Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3578 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2009, 1996
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.03.2009 - VIII ZR 160/08
1. Für die Beurteilung, ob ein Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter deswegen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB mangelhaft ist, weil der Partikelfilter von Zeit zu Zeit der Reinigung (Regenerierung) bedarf und dazu eine Abgastemperatur benötigt wird, die im reinen Kurzstreckenbetrieb regelmäßig nicht erreicht wird, kann nicht auf die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung, die übliche Beschaffenheit oder die aus der Sicht des Käufers zu erwartende Beschaffenheit von Kraftfahrzeugen ohne Dieselpartikelfilter abgestellt werden.*)
2. Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter für eine Verwendung im reinen Kurzstreckenbetrieb nur eingeschränkt geeignet ist, weil die zur Reinigung des Partikelfilters erforderliche Abgastemperatur im reinen Kurzstreckenbetrieb regelmäßig nicht erreicht wird, so dass zur Filterreinigung von Zeit zu Zeit Überlandfahrten unternommen werden müssen, stellt keinen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar, wenn dies nach dem Stand der Technik nicht zu vermeiden ist und aus demselben Grund auch die Kurzstreckeneignung der Fahrzeuge anderer Hersteller, die mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sind, in gleicher Weise beeinträchtigt ist.*)
3. Eine Sache, die dem Stand der Technik vergleichbarer Sachen entspricht, ist nicht deswegen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB mangelhaft, weil der Stand der Technik hinter der Käufererwartung zurückbleibt.*)
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IBRRS 2009, 1686
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 199/08
Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 1/2 Jahren ist im Allgemeinen das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht gestattet, wenn die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen.*)
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IBRRS 2009, 1682
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 51/08
Ein Aufsichtspflichtiger muss dafür sorgen, dass ein Kind im Alter von 5 1/2 Jahren auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen von höchstens 30 Minuten kontrolliert wird.*)
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IBRRS 2009, 1502
Allgemeines Zivilrecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.01.2009 - 1 U 125/08
1. Die in einem Vergleich verwendete Zahlungsklausel "für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto maßgeblich" muss den Schuldner bei einer Scheckzahlung veranlassen, den banküblichen Vorbehalt von 6 Arbeitstagen für die fristgemäße Zahlung zu berücksichtigen.
2. Die Annahme eines Schecks im Rahmen dieser Zahlungsklausel ist einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zugänglich und kann weder als Leistungserfolg noch als Stundung betrachtet werden.
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IBRRS 2009, 1341
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.03.2009 - VI ZR 39/08
Zur Frage der Haftung des zum Notfalldienst verpflichteten niedergelassenen Arztes, an dessen Stelle ein anderer Arzt tätig wird.*)
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IBRRS 2009, 1337
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.02.2009 - VI ZR 86/08
Zur Haftung bei einem Unfall während eines Motocross-Trainings.*)
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IBRRS 2009, 1250
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 03.03.2009 - VI ZR 100/08
Kommt es beim Kraftfahrzeughaftpflichtschaden für den Umfang des Schadensersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist in der Regel auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen.*)
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IBRRS 2009, 1199
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen.*)
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IBRRS 2009, 1197
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Steht dem Geschädigten nach einem Unfall über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine weitere Nutzungsausfallentschädigung zu, kommt auch ein auf die fiktiven Kosten für die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs begrenzter Anspruch auf Nutzungsersatz nicht in Betracht.*)
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IBRRS 2009, 1118
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 176/06
Kann der Käufer eines Verbrauchsgutes (hier: Audi A 4) Nacherfüllung in Form der Neulieferung verlangen, hat er dem Verkäufer für die Nutzung keine Entschädigung zu leisten.
