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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3578 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4349
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Allgemeines Vertragsrecht-Keine SE-Minderung bei vorvertrag. Pflichtverletzung

BGH, Urteil vom 01.10.1986 - VIII ZR 132/85

1. An der Rechtsprechung, daß der Schadensersatzanspruch nach § 326 BGB nicht durch eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Gläubigers gem. § 254 BGB gemindert werden kann.*)

2. Der Gläubiger, der geringfügig zu wenig leistet oder eine zu hohe Gegenleistung fordert, muß sich deshalb den im Falle eines unberechtigten Rücktritts seines Vertragspartners aus § 326 BGB ergebenden Schadensersatzanspruch nicht nach § 254 BGB schmälern lassen.*)

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IBRRS 2011, 4346
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht-Aufklärungspflicht d. Herst. im industriellen Anlagenbau

BGH, Urteil vom 25.11.1986 - X ZR 38/85

Zur gegenseitigen Aufklärungspflicht von Unternehmer und Besteller im Zusammenhang mit Lieferung und Montage einer komplexen technischen Anlage (hier: Entstaubungsanlage für Bleischmelzanlage).

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IBRRS 2011, 4345
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Pflichten des Konkursverwalters bei Bestätigungsschreiben

BGH, Urteil vom 25.03.1987 - VIII ZR 341/86

1. Die Grundsätze über die Wirkungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind auf das rechtsgeschäftliche Handeln eines Konkursverwalters anwendbar, der Warenvorräte aus der Konkursmasse durch eine Reihe von Kaufverträgen veräußert und dadurch in größerem Umfang am geschäftlichen Verkehr teilnimmt.*)

2. Erhält der kaufmännisch handelnde Konkursverwalter ein Bestätigungsschreiben über eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit einem Vertragspartner, so treffen ihn die gleichen Obliegenheiten und Pflichten wie einen Kaufmann. Er muß durch geeignete Organisation sicherstellen, daß er rechtzeitig Kenntnis von eingehenden Schriftstücken erlangt.*)

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IBRRS 2011, 4344
BauvertragBauvertrag
AGB - Keine Berufung auf Aufrechnungsverbot bei Vermögensverfall

BGH, Urteil vom 26.02.1987 - I ZR 110/85

1. § 32 ADSp enthält keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders i. S. des § 9 AGB-Gesetz.*)

2. Die Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 32 ADSp ist unzulässig (§ BGB § 242 BGB), wenn der Aufrechnende infolge Vermögensverfalls des Aufrechnungsgegners Erfüllung für die zur Aufrechnung gestellten Forderungen nur noch im Wege der Aufrechnung finden kann.*)

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IBRRS 2011, 4343
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fälligkeit, Leistungsumfang und Schadensersatzbeschränkung in Reise-AGB

BGH, Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 37/86

1. Die Klausel in Allg. Reisebedingungen, daß nach Leistung einer Anzahlung auf den Reisepreis bei Vertragsschluß “weitere Zahlungen zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlungen spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig werden”, benachteiligt den Reisekunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam (im Anschluß an den Senat, NJW 1986, NJW Jahr 1986 Seite 1613).*)

2. Dasselbe gilt für die Klausel: “Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung."*)

3. Nach § 651h Abs. 1 BGB darf - und zwar auch in Allg. Reisebedingungen - die Haftung des Reiseveranstalters für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt werden, nicht aber für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Eine Klausel, die dies nicht beachtet, ist unwirksam.

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IBRRS 2011, 4342
BauvertragBauvertrag
Baurechtswidriger Kellerausbau als Kaufmangel

BGH, Urteil vom 20.03.1987 - V ZR 27/86

1. Die Eignung eines im Keller ausgebauten Appartements zur Vermietung als Wohnung kann vertraglich vorausgesetzter Zweck des Kaufes i. S. des § 459 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.*)

2. Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Ehegatten aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die er als Vertreter des anderen Ehegatten führt.*)

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IBRRS 2011, 4332
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Aufhebung einer Spielsperre nach Glücksspielsperrvertrag

BGH, Urteil vom 20.10.2011 - III ZR 251/10

Die Aufhebung einer auf Antrag des Spielers erteilten Spielsperre durch die Spielbank stellt eine Verletzung des Spielsperrvertrags dar, wenn nicht der Spielbank zuvor der hinreichend sichere Nachweis erbracht wird, dass der Schutz des Spielers vor sich selbst dem nicht mehr entgegensteht, mithin keine Spielsuchtgefährdung mehr vorliegt und der Spieler zu einem kontrollierten Spiel in der Lage ist.*)

