Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2281 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 0737
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 129/08
Die Höhe der Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger, denen nach den Unterlagen des Schuldners offene Forderungen gegen den Schuldner zustehen, soweit mit einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu rechnen ist. Es kommt nicht darauf an, ob sich der vorläufige Verwalter mit den Forderungen konkret befasst hat.*)
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IBRRS 2010, 0736
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 273/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0732
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 183/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0731
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZA 47/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0724
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 155/09
1. Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase setzt nicht voraus, dass der Treuhänder die Antragsvoraussetzungen glaubhaft macht und den Nachweis des Zugangs seines Aufforderungsschreibens führt.*)
2. In vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Altverfahren kommt eine Stundung der Kosten des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635; v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 72/06, ZInsO 2007, 1224, 1225 Rn. 8).*)
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IBRRS 2010, 0710
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZR 73/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0709
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 105/09
Eine Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn ein Gläubiger im vereinfachten Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann.*)
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IBRRS 2010, 0677
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 47/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0675
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZB 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0671
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0655
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 128/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0644
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZA 40/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0641
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 21.01.2010 - IX ZR 226/08
Zur Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages in der Insolvenz des Darlehensnehmers.*)
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IBRRS 2010, 0624
Öffentliches Baurecht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 9 S 1.09
Die Vorausleistungspflicht wird als zeitlich vorgezogene Erschließungsbeitragsleistung mangels gesetzlicher Entstehung erst mit dem Erlass des Vorausleistungsbescheides begründet und ruht auch erst ab diesem Zeitpunkt als öffentliche Last auf dem Grundstück.
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IBRRS 2010, 0609
Bauvertrag
BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - II ZA 4/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (siehe nur Sen.Urt. v. 29. September 2008 - II ZR 162/07, ZIP 2008, 2220 Tz. 6 ff.).*)
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IBRRS 2010, 0608
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 96/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0605
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.02.2010 - IX ZB 177/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0599
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZA 42/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0594
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 80/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0591
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 197/06
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters umfasst den vollen Wert von Forderungen der Masse, wenn ihnen lediglich nicht aufrechenbare Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern gegenüberstehen.*)
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IBRRS 2010, 0550
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2009 - 24 U 30/09
Behauptet der klagende Insolvenzverwalter zwischen "seiner" Schuldnerin und der Schuldnerin des beklagten Insolvenzverwalters das Bestehen eines Untermietvertrages, so hat er für dessen Zustandekommen, also die Vereinbarung entgeltlicher Nutzung, schlüssige Indizien vorzutragen, wenn ihm andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen.*)
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IBRRS 2010, 0503
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0496
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 67/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0494
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IX ZB 59/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0490
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 59/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0486
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 185/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0474
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 93/09
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.*)
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IBRRS 2010, 0472
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 155/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0468
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 163/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0451
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 242/06
Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen.*)
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IBRRS 2010, 0447
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IX ZB 58/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0446
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 127/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0377
Insolvenzrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.01.2010 - 2 W 842/09
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, sind auch Prozesse unterbrochen, die die persönliche Haftung eines Gesellschafters betreffen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Ansprüche für die Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit nur durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.*)
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IBRRS 2010, 0370
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 94/07
1. Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Über diesen Anspruch kann durch Teilurteil entschieden werden, auch wenn im Hinblick auf die übrigen Klageanträge, mit denen weitere Ansprüche aufgrund des Wettbewerbsverstoßes verfolgt werden, eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO eintritt.*)
2. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.*)
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IBRRS 2010, 0368
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 215/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0367
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 177/09
Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist.*)
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IBRRS 2010, 0366
Bauträger
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 182/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.
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IBRRS 2010, 0361
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 264/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0359
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 15.01.2010 - AnwZ (B) 65/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0349
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 78/09
1. Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht, wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde.*)
2. Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, so ist für die Anfechtung des Pfandrechts der Zeitpunkt des Entstehens der verpfändeten Gewinnforderungen maßgeblich.*)
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IBRRS 2010, 0347
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 252/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0334
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 78/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0312
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 32/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0311
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08
Teilzahlungen des Schuldners, die dieser nach fruchtloser Zwangsvollstreckung im Rahmen einer vom Gerichtsvollzieher herbeigeführten Ratenzahlungsvereinbarung erbringt, sind wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (Ergänzung zu BGHZ 155, 75; 162, 143).*)
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IBRRS 2010, 0302
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 203/06
Hat der andere Teil den Antrag auf Eintragung einer ihm bewilligten Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten gestellt, so gilt das Rechtsgeschäft - auch ohne Auflassung - als vorgenommen, wenn die Bewilligungserklärung des Schuldners für ihn bindend geworden und der vorgemerkte Anspruch entstanden ist.*)
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IBRRS 2010, 0301
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.12.2009 - IX ZR 165/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0263
Bauträger
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.*)
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.*)
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.*)
IBRRS 2010, 0180
Bauvertrag
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2009 - 10 W 37/09
1. Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt nicht zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren unabhängig davon, ob den Prozesskostenhilfeantrag der Insolvenzschuldner oder die Gegenpartei gestellt hat.*)
2. Wenn zum Zeitpunkt der Erhebung einer Widerklage der Widerkläger Kenntnis vom Insolvenzantrag des Prozessgegners hat, ist diese Widerklage grundsätzlich mutwillig im Sinn des § 114 Satz 1 ZPO.*)
3. Vertritt eine Partei gegenüber dem Vertragspartner die Rechtsauffassung, ein Bauvertrag sei nicht zu Stande gekommen, ist darin weder eine Kündigung gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 Satz 1 BGB zu erkennen noch kann eine solche Äußerung in eine Kündigung umgedeutet werden.*)
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IBRRS 2010, 0147
Architekten und Ingenieure
VG Aachen, Beschluss vom 23.05.2008 - 5 L 133/08
1. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründet typischerweise die Vermutung der Unzuverlässigkeit.
2. Zu den Berufsaufgaben des Architekten gehören die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten.
3. Der Architekt hat dabei auch die Vermögensinteressen des Bauherrn zu beachten und unabhängig von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung zu handeln.
4. Der Architekt, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bietet in der Regel nicht mehr die notwendige Gewähr für eine solche unabhängige Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers.
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IBRRS 2010, 0123
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 63/09
§ 109 Abs. 1 S. 2 InsO verbietet nicht die Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, da dies nicht zwangsläufig Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch die Wohnungsgenossenschaft führt.
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