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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3578 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 4877
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertrag soll schriftlich fixiert werden: Kein Vertragsschluss vor Unterzeichnung!

BGH, Urteil vom 15.09.2009 - X ZR 115/05

1. Bei fehlender Rechtswahl weist ein Vergleich, mit dem im Wesentlichen die Ansprüche einer Partei wegen Patentverletzung gegen die Zahlung eines Geldbetrages sowie die Rücknahme von Nichtigkeitsklagen und Einsprüchen durch die andere Partei erledigt werden sollen, nach der Vermutung des Art. 28 II 1 EGBGB die engsten Verbindungen zu dem Sitzrecht der Partei auf, welche die Ansprüche wegen Patentverletzung geltend gemacht hat, weil darin die für den Vergleich charakteristische Leistung liegt. Die Vermutung gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Vergleich die Verletzung von Patenten in mehreren Staaten erledigt werden soll, so dass es bereits der Grundsatz der einheitlichen Vertragsanknüpfung ausschließt, dass der Vergleich nach Art. 28 V EGBGB eine engere Verbindung zu einem der Staaten hat, für die die Patente Schutz gewähren.*)

2. Wurden die Anwälte der Parteien während der Verhandlung beauftragt, den zunächst nur mündlich vereinbarten Vergleich schriftlich zu fixieren, ist nach § 154 II BGB im Zweifel zu vermuten, dass der Vertrag nicht geschlossen werden soll, bis dies in schriftlicher Form erfolgt ist.*)

3. Bestanden aus Sicht des Fachmanns zum Prioritätszeitpunkt keine Vorbehalte, ein Produkt (hier: Paneele für ein Sektionaltor), das im Stand der Technik zwar der Form nach (konvexe und konkave Profilierung der Stirnbreitseiten benachbarter Paneele, um einen Fingerschutz zu schaffen) bekannt war, jedoch aus einem anderen Material (hier: Holz mit Metallprofilelementen) gebildet wurde, mit einem anderen als solchem bekannten Material (hier: Blechschalen) in einem bekannten Verfahren (hier: Gesenkbiegen oder Walzprofilieren) herzustellen, ist in aller Regel anzunehmen, dass es auch nahelag, dies zu versuchen.*)

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IBRRS 2009, 2901
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Zusendung einer E-Mail mit Werbung = rechtswidriger Eingriff

BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.*)

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IBRRS 2009, 2900
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Benachteiligende AGB-Klauseln ggü. dem Mieter eines Kraftfahrzeugs?

BGH, Urteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08

Wird in AGB die dem Mieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht, dass er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, liegt darin keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167).*)

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IBRRS 2009, 2826
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Wirksamkeit der Verjährungshemmung gegenüber dem Bürgen

BGH, Urteil vom 14.07.2009 - XI ZR 18/08

1. Eine durch ernsthafte Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger gemäß § 203 Satz 1 BGB bewirkte Hemmung der Verjährung ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam.*)

2. Eine gegen den Bürgen erhobene Klage hemmt auch bei einem späteren Untergang des Hauptschuldners als Rechtsperson gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Verjährung der Hauptschuld (Fortführung von BGHZ 153, 337, 342 f.) .*)




IBRRS 2009, 2818
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 17.06.2009 - IV ZR 59/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2804
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Haftung des Verpächters einer Domain

BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 210/08

Zur Haftung des Verpächters einer Domain für Äußerungen auf der von seinem Pächter betriebenen Website.*)

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IBRRS 2009, 2759
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Beweislast bei Beschädigung des Transportgutes

BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06

Wird das Transportgut wegen unzureichender Sicherung während der Seebeförderung beschädigt, so spricht dies zunächst für ein grobes Organisationsverschulden des Verfrachters. Dieser muss daher im Einzelnen darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er selbst oder die für ihn handelnden Organe zur Verhinderung von Verladungsfehlern ergriffen haben. Kommt der Verfrachter der ihm obliegenden Darlegungslast nicht nach, erstreckt sich die Vermutung eines groben Organisationsverschuldens auch auf das Verhalten seiner Organe.*)

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IBRRS 2009, 2757
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises

BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 163/06

1. Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.*)

2. Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 - Versandkosten).*)

3. Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.*)

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IBRRS 2009, 2726
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Entfallen der Haftungsbeschränkungen des Verfrachters

BGH, Urteil vom 18.06.2009 - I ZR 140/06

Die Haftungsbeschränkungen nach §§ 658, 659, 660 Abs. 1 HGB entfallen gemäß § 660 Abs. 3 HGB nur bei einem eigenen qualifizierten Verschulden des Verfrachters. Die Vorschrift des § 607 Abs. 1 HGB findet im Rahmen von § 660 Abs. 3 HGB keine Anwendung.*)

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IBRRS 2009, 2725
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Gewährung des Netzanschlusses zumutbar?

BGH, Beschluss vom 23.06.2009 - EnVR 48/08

1. § 17 Abs. 1 EnWG begrenzt den Anspruch des Letztverbrauchers nicht auf einen Anschluss an das Stromnetz nach Maßgabe der Bestimmung des Netzbetreibers, sondern räumt ihm im Grundsatz einen Anspruch auf Anschluss an eine von ihm gewählte Netz- oder Umspannebene ein.*)

2. Ob die Gewährung des Netzanschlusses für den Netzbetreiber unzumutbar ist, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen. Erforderlich ist eine Abwägung aller im Einzelfall relevanten Belange.*)

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IBRRS 2009, 2723
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Flugbeförderungsvertrag = absolutes Fixgeschäft?

BGH, Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

1. Der Flugbeförderungsvertrag ist regelmäßig nicht auf ein absolutes Fixgeschäft gerichtet.*)

2. Die Verspätung eines Flugs begründet regelmäßig keinen Sachmangel der Beförderungsleistung.*)

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IBRRS 2009, 2706
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Verweisung an einen bestimmten Optiker

BGH, Urteil vom 09.07.2009 - I ZR 13/07

Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.*)

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IBRRS 2009, 2633
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZR 53/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2631
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Beweislast bezüglich spezifischer Gefahren des Verkehrs

BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 310/08

Der Geschädigte, der sich darauf beruft, hat darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich nach den Umständen des Falles die typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs bei einem Unfall nicht realisiert hat.*)

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IBRRS 2009, 2618
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters

BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 266/08

1. Die Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.*)

2. Zu den Anforderungen an den dem Tierhalter obliegenden Entlastungsbeweis gemäß § 833 Satz 2 BGB.*)

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IBRRS 2009, 2613
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schuldrecht - Widerrufsbelehrung im Rahmen von verbundenen Verträgen

BGH, Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08

1. Sind Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft verbundene Verträge im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB, darf die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, mit einem Widerruf könne er sich ausschließlich von den Bindungen des finanzierten Geschäfts lösen, nicht aber von den Bindungen des Darlehensvertrags.*)

2. Eine "Pflichtenteilung" der Unternehmer, nach welcher der Darlehensgeber über den Ausschluss des § 495 BGB wegen eines vorrangigen Widerrufsrechts in Bezug auf das Verbundgeschäft zu belehren habe und allein der Vertragspartner des finanzierten Geschäfts über die Erstreckungswirkung des § 358 Abs. 1 BGB, ist mit dem Schutzzweck der gemäß § 355 Abs. 2, § 358 Abs. 5 BGB zu erteilenden qualifizierten Widerrufsbelehrung nicht zu vereinbaren.*)

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IBRRS 2009, 2608
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Klauseln in Allgemeinen Emissionsbedingungen

BGH, Urteil vom 30.06.2009 - XI ZR 364/08

Klauseln in Allgemeinen Emissionsbedingungen, nach denen der Emittent von Optionsscheinen die Bedingungen ändern kann, soweit ihm dies angemessen und erforderlich erscheint, um dem wirtschaftlichen Zweck der Bedingungen gerecht zu werden, falls die Änderung dazu dienen soll, einen offensichtlichen Irrtum zu berichtigen, sind gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2009, 2508
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 03.04.2009 - V ZB 46/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2500
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht

BGH, Urteil vom 02.07.2009 - III ZR 303/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2421
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Kalkulatorische Abschreibungen

BGH, Beschluss vom 07.04.2009 - EnVR 6/08

1. Gesicherte Erkenntnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 GasNEV liegen vor, wenn sich aus objektiven Anhaltpunkten schlüssig ableiten lässt, dass Kosten in Höhe der angesetzten Planwerte mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen werden.*)

2. Die kalkulatorischen Abschreibungen sind nach § 6 Abs. 5 GasNEV monatsscharf vorzunehmen.*)

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IBRRS 2009, 2412
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung"

BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 78/08

Dem Fluggast steht ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:*)

1. Der Fluggast verfügt entweder über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug oder ist von einem anderen Flug, für den er eine solche Buchung besaß, auf den betreffenden Flug "verlegt" worden.*)

2. Der Fluggast hat sich - außer im Fall der "Verlegung" und jedenfalls wenn ihm nicht schon vorher die Mitnahme verweigert worden ist - zur angegebenen Zeit oder mangels einer solchen Angabe 45 Minuten vor dem planmäßigen Abflug zur Abfertigung eingefunden.*)

3. Dem am Flugsteig erschienenen Fluggast wird der Einstieg gegen seinen Willen verweigert.*)

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IBRRS 2009, 2409
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken

BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08

Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.*)

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IBRRS 2009, 2364
VersicherungenVersicherungen
Ausschluss von Schadensersatzanspr. des Sozialvers.trägers

BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

Der Sozialversicherungsträger, der es schuldhaft versäumt hat, auf ihn übergegangene reisevertragliche Schadensersatzansprüche innerhalb eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, ist auch dann mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, wenn der Reisende bei ihm verbliebene Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hat (Fortführung von BGHZ 159, 350).*)

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IBRRS 2009, 2359
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Veranlassung Dritter zum Erwerb der Markenrechte

BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - I ZB 8/06

Kommt wegen des Unternehmensgegenstands des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Marken nicht im Hinblick auf eine Vielzahl in Betracht kommender, im Einzelnen noch unbestimmter und allenfalls nach abstrakten Merkmalen umschriebener potentieller Interessenten auf Vorrat angemeldet werden, sondern im Zeitpunkt der Anmeldung die Veräußerung an einzelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt, deren Interesse an einem Erwerb der Markenrechte jedoch im Wesentlichen nur durch den Umstand begründet wird, dass sie infolge der Eintragung der Marke auf den Anmelder an der Verwendung der bislang ungeschützten Kennzeichnung gehindert werden können.*)

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IBRRS 2009, 2350
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Abrechnung des Schadens auf Neuwagenbasis

BGH, Urteil vom 09.06.2009 - VI ZR 110/08

Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat.*)

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IBRRS 2009, 2338
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arzthaftung

BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 157/08

Die mangelnde Mitwirkung des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist.*)

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IBRRS 2009, 2335
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Haftung der Fahrzeughersteller für die Fehlauslösung von Airbags

BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 107/08

Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags.*)

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IBRRS 2009, 2332
ProzessualesProzessuales
Schuldrecht

BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZR 8/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2328
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Deliktsrecht

BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZB 31/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2325
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung

BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 232/08

Zur Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Presseorgan im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung gegenüber dem Betroffenen abgegeben hat.*)

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IBRRS 2009, 2324
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Übliche Beschaffenheit bei Gebrauchtfahrzeugen

BGH, Urteil vom 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

a) Bei Gebrauchtfahrzeugen gehört es nicht ohne Weiteres zur üblichen Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Die übliche Beschaffenheit ist deshalb grundsätzlich nicht in Frage gestellt, wenn einzelne (wesentliche) Fahrzeugteile in technisch einwandfreier Weise erneuert wurden. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug mit einer neuen Lackierung versehen worden ist, um es technisch und optisch wieder in einen tadellosen Zustand zu versetzen.*)

b) Welche Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ein Käufer anhand der Art der Sache im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten kann, bestimmt sich nach dem Empfängerhorizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung. Diese orientiert sich im Regelfall an der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen. Dagegen ist nicht entscheidend, welche Beschaffenheit der Käufer tatsächlich erwartet und wie er auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit reagiert.*)

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IBRRS 2009, 2308
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bearbeitungsgebühr bei Mietvertrag unter Privaten?

LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009 - 307 S 144/08

Eine Klausel im Wohnraummietvertrag, die den Mieter zur Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr verpflichtet, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB dar und ist daher unwirksam.

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IBRRS 2009, 2299
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatz- und Vorschusspflicht bei unterbliebener Aufklärung

OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2008 - 26 U 31/06

Macht ein Garten- und Landschaftsbauer den Hausinhaber nicht auf eine ausreichende Abdichtung des erdberührten Mauerwerks aufmerksam, so macht er sich bezüglich eines entstehenden Feuchtigkeitsschadens im Haus schadensersatz- sowie bezüglich der Beseitigungskosten vorschusspflichtig.

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IBRRS 2009, 2295
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abliefern von Baumaterial an der Baustelle = Eigentumsübertragung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2008 - 12 U 26/07

Das Abstellen von Gasthermen auf der Baustelle stellt keine Besitzaufgabe des Unternehmers dar.




IBRRS 2009, 2290
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht

BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2286
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Schenkung oder doch nur Gegenleistung?

BGH, Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 9/08

Wer eine Zuwendung für den Fall zusagt, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, auf das der Zuwendungsempfänger hinarbeiten soll (hier: Gewinn einer Meisterschaft durch die von dem Zuwendungsempfänger trainierte Mannschaft), verspricht keine belohnende Schenkung, sondern eine Gegenleistung für das Bemühen des Zuwendungsempfängers um die Herbeiführung des Ereignisses.*)

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IBRRS 2009, 2285
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Persönlichkeitsrecht - Zulässigkeit der Verfilmung einer realen Straftat

BGH, Urteil vom 26.05.2009 - VI ZR 191/08

Zur Zulässigkeit der Darstellung einer spektakulären Straftat ("Kannibale von Rotenburg") in einem Spielfilm.*)

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IBRRS 2009, 2276
Öffentliches RechtÖffentliches Recht

BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 74/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2247
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energie

BGH, Beschluss vom 04.08.2008 - EnZR 14/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2227
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Übergeordneter Geschäftszweck

BGH, Beschluss vom 06.05.2009 - EnVR 55/08

Der gemeinsame üfbergeordnete Geschätszweck i.S. des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG setzt eine funktionale Verbindung der an das Netz angeschlossenen Letztverbraucher voraus.*)

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IBRRS 2009, 2168
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verbot des § 34 Abs. 4 GewO

BGH, Urteil vom 14.05.2009 - I ZR 179/07

1. Das Verbot des Rückkaufhandels in § 34 Abs. 4 GewO ist i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Es richtet sich nicht nur an Pfandleiher, sondern an jedermann.*)

2. Für die Beurteilung der Frage, ob ein Geschäftsmodell vom Verbot des § 34 Abs. 4 GewO erfasst wird, ist die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts maßgeblich und daher zu prüfen, ob der Sache nach gewerbsmäßig durch Pfandrechte an beweglichen Sachen gesicherte Darlehen gegeben werden. Das Verbot des § 34 Abs. 4 GewO erfasst alle vertraglichen Gestaltungen, bei denen der Verkäufer dem gewerblich handelnden Käufer das Eigentum an einer beweglichen Sache überträgt und sich dieses durch Rückzahlung des Kaufpreises und Erbringung einer weiteren vertraglich vereinbarten Leistung als Entgelt für die Überlassung des Kapitals und/oder den Verwaltungsaufwand des Käufers wieder verschaffen kann, die über einen Nutzungsersatz (vgl. § 346 Abs. 1, § 347 Abs. 1 Satz 1 BGB) hinausgeht.*)

3. Das Verbot des § 34 Abs. 4 GewO stellt im Blick auf Art. 12 GG eine nicht unverhältnismäßige Regelung der Berufsausübung dar.*)

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IBRRS 2009, 2147
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Wertpapierrecht - Aufklärungs- und Beratungspflichten

BGH, Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07

1. Verletzt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Pflicht, den Kunden über Rückvergütungen aufzuklären, trägt es die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es nicht vorsätzlich gehandelt hat, auch dann, wenn seine Haftung für fahrlässiges Handeln nach § 37a WpHG verjährt ist (Fortführung von BGHZ 170, 226).*)

2. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt auch im Falle unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen.*)

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IBRRS 2009, 2134
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 02.04.2009 - IX ZR 171/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2114
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 26.05.2009 - XI ZR 242/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2086
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 215/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2008
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 20.02.2009 - V ZR 46/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2007
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Handwerker

LG Duisburg, Urteil vom 16.01.2007 - 6 O 234/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2004
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.05.2008 - V ZR 179/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2003
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Aufklärungspflicht des Vermieters eines Unfallersatzfahrzeuges

BGH, Urteil vom 25.03.2009 - XII ZR 117/07

Bietet der Mietwagenunternehmer dem Unfallgeschädigten einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht daher die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht den vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618, BGHZ 168, 168 und vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 155/05 - NJW-RR 2008, 470).*)

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IBRRS 2009, 1998
VersicherungenVersicherungen
Zusätzliche Altersvorsorge des Ehegattenterhaltspflichtigen

BGH, Urteil vom 27.05.2009 - XII ZR 111/08

1. Auch der Unterhaltspflichtige darf grundsätzlich neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Ehegattenunterhalt mit einem Betrag bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens zu berücksichtigen ist. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nicht darauf an, ob bereits während der Ehezeit Beiträge für eine solche Altersvorsorge gezahlt wurden.*)

2. Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. § 1578 b BGB beschränkt sich allerdings nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile, sondern berücksichtigt auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität (im Anschluss an das Senatsurteil BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406).*)

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