Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3578 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0415
Allgemeines Zivilrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.2008 - 13 U 93/07
Ein Vertrag über die Entsorgung von Altpapier mit einer festen Laufzeit (hier: fünf Jahre) kann auch ohne ausdrückliche Regelung einer Ausschließlichkeit so auszulegen sein, dass der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit keinen anderen Entsorger beauftragen darf.
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IBRRS 2010, 0356
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 12.01.2010 - XI ZR 37/09
Die für die Gesellschaftsschuld maßgebliche Verjährung gilt grundsätzlich auch für die akzessorische Haftung des BGB-Gesellschafters aus § 128 HGB (analog).*)
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IBRRS 2010, 0351
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 188/09
Beauftragt der behandelnde Arzt einen externen Laborarzt im Namen seines Privatpatienten mit einer humangenetischen Blutuntersuchung, die objektiv für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ nicht erforderlich ist, steht dem Laborarzt gegen den Patienten ein Vergütungsanspruch auch dann nicht zu, wenn der Laborarzt den ihm erteilten Auftrag fehlerfrei erfüllt und auf der Grundlage seines Kenntnisstands keine Veranlassung hatte, die Erforderlichkeit der Untersuchung in Zweifel zu ziehen.*)
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IBRRS 2010, 0329
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 173/09
Der Umfang einer Innenvollmacht, die der Patient dem ihn behandelnden Arzt zum Zwecke der Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung stillschweigend erteilt, richtet sich grundsätzlich danach, was im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich ist.*)
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IBRRS 2010, 0318
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 50/07
1. Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.*)
2. Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.*)
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IBRRS 2010, 0308
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:
"[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."*)
2. Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ableiten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht.*)
3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:
"[Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben.] Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."*)
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IBRRS 2010, 0296
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 205/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0240
Leasing und Erbbaurecht
KG, Beschluss vom 19.11.2009 - 1 W 225/09
Kann eine notwendige Heilbehandlung erfolgreich nur mit Zwang durchgeführt werden,
genügt der Aufgabenkreis "Wahrnehmung der Rechte bei der psychiatrischen
Heilbehandlung" ohne gleichzeitige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
hierzu nicht. Eine Betreuung ist dann im Hinblick auf diesen Aufgabenkreis nicht
erforderlich und auf die Beschwerde des Betroffenen entsprechend einzuschränken.*)
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IBRRS 2010, 0239
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - XII ZR 211/08
Vereinbart der Mieter eines Kraftfahrzeugs mit dem Vermieter gegen Entgelt eine Haftungsbefreiung mit Selbstbeteiligung, so findet die Rechtsprechung zum Quotenvorrecht entsprechende Anwendung.*)
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IBRRS 2010, 0223
Gewerberaummiete
LG Krefeld, Urteil vom 06.02.2009 - 1 S 117/08
1. Die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich kann ausreichend sein, wenn ein Briefkasten fehlt.
2. Für den Zugang eine Schreibens ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet. Insoweit muss er vortragen, dass mit dem Einwurf in das Körbchen die gewöhnliche und im Falle des Empfängers übliche Postzustellung an ihn gewählt worden ist oder dass eine Zuordnung der Briefkästen zu den einzelnen Hausbewohnern nicht möglich war.
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IBRRS 2010, 0191
Immobilien
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2009 - 17 U 562/08
1. Verlangt die eine Immobilienanlage finanzierende Bank oder Bausparkasse von dem Anleger den Beitritt zu einem Mietpool, obwohl sie damit rechnen muss, dass die dem Anleger versprochenen Mietpoolausschüttungen nicht auf nachhaltigen Einnahmen beruhen, haftet sie dem Anleger aus dem Gesichtspunkt des aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs.*)
2. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt bereits dann vor, wenn die finanzierende Bank auf Grund einfacher Überlegungen die vorsätzlich falsche Kalkulation der Vertriebsbeauftragten erkennen musste. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die erzielte Rohmiete des Anlageobjekts nach den kaufmännischen Regeln der Wohnungswirtschaft unter Berücksichtigung etwaiger Zahlungen der Anleger auf die nicht umlagefähigen Kosten für die Objektverwaltung und der vom Mietpool zu tragenden Betriebskosten und Risiken nicht zur Deckung der versprochenen Ausschüttungen ausreicht.*)
3. Zu den Anforderungen an die Widerlegung der bei institutionalisiertem Zusammenwirken der finanzierenden Bank bzw. Bausparkasse mit der Verkäuferseite bestehenden Vermutung ihres Wissensvorsprungs.*)
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IBRRS 2010, 0139
Wohnungseigentum
LG Wuppertal, Beschluss vom 05.02.2009 - 6 T 468/08
Da der ehemalige Verwalter den von ihr geschuldeten Erfolg, eine ordnungsgemäße Verwaltung und Buchführung, nicht erbracht hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Vertragsverletzung unverschuldet ist.
