Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2876 Entscheidungen insgesamt
OLG Koblenz, Urteil vom 13.06.1997 - 2 U 227/96
//Es verstößt gegen § 9 Nr. 1 VOB/A, wenn Dämmarbeiten sowohl beim Zimmerer- als auch beim Dachdeckergewerbe ausgeschrieben werden, ohne sie in beiden Gewerken als Eventual- bzw. Wahlposition zu kennzeichnen./<\/p>/ /
/§ 26
Nr. 1 b VOB/A ist entsprechend anwendbar, wenn sich der Irrtum des Auftraggebers,
der versehentlich falsch ausgeschrieben hat, ließe man ihn außer acht, als Folge
eines Verstoßes gegen § 9 Nr. 1 VOB/A zum Nachteil eines Bieters
auswirkte./<\/p>/
BauR 1998, 169
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1996 - 21 U 68/96
//1. Hat der vom Bauherrn beauftragte Architekt den Bauvertrag aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Vollmacht im Namen des Bauherrn abgeschlossen und sieht der von ihm gestellte Bauvertrag ausdrücklich eine förmliche Abnahme durch den Architekten vor, so hat dieser Vollmacht zur rechtsgeschäftlichen Abnahme./<\/p>/ /
/2. Bestimmt der Auftraggeber bzw. sein Architekt keinen Termin zur förmlichen Abnahme innerhalb der in der VOB/B bestimmten oder der im Bauvertrag abweichend geregelten Frist, so kann sich der Auftraggeber ohne Verstoß gegen Treu und Glauben nicht auf die fehlende förmliche Abnahme berufen./<\/p>/ /
/3. Stundenlohnzettel, die dem Auftraggeber oder seinem Architekten eingereicht worden sind, gelten gemäß § 15 Nr.3 VOB/B als anerkannt, wenn sie entweder vom Auftraggeber oder seinem Architekten unterschrieben sind oder wenn sie nicht binnen 6 Werktagen nach Zugang zurückgesandt worden sind. In diesem Falle ist der Auftraggeber an die im Stundenlohnzettel enthaltenen Angaben gebunden./<\/p>/ /
/4. Werden einem Rohbauunternehmer später auch noch die
Außenarbeiten übertragen, so handelt es sich nicht um einen Nachtrag gemäß § 2 Nr.6
VOB/B, sondern um einen selbständigen Anschlußauftrag i. S. des § 1 Nr.4 Satz 2
VOB/B und damit um zwei getrennte Verträge, so daß Mängel des einen Gewerks nicht
zu einem Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Werklohnanspruch für das
andere Gewerk führen können./<\/p>/
BauR 1997, 647
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.1997 - 22 U 213/96
//1. Ausführungsfristen müssen eindeutig vereinbart werden; eine Zeitangabe mit dem Zusatz "und je nach Witterung" ist völlig unbestimmt./<\/p>/ /
/2. Der Bauherr, der wegen Verzugs des Unternehmers mit der Mängelbeseitigung einen Mietausfallschaden geltend macht, muß darlegen, daß der Mietinteressent gerade wegen der gerügten Mängel abgesprungen ist./<\/p>/ /
/3. Wenn die
Bauvertragspartner sich wegen eines Mangels auf einen bestimmten Abzug geeinigt
haben und sich später herausstellt, daß zusätzliche Mängelbeseitigungsarbeiten
erforderlich sind, muß der Bauherr - sofern nicht ohnehin ein bindender Vergleich
vorliegt - den Unternehmer vor Selbstbeseitigung erneut gemäß § 633 Abs. 3 BGB in
Verzug setzen./<\/p>/
BauR 1997, 851
OLG Köln, Urteil vom 12.09.1996 - 18 U 171/95
//Bei getrennter Vergabe von Planung und Bauleitung (Objektüberwachung)
haftet der Bauherr dem Bauleiter gegenüber nicht gemäß §§ 254, 278 BGB für Fehler
des planenden Architekten. Anders als der Bauunternehmer kann der bauleitende
Architekt sich im Außenverhältnis zum Bauherrn nicht auf ein mitwirkendes
Planungsverschulden berufen, weil er die Planung selbst eigenverantwortlich auf Fehler
zu überprüfen hat./<\/p>/
BauR 1997, 505
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.1995 - 12 U 200/94
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1996, 422
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.1996 - 22 U 4/96