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IBRRS 2011, 4311
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Widerlegung des Gerichtsgutachtens durch ein Privatgutachten

OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011 - 13 U 84/11

Als Rechtsmittel im Sinne von § 839a Abs. 2 BGB i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB ist auch die Einholung eines Privatgutachtens zu dem Zwecke anzusehen, die angebliche Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens gegenüber dem erkennenden Gericht aufzuzeigen.*)

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IBRRS 2011, 4310
VersicherungenVersicherungen
Haftung des WEG-Verwalters für Informationspflichtverletzung

LG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2010 - 318 T 12/08

Es ist in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst, für Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum zu sorgen. Verpflichtung des Verwalters ist es nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer zu unterrichten und eine Entscheidung der Eigentümer herbeizuführen. Verletzt der Verwalter seine Prüfungs-, Kontroll-, Überwachungs- und Hinweispflichten, haftet er gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. einzelnen Wohnungseigentümern für den dadurch eingetretenen Schaden aus Verletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 280 BGB).

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IBRRS 2011, 4276
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ungeklärte Brandursache: Mieter trägt Beweislast und Schaden!

OLG Köln, Urteil vom 06.09.2011 - 9 U 40/11

Ist unstreitig bzw. vom Vermieter nachgewiesen, dass ein Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters durch Mietgebrauch entstanden ist, so trifft den Mieter die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines von ihm zu vertretenden Pflichtenverstoßes mit der Folge seiner Beweisfälligkeit bei Unaufklärbarkeit der Brandursache*)

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IBRRS 2011, 4275
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!

KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 571/11

Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)

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IBRRS 2011, 4271
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reparaturauftrag als Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs

BGH, Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

Zur Abgrenzung einer Verjährungshemmung des kaufrechtlichen Wandelungsanspruchs entsprechend § 639 Abs. 2 BGB von einer Verjährungsunterbrechung nach § 208 BGB, wenn der Verkäufer die als mangelhaft beanstandete Kaufsache auf Verlangen des Käufers nachzubessern versucht.*)

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IBRRS 2011, 4268
ProzessualesProzessuales
Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

BGH, Urteil vom 02.10.1987 - V ZR 42/86

1. Eine Anschlußberufung gem. § 521 ZPO ist nur zulässig, wenn damit mehr erreicht werden soll als die Zurückweisung der Berufung. Unzulässig ist daher die Anschließung mit einem Antrag, der dem bereits in erster Instanz zuerkannten Klageantrag entspricht.

2. Ist ein notarieller Grundstücksvertrag noch nicht durch Auflassung vollzogen, dann muß eine diesen Vertrag inhaltlich ergänzende mündliche Vereinbarung der Vertragsparteien beurkundet werden.

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IBRRS 2011, 4266
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beginn der Verjährungsfrist bei Schadensersatzanspruch gegen Notar

BGH, Urteil vom 26.11.1987 - IX ZR 162/86

Bei Schadensersatzansprüchen aus § 839 Abs.1 Satz 2 BGB und § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO beginnt die Verjährungsfrist bereits dann zu laufen, wenn der Geschädigte weiß, daß die anderweitige Ersatzmöglichkeit den Schaden mindestens teilweise nicht deckt, und ihm daher die Erhebung einer Feststellungsklage zuzumuten ist.*)

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IBRRS 2011, 4265
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bindungswirkung des Architektenvorvertrags

BGH, Urteil vom 17.12.1987 - VII ZR 307/86

Füllt ein Bauherr einen Vordruck aus, wonach er einen Architekten bevollmächtigt, für ein bestimmtes Bauvorhaben “die erforderlichen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und Stellen sowie den Nachbarn zu führen und insbesondere Rückfragen im Baugenehmigungsverfahren ... zu erledigen”, und verpflichtet er sich im Anschluß daran formularmäßig, dem Architekten “die Architektenleistungen (Planungs-, Ausführungs- und Überwachungsleistungen) für das oben bezeichnete Bauvorhaben auf der Grundlage des noch abzuschließenden Architektenvertrages zu übertragen”, so kommt damit lediglich ein Vorvertrag des Inhalts zustande, daß der Abschluß des eigentlichen Architektenvertrages - jedenfalls ab Leistungsphase 5 des § 15 HOAI - von der tatsächlichen, der freien Entscheidung des Bauherrn unterliegenden Durchführung des Bauvorhabens abhängig sein soll.*)