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IBRRS 2010, 0128
Architekten und Ingenieure
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008 - 23 U 13/08
1. Die Annahme eines Vertragsangebots ist - von den Sonderfällen der §§ 151, 152 BGB abgesehen eine empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 130 BGB. Daraus folgt, dass sie an den Antragenden als Erklärungsempfänger gerichtet sein muss.
Soll sie durch eine schlüssige Handlung zum Ausdruck gebracht werden, so ist die Erklärung in Richtung auf den Antragenden nur dann abgegeben, wenn die Handlung diesem gegenüber vorgenommen wird.
2. Für die Frage, ob jemand eine Erklärung im fremden Namen abgibt, kommt es auf deren objektiven Erklärungswert an, also darauf, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte für den Empfänger darstellt
3. Hierbei sind außer dem Wortlaut der Erklärung alle Umstände zu berücksichtigen, die unter Beachtung der Verkehrssitte Schlüsse auf den Sinn der Erklärung zulassen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und typische Verhaltensweisen.
4. Die Rechtsprechung erkennt eine Konstruktion der Untervertretung an, bei der der Vertreter in eigenem Namen die Untervollmacht erteilt, den Untervertreter also zu seinem Vertreter bestellt, der ihn in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des (Haupt) Vollmachtgebers vertreten solle: sog. Vertreter des Vertreters.
IBRRS 2010, 0118
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.08.2009 - 11 U 143/08
Im Rahmen der Verwirkung ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schuldner darlegen, dass sie sich tatsächlich mit ihren Vermögensdispositionen auf das Ausbleiben weiterer Forderungen des Gläubigers eingerichtet hätten. Dies wäre unabdingbare Voraussetzung einer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzunehmenden Verwirkung.
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IBRRS 2010, 0102
Baustoffe und Produkthaftung
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2009 - 6 U 82/08
1. Sofern der Baustofflieferant ausdrücklich von dem Bauherrn eine Erklärung fordert, dass er seine Rechnungen bezahle und eine entsprechende Erklärung abgegeben wird, ist dies eine Zahlungsabsprache.
2. Diese Absprache kann nicht dahingehend gewertet werden, dass der Bauherr hierdurch keinerlei Verpflichtungen eingegangen ist und seine Zahlungen als freiwillige Leistungen anzusehen sind.
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Online seit 2009
IBRRS 2009, 4128
Bauvertrag
OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.2009 - 5 U 772/09
1. Tritt nach der Reparatur eines Fahrzeugmotors ein vom Auftragnehmer zu verantwortender weitaus erheblicherer Schaden auf, muss er dem Auftraggeber die durch eine anderweitige Ersatzvornahme entstandenen Kosten erstatten.
2. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist in einem derartigen Fall entbehrlich, wenn der Auftragnehmer erklärt hat, zur Reparatur des Zweitschadens außerstande zu sein.
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IBRRS 2009, 4115
Allgemeines Zivilrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2008 - 23 U 135/07
1. Die Frage des Ursachenzusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung des Schädigers und dem geltend gemachten Schaden des Geschädigten (haftungsausfüllende Kausalität) beantwortet sich danach, wie sich die Dinge entwickelt hätten, wenn sich der Schädiger pflichtgemäß verhalten hätte.
2. Soweit die Pflichtverletzung in einem positiven Tun besteht, ist zu fragen, wie sich das Vermögen des Verletzten ohne die pflichtwidrige Handlung entwickelt hätte.
3. Ist dem Schädiger eine Unterlassung vorzuwerfen, muss untersucht werden, wie die Dinge gelaufen wären, wenn der Schädiger die versäumte Handlung pflichtgemäß vorgenommen hätte.
4. Der Begriff des rechtmäßigen Alternativverhaltens umschreibt ebenso wie der Begriff der hypothetischen Kausalität Probleme wertender Zurechnung, die sich erst ergeben können, wenn eine Ursächlichkeit im logischen Sinn bejaht wird.
5. Die haftungsausfüllende Kausalität ist vom Geschädigten darzulegen und - mit den Beweiserleichterungen des § 287 ZPO - zu beweisen.
