Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3036 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2008, 2409
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 09.04.2008 - AnwZ (B) 1/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 2408
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.06.2007 - AnwZ (B) 102/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 2407
Wettbewerbsrecht
BGH, Beschluss vom 03.05.2007 - I ZR 137/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 2399
Rechtsanwälte und Notare
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.10.2007 - 20 W 150/07
Zum Nachweis der Vertretungsbefugnis einer bestimmten Notarangestellten gegenüber dem Grundbuchamt ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsbeteiligten eines Kaufvertrags der "jeweiligen Notarangestellten" Belastungsvollmacht erteilt haben.*)
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IBRRS 2008, 2337
Rechtsanwälte und Notare
BVerfG, Beschluss vom 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06
1. § 43b BRAO schließt es nicht aus, einen potenziellen Mandanten zu umwerben, wenn noch kein konkreter, dem Rechtsanwalt bekannter Beratungsbedarf besteht. Eine Werbemaßnahme ist auch nicht deswegen unzulässig, weil sie sich an Personen richtet, zu denen zuvor kein mandantschaftliches Verhältnis besteht oder bestanden hat .
2. Das Angebot anwaltlicher Beratungsleistungen auf der Plattform eines Internetauktionshauses ist als Werbemaßnahme zu behandeln. Denn ein solches Verhalten ist planvoll darauf angelegt, andere dafür zu gewinnen, die Leistungen des anbietenden Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
3. Die Versteigerung von Beratungsleistungen über ein Internetauktionshaus verstößt weder gegen Berufsrecht noch gegen Gebührenrecht.
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IBRRS 2008, 2333
Rechtsanwälte und Notare
OLG Schleswig, Urteil vom 31.01.2008 - 11 U 11/07
Zu den Pflichten eines Rechtsanwaltes gehört es, Klaganträge so zu formulieren und zu stellen, dass damit das klägerische Rechtsschutzziel erreicht, das klägerische Interesse im Falle des Obsiegens durchgesetzt werden kann.*)
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IBRRS 2008, 2331
Versicherungen
OLG Schleswig, Urteil vom 17.01.2008 - 11 U 27/07
1. Die verspätete oder unvollständige Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung kann den Rechtsanwalt zu einem Schadensersatz verpflichten.*)
2. Die Frage, wie eine Rechtsschutzversicherung nach § 18 ARB 94 bei rechtzeitiger und vollständiger Deckungsanfrage entschieden hätte, hat das Regressgericht - ohne Vorliegen besonderer Umstände - nach der hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten oder erhobenen Klage zu beurteilen, und zwar entsprechend den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen.*)
3. Die Vereinbarung eines Stichentscheides nach § 17 Abs. 2 ARB 75 muss rechtzeitig im Prozess vorgetragen werden.*)
4. Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens kann durch die Nichtbeachtung früherer und späterer Belehrungen des Rechtsanwaltes widerlegt werden.*)
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IBRRS 2008, 2322
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.07.2008 - III ZR 255/07
1. Sichergestellt ist die Eintragung eines Rechts oder einer Rechtsänderung im Allgemeinen dann, wenn hierzu nur noch das pflichtgemäße Handeln des hiermit betrauten Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist. Es genügt insoweit nicht, dass die Eintragung von dem pflichtgemäßen Verhalten eines weiteren Notars abhängt, den der mit dem Betreuungsgeschäft betraute Notar ohne Kenntnis seiner Treugeber und ohne Offenlegung der mit diesem getroffenen Absprachen einschaltet.*)
2. Ein Notar, der über ihm zu treuen Händen überlassene Darlehensmittel unter Verletzung von Treuhandauflagen verfügt, den Treuhandauftrag aber vor dessen Befristung und vor dessen Widerruf durch den Treugeber erfüllt, haftet dem Treugeber nicht für einen Schaden, der diesem daraus entsteht, dass die Darlehensnehmer später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.*)
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IBRRS 2008, 2321
Immobilien
BGH, Urteil vom 03.07.2008 - III ZR 189/07
1. Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.*)
2. Der Käufer hat keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO in Form eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen Rechtsanwalt, wenn er auf dessen Rat zur Abwehr der restlichen Kaufpreisforderung eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben und sich auf die Formnichtigkeit des Kaufvertrages berufen hat.*)
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IBRRS 2008, 2299
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 18.07.2008 - 34 Sch 13/07
1. Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers eines Oberlandesgerichts ist nicht die sofortige Beschwerde, sondern die befristete Erinnerung statthaft.*)
2. Das Verfahren über die Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen ist eine besondere Angelegenheit, für die der Prozessbevollmächtigte des schiedsrichterlichen Verfahrens die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV RVG gesondert erhält.*)