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IBRRS 2011, 4264
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Haftung eines ungeschulten Karussellabbauers

BGH, Urteil vom 29.03.1988 - VI ZR 311/87

Zur Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens zum Abbau eines Karussells.*)

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IBRRS 2011, 4263
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftrecht - Sittenwidrigkeit wg. überhöhtem Kaufpreis durch Komplementär

BGH, Urteil vom 17.05.1988 - VI ZR 233/87

Eine Vereinbarung, die ein Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil naher Angehöriger treuwidrig zum Schaden des Vertretenen trifft, verstößt i. S. des § 138 Abs. 1 BGB gegen die guten Sitten und ist nichtig. Die Sittenwidrigkeit der Absprache erfaßt auch das Hauptgeschäft zwischen den Vertragsparteien.*)

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IBRRS 2011, 4260
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Zurechnungszusammenhang bei ärztlichem Behandlungsfehler

BGH, Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88

1. Die einem Arzt bei der Behandlung seines Patienten obliegenden vertraglichen und deliktischen Sorgfaltspflichten sind grundsätzlich identisch.*)

2. Für die den Arzt auf Grund einer Sorgfaltsverletzung treffende Verantwortung macht es keinen Unterschied, ob das Schwergewicht seines Handelns in der Vornahme einer sachwidrigen oder in dem Unterlassen einer sachlich gebotenen Heilmaßnahme liegt.*)

3. Die Einstandspflicht des Arztes für einen Behandlungsfehler umfaßt regelmäßig auch die Schadensfolgen, die dadurch entstehen, daß durch seine Behandlung die Zuziehung eines anderen Arztes veranlaßt wird und dieser sich bei der Nachbehandlung des Patienten seinerseits fehlerhaft verhält.*)

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IBRRS 2011, 4257
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Allgemeines Vertragsrecht - Auskunftsvertrag zw. Produktherst. und Endabnehmner?

BGH, Urteil vom 11.10.1988 - XI ZR 1/88

Im Verhältnis zwischen dem Hersteller und dem Endabnehmer einer Ware kann die Herausgabe einer Gebrauchsanweisung ohne das Hinzukommen zusätzlicher Umstände nicht als Ausdruck des Willens des Herstellers gedeutet werden, mit dem ihm unbekannten Endabnehmer einen Auskunftsvertrag zu schließen.*)

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IBRRS 2011, 4255
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Minderung des Frachtlohns bei Teilbeschädigung des Frachtguts

BGH, Urteil vom 14.12.1988 - I ZR 235/86

Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung des Frachtgutes mindert sich der Anspruch auf Fracht nach Art. 23 Abs. 4 CMR, Art. 25 Abs. 1 CMR anteilig, ohne daß es auf eine Aufrechnung des anderen Teils ankommt. Die aufgrund des Teilverlustes bzw. der Teilbeschädigung gegebenen Schadensersatzansprüche können dagegen nur im Aufrechnungswege geltend gemacht oder selbständig eingeklagt werden.*)

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IBRRS 2011, 4253
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht -Vertragsverhandlungen über Übernahme v. Zeitschriften

BGH, Urteil vom 22.02.1989 - VIII ZR 4/88

Wer gegenüber dem Partner im Laufe der Verhandlungen den späteren Vertragsabschluß ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten als sicher hinstellt, haftet aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen grundsätzlich auch dann, wenn er das berechtigte Vertrauen des anderen Teils nicht schuldhaft herbeigeführt hat.*)

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IBRRS 2011, 4250
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung

BGH, Urteil vom 08.06.1989 - X ZR 50/88

In der Aufrechnung mit einer bestrittenen (und in Wahrheit nicht bestehenden) Forderung gegen eine unbestrittene Forderung kann ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis der letzteren i. S. von § 208 BGB gesehen werden; ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)

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IBRRS 2011, 4249
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Einstellung eines weiteren GmbH-Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 09.10.1989 - II ZR 16/89

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein GmbH-Gesellschafter, der bei Abschluß des Vertrages über die Anstellung eines Geschäftsführers für die Gesellschaft auftritt, ohne von den übrigen Gesellschaftern zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein, nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht haftet.*)