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IBRRS 2009, 3979
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.10.2009 - Xa ZR 8/08
1. Ein Anspruch des Destinatärs auf Stiftungsleistungen kann durch Satzung, durch einseitige Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan oder durch Vertrag begründet werden.*)
2. Dabei handelt es sich auch dann nicht um ein Schenkungsversprechen, wenn die Zuwendung unentgeltlich erfolgt; Rechtsgrund für derartige Zuwendungen ist der Stiftungszweck selbst.*)
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IBRRS 2009, 3978
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 252/08
1. Für die Frage der beiderseits vollständigen Erbringung der Leistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG ist auch bei einem verbundenen Geschäft allein auf das Rechtsgeschäft abzustellen, in welchem ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz begründet ist, und nicht auch auf das verbundene Geschäft.*)
2. Bei einem Verbundgeschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) kommt nur beim Bestehen rechtshindernder Einwendungen aus dem finanzierten Vertragsverhältnis ein Rückforderungsdurchgriff nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht. Steht dem Verbraucher zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung aus dem finanzierten Vertragsverhältnis keine den Anspruch dauernd ausschließende Einrede im Sinne des § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, scheidet ein Rückforderungsdurchgriff aus; ein solcher ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Fortführung von BGHZ 174, 334, Tz. 30 f.; Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.).*)
3. Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, bei denen zunächst eine wirksame vertragliche Verpflichtung des arglistig getäuschten Kreditnehmers bestand, unterfallen auch insoweit nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB aF, als sie auf Rückzahlung geleisteter Raten gerichtet sind.*)
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IBRRS 2009, 3977
Prozessuales
BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08
1. Hat der Kläger die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Klägers zu beeinträchtigen.*)
2. Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.*)
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IBRRS 2009, 3887
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - III ZR 249/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 3884
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - NotZ 15/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 3879
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - NotZ 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 3865
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 354/08
1. Eine Klausel in einem formularmäßig abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantievertrag, nach der die Fälligkeit der versprochenen Garantieleistung von der Vorlage einer Rechnung über die bereits durchgeführte Reparatur abhängt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Käufers/Garantienehmers unwirksam.*)
2. Dasselbe gilt für eine Klausel, die dem Käufer/Garantienehmer die Obliegenheit auferlegt, vom Fahrzeughersteller empfohlene Wartungsarbeiten ausschließlich in der Werkstatt des Verkäufers durchzuführen und im Falle der Unzumutbarkeit eine Genehmigung ("Freigabe") des Verkäufers einzuholen.*)
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IBRRS 2009, 3828
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.09.2009 - VI ZR 251/08
Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt. Das Unterlassen der gebotenen Therapie ist im Falle der Nichterhebung medizinisch gebotener Befunde nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.*)
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IBRRS 2009, 3826
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 20.10.2009 - VI ZB 53/08
1. Nach einem Personenschaden ist es grundsätzlich zulässig, den entgangenen Gewinn gemäß § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO festzustellen.*)
2. Der Antragsteller muss ausreichende Anknüpfungstatsachen für die begehrte Feststellung durch den Sachverständigen vortragen.*)
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IBRRS 2009, 3772
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.10.2009 - I ZR 88/07
1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine auf Bestimmungen des Warschauer Abkommens 1955 gestützte Schadensersatzklage ist auch dann gegeben, wenn der Luftfrachtvertrag sachrechtlich zwar dem Warschauer Abkommen 1955 in der Fassung des von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifizierten Protokolls Nr. 4 von Montreal unterliegt, das beklagte Luftfrachtunternehmen seinen Sitz aber in Deutschland hat.*)
2. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Vermutungsregel des Art. 28 Abs. 4 EGBGB nicht erfüllt, weil sich in dem Staat, in dem der Beförderer seine Hauptniederlassung hat, weder der Verlade- oder Entladeort noch die Hauptniederlassung des Absenders befinden, so wird das anwendbare Recht mit Hilfe der engsten Verbindung nach Art. 28 Abs. 1 EGBGB bestimmt. Auf die charakteristische Leistung nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB kommt es bei Güterbeförderungsverträgen nicht an, da diese Vorschrift von Art. 28 Abs. 4 EGBGB vollständig verdrängt wird.*)
