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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

16683 Entscheidungen insgesamt

Online seit 29. Mai

IBRRS 2026, 1243
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Wann muss Kläger bei ausbleibender Vorschussanforderung nachfragen?

BGH, Urteil vom 24.04.2026 - V ZR 124/25

1. Das Gericht darf dem Kläger bei unklaren oder unvollständigen Wertangaben in der Klageschrift aufgeben, seine Angaben zu präzisieren, bevor es den Wert für die Gerichtsgebühren vorläufig festsetzt.*)

2. Zur Nachfrageobliegenheit des Klägers bei ausbleibender Vorschussanforderung.*)

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Online seit 28. Mai

IBRRS 2026, 1230
ProzessualesProzessuales
Keine Befangenheit wegen Rechtsfehlern!

BGH, Beschluss vom 23.04.2026 - II ZR 113/23

1. Über ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen Einzelrichter entscheidet der Senat ohne die Mitwirkung des abgelehnten Richters und nicht der Vertreter des Einzelrichters als Einzelrichter.

2. Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber.

3. Die tatsächliche oder vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden verfahrens- oder materiell-rechtlichen Rechtsanwendung ist, von Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit oder besonders groben Verfahrensverstößen abgesehen, nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

4. Die dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters dient der Tatsachenfeststellung und ist entbehrlich, wenn das beanstandete Verhalten schon nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

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IBRRS 2026, 1125
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Korrekturen des Mieterhöhungsverlangens führen zu neuen Fristen und gefährden den Prozess

LG Saarbrücken, Beschluss vom 26.01.2026 - 6 S 43/25

1. Ein Termin, der bereits anberaumt wurde und vor dem Ablauf der Überlegungsfrist liegt, muss nicht verlegt werden, nur weil ein neues Erhöhungsverlangen vorliegt.

2. Unbenommen bleibt es den Parteien, das Ruhen des Verfahrens zu beantragen oder zunächst nicht über den Klageantrag zu verhandeln.

3. Das bloße Bestreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt keine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung dar, wenn sich die Mietpartei die Erteilung einer Zustimmung innerhalb einer neu in Gang gesetzten Überlegungsfrist ausdrücklich vorbehält.

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Online seit 27. Mai

IBRRS 2026, 1219
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorbringen verspätet? Zurückweisung erst nach gerichtlichem Hinweis!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2026 - 10 U 58/25

1. Alleine aus dem Nichterscheinen eines Zeugen darf nicht darauf geschlossen werden, er werde ungeachtet der dem Gericht für diesen Fall offenstehenden prozessualen Mittel zukünftig nicht erscheinen.

2. Die eine grobe Nachlässigkeit und damit eine Zurückweisung als verspätet begründenden Tatsachen muss das Gericht in seinem Urteil feststellen. Ebenso muss die Ermessensausübung muss aus der Entscheidung hervorgehen.

3. Eine Zurückweisung als verspätet darf erst nach einem Hinweis des Gerichts erfolgen.

4. Eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme ist jedenfalls dann notwendig, wenn ein neues oder ergänzendes Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.

5. Die Aufhebung und Zurückverweisung wegen einer noch durchzuführenden Beweisaufnahme ist auf wenige Ausnahmefälle beschränkt, in denen die Durchführung des Verfahrens in der Berufungsinstanz zu noch größeren Nachteilen führen würde als die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht (hier bejaht).

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Online seit 26. Mai

IBRRS 2026, 1188
ProzessualesProzessuales
Kosten für unbrauchbares Privatgutachten werden nicht erstattet!

BGH, Urteil vom 28.04.2026 - XI ZR 61/25

1. Einem Kläger, der aus einem Prämiensparvertrag weitere Vertragszinsen beanspruchen kann, kann ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Verzugs, sondern auch aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB zustehen.*)

2. Die Kosten für ein Privatgutachten zur Berechnung von Zinsansprüchen aus Prämiensparverträgen sind nicht ersatzfähig, wenn das Gutachten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung gänzlich unbrauchbar ist.*)

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IBRRS 2026, 1164
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Zustellung Mahnbescheid = Klageerhebung?

LG Freiburg, Beschluss vom 06.05.2026 - 9 T 13/26

Ein vom Antragsteller eingeleitetes und betriebenes Mahnverfahren steht der Erhebung der Klage im Sinne von § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO gleich. Ob der Antragsteller bereits auf Abgabe an das Streitgericht beantragt hat, ist mit Blick auf den Zweck von § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO und § 696 Abs. 1 ZPO unerheblich.

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Online seit 22. Mai

IBRRS 2026, 1181
ProzessualesProzessuales
Gesamtschuldnerausgleich = Vergleichsmehrwert?