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IBRRS 2009, 1058
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.02.2009 - VI ZR 28/08
Zur Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender Vertragsauslegung einer Absprache über das Anmieten und Führen eines Mietwagens im Ausland.*)
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IBRRS 2009, 1052
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08
Die im Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. Es handelt sich um Hinweise ohne eigenständigen Regelungsgehalt, die lediglich zum Ausdruck bringen, dass die im Katalog enthaltenen Angaben insoweit vorläufig und unverbindlich sind, als sie vor oder bei Abschluss eines Vertrags noch korrigiert werden können. Ein vertraglicher Regelungsgehalt, insbesondere eine etwaige Beschränkung der Rechte des Vertragspartners in haftungs- oder gewährleistungsrechtlicher Hinsicht, kann diesen Hinweisen nicht entnommen werden.*)
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IBRRS 2009, 1015
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.02.2009 - Xa ZR 141/07
1. Dem Reisenden, der in einem Reisebüro eine Reise bucht, wird nur dann die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen, die der Reiseveranstalter dem Reisevertrag zugrunde legen will, wenn der Reiseveranstalter die Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragschluss vollständig übermittelt.*)
2. Eine Klausel in Allgemeinen Reisebedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Reisenden wegen eines Mangels der Reise abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.*)
IBRRS 2009, 0946
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07
Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter Übernahme durch den Käufer beruht, so geht das zu Lasten des Käufers.*)
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IBRRS 2009, 0877
Prozessuales
BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08
Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO darf sich der Tatrichter in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) orientieren.*)
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IBRRS 2009, 0863
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.12.2008 - VI ZR 173/07
Zur Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers.*)
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IBRRS 2009, 0375
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 28.11.2008 - BLw 4/08
1. Eine fehlgeschlagene Umstrukturierung einer LPG im Wege einer übertragenden Auflösung analog § 179a AktG wird wirksam, wenn die durch ihren Nachtragsliquidator vertretene LPG i.L. in einem Vertrag mit dem neuen Unternehmen die Veräußerung ihres gesamten Vermögens aus der Liquidation gegen die Gewährung von Anteilsrechten an dem neuen Unternehmen vereinbart und die Mitgliederversammlung dem zustimmt (Fortführung von BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543).*)
2. Zur "Heilung" einer unwirksamen übertragenden Auflösung durch ein Veräußerungsgeschäft aus der Liquidation der LPG ist es nicht erforderlich, das Rechtsgeschäft in allen Teilen neu vorzunehmen. Es reicht aus, dass die Urkunde über das die Bestätigung enthaltende Rechtsgeschäft auf die Urkunde über das zu bestätigende Rechtsgeschäft hinweist (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).*)
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IBRRS 2009, 0371
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.11.2008 - XI ZR 413/07
Nach dem Schutzzweck des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG kommt es nicht darauf an, ob die Übertragung einer wertpapierrechtlich in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung zur Einziehung durch Einigung und Übergabe der Wertpapierurkunde nach § 929 BGB oder durch Abtretung der verbrieften Forderung nach § 398 BGB und Übergabe der Urkunde erfolgt ist.*)
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IBRRS 2009, 0362
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - XII ZR 123/07
1. Zur materiellrechtlichen Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung im Prozess.*)
2. Das sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB ergebende Widerspruchsrecht des Aufrechnungsgegners gilt auch für den Fall, dass dem Aufrechnenden mehrere Gegenforderungen zustehen.*)
3. Die sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 366 Abs. 2 BGB ergebende Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen bestimmt sich nach dem Sachstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.*)
IBRRS 2009, 0355
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 309/07
1. Für Strom aus Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 5 Megawatt, die nach dem 31. Juli 2004 im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung im Sinne des § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 in Betrieb genommen worden sind, gelten (vorbehaltlich der hier nicht einschlägigen Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 EEG 2004) die Vergütungssätze des § 6 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004.*)