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IBRRS 2009, 3770
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.10.2009 - VII ZR 183/08
1. Zwischen dem Besitzer von gemäß §§ 8, 9 TierNebG i.V.m. §§ 1, 3 AGTierNebG NRW zu beseitigenden Tierkörpern und einem mit der Tierkörperbeseitigung beliehenen Unternehmer entsteht ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis (Anschluss an BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, NJW 2005, 2919, 2920).*)
2. Ob der Besitzer von zu beseitigenden Tierkörpern dem mit der Tierkörperbeseitigung beliehenen Unternehmer auch dann die insgesamt für die Leistung angefallene Umsatzsteuer zu erstatten hat, wenn er nur einen Teil des in einer Entgeltliste für diese Leistung festgelegten Entgelts tragen muss, ist nach dem privatrechtlichen Nutzungsverhältnis zu beurteilen, dessen Inhalt gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist.*)
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IBRRS 2009, 3703
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.10.2009 - V ZR 18/09
Die Sonderreglung des § 196 BGB findet weder auf den dinglichen noch auf den schuldrechtlichen Erbbauzinsanspruch Anwendung.*)
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IBRRS 2009, 3670
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 13/09
1. Der Lebensmittelpunkt des Erwerbers ist nicht allein anhand formaler Gesichtspunkte wie der polizeilichen Meldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen.*)
2. Dabei müssen sich zwar nicht sämtliche Lebensbeziehungen des Erwerbers auf einen Ort konzentrieren. Sie müssen sich aber an einem Ort in der Nähe der Betriebsstätte so verdichten, dass ein Engagement des Erwerbers vor Ort erkennbar wird.*)
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IBRRS 2009, 3663
Allgemeines Zivilrecht
AG Schorndorf, Beschluss vom 25.02.2009 - 2 C 818/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, die besagt, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die Kosten des Einbaus des nachgelieferten Verbrauchsgutes in eine Sache, in die der Verbraucher das vertragswidrige Verbrauchsgut gemäß dessen Art und Verwendungszweck eingebaut hat, nicht tragen muss, wenn der Einbau ursprünglich vertraglich nicht geschuldet wurde?
2. Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der vorbezeichneten Richtlinie dahin auszulegen, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die Kosten des Ausbaus des vertragswidrigen Verbrauchsgutes aus einer Sache, in die der Verbraucher das Verbrauchsgut gemäß dessen Art und Verwendungszweck eingebaut hat, tragen muss?
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IBRRS 2009, 3614
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 15.09.2009 - VI ZA 13/09
Das Verbot der Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gilt auch dann, wenn sich zwei Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung gegenüber stehen, die aus einem einheitlichen Lebensverhältnis resultieren.*)
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IBRRS 2009, 3576
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.10.2009 - VI ZR 316/08
1. Die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO erfasst auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen.*)
2. Kommt es dabei zur Berührung der geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW, kann eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt sein.*)
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IBRRS 2009, 3539
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.10.2009 - IX ZR 71/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 3533
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden.*)
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IBRRS 2009, 3524
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - XI ZR 286/08
Ein sog. Negativattest, d.h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, kann einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient.*)
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IBRRS 2009, 3519
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - XI ZR 44/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 3412
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.*)
2. Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.*)
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IBRRS 2009, 3310
Allgemeines Zivilrecht
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.01.2008 - 13 U 53/07
1. Selbst wenn Festpreisabreden bezüglich Restaurierungsarbeiten branchenunüblich sind, bedeutet dies nicht, dass eine solche Abrede im Einzelfall nicht getroffen werden kann.
2. Denn die jeweilige Vertragsgestaltung obliegt allein und ausschließlich den Vertragsparteien, die aufgrund einer Vielzahl denkbarer Gründe und Motive zu einer bestimmten - im Einzelfall möglicherweise ungewöhnlichen und wirtschaftlich risikoreichen - Vertragsgestaltung gelangen können.
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IBRRS 2009, 3309
Allgemeines Zivilrecht
LG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2006 - 10 O 203/06
Bei der Verwendung eines ungeeigneten, weil giftige Dämpfe ausdünstenden, Teppichklebers kann sich der Werkunternehmer nicht mit der Einlassung exkulpieren, er verwende diesen Kleber laufend.