3. Der Prozessbevollmächtigte erhält für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruches die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG; die Vergütungstatbestände der Nr. 3327 VV RVG finden demgegenüber keine Anwendung.*)
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IBRRS 2008, 2292
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 11/06
Eine durch außergerichtliche Verhandlungen entstandene Terminsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren in Ansatz gebracht werden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig anzusehen sind (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 20. November 2006 II ZB 6/06 NJW-RR 2007, 286 und vom 14. Dezember 2006 V ZB 11/06 NJW-RR 2007, 787).*)
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IBRRS 2008, 2286
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07
Die Zurechnung eines Anwaltsverschuldens setzt das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus. § 85 Abs. 2 ZPO erfasst deshalb ein nach der Kündigung des Mandatsverhältnisses liegendes schuldhaftes Verhalten eines Anwalts nicht mehr.*)
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IBRRS 2008, 2278
Vergabe
OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2008 - 13 Verg 10/07
Eine Anrechnung der für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr i. S. der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des anschließenden Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.*)
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IBRRS 2008, 2277
Rechtsanwälte und Notare
OLG Celle, Urteil vom 21.05.2008 - 3 U 49/08
Zum Umfang der Belehrungspflicht des Anwalts in Abhängigkeit vom Umfang des Mandats, zur Beweislast insoweit und zur Frage, inwieweit der Anwalt außerhalb des Mandats - ausnahmsweise - zur Belehrung seines Mandanten verpflichtet ist.*)
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IBRRS 2008, 2269
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.07.2008 - 8 W 287/08
1. Ist dem Hauptsacheverfahren ein selbstständiges Beweisverfahren und diesem eine außergerichtliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten bei Identität der Personen und des Gegenstands in allen drei Angelegenheiten vorgeschaltet, so hat zunächst gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 5 RVG-VV die Anrechnung der im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) des Hauptsacheverfahrens zu erfolgen, wodurch die zuvor entstandene Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens Bestand hat, während die des Hauptsacheverfahrens durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
2. Erst auf die danach allein verbleibende Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 RVG-VV) gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV anteilig in Anrechnung zu bringen, wodurch die Verfahrensgebühr im Umfang der Anrechnung entfällt und die Geschäftsgebühr unvermindert bestehen bleibt.*)
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IBRRS 2008, 2268
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2008 - 8 W 264/08
Die gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG gebotene Anrechnung der Verfahrensgebühr hat dergestalt zu erfolgen, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren Bestand hat und die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
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IBRRS 2008, 2267
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2008 - 8 W 265/08
Die gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG gebotene Anrechnung der Verfahrensgebühr hat dergestalt zu erfolgen, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren Bestand hat und die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
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IBRRS 2008, 2249
Rechtsanwälte und Notare
OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.02.2008 - 5 W 8/08
War die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten nicht erforderlich, so sind hierdurch entstandene Kosten nur in Höhe von maximal 100 % der fiktive Reisekosten des Hauptbevollmächtigten zu erstatten.*)
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IBRRS 2008, 2248
Rechtsanwälte und Notare
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.08.2007 - 14 U 72/06
1. Für die Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts wegen der Vertretung einer in Spanien wohnhaften Partei vor einem deutschen Gericht sind grundsätzlich die deutschen Gerichte zuständig.*)
2. Der Umstand, daß ein deutscher Rechtsanwalt auf einer passiven Internetseite über sich und seinen Tätigkeitsbereich informiert, hat für sich allein noch nicht zur Folge, daß er seine Honorarklage vor den Gerichten eines anderen Mitgliedsstaates der EG, in dem die von ihm vertretene Partei ihren Wohnsitz hat, zu erheben hat. Für das Eingreifen der Zuständigkeitsregelung gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO muß vielmehr hinzukommen, daß zwischen seinem Internet-Auftritt und der Beauftragung des Anwalts ein innerer Zusammenhang besteht.*)