//1. Den mit der Bauüberwachung betrauten Architekt treffen Verkehrssicherungspflichten, wenn er gefahrträchtige Maßnahmen veranlaßt; außerdem muß er aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht erkannte oder erkennbare baustellentypische Gefahrenstellen beseitigen./<\/p>/ /
/2. Wenn für Umbauarbeiten in
einem Caf der Baustellenbereich durch eine Staubwand von dem weiterhin in Betrieb
befindlichen Teil abgetrennt wird, so ist der bauüberwachende Architekt nicht
verpflichtet, den hinter der Staubwand liegenden Teil regelmäßig zu
kontrollieren; er braucht nicht damit zu rechnen, daß ein Bauhandwerker ein Stromkabel unter
der Staubwand hindurch lose auf den Boden des von den Mitarbeitern des Caf
begangenen Bereichs verlegt, soweit im Baustellenbereich ausreichende Stromquellen
zur Verfügung
stehen./<\/p>/
BauR 1996, 731
OLG Hamburg, Urteil vom 29.09.1995 - 6 U 105/95
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1996, 256
BGH, Urteil vom 18.05.1995 - VII ZR 11/94
//Zur Frage, wann im Zusammenhang mit der Planung eines nicht verwirklichten Bauvorhabens ein das Architektenhonorar betreffendes selbständiges Schuldversprechen angenommen werden kann./<\/p>//
/(Leitsatz der
Schriftleitung)/<\/p>/
BauR 1995, 726
OLG Köln, Urteil vom 09.08.1995 - 19 U 246/94
//1. Ein Bauunternehmer kann ohne Vorliegen besonderer Umstände nicht davon ausgehen, daß der planende und bauleitende Architekt ihm gegenüber als Auftraggeber im eigenen Namen auftritt./<\/p>/ /
/2. Ein Untervertreter haftet
im Rahmen des § 179 BGB nur für Mängel der Untervollmacht, wenn klargestellt
ist, daß er seine Vollmacht von einem Hauptvertreter ableitet. Ob dieser
seinerseits eine Vollmacht des Vertretenen hatte, ist dann
unerheblich./<\/p>/
BauR 1996, 254
OLG Köln, Urteil vom 16.12.1994 - 19 U 244/93
//Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages vereinbart, daß der
Verkäufer sämtliche für den Erhalt der Baugenehmigung erforderlichen
Planungskosten einschließlich der Statikkosten zu tragen hat, so umfaßt dies auch die
Ausführungspläne nach § 64 Leistungsphase 5 der
HOAI./<\/p>/
BauR 1995, 582
OLG Celle, Urteil vom 05.01.1995 - 22 U 196/93
//1. Ein Privatgutachter kann seine Haftung grundsätzlich wirksam auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränken./<\/p>/ /
/2. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, wenn die wesentlichen Vertragsbedingungen wie der Gegenstand des zu erstattenden Gutachtens, die Vergütung des Beklagten und dessen Zeitaufwand für das Gutachten individuell festgelegt sind./<\/p>/ /
/3. Die AGB-mäßige Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung eines
Sachverständigen für ein Privatgutachten zwecks Ankauf eines Geschäftshauses ist ohne Verstoß
gegen § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG möglich, da hier der Sachverständige nicht das in
seinen Berufsstand gesetzte besondere Vertrauen in Anspruch
nimmt./<\/p>/
BauR 1995, 715
OLG Hamm, Urteil vom 16.05.1994 - 17 U 36/93
//Eine nachträgliche Abänderung eines Bauträgervertrages, nach deren
Inhalt dem Unternehmer Vollmacht erteilt wird, alle Aufträge im Namen des Bauherrn
zu vergeben, bedarf der notariellen Beurkundung gemäßt § 313
BGB./<\/p>/
BauR 1994, 644
OLG Düsseldorf, vom 07.09.1993 - 20 U 216/92
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1994, 272
OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.03.1993 - 4 U 22/93
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 625
OLG Köln, Urteil vom 16.06.1993 - 11 U 37/93
//1. Weiß der Architekt, daß der Bauherr eine steuerliche Vergünstigung in Anspruch nehmen will, die nur bei Einhaltung einer bestimmten Wohnflächenhöchstgrenze gewährt wird, dann muß er in seiner Planung und bei der Bauausführung dafür sorgen und darauf achten, daß diese Höchstgrenze nicht überschritten wird. Auch einem Bauherrn, der Fachanwalt für Steuerrecht ist, kann es grundsätzlich nicht als Mitverschulden angerechnet werden, wenn er der Wohnflächenberechnung seines Architekten vertraut und diese nicht, auch nicht unter rechtlichen Aspekten überprüft./<\/p>/ /