2. § 21 Abs. 1 EEG 2004 findet auf Anlagen, die nach dem 31. Juli 2004 im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung im Sinne des § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 in Betrieb genommen worden sind, keine Anwendung.*)
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IBRRS 2009, 0154
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.12.2008 - VI ZR 277/07
Ein zum Heilbehandlungsarzt der Berufsgenossenschaften bestellter Arzt darf nur bei den in § 35 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger 2001 im Einzelnen aufgeführten Verletzungen über die Einleitung der besonderen berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung entscheiden.*)
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IBRRS 2009, 0148
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZR 101/08
§ 23 PrFischG ist nur auf selbständige, vom Eigentum am Gewässergrundstück getrennte Fischereirechte, nicht aber auf das Eigentümerfischereirecht anwendbar.*)
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IBRRS 2009, 0123
Allgemeines Zivilrecht
OLG Schleswig, Urteil vom 05.06.2008 - 5 U 24/08
1. Ein Umzugsvertrag im Sinne von § 451 HGB liegt auch dann vor, wenn Möbel (wegen einer Wohnungsrenovierung) abgebaut und abtransportiert, sodann kurzfristig von dem Transportunternehmen eingelagert und schließlich wieder zurücktransportiert sowie in der gleichen Wohnung erneut aufgestellt werden.*)
2. Nach § 439 I, II 1 HGB beginnt die kurze Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. Angesichts dieser unzweideutigen Regelung kann der Verjährungsbeginn bei notwendiger Beachtung des möglichen Wortsinns als Auslegungsgrenze nicht an die Entstehung des Schadens oder dessen Erkennbarkeit geknüpft werden.*)
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IBRRS 2009, 0061
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 158/07
Eine Hemmung der Verjährung durch Aufnahme von Verhandlungen endet auch dann, wenn die Verhandlungen der Parteien "einschlafen"; die von der Rechtsprechung zu § 852 Abs. 2 BGB a.F. entwickelten Grundsätze sind auf das neue Verjährungsrecht zu übertragen.*)
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IBRRS 2009, 0056
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
1. Der von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geprägte Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung verlangt von den nationalen Gerichten über eine Gesetzesauslegung im engeren Sinne hinaus auch, das nationale Recht, wo dies nötig und möglich ist, richtlinienkonform fortzubilden.*)
2. Eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus; eine solche planwidrige Unvollständigkeit kann sich daraus ergeben, dass der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung ausdrücklich seine Absicht bekundet hat, eine richtlinienkonforme Regelung zu schaffen, die Annahme des Gesetzgebers, die Regelung sei richtlinienkonform, aber fehlerhaft ist.*)
3. § 439 Abs. 4 BGB ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. April 2008 (Rs. C-404/06, NJW 2008, 1433 - Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) einschränkend anzuwenden: Die in § 439 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, führen hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.*)
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IBRRS 2009, 0052
Steuerrecht
BGH, Beschluss vom 25.11.2008 - VI ZR 245/07
Zur Frage, ob ein vorsteuerabzugsberechtigter Geschädigter bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet ist, ein regelbesteuertes Fahrzeug zu erwerben.*)
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IBRRS 2009, 0020
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.11.2008 - VI ZR 171/07
Zur Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- und Fußwegen im Sinne des Zeichens 241 zu § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO.*)
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IBRRS 2009, 0013
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 18.11.2008 - VI ZR 183/07
Zur verjährungsrechtlichen Bedeutung eines Anerkenntnisses von Schadensersatzansprüchen nach dem Zivilgesetzbuch der ehemaligen DDR gegen die Deutsche Reichsbahn aus Unfällen vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages.*)
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Online seit 2008
IBRRS 2008, 5393
Allgemeines Zivilrecht
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08
Steht fest, dass der Absender eine „einfache“ E-Mail verschickt hat und bestreitet der Empfänger den Erhalt der E-Mail, steht dem Absender der Beweis des ersten Anscheins dahingehend zur Seite, dass die von ihm versandte E-Mail auch beim Empfänger eingegangen ist.
