Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3039 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0206
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 30.04.1992 - VII ZR 78/91
Ablehnung einer Zeugenvernehmung bei Auslegung eines Vertragstextes
Ein Antrag auf Vernehmung eines bei einem Vertragsabschluß anwesenden Zeugen zum Beweis für die Behauptung, die Vertragsparteien hätten bei Vertragsabschluß eine im schriftlichen Vertrag enthaltene aufschiebende Bedingung übereinstimmend in einem im Vertragstext nicht zum Ausdruck gekommenen Sinn verstanden, kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, er sei unerheblich.
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IBRRS 2000, 0182
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 19.03.1992 - III ZR 117/90
Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung
c. Merkmale von Vorsatz und Fahrlässigkeit der Bauaufsichtsbehörde bei Verletzung einer Amtspflicht gegenüber dem Bauherrn.
d. Die wegen Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung in Anspruch genommene Bauaufsichtsbehörde kann den geschädigten Bauherrn gem. § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die Möglichkeit vorrangiger Ersatzhaftung des - fehlerhaft - bauplanenden Architekten verweisen.
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IBRRS 2000, 0181
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 24.10.1991 - VII ZR 81/90
Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung einer Werklohnforderung: Hat der Beklagte die angesetzte Summe mit hinreichend konkretem Gegenvortrag in Frage gestellt, so hat der Kläger, seine Ansätze soweit aufzugliedern, daß die tatsächlichen und rechnerischen Annahmen hinreichend deutlich werden. In einem solchen Fall ist es nicht Sache des Beklagten, gegenüber einem nicht hinreichend aufgegliederten und erläuterten Ansatz zunächst eine ausführliche Gegenrechnung aufzumachen.
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IBRRS 2000, 0137
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 02.05.1991 - I ZR 227/89
Honoraranfrage - Eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft hier: eine Stadt ist wettbewerbsrechtlich als Störer zur Unterlassung verpflichtet, wenn sie im Zusammenhang mit der Erschließung eines Baugebiets Honoraranfragen an Ingenieure richtet, die so abgefaßt sind, daß sie zu einer wettbewerbswidrigen Unterbietung der Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI führen können.
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IBRRS 2000, 0127
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 14.03.1991 - VII ZR 10/90
Die Verjährung der Architektenhonorar-Forderung beginnt erst mit Schluß des Jahres nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zu laufen.
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IBRRS 2000, 0106
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 17.01.1991 - VII ZR 47/90
Leitsatz redakt.:
Pflicht des Architekten, bei der Vorplanung den Leistungsbedarf abzuklären und insoweit den wirtschaftlichen Rahmen abzustecken - hier: in einem Fall, in dem kein Baukostenrahmen vorgegeben bzw. dieser offensichtlich zu niedrig angesetzt war.
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IBRRS 2000, 0105
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 28.11.1990 - IV ZR 184/89
Risikobegrenzung der Haftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren
Die Risikobegrenzung in § 1 Nr. 3 a Bes. Bed. f. Arch. u. BauIng. [Besondere Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren] bezüglich Bauwerksschäden, die der Versicherungsnehmer durch mehrere, auf gemeinsamer Fehlerquelle beruhende Verstöße herbeigeführt hat, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.
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IBRRS 2000, 0079
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 25.10.1990 - VII ZR 230/88
a) Der Baubetreuer, der vertraglich neben der wirtschaftlichen die technische Betreuung der Bauherren übernommen hat, ist grundsätzlich verpflichtet zu prüfen, ob die Bauausführung mit den Flächenangaben im Prospekt und in den von den Bauherren abgeschlossenen Verträgen übereinstimmt, unabhängig davon, ob auch der Treuhänder zu einer derartigen Prüfung verpflichtet ist.
b) Erwirbt ein Bauherr infolge der schuldhaften Verletzung dieser Prüfungspflicht eine Fläche, die geringer ist, als die in dem Prospekt vorgesehene und nach dem Vertrag geschuldete Fläche, haftet der Baubetreuer nach § 635 BGB.
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IBRRS 2000, 0074
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 11.10.1990 - VII ZR 120/89
a. Verkehrssicherungspflicht des mit der Bauaufsicht betrauten Architekten zum Schutz gefährdeter Dritter auf der Baustelle oder im Gebäude;
b. deliktische Haftung gegenüber einem Mieter, an dessen eingebrachten Sachen infolge ungenügender Überwachung gefahrträchtiger Arbeiten Schäden entstanden sind.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Ein Architekt, der im Rahmen der ihm übertragenen Bauaufsicht die Ausführung gefahrträchtiger Isolierarbeiten pflichtwidrig nicht hinreichend überwacht, haftet einem Mieter deliktisch auf Schadensersatz, wenn eingebrachte Sachen des Mieters infolge der Mängel des Bauwerks zu Schaden kommen (hier: Rostschäden an gelagerten Maschinen).
