Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3036 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 0734
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 20.03.2006 - 1 Not 10/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0731
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0692
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - AnwZ(B) 101/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0690
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - AnwZ(B) 117/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0689
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - AnwZ (B) 25/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0681
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 20.03.2006 - NotSt (B) 4/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0674
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZB 135/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0673
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.11.2007 - NotZ 33/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0665
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 20.03.2006 - NotZ 39/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0662
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZR 170/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0649
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 17.09.2007 - AnwZ (B) 76/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0647
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 27.09.2007 - III ZR 278/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0641
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.06.2007 - 5 U 134/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0602
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 66/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0599
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 81/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0597
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 07.02.2008 - IX ZR 239/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0560
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - AnwZ (B) 15/07
Hebt die Rechtsanwaltskammer den rechtmäßigen Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen nachträglichen Fortfalls der Widerrufsgründe wieder auf, entspricht es der Billigkeit, dem Antragsteller die Kosten aufzuerlegen und ihm die Erstattung notwendiger außergerichtlicher Auslagen aufzugeben, wenn die Aufhebung unverzüglich erfolgt.*)
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IBRRS 2008, 0541
Leasing und Erbbaurecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2008 - 2 U 91/07
1. Die in Werbung verwendete Bezeichnung eines Rechtsanwaltes als "Spezialist für Mietrecht" verstößt gegen §§ 7 I 2 BORA i.V.m. 4 Nr.11 UWG, wenn der Rechtsanwalt nicht nachweisen kann, dass er - der dadurch ausgelösten Verkehrserwartung entsprechend - im Mietrecht über den Durchschnitt weit übersteigende Kenntnisse verfügt und in erheblichem Umfang tätig gewesen ist.*)
2. Bei gleichem Defizit ist die genannte Bezeichnung auch irreführend i.S.d. § 7 II BORA und der §§ 3, 5 UWG.*)
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IBRRS 2008, 0536
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - IX ZB 258/05
Zur Frage der eigenverantwortlichen Prüfung einer Berufungsbegründungsschrift durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt.*)
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IBRRS 2008, 0520
Rechtsanwälte und Notare
OLG Bamberg, Urteil vom 19.10.2007 - 6 U 20/07
1. Ist die in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO bestimmte Geschäftsgebühr auf die entsprechenden Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren nach § 118 Abs. 2 Satz 1 BRAGO anzurechnen, so vermindert sich nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die im anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Prozessgebühr.
2. Eine Anrechnung der Besprechungsgebühr kann bereits aufgrund des Wortlauts des § 118 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht erfolgen.
3. Sinn und Zweck einer Vorschussforderung stehen grundsätzlich einer Verzinsung bei Verzug des Schuldners nicht entgegen.
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IBRRS 2008, 0478
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 09.10.2007 - XI ZB 4/07
Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes hat eine Partei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter lediglich dafür zu sorgen, dass hierfür ein geeigneter und zuverlässiger Weg gewählt wird und dieser so rechtzeitig beschritten wird, dass das Schriftstück nach den organisatorischen und betrieblichen Eigenheiten der gewählten Beförderungsart bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht. Diese Grundsätze gelten auch für die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen privaten Kurierdienst.
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IBRRS 2008, 0477
Rechtsanwälte und Notare
OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2007 - 2 UF 11/07
Die im Sendebericht angegebene Empfängernummer ist daraufhin zu überprüfen, ob es sich um die richtige Empfängernummer handelt. Das gilt insbesondere dann, wenn die Empfängernummer aus elektronischen Dateien herausgesucht wird und an einem und demselben Ort mehrere Empfänger in Betracht kommen. Wenn die Empfängernummer nicht aus dem Empfänger amtlich zugeordneten Verzeichnissen, sondern aus dem Verzeichnis einer Internetsuchmaschine (hier: Google-maps) entnommen wurde, genügt dies nicht den Anforderungen an eine sorgfältige Fristenüberwachung, da derartige Verzeichnisse keine ausreichende Gewähr für ihre Richtigkeit bieten und auch nicht bieten können.
