Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3036 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 1131
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1125
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 82/08
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.
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IBRRS 2010, 1124
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 6/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1121
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1120
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1119
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - AnwZ (B) 97/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1114
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.03.2010 - VI ZR 284/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1076
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2010 - 24 U 100/09
1. Wegen fehlerhafter Beratung des Mandanten über dessen Pflichten während der Insolvenzreife kann der Rechtsanwalt vom Insolvenzverwalter nur in Regress genommen werden, wenn die geschuldete Beratung einen Schaden der Insolvenzgläubiger vermieden hätte.*)
2. Hätte der Mandant bei Insolvenzreife gegen Zuführung neuer Mittel durch einen Unterhaltspflichtigen auf notwendigen Unterhalt verzichtet, wäre die Insolvenzmasse nicht verkürzt worden.*)
3. Die Insolvenzgläubiger des Mandanten stehen nicht im Schutzbereich eines Anwaltsdienstvertrages, der die Beratung des Mandanten wegen drohender Insolvenz bezweckt.*)
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IBRRS 2010, 1074
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2009 - 24 U 57/09
1. Wird der Rechtsanwalt beauftragt, den Abschluss eines Darlehensvertrages mit einer Bank zu von dieser angeblich zugesagten Konditionen herbeizuführen, weil dem Mandanten nur ein ungünstigeres Darlehensangebot einer anderen Bank vorliegt, so beschränkt sich der Gegenstandswert der Tätigkeit auf die Zinsdifferenz.*)
2. Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, bezüglich eines Versicherungsantrags das vereinbarte Widerrufsrecht des Mandanten auszuüben, ist die Tätigkeit nach den Wertvorschriften des GKG zu bemessen.*)
3. Zur Berechnung des Mehrvertretungszuschlags nach RVG-VV Nr. 1008.*)
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IBRRS 2010, 1064
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZB 3/09
Die einer Kanzleiangestellten erteilte konkrete Weisung, die in der Berufungsschrift angegebene Faxnummer des Berufungsgerichts noch einmal zu überprüfen, reicht in Verbindung mit der in der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden allgemeinen Weisung, zur Ermittlung der Telefaxnummer des zuständigen Gerichts das Ortsverzeichnis "Gerichte und Finanzbehörden" zu verwenden, aus, um Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufzudecken. Es ist dann ausnahmsweise nicht erforderlich, die Faxnummer nach dem Absenden des Schriftsatzes nochmals anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen.*)
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IBRRS 2010, 1063
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.02.2010 - II ZB 8/09
Wegen des eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlauts des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO und des darin zum Ausdruck kommenden Willens des Gesetzgebers, aus Gründen der Rechtssicherheit Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts auch dann als wirksam zu behandeln, wenn der Rechtsanwalt damit einem ihm gegenüber verhängten Berufsverbot zuwider handelt, muss - ungeachtet der damit verbundenen, den Rechtsanwalt unbillig begünstigenden Rechtsfolgen - auch die fristgerechte Einlegung der Berufung durch einen sich selbst vertretenden Rechtsanwalt, der in Kenntnis des gegen ihn verhängten Berufsverbots und unter Verstoß gegen § 155 Abs. 2 i.V.m. § 155 Abs. 4 letzter Halbsatz BRAO handelt, als fristwahrende, wirksame Berufung behandelt werden.*)
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IBRRS 2010, 1062
Prozessuales
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - IX ZR 104/08
1. Hat ein Rechtsanwalt in einem Scheidungsverbundverfahren bezifferte Ansprüche seines Mandanten auf Hausratsteilung geltend gemacht, kann er sich in einem später gegen ihn geführten Regressprozess nicht darauf beschränken, den Wert der Gegenstände unsubstantiiert zu bestreiten.*)
2. Hat ein Rechtsanwalt dem Mandanten pflichtwidrig zum Abschluss eines Vergleichs geraten, der zu einem Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen geführt hat, kann der Mandant lediglich die Feststellung begehren, vom Zeitpunkt der Rentenberechtigung an so gestellt zu werden, als sei dieser Betrag auf sein Versicherungskonto eingezahlt worden, wenn eine die Rente erhöhende Zahlung an den Rentenversicherungsträger nach dem Sozialversicherungsrecht nicht zulässig ist.*)
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IBRRS 2010, 1015
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09
§ 15a RVG ist auch auf Altfälle anzuwenden (Bestätigung des Beschlusses vom 09.12.2009 - XII ZB 175/07, IMR 2010, 116).