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IBRRS 2011, 4248
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verjährung im Arzthaftungsprozess

BGH, Urteil vom 16.05.1989 - VI ZR 251/88

Die Verjährungsfrist des § 852 Absatz 1 BGB wird nicht schon dann in Lauf gesetzt, wenn es der Geschädigte oder sein Wissensvertreter unterläßt, Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler hin zu überprüfen.*)

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IBRRS 2011, 4242
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notar und weiterer Ersatzpflichtiger sind keine Gesamtschuldner

OLG Bremen, Beschluss vom 01.11.2011 - 3 AR 16/11

1. Wird ein Notar wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem möglicherweise anderweitig ersatzpflichtigen Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, ist schon die Entstehung eines solchen Anspruchs gegen den Notar und damit auch die Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses mit dem Dritten ausgeschlossen, solange eine solche Ersatzmöglichkeit gegen den Dritten in Betracht kommt.*)

2. Die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheidet in einem solchen Fall mangels Bestehen einer Streitgenossenschaft aus.*)

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IBRRS 2011, 4240
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Kenntnis des Ersatzpflichtigen bei mehreren Schädiger

BGH, Urteil vom 31.10.1989 - VI ZR 84/89

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4239
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse

BGH, Urteil vom 02.11.1989 - X ZR 197/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4238
VersicherungenVersicherungen
Strafverfahren und Brandreden als Brandstiftungsindizien

BGH, Urteil vom 14.11.1989 - X ZR 116/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4237
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Vertragsstrafe bei Erwerb eines Erbbaurechts

BGH, Urteil vom 24.11.1989 - V ZR 16/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4236
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Mißbräuchliches Herausgabebegehren von Geschäftsunterlagen

BGH, Urteil vom 21.12.1989 - X ZR 30/89

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4235
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzuständiges Gericht und Verjährungsunterbrechung

BGH, Urteil vom 01.02.1990 - IX ZR 188/89

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4234
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Abkürzung der Verjährungsfrist in Handelsvertreterverträgen

BGH, Urteil vom 10.05.1990 - I ZR 175/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4233
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Kein Interessenwegfall beim Vorliegen besonderer Umständen

BGH, Urteil vom 15.05.1990 - X ZR 128/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4232
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Haftungsumfang einer Grundschuld für Kontokorrentkredit

BGH, Urteil vom 13.11.1990 - XI ZR 217/89

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4231
ImmobilienImmobilien
Sonstiges Zivilrecht - Ausgleichsverhältnis bei gleichstufigen Sicherheiten

BGH, Urteil vom 20.12.1990 - IX ZR 268/89

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4225
ProzessualesProzessuales
Anwalt haftet nach Verjährung von Ansprüchen gegen Notar

BGH, Urteil vom 06.10.2011 - III ZR 34/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4222
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Haftungsbefreiung in KfZ-Mietvertrag

BGH, Urteil vom 11.10.2011 - VI ZR 46/10

1. Ist in einem gewerblichen KFZ-Mietvertrag eine Haftungsbefreiung oder eine Haftungsreduzierung nach Art der Vollkaskoversicherung vereinbart, ist ein in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen vorgesehener undifferenzierter Haftungsvorbehalt für den Fall grober Fahrlässigkeit nach § 307 BGB unwirksam.*)

2. An die Stelle der unwirksamen Klausel über den Haftungsvorbehalt tritt der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des § 81 Abs. 2 VVG.*)

3. Dies gilt hinsichtlich der Haftung des grob fahrlässig handelnden berechtigten Fahrers, der nicht Mieter ist, gleichermaßen jedenfalls dann, wenn dessen Haftungsfreistellung in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.*)

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IBRRS 2011, 4217
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Billiges Ermessen bei Entgelten für Eisenbahninfrastrukturnutzung

BGH, Urteil vom 18.10.2011 - KZR 18/10

Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat die Entgelte für die Benutzung seiner Eisenbahninfrastruktur durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen - bei Beachtung der eisenbahnrechtlichen Entgeltgrundsätze - nach billigem Ermessen i.S. des § 315 BGB festzusetzen.*)

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IBRRS 2011, 4214
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vertrag unter Kaufleuten: Verlängerung der Verjährungsfrist in AGB

BGH, Urteil vom 17.01.1990 - VIII ZR 292/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4213
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Nachbesserungskosten für in Saudi-Arabien reparierte Maschine

BGH, Urteil vom 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

1. Wird dem Käufer in AGB des Verkäufers ein unentgeltliches oder kostenloses Nachbesserungs- oder Nachlieferungsrecht eingeräumt, ist dieser nur zur Übernahme derjenigen Kosten verpflichtet, die für die Erfüllung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht am ursprünglichen Lieferungsort erforderlich sind.*)

2. Das Verbringen der Kaufsache an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers entspricht nur dann dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache i. S. des § BGB § 476a S. 2 Halbs. 2 BGB, wenn diese ihrer Natur nach zum Ortswechsel bestimmt ist; die dem Verkäufer bei Vertragsschluß bekannte Absicht des Käufers zur Weiterveräußerung der Sache genügt nicht.*)

3. Aufwendungen i. S. des § BGB § 476a S. 1 BGB sind auch solche, die zum Auffinden der Schadensursache notwendig sind.*)

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IBRRS 2011, 4212
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht - Gesamtschuldnerhaftung auch nach Verfahrenseröffnung

BGH, Urteil vom 21.03.1991 - IX ZR 286/90

1. Ein Gesamtschuldner ist im Vergleichsverfahren über das Vermögen des anderen Gesamtschuldners auch dann Vergleichsgläubiger, wenn er den Gläubiger erst nach Eröffnung des Verfahrens befriedigt.*)

2. Jedenfalls nach Aufhebung des Verfahrens, in dem ein Liquidationsvergleich gerichtlich bestätigt worden war, ist das Recht eines Vergleichsgläubigers, den Schuldner auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, nur insofern durch fehlendes Rechtsschutzinteresse begrenzt, als der Vergleichsgläubiger aus dem bestätigten Vergleich in Verbindung mit einem Auszug aus dem berichtigten Gläubigerverzeichnis gegen den Schuldner vollstrecken kann.*)

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IBRRS 2011, 4210
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

BGH, Urteil vom 14.05.1991 - X ZR 2/90

Wurde vereinbart, daß sich der Besteller eines Maschinenteils mit einem Pauschalbetrag an den Entwicklungskosten beteiligt, und stellt sich später heraus, daß nach Vertragsschluß keine weiteren Entwicklungskosten anfielen, steht dem Besteller weder aus ungerechtfertigter Bereicherung noch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Rückzahlungsanspruch zu.

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IBRRS 2011, 4209
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Keine Genehmigung einer unwirksamen Nachfristsetzung

BGH, Urteil vom 29.05.1991 - VIII ZR 214/90

Bei schwebend unwirksamer Abtretung einer Kaufpreisforderung führt die vom Zessionar erklärte fruchtlose Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung auch dann nicht zum Erlöschen der beiderseitigen Erfüllungsansprüche, wenn die Abtretung später genehmigt wird.*)

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IBRRS 2011, 4206
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht- Unangemessene Kumulation zw. SE und Vertragsstrafe

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - I ZR 87/90

Der Grundsatz, daß durch AGB die Verpflichtung des Gläubigers nicht abbedungen werden kann, auf einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung die aus diesem Grund verwirkte Vertragsstrafe anzurechnen (BGHZ 63, BGHZ Band 63 Seite 256 = NJW 1975, NJW Jahr 1975 Seite 163 = LM Allg. Geschäftsbedingungen Nr. 58), gilt auch für Handelsvertreterverträge.*)

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IBRRS 2011, 4205
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht -Stillschweigender Abschluss eines Auskunftsvertrags

BGH, Urteil vom 13.02.1992 - III ZR 28/90

1. Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils, wenn zwei selbständig nebeneinanderstehende Klagegründe zugleich wechselseitig im Eventualverhältnis geltend gemacht werden.*)

2. Ein stillschweigender Auskunftsvertrag zwischen dem von einem Vertragspartner zu vorvertraglichen Verhandlungen hinzugezogenen sachkundigen Berater und der Gegenpartei kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht; dies gilt insbesondere dann, wenn sich auch die Gegenpartei eines sachkundigen Beistandes versichert hat.*)

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IBRRS 2011, 4204
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Sonstiges Zivilrecht - Kein Verzug bzgl. Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung

BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 105/91

Eine Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts, die vor dem Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs ausgesprochen wird, begründet keinen Verzug.*)

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IBRRS 2011, 4203
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Unwirksamer Rücktritt bei Werklieferungsvertrag

BGH, Urteil vom 12.01.1993 - X ZR 115/90

Bei einem Rücktritt von einem Vertrag wegen Nichterfüllung oder wegen Mängeln ist die vorherige Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nicht schon deshalb entbehrlich, weil der Hersteller der Ware die von dem Abnehmer behaupteten Mängel bestreitet, wenn er zugleich ernsthafte Verhandlungen über die Streitpunkte anbietet.