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IBRRS 2009, 3277
Prozessuales
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - I ZR 146/07
1. Gegenüber einem rechtskräftigen Unterlassungstitel kann der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, dass das ihm untersagte Verhalten nunmehr aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten ist.*)
2. Um die entsprechenden Rechte auch gegenüber einem im Verfügungsverfahren erstrittenen und vom Schuldner als endgültige Regelung anerkannten Unterlassungstitel geltend machen zu können, muss sich der Schuldner in der Abschlusserklärung die Rechte aus § 927 Abs. 1 ZPO insoweit vorbehalten, als die veränderten Umstände auch gegenüber einem in der Hauptsache ergangenen Titel geltend gemacht werden könnten.*)
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IBRRS 2009, 3269
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 5/07
1. Die Pflicht der Verwertungsgesellschaft, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der faktischen Monopolstellung der Verwertungsgesellschaft ausscheidet und diese dem Verlangen auf Einräumung von Nutzungsrechten vorrangige berechtigte Interessen entgegenhalten kann.*)
2. Die Beurteilung, ob eine sachlich gerechtfertigte Ausnahme vom Abschlusszwang nach § 11 Abs. 1 UrhWG gegeben ist, erfordert eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes sowie des Zweckes der grundsätzlichen Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft.*)
3. Die Verwertungsgesellschaft darf die Einräumung von Nutzungsrechten danach dann verweigern, wenn der Interessent an der von ihm beabsichtigten Ausübung der begehrten Nutzungsrechte aus Rechtsgründen gehindert ist, weil es dazu der Einräumung weiterer Nutzungsrechte bedarf, die er nicht erlangen kann.*)
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IBRRS 2009, 3267
IT, EDV und Telekommunikation
BGH, Urteil vom 17.07.2009 - V ZR 254/08
Der Netzbetreiber kann die Haftung für die Nachentschädigungsansprüche der Grundstückseigentümer aus § 76 Abs. 2 TKG im Verhältnis zu dem Betreiber der Telekommunikationslinie nicht durch Allgemeine Geschäftsdingungen auf diesen abwälzen.*)
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IBRRS 2009, 3232
Prozessuales
KG, Beschluss vom 25.05.2009 - 8 U 76/09
1. Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb der Rechtsmittelfrist sind neben der ordnungsgemäß ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch die insoweit notwendigen Belege beizufügen.
2. Etwaige Lücken bei der Ausfüllung können dann geschlossen werden, wenn sich geradezu aufdrängt, dass der Antragssteller über keine Einnahmen verfügt; er (der Antragssteller) darf andernfalls jedoch nicht darauf vertrauen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
3. Es kommt bei der Entstehung von Verpflichtungen aus einem Dauerschuldverhältnis nicht darauf an, ob der Verlauf des Dauerschuldverhältnisses in der Zukunft gewiss oder ungewiss war. Folglich haftet ein inzwischen ausgeschiedener Gesellschafter, § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB.
Volltext
IBRRS 2009, 3193
Verbraucherrecht
EuGH, Urteil vom 03.09.2009 - Rs. C-489/07
1. Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann.*)
2. Diese Bestimmungen stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.*)
Volltext
IBRRS 2009, 3159
Versicherungen
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - I ZR 16/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 3144
Immobilienanlagen
LG Berlin, Urteil vom 04.11.2008 - 27 O 643/08
1. Ein Bauunternehmen kann es einer Journalistin nicht von vornherein verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit dessen Geschäftspraktiken sowie dem Inhalt seiner Finanzierungsberatungsleistungen auseinander zu setzen. Auch wenn durch die Berichterstattung sein Recht auf freie gewerbliche Entfaltung auswirken, liegt kein unmittelbarer rechtswidriger Eingriff vor. Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen.
2. Um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage handelt es sich jedenfalls dann, wenn sich der Äußernde mit vermeintlichen Fehlern bei Finanzberatungen des betroffenen Unternehmens und der Manipulation von Eingenkapitalnachweisen befasst, die dazu führen kann, dass Banken möglicherweise Kredite kündigen oder gar nicht erst vergeben, weil sie über die Bonität ihres Kreditnehmers getäuscht worden seien.
Volltext
IBRRS 2009, 3067
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 217/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 3042
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - III ZR 299/08
Zur Frage, ob die in vorformulierten Vertragsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sogenannten "Online-Tarifs" lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet-Portal des Anbieters bereit gestellt und vom Kunden abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessene Benachteiligung darstellt.*)
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IBRRS 2009, 3038
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2009 - 3 U 3/09
Eine bauliche Anlage (hier: Schattenhalle zum Schutz sonnenempfindlicher Pflanzen) kann auch dann ein Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG darstellen, wenn ihr Dach erst durch die Fotovoltaikmodule gebildet wird, für die der Betreiber die (erhöhte) Einspeisungsvergütung beansprucht.*)
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