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IBRRS 2010, 0913
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 2/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0904
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - AnwZ (B) 81/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0899
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZB 74/09
Für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen fällt keine gesonderte Gebühr nach RVG VV Nr. 3500 an.*)
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IBRRS 2010, 0831
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - XI ZB 23/08
Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls kontrolliert werden.*)
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IBRRS 2010, 0814
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08
Die für die Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erforderlichen besonderen Umstände setzen, wenn sie nicht aus der Natur des Streitfalls folgen, jedenfalls voraus, dass die außergerichtliche Bearbeitung der Sache aufgrund einer allgemeinen Maßnahme der Betriebsorganisation und nicht nur im Einzelfall für die Partei an dem Ort erfolgt, an dem der auswärtige Rechtsanwalt seine Kanzlei hat.*)
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IBRRS 2010, 0813
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - AnwZ (B) 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0801
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 5/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0788
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 18.02.2010 - AnwZ (B) 101/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0784
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0778
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - II ZB 10/09
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind. Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender auch dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn die Handakte zur Bearbeitung nicht zugleich mit vorgelegt worden ist.*)
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IBRRS 2010, 0744
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 81/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0735
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09
1. Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist (Modifikation von BGHZ 162, 98).*)
2. Veranlasst der Verteidiger den Mandanten mit dem Hinweis, andernfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Vergütungsvereinbarung, kann der Mandant seine Erklärung nur dann wegen widerrechtlicher Drohung anfechten, wenn ihn der Verteidiger erstmals unmittelbar vor oder in der Hauptverhandlung mit diesem Begehren konfrontiert.*)
3. Wird zugunsten des Rechtsanwalts ein Stundenhonorar vereinbart, hat er die während des abgerechneten Zeitintervalls erbrachten Leistungen konkret und in nachprüfbarer Weise darzulegen.*)
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IBRRS 2010, 0733
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 56/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0728
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0725
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZB 58/09
Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.*)
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IBRRS 2010, 0720
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 91/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0717
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 36/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0708
Rechtsanwälte und Notare
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 528/09
Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.
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IBRRS 2010, 0707
Rechtsanwälte und Notare
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 527/09
Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.
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IBRRS 2010, 0706
Rechtsanwälte und Notare
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 526/09
Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.
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IBRRS 2010, 0705
Wohnungseigentum
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 525/09
Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.
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IBRRS 2010, 0621
Rechtsanwälte und Notare
LG Essen, Beschluss vom 05.05.2009 - 10 S 3/09
Ein Schreiben des Mandants, das wohl eine Reaktion auf die Mitteilung der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung war und in dem erstmals die Rede davon war, dass vor Berufungseinlegung die Gerichtsakte hätte eingesehen werden sollen, gibt dem Rechtsanwalt hinreichenden Anlass zur Mandatskündigung. Infolgedessen verliert der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch nicht etwa deshalb , weil er das Mandat zur Unzeit niedergelegt hätte.