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IBRRS 2008, 0476
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.08.2007 - 2 A 10492/07
Bei einer Übermittlung von Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gelten für die Beteiligten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren die gleichen Sorgfaltsanforderungen wie bei einer Übersendung per Telefax. Für den Nachweis des ordnungsgemäßen Eingangs eines mittels E-Mail übermittelten Schriftsatzes sind deshalb Erhalt und Kontrolle der dem Versender automatisch zugehenden Eingangsbestätigung des Gerichts unabdingbar. Dies gilt insbesondere beim Auftreten technischer Störungen im Bereich der Datenverarbeitungsanlage des Versenders.*)
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IBRRS 2008, 0459
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 10.01.2008 - IX ZR 53/06
Beruht der Schadensersatzanspruch des Mandanten auf falscher Auskunft des Steuerberaters über die Höhe der nach einer Betriebsprüfung gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinne, so beginnt der Lauf der Verjährung mit der ersten Bekanntgabe des hierauf ergehenden Feststellungsbescheides, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser Bescheid gleichzeitig oder später auch dem geschädigten Mandanten bekannt gegeben wird.*)
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IBRRS 2008, 0458
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 13.12.2007 - IX ZR 130/06
Hängt eine zivilrechtliche Vertragsgestaltung nach dem Willen des Mandanten von dem voraussichtlichen Ergebnis eines oder mehrerer Besteuerungsverfahren ab und erteilt der steuerliche Berater hierzu eine unrichtige Auskunft, so beginnt die Verjährung eines auf diese Pflichtverletzung gestützten Schadenersatzanspruchs mit der Bekanntgabe des ersten nachteiligen Steuerbescheids, nicht schon mit dem Vertragsabschluss.*)
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IBRRS 2008, 0455
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 10.01.2008 - IX ZR 94/06
1. Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht, nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen.*)
2. Das Recht des Mitglieds eines Rechtsanwaltsversorgungswerks, die Mitgliedschaft zu beenden und die Erstattung gezahlter Beiträge zu verlangen, ist unpfändbar und geht nicht in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters über.*)
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IBRRS 2008, 0447
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 64/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0446
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - NotZ 34/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0433
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 22.06.2007 - AnwZ (B) 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0432
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 10.12.2007 - AnwZ(B) 5/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0426
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - VI ZA 15/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0417
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 29.05.2007 - AnwZ(B) 3/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0389
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 08.11.2007 - IX ZR 5/06
1. Wird eine Anwaltssozietät häufig von dem Gegner der Partei, die ihr ein neues Mandat anträgt, beauftragt, so muss sie auch dann auf diesen Umstand hinweisen, wenn ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang mit den vom Gegner erteilten Aufträgen nicht besteht.*)
2. Ist der Anwalt von Anfang an nicht bereit, den Mandanten auch gerichtlich gegenüber dem Gegner zu vertreten, so hat er dies ungefragt zu offenbaren.*)
3. Steht fest, dass der Anwalt seine vorvertragliche Aufklärungspflicht über Mandatsbeziehungen seiner Sozietät zum Gegner der Partei oder über Grenzen seiner Vertretungsbereitschaft verletzt hat, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Mandat nicht erteilt worden wäre, wenn der Mandant das Auftragsverhältnis alsbald nach entsprechender Kenntnis beendet.*)
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IBRRS 2008, 0365
Bauträger
BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 136/07
Beurkundet der Notar einen Bauträgervertrag, in dem der Veräußerer die Erschließungs- und Anschlusskosten übernimmt und in dem - ungeachtet des Umstands, dass diese von der Gemeinde noch nicht festgesetzt worden sind - diese Kosten Bestandteil der nach Herstellung des ersten Bauabschnitts fälligen Abschlagszahlung sein sollen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MaBV), so enthält diese Vertragsgestaltung eine ungesicherte Vorleistung, die die doppelte Belehrungspflicht des Notars auslöst.*)
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IBRRS 2008, 0333
Immobilien
OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2007 - 4 U 1303/06
Wegen einer vom Notar fehlerhaft erteilten Fälligkeitsbescheinigung (hier: vor der vereinbarten Löschung einer Grundschuld) kann der Käufer nicht verlangen, so gestellt zu werden, als hätte der den Kaufpreis nicht bezahlt und den Betrag anderweitig gewinnbringend angelegt, wenn er nach Kenntnis der Belastung an dem Vertrag festhält.*)
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IBRRS 2008, 0322
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 04.12.2007 - VI ZR 277/06
Zur Frage, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit betreffen.*)
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IBRRS 2008, 0320
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - VI ZB 73/06
Die geltend gemachten vorprozessualen Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, soweit der geltend gemachte Hauptanspruch übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.*)
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IBRRS 2008, 0301
Rechtsanwälte und Notare
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.10.2007 - 3 W 1748/07