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IBRRS 2011, 4202
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung bei notwendiger, sofortiger Leistung

BGH, Urteil vom 26.01.1993 - X ZR 90/91

1. Einer Nachfristsetzung zur Nachbesserung (Lieferung einer Maschine) bedarf es nicht, wenn die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz durch ein besonderes Interesse des Bestellers gerechtfertigt ist (Maschine wird sofort benötigt).

2. Eine Haftungsbeschränkung für Wandelung oder Schadensersatz in den AGB des Lieferanten auf grobes Verschulden ist unwirksam, wenn sie damit wesentliche, aus der Natur des Vertrags folgende Rechte und Pflichten betrifft. Die Beschränkung der Haftung im Rahmen der Mängelgewährleistung auf grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam, wenn sie dem Besteller den Nachbesserungsanspruch nicht beläßt und bei deren Erfolglosigkeit nicht Rücktritt, Wandelung oder Minderung gewährt.

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IBRRS 2011, 4201
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Abwicklung von DDR-Wirtschaftsverträgen

BGH, Urteil vom 25.02.1993 - VII ZR 24/92

1. Ein vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zur Post gegebener Einspruch gegen einen auf der Grundlage der Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts erlassenen Schiedsspruch ist nach dem Beitritt als Berufung zu behandeln.*)

2. Auf vor dem 1. 7. 1990 zwischen ehemaligen volkseigenen Betrieben geschlossene Wirtschaftsverträge ist das Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 25. 3. 1982 auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich weiter anzuwenden.*)

3. Hat der Ministerrat der DDR durch Beschluß wegen umweltbelastender, gesundheitsschädlicher Produktion bei einem volkseigenen Betrieb die Stillegung von Produktionsanlagen angeordnet und führt dieser Beschluß zur Aufhebung eines Wirtschaftsvertrags, der eine Lieferung an den von der Stillegung betroffenen volkseigenen Betrieb zum Gegenstand hat, so ist dieser volkseigene Betrieb in Ermangelung einer anderweitigen Regelung seinem Vertragspartner regelmäßig zum Aufwendungsersatz nach § DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 Absatz I 1 DDR-VertragsG 1982 verpflichtet.*)

4. § DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 Absatz I 1 DDR-VertragsG 1982 weist jedem Partner eines Wirtschaftsvertrags das Risiko zu, daß die Aufhebung des Vertrags auf Umstände in seinem jeweiligen Bereich zurückzuführen ist, und knüpft hieran die Pflicht zum Aufwendungsersatz. Diese Vorschrift enthält insoweit eine abschließende Risikoregelung, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ausschließt.*)

5. Der Übergang von der sozialistischen Planwirtschaft der DDR zur sozialen Marktwirtschaft im Jahr 1990 begründet jedenfalls dann nicht den Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bezüglich eines zwischen volkseigenen Betrieben in der DDR vor dem 1. 7. 1990 geschlossenen Wirtschaftsvertrags, wenn dieser Übergang keine einschneidende Änderung zu Lasten einer Seite bewirkt, sondern nur dazu führt, daß eine der kraft Umwandlung aus den volkseigenen Betrieben entstandenen Kapitalgesellschaften ihre marktwirtschaftliche Existenz mit Altschulden beginnt, die bereits bei ihrem Vorgängerbetrieb unter der Geltung des planwirtschaftlichen Systems entstanden sind.*)

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IBRRS 2011, 4200
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verjährigungsunterbrechung bei Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 29.04.1993 - III ZR 115/91

Zur Unterbrechung der Verjährung, wenn der Gläubiger eines titulierten Anspruchs die Zwangsvollstreckung ankündigt und den Titel zustellen läßt, es zu einer Vollstreckungshandlung i. S. des § BGB § 209 BGB § 209 Absatz II Nr. 5 BGB jedoch nicht kommt, weil der Schuldner Vollstreckungsabwehrklage erhebt und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erwirkt.*)

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