/2. Der Verlust der Steuervorteile wird nicht dadurch ausgeglichen, daß durch die realisierte Planung ein höherwertiges Objekt geschaffen worden ist, als es bei [steuerbegünstigter Bauweise] geschehen wäre, da die Höherwertigkeit auf entsprechenden Investitionen des Bauherrn beruht./<\/p>/ /
/3. Es gehört zu den zentralen Aufgaben des planenden Architekten, in
einem hochwassergefährdeten Gebiet die Grundwasserverhältnisse zu
berücksichtigen./<\/p>/
BauR 1993, 756
OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.1992 - 10 U 182/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 539
OLG Hamm, Urteil vom 07.04.1992 - 26 U 121/91
//1. Zur Frage, wann eine kleinere Wohnfläche als vom Architekten berechnet und eine niedrigere Deckenhöhe als von ihm geplant einen Mangel darstellen./<\/p>/ /
/2. Der Bauherr kann eine Sanierung, die gegenüber der von ihm
geforderten eine eher bessere, zumindest gleichwertige architektonische Gestaltung
des Hauses bringt, die betroffenen Räume größer und heller macht, den Marktwert
des Objekts eher verbessert, nicht ablehnen und des subjektiven Geschmackes
wegen die über das Doppelte so hohen Kosten für eine andere
verlangen./<\/p>/
BauR 1993, 729
OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1991 - 26 U 59/91
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 494
OLG Köln, Urteil vom 19.10.1990 - 20 U 109/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 649
OLG Bamberg, Urteil vom 08.07.1991 - 4 U 24/91
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 791
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.1990 - 22 U 82/90
//Den planenden und bauleitenden Architekten treffen bei der Errichtung
eines Bauwerks im grundwassergefährdeten Bereich und bei der Anlage eines
tiefliegenden Gartenhofs vor dem Kellergeschoß besondere Sorgfaltspflichten
hinsichtlich Detailplanung oder planerischer Einzelanweisungen, Koordinierung der Planung
des Gartenbauers und Beaufsichtigung des
Bauunternehmers./<\/p>/
BauR 1991, 791
LG Fulda, Urteil vom 25.01.1991 - 1 S 155/90
//1. Einem Architekten steht ein Anspruch auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nur zu, wenn es bereits zu einer (teilweisen) Errichtung des Bauwerks gekommen ist. Bei einer teilweisen Errichtung des Bauwerks besteht ein Sicherungsfähiger Anspruch nur insoweit, als Vergütung für Leistungen verlangt wird, die bereits in das Bauwerk umgesetzt worden sind./<\/p>/ /
/2.
Zur Glaubhaftmachung der Vergütung ist die Vorlage einer den Vorschriften des § 8
HOAI genügenden Rechnung
erforderlich./<\/p>/
BauR 1992, 110
OLG Braunschweig, Urteil vom 25.05.1990 - 2 U 52/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 355
OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1991 - 26 U 228/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 788
OLG Hamm, Urteil vom 17.08.1990 - 26 U 180/89
//1. Die Kerndämmung ohne Luftschicht entspricht den anerkannten Regeln der Technik./<\/p>/ /
/2. Zur Frage, ob der Architekt eine
Pflichtverletzung begeht, wenn er die Verwendung glasierter Steine in Verbindung mit
Kerndämmung vorzieht, ohne auf Risiken einer solchen Verbindung und das Erfordernis der
Frostbeständigkeit der Klinker
hinzuweisen./<\/p>/
BauR 1991, 247
LG Bochum, vom 21.06.1989 - 6 O 100/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 636
OLG Köln, vom 11.07.1989 - 22 U 303/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 762
OLG Hamm, vom 09.06.1989 - 26 U 126/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 104
OLG Hamm, vom 08.06.1989 - 21 U 216/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1989, 758