Notwendigkeit einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu bejahen ist, wenn eine rechtsunkundige Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt mit der Vertretung in einem Prozess beauftragt, der vor einem auswärtigen Gericht geführt wird.*)
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IBRRS 2007, 2294
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 309/04
In einer Anwaltskanzlei müssen grundsätzlich ausreichend organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, dass eine mündlich erteilte Einzelweisung über die Eintragung einer wichtigen Frist nicht in Vergessenheit gerät.
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IBRRS 2007, 2292
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - NotZ 4/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2007, 2291
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 14.12.2006 - V ZB 115/06
Kann der Kostenberechnung aufgrund der Bezeichnung der berechneten Auslagen eindeutig entnommen werden, auf welchem Absatz oder welchem Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen, ist die Angabe des Absatzes oder Gliederungspunktes der Vorschrift entbehrlich.*)
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IBRRS 2007, 2275
Versicherungen
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007 - 23 S 491/02
Sinn und Zweck der Ausschlussklausel ist es, Streitigkeiten um Baumaßnahmen aller Art und die sie unmittelbar begleitenden Vorgänge der Planung und Errichtung eines Gebäudes von der Versicherung auszunehmen. Die Inanspruchnahme eines Notars ist einem anders gearteten Risiko zuzuordnen, das nicht zu den von der Bauherrenklausel erfassten gehört.
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IBRRS 2007, 2260
Versicherungen
OLG Celle, Urteil vom 07.03.2007 - 3 U 262/06
Es ist Aufgabe des Mandanten, dem Rechtsanwalt ausreichende Informationen über die im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls in Betracht kommende Rechtsschutzversicherung zur Verfügung zu stellen; den Rechtsanwalt trifft insoweit keine Pflicht zur eigenständigen Ermittlung des zuständigen Versicherungsunternehmens.*)
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IBRRS 2007, 2250
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2006 - 24 W 79/06
Mehrere als Streitgenossen verklagte Rechtsanwälte dürfen nur dann eine getrennte Vergütung für die Eigenvertretung beanspruchen, wenn für diese Art der Rechtsverteidigung sachliche Gründe vorhanden waren.*)
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IBRRS 2007, 2246
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2006 - 24 U 190/06
Den Rechtsanwalt trifft an der Kündigung seines Mandanten kein "Auflösungsverschulden", obwohl er selbst zuvor mit der Mandatsniederlegung gedroht hat, wenn dies nicht grundlos geschah und auch sonstige Vorwürfe des Mandanten die Honorareinbuße nicht rechtfertigen.*)
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IBRRS 2007, 2181
Rechtsanwälte und Notare
KG, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 W 243/06
Die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG wegen meherer Auftragsgeber findet auf die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG keine Anwendung.*)
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IBRRS 2007, 2170
Rechtsanwälte und Notare
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.02.2007 - 19 U 175/06
Erklärt ein Rechtsanwalt gegenüber seinem späteren Auftraggeber, dass er für den Fall, dass ihm das Mandat zum Führen von Vertragsverhandlungen erteilt wurde, den Eintritt des erstrebten Verhandlungserfolges garantiere, kann darin nicht ohne weiteres ein haftungsbegründendes Garantieversprechen des Rechtsanwaltes für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen gesehen werden.*)
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IBRRS 2007, 2168
Rechtsanwälte und Notare
KG, Beschluss vom 15.02.2007 - 2 W 1/07
Die durch die Teilnahme des Anwalts am Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen entstandene Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG; Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG) ist regelmäßig nach § 91 ZPO erstattungsfähig, ohne dass die Notwendigkeit der Terminsteilnahme besonderer Darlegung bedarf.*)
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IBRRS 2007, 2165
Rechtsanwälte und Notare
KG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 W 24/06
Eine Terminsgebühr kann auch dann anfallen, wenn nach Eintritt eines den Rechtsstreit erledigenden Ereignisses der Klägervertreter fernmündlich mit dem Beklagtenvertreter die Abgabe beiderseitiger Erledigungserklärungen nach § 91a ZPO bespricht.*)
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IBRRS 2007, 2155
Prozessuales
OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 15 U 70/06
Wird die von einem Rechtsanwalt verfasste Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist per Fax versehentlich an das falsche Oberlandesgericht (hier: Hamm statt Oldenburg) abgeschickt, so ist die darauf beruhende Fristversäumung von dem Rechtsanwalt verschuldet, wenn die ohne weiteres als falsch erkennbare Faxnummer deutlich sichtbar auf dem Schriftsatz angegeben war und der Anwalt gleichwohl keine Maßnahmen ergriff, um eine korrekte Faxzusendung sicherzustellen.*)
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IBRRS 2007, 2122
Versicherungen
BGH, Urteil vom 24.01.2007 - IV ZR 249/05
§ 2 (1) a ARB 75 knüpft die Erstattung von Verkehrsanwaltskosten nicht an deren Notwendigkeit im Sinne von § 91 ZPO.*)
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IBRRS 2007, 2104
Rechtsanwälte und Notare
OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06
1. Die Werbung eines Rechtsanwaltes für den Pauschalbetrag von 20,- Euro incl. Mehrwertsteuer eine außergerichtliche Rechtsberatung zu erbringen, verstößt seit der zum 01.07.2006 erfolgten Änderung des § 34 RVG nicht gegen das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Gebühren.*)
2. Die Bemessungsvorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 3 RVG gilt nicht für ein Beratungshonorar, das gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruhtBerufungs-Urteil im Verfügungsverfahren: Abänderung des landgerichtlichen Verbots NJW 2006, 2930.*)
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IBRRS 2007, 2094
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Zur Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten durch Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts.*)
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IBRRS 2007, 2093
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - VII ZB 89/06
Haben die durch den Verwalter vertretenen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Klage beauftragt und ist diese erhoben worden, bevor der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur fehlenden Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert hat (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154), ist die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO grundsätzlich erstattungsfähig.*)
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IBRRS 2007, 1516
Rechtsanwälte und Notare
OLG Bremen, Urteil vom 11.01.2007 - 2 U 107/2006
Die in einem Werbemittel getätigte Aussage eines Rechtsanwalts, er sei in einem bestimmten Ort, der zum Bezirk des Gerichts gehört, bei dem er zugelassen ist, "Erster Fachanwalt für ...", ist zumindest auch so zu verstehen, dass damit nicht nur ein zeitlicher, sondern zugleich ein qualitativer Hinweis gegeben werden soll, der die Gefahr der Irreführung begründet.*)
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IBRRS 2007, 1469
Vergabe
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 VK LVwA 16/06 K
1. 1,8-fache Wertgebühr ist auch in einem Nachprüfungsverfahren zulässig.
2. Bei Verbindung zweier Nachprüfungsanträgen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung erfolgt die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ebenfalls gemeinsam und einheitlich.*)
3. Die Höhe der Geschäftsgebühr orientiert sich am Umfang der anwaltlichen Vertretung.*)
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IBRRS 2007, 1468
Vergabe
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2006 - 1 VK LVwA 28/06 K
1. Eine Verfahrensgebühr nach 3300 VV RVG ist im Nachprüfungsverfahren nicht einschlägig.
2. Ansatz einer 2,0-fachen Wertgebühr ist ggf. auch ausreichend, wenn es um eine Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten geht.
3. Es gibt keine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses.
4. Es gibt keine Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages.
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IBRRS 2007, 0682
Immobilien
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.11.2006 - 5 W 241/06-72
Abschriften von Grundaktenbestandteilen müssen dort enthaltene farbliche Markierungen wiedergeben.*)
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IBRRS 2007, 0636
Rechtsanwälte und Notare
BVerfG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der „quota litis“ (§ 49b Abs. 2 BRAO a.F., § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen.*)
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IBRRS 2007, 0614
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 37/04
Der Steuerberater haftet auch für einen durch fehlerhafte Beratung schuldhaft verursachten Verzögerungsschaden des Mandanten, sofern die Vermeidung eines entsprechenden Nachteils zum Inhalt der übernommenen Vertragspflichten gehörte.*)
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IBRRS 2007, 0607
Vergabe
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.02.2007 - 1 Verg 15/06
1. Werden die Nachprüfungsanträge zweier Bieter eines Vergabeverfahrens nach deren Eingang durch die Vergabekammer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung förmlich verbunden und bis zum Abschluss des Verfahrens nicht wieder getrennt, sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.06.2004, 1 Verg 5/04) eine getrennte Kostenentscheidung und eine doppelte Gebührenerhebung grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch für die Gebühren eines Rechtsanwalts im Rahmen der Erstattung als Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.*)
2. Wird zunächst die Nachprüfung von Vergabeverfahren zu zwei Losen eines einheitlichen Beschaffungsvorgangs begehrt und sodann im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens der Antrag auf die Nachprüfung nur noch eines Loses beschränkt, so ist für den Gegenstandswert der Gebühren nach VV Nr. 2300 RVG des Verfahrensbevollmächtigten der Vergabestelle - ungeachtet der Rechtsprechung zum Fehlen eines Kostenerstattungsanspruchs des Antragsgegners bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages - der Bruttoauftragswert beider Lose maßgeblich.*)
3. Zum - billigen - Ansatz einer 2,0-fachen Gebühr nach VV Nr. 2300 RVG für ein Nachprüfungsverfahren zweier Bieter mit mündlicher Verhandlung, das sich auf eine Ausschreibung von Versicherungsleistungen und anfangs auf zwei Lose hieraus bezog.*)
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IBRRS 2007, 0599
Rechtsanwälte und Notare
BVerwG, Beschluss vom 12.06.2006 - 5 C 26.05
Einen Rechtsanwalt trifft kein Verschulden, wenn er sich auf eine Kommentierung in einem Standardkommentar verlässt, ohne die dort zitierte Rechtsprechung zu überprüfen, solange sich aus dem Kontext der Kommentarstelle keine Notwendigkeit zur weiteren Überprüfung der Rechtslage ergibt.
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IBRRS 2007, 0598
Steuerrecht
KG, Urteil vom 08.09.2006 - 4 U 119/05
Wenn ein Steuerberater tatsächlich Kenntnis von einer Entscheidung eines Finanzgerichtes hat, in der wegen grundsätzlicher Bedeutung (hier: Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften) die Revision zugelassen worden ist, muss er gegen Bescheide des Finanzamtes, die auf der Verfassungsmäßigkeit der Norm beruhen, Einspruch einlegen. Es stellt aber keine Pflichtverletzung des Steuerberaters dar, wenn er eine in der Anlage zum Bundessteuerblatt, in der die beim Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren aufgenommen werden, enthaltene Entscheidung nicht kennt, wenn es aus anderen Erkenntnisquellen keinerlei Anlass gab, an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm zu zweifeln.*)
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