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IBRRS 2008, 2247
Prozessuales
KG, Urteil vom 05.02.2008 - 7 U 83/07
1. Erbringt ein Rechtsanwalt Vorleistungen, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant mehr als 30 Tage später vergütet, handelt es sich nicht mehr um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft.*)
2. Die Übersendung des Originals neben dem Fax ist für eine wirksame Klageeinreichung nicht erforderlich.*)
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IBRRS 2008, 2245
Rechtsanwälte und Notare
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2007 - 4 U 55/07
Zum Anspruch eines Rechtsanwalts auf Herausgabe von Büroinventar und Firmenfahrzeugen sowie von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen gegen eine überörtliche Rechtsanwaltssozietät nach ordentlicher Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses.*)
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IBRRS 2008, 2244
Rechtsanwälte und Notare
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.2008 - 6 W 207/07
1. Flugreisekosten des Prozessbevollmächtigten sind - in Höhe der Kosten für einen Flug in der Economy Class - erstattungsfähig, wenn die Mehrkosten der Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn (1. Wagenklasse) stehen; dies ist für einen Flug von München nach Frankfurt regelmäßig der Fall.*)
2. Kosten für eine erforderliche Übernachtung in Frankfurt sind - jedenfalls außerhalb von Messezeiten - in Höhe von höchstens 170,-- € erstattungsfähig.*)
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IBRRS 2008, 2218
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 28.05.2008 - IV ZR 282/07
1. Der Anwendungsbereich des Risikoausschlusses in § 4 (1) k ARB 1975/95 (entspricht § 3 (1) d ARB 94) ist nicht eröffnet, wenn Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt begehrt wird, der in einem Rechtsstreit, welcher Vorhaben oder Finanzierungsverhältnisse im Sinne von § 4 (1) k aa bis dd ARB 1975/95 betrifft, anwaltliche Pflichten verletzt haben soll.*)
2. Der Bau-Risikoausschluss in den Rechtsschutzversicherungsbedingungen erfasst nicht Regressklagen gegen einen Rechtsanwalt, dem vorgeworfen wird, einen unter den Risikoausschluss fallenden Bauprozess schlecht geführt zu haben.
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IBRRS 2008, 2209
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2008 - 6 W 61/08
1. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift.*)
2. Die vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr auch dann teilweise anzurechnen, wenn es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Eilverfahren handelt.*)
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IBRRS 2008, 2204
Rechtsanwälte und Notare
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2007 - 2 Not 11/06
Zur Vermutung des Vermögensverfalls eines Notars aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.*)
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IBRRS 2008, 2200
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2008 - 24 U 204/07
1. Der Rechtsanwalt ist nicht gehindert, in einer Neuberechnung der Kosten sein höheres Honorar auf einen nach oben korrigierten Gegenstandswert zu stützen.*)
2. Auch eine inhaltlich unrichtige, aber formal korrekte Kostenrechnung ist wegen der tatsächlich verdienten Gebühren durchsetzbar, sofern diese Gebührenforderung die zuvor abgerechneten Gebühren nicht übersteigt.*)
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IBRRS 2008, 2197
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.03.2008 - IX ZR 33/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 2195
Rechtsanwälte und Notare
OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2008 - 2 W 32/08
Die Justizbehörden des Landes sind berechtigt, für die gemäß § 93 BNotO durchgeführten regelmäßigen Notarprüfungen von dem Notar Gebühren zu erheben. Die Regelung der Nr. 6.6.1 - 3 der Anlage zu § 1 Abs. 2 Nds. JVKostG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.*)
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IBRRS 2008, 2194
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2008 - 23 W 31/08
Für die anwaltliche Zustellung entsteht eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,3 nach Nr. 3309 VV-RVG.*)
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IBRRS 2008, 2090
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VI ZB 55/07
Die in Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV zum RVG geregelte teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine später betreffend denselben Gegenstand angefallene Verfahrensgebühr gilt auch in dem zu einem selbständigen Beweisverfahren geführten Kostenfestsetzungsverfahren.
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IBRRS 2008, 2066
Leasing und Erbbaurecht
LG Hamburg, Urteil vom 30.11.2007 - 407 O 253/07
1. Ein Mieterverein ist als eine der in Art. 1 § 7 RBerG genannte Vereinigung anzusehen.
2. Die Beratung durch den Mieterverein darf auch Kaufverträge zwischen Vor- und Nachmieter erfassen (hier: Verkauf einer Einbauküche).
