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Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

3036 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 4092
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Weitergabe von Geld für Kaution: Treuhänderische Verwaltung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2012 - 24 U 240/11

1. Bei einem Streit zwischen zwei Forderungsprätendenten über die Auszahlung von hinterlegten Geldbeträgen steht dem wirklichen Rechtsinhaber gegen den anderen Prätendenten ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung zu, denn letzterer hat durch das vom Schuldner gewählte Vorgehen auf Kosten des wahren Gläubigers rechtsgrundlos die Stellung eines Hinterlegungsbeteiligten erlangt.*)

2. Ein Verteidiger, der in Erfüllung einer mit dem Mandanten getroffenen Vereinbarung zum Zweck der sofortigen Hinterlegung einer Kaution beim Gericht Gelder von dritter Seite für seinen Mandanten entgegennimmt, begründet dadurch regelmäßig keine zusätzlichen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Geldgeber, sondern handelt vielmehr in der Regel allein als Vertreter seines Mandanten.*)

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IBRRS 2012, 4074
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung über Streitbeitritt im Endurteil: Regressfalle!

BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - II ZR 216/10

1. Gegen ein Zwischenurteil, mit dem das Gericht über die Zulässigkeit einer Nebenintervention entscheidet, findet die sofortige Beschwerde statt (ZPO § 71 Abs. 2).

2. Auch wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nebenintervention mit dem Endurteil verbunden wird, bleibt sie insoweit Zwischenurteil, gegen das die sofortige Beschwerde stattfindet.

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IBRRS 2012, 4064
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Berufungsschrift mit "i.A." unterschrieben: Berufung zulässig?

BGH, Beschluss vom 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

a) Unterzeichnet ein Rechtsanwalt eine Berufungsschrift mit dem Vermerk "i.A." ("im Auftrag"), ist dies unschädlich, wenn der Unterzeichnende als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056; Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028; Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638; vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, [...]).*)

b) Die Identität eines Rechtsanwalts, der eine Berufungsschrift mit dem Vermerk "i.A." unterzeichnet hat, muss im Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist nicht bereits in solcher Weise eindeutig geklärt sein, dass schon endgültige Feststellungen zur Identität und zur Postulationsfähigkeit des Unterzeichners getroffen werden können; maßgeblich ist insoweit der Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, [...]; vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, DB 2012, 2042).*)

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IBRRS 2012, 4044
ProzessualesProzessuales
Verjährungseinrede der Staatskasse kann treuwidrig sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2011 - 14 W 702/11

Wird der Prozess, in dem der PKH-Anwalt beigeordnet war, wegen eines Jahre dauernden Parallelverfahrens zum Ruhen gebracht, nach dessen Ende weiterbetrieben und durch Vergleich beendet, kann die Verjährungseinrede der Staatskasse gegenüber dem erst jetzt gestellten Antrag auf Festsetzung der PKH - Vergütung des Rechtsanwalts treuwidrig und damit unbeachtlich sein.*)

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IBRRS 2012, 4009
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwaltsgebühren im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

OLG Bamberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 6 W 10/11

Wenn sich ein Mandant im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigen bedient, kann zwar grundsätzlich eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV RVG entstehen. Erforderlich ist aber, dass der Rechtsanwalt von seinem Mandanten mit einer Einzeltätigkeit im Sinne dieser Bestimmung beauftragt ist.

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IBRRS 2012, 3914
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann gilt die Vermutung beratungskonformen Verhaltens?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2012 - 24 U 262/11

1. Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet. Er hat dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel zu führen geeignet sind, und Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind.*)

2. Wenn er den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH über die Insolvenzfestigkeit einer ihm verpfändeten Lebensversicherung zu beraten hat, genügt der Rechtsanwalt seiner Aufklärungspflicht, sofern er ihm in einer für einen im Wirtschaftsleben stehenden Mandanten verständlichen Weise darlegt, dass der Rückkaufswert der Lebensversicherung zwar in die Insolvenzmasse fällt, ihm aber ein Anspruch auf Sicherstellung seiner Versorgungsansprüche gegen den Insolvenzverwalter zusteht.*)

3. Die Vermutung beratungskonformen Verhaltens, gilt nur, wenn aus damaliger Sicht nur eine Entscheidung für den Mandanten nahe lag. Die Regeln des Anscheinsbeweises sind nicht anwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschiedliche Schritte in Betracht kommen und der Berater lediglich die erforderliche sachliche Information für eine sachgerechte Entscheidung zu erteilen hat.*)

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IBRRS 2012, 3902
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
"Verjährungspanne" eines Anwalts: Wann verjährt Schadensersatz?

OLG Bremen, Beschluss vom 17.10.2012 - 1 W 37/12

1. Hat der Rechtsanwalt durch das Verjährenlassen einer Forderung des Mandanten eine Pflicht aus dem Anwaltsvertrag verletzt, dann entsteht der Schaden mit der Vollendung der Verjährung.

2. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Mandant von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Im Rahmen einer Rechtsberatung kann allerdings nicht darauf verwiesen werden, dass dem Mandanten mit der Durchführung der Beratung bereits alle Umstände bekannt sind, die eine Haftung begründen können. Zu den den Anspruch begründenden Umständen gehört auch, dass für den Gläubiger Anhaltpunkte gegeben sind, die auf eine nicht ordnungsgemäße rechtliche Beratung schließen lassen. Das kann der Fall sein, wenn sich der Prozessgegner auf Verjährung berufen hat.

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IBRRS 2012, 3887
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Anwalt muss über Frist für Kündigungsschutzklage aufklären!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2012 - 24 U 215/11

1. Wenn ein Rechtsanwalt mit der Abwehr der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses betraut wird, hat er den Mandanten darüber aufzuklären, bis zu welchem Endtermin eine Künigungsschutzklage zu erheben ist und welche Konsequenzen die Versäumung dieser Frist hat.*)

2. Hängt im Regressprozess die Frage, ob eine für einen Schaden kausale Pflichtverletzung des Rechtsanwalts vorliegt, vom hypothetischen Ergebnis des Ausgangsverfahrens ab, richtet sich die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich nach der Darlegungs- und Beweislast im Ausgangsverfahren. Deshalb hat der mit der Abwehr der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beauftragte Rechtsanwalt darzulegen und zu beweisen, dass die Kündigung sich als gerechtfertigt erwiesen hätte.*)

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IBRRS 2012, 3854
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Blankounterschrift: Rechtsmittelschrift formwirksam?

BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 642/11

Erfährt das Rechtsmittelgericht aus der Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsantrags, dass die nachgeholte Rechtsmittelschrift mit einer Blankounterschrift versehen wurde, kann es ohne Hinweis an den Beteiligten regelmäßig nicht davon ausgehen, der Rechtsanwalt habe den Schriftsatz nicht vollständig geprüft und die Rechtsmittelschrift sei daher nicht formwirksam.*)

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IBRRS 2012, 3843
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Beschluss vom 31.08.2012 - AnwZ (Brfg) 25 /12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3827
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3819
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Beschluss vom 06.08.2012 - AnwZ (Brfg) 33/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3774
ProzessualesProzessuales
Muss der Anwalt Rechtsmittelfristen selbst prüfen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.07.2012 - 1 U 449/12

Eine schuldhafte Versäumung der Wahrung der Berufungsbegründungsfrist liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Ermittlung und Eintragung der Frist im Fristenkalender seiner Rechtsanwaltsgehilfin überlässt. Der Rechtsanwalt muss, bevor er das Empfangsbekenntnis unterzeichnet, dafür Sorge tragen, dass die Rechtsmittelfristen richtig ermittelt und festgehalten worden sind. Die Fristenprüfung obliegt wieder dem Rechtsanwalt selbst, wenn ihm die Akten, z. B. im Zusammenhang mit einer befristeten Prozesshandlung erneut vorgelegt werden (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 12.01.2010 - VI ZB 64/09 - NJW-RR 2010, 417 = MDR 2010, 414). Spätestens bei Berufungseinlegung obliegt ihm zudem die Pflicht zu prüfen, wann die Berufungsbegründungsfrist endet. Der Rechtsanwalt kann sich nicht damit entlasten, dass die aus seiner Sicht erfahrene Rechtsanwaltsgehilfin die maßgeblichen Fristen auf der Grundlage seiner Vorgaben "Berufung 1 Monat, Berufungsbegründung 2 Monate" selbst richtig ermittelt und im Fristenkalender vermerkt. Er hätte bei Zustellung des Urteils prüfen müssen, ob die richtigen Fristen im Fristenkalender eingetragen worden sind.*)

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IBRRS 2012, 3766
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Möglichkeit der Abmilderung einer Disziplinarmaßnahme

BGH, Beschluss vom 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11

Das Gericht kann aufgrund eigenen Ermessens nach § 60 Abs. 3 BDG eine angefochtene Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers abändern und innerhalb der durch die Verfügung vorgegebenen Disziplinarmaßnahmenobergrenze an Stelle der verhängten eine mildere Disziplinarmaßnahme aussprechen.*)

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IBRRS 2012, 3756
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage

BGH, Urteil vom 12.07.2012 - IX ZR 96/10

Die unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage einer Mandantenakte stellt keinen Anlass dar, der die Sekundärhaftung nach altem Verjährungsrecht auszulösen vermag.*)

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IBRRS 2012, 3745
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 28/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3740
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann ist ein Kostenfestsetzungsverlangen rechtsmissbräuchlich?

BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VI ZB 59/11

a) Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat.*)

b) Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind.*)

c) Erweist sich das Kostenfestsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich, muss sich der Antragsteller kostenrechtlich so behandeln lassen, als habe er ein einziges Verfahren geführt.*)

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IBRRS 2012, 3732
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 27/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3628
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Faxsendung erfolglos: Anwalt muss Faxnummer im Internet prüfen!

BGH, Beschluss vom 05.09.2012 - VII ZB 25/12

Von einem Prozessbevollmächtigten, dem es trotz zahlreicher Anwählversuche nicht gelingt, einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung am letzten Tag dieser Frist per Telefax an eine vom Berufungsgericht genannte Telefaxnummer zu übermitteln, kann verlangt werden, dass er über den Internetauftritt des Berufungsgerichts eine etwa vorhandene weitere Telefaxnummer des Berufungsgerichts ermittelt und den Verlängerungsantrag an diese Telefaxnummer übermittelt.*)

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IBRRS 2012, 3606
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erlischt der Bewerbungsverfahrensanspruch durch Abbruch des Verfahrens?

BGH, Urteil vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12

Zum Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers um die Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst durch Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens. *)

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IBRRS 2012, 3595
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wie genau muss ein Bewerber Auskunft geben? Und wie oft?

BGH, Urteil vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

1. Im Interesse einer möglichst umfassenden vollständigen Tatsachengrundlage für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars muss die Auskunftspflicht peinlich genau erfüllt werden. Die Relevanz der auskunftspflichtigen Tatsachen für die Beurteilung der persönlichen Eignung bestimmt ausschließlich die Besetzungsbehörde.*)

2. Gibt ein Anwaltsnotar aufgrund einer Veränderung seiner Lebensumstände das Amt des Notars auf und bewirbt er sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut, muss er sich zwar dem Auswahlverfahren stellen. Im neuen Auswahlverfahren ist allerdings besonders zu berücksichtigen, dass der Bewerber bereits einmal erfolgreich das Bewerbungsverfahren durchlaufen und seine fachliche und persönliche Eignung für dieses Amt dadurch und durch die Ausübung des Amts bewiesen hat.*)

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IBRRS 2012, 3570
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Due-Diligence bei Grundstückskauf: Pflichtenumfang des Anwalts?

LG Berlin, Urteil vom 14.09.2012 - 2 O 540/11

Zum Pflichtenumfang eines Rechtsanwalts bei Beauftragung einer Legal-Due-Diligence-Prüfung.*)

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IBRRS 2012, 3514
ProzessualesProzessuales
Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO

BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - V ZB 288/11

1. Die Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO wird schon mit der Annahme eines Auftrags durch den Notar ausgelöst, die von den Parteien vorab für den Vollzug oder die Rückabwicklung des Vertrags abgegebenen Erklärungen (Auflassung, Löschungsbewilligung) zu überwachen, wenn der Notar auf Grund einer von ihm zu beachtenden Ausfertigungssperre keine vollständigen Ausfertigungen erteilen darf.*)

2. Die eine solche Gebühr auslösende Vertragsgestaltung stellt grundsätzlich eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO dar, wenn der Notar beauftragt wird, die vertragsgemäße Verwendung einer für den Fall eines Rücktritts des Verkäufers wegen Zahlungsverzugs bereits von dem Käufer vorab erklärten Bewilligung zur Löschung der Auflassungsvormerkung zu überwachen.*)

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IBRRS 2012, 3502
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3445
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Stundenlohnvereinbarung unwirksam: Abrechnung nach RVG!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.07.2012 - 2 U 1023/11

1. Ist eine anwaltliche Honorarabrechnung auf Stundenlohnbasis unwirksam, kann der Rechtsanwalt sein Honorar erneut auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften des RVG abrechnen.*)

2. Dem Anspruch des Rechtsanwalts steht nicht entgegen, dass der Mandant vor Auftragsannahme nicht gemäß § 49b Abs. 5 BRAO darüber belehrt worden ist, dass sich die Gebühren für die anwaltliche Beratung nach dem Gegenstandswert richten. Die Regelung des § 49b Abs. 5 BRAO ist durch Art. 4 Abs. 18 Nr. 1 d Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRModG) vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) mit Wirkung zum 1.7.2004 eingefügt worden. Durch diesen Hinweis soll der Mandant vor Überraschungen bei der Abrechnung, vor allem bei hohen Gegenstandswerten, geschützt werden. Ein Verstoß gegen die Hinweispflicht ist nicht nur in standesrechtlicher Hinsicht von Relevanz, sondern kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz des Mandanten aus Verschulden bei Vertragsschluss führen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06 - NJW 2007, 2332 = VersR 2007, 1377).*)

3. Hat der Mandant jedoch in einem Vorprozess die Berechtigung der Abrechnung auf Stundenlohnbasis bestritten, ist es ihm verwehrt, die korrigierte Rechnung nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen erfolgreich zu bestreiten.*)

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IBRRS 2012, 3439
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten von nicht zugelassenem Anwalt nicht erstattungsfähig!

BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VI ZB 7/12

Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist die Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, wenn auch ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Verfahrensbevollmächtigter bestellt wird.*)

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IBRRS 2012, 3395
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann sind Vergütungsvereinbarungen sittenwidrig?

OLG München, Urteil vom 03.05.2012 - 24 U 646/10

1. Eine anwaltliche Vergütungsvereinbarung ist nicht als sittenwidrig und nichtig anzusehen, wenn die durch sie vereinbarten Gebühren das 3,2-fache der gesetzlichen Gebühren betragen.*)

2. Der formularmässige Hinweis in einer Vergütungsvereinbarung, wonach "die vereinbarte Vergütung unter Umständen die gesetzlichen Gebühren übersteigt und eine eventuelle Gebührenerstattung durch den Gegner auf die gesetzlichen Gebühren beschränkt ist" entspricht den Vorgaben von § 3a Abs. 1 RVG. Der Wortlaut "unter Umständen" ist dabei nicht als irreführend anzusehen.*)

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IBRRS 2012, 3321
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Antrag auf Fachanwaltstitel

BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - AnwZ (Brfg) 30/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3287
ProzessualesProzessuales
Keine Einigungsgebühr ohne vertragliche Regelung!

OLG Rostock, Beschluss vom 10.07.2012 - 5 W 35/12

Erklärt der Beklagte nach der Klageerhebung, die Klageforderung vollständig ausgeglichen zu haben und von einer Prozessführung Abstand zu nehmen, liegt keine vertragliche Vereinbarung der Parteien vor, sodass eine Einigungsgebühr nicht entstanden ist. Selbst bei Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung wäre ebenfalls keine Einigungsgebühr entstanden, denn in diesem Fall würde sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis beschränken, wenn der Beklagte die Zahlung vorbehaltlos und in der geforderten Höhe geleistet hat.

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IBRRS 2012, 3279
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Geldbuße nicht bezahlt: Berufspflichtverletzung?

BGH, Urteil vom 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

1. Die Nichtbezahlung einer wegen einer Berufspflichtverletzung verhängten Geldbuße begründet regelmäßig keine gesondert zu ahndende Berufspflichtverletzung.*)

2. Der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung im berufsgerichtlichen Verfahren gebietet die Einbeziehung erkennbar sachlich und zeitlich zusammenhängender Pflichtverletzungen in ein gerichtliches Verfahren. Nach berufsgerichtlicher Verurteilung hindert dies die spätere Ahndung so zusammenhängender Pflichtverletzungen in einem neuen Verfahren.*)

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IBRRS 2012, 3235
WohnungseigentumWohnungseigentum
Von WEG ausgesprochene Zahlungsaufforderung: Mehrfachgebühr?

LG Saarbrücken, Beschluss vom 14.08.2012 - 5 T 378/12

Eine gegenüber den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochene Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung führt jedenfalls dann nicht zum mehrfachen Anfall der anwaltlichen Vollstreckungsgebühr (VV RVG Nr. 3309) entsprechend der Anzahl der Miteigentümer (die WEG hatte 60 Mitglieder), wenn die Aufforderung nicht an die Schuldner selbst, sondern an deren Prozessbevollmächtigten mit der Bezeichnung "die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ..." gesandt wird.*)

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IBRRS 2012, 3220
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Auswahlverfahren für Notardienst

BGH, Urteil vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 4/12

Im Hinblick auf die nach § 4 Satz 2 BNotO gebotene Wahrung einer geordneten Altersstruktur des Notarberufs darf die Justizverwaltung im Auswahlverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO bei annähernd gleich geeigneten Bewerbern um das Amt des Notars die Dauer des Anwärterdienstes als weiteren Gesichtspunkt für eine Differenzierung heranziehen.*)

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IBRRS 2012, 3218
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Beschluss vom 27.07.2012 - AnwZ (B) 13/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3209
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Auswahlverfahren für Notardienst

BGH, Urteil vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12

1. Die Bewertung der Leistungen der Notarassessoren während des Anwärterdienstes nach § 3 Abs. 3 Satz 1 NotAssAusbV NW stellt ausschließlich eine Äußerung über die Eignung des Notarassessors für das Amt des Notars auf der Grundlage von Erkenntnissen aus dem Verhalten des Notarassessors während des Anwärterdienstes ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung dar.*)

2. Die Gewichtung des Examensergebnisses im Verhältnis zur dienstlichen Beurteilung obliegt ausschließlich der die Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO treffenden Justizverwaltung.*)

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IBRRS 2012, 3125
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwalt darf Verbot des Erfolgshonorars nicht umgehen!

OLG München, Urteil vom 10.05.2012 - 23 U 4635/11

Ein Prozessfinanzierungsvertrag stellt eine unzulässige Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren nach § 49 b Abs. 2 BRAO dar, wenn die mit der Führung des Prozesses mandatierten Rechtsanwälte mit der prozessfinanzierenden GmbH eine stille Gesellschaft gegründet haben und die Erfolgsbeteiligung ohne Auskehrung an die prozessfinanzierende GmbH unmittelbar unter den Rechtsanwälten als stillen Gesellschaftern aufgeteilt wird.*)

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IBRRS 2012, 3115
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
DONot: Dokumentation von Verwahrungsgeschäften ist verfassungsgemäß!

BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn den Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse nach §§ 92, 93 BNotO ein Weisungsrecht gegenüber den Notarinnen und Notaren zugebilligt wird.*)

2. Die Regelungen der Dienstordnung für Notarinnen und Notare zur Dokumentation von Verwahrungsgeschäften begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)

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IBRRS 2012, 3108
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Auskunftsverlangen der BaFin verfassungskonform?

BVerwG, Urteil vom 13.12.2011 - 8 C 24.10

1. Das Recht und die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit werden durch die Pflicht aus § 44c Abs. 1 KWG zur Auskunftserteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschränkt.*)

2. Ein Auskunftsverlangen der Bundesanstalt gegenüber einem Rechtsanwalt ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb ermessensfehlerhaft, wenn ein Vorgehen gegen dessen Mandanten möglich und erfolgversprechend ist.*)

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IBRRS 2012, 3093
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an das Entstehen einer Einigungsgebühr

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2012 - 14 W 138/12

Eine Einigungsgebühr entsteht auch dann, wenn das Nachgeben ganz geringfügig ist. Ein Verzicht auf zuvor geforderte Zinsen und Ansprüche aus einer Schlussrechnung, die den eingeklagten Anspruch nur unbedeutend übersteigen, reicht aus. Dass die Einigung der Parteien nicht gerichtlich protokolliert wurde (§ 278 Abs. 6 ZPO), ist für Entstehung und Erstattung der Einigungsgebühr unerheblich.*)

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IBRRS 2012, 3092
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Winkeladvokat ist Ehrverletzung!

OLG Köln, Urteil vom 18.07.2012 - 16 U 184/11

Die Titulierung eines Rechtsanwalt als Winkeladvokat bzw. dessen Büros als Winkeladvokatur stellt eine widerrechtliche Ehrverletzung dar.

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IBRRS 2012, 3077
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann ist auf Entgeltlichkeit der Erstberatung hinzuweisen?

AG Wiesbaden, Urteil vom 08.08.2012 - 91 C 582/12

1. Bei einem Vertrag über eine anwaltliche Erstberatung gilt nach § 612 Abs.1 BGB eine Vergütung im Regelfall als stillschweigend vereinbart.*)

2. Auf die Entgeltlichkeit der Erstberatung muss der Anwalt bei erkennbarer Fehlvorstellung oder wirtschaftlicher Problemen des Mandanten hinweisen.*)

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IBRRS 2012, 3074
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fristenprüfung ist Anwaltssache!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.07.2012 - 2 U 449/12

Die Fristenprüfung obliegt dem Rechtsanwalt selbst. Er muss, bevor er das Empfangsbekenntnis unterzeichnet, dafür Sorge tragen, dass die Rechtsmittelfristen richtig ermittelt und festgehalten werden.

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IBRRS 2012, 3051
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Fristversäumnis: Kein Verschulden bei technischen Störungen!

BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VIII ZB 15/12

Den Rechtsanwalt trifft kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste.

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IBRRS 2012, 2991
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
"Auch zugelassen am OLG": Unzulässige Werbung!

OLG Köln, Urteil vom 22.06.2012 - 6 U 4/12

Die Angabe "auch zugelassen am OLG" im Briefkopf eines Rechtsanwaltes ist als Werbung mit Selbstverständlichkeiten irreführend und daher zu unterlassen.*)

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IBRRS 2012, 2987
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Notarrecht - Kostenschuldner bei zwei Notaren

OLG Bremen, Beschluss vom 13.06.2012 - 1 W 15/12

Hat der Verkäufer bei dem Notar die Anfertigung eines Vertragentwurfes in Auftrag gegeben, der Käufer hingegen die Beurkundung bei einem anderen Notar beauftragt, kann der Käufer nur dann als Kostenschuldner für die Entwurfsgebühr des § 145 Abs. 3 KostO aufgrund des "Erforderns" des Entwurfs durch den von ihm beauftragten Notar in Anspruch genommen werden, wenn der Notar, der den Entwurf angefertigt hat, dieses Verhalten unter Berücksichtigung aller Umstände als Auftrag des Käufers ansehen darf. Allein der Umstand, dass der von dem Käufer beauftragte Notar "aus Vereinfachungsgründen" um die Übersendung des Entwurfs bittet und diesen dann seinerseits verwendet, rechtfertigt diese Annahme nicht.*)

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IBRRS 2012, 2960
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen (Fortführung von BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 110/10, ibr-online, NJW 2011, 1603; Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 273/11, IBR 2012, 426).*)

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IBRRS 2012, 2934
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann vertritt ein Rechtsanwalt widerstreitende Interessen?

BGH, Urteil vom 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

Im Interesse der Rechtspflege sowie eindeutiger und gradliniger Rechtsbesorgung verlangt § 43a Abs. 4 BRAO lediglich, dass im konkreten Fall die Vertretung widerstreitender Interessen vermieden wird. Das Anknüpfen an einen möglichen, tatsächlich aber nicht bestehenden (latenten) Interessenkonflikt verstößt gegen das Übermaßverbot und ist verfassungsrechtlich unzulässig.

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IBRRS 2012, 2921
Mit Beitrag
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Nur ein zugelassener Rechtsanwalt kann Fachanwalt sein!

BGH, Urteil vom 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11

Die Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung verliert mit der Bestandskraft des Zulassungswiderrufs zur Rechtsanwaltschaft ihre Wirksamkeit und kann nach etwaiger Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft auch nicht "wieder aufleben".

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IBRRS 2012, 2890
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verletzung anwaltlicher Pflichten

BGH, Beschluss vom 06.07.2012 - AnwSt (R) 4/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2886
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Urteil vom 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 16/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2883
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - XII ZB 685/11

1. Der anwaltliche Verfahrenspfleger kann gemäß § 1835 Abs. 3 BGB eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 13 mwN).*)

2. Dieser Aufwendungsersatzanspruch erlischt gemäß § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird.*)

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