OLG Hamm, Beschluss vom 29.04.2026 - 30 U 37/25

1. Bei einem Vergleich, bei dem zugleich auf Beklagtenseite mehrere Beteiligte den vergleichsweise zu zahlenden Betrag verbindlich zwischen sich aufteilen, liegt insoweit ein Mehrvergleich vor, der zu einer Erhöhung des Vergleichswertes führt.*)

2. (Gebührenmäßig) Beteiligt sind an diesem Mehrvergleich aber nur die Beteiligten, zwischen denen die Ausgleichsansprüche in Rede stehen würden und hinsichtlich derer die Beteiligung an der Zahlung oder dessen Umfangs Streit besteht.*)

3. Die Höhe des Vergleichsmehrwerts bemisst sich nach den im jeweiligen Verhältnis erledigten Ansprüchen, wobei die Obergrenze durch den Zahlbetrag bestimmt wird, zu dem eine Zahlungspflicht gegenüber dem Kläger im Vergleich vereinbart wurde.*)

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IBRRS 2026, 1168
BauvertragBauvertrag
Unternehmer muss vereinbarte Leistungen und Vergütung beweisen!

LG Köln, Urteil vom 25.03.2026 - 40 O 232/24

1. Der Unternehmer trägt die Beweis- und Darlegungslast für den Inhalt der Vergütungsvereinbarung und den Umfang beauftragten Leistungen. Insbesondere dann, wenn der Besteller den Umfang und die Vergütung der Vertragsabrede bestreitet, genügt die bloße Behauptung einer Beauftragung mit Angabe eines vermeintlichen Rechnungsbetrages nicht mehr; vielmehr sind dann die Umstände und der Inhalt der Vereinbarung substantiiert darzulegen.

2. Wird kein inhaltlich tragfähiger Sachvortrag zu den vertraglichen Abreden (Umstände der Beauftragung, Art und Höhe der Vergütung) gehalten und soll ein Zeuge ersichtlich erst die Grundlage für einen substantiierten Tatsachenvortrag schaffen, liegt ein unzulässiger Ausforschungsbeweisantritt vor.

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Online seit 21. Mai

IBRRS 2026, 1167
ProzessualesProzessuales
Kein § 91a ZPO-Kostenbeschluss bei beschränkter Erledigungserklärung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2026 - 5 W 9/26

1. Ein auf § 91a ZPO gestützter Kostenbeschluss darf nur ergehen, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache - d.h.: vollumfänglich - für erledigt erklärt wurde.*)

2. Eine vollständige Erledigung der Hauptsache liegt nicht vor, wenn der Kläger eines Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO seinen Antrag auf das - durch Endurteil zu bescheidende - alleinige Rechtsschutzziel beschränkt hat, die Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens zu korrigieren.*)

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Online seit 20. Mai

IBRRS 2026, 1165
ProzessualesProzessuales
Weitere Beschwerde gegen (abgeänderte) Streitwertfestsetzung zulässig?

KG, Beschluss vom 12.05.2026 - 10 W 34/26

1. Eine Beschwerde gegen eine bereits durch das Landgericht als Berufungsgericht geprüfte und dann abgeänderte Streitwertfestsetzung ist analog § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG nur zulässig, wenn das Landgericht die weitere Beschwerde zugelassen hat.*)

2. Der Gebührenstreitwert bei einer Teilanfechtung ist nach § 49 Satz 2 GKG nicht nach dem Nennbetrag, mit dem die angefochtene Kostenposition in der Einzelabrechnung angesetzt ist, sondern nach der angegriffenen Kostenposition zu berechnen.*)

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IBRRS 2026, 1144
ProzessualesProzessuales
NZB zurückgewiesen: Anhörungsrüge nur bei "neuem" Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 17.04.2026 - I ZR 124/25

1. Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll.

2. Wendet sich die Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde, bedarf es dazu Ausführungen in Bezug auf die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision.

3. Die Anhörungsrüge ist insoweit nur zulässig, wenn die Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör neu und eigenständig verletzt. Hierfür reicht eine schlichte Behauptung einer Gehörsverletzung nicht aus, sondern es ist vielmehr erforderlich, dass die Umstände vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen haben muss.

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Online seit 19. Mai

IBRRS 2026, 1159
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Versand durch Kollegen? Kein sicherer Übermittlungsweg!

BGH, Beschluss vom 06.05.2026 - VII ZB 9/25

1. Ein elektronisches Dokument, das aus einem beA versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt, also die signierende und damit verantwortende Person den Versand selbst vornimmt

2. Vor Verwerfung einer Berufung wegen Fristversäumung ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren. Stellt ein gerichtlicher Hinweis ausschließlich auf das Fehlen einer qualifizierten elektronischen Signatur ab, dann erweist sich die spätere Verwerfung der Berufung (allein) wegen fehlender einfacher Signatur, weil die Einreichung nicht durch den verantwortlichen Rechtsanwalt erfolgt sei, als rechtswidrige Überraschungsentscheidung.

