Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3578 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 4699
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - I ZR 36/11
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Art. 10 Abs. 1 und 2, Art. 28 Abs. 5, Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (ABl. Nr. L 404 vom 30. Dezember 2006, S. 9) in der zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 116/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 (ABl. Nr. L 37 vom 10. Februar 2010, S. 16) geänderten Fassung folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Mussten die Hinweispflichten nach Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bereits im Jahre 2010 befolgt werden?*)
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IBRRS 2012, 4692
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.11.2012 - VI ZR 174/11
a) Ob ein Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis besteht, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen.*)
b) Zu den Voraussetzungen eines solchen Verhältnisses zwischen konzernangehörigen Gesellschaften.*)
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IBRRS 2012, 4681
Allgemeines Zivilrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2012 - 5 U 582/12
Öffentliche Parkplätze müssen nicht insgesamt schnee- und eisfrei gehalten werden. Glättestellen sind hinzunehmen, falls sie den Weg nicht vollständig versperren und gemieden werden können. Eine geradlinige Verbindung zu den jeweiligen Zielorten muss dabei nicht gewährleistet sein. Es kann sogar hinnehmbar sein, wenige Schritte auf nicht geräumtem und nicht gestreutem Terrain zurückzulegen, ehe verkehrssichere Flächen erreicht werden.*)
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IBRRS 2012, 4661
Allgemeines Zivilrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.09.2012 - 2 U 1050/11
1. Kann der Schuldner nach Treu und Glauben dem Gläubiger eine andere Lieferung von Ware (hier: Streusalz) mittlerer Art und Güte anbieten und eine Rekonzentration der ursprünglich konkretisierten Ware herbeiführen, ist keine Unmöglichkeit eingetreten. Rücktrittsgrund für den Gläubiger besteht somit nicht.
2. Ein Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, unterliegt der Vertrag gemäß Art. 4 EVÜ dem Recht des Staates, mit dem er die engsten Verbindungen aufweist. Dies ist der Staat, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt- oder bei einer juristischen Person - ihre Hauptverwaltung hat.
3. Eine Person mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats kann in einem anderen Mitgliedstaat vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem eine vertragliche Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre.
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IBRRS 2012, 4657
Allgemeines Zivilrecht
LG Koblenz, Urteil vom 09.05.2012 - 12 S 267/11
Der Schädiger muss auch die Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens ersetzen, soweit dieses aus Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist.
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IBRRS 2012, 4648
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 52/10
Basiert die Kostenprüfung, die der nach § 6 Abs. 2 ARegV maßgeblichen letzten Genehmigung der Netzentgelte zugrunde liegt, auf der Datengrundlage des Geschäftsjahres 2005, so ist das Ergebnis bei einem Netzbetreiber, der nicht am vereinfachten Verfahren im Sinne von § 24 ARegV teilnimmt, nicht in entsprechender Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 4 ARegV um einen Inflationsfaktor anzupassen.*)
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IBRRS 2012, 4647
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 08.11.2012 - III ZR 293/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4635
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen - namentlich benannten - Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird.*)
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IBRRS 2012, 4612
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 08.11.2012 - III ZR 151/12
1. Die den Veterinärbehörden im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von BSE-Tests an Rindern in einem Schlachthof obliegenden Amtspflichten entfalten grundsätzlich keine drittgerichtete Schutzwirkung zugunsten der Unternehmen, die vom Schlachthof - oder auch von einem "Zwischenlieferanten" - Schlachtprodukte erwerben und diese weiter veräußern oder verarbeiten.*)
2. Unterrichtet die Veterinärbehörde einen Abnehmer, bei dem sich die vorläufig sichergestellte Ware befindet, im Zusammenhang mit der Freigabe der Ware darüber, dass die (vermeintlich vollständig) durchgeführten BSE-Tests negativ verlaufen seien, so schafft sie dadurch einen unmittelbaren Vertrauenstatbestand für die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungen und haftet dem Adressaten der Mitteilung auf Ersatz seines Vertrauensschaden.*)
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IBRRS 2012, 4611
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.11.2012 - VIII ZR 108/12