Die Rechtsprechung des BGH zum materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren Geschäftsgebühr (vgl. Urt. vom 07.03.2007, Az.: VIII ZR 86/06, in: NJW 2007, 2049 f) ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar.*)
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IBRRS 2008, 0300
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2007 - 24 U 161/06
1. Mit einem gesetzwidrigen Honorarverzicht verletzt ein angestellter Rechtsanwalt zugleich Pflichten aus seinem Anstellungsverhältnis.*)
2. Leugnet ein angestellter Rechtsanwalt, mit einem Mandanten entgegen dessen Darstellung ein Erfolgshonorar vereinbart zu haben, so ist sein Arbeitgeber (Kanzleiinhaber) grundsätzlich gehalten, zunächst den Mandanten wegen des Honorars in Anspruch zu nehmen oder dessen Kostenerstattungsanspruch beim Gegner zu realisieren, und erst bei Fehlschlagen dieser Bemühungen berechtigt, gegen den angestellten Rechtsanwalt vorzugehen.*)
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IBRRS 2008, 0255
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 07.11.2007 - VIII ZR 341/06
Dem Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich der ihm entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, NJW 2005, 1112).*)
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IBRRS 2008, 0253
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 03.12.2007 - II ZB 20/07
Der Rechtsanwalt darf sich darauf verlassen, dass eine ausgebildete und bisher zuverlässig arbeitende Büroangestellte seiner Anweisung folgend den unterzeichneten Berufungsbegründungsschriftsatz vollständig und unverändert per Telefax an das Berufungsgericht versendet, auch wenn ihr der Schriftsatz ungeheftet übergeben wird bzw. zur Übermittlung per Telefax auseinandergeheftet werden muss.*)
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IBRRS 2008, 0235
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - IX ZR 191/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0227
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - IX ZB 112/05
1. Macht ein Steuerberater durch Beauftragung eines an seinem eigenen Sitz tätigen Rechtsanwalts vor einem auswärtigen Gericht einen Gebührenanspruch geltend, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts nicht erstattungsfähig, wenn der Steuerberater ohne weiteres in der Lage gewesen wäre, einen am Ort des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalt nach umfassender Information mit der Wahrnehmung der Angelegenheit zu betrauen.*)
2. Die Partei kann Erstattung der Kosten einer Flugreise von ihrem Sitz an den Ort des Prozessgerichts nur beanspruchen, wenn die geltend gemachten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Sache stehen. Dies ist bei Bagatellstreitigkeiten regelmäßig abzulehnen.*)
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IBRRS 2008, 0190
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 26.11.2007 - NotZ 6/07
§§ 1 und 2 der Hamburger Verordnung über die gemeinsame Berufsausübung und die Beschäftigung juristischer Mitarbeiter hauptberuflicher Notare vom 5. Juli 2005 sind von der Ermächtigung des § 9 Abs. 1 Satz 2 BNotO gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit die Verbindung von Notaren zur gemeinsamen Berufsausübung der behördlichen Genehmigung bedarf und diese regelmäßig versagt werden soll, wenn sich mehr als drei Notare verbinden.*)
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IBRRS 2008, 0187
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 11.12.2007 - X ZB 21/07
Die erstattungsfähigen Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts sind der Höhe nach grundsätzlich auch dann nicht auf diejenigen Kosten beschränkt, die durch die Beauftragung eines Terminsvertreters entstanden wären, wenn jene Kosten die Kosten der Terminsvertretung beträchtlich übersteigen.*)
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IBRRS 2008, 0182
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 06.12.2007 - IX ZB 223/06
Der Anwalt, der sich selbst vertritt, kann keine (verminderte) Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren erstattet verlangen, wenn die Berufung des Prozessgegners nur fristwahrend eingelegt und innerhalb der Begründungsfrist zurückgenommen worden ist.*)
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IBRRS 2008, 0144
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 26.11.2007 - NotZ 99/07
Die Bewerbung um eine ausgeschriebene Notarstelle ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, weshalb die zu § 32 Abs. 1 Satz 2 VwVfG und § 85 Abs. 2 ZPO entwickelten Grundsätze über die Aufteilung der Verantwortungsbereiche zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Büropersonal nicht ohne weiteres entsprechend anwendbar sind, wenn der Bewerber Rechtsanwalt ist und die Bewerbung über seine Kanzlei betreibt.*)
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IBRRS 2008, 0142
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 15.11.2007 - IX ZR 44/04
1. Zur Beurteilung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und der gerichtlichen Fehlentscheidung ist, anders als bei der Feststellung eines normativen Schadens, die vom Gericht des Vorprozesses getroffene Entscheidung heranzuziehen.*)
2. Der für die Zurechnung der anwaltlichen Pflichtverletzung notwendige innere Zusammenhang zum Schadensereignis entfällt, wenn der Fehler des Anwalts ungeeignet war, die den Mandanten belastende gerichtliche Fehlentscheidung zu vermeiden.*)
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IBRRS 2008, 0129
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 73/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2008, 0123
Prozessuales
BGH, Urteil vom 06.12.2007 - IX ZR 143/06
1. Die Verjährung wird nur durch eine zulässige Streitverkündung gehemmt.*)
2. Im Prozess gegen den subsidiär haftenden Notar ist die Streitverkündung gegen einen vorrangig haftenden Schädiger unzulässig.*)