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IBRRS 2000, 0073
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 27.09.1990 - VII ZR 324/89
Anwendung des MRVG; Schlüsselfertige Errichtung eines Bauwerks auf vorweg übertragenem Grundstück
Art. 10 § 3 MRVG greift auch dann ein, wenn ein freiberuflicher Ingenieur oder Architekt wie ein Bauträger auf einem eigenen, dem Erwerber vorweg übertragenen Grundstück einen schlüsselfertigen Bau auf eigene Rechnung und eigenes Risiko errichtet (im Anschluß an BGHZ 70, 55).
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IBRRS 2000, 0023
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 10.05.1990 - VII ZR 257/89
Fälligkeit der Schlußzahlung erst nach Vorlage einer prüfbaren Schlußrechnung
Die Prüfbarkeit der Schlußrechnung ist grundsätzlich Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlußzahlung nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (Bestätigung von BGHZ 83, 382, 384).
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IBRRS 2000, 0022
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 10.05.1990 - VII ZR 45/89
Leitsatz redakt.:
Darlegungs- und Beweislast des Auftraggebers, der einen Architektenvertrag kündigt, dafür, daß ein wichtiger und damit den Honoraranspruch des Architekten für kündigungsbedingt nicht mehr erbrachte Leistungen ausschließender Kündigungsgrund vorliegt.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Kündigt der Auftraggeber eines Architekten den Architektenvertrag aus wichtigem Grund mit der Folge, daß der Anspruch des Architekten auf die vereinbarte Vergütung für den noch ausstehenden Teil seiner Leistung entfällt, muß der Auftraggeber die tatsächlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes darlegen und beweisen.
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Online seit 1995
IBRRS 1995, 0004
Architekten und Ingenieure
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.1995 - 21 U 237/94
1. Wird ein Architekt mündlich mit der Planung des Umbaus eines Einfamilienhauses beauftragt, der Einheits-Architektenvertrag mit Leistungsumfang Leistungsphasen 1 - 8 nach § 15 HOAI vom Auftraggeber jedoch nicht unterschrieben, spricht keine Vermutung dafür, daß der Architekt einen Vollauftrag erhalten hat.
2. Planungsleistungen für den Umbau eines Einfamilienhauses können der Honorarzone III oder der Honorarzone IV zuzuordnen sein. Bei der Einordnung kommt es nicht auf das umzubauende Altgebäude, sondern auf das als Planungsziel angestrebte Neugebäude an.
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Online seit 1993
IBRRS 1993, 0005
Architekten und Ingenieure
OLG Köln, Urteil vom 07.04.1993 - 11 U 277/92
Bei einer Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten haftet der Bauunternehmer im Innenverhältnis in aller Regel allein.
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Online seit 1992
IBRRS 1992, 0007
Architekten und Ingenieure
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.1991 - 22 U 145/91
Nicht in jedem Hinweis des Architekten auf die zu erwartenden Herstellungskosten liegt bereits eine Bausummengarantie. Eine solche setzt zumindest voraus, daß der Architekt erklärt, er persönlich wolle für die Einhaltung einer genannten Bausumme einstehen.
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Online seit 1988
IBRRS 1988, 0627
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 182/87
1. Zur Frage, inwieweit ein Architekt für Mängel am Bau einzustehen hat, die nicht unmittelbar auf Fehler seiner gar nicht ausgeführten Planung zurückgehen, sondern auf vom Bauherrn (hier einem öffentlichen Auftraggeber) selbst ergriffenen, ebenfalls fehlerhaften Planungsmaßnahmen beruhen.*)
2. Der bauüberwachende Architekt ist im Verhältnis des Bauherrn zum planenden Architekten nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn.*)
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IBRRS 1988, 0629
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 94/88
Für einen gewerbsmäßig (mit Erlaubnis nach § 34c GewO) als Generalunternehmer tätigen Architekten oder Ingenieur, der schlüsselfertige Bauten auf einem dem Erwerber vorweg zu übertragenden Grundstück errichtet, gilt das Koppelungsverbot des Art.10 § 3 MRVERBG grundsätzlich nicht.*)
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Online seit 1986
IBRRS 1986, 0607
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 19.06.1986 - VII ZR 221/85
Auch bei vorzeitiger Beendigung eines Architektenvertrages wird das Architektenhonorar erst fällig, wenn der Architekt eine prüfbare Honorarschlußrechnung erteilt hat.*)
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Online seit 1985
IBRRS 1985, 0544
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 26.09.1985 - VII ZR 50/84
1. Der Architekt ist im allgemeinen nicht verpflichtet, den Bauherrn auf einen gegen sich gerichteten Regreßanspruch wegen versäumterRechtswahrung hinzuweisen.
2. Als Sachwalter des Bauherrn hat der Architekt die Ursachen für innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetretene Baumängel umfassend aufzuklären und den Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung zu unterrichten. Dabei darf er eigene Planungs- oder Aufsichtsfehler nicht verschweigen.
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Online seit 1984
IBRRS 2011, 4373
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 25.10.1984 - III ZR 80/83
Zur Mitverantwortung eines Architekten und eines Bauherrn für Schäden, die durch einen voreiligen Baubeginn entstanden sind (hier: Rücknahme einer Baugenehmigung, der eine widersprüchliche Auflage beigefügt war).*)
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IBRRS 1984, 0562
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 04.10.1984 - VII ZR 342/83
1. Auch wenn für einen bestimmenden Schriftsatz Anwaltszwang nicht besteht, ist die mit ihm bezweckte Prozeßhandlung unwirksam, wenn die Partei von einem Anwalt vertreten wird und dieser den Schriftsatz nicht eigenhändig unterzeichnet hat. Zur Heilung dieses Mangels bei einem nicht fristgebundenen Schriftsatz.
2. Zur Wirksamkeit der Streitverkündung genügt es, daß der Rechtsstreit, in dem der Streit verkündet werden soll, anhängig ist; Rechtshängigkeit ist nicht erforderlich.
3. Zur Beratungs- und Betreuungspflicht des Architekten nach Beendigung seiner eigentlichen Tätigkeit, wenn Baumängel auch auf sein Verschulden zurückzuführen sind (im Anschluß an BGHZ 71, 144 = NJW 1978, 1311).
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Online seit 1983
IBRRS 1983, 0516
Bauträger
BGH, Urteil vom 22.12.1983 - VII ZR 59/82
Für Bauträger, Generalunternehmer mit Planungsverpflichtung und sog. Generalübernehmer, die schlüsselfertige Bauten auf einem dem Erwerber vorweg übertragenen Grundstück errichten, gilt das Koppelungsverbot des Art. 10 § 3 MRVerbG grundsätzlich nicht.*)
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Online seit 1981
IBRRS 1981, 0501
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 09.04.1981 - VII ZR 263/79
Zur Sorgfaltspflicht des Architekten bei der Planung der Wärmedämmung.*)
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Online seit 1975
IBRRS 1975, 0300
Architekten und Ingenieure
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.1975 - 20 U 2/75
Wird ein Bauinteressent durch Inaussichtstellen eines Grundstückserwerbs zum Abschluß eines Architektenvertrages veranlaßt, so ist dieser Vertrag selbst dann unwirksam, wenn es später nicht zum Grundstückserwerb kommt. Erwerber des Grundstückes i. S. des Art. 10 § 3 des Gesetzes vom 04.11.1971 kann auch der Interessent sein, der vorweg einen Architektenvertrag abschließt.*)
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Online seit 1972
IBRRS 1972, 0287
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 07.03.1974 - VII ZR 35/73
a) Beenden Architekt und Bauherr ihr Vertragsverhältnis einvernehmlich aus einem wichtigen Grunde, den der Architekt nicht zu vertreten hat, so entfällt sein Anspruch auf das volle Honorar, abzüglich ersparter Aufwendungen, grundsätzlich nicht, es sei denn, die Parteien hätten vereinbart, daß für vom Architekten nicht erbrachte Leistungen nichts gezahlt werden solle.*)
b) Der Architekt bleibt an den nach vorzeitiger Beendigung des Vertrags mit der Gebührenschlußrechnung geforderten Betrag gebunden, auch wenn die endgültigen Baukosten die der Gebührenberechnung zugrunde gelegten überschreiten.*)
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Online seit 1967
IBRRS 1967, 0320
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 12.10.1967 - VII ZR 8/65
Zur Frage der Beweislast im Fall des § 635 BGB.*)
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Online seit 1959
IBRRS 1959, 0265
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 26.11.1959 - VII ZR 120/58
a) Der die Bauplanung sowie die Oberleitung und örtliche Bauaufsicht umfassende Architektenvertrag ist in aller Regel ein Werkvertrag.*)
b) Der Anspruch des Unternehmers aus § BGB § 649 BGB auf die vereinbarte Vergütung für den noch ausstehenden Teil seiner Leistungen entfällt, wenn der Besteller den Vertrag wegen eines den Vertragszweck gefährdenden Verhaltens des Unternehmers gekündigt hat.*)
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Architekten und Ingenieure
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2018 - 7 O 17/16
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2001, 0114
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 27.09.2001 - VII ZR 391/99
1. Aus Vorschriften, die im öffentlichen Bauordnungsrecht für die Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren gelten, kann nicht geschlossen werden, eine von einem Architekten vertraglich geschuldete Planungsleistung umfasse nur die dort geregelten Anforderungen.
2. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren stellt eine Erleichterung des formellen Rechts und zugleich einen Abbau staatlicher Bauaufsicht unter gleichzeitiger bewußter Verstärkung der Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten dar.
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IBRRS 2001, 0107
Architekten und Ingenieure
BGH, Beschluss vom 05.04.2001 - VII ZR 161/00
Zur Abgrenzung zwischen Aufrechnung und Verrechnung, wenn der Bauherr gegenüber dem Honoraranspruch des Architekten mit einem Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB wegen Mängeln "aufrechnet".
IBRRS 2001, 0081
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
Berät der Hersteller eines Gerätes den Planer einer technischen Anlage über Eigenschaften oder Einsatzmöglichkeiten des Gerätes für diese Anlage und handelt es sich nicht lediglich um eine unverbindliche Empfehlung i.S.d. § 675 Abs. 2 BGB, so unterliegen Schadensersatzansprüche des Planers wegen fehlerhafter Beratung der allgemeinen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Der Zusammenhang der Beratung mit einem späteren Kaufvertrag zwischen dem beratenden Hersteller und einem Dritten führt in einem solchen Fall nicht zur entsprechenden Anwendung der kurzen kaufrechtlichen Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB im Verhältnis zwischen Planer und Hersteller.
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IBRRS 2001, 0080
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 21.06.2001 - III ZR 313/99
Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, bei dem die Gefahr besteht, daß es unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch Geruchsimmissionen ausgesetzt ist (hier: geplante Wohnbebauung, die an einen bestandsgeschützten Rindermastbetrieb heranrückt).
IBRRS 2001, 0079
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 21.06.2001 - VII ZR 423/99
Zur Verjährung einer Architektenhonorarforderung nach Erteilung einer Schlußrechnung, deren Prüfbarkeit der Auftraggeber in einem Vorprozeß bestritten hat.
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IBRRS 2001, 0078
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 21.06.2001 - VII ZR 435/99
Auf eine Vergütungsvereinbarung in einem nach Beendigung der Architektentätigkeit geschlossenen Vergleich über die Honorarforderung ist § 4 HOAI nicht anwendbar.
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IBRRS 2001, 0077
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 26.04.2001 - VII ZR 222/99
1. Beauftragt ein Architekt in der irrigen Annahme seiner Bevollmächtigung einen Unternehmer mit Bauarbeiten, so ist der Bauherr verpflichtet, den Architekten auf die Unwirksamkeit des Bauvertrages hinzuweisen, sobald er dies erkennt oder sich der Kenntnis bewußt verschließt.
2. Entspricht die einer Partei auf ihrem Grundstück rechtsgrundlos erbrachte Leistung ihrer Planung, nimmt sie sie entgegen und nutzt sie sie, so hat sie als Wertersatz grundsätzlich dasjenige zu leisten, was sie bei eigener Vergabe für die Arbeiten hätte aufwenden müssen.
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IBRRS 2001, 0058
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 14.02.2001 - VII ZR 176/99
1. Der mit den Architektenleistungen der Phasen 1 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI beauftragte Architekt schuldet eine mangelfreie und funktionstaugliche Planung.
2. Er muß den nach Sachlage notwendigen Schutz gegen drückendes Wasser vorsehen.
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IBRRS 2001, 0048
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 08.02.2001 - VII ZR 152/00
Ein Architekt kann auch dann für fehlerhafte Höheneintragungen in einen Lageplan haftbar gemacht werden, wenn er die Genehmigungsplanung nur übernommen hat, weil der ihn beauftragende Generalunternehmer einen vorlageberechtigten Architekten benötigte und die Ermittlung der Höhen an sich Sache des Generalunternehmers war.
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2001 - 5 U 163/00
//Treten die typischen mit der Planung eines Umbaus verbundenen
Schwierigkeiten nicht auf, weil etwa der Architektenvertrag bereits in der Leistungsphase
2 gekündigt wird, so ist es nicht gerechtfertigt, § 24 HOAI zur Anwendung
kommen zu lassen./<\/p>/
BauR 2002, 648
OLG Hamm, Beschluss vom 17.11.2000 - 12 U 119/00
//Für das Einscannen und EDV-mäßige Überarbeiten alter Bauzeichnungen zur
Anfertigung eines Aufmaßes der vorhandenen Bausubstanz, die wiederum Grundlage
über einer Überplanung der alten Bausubstanz ist, kann der Architekt nur eine
Vergütung verlangen, wenn diese Tätigkeit als Besondere Leistung gemäß §§ 15 Abs.
4, 5 Abs. 4 Satz 1 HOAI schriftlich vereinbart worden ist./<\/p>/
BauR 2001, 1614
OLG Naumburg, Urteil vom 01.03.2000 - 12 U 63/98
//1. Die Regelung in § 4 Nr. 4.5 der AVA zum Einheits-Architektenvertrag, wonach eine Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig ist, verstößt nicht gegen § 11 Nr. 3 AGBG oder gegen § 9 AGBG./<\/p>/ /
/2. Rechnet der Bauherr gegenüber dem
Honoraranspruch des Architekten mit einem Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB wegen
Mängeln auf, so handelt es sich nicht um eine bloße Verrechnung, sondern um eine
Aufrechnung im Rechtssinne./<\/p>/
BauR 2001, 1615
OLG Schleswig, Urteil vom 31.03.2000 - 1 U 148/98
//1. Eine teilweise Nichterfüllung von Grundleistungen oder eine teilweise mangelbehaftete Architektenleistung rechtfertigt jedenfalls dann keine Kürzung des Honoraranspruchs, wenn es sich nicht um zentrale Leistungen handelt./<\/p>/ /
/2. Das in Nr. 6 AVA vorgesehene Aufrechnungsverbot verstößt zwar
nicht gegen das AGB-Gesetz; es greift aber nicht ein, da der Honoraranspruch und der
Schadensersatzanspruch nicht als selbständige Ansprüche anzusehen sind, sondern
als bloße zur Verrechnung gestellte Rechnungsposten (Saldierung) im Rahmen der
Differenztheorie zur Schadensberechnung./<\/p>/
BauR 2001, 1615
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.1999 - 12 U 34/99
//Zur Frage einer Zusatzvergütung für Architektenleistungen bei
Bauzeitüberschreitung, wenn eine Zusatzvereinbarung zwischen den Parteien während der
Bauausführung nicht zustande gekommen ist./<\/p>/
BauR 2001, 1772
OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2000 - 24 U 127/99
//1. Eine mündliche Honorarvereinbarung ist in Abweichung von § 4 HOAI nur bei schlechthin untragbaren Verhältnissen wirksam./<\/p>/ /
/2. Das
Berufen auf eine nicht der DIN 276 entsprechende Kostenaufstellung kann im
Einzelfall treuwidrig (§ 242 BGB) sein, wenn eine (unwirksame) Vereinbarung vorliegt,
wonach eine solche Aufstellung nicht vorgesehen ist./<\/p>/
BauR 2001, 828
OLG Hamm, Urteil vom 26.11.1999 - 25 U 56/99
//1. Der planende Architekt ist dem Bauherrn zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, wenn die Planung des Bauvorhabens zwar vom Bauordnungsamt genehmigt worden ist, dann aber nach Baubeginn auf Grund eines Nachbarwiderspruchs ein Baustopp verhängt und eine geänderte Nachtrags-Baugenehmigung und entsprechende Umbauarbeiten erforderlich wurden, weil bei der ursprünglichen Planung die Abstandsflächen gemäß § 6 Abs. 7 BauO NW (1984) nicht eingehalten worden waren./<\/p>/ /
/2. Ein etwaiges Mitverschulden des Vermessungsingenieurs ist
dem Bauherrn nicht zuzurechnen, da dieser nicht sein Erfüllungsgehilfe ist,
sondern ggf. als Gesamtschuldner neben dem Architekten dem Bauherrn zum
Schadensersatz verpflichtet ist./<\/p>/
BauR 2000, 1361
OLG Hamm, Urteil vom 20.10.1999 - 12 U 107/99
//1. Planungsleistungen sind durch Bauhandwerkersicherungshypothek nur sicherbar, wenn durch sie eine Wertsteigerung des Grundstücks eingetreten ist./<\/p>/ /
/2. Eine erneute Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf
Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer
Bauhandwerkersicherungshypothek ist nicht erforderlich, wenn durch die
Widerspruchsentscheidung lediglich die zu sichernde Forderung reduziert wird (Abweichung von OLG
Hamm - 21. ZS -, Rpfleger 1995, 467)./<\/p>/
BauR 2000, 1087
OLG Köln, Urteil vom 10.12.1999 - 19 U 19/99
//Die Auffassung des Bundesgerichtshofs (BauR 1997, 677), daß die HOAI
auf solche Anbieter nicht anzuwenden ist, die neben oder zusammen mit
Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen zu erbringen haben (insbesondere
Bauträger und andere Anbieter kompletter Bauleistungen), gilt auch, wenn es nicht
zur Ausführung der kompletten Bauleistung kommt, weil der Vertrag im
Planungsstadium "stecken bleibt"./<\/p>/
BauR 2000, 910
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.1999 - 5 U 225/98
//1. Ist der Auftraggeber, nicht jedoch der Architekt im Besitz sämtlicher Unternehmerrechnungen, so muß er substantiiert darlegen, in welchen Positionen die vom Architekten zur Begründung seiner Honorarforderung angefertigten Kostenermittlungen unrichtig sind./<\/p>/ /
/2. Hat der Architekt während der
Planung und Ausführung des Bauvorhabens keine Kostenberechnung, keinen
Kostenanschlag und keine Kostenfeststellung angefertigt, so steht ihm aus den
Leistungsphasen 3, 7 und 8 des § 15 Abs. 1 HOAI nur ein geminderter Honoraranspruch zu, und
zwar auch dann, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und der Auftraggeber
diese Kostenermittlungen vorher nicht ausdrücklich angefordert hat./<\/p>/
BauR 2000, 290
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.1999 - 5 U 58/97
//1. Tritt ein Bauträger in einem Formularvertrag für den Fall, daß von ihm keine Gewährleistung zu erlangen ist, seine Gewährleistungsansprüche "gegen die am Bau beteiligten Unternehmen, Handwerker und sonstige Dritte" ab, so sind davon auch Gewährleistungsansprüche gegen den Architekten umfaßt (Abgrenzung zu BGH in BauR 1980, 568)./<\/p>/ /
/2. Ein Architekt, der mit den
Leistungsphasen 1-4 des § 15 Abs. 2 HOAI beauftragt ist, ist verpflichtet, eine vom
Bauherrn vorgefertigte Planung auf technische Fehler zu überprüfen. Er macht sich
schadensersatzpflichtig, wenn er den Bauherrn nicht darauf hinweist, daß die von
diesem vorgesehene Verwendung von unterschiedlichen Mauerwerksmaterialien
(Kalksandstein, Tongitterziegel) in einer Geschoßebene zu Mauerwerksrissen führen
kann./<\/p>/
BauR 2000, 131
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.11.1999 - 4 U 47/99
//Ein "Umbau" i. S. von § 76 Abs. 1 HOAI liegt nicht vor, wenn eine
(vollständig) neue technische Anlage im Rahmen des Umbaus eines Gebäudes geplant
wird. In einem solchen Fall ist für eine erweiternde Auslegung oder entsprechende
Anwendung der Regelung in § 76 HOAI kein Raum./<\/p>/
BauR 2000, 1221
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.1999 - 12 U 118/99
//1. Wegen seines Honoraranspruchs für die Planung eines Bauwerks, die zur Erteilung einer Baugenehmigung geführt hat, kann der Architekt vom Besteller, der den Architektenvertrag gekündigt hat und nicht mit der Errichtung beginnt, sondern das Baugrundstück verkauft, nicht die Einräumung einer Sicherungshypothek verlangen, und zwar auch dann nicht, wenn der Käufer schon vor der Umschreibung des Grundstücks mit der Bebauung des Grundstücks beginnt. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Bauwerk nach geänderten Plänen errichtet wird./<\/p>/ /
/2.
Die formularmäßige Beschränkung des Kündigungsrechts des Bestellers von
Architektenleistungen nach § 649 BGB auf das Vorliegen eines <S. 1483> wichtigen Grundes
ist im Regelfall nach § 9 AGBG unwirksam./<\/p>/
BauR 1999, 1482