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IBRRS 2008, 2060
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 10.06.2008 - VI ZB 2/08
Dem Rechtsanwalt obliegt eine Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende von seiner Fachangestellten richtig ermittelt worden ist, wenn ihm die Akten - etwa auf Vorfrist - zur Bearbeitung vorgelegt werden (Anschluss an Senat, Beschlüsse vom 28. September 1998 VI ZB 16/98 BRAK-Mitt. 1998, 269 und vom 9. März 1999 VI ZB 3/99 VersR 1999, 866; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994 VIII ZB 12/94 NJW 1994, 2831 und vom 24. Oktober 2001 VIII ZB 19/01 VersR 2002, 1391 f., jeweils m.w.N.).*)
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IBRRS 2008, 2028
Prozessuales
OLG Hamm, Urteil vom 03.06.2008 - 19 U 26/08
1. Ein vorläufiges Tätigkeitsverbot gegen einen Rechtsanwalt nach §§ 150, 155 BRAO führt zur Unterbrechung eines Zivilprozesses gemäß § 244 ZPO auch dann, wenn das erkennende Gericht davon nichts weiß.
2. Eine gleichwohl durchgeführte Beweisaufnahme ist zu wiederholen; ein ergangenes Urteil ist nicht nichtig, jedoch auf die Berufung hin aufzuheben und der Rechtsstreit an das Gericht I. Instanz zurückzuweisen.
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IBRRS 2008, 1916
Wettbewerbsrecht
KG, Beschluss vom 30.01.2007 - 9 U 131/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 1914
Wettbewerbsrecht
OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2007 - 4 U 132/07
Die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung sowie des die Berufung des unterlegenen Mandanten zurücknehmenden Schriftsatzes auf einer Internetseite verletzt auch dann keine Persönlichkeitsrechte oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht der prozessvertretenden Rechtsanwälte des unterlegenen Mandanten, wenn deren Namen in den betreffenden Dokumenten nicht anonymisiert worden sind.
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IBRRS 2008, 1827
Prozessuales
KG, Beschluss vom 07.05.2008 - 1 W 168/07
Die Terminsgebühr entsteht nicht bei einer telefonischen Besprechung der Anwälte nach Erlass einer einstweiligen Verfügung und vor Einlegung des Widerspruchs, wenn der Bevollmächtigte des Antragstellers lediglich mitteilt, der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung solle zurückgenommen werden, und der Bevollmächtigte des Antragsgegners daraufhin die Kostenfolgen der Antragsrücknahme erörtert.*)
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IBRRS 2008, 1779
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Es ist für sich allein kein ausreichender Grund, einen weder am Sitz des Prozessgerichts noch der Prozesspartei niedergelassenen Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung zu beauftragen, wenn eine zu einer Unternehmensgruppe gehörende Handelsgesellschaft den an einem dritten Ort niedergelassenen Rechtsanwalt nur deshalb wählt, weil dieser mit den Gesellschaftern der zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften durch eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit verbunden ist und daher für alle Gesellschaften dieser Gruppe tätig wird.*)
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IBRRS 2008, 1767
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2008 - 8 W 239/08
Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952: Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957: Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.*)
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IBRRS 2008, 1753
Rechtsanwälte und Notare
OLG Dresden, Beschluss vom 19.09.2007 - 5 U 870/07
Sind in einem Faxgerät auf Kurzwahltasten sämtliche "gängigen" Gerichte gespeichert, hat eine gesonderte Anweisung des Rechtsanwalts an die Kanzleiangestellten dahingehend zu erfolgen, dass die Kontrolle auch den Vergleich der gewählten mit der korrekten Faxnummer des Adressaten umfassen muss. Erhält der Rechtsanwalt die Akte mit dem "OK-Vermerk" auf dem Faxbericht zurück, so hat dieser die Kontrolle nicht nur auf einen "OK-Vermerk" zu beschränken, sondern muss einen genauen Ziffernabgleich der Faxnummern vornehmen.