3. Fehlt im Prüfvermerk der Eintrag "Sicherer Übermittlungsweg aus einem besonderen Anwaltspostfach", ohne dass dies allein auf einen technischen Fehler zurückzuführen wäre, lässt dies darauf schließen, dass das einfach signierte Dokument ohne persönliche Anmeldung des Postfachinhabers - und damit als bloße EGVP-Nachricht - oder durch eine andere Person versandt wurde.

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IBRRS 2026, 1140
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Wer muss die Handwerker für eine Bauteilöffnung beistellen?

OLG Celle, Gerichtlicher Hinweis vom 28.05.2025 - 14 U 29/23

1. Der Beweisgegner, der im Besitz des Augenscheins- oder Begutachtungsobjekts ist, hat im Falle erforderlicher Bauteilöffnungen nur die Durchführung der Begutachtung und aller hierzu erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen zu dulden. Er ist aber nicht verpflichtet, seinerseits entsprechende vorbereitende Maßnahmen (etwa die Beistellung der für die Bauteilöffnung erforderlichen Handwerker) für den Beweisführer zu erbringen.

2. Hieraus folgt umgekehrt, dass die Vorbereitung des Beweisobjekts für die Begutachtung durch den Sachverständigen, also die Veranlassung der Bauteileröffnung und die Tragung aller aus ihr resultierenden Risiken, der beweisbelasteten Partei obliegt.

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IBRRS 2026, 1113
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Verwalter handelt pflichtwidrig: Klage richtet sich gegen die WEG

AG Passau, Urteil vom 15.01.2026 - 25 C 526/25 WEG

1. Nach Inkrafttreten des WEMoG bestehen Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer wegen Pflichtverletzungen des Verwalters ausschließlich gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine drittschützende Wirkung des Verwaltervertrags zu Gunsten einzelner Wohnungseigentümer ist ausgeschlossen.

2. Ein unmittelbarer Leistungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer gegen den Verwalter besteht nicht, eine Klage ist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten.

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Online seit 18. Mai

IBRRS 2026, 1141
ProzessualesProzessuales
Wann ist das Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt?

BVerfG, Beschluss vom 14.04.2026 - 1 BvR 2490/24

1. Im Zivilprozess gewährleistet das Recht auf prozessuale „Waffengleichheit“ die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor Gericht. Den Prozessparteien ist im Rahmen der Prozessordnung gleichermaßen die Möglichkeit einzuräumen, alle für die Begründung des Antrags erheblichen Angriffsmittel vorzubringen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen Verteidigungsmittel selbstständig geltend zu machen.*)

2. Eine Verletzung des Rechts auf prozessuale „Waffengleichheit“ liegt grundsätzlich nur vor, wenn die mit der Verfassungsbeschwerde angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf der nicht hinreichenden Beachtung des Rechts auf prozessuale „Waffengleichheit“ beruht.*)

3. Eine fachgerichtliche Entscheidung beruht dann auf der Verletzung des Rechts auf prozessuale „Waffengleichheit“, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahrung der Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien das Fachgericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen rechtlichen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte.*)

4. Der vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu erschöpfende Rechtsweg im Hinblick auf im Wege fachgerichtlicher Eilverfahren ergangene Entscheidungen umfasst grundsätzlich die innerhalb der fachrechtlichen Verfahrensordnung für das jeweilige Eilverfahren vorgesehenen Rechtsbehelfe. Dies gilt jedenfalls in den Bereichen des Lauterkeitsrechts und des Markenrechts auch für im Wege des zivilprozessualen einstweiligen Rechtsschutzes ohne fachgerichtliche mündliche Verhandlung ergangene Beschlussverfügungen.*)

5. Liegt im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine für die Aufhebung geeignete Entscheidung nicht oder nicht mehr vor oder entfaltet die angegriffene Entscheidung keine belastende Wirkung für den Beschwerdeführer mehr, kann ausnahmsweise ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis für die nunmehr isolierte Feststellung nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, dass die Entscheidung den Beschwerdeführer in einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht verletze, hinreichen. Wird ein solches fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet, muss sich diese zumindest auch individuell auf den Beschwerdeführer beziehen.*)

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IBRRS 2026, 1111
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Gesamtanfechtung von Abrechnungsbeschlüssen: Streitwert?

LG München I, Beschluss vom 23.07.2025 - 36 T 3453/25

1. Wird ein nach Inkrafttreten des WEMoG gefasster Abrechnungsbeschluss gem. § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Streitwert nicht nur nach dem Betrag der angegriffenen Position(en), sondern grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung.*)

2. Im Hinblick auf den gerügten falschen Verteilerschlüssel scheidet eine bloße Teilanfechtung in der Regel aus.*)

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Online seit 15. Mai

IBRRS 2026, 1124
ProzessualesProzessuales
Parteierweiterung auf Beklagtenseite (erst) in der Berufung zulässig?

OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2026 - 10 U 73/25

Voraussetzung für die Zulässigkeit einer erst in der Berufungsinstanz erfolgten Parteierweiterung auf Beklagtenseite ist grundsätzlich die Zustimmung der bisher am Prozess nicht beteiligten Partei, es sei denn, diese wird rechtsmissbräuchlich verweigert. Allein der Umstand, dass eine neue Partei ausreichende Informationen über den Streitstoff hat, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Zustimmung nicht begründen. Das Erfordernis der Zustimmung soll Nachteile verhindern, die dadurch entstehen, dass der neue Beklagte auf den bisherigen Verlauf des Prozesses keinen Einfluss hatte und ihn in der Lage weiterführen müsste, in der er sich nunmehr befindet (BGH, Urteil vom 29.11.1961 - V ZR 181/60, NJW 1962, 633). Eine Zurückverweisung allein zur Nachholung der Parteierweiterung sieht das Gesetz nicht vor, auch wenn dadurch eine umfangreiche Beweisaufnahme notwendig werden sollte.*)

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IBRRS 2026, 1097
ProzessualesProzessuales
Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2026 - 10 U 104/25

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2026, 0602
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was auf die Tagesordnung soll, muss genau dargelegt werden

LG Dortmund, Beschluss vom 20.08.2025 - 17 T 28/25

1. Ein auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen gerichteter Klageantrag ist unzulässig, wenn die begehrten Unterlagen nicht hinreichend bestimmt bezeichnet werden. Die Unkenntnis der Kläger über den Bestand der Unterlagen entbindet nicht von der Konkretisierungspflicht.

2. Wohnungseigentümer müssen substanziiert darlegen, dass die begehrten Beschlussgegenstände ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, um einen Anspruch auf Aufnahme in die Tagesordnung zu begründen.

3. Ein sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren genügt für die Anwendung des § 93 ZPO auch dann, wenn zuvor eine Verteidigungsanzeige abgegeben wurde. Ein bloßes Schweigen auf vorgerichtliche Aufforderungen begründet keinen Klageanlass, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung der Verwaltung vorliegen.

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Online seit 13. Mai

IBRRS 2026, 1122
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 04.05.2026 - V ZR 50/25

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2026, 1112
ProzessualesProzessuales
Was in der Rechtsprechung vertreten wird, kann nicht willkürlich sein!

BayObLG, Beschluss vom 30.04.2026 - 102 AR 36/26

1. Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist. Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt.

2. Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung jedoch nicht willkürlich. Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (hier verneint wegen Zugrundelegung einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung).

3. § 23 Nr. 2 Buchst. a) GVG ist weit zu verstehen und erfasst alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnraummietverhältnissen. Die Zuständigkeitsnorm erstreckt sich damit auch auf sachenrechtliche Herausgabeansprüche, die mit Wohnraummietverhältnissen in Zusammenhang stehen.

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Online seit 12. Mai

IBRRS 2026, 1083
ProzessualesProzessuales
Äußerste Zurückhaltung bei Zurückweisung einer Zeugenvernehmung!

BGH, Beschluss vom 01.04.2026 - XII ZR 66/25

1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet.

2. Bei der Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels ist äußerste Zurückhaltung geboten. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann.

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Online seit 11. Mai

IBRRS 2026, 1082
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unsubstanziierter Vortrag darf unsubstanziiert bestritten werden!

BGH, Beschluss vom 21.04.2026 - XI ZR 12/25

1. Die Erklärungslast des Gegners ist in Bestehen und Umfang davon abhängig, wie die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat. Grundsätzlich ist gegenüber einer Tatsachenbehauptung des darlegungspflichtigen Klägers das einfache Bestreiten des Beklagten ausreichend. Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substanziieren muss, lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist.

2. Die Auslegung darf auch im Prozessrecht nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen und dabei den Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht.

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Online seit 8. Mai

IBRRS 2026, 1073
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Beweisantizipation ist tabu!

BGH, Beschluss vom 09.04.2026 - I ZR 148/25

1. Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist schlüssig und damit als Prozessstoff erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind.

2. Für den Umfang der Darlegungslast, die Schlüssigkeit und damit die Erheblichkeit des Vorbringens einer Partei ist der Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsdarstellung ohne Bedeutung. Die Grenze zulässigen Vortrags ist erst dann erreicht, wenn das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf begründet, eine Behauptung sei "ins Blaue hinein" aufgestellt, mithin aus der Luft gegriffen, und damit rechtsmissbräuchlich.

3. Eine prozessual unzulässige Beweisantizipation liegt vor, wenn der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst.

4. Gleiches gilt für die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag der darlegungs- und beweisbelasteten Partei oder zu den vom Gericht angeführten Unterlagen und Umständen.

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Online seit 7. Mai

IBRRS 2026, 1065
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch muss sofort begründet werden!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2026 - 1 W 65/25

1. Ablehnungsgesuche sind unverzüglich, das heißt ohne prozesswidriges Verzögern, nach Kenntniserlangung des Ablehnungsgrundes geltend zu machen. In Ansehung der damit bezweckten Vermeidung von Verfahrensverschleppungen ist an die Auslegung dieses Begriffes ein strenger Maßstab anzulegen.

2. Die Begründung eines Ablehnungsantrages muss zumindest im Kern sofort gegeben werden. Sie kann nicht nachgereicht, sondern allenfalls ergänzt werden.

3. Der Ablehnende kann weder vom abgelehnten Richter noch von dem über das Ablehnungsgesuch entscheidenden Gericht eine Frist zum Beibringen einer Begründung verlangen.

4. Keine tauglichen Ablehnungsgründe sind vorläufige Meinungsäußerungen und Einschätzungen des Richters im Rahmen der materiellen Prozessleitung, bloße Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen, soweit die Grenze zur Willkür nicht überschritten ist.

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IBRRS 2026, 1048
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändbarkeit des Übererlösanspruchs bei Grundschuld und Miteigentum

OLG Köln, Urteil vom 05.02.2026 - 7 U 48/25

1. Dem Sicherungsgeber steht gegen den Sicherungsnehmer, der aus einer Grundschuld die Zwangsversteigerung in das Grundstück betreibt, nach deren Abschluss ein Anspruch auf Erstattung des Übererlöses zu, also der Differenz zwischen dem erzielten Erlös und dem Betrag, mit dem die Grundschuld valutierte.*)

2. Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Erstattung des Übererlöses ist die Sicherungsabrede, der er ggf. im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu entnehmen ist.*)

3. Besteht an dem belasteten Grundbesitz Miteigentum, ist die Sicherungsabrede auch maßgeblich dafür, welchem Miteigentümer der Anspruch auf Erstattung des Übererlöses zusteht. Enthält die Sicherungsabrede keine abweichende Regelung, sind im Zweifel mehrere Miteigentümer, die zugleich persönliche Schuldner sind, Gesamtgläubiger.*)

4. Der einem Miteigentümer zustehende Anspruch gegen den Sicherungsnehmer auf Erstattung des Übererlöses kann von seinen Gläubigern in voller Höhe wirksam gepfändet werden. Die Vereinnahmung des Übererlöses durch den Pfändungsgläubiger ist dann kondiktionsfest.*)

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Online seit 6. Mai

IBRRS 2026, 1045
ProzessualesProzessuales
Öffentliche Zustellung setzt vorherige Nachforschungen voraus!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.02.2026 - 3 U 1286/25

1. Nach § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sind an die Feststellung, dass der Aufenthalt des Zustellungsadressaten unbekannt ist, im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen. Die begünstigte Partei muss daher alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anstellen, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln.*)

2. Hierzu gehört es auch, den Zustellungsadressaten über bekannte und in der Vergangenheit genutzte Kommunikationswege wie beispielsweise E-Mail, Mobilfunknummer und soziale Netzwerke zur Bekanntgabe der Anschrift zum Zwecke der Zustellung der beabsichtigten Klage und eines vollstreckbaren Titels aufzufordern.*)

3. Genügen die Nachforschungen der begünstigten Partei diesen Anforderungen nicht und ist dies für das Gericht erkennbar, verstößt die dennoch angeordneten öffentliche Zustellung gegen § 185 ZPO, löst diese die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (vgl. BGH, IBR 2013, 1027 - nur online).*)

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Online seit 5. Mai

IBRRS 2026, 0959
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wer aufgibt, muss zahlen!

OLG München, Beschluss vom 02.04.2026 - 19 W 410/26

Lässt der Antragsteller wegen des eindeutigen Ergebnisses der Beweiserhebung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens seinen Anspruch fallen, ist ohne Fristsetzung in analoger Anwendung von § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO ein Kostenbeschluss zu erlassen.

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Online seit 4. Mai

IBRRS 2026, 1008
ProzessualesProzessuales
Streitwertbemessung bei wiederkehrenden Leistungen?

BGH, Beschluss vom 10.03.2026 - VI ZR 165/23

Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Wert nach § 9 ZPO zu bestimmen und auf den dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges festzusetzen. Bei Klageeinreichung bereits fällige Beträge sind hinzuzurechnen. Erhöht wird dies nicht um die im Lauf des Rechtsstreits rückständig werdenden Beträge, selbst wenn sie während des Rechtsstreits in einem bezifferten Antrag geltend gemacht werden.*)

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Online seit 30. April

IBRRS 2026, 0986
ProzessualesProzessuales
Irrtum über Belegenheitsort: Verweisungsschluss berichtigungsfähig?

OLG Hamburg, Beschluss vom 17.04.2026 - 4 W 82/26

Wenn eine unzutreffende Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit darauf beruht, dass das verweisende Gericht die Belegenheit der Mieträume (§ 29a ZPO) irrtümlich einem falschen Gerichtsbezirk zugeordnet hat, kann das verweisende Gericht den Verweisungsbeschluss nach § 319 Abs. 1 ZPO berichtigen.

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Online seit 29. April

IBRRS 2026, 0980
ProzessualesProzessuales
Keine gesamtschuldnerische Haftung bei Klagerücknahme!

KG, Beschluss vom 09.03.2026 - 2 W 5/26

Auf eine Kostenentscheidung nach Klagerücknahme bei Wegfall des Anlasses zur Klageerhebung vor Rechtshängigkeit (§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO) ist die Regelung in § 100 Abs. 4 ZPO weder direkt noch analog anwendbar, weshalb mehrere Beklagte für die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 100 Abs. 1 ZPO lediglich nach Kopfteilen haften.*)

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IBRRS 2026, 0978
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Streitwertbeschwerde bei Räumungsantrag

LG Kempten, Beschluss vom 08.04.2026 - 43 T 392/26

(Ohne amtliche Leitsätze)

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Online seit 28. April

IBRRS 2026, 0965
ProzessualesProzessuales
Verkürzung der Stellungnahmefrist durch Vorverlegung der Verhandlung?

BFH, Beschluss vom 13.04.2026 - V B 35/25

Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst, dass die Gerichte selbst gesetzte Äußerungsfristen beachten und daher im schriftlichen Verfahren mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten müssen, selbst wenn sie die Sache für entscheidungsreif halten. Bei einer Ladung zu einer mündlichen Verhandlung für einen Zeitpunkt vor Ablauf der zuvor gesetzten Stellungnahmefrist ist den Beteiligten indes aufgrund der Ladung erkennbar, dass es durch die Ladung zu einer Verkürzung der Frist zur Stellungnahme kommt (Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 28.10.2004 - V B 244/03, BFH/NV 2005, 376, und vom 03.02.2015 - V B 101/14, BFH/NV 2015, 696).*)

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Online seit 27. April

IBRRS 2026, 0966
ProzessualesProzessuales
Wiedereinsetzung ist kein Allheilmittel!

BGH, Beschluss vom 04.03.2026 - XII ZB 524/25

1. Durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird fingiert, dass eine verspätete bzw. eine versäumte und innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachgeholte Verfahrenshandlung rechtzeitig vorgenommen wurde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 09.02.2005 - XII ZB 225/04, IBRRS 2005, 4002 = FamRZ 2005, 791 und BGH, Beschluss vom 08.10.1986 - VIII ZB 41/86, IBRRS 1986, 0366 = BGHZ 98, 325 = NJW 1987, 327).*)

2. Die gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beseitigt rückwirkend nur die nachteiligen Folgen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist, heilt jedoch nicht sonstige Mängel der versäumten Verfahrenshandlung.*)

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Online seit 24. April

IBRRS 2026, 0961
ProzessualesProzessuales
Keine "vorsorgliche" Streitwertbeschwerde!

OLG Bamberg, Beschluss vom 01.04.2026 - 8 W 1/26

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Streitwertbeschwerde, solange die Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen die im Ausgangsverfahren ergangene Kostenentscheidung noch aussteht.*)

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Online seit 23. April

IBRRS 2026, 0958
ProzessualesProzessuales
Streithelfer kann Klage weder ändern noch erweitern!

BGH, Beschluss vom 10.03.2026 - II ZB 15/25

1. Ein Nebenintervenient kann die Klage weder ändern noch erweitern (Anschluss an BAG, Beschluss vom 06.11.1973 - 1 ABR 15/73, BB 1974, 372).*)

2. Eine Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist einem Nebenintervenienten nicht möglich, da es sich insoweit um eine Klageänderung handelt, die seine Stellung als Unterstützer der Hauptpartei überschreitet.*)

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Online seit 22. April

IBRRS 2026, 0946
ProzessualesProzessuales
Grob rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss bindet nicht!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2026 - 1 UH 6/26

1. Einem Verweisungsbeschluss kommt grundsätzlich eine Bindungswirkung zu. Das gilt auch im selbständigen Beweisverfahren.

2. Die Bindungswirkung entfällt jedoch bei objektiver Willkürlichkeit. Die Willkürschwelle ist hoch anzusetzen. Einfache Rechtsfehler, wie etwa das Übersehen einer die Zuständigkeit begründenden Rechtsnorm, rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung grundsätzlich nicht. Gleiches gilt, wenn die Rechtsauffassung des verweisenden Gerichts zumindest vertretbar ist oder von einem bloßen Rechtsirrtum auszugehen ist.

3. Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (hier bejaht).

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Online seit 21. April

IBRRS 2026, 0916
ProzessualesProzessuales
Terminverlegung abgelehnt: Richter befangen?

BSG, Beschluss vom 27.11.2025 - B 4 AS 95/24 B

1. Einen Verfahrensmangel wegen Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter kann es darstellen, wenn ein wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter an einer Entscheidung mitwirkt, ohne dass zuvor über ein vor Beendigung der Instanz eingegangenes Ablehnungsgesuch eine Entscheidung ergangen ist.

2. Ein die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einer solchen Entscheidung begründender Verfahrensmangel scheidet jedoch aus, wenn das Ablehnungsgesuch unbegründet war.

3. Eine Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein objektiv vernünftiger Grund vorliegt, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus vernünftiger Weise befürchten lassen kann, der Richter werde nicht unparteiisch entscheiden.

4. Ein im Rahmen gebotener richterlicher Verfahrensweise liegendes Verhalten (hier: im Zusammenhang mit der Ablehnung von Terminverlegungsanträgen) kann kein Ablehnungsgesuch begründen.

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Online seit 20. April

IBRRS 2026, 0931
ProzessualesProzessuales
„Richtiger" Klagegegner im Konzerndschungel?

OLG Schleswig, Urteil vom 25.02.2026 - 12 U 22/24

1. Wird unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Klageschrift einschließlich der Anlagen unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so steht der Auslegung nicht entgegen, dass der Kläger irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten (juristischen) Person gewählt hat.

2. Ein Prozessrechtsverhältnis mit dem "neuen" Klagegegner wird nur begründet, wenn ihm die Klage zugestellt wurde (hier verneint).

3. Die Heilung eines Zustellungsmangels kommt nicht in Betracht, wenn der Prozessbevollmächtigte die Klagschrift jedenfalls nicht mit einem auf die "neue" Beklagte gerichteten Zustellungswillen des zustellenden Gerichts erhalten hat (hier verneint).

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IBRRS 2026, 0927
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BauvertragBauvertrag
Über dem Boden ist nicht im Boden!

OLG Köln, Urteil vom 19.02.2025 - 16 U 124/23

1. Die VOB/B enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Verbraucher nur wirksam einbezogen werden können, wenn ihm in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschafft worden ist, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Das setzt grundsätzlich die Übergabe des Textes der VOB/B voraus; das bloße Angebot, diesen auf Wunsch zur Verfügung zu stellen oder gar nur in den Büroräumen des Unternehmers einsehen zu können, genügt nicht.

2. Für die Beurteilung, ob das Werk mangelhaft ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Abnahme an.

3. Ist eine Verlegung der Wasserleitungen im Boden oder der Wand vertraglich vorgesehen, muss auch im Falle einer Nachbesserung die Verlegung wiederum im Boden oder der Wand erfolgen, weil eine Verlegung über dem Boden oder der Wand mit einer Verkleidung keine gleichwertige Verlegung ist.

4. Ein selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung nicht allgemein für Mängelansprüche aus dem betreffenden Werkvertrag. Eine Hemmung tritt vielmehr lediglich für Ansprüche aus denjenigen Mängeln ein, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.

5. Die Erhebung einer Klage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe den geltend gemachten Teil übersteigt, hemmt die Verjährung aller ausreichend bezeichneten Teilansprüche. Die Bestimmung, bis zu welcher Höhe und in welcher Reihenfolge die einzelnen Teilansprüche verfolgt werden, kann dann rückwirkend nachgeholt werden.

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IBRRS 2026, 0918
VergabeVergabe
Kosten des Nachprüfungsverfahrens sind vor dem OLG geltend zu machen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2026 - 9 E 11/25

Macht eine Behörde klageweise die Kosten (Gebühren und Auslagen) für ein vor der bei ihr angesiedelten Vergabekammer durchgeführtes Vergabenachprüfungsverfahren geltend, ist für diese öffentlich-rechtliche Streitigkeit aufgrund der abdrängenden Rechtswegzuweisung des § 171 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht das Verwaltungsgericht zuständig, sondern das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht.

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IBRRS 2025, 3034
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Auflassungsklage und mehreren Gutachten als Mittelwert zu schätzen

BGH, Beschluss vom 04.11.2025 - V ZR 229/24

Der Streitwert bei einer beantragten Auflassung bemisst sich nach dem Verkehrswert der Grundstücke ohne Abzug der darauf ruhenden Belastungen und ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung. Liegen zwei Verkehrswertgutachten vor und trifft das Gericht keine Feststellungen zum tatsächlichen Wert kann im Wege der Schätzung nur vom Mittelweg der beiden Gutachten ausgegangen werden.

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Online seit 17. April

IBRRS 2026, 0937
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Berufungsbegründung dürfen nicht überspannt werden!

BGH, Beschluss vom 26.03.2026 - I ZB 71/25

1. Die Berufungsbegründung muss die Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt.

2. Sie muss konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten. Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

3. Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig, hinreichend substantiiert und rechtlich haltbar sind. Es steht der Ordnungsgemäßheit der Berufung deshalb nicht entgegen, dass der Berufungsführer nicht hinreichend zwischen der Substantiierung des Vortrags der darlegungsbelasteten Partei und der Beweiswürdigung hinsichtlich streitig gebliebener Tatsachen differenziert.

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IBRRS 2026, 0845
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag zurückgewiesen: Beschwerde statthaft?

OLG München, Beschluss vom 26.03.2026 - 25 U 3787/25

1. Gegen den Beschluss eines Oberlandesgerichts, mit dem ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wurde, ist weder die sofortige Beschwerde noch ein anderes Rechtsmittel statthaft.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Senat über eine Ablehnung gegen einen Richter des Oberlandesgerichts oder im Rahmen des § 46 Abs. 2 ZPO als Beschwerdegericht entschieden hat.

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Online seit 16. April

IBRRS 2026, 0910
ProzessualesProzessuales
Von Referendar protokollierter Prozessvergleich ist wirksam!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2026 - 4 U 116/25

1. Die Zulässigkeit einer Berufung darf nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien des Berufungsverfahrens scheitern, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen. Dabei sind an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners weniger strenge Anforderungen zu stellen als an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers.

2. Ein wirkungsloses Urteil entfaltet zwar keine materielle Rechtskraft, kann aber, wenn es nicht angefochten wird, formelle Rechtskraft erlangen und deshalb mit der Berufung angefochtenen werden.

3. Ein wirksamer Prozessvergleich beendet den Prozess und damit die Rechtshängigkeit der Ansprüche, die Gegenstand dieses Vergleichs sind. Ebenso beenden uneingeschränkte übereinstimmende Erledigungserklärungen zwingend die Rechtshängigkeit des Rechtsstreits in der Hauptsache.

4. Auch ein durch eine Referendarin protokollierter Prozessvergleich ist formell wirksam. Gleiches gilt für übereinstimmende Erledigungserklärungen.

5. Ein Willensmangel im Sinne eines Erklärungs- oder Inhaltsirrtums ändert nichts an der Wirksamkeit einer Erledigungserklärung als Prozesshandlung.

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IBRRS 2026, 0867
ProzessualesProzessuales
Keine Feststellungsklage nach beendeter Verwaltungsvollstreckung!

VG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2026 - 29 K 7756/24

1. Nach Beendigung von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung kommt eine Feststellungsklage zur Klärung der Rechtmäßigkeit in Betracht.*)

2. Zur Rechtsnatur und Bindungswirkung einer behördlichen Stillhalteerklärung bzw. Stillhaltezusage.*)

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Online seit 15. April

IBRRS 2026, 0919
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ProzessualesProzessuales
Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts: Streitwert ist zu erhöhen!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2026 - 2-13 T 13/26

Im Hinblick auf die Erhöhung der Berufungssumme zum 01.01.2026 sind Streitwerte, die wirtschaftlich nicht exakt bezifferbare Interessen abbilden, anzupassen, um durch die Wertfestsetzung den Zugang zur Berufungsinstanz nicht zu versperren. Der Streitwert einer Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts wird nun im Regelfall mit 1.250 Euro bemessen.*)

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IBRRS 2026, 0819
ProzessualesProzessuales
Gespaltene sachliche Zuständigkeit bei Klage und Drittwiderklage?

BayObLG, Beschluss vom 24.03.2026 - 102 AR 26/26

1. Dass in Bezug auf einzelne Streitgenossen eine ausschließliche Zuständigkeit besteht, steht weder der gerichtliche Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit als solcher entgegen noch hindert es die Bestimmung eines anderen als des ausschließlich zuständigen Gerichts.

2. Gleiches gilt für den Umstand, dass bereits eine Drittwiderklage erhoben wurde.

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Online seit 14. April

IBRRS 2026, 0898
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch gestrichene und geänderte Fristen müssen erkennbar sein!

BGH, Beschluss vom 04.03.2026 - XII ZB 338/24

1. Ein Rechtsanwalt hat seinen Fristenkalender so zu führen, dass auch gestrichene und geänderte Fristen erkennbar und überprüfbar bleiben (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21.11.2024 - I ZB 34/24, IBRRS 2024, 3616 = IMRRS 2024, 1548 = NJW-RR 2025, 188).*)

2. Bei elektronischer Kalenderführung gilt nichts anderes, denn diese darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 01.03.2023 - XII ZB 483/21, IBRRS 2023, 0982 = IMRRS 2023, 0445 = NJW-RR 2023, 698 und vom 09.07.2014 - XII ZB 709/13, IBRRS 2014, 2153 = IMRRS 2014, 1153 = FamRZ 2014, 1624).*)

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IBRRS 2026, 0894
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Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zahlungsverzug trotz fehlerhafter Rechnung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.2026 - 9 U 95/25

1. Der Schuldner kommt gem. § 286 Abs. 4 BGB nicht in Verzug, wenn er eine fehlerhafte Rechnung erhalten hat und er nicht in der Lage ist, die wirklich geschuldete Forderung selbst auszurechnen.*)

2. Obsiegt ein Kläger zwar mit der Hauptforderung, unterliegt aber mit Nebenforderungen in nicht unerheblichem Umfang, kann dies bei der Kostenverteilung gem. § 92 Abs. 1 ZPO berücksichtigt werden.*)

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