1. Ist bei einem internationalen Warenkauf als Lieferklausel der Incoterm DDP (geliefert verzollt) benannter Bestimmungsort vereinbart worden, ist für die Bedeutung der Klausel in der Regel auf die Anwendungshinweise der Internationalen Handelskammer (ICC) zurückzugreifen. Danach hat der Verkäufer die geschuldete Lieferleistung am benannten Bestimmungsort als Bringschuld zu erfüllen.*)
2. Für eine an diesen Bestimmungsort anknüpfende gerichtliche Zuständigkeit des Erfüllungsorts gemäß § 29 ZPO ist es unerheblich, ob sich die Vertragsparteien dieser Wirkungen bei Vereinbarung der Lieferklausel bewusst waren.*)
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IBRRS 2012, 4602
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.10.2012 - XII ZR 40/11
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501).*)
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IBRRS 2012, 4569
Versicherungen
BGH, Urteil vom 14.11.2012 - IV ZR 198/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4568
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.11.2012 - III ZR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4542
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.11.2012 - VIII ZR 22/12
Die in einem Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung enthaltene Formularklausel, wonach der Leasingnehmer "zum Ersatz des entsprechenden Schadens" verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug bei Vertragsende nicht "in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher" zurückgegeben wird, ist als Regelung über einen - der regelmäßigen Verjährung unterliegenden - leasingtypischen Minderwertausgleich mit Amortisationsfunktion und nicht über einen - der kurzen Verjährung unterworfenen - Schadensersatzanspruch aufzufassen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 1. März 2000 - VIII ZR 177/99, NJW-RR 2000, 1303 unter [II] 2 c; vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 260/10, NJW-RR 2011, 1625 Rn. 15).*)
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IBRRS 2012, 4532
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 234/10
In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn auch die das Foto begleitende Wortberichterstattung ganz überwiegend werblichen Charakter hat und sich die mit der Berichterstattung insgesamt verbundene sachliche Information der Öffentlichkeit darauf beschränkt, dass die abgebildete Person in ihrer Freizeit ein Exemplar dieser Zeitung liest.*)
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IBRRS 2012, 4531
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - EnVZ 21/12
Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Festlegung zu Datenauskünften zwecks der Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 1 ARegV ist keine Hauptsache im Sinne des § 86 Abs. 1 EnWG.*)
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IBRRS 2012, 4503
Allgemeines Zivilrecht
OLG München, Urteil vom 15.05.2012 - 9 U 5472/10 Bau
Die rechtliche Beurteilung, wer Vertragspartner einer Vereinbarung geworden ist, ist nicht allein aus dem Inhalt der Vereinbarung zu treffen, sondern unter Berücksichtigung der gesamten Umstände.
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IBRRS 2012, 4930
Allgemeines Zivilrecht
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12
Für die Darlegung des Zugangs einer E-Mail reicht es nicht aus, dass die Mail abgesandt worden ist.*)
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IBRRS 2012, 4427
Immobilien
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2012 - 15 W 1623/12
Die Eltern bedürfen zur Veräußerung eines Grundstücks, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht, der auch ihre minderjährigen Kinder angehören, auch nach der Änderung der Rechtsprechung zur Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1643 Abs. 1, § 1821 Nrn. 1 und 4 BGB, wenn es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, zu deren Geschäftsgegenstand die Veräußerung von Grundstücken nicht gehört.*)
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IBRRS 2012, 4396
Baustoffe und Produkthaftung
BGH, Urteil vom 17.10.2012 - VIII ZR 226/11
a) § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" neben dem Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache auch den Einbau der als Ersatz gelieferten Sache erfasst (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 Rechtssachen C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269; Senatsurteil vom 21. Dezember 2011 VIII ZR 70/08, NJW 2012, 1073).*)
b) Diese richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist auf den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) beschränkt und erstreckt sich nicht auf Kaufverträge zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern.*)
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IBRRS 2012, 4380
Allgemeines Zivilrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2012 - 22 U 50/12
1. Ob ein Vertrag als Dienst- oder Werkvertrag einzuordnen ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln.
2. Ist nach der Beschreibung der Arbeiten ein bestimmtes Arbeitsergebnis nicht im Sinne eines werkvertraglichen Erfolgs festgeschrieben worden, liegt ein Dienstvertrag vor.