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IBRRS 2008, 1708
Vergabe
OLG München, Beschluss vom 12.06.2008 - Verg 13/07
Eine im Verfahren vor der Vergabekammer für den Rechtsanwalt entstandene Geschäftsgebühr wird nicht auf die Geschäftsgebühr im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat angerechnet.*)
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IBRRS 2008, 1680
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 14.05.2008 - XII ZB 34/07
Ein Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist. Dabei ist ein Vergleich der Anzahl der zu übermittelnden Seiten mit den laut Sendeprotokoll versandten Seiten besonders nachdrücklich anzuordnen, wenn die Vorgaben eines in der Anwaltskanzlei verwendeten Qualitätshandbuchs in diesem Punkt lückenhaft sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722 ff.).*)
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IBRRS 2008, 1620
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 24.04.2008 - IX ZR 53/07
Bereits vor dem 18. Dezember 2007 konnten Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten mit wirksamer Zustimmung des Schuldners auch an Nichtanwälte abgetreten werden, ohne dass es unter dieser Voraussetzung auf eine rechtskräftige Feststellung der Forderung und einen erfolglosen Vollstreckungsversuch ankam.*)
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IBRRS 2008, 1612
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 146/07
Die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung setzt nicht voraus, dass die Vollmacht notariell beurkundet ist. Die Klausel für eine Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung darf aber nur erteilt werden, wenn die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen wird.*)
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IBRRS 2008, 1610
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 24.04.2008 - III ZR 223/06
Bei der Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses muss sich der Notar regelmäßig auch darüber vergewissern, ob eine Vorauszahlung an die Gesellschaft erfolgt ist und gegebenenfalls über die Voraussetzungen einer Zahlung auf künftige Einlagenschuld aufklären (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. November 1995 - IX ZR 14/95 - NJW 1996, 524).*)
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IBRRS 2008, 1606
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 16.04.2008 - VIII ZR 230/07
Keine Rechtsscheinhaftung des Mitglieds einer anwaltlichen Scheinsozietät für Forderungen, die nicht die anwaltstypische - rechtsberatende oder rechtsvertretende - Tätigkeit betreffen.*)
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IBRRS 2008, 1605
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 22.04.2008 - X ZB 18/07
Ist die vom Prozessbevollmächtigten eingelegte Berufung unwirksam, weil er nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen und aus der beim Berufungsgericht geführten Rechtsanwaltsliste gelöscht ist, muss sich die Partei die schuldhafte Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Löschung nicht zurechnen lassen (im Anschluss an BAG, Urt. v. 18.7.2007 - 5 AZR 848/06, NJW 2007, 3226; Abgrenzung zu BVerwG, Beschl. v. 10.6.2005 - 1 B 149/04, NJW 2005, 3018).*)
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IBRRS 2008, 1604
Immobilienanlagen
BGH, Beschluss vom 14.01.2008 - II ZR 85/07
1. Ein vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig unterschriebener Berufungsbegründungsschriftsatz ist auch dann formwirksam, wenn er entgegen der Anweisung des Prozessbevollmächtigten nicht auf \"normalem\" Weg gefaxt, sondern direkt als Computerfax mit eingescannter Unterschrift elektronisch an das Berufungsgericht übermittelt wird. Dies stellt eine lediglich äußerliche (technische, nicht aber inhaltliche) Veränderung des von dem Prozessbevollmächtigten durch seine eigenhändige Unterschrift autorisierten bestimmenden Schriftsatzes dar.*)
2. Der Prospekt, mit dem für den Beitritt zu einer Windpark-Beteiligungsgesellschaft geworben wird, muss - auch - im Bereich der für die Beitrittsentscheidung des Anlegers wesentlichen Frage der Winderträge, und damit letztlich der Rentabilität der Anlage, die Interessenten richtig und vollständig informieren. Daran fehlt es, wenn in dem Prospekt verschwiegen wird, dass in den Gutachten über die im Prospekt dargestellten prognostizierten Winderträge jeweils ein Sicherheitsabschlag empfohlen worden ist.*)
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IBRRS 2008, 1568
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - I ZB 20/07
Für die gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereichte Schutzschrift mit Sachvortrag erhält der mit der Vertretung im erwarteten Eilverfahren betraute Rechtsanwalt die 1,3-fache Gebühr nach Nr. 3100 RVG VV, wenn der Verfügungsantrag bei Gericht eingeht und später wieder zurückgenommen wird.*)
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IBRRS 2008, 1565
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 15.04.2008 - X ZB 12/06
Bei einem inhaltsgleichen gegen mehrere Beklagte gerichteten Unterlassungsbegehren handelt es sich nicht um denselben Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit; das gilt auch, wenn eine juristische Person und ihr Organ in Anspruch genommen werden.*)
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IBRRS 2008, 1561
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZR 262/07
Zur Haftung des Notars wegen einer Fehlüberweisung vom Notaranderkonto.*)
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