Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3036 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 2410
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - III ZB 80/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 2409
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 18.05.2011 - XII ZB 127/08
1. Die Rechtsanwaltsversorgung der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern unterfällt der Regelung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 lit. b BGB.*)
2. Wählt der ausgleichspflichtige Ehegatte nach dem Ende der Ehezeit den vorzeitigen Rentenbezug unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlags, errechnet sich der für den Versorgungsausgleich maßgebliche Ausgleichsbetrag aus der ungekürzten Altersrente, die er ohne Versorgungsabschlag mit dem Erreichen der Altersgrenze bezogen hätte.*)
Volltext
IBRRS 2011, 2405
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - AnwZ (B) 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 2383
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2011 - 24 U147/10
1. Der nach einem Rechtsstreit mit einem Regressmandat betraute Rechtsanwalt hat von einem Schadensersatzprozess gegen den Prozessanwalt abzuraten, wenn der Mandant den Prozess ohne den (vermeintlichen) Fehler des Prozessanwalts nicht nachweislich hätte gewinnen können.*)
2. Die Niederlage im Arbeitsgerichtsprozess ist dem Rechtsanwalt (Prozessanwalt) nicht anzulasten, wenn er erst verspätet mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beauftragt worden war und die nachträgliche Zulassung einer solchen Klage nach nicht in Betracht kam und auch ein etwaiger Wiedereinstellungsanspruch bereits verwirkt war.*)
Volltext
IBRRS 2011, 2290
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - AnwZ (Brfg) 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 2272
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (Brfg) 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 2241
Immobilienmakler
OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 28 U 159/10
1. Zur Abgrenzung zwischen Anwalts-und Maklervertrag.*)
2. Zur Erfüllungswirkung einer Vorschusszahlung.*)
Volltext
IBRRS 2011, 2218
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 28.03.2011 - NotZ (Brfg) 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 2075
Immobilienmakler
OLG Celle, Urteil vom 03.03.2011 - Not 26/10
Ein Notar darf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens das Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht einsehen, ohne sich eines dahinter stehenden rechtlichen Interesses eines Berechtigten zu versichern. Dies auch dann nicht, wenn der Makler ihm zuvor zugesagt hat, solche Anfragen nur bei Vorliegen eines konkreten (Makler-)Auftrags zu stellen, wenn der Grundbuchauszug der Vorbereitung einer in "absehbarer Zeit" anstehenden Beurkundung dienen soll.*)
Volltext
IBRRS 2011, 2053
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 15.04.2011 - AnwZ (Brfg) 8/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 2038
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 27.04.2011 - AnwZ (Brfg) 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 2031
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - AnwZ (B) 74/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1987
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - VI ZB 6/10
1. Eine fristwahrende Maßnahme darf im Kalender als erledigt gekennzeichnet werden, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und das Postausgangsfach "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten ist.*)
2. Das Postausgangsfach ist nicht "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten, wenn eine Mitarbeiterin die in dem Postausgangsfach gesammelten Schriftsätze noch in Umschläge einsortieren muss.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1985
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1955
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 10.03.2011 - IX ZR 82/10
1. Der Prozessvertreter des Beklagten verletzt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag, wenn er die Pfändung und Überweisung der Klageforderung an seine Partei nicht geltend macht.*)
2 a) Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist.*)
2 b) Für die Einziehung der gepfändeten Forderung in eigene Schuld reicht es aus, dass der Vollstreckungsgläubiger und Drittschuldner gegenüber dem Vollstreckungsschuldner erklärt, die wechselseitigen Forderungen zu verrechnen.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1936
Wohnungseigentum
OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.01.2011 - 12 W 296/10
Eine Zustimmung der Inhaber einer dinglichen Rechtsposition zur Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum ist unnötig , weil seine dingliche Rechtsstellung durch die Änderung nicht nachteilig berührt wird.
Volltext
IBRRS 2011, 1933
Prozessuales
LG Coburg, Beschluss vom 04.02.2011 - 41 T 147/10
1. Sofern ein Umschuldungsfall vorliegt, ist der Sicherungsgeber nicht schutzwürdig und auch nicht schutzbedürftig, da der Gläubigerwechsel mit seinem Wissen und Wollen herbeigeführt wurde.
2. Der Notar prüft, ob ein Gläubigerwechsel mit Wissen und Wollen des Schuldners stattgefunden hat. Demgemäß hat sich aus den dem Gläubigerwechsel zugrundeliegenden öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden zu ergeben, ob der Sicherungsgeber die Grundschuldabtretung initiiert hat oder nicht.
Volltext
IBRRS 2011, 1932
Rechtsanwälte und Notare
EuGH, Urteil vom 24.05.2011 - Rs. C-54/08
Das in der Regelung der BRD aufgestellte Staatsangehörigkeitserfordernis für den Zugang zum Notarberuf stellt eine nach dem EG-Vertrag verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.
Volltext
IBRRS 2011, 1927
Leasing und Erbbaurecht
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.08.2010 - 2 W 112/10
Ein Saunaverein, der den Zweck verfolgt, den Saunabetrieb in den gemieteten Räumlichkeiten für seine Mitglieder und durch deren ehrenamtliche Tätigkeit aufrecht zu erhalten und die weiteren Kosten aus Mitgliedsbeiträgen zu bestreiten, ist auch dann ein nicht wirtschaftlicher Verein, wenn er aufgrund Vereinbarung mit dem Vermieter (Badbetreiber) Nichtvereinsmitglieder als Besucher gegen Zahlung eines Eintrittspreises dulden muss, der von dem Badbetreiber vereinnahmt wird.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1893
Rechtsanwälte und Notare
AGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2010 - AGH 3/10
1. Die Angaben des Antragstellers zum Nachweis des Erwerbs besonderer praktischer Erfahrung ("Fallliste") müssen erkennen lassen, welche Sachverhaltskonstellation gegeben war und welche rechtliche Argumentation im betreffenden Fall vorgenommen worden ist.
2. Die Abwertung eines Falles auf 0,5 ist möglich, wenn der Arbeitsaufwand sehr gering ist und der Fall auch nur eine geringfügige Komplexität aufweist.
3. Eine Aufwertung eines Falls kommt in Betracht, wenn der Antragsteller den Nachweis führt, dass nicht nur von einem üblichen, vom Schwierigkeitsgrad her durchschnittlichen Rechtsstreit auszugehen ist.
Volltext
IBRRS 2011, 1879
Rechtsanwälte und Notare
OLG Hamm, Beschluss vom 05.10.2010 - 15 Wx 156/09
1. Bei der nach § 16 KostO gebotenen hypothetischen Betrachtung sind anstelle der durch die unrichtige Sachbehandlung verursachten nur solche Kosten anzusetzen, deren Entstehung nach den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten unvermeidlich oder sicher zu erwarten war. Ein Gestaltungsermessen des Notars kann in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden.*)
2. Sind die Gebühren für die selbstständige Beurkundung einer isolierten Löschungsbewilligung (sog. Schubladenlösung) wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben, kann der Notar an deren Stelle nicht eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO berechnen, die angefallen wäre, wenn er eine Löschungsbewilligung im Rahmen des Kaufvertrages beurkundet und sich für deren Verwendung einen Treuhandauftrag hätte erteilen lassen.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1877
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2010 - 24 U 211/09
1. Aus dem Umfang einer standardisierten Formular-Vollmacht lässt sich nicht auf den Inhalt des Mandats schließen.*)
2. Hat sich der Mandant vereinbarungsgemäß selbst um die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers zu bemühen, kann der Rechtsanwalt für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer Gebühren nur beanspruchen, wenn er sich ausdrücklich unter Hinweis auf auch insoweit entstehende Gebühren hat beauftragen lassen.*)
3. Der Rechtsanwalt darf, abgesehen von Eilfällen, erst dann tätig werden, wenn entweder die entsprechende Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt oder der Mandant in Kenntnis seiner Verpflichtung, die Kosten selbst übernehmen zu müssen, eindeutig den Auftrag erteilt hat.*)
4. Lässt sich der Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs beauftragen, dessen Höhe frühere Rechtsprechungserkenntnisse deutlich übersteigt, hat er den Mandanten auch auf die damit verbundenen Gebührenrisiken hinzuweisen.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1861
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1789
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2011 - 3 W 69/10
Zur Beanstandung konfrontativen Verhaltens eines Rechtsanwalts im Zivilprozess.
Volltext
IBRRS 2011, 1785
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 06.04.2011 - IV ZR 232/08
1. Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale ist allein derjenige, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst.*)
2. Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor.*)
3. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 (1) Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1752
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1733
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2009 - 24 U 207/08
1. Unterliegt der Mandant (Arbeitnehmer) im Kündigungsschutzprozess, obwohl die notwendige Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht bestandskräftig verweigert war, so hat der Rechtsanwalt dem Mandanten zur fristgerechten Erhebung der Restitutionsklage zum Zwecke erneuter Verhandlung der Kündigungsschutzklage zu raten, nachdem das Verwaltungsgericht den ablehnenden Bescheid des Integrationsamtes rechtskräftig aufgehoben hatte.*)
2. Das Regressgericht hat zu prüfen, ob der Mandant in dem wieder aufgenommenen Kündigungsschutzprozess obsiegt hätte; dies wäre nicht an der abnehmenden Leistungsfähigkeit eines Schwerbehinderten gescheitert, weil ihm der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz hätte zuweisen müssen, auf dem er seine eingeschränkte Arbeitskraft noch hätte einsetzen können.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1688
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 95/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1681
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1680
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 41/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1679
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - AnwSt (B) 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1667
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 3/10
Beantragt ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Forderungen des Schuldners gegen drei Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollen, bezieht sich seine Tätigkeit auf drei Gegenstände. Eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte kommt nicht in Betracht, soweit die Gegenstände wirtschaftlich identisch sind.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1664
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1650
Rechtsanwälte und Notare
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 161/10
1. Allein der Umstand, dass ein Kläger die bestrittene Höhe seiner Forderung unter Beweis stellt, kann nicht schon dahin verstanden werden, Streitgegenstand solle über einen bezifferten Klageantrag hinaus der sich aufgrund der gerichtlichen Beweisaufnahme letzten Endes insgesamt ergebende Schadensbetrag sein. Denn Gericht und Gegner müssen sich im Hinblick auf die Verjährung ebenso wie für den Umfang der Rechtskraft auf die Bezifferung im Klageantrag verlassen können.*)
2. Der Formulierung in der Klageschrift, es sei "mindestens" der bezifferte Schaden entstanden, kann nicht entnommen werden, auch ein weitergehender, über den "Mindestschaden" hinausgehender Anspruch solle bereits Gegenstand der ursprünglich erhobenen Klage sein.*)
3. Eine "Mindestklage" in dem Sinne, dass lediglich ein Mindestbetrag beziffert, gleichwohl der gesamte Anspruch geltend gemacht wird, wie es insbesondere bei Schmerzensgeldklagen häufig der Fall ist, ist zu unterscheiden von der bloßen Darlegung eines Mindestschadens. Eine Partei, die vorträgt, ihr sei mindestens ein bestimmter Schaden, möglicherweise aber auch ein darüber hinausgehender Schaden entstanden, erklärt damit noch nicht, dass sie auch diesen weitergehenden Schaden schon zum Gegenstand ihrer Klage machen will. Dazu bedarf es einer eigenständigen Erklärung, wie sie insbesondere mit einer entsprechenden Formulierung des Klageantrages zum Ausdruck gebracht werden kann.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1629
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2011 - 24 U 214/09
1. Eine Vereinbarung, in der der Rechtsanwalt auf sein Honorar verzichten soll, bedarf nur der Schriftform, wenn die Beurkundung nach dem Willen der Vertragspartner Abschlussvoraussetzung sein soll.*)
2. Bezichtigt der Mandant den Rechtsanwalt der Lüge, der Verleumdung und strafrechtlich relevanter Handlungen, so ist es diesem nicht mehr zumutbar, das Mandat weiterzuführen.*)
3. Ist die Honorarforderung des Rechtsanwalts entscheidungsreif, so kann ein Vorbehaltsurteil ergehen, wenn die von dem Mandanten zur Aufrechnung gestellte Schadensersatzforderung aus einem Mandat hergeleitet wird, für das der Rechtsanwalt Honorar nicht begehrt.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1628
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011 - 24 U 112/09
1. Eine Zeittaktklausel, die die Aufrundung nur der letzten pro Tag angefangenen Viertelstunde vorsieht, ist nicht zu beanstanden (Abgrenzung zu Senat NJW-RR 2007, 129).*)
2. Der Rechtsanwalt darf Kosten für Tätigkeiten gegenüber der Rechtsschutzversicherung nur abrechnen, wenn er den Mandanten zuvor darauf hingewiesen hat, dass die Einholung der Deckungszusage zusätzliche Kosten entstehen lässt.*)
3. Der von dem Rechtsanwalt nachgewiesene Zeitaufwand kann nur dann in vollem Umfang berücksichtigt werden, wenn er in einem angemessenen Verhältnis zu Schwierigkeit, Umfang und Dauer der zu bearbeitenden Angelegenheit steht.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1622
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 37/10
Werden im Büro eines Anwalts zwei Fristenkalender geführt, die für die Fristenkontrolle maßgeblich sind, so darf ein Erledigungsvermerk in die Handakte erst dann aufgenommen werden, wenn die Fristen in beiden Kalendern eingetragen sind.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1618
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1616
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1615
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1607
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1606
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1605
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 24.03.2011 - IX ZR 197/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1604
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 33/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1599
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.03.2011 - II ZB 19/09
Die im Rahmen der Organisation einer wirksamen Fristenkontrolle dem Prozessbevollmächtigten obliegende Pflicht, das beantragte Fristende nebst Vorfrist bei oder alsbald nach Einreichung eines Verlängerungsantrags im Fristenkalender einzutragen, hängt nicht davon ab, in welchem zeitlichen Abstand zum Ende der ursprünglichen Frist ein Fristverlängerungsantrag gestellt wird.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1586
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1576
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 31/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1575
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - AnwSt (R) 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2011, 1572
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 29.03.2011 - VI ZB 25/10
Den Rechtsanwalt, dem aufgrund eines Büroversehens eine Fristsache als nicht fristgebunden vorgelegt wird, trifft ein eigenes Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er sich nicht in angemessener Zeit durch einen Blick in die Akten wenigstens davon überzeugt, was zu tun ist und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann.*)
Volltext
IBRRS 2011, 1569
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - AnwZ (B) 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext




