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Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

3036 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 4036
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 17.09.2007 - AnwZ(B) 78/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4035
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 03.11.2008 - AnwZ (B) 97/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4034
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - AnwZ (B) 77/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4033
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 28.04.2008 - AnwZ (B) 17/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4032
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 21.11.2006 - AnwZ (B) 49/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4031
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 04.12.2006 - AnwZ (B) 106/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4030
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 03.11.2008 - AnwZ (B) 91/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4029
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - AnwZ (B) 80/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4028
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 04.12.2006 - AnwZ(B) 107/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4027
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 16.04.2007 - AnwZ (B) 10/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4026
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - AnwZ(B) 30/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4025
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 26.03.2007 - AnwZ (B) 104/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4024
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 10.12.2007 - AnwZ (B) 40/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4023
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 11.04.2008 - AnwZ (B) 58/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4022
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 11.04.2008 - AnwZ (B) 4/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4021
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 21.07.2008 - AnwZ (B) 65/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4020
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 31.03.2008 - AnwZ (B) 29/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4019
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - AnwZ (B) 79/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4018
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 24/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4017
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 03.11.2008 - AnwZ (B) 3/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4016
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 70/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4015
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 09.07.2008 - AnwZ (B) 44/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4014
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 28.04.2008 - AnwZ (B) 16/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4013
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 25.02.2008 - AnwZ (B) 25/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4012
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - AnwZ(B) 2/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4011
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 79/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3993
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Versäumung der Frist wegen Tippfehler

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.08.2008 - 9 U 50/08

Der Anwalt muss sicherstellen, dass nicht ein einfacher Tippfehler bei der Eingabe eines Datums in den elektronischen Fristenkalender allein zur Versäumung von Notfristen führen kann. Weil das Fehlerrisiko bei der Eingabe von Datumsangaben über eine Tastatur erheblich höher ist als bei der handschriftlichen Übertragung eines Datums, ist es erforderlich, dass eine zweite Person die Eintragungen der Anwaltsgehilfin in das Programm überprüft.*)

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IBRRS 2008, 3992
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verjährung von Ansprüchen bei Verletzung anwaltlicher Pflichten

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.08.2008 - 19 U 57/08

1. Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten.*)

2. Zur Abgrenzung von Dauermandat und Einzelauftrag zur Prozessvertretung.*)

3. Zur Frage, ob bereits die Mitteilung des Rechtsanwalts an seine Haftpflichtversicherung ein "Verhandeln" i. S. des § 203 BGB darstellt.*)

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IBRRS 2008, 3991
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Aufrechnung mit Anspruch auf Auszahlung von Fremdgeldern?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 - 24 U 146/07

Gegen Anspruch des Mandanten auf Auszahlung von Fremdgeldern darf der Rechtsanwalt ausnahmsweise mit der Honorarforderung aus einem anderen Mandat aufrechnen, wenn diese zeitgleich fällig geworden ist.*)

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IBRRS 2008, 3974
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 23.07.2007 - NotZ 2/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3971
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 04.06.2008 - AnwZ (B) 32/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3965
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 06.10.2006 - NotZ 49/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3951
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - AnwZ (B) 52/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3946
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 26/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3942
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 19.02.2007 - AnwZ (B) 75/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3935
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 21.07.2008 - AnwZ (B) 51/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3924
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 21.11.2006 - AnwZ (B) 39/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3916
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 18/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3900
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Absehen von Auszahlung von hinterlegten Geldern

BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 13/08

1. Der Notar ist auch dann gemäß § 54d BeurkG verpflichtet, trotz Vorliegens der formalen Voraussetzungen für die Abwicklung des Treuhandgeschäfts von der Auszahlung bei ihm hinterlegter Gelder abzusehen, wenn er nicht erst nach Annahme des Verwahrungsauftrags, sondern bereits bei Beurkundung des zu Grunde liegenden Vertrages wusste, dass mit dem Geschäft unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.*)

2. Auch in diesen Fällen kommt neben der Verhängung von disziplinarrechtlichen Maßnahmen die Amtsenthebung nach § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO in Betracht.*)

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IBRRS 2008, 3899
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Notarrecht - Beglaubigungskosten für WEG-Beschluss über Verwalterbestellung?

BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - V ZB 89/08

1. Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen.*)

2. Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigten.*)

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IBRRS 2008, 3897
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verjährung des Anspruchs bei Fehlberatung

BGH, Urteil vom 13.11.2008 - IX ZR 69/07

Bestimmt sich bei einer einem Rechtsanwalt unterlaufenen Fehlberatung die Verjährung des Primäranspruchs auf der Grundlage des maßgeblichen Übergangsrechts nach § 51b BRAO, so gilt dies auch für den Sekundäranspruch.*)

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IBRRS 2008, 3896
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Unvollständige Bewerbungsunterlagen des Notarbewerbers

BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 10/08

Angaben eines Notarbewerbers gegenüber der Landesjustizverwaltung müssen richtig und vollständig sein. Mangelt es hieran, können begründete Zweifel an der Eignung des Bewerbers für das Amt des Notars bestehen.*)

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IBRRS 2008, 3892
VersicherungenVersicherungen
Erstattung von Anwaltskosten durch Rechtsschutzversicherung

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07

1. Die Festlegung eines verstoßabhängigen Rechtsschutzfalles i.S. von § 14 (3) Satz 1 ARB 75 (entsprechend für § 4 (1) Satz 1 c ARB 94) richtet sich allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen.*)

2. Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil enthalten, mit dem er (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt.*)

3. Auf die Schlüssigkeit, Substantiiertheit und Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptungen kommt es nicht an.*)

4. Nach diesen Grundsätzen kann die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung, wenn ein unterbreitetes Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages abgelehnt wird, einen Rechtsschutzfall auslösen.*)

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IBRRS 2008, 3891
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Rechtsmittel gegen Aufforderungsverfügung?

BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 8/08

Beantragt ein Notarassessor gemäß § 111 BNotO gerichtliche Entscheidung gegen eine Aufforderung gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 BNotO, so ist die für den Bezirk zuständige Notarkammer nicht befugt, gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts sofortige Beschwerde einzulegen.*)

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IBRRS 2008, 3472
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2008 - 24 U 228/07

1. Abreden über die Verlängerung der Verjährungsfrist für den Honoraranspruch bewirken nicht die Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung nach § 3 Abs. 1 BRAGO a.F..*)

2. Die "anfängliche" Stundung eines Honoraranspruchs verschiebt die Fälligkeit nach § 16 BRAGO a.F..*)

3. Die Formularklausel "Verzugszinsen ab Rechnungsstellung" ist unklar.*)

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IBRRS 2008, 3471
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann werden Rechtsanwaltkosten für Vergleich fällig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2008 - 24 U 139/07

Rechtsanwaltskosten für einen durch Prozessvergleich erledigten Rechtsstreit werden mit dem Vergleichsabschluss fällig, und zwar ohne Rücksicht auf dessen bürotechnische Abwicklung oder die Kostenfestsetzung.*)

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IBRRS 2008, 3466
ProzessualesProzessuales
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Anwaltswechsel

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2008 - 2 U 1582/07

Zur Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Anwaltswechsel.*)

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IBRRS 2008, 3455
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notwendige Kosten trotz fehlender inhaltlicher Beschäftigung?

BGH, Beschluss vom 02.10.2008 - I ZB 111/07

Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit der Berufungsbegründung nicht inhaltlich auseinandersetzt.*)

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IBRRS 2008, 3273
VergabeVergabe
Anrechnung der vor Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 4/07

Keine Anrechnung der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens.*)

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IBRRS 2008, 3272
VergabeVergabe
Anrechnung der vor Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 3/07

Keine Anrechnung der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens.*)

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