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IBRRS 2010, 0616
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - AnwZ (B) 3/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0602
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZB 64/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0583
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 75/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0581
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - VIII ZR 296/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0557
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2010 - 24 U 183/05
1. Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 307 BGB (Bestätigung von Senat NJW-RR 2007, 129).*)
2. Die Angemessenheit eines Zeithonorars ist danach zu beurteilen, ob im konkreten Fall diese Honorarform, der ausgehandelte Stundensatz und die Bearbeitungszeit angemessen sind und in welchem Verhältnis das abgerechnete Honorar zu der gesetzlichen Vergütung steht.*)
3. Ein vereinbartes und fälliges Zeithonorar ist erst dann einforderbar, wenn dem Mandanten eine schriftliche Berechnung mitgeteilt worden ist, die den Anforderungen für die Abrechnung gesetzlicher Vergütungen entspricht und knappe Leistungsbeschreibungen enthält, die dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen.*)
IBRRS 2010, 0556
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2009 - 24 U 107/09
1. Zahlt nach Auflösung einer Sozietät (Partnergesellschaft) ein Partner dem Mandanten von einem gegnerischen Haftpflichtversicherer eingegangene Fremdgelder aus, so lässt sich diese Zahlung nicht nachträglich als Darlehensgewährung deklarieren mit der Folge, dass der Mandant von einem anderen Partner die Herausgabe noch fordern könnte.*)
2. Zur Frage der Interessenkollision, wenn sich der Mandant von dem zahlenden Partner in dem Rechtstreit mit dem anderen Partner vertreten lässt.*)
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IBRRS 2010, 0516
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 28.10.2009 - VIII R 78/05
1. Lässt sich der Regelungsgehalt eines Verlangens zur Vorlage von Unterlagen auch nicht durch Auslegung unter Berücksichtigung der dem Adressaten bekannten Umstände hinreichend klar ermitteln, ist das Verlangen rechtswidrig und nicht nach §§ 328 ff. AO vollstreckbar.*)
2. Ein Vorlageverlangen ist in der Regel übermäßig und damit rechtswidrig, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren Existenz beim Steuerpflichtigen ihrer Art nach nicht erwartet werden kann.*)
3. Vorlageverweigerungsrechte aus § 104 Abs. 1 AO bestehen auch in der beim Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwalt, Steuerberater usw.) selbst stattfindenden Außenprüfung, jedoch kann das FA grundsätzlich die Vorlage der zur Prüfung erforderlich erscheinenden Unterlagen in neutralisierter Form verlangen.*)
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IBRRS 2010, 0463
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - AnwZ (B) 65/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0444
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2009 - 3 Wx 91/09
Eine Notarbeschwerde wegen Amtsweigerung, die darauf abzielt, den Notar zu einer Amtshandlung anzuweisen, die er weder vornehmen kann noch darf (hier: Anweisung, mit der von ihm wegen Vertragsrücktritts verweigerten Abwicklung des beurkundeten Kaufvertrages nach erfolgter Löschung der Auflassungsvormerkung fortzufahren), ist nicht zulässig.*)
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IBRRS 2010, 0443
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2009 - 3 Wx 92/09
Eine Notarbeschwerde wegen Amtsweigerung, die darauf abzielt, den Notar zu einer Amtshandlung anzuweisen, die er weder vornehmen kann noch darf, (hier: Anweisung, mit der von ihm wegen Vertragsrücktritts verweigerten Abwicklung des beurkundeten Kaufvertrages nach erfolgter Löschung der Auflassungsvormerkung fortzufahren) ist nicht zulässig.*)
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IBRRS 2010, 0440
Steuerrecht
OLG Celle, Urteil vom 03.02.2010 - 3 U 194/09
1. Zur Pflicht des Steuerberaters auf Nachfrage seines Mandanten, der die Absicht hat, ein vor Ablauf von zehn Jahren erworbenes und zwischenzeitlich in das Betriebsvermögen eingelegtes, später aber wieder entnommenes Grundstück zu verkaufen, auf die ungefähre Größenordnung des dann anfallenden steuerpflichtigen Gewinns hinzuweisen. *)
2. Eine doppelte Besteuerung findet trotz der schon durch die Entnahme aufgedeckten stillen Reserven nicht statt.*)
3. Wird das Grundstück nach mehr als zehn Jahren seit der ursprünglichen Anschaffung aber weniger als zehn Jahre nach seiner Entnahme aus dem Betriebsvermögen veräußert, ergibt sich der zu versteuernde Veräußerungsgewinn aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Entnahmewert. *)
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IBRRS 2010, 0438
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2009 - 3 Wx 153/09
Ist dem Notar nach dem von ihm beurkundeten Kaufvertrag über ein zu errichtendes und zu vermietendes Gebäude die Auszahlungsreife des auf dem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises durch Vorlage eines Übergabeprotokolls nachzuweisen, das "keine Mängel oder Restarbeiten beinhalten darf, die den Mieter berechtigen, die Miete nicht in voller Höhe zu entrichten", so kann der Verkäufer die Voraussetzung für die Auszahlung des hinterlegten Kaufpreises nicht durch eine einseitige Bestätigung der Mängelfreiheit ohne Mitwirkung des Mieters schaffen.*)
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IBRRS 2010, 0423
Vergabe
OLG München, Beschluss vom 27.08.2009 - Verg 04/09
Zur Frage der Vergütung eines Rechtsanwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren.
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IBRRS 2010, 0363
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 09.01.2009 - AnwZ (B) 87/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0357
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - AnwZ (B) 79/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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