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IBRRS 2012, 4356
Allgemeines Zivilrecht
OLG München, Urteil vom 19.09.2012 - 7 U 736/12
1. Jede Vertragspartei ist grundsätzlich dazu berechtigt, laufende Vertragsverhandlungen jederzeit abzubrechen.
2. Hat eine Absichtserklärung (Letter of Intent) kein unmittelbar beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft zum Inhalt, bedarf die Absichtserklärung zu ihrer Wirksamkeit auch dann nicht der Beurkundung, wenn der Vertrag, den die Parteien abschließen wollen, beurkundungspflichtig ist.
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IBRRS 2012, 4328
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11
Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein.*)
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IBRRS 2012, 4326
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.08.2012 - X ZR 128/11
1. Wird der Reisende mit seinem Reisegepäck bereits am Abflugort des Zubringerfluges auch für den Anschlussflug abgefertigt, setzt eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung auf dem Anschlussflug weder eine erneute Abfertigung am Umsteigeflughafen noch eine Ankunft 45 Minuten vor dem Abflug des Anschlussfluges voraus.*)
2. Die Teilnahme an einem Anschlussflug kann grundsätzlich nicht deshalb verweigert werden, weil das Reisegepäck vom Zubringerflug nicht in das Flugzeug des Anschlussfluges verladen werden konnte.*)
3. Die Nichterfüllung der Pflicht gemäß Art. 9 FluggastrechteVO zur Bereitstellung einer Hotelunterbringung sowie von Mahlzeiten und Getränken für die Zeit bis zur Teilnahme an einem Ersatzflug führt mit dem Verfehlen der Leistungszeit ohne Weiteres zu einer dauerhaften Unmöglichkeit im Sinne eines absoluten Fixgeschäftes.*)
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IBRRS 2012, 4321
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - XI ZR 344/11
1. Wendet sich der Emittent von Wertpapieren ausdrücklich auch an das unkundige und börsenunerfahrene Publikum, so bestimmt sich der Empfängerhorizont für Prospekterklärungen nach den Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen (Klein-)Anlegers, der sich allein anhand der Prospektangaben über die Kapitalanlage informiert und über keinerlei Spezialkenntnisse verfügt.*)
2. In diesem Fall gehört zu den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen, die für die Beurteilung der angebotenen Wertpapiere notwendig und daher richtig und vollständig in einem Wertpapier-Verkaufsprospekt darzustellen sind, auch die Möglichkeit der Erteilung nachteiliger Weisungen durch eine beherrschende Konzernmuttergesellschaft an eine beherrschte Konzerntochtergesellschaft und die damit verbundene - erhöhte - Gefahr für die Rückzahlung der an die Konzerntochtergesellschaft gezahlten Anlegergelder.*)
3. Als Verantwortliche, von denen der Erlass des Prospekts ausgeht (Prospektveranlasser), werden die Personen erfasst, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Emission der Wertpapiere haben und darauf hinwirken, dass ein unrichtiger oder unvollständiger Prospekt veröffentlicht wird. Durch diese Regelung soll eine Lücke bei den Haftungsverpflichteten geschlossen werden; insbesondere sollen auch Konzernmuttergesellschaften in die Haftung einbezogen werden, wenn eine Konzerntochtergesellschaft Wertpapiere emittiert.*)
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IBRRS 2012, 4320
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.10.2012 - VI ZR 311/11
Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.*)
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IBRRS 2012, 4303
Allgemeines Zivilrecht
OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2012 - 19 U 19/09
Unerhebliche Pflichtverletzung trotz Abweichung der Kaufsache von der vereinbarten Beschaffenheit, wenn der Kunde des Käufers die Kaufsache in Kenntnis der Abweichung ohne Nachteile für den Käufer abnimmt.*)
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IBRRS 2012, 4283
Bauvertrag
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2012 - 10 U 192/12
Soweit es um die Sicherheit der beauftragten Arbeiten geht, ist allein der fachkundige Auftragnehmer verantwortlich und nicht etwa der Auftraggeber.*)
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IBRRS 2012, 4281
Immobilien
BGH, Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 2/12
1. Wenn der Abriss eines Nachbarhauses die Bestands- und Funktionsfähigkeit einer gemeinsamen Giebelmauer derart beeinträchtigt, dass der andere Nacbar gezwungen wird, sich durch bauliche Maßnahmen erst wieder die Nutzungsmöglichkeit zu verschaffen, die ihm die Mauer bisher bot, verstößt das gegen die Vorschrift des § 922 S. 3 BGB.
2. Die Vorschrift des § 922 S. 3 BGB beschränkt nicht das Recht des Grundstückseigentümers, sein Haus abzureißen; er muss jedoch diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Interesse des Nachbarn an der Nutzung einer gemeinsamen Giebelmauer geboten sind.
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IBRRS 2012, 4277
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.10.2012 - VII ZR 146/11
1. Die Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004 erfordern für einen Providerwechsel einen diesbezüglichen vom Domaininhaber autorisierten Auftrag. Nach den Erläuterungen der DENIC zum Providerwechsel (Stand: 29. Oktober 2003) kommt dem Schweigen des bisher die Domain verwaltenden DENIC-Mitglieds auf Anfragen der Beklagten, zu einem Providerwechselauftrag Stellung zu nehmen, nicht der Erklärungswert zu, dass das bisher die Domain verwaltende DENIC-Mitglied im Namen des Domaininhabers dem Providerwechsel zustimmt und damit den neuen Provider im Wege der Erteilung einer Außenvollmacht bevollmächtigt.*)
2. Schließt die Domain-Registrierungsstelle DENIC eG sukzessive mehrere Domainverträge bezüglich derselben Domain ab, so ist die Frage, welchen Vertrag sie erfüllen muss, grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip zu Gunsten desjenigen zu beantworten, der als erster den Domainvertrag abgeschlossen hat.*)
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IBRRS 2012, 4263
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - II ZR 178/10
Wird bei Abschluss eines Vertrages zugleich geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch wegfällt, der durch diesen Vertrag erst begründet wird, so betrifft diese Regelung nicht die Aufgabe eines zuvor erworbenen Rechts und steht daher einem Verzicht, an dessen Feststellung strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urteil vom 15. Januar 2002 X ZR 91/00, WM 2002, 822, 824; Urteil vom 7. März 2006 VI ZR 54/05, NJW 2006, 1511 Rn. 10), nicht gleich.*)
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IBRRS 2012, 4226
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
KG, Urteil vom 05.11.2012 - 8 U 171/11
Zum (verneinten) Wegfall der Geschäftsgrundlage, wenn sich infolge der sog. Finanzmarktkrise im Jahr 2008 die Bankkonditionen für eine Sicherheitenstellung verschärft haben und insoweit eine Leistungserschwerung für den Schuldner der Sicherheit eingetreten ist.*)
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IBRRS 2012, 4154
Bauvertrag
OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.10.2012 - 7 U 252/11
1. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit eines Nachbesserungsverlangens ist gerechtfertigt, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht.
2. Hat der Auftraggeber objektiv ein berechtigtes Leistungsinteresse an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages, kann die Nachbesserung regelmäßig nicht wegen hoher Kosten verweigert werden.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber hat bereits deshalb ein objektives Interesse an der Einhaltung der Vertragsbedingungen, weil eine wesentliche Abweichung vom Vertrag vergaberechtlich als Neuvergabe zu werten ist.
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IBRRS 2012, 4147
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 285/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4126
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 196/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4092
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2012 - 24 U 240/11
1. Bei einem Streit zwischen zwei Forderungsprätendenten über die Auszahlung von hinterlegten Geldbeträgen steht dem wirklichen Rechtsinhaber gegen den anderen Prätendenten ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung zu, denn letzterