Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3036 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 0162
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2011 - 24 U 119/10
1. Bei der Auslegung von Vergleichserklärungen (hier: über anwaltliche Honoraransprüche) ist zwar von deren Wortlaut auszugehen, aber bei dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks nicht stehen zu bleiben, wenn Anhaltspunkte für einen lückenhaft oder missverständlichen Vergleichstext vorliegen.*)
2. Eine von dem Mandanten für sittenwidrig gehaltene Honorarvereinbarung kann Gegenstand eines Vergleichs sein.*)
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IBRRS 2012, 0149
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2010 - 24 U 48/10
1. Die von der Rechtsprechung zu unternehmensbezogenen Geschäften entwickelten Grundsätze gelten auch für den Anwaltsdienstvertrag.*)
2. Die Rechtsscheinhaftung des Handelnden ist nach deutschem materiellen Recht zu beurteilen, weil für die internationalprivatrechtliche Anknüpfung der Ort maßgebend ist, an dem der Rechtsschein entstanden ist und sich ausgewirkt hat.*)
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IBRRS 2012, 0140
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2011 - 24 U 47/11
1. Ein vereinbartes Zeithonorar kann der Rechtsanwalt nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Rechnung einfordern.*)
2. Zu den formellen Anforderungen, denen die Zeithonorarrechnung genügen muss.*)
3. Der Rechtsanwalt hat grundsätzlich den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand angefallen ist.*)
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IBRRS 2012, 0133
Rechtsanwälte und Notare
KG, Beschluss vom 03.01.2012 - 5 W 267/11
Bloße Verfahrensabsprachen allein (hier zu einem Ruhen des Verfahrens) lassen die Termingebühr nach Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG nicht anfallen, wenn nur die bloße Möglichkeit einer Erledigung offen gehalten werden soll und weitergehende Erledigungsgespräche nicht geführt werden (Ergänzung zu Senat, KGR 2007, 608).*)
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IBRRS 2012, 0078
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 15.12.2011 - IX ZR 85/10
Verletzt ein Rechtsanwalt seine Pflicht, eine mit Ablauf des 31. Dezember verjährende Forderung gerichtlich geltend zu machen, entsteht der Schaden des Mandanten mit Beginn des 1. Januar; die Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt beginnt mit dem Schluss dieses Jahres.*)
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IBRRS 2012, 0021
Rechtsanwälte und Notare
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011 - 6 C 11098/11
Die in der Satzung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern vorgesehene stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten von bisher 65 auf auf 67 Jahre verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und ist zulässig.
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IBRRS 2012, 0015
Rechtsanwälte und Notare
OLG Celle, Urteil vom 28.12.2011 - 14 U 107/11
1. Ein Rechtsanwalt kann nur dann die Erhöhung der 1,3-fachen Geschäftsgebühr auf eine 1,5-fache Gebühr verlangen, wenn die Voraussetzungen von Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG vorliegen, d. h. die Tätigkeit umfänglich oder schwierig war.*)
2. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (entgegen BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 110/10, ibr-online).*)
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 5357
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 29.11.2011 - XI ZB 16/11
Klagt der Zessionar aus abgetretenem Recht einen durch seinen Prozessbevollmächtigten namens des Zedenten vorgerichtlich geltend gemachten Anspruch ein, so ist die außergerichtlich angefallene Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die im Klageverfahren anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen.*)
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IBRRS 2011, 5346
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 9/11
Zu den überörtlich verwendeten Verzeichnissen im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 BNotO, in denen der Angabe der Amtsbezeichnung ein Hinweis auf den Amtssitz des Notars hinzuzufügen ist, gehören auch Telefonbücher.*)
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IBRRS 2011, 5344
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 17.11.2011 - IX ZR 161/09
Bringt ein Rechtsanwalt seine Einzelkanzlei in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein, haftet die Gesellschaft auch dann nicht für eine im Betrieb des bisherigen Einzelanwalts begründete Verbindlichkeit, wenn dieser im Rechtsverkehr den Anschein einer Sozietät gesetzt hatte.*)
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IBRRS 2011, 5342
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - III ZR 225/10
Zur Belehrungspflicht des Notars, der die Annahmeerklärung zu einem Grundstückskaufvertrag beurkundet, ohne dass ihm die von einem anderen Notar beurkundete Angebotserklärung vorliegt.*)
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IBRRS 2011, 5336
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 3/11
Legt ein Anwaltsnotar sein Amt gemäß § 48b BNotO für mehr als ein Jahr nieder, so hat er keinen Anspruch auf eine erneute Übertragung des Notaramtes. Nach Ablauf der Pflege- bzw. Betreuungszeit kann der Betroffene gemäß § 6b Abs. 1 Halbsatz 1 BNotO nur dann erneut zum Notar bestellt werden, wenn eine neue Notarstelle ausgeschrieben worden ist und er das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Er hat keinen Anspruch auf Schaffung einer neuen Notarstelle.*)
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IBRRS 2011, 5274
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 30/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5235
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5222
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 29/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5212
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - AnwZ (Brfg) 38/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5210
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5184
Rechtsanwälte und Notare
BVerfG, Beschluss vom 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10
1. Art. 13 Abs. 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Sinn der Garantie ist die Abschirmung der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht. Damit wird dem Einzelnen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet. Im Interesse eines wirksamen Schutzes ist der Begriff der Wohnung weit auszulegen. Er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume. In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein.
2. Das Gewicht des Eingriffs verlangt als Durchsuchungsvoraussetzung Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderung liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen. Es ist zu verlangen, dass ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt. Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen berücksichtigt werden.
3. Die Durchsuchung bedarf vor allem einer Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie muss im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zweck erfolgversprechend sein. Ferner muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der vorgeworfenen Tat erforderlich sein; das ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen. Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen.
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IBRRS 2011, 5148
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5094
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 10/10
Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO, nach der die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen ist, wenn ein Rechtsanwalt zum Beamten auf Lebenszeit berufen wird und auf die Rechte aus dieser Zulassung nicht verzichtet, verstößt weder gegen höherrangiges deutsches Recht noch gegen primäres oder sekundäres Recht der Europäischen Union.*)
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IBRRS 2011, 5086
Prozessuales
OLG Hamm, Urteil vom 11.10.2011 - 28 U 78/11
Eine auf eine (unwirksame) anwaltliche Honorarvereinbarung gestützte Honorarklage hemmt wegen des einheitlichen Streitgegenstands auch die Verjährung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der Klageschrift nicht auch zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Gebührenanspruchs vorträgt.*)
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IBRRS 2011, 5082
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.10.2011 - LwZB 2/11
1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn trotz Befolgung der für die Unterschriftenkontrolle bestehenden Anweisungen durch das Kanzleipersonal die Frist wegen eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Unterschriftsleistung versäumt wurde.*)
2. Ist eine Kanzleianordnung nicht geeignet, den konkreten Fehler des Rechtsanwalts (hier die Unterzeichnung des falschen Schriftstücks) bei einem normalen Verlauf der Dinge aufzufangen, ist das Anwaltsverschulden bei der Unterschriftsleistung als für die versäumte Frist ursächlich anzusehen und bei einer wertenden Betrachtung weiterhin dem Anwalt und nicht (allein) dem Büropersonal zuzurechnen.*)
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IBRRS 2011, 5079
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10
1. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei welcher die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmanteile Patentanwälten zusteht, welche nicht zugleich Rechtsanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.*)
2. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsführer mehrheitlich nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Patentanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.*)
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IBRRS 2011, 5077
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 38/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5076
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - AnwZ (Brfg) 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5065
Versicherungen
OLG Celle, Urteil vom 09.07.2003 - 3 U 39/03
Teilt der Rechtsanwalt seinem wegen Anwaltsverschuldens Regressansprüche geltend machenden Auftraggeber mit, dass er seine Haftpflichtversicherung von dem Schadensfall in Kenntnis gesetzt hat, so liegt darin kein Anerkenntnis gem. § 208 BGB a.F., das die Primärverjährung des § 51b Alt. 1 BRAO unterbricht.
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IBRRS 2011, 5028
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.2011 - 14 W 694/11
Durch das seit September 2009 gültige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich nichts daran geändert, dass eine Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte im Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe auch dann nicht gegeben ist, wenn die Beratung in einer Familiensache erfolgte. Beschwerdegericht ist das Landgericht.*)
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IBRRS 2011, 4985
Rechtsanwälte und Notare
OLG Naumburg, Beschluss vom 27.05.2011 - 8 UF 73/11
Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung - falsche Rechtsmittelfrist - rechtfertigt für einen in erster Instanz anwaltlich vertretenen Beteiligten keine Wiedereinsetzung.*)
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IBRRS 2011, 4868
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 18.12.1961 - III ZR 181/60
a) Eine Streitverkündung kann die Verjährung auch dann unterbrechen, wenn der Streitverkündende im Vorprozeß obsiegt.*)
b) Die Unterbrechungswirkung der Streitverkündung tritt schon dann ein, wenn der Streitverkündende im Augenblick der Streitverkündung glaubt, einen Anspruch auf Schadloshaltung gegen den Streitverkündungsgegner erheben zu können, falls der Vorprozeß für ihn einen ungünstigen Ausgang nimmt. Ungünstig fällt die Entscheidung für ihn aus, wenn sie in ihren tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen einen für ihn nachteiligen Ausgang nimmt; der Inhalt der Urteilsformel für sich allein ist dabei unerheblich.*)
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IBRRS 2011, 4865
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10
1. Macht die bei einem auswärtigen Gericht klagende Partei Reisekosten eines Rechtsanwalts geltend, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind diese Kosten regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten (Fortführung von*)
2. Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 unter II 2 b aa - Auswärtiger Rechtsanwalt I; vom 2. Dezember 2004 - I ZB 4/04, GRUR 2005, 271 unter II 2 - Unterbevollmächtigter III; vom 13. September 2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662 unter II 2 - Auswärtiger Rechtsanwalt V; vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Rn. 13; vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 19; vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, JurBüro 2010, 369 unter [III] b; vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, [...] Rn. 8). Für die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bedarf es daher nicht der Feststellung im Einzelfall, dass die Partei zu dem den Termin wahrnehmenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, aaO).*)
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IBRRS 2011, 4842
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - I ZR 113/10
Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.*)
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IBRRS 2011, 4839
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.11.2011 - XII ZB 317/11
Wird dem Rechtsanwalt die Handakte zur Wahrung der Beschwerdefrist vorgelegt, hat er stets auch die korrekte Notierung der Begründungsfrist zu prüfen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 696 und vom 19. Oktober 2011 XII ZB 250/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)
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IBRRS 2011, 4829
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZB 290/10
Grundsätzlich kann jeder kostenrechtlich obsiegende Streitgenosse die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangen (§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO); mit Rücksicht darauf, dass es sich bei dem Kostenfestsetzungsverfahren um ein Massenverfahren handelt, das einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf, gilt etwas anders nur in besonderen - atypischen - Konstellationen.*)
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IBRRS 2011, 4816
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 100/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4761
Rechtsanwälte und Notare
OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2011 - 28 U 125/10
1. Ein Mandant, der infolge eines pflichtwidrigen Verhaltens seines Rechtsanwalts eine Forderung verliert, erleidet einen Schaden im Rechtssinn nur, wenn er bei sachgerechtem Vorgehen des Rechtsanwalts Leistungen erhalten hätte. Trifft dies nicht zu, ist die verlorene Forderung wertlos.*)
2. Der Umstand, dass der Anwalt Ansprüche gegen einen (vermeintlichen) Schuldner des Mandanten verjähren lässt, ändert nichts daran, dass der Regresskläger beweisen muss, dass eine rechtzeitige Inanspruchnahme des Schuldners erfolgreich gewesen wäre.*)
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IBRRS 2011, 4757
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 25.06.1962 - VII ZR 120/61
a) Der Geschäftsbesorgungsvertrag, den ein nicht zugelassener Rechtsberater unter Verstoß gegen den Art. 1 § 1 RBeratG mit einem Rechtsuchenden geschlossen hat, ist gemäß § 134 BGB nichtig.*)
b) Die Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag können auch, dann gegeben sein, wenn sich der Geschäftsführer zur Übernahme der von ihm erbrachten Leistungen für verpflichtet gehalten hat.*)
c) Die im Art. 1 § 5 Ziff. 3 RBeratG genannte Rechtsbesorgung darf ohne Erlaubnis nur dann ausgeübt werden, wenn es sich um Nebenaufgaben handelt.*)
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IBRRS 2011, 4743
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 20.10.1964 - VI ZR 101/63
Zur Rechtsnatur und Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt wegen Unrichtigkeit erteilter Rechtsauskunft.*)
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IBRRS 2011, 4694
Prozessuales
OLG Jena, Beschluss vom 08.09.2011 - 4 U 622/11
Übersieht ein Rechtsanwalt, dass die Berufungsschrift - fehlerhaft - an das Ausgangsgericht (LG statt an das zuständige OLG) adressiert wurde und wird dadurch die Frist zur ordnungsgemäßen Einlegung der Berufung beim zuständigen Rechtsmittelgericht versäumt, ist der von ihm vertretenen Partei nach Ablauf der Berufungsfrist keine Wiedereinsetzung hinsichtlich der Fristversäumung zu gewähren, weil das Verschulden des Anwalts der von ihm vertretenen Partei zuzurechnen ist.*)
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IBRRS 2011, 4693
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 18/10
Werden einem Anwalt die Akten im sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt und gibt er zur Vorbereitung des von ihm zu fertigenden fristwahrenden Schriftsatzes noch Anweisungen an sein Personal, die es erfordern, dass die Akte noch einmal in den Kanzleibetrieb geht, kann er sich in aller Regel darauf verlassen, dass ihm die Akten rechtzeitig vor Ablauf der im Bürokalender eingetragenen Frist wieder vorgelegt werden. Besonderer Anweisungen, um die erneute Aktenvorlage sicherzustellen, bedarf es im Allgemeinen nicht (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97, NJW 1997, 3243).*)
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IBRRS 2011, 4678
Rechtsanwälte und Notare
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.07.2011 - 20 W 50/06
Werden mit der einseitigen Grundschuldbestellung die zur Rangherstellung erforderlichen Löschungserklärungen des Eigentümers mit beurkundet, so sind diese nicht mehr Durchführungserklärung, weil die Verpflichtung hierzu allenfalls in dem nicht beurkundeten Darlehensvertrag und nicht in der einseitigen Grundschuldbestellung begründet wird.
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IBRRS 2011, 4666
Rechtsanwälte und Notare
OLG Koblenz, Urteil vom 21.10.2011 - 5 U 653/10
1. Rät der Anwalt dem Mandant, eine günstige Vergleichsmöglichkeit nicht wahrzunehmen, liegt darin eine Pflichtverletzung, wenn zureichende Anhaltspunkte bestanden, dass die Partei bei streitiger Entscheidung leer ausgehen würde.
2. Zur Frage, ob der in eine Anwalts-GbR eintretende Gesellschafter für Pflichtverletzungen der Altgesellschafter vor seinem Eintritt haftet.
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IBRRS 2011, 4589
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 20/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4511
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 34/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4508
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 03.11.2011 - IX ZR 47/11
1. Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.*)
2. Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt.*)
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IBRRS 2011, 4505
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4494
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10
Die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer ist mit dem Anwaltsberuf nicht von vorneherein unvereinbar.
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IBRRS 2011, 4479
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Der Rechtsanwalt hat durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass nach Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und ausbleibender Reaktion des Gerichts hierauf noch vor Ablauf der beantragten verlängerten Frist dort Nachfrage gehalten wird, ob und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wurde. Kommt er dem nicht nach, wird spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem er eine klärende Antwort auf die Nachfrage erhalten hätte, die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Gang gesetzt.*)
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IBRRS 2011, 4475
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2011 - 24 W 48/11
Vor der Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Anwalts "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" hat das Gericht zu prüfen, ob die bedürftige Partei Anspruch auf die Beiordnung eines Verkehrsanwalts hätte.*)
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IBRRS 2011, 4454
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 241/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4447
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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