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IBRRS 2008, 4222
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - VI ZB 22/08
Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall fällig.*)
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IBRRS 2008, 4215
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 311/07
Die Bestimmung des § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der bei der Berechnung des Wertersatzes die im Vertrag bestimmte Gegenleistung zugrunde zu legen ist, findet auch im Falle des Rücktritts wegen Zahlungsverzugs des Schuldners Anwendung.*)
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IBRRS 2008, 3895
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.11.2008 - VIII ZR 166/07
1. Zur Frage, unter welchen Umständen das Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum eines verkauften Gebrauchtwagens als ein den Rücktritt des Käufers ausschließender geringfügiger Mangel ("unerhebliche Pflichtverletzung") i.S. des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB eingestuft werden kann.*)
2. Für die Beurteilung, ob ein Mangel als geringfügig i.S. des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen ist, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des Käufers abzustellen. Ein zu diesem Zeitpunkt erheblicher Mangel wird nicht dadurch unerheblich, dass es im Verlauf der sich anschließenden Auseinandersetzung einem gerichtlich bestellten Sachverständigen gelingt, den Mangel zumindest provisorisch zu beseitigen.*)
3. Das Festhalten des Käufers an dem wirksam erklärten Rücktritt ist nur dann treuwidrig, wenn der Mangel nachträglich mit seiner Zustimmung beseitigt wird.*)
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IBRRS 2008, 3563
Bauvertrag
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.10.2007 - Rs. C-306/06
Art. 3 Abs. 1 c ii Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.06.2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr impliziert, dass mit einer durch Banküberweisung abgewickelten Zahlung das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet wird, wenn der fällige Betrag dem Geldinstitut des Gläubigers rechtzeitig zugegangen ist.
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IBRRS 2008, 3459
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.10.2008 - X ZR 37/08
Bei einer Pauschalreise stellt die Verspätung eines Zubringerfluges um mindestens fünf Stunden nicht schon für sich eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die eine Kündigung des Reisevertrages ermöglicht. Ob bei einer solchen Verspätung ein Kündigungsgrund gegeben ist, ist vielmehr aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung der Reise sowie der Art und Dauer der Beeinträchtigung orientierten Gesamtwürdigung zu beurteilen.*)
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IBRRS 2008, 3453
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - X ZR 35/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. Nr. L 46, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Kann ein technischer Defekt, auf den eine Annullierung zurückgeht, ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 sein?*)
2. Falls ja: Schließt der Begriff des außergewöhnlichen Umstands als technischen Defekt auch solche Mängel ein, die die Lufttüchtigkeit des Flugzeugs oder die sichere Durchführung des Flugs beeinträchtigen?*)
3. Hätte das ausführende Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen getroffen, wenn es das für das betroffene Flugzeug geltende Wartungs- und Instandhaltungsprogramm des Herstellers sowie Sicherheitsnormen und Auflagen der zuständigen Behörden oder Hersteller eingehalten hat oder sich der Fehler auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn es dieses Programm oder die Anweisung eingehalten bzw. beachtet hätte?*)
4. Falls Frage 3 bejaht wird: Ist dies ausreichend, um das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen zu befreien oder ist weitergehend der Nachweis zu verlangen, dass auch die Annullierung, das heißt die Außerbetriebsetzung des betroffenen Flugzeugs und die Streichung des Flugs wegen Fehlens einer Ersatzmaschine bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden worden wäre?*)
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IBRRS 2008, 3183
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 256/06
Interviews einer Person des öffentlichen Interesses können ohne ihre Einwilligung nur ausnahmsweise die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Presseartikels über ihre Erkrankung rechtfertigen.*)
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IBRRS 2008, 3182
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Zur Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen, obwohl dem Verkehrsunfallgeschädigten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges vom Autovermieter Einblick in Preislisten anderer Anbieter gewährt wird.*)
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IBRRS 2008, 3179
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.10.2008 - I ZR 126/06
1. Der Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht nach Art. 11, 110a Abs. 5 Satz 2 GGV nur, wenn das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit auf dem Territorium der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde; eine Veröffentlichung außerhalb des Territoriums der Gemeinschaft genügt auch wenn sie den Fachkreisen innerhalb der Gemeinschaft bekannt sein konnte den Anforderungen des Art. 11 GGV nicht.*)
2. Offenbarungshandlungen des Rechtsinhabers außerhalb der Gemeinschaft sind nach Art. 7 GGV neuheitsschädlich, wenn den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs das Geschmacksmuster im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konnte.*)
3. Die für die Gefahr einer Herkunftstäuschung regelmäßig erforderliche Bekanntheit des nachgeahmten Produkts muss ungeachtet der einem Angehörigen eines Verbandslandes der Pariser Verbandsübereinkunft nach Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 PVÜ zukommenden Gleichstellung mit Inländern auf dem inländischen Markt vorliegen; die ausschließliche Bekanntheit des nachgeahmten Produkts im Ausland reicht grundsätzlich nicht aus.*)
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IBRRS 2008, 5080
Allgemeines Zivilrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 U 232/07
Bittet ein am ursprünglichen Vertrag nicht beteiligtes Unternehmen den Auftragnehmer darum, dass die an eine Schwestergesellschaft ausgestellte Rechnung auf sie umadressiert wird, wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass das Unternehmen die Verbindlichkeit der Schwestergesellschaft als eine eigene behandeln und begleichen will (Schuldbeitritt).
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IBRRS 2008, 3125
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.10.2008 - VIII ZR 21/07
Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau kommt dem Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Netzbetreiber das Eigentum nicht beansprucht hat, ihm dieses vielmehr ungewollt zugefallen ist.*)
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IBRRS 2008, 3115
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07
1. Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem Autovermieter ein Ersatzfahrzeug zu einem überhöhten Preis an, ohne sich nach der Höhe der Mietwagenkosten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, ein günstigerer Tarif sei ihm nicht zugänglich gewesen.*)
2. Dem Tatrichter steht es im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens frei, ob er zur Bestimmung der Höhe erforderlicher Mietwagenkosten auf den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Jahr 2003 oder aus dem Jahr 2006 zurückgreift. Bedenken gegen eine Schätzgrundlage muss nicht durch Beweiserhebung nachgegangen werden, wenn eine andere geeignete Schätzgrundlage zur Verfügung steht.*)
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IBRRS 2008, 3101
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.10.2008 - I ZR 51/06
Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Eine nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte, in der Fachliteratur veröffentlichte randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich ausreichend.*)
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IBRRS 2008, 3033
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 226/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 3032
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VIII ZR 228/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 3014
Architekten und Ingenieure
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
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IBRRS 2008, 2890
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.09.2008 - III ZR 212/07
Ergibt sich aus einem Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt worden ist, dass der Inhaber, dessen Fahrerlaubnis zuvor in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen worden ist, seinen Wohnsitz bei Erteilung der Fahrerlaubnis nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte, sind die hiesigen Behörden bei fortbestehenden Eignungszweifeln nicht nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet, die Fahrerlaubnis im Inland anzuerkennen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 verbundene Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 - NJW 2008, 2403).*)
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IBRRS 2008, 2881
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.06.2008 - I ZR 96/07
Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.*)
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IBRRS 2008, 2834
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 36/07
1. Bei der Stromnetzentgeltermittlung kann die Gewerbesteuer gemäß § 8 StromNEV nur kalkulatorisch in Ansatz gebracht werden. Eine Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Gewerbesteuerzahlungen über § 5 Abs. 1 StromNEV ist nicht zulässig.*)
2. Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV ist nicht abschließend. Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie können im Falle gesicherter Erkenntnisse auch mit Planwerten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 StromNEV in Ansatz gebracht werden.*)
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IBRRS 2008, 2833
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 27/07
Erlauben die Verwaltungsvorschriften im Tarifgenehmigungsverfahren einen unterschiedlichen Ansatz der Nutzungsdauer, bezieht sich die Vermutungswirkung des § 32 Abs. 3 Satz 3 StromNEV auf die danach kürzeste Nutzungsdauer.*)
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IBRRS 2008, 2828
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 35/07
Bei der Stromnetzentgeltermittlung gilt das Verbot von Abschreibungen unter Null auch im Falle der Veräußerung des Netzes; der Erwerber darf deshalb - anders als im Handelsrecht - die kalkulatorische Abschreibung nur für den ursprünglich angesetzten Zeitraum fortführen.*)
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