Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

3036 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 0303
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zivilrecht - Rechtsanwalt als Wissensvertreter eines Gläubigers

BGH, Urteil vom 10.01.2013 - IX ZR 13/12

1. Ein vom Gläubiger mit der Durchsetzung einer Forderung gegen den späteren Insolvenzschuldner beauftragter Rechtsanwalt ist Wissensvertreter des Gläubigers, soweit er sein Wissen aus allgemein zugänglichen Quellen erlangt oder es über seine Internetseite selbst verbreitet hat.*)

2. Die Angaben des Rechtsanwalts auf seiner Internetseite zu der Liquiditätslage des späteren Insolvenzschuldners können ein Beweisanzeichen für die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz darstellen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0287
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - AnwZ (Brfg) 27/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0267
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erörterungsgebühr bei Anhörung im selbständigen Beweisverfahren?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.01.2013 - 13 W 2126/12

1. Bei der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen in einem selbständigen Beweisverfahren entsteht in der Regel keine Erörterungsgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO, soweit nicht auf den Abschluss eines Vergleichs gerichtete Erörterungen stattfinden.*)

2. Insbesondere stellen - auch kontroverse - Ausführungen von Parteivertretern keine Erörterung im Sinne des genannten Gebührentatbestands dar, wenn sie dazu dienen, den Grund für bestimmte an einen Sachverständigen gerichtete Fragen darzustellen. Diese Tätigkeit des Rechtsanwalts wird durch die Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO mit abgegolten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0248
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Akten aus Gerichtsfach abgeholt: Versendungspauschale fällig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2013 - 14 W 19/13

Die Pauschale für die Versendung von Akten schuldet der antragstellende Rechtsanwalt auch dann, wenn er die Akten zur Einsichtnahme in der Kanzlei aus seinem Gerichtsfach abholen lässt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0233
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kein Fachanwaltstitel ohne jährliche Fortbildung!

BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11

1. Die Entscheidung gem. § 43 c Abs. 4 S. 2 BRAO, die Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung zu widerrufen, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Rechtsanwaltskammer.

2. Die Rechtsanwaltskammer ist im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens berechtigt, auf den Widerruf der Erlaubnis (zunächst) zu verzichten, wenn der Rechtsanwalt die versäumte Fortbildung im folgenden Kalenderjahr nachholt.

3. Der Widerruf der Erlaubnis zum Führen eines Fachanwaltstitels ist jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Rechtsanwalt mehrfach Fristen zur Nachholung der Fortbildung ungenutzt hat verstreichen lassen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0212
ProzessualesProzessuales
Antragsrücknahme vor RA-Beauftragung: Kosten erstattungsfähig?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2012 - 6 WF 103/12

Auch wenn im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts der Antrag bereits zurückgenommen ist, steht dies der Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts nicht grundsätzlich entgegen. (vgl. auch Oberlandesgericht Hamm II-6 WF 197/12)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0189
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kostenrechnung beanstandet: Muss Notar den Schuldner belehren?

KG, Beschluss vom 30.11.2012 - 9 W 47/12

1. Die Ausschlussfrist des § 156 Absatz 2 Satz 1 KostO wird durch die Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung des Notars auch dann in Lauf gesetzt, wenn der Kostenschuldner zuvor die Kostenrechnung dem Notar gegenüber beanstandet und der Notar den Kostenschuldner weder auf die Möglichkeit des Antrages nach § 156 Absatz 1 Satz 1 KostO hingewiesen hat noch die Beanstandung des Kostenschuldners selbst dem Landgericht gemäß § 156 Absatz 1 Satz 3 KostO vorgelegt hat. [entgegen OLG Düsseldorf JurBüro 2007, 373; OLG Düsseldorf NotBZ 2001, 36; KG (1. ZS) KGR Berlin 2001, 326; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 647; KG (25. ZS) NJW-RR 1998, 645].*)

2. Die Ausschlussfrist des § 156 Absatz 3 Satz 1 KostO wird durch die Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung des Notars auch dann in Lauf gesetzt, wenn dir zugrunde liegende Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 154 Absatz 2 KostO entspricht. (entgegen OLG Hamm ZNotP 2004, 166).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0168
ProzessualesProzessuales
Was gehört zu den Folgesachen einer Scheidung?

OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2012 - 4 WF 128/12

1. Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts ist nur dann auf den Gesamtbetrag der zusammengerechneten Gegenstandswerte nach dem höchsten Gebührensatz begrenzt, wenn die Gegenstandswerte "dieselbe Angelegenheit" betreffen.

2. Als "dieselbe Angelegenheit" können unter anderem eine Scheidungssache und die Folgesachen - wie Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Güterrechtsachen - angesehen werden. Keine Folgesachen sind dagegen die Pflicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt und die Freistellung des Ehemannes von möglichen Ansprüchen der gemeinschaftlichen Kinder für die Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Scheidungsantrag.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0165
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Englische Ltd. als Rechtsanwaltsgesellschaft?

AGH Berlin, Beschluss vom 05.04.2007 - I AGH 17/06

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine in England als Private Company Limited by Shares registrierte Gesellschaft als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0163
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine Rechtsanwaltsgesellschaft als GmbH & Co. KG!

BVerfG, Beschluss vom 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG kann nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0123
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Urteil vom 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0120
ProzessualesProzessuales
Verwerfung einer Revision

BGH, Urteil vom 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0119
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erfolglose Berufung

BGH, Urteil vom 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 53/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0102
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Vergütung einer Abwicklerin

BGH, Urteil vom 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 8/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0086
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 19.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0080
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0079
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 15.10.2012 - AnwZ (Brfg) 45/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0064
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Besetzung einer Notarstelle im Bereich des Anwaltsnotariats

BGH, Beschluss vom 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 5/12

Im Bereich des Anwaltsnotariats (§ 3 Abs. 2 BNotO) darf die Landesjustizverwaltung bei ihrer Entscheidung um die Besetzung einer Notarstelle im Falle der Konkurrenz eines bereits amtierenden (Anwalts-)Notars mit Rechtsanwälten, die noch nicht Notare sind, im Hinblick auf die zum 1. Mai 2011 wirksam werdende Änderung des § 6 BNotO das Vertrauen der anwaltlichen Bewerber in die Erheblichkeit der nach Maßgabe der bisherigen Rechtslage erworbenen Qualifikationen als schutzwürdig betrachten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0029
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsgericht bei Beitreibungsbescheiden ist das AG!

VG Potsdam, Urteil vom 02.11.2012 - 6 L 667/12

Einwendungen betreffend die Art und Weise der Zwangsvollstreckung aus einem sog. Beitreibungsbescheid des Rechtsanwaltsversorgungswerks Brandenburg sind bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht geltend zu machen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0012
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Selbständige notarielle Tätigkeit: Kann ein Makler Auftraggeber sein?

LG Wiesbaden, Beschluss vom 05.06.2012 - 4 OH 3/11

Aus der Sicht des verständig denkenden Notars, die nach den Rechtsgedanken der §§ 133, 164 Abs 1 Satz 2 BGB maßgeblich ist, wird ein Makler die Beurkundung eines Vertrages und damit die den Vertragsschluss vorbereitenden Tätigkeiten nicht im eigenen Namen veranlassen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2012

IBRRS 2012, 4754
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Urteil vom 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 10/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4752
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Beschluss vom 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 37/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4732
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Amtsenthebung einer Notarin

BGH, Beschluss vom 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 11/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4729
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Besetzung von Notarstellen

BGH, Beschluss vom 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 7/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4725
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 16.07.2012 - AnwZ (Brfg) 34/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4709
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Löst Entgegennahme der Berufungsschrift Verfahrensgebühr aus?

BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IX ZB 62/10

Eine mit der Entgegennahme der Berufungsschrift verbundene Prüfung von Fragen, die gebührenrechtlich zur ersten Instanz gehören, löst die Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz nicht aus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4691
ImmobilienImmobilien
Grundstück und Scheidung: Mitwirkungsverbot für Anwaltsnotar!

BGH, Beschluss vom 26.11.2012 - NotSt(Brfg) 2/12

a) Ein Anwaltsnotar, der einen Ehegatten in einem Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten hat, darf als Notar an der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrags zwischen den vormaligen Ehepartnern nicht mitwirken, wenn in diesem auch geregelt ist, dass mit Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Erwerbers sämtliche wechselseitigen Zugewinnausgleichsansprüche erledigt sind. Das gilt auch, wenn das Anwaltsmandat die Regelung des Zugewinnausgleichs nicht zum Gegenstand und die Vertragsklausel lediglich deklaratorische Bedeutung hatte.*)

b) Zur Bemessung der bei einem Verstoß gegen dieses Mitwirkungsverbot zu verhängenden Disziplinarmaßnahme.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4680
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verkürzung der Wartezeit für Bestellung zum Anwaltsnotar?

BGH, Urteil vom 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 6/12

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Landesjustizverwaltung vom Erfordernis der mindestens dreijährigen örtlichen Wartezeit für die Bestellung zum Anwaltsnotar absehen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4598
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung

BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 61/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4586
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 19.11.2012 - AnwZ (Brfg) 41/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4540
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4525
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Bemessung des Geschäftswerts für Betreuungstätigkeiten

OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2012 - 15 W 246/11

Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn der Notar den Bewertungsrahmen für die Bemessung des Geschäftswertes der Betreuungsgebühren für eine Fälligkeitsmitteilung und eine Kaufpreisüberwachung zu verschieben versucht, indem er ohne Rücksicht auf die seine Tätigkeit maßgebend erleichternden Umstände des Einzelfalls den Geschäftswert pauschal mit 30 % des Kaufpreises bemisst.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4510
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
RA-Kammer muss Dritten die Haftpflichtversicherung nennen!

BGH, Urteil vom 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 60/11

Für den Anspruch eines Mandanten gegenüber der Rechtsanwaltskammer auf Benennung des Haftpflichtversicherers des von ihm beauftragten Rechtsanwalts ist nicht Voraussetzung, dass der Rechtsanwalt auf der Flucht oder insolvent ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4468
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Mehrkosten des Unterbevollmächtigten: Wer bestellt, der bezahlt!

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2012 - 14 W 400/12

1. Die Erstattung der Mehrkosten eines Unterbevollmächtigten kommt nur in Betracht, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Partei selbst den Terminvertreter beauftragt hat. Dass der Hauptbevollmächtigte Auftraggeber war, indiziert die an ihn adressierte Kostenrechnung des Terminvertreters.*)

2. Die Mehrkosten eines Terminvertreters sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn seine Kanzlei vom Gerichtsort ähnlich weit entfernt ist, wie die Kanzlei des Hauptbevollmächtigten (hier: Düsseldorfer Hauptbevollmächtigter beauftragt Frankfurter Kollegen für Gerichtstermin in Koblenz)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4459
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Prozessverlust wegen Anwaltsfehler: Was muss Mandant beweisen?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2012 - 4 U 301/11

1. Nimmt der klagende Mandant seinen Rechtsanwalt wegen eines Prozessverlustes im Vorprozess wegen Schlechterfüllung der anwaltlichen Pflichten auf Schadensersatz in Anspruch, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Ausgangsprozess bei richtigem Verhalten des Anwalts einen positiven Ausgang genommen hätte.*)

2. Die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO verhelfen der Klage jedenfalls dann nicht zum Erfolg, wenn aufgrund nachgewiesener, die Haftung des Vorbeklagten in Zweifel ziehender Umstände offen bleibt, ob der Vorprozess gewonnen worden wäre.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4450
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag: Muss Bodengutachten mit beurkundet werden?

OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2012 - 22 U 67/11

Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag auf ein Bodengutachten Bezug genommen, bedarf es dessen Mitbeurkundung jedenfalls dann nicht, wenn das Bodengutachten nicht die vertragliche Beschaffenheit der Kaufsache bestimmt und damit keinen eigenen rechtsgeschäftlichen Regelungsinhalt aufweist (Anschluss an BGH, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 278/01, DNotZ 2003, 698 = NJW-RR 2003, 1136). In diesem Fall liegt nur eine sog. unechte oder erläuternde Verweisung vor.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4430
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sind Maklergebühren in den Vertrag aufzunehmen?

OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.2012 - 15 W 224/11

1. Im Fall der Ausübung eines Vorkaufsrechts wird der Erstkäufer von einer eigenen vertraglichen Provisionspflicht gegenüber dem Makler frei. Eine eigene Provisionspflicht des Verkäufers bleibt unberührt.*)

2. Eine von dem Urkundsnotar standardmäßig ohne besondere Belehrung in den Grundstückskaufvertrag aufgenommene Vereinbarung, durch die sich beide Vertragsparteien jeweils gesondert zur Zahlung einer Provision an den Makler verpflichten, kann nicht durch das Interesse der Vertragsparteien gerechtfertigt werden, im Fall der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nicht auf den Maklerkosten sitzen zu bleiben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4365
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 15.10.2012 - AnwZ (Brfg) 48/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4336
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 04.09.2012 - AnwZ (Brfg) 38/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4324
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Hinweise auf Kanzleisitz nach UWG und BORA

BGH, Urteil vom 16.05.2012 - I ZR 74/11

1. Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet keine generelle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlich allein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann.*)

2. Ein Rechtsanwalt ist weder nach § 10 Abs. 1 BORA noch nach § 5a Abs. 2 UWG verpflichtet, auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten Briefbögen sämtliche Standorte seiner Niederlassungen zu nennen oder durch Verwendung der Begriffe "Kanzlei" und "Zweigstelle" kenntlich zu machen, wo er seine Kanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO und wo er Zweigstellen unterhält.*)

3. Ein Rechtsanwalt ist nach § 10 Abs. 1 BORA nicht verpflichtet, auf den für seine anwaltliche Tätigkeit in einer Zweigstelle verwendeten Briefbögen den Standort der Kanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO anzugeben. Er hat nach dieser Bestimmung auf solchen Briefbögen nur die Anschrift der Zweigstelle und nicht auch die Anschrift der (Haupt-)Kanzlei anzugeben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4285
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 43/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4262
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 42/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4260
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den Notar

BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - IV ZB 14/12

Die Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll (vgl. § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB), ist wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4240
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Prozess wegen Anwaltsfehler verloren: Trotzdem keine Haftung?

BGH, Urteil vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11

Verfolgt ein Anleger vertragliche Ansprüche aus einer Vereinbarung über Finanzdienstleistungen gegen einen Finanzdienstleister, erfasst der Streitgegenstand des Prozesses auch etwaige im Falle einer fehlenden behördlichen Erlaubnis gegebene deliktische Ansprüche des Anlegers. Dagegen ist ein anderer Streitgegenstand betroffen, soweit der Anleger daneben aus einer fehlerhaften Beratung durch den Finanzdienstleister Schadensersatzansprüche herleitet.*)

Geht ein Rechtsstreit wegen eines Anwaltsfehlers verloren, ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt nicht gegeben, wenn das Ergebnis des Vorprozesses dem materiellen Recht entspricht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4235
ImmobilienImmobilien
Belehrungspflicht bei vom Gesetz abweichenden Parteivereinbarungen

OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2012 - 11 U 68/11

1. Weicht eine im Kaufvertrag aufgenommene Regelung von der gesetzlichen Regelung ab liegt es nahe, die Regelungsunterschiede den Urkundsbeteiligten zu erklären und mit ihnen auch zu erörtern, ob die gewählte Formulierung ihrem Willen entspricht.

2. Unterbleibt eine an sich notwendige Belehrung durch den Notar, begründet dies noch keinen Schadenserstazanspruch der betroffenen Partei. Vielmehr muss diese substantiiert nachweisen, dass diese unterbliebene Belehrung kausal für einen etwaigen Schaden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4224
ImmobilienImmobilien
Wie weit reicht die Belehrungspflicht des Notars?

OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2012 - 11 U 8/11

1. Ein Notar hat die Beteiligten über die rechtliche Bedeutung ihrer Erklärungen sowie die Voraussetzungen für den Eintritt der bezweckten Rechtsfolge(n) in dem Umfang zu belehren, wie es zur Errichtung einer ihrem wahren Willen entsprechenden rechtsgültigen Urkunde erforderlich ist. Den zutreffend erfassten rechtsgeschäftlichen Willen der Beteiligten muss er dann vollständig und in einer jeden Zweifel ausschließenden Form in der Urkunde zum Ausdruck bringen.

2. Eine Belehrungspflicht des Notars im Bezug auf eine vertragliche Klausel, die nachweislich auch für einen juristischen Laien hinreichend klar und deutlich ist, besteht nur dann, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass die betroffene Partei die Regelung nicht oder falsch versteht.

3. Der Notar ist kein Wirtschaftsberater. Daher braucht er sich in der Regel nicht um die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit des beurkundeten Geschäfts zu kümmern.

4. Zweifel an der Lukrativität des zu beurkundenden Geschäfts begründen keinen Anlass für eine Belehrung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4205
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umfang der Rechtskraft eines Versäumnisurteils?

OLG Koblenz, Urteil vom 24.10.2012 - 5 U 176/12

1. Auch das in der Sache entscheidende Versäumnisurteil ist der materiellen Rechtskraft fähig. Ist es nach § 313 b Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht mit Gründen versehen, muss sein Rechtskraftgehalt ausgehend von der Urteilsformel aufgrund des Klagevorbringens ermittelt werden. Das gilt auch für ein Versäumnisurteil, durch das die Ersatzpflicht für Zukunftsschäden dem Grunde nach festgeschrieben ist. Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei die Einreichung der Klage, nicht der Tag der mündlichen Verhandlung oder der Rechtskraft.

2. Ist Gegenstand des Anwaltsauftrags die Herbeiführung der lastenfreien Eigentumsübertragung eines Schiffs, handelt es sich um dieselbe Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt stehen daher keine gesonderten Vergütungen für die Eigentumsverschaffung einerseits und die Herbeiführung der Lastenfreiheit andererseits zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4144
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zulassung der Berufung (Fachanwalt)

BGH, Beschluss vom 15.10.2012 - AnwZ (Brfg) 29/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4129
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 28.09.2012 - AnwZ (Brfg) 35/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4108
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Abgrenzung Geschäftsbesorgung von anwaltlicher Beratung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2012 - 24 U 224/11

1. Die vorbehaltlos auf eine Rechnung geleistete Teilzahlung lässt für sich genommen weder auf ein abstraktes noch auf ein bestätigendes Schuldanerkenntnis oder einen Ratenzahlungsvergleich schließen.*)

2. Eine anwaltliche Beratung liegt vor, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten beratend tätig wird, also kein anderes Geschäft, insbesondere keine Vertretung des Mandanten mit der Beratung verbunden ist. Demgegenüber ist von einer Geschäftsbesorgung auszugehen, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß auch nach außen wirken soll.*)

3. Mit der Beratungsgebühr wird im Falle einer erbrechtlichen Beratung regelmäßig auch der Entwurf eines Testaments abgegolten. Das gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt ein gemeinschaftliches Testament mit ausschließlich nicht wechselbezüglichen Verfügungen entwirft.*)

Dokument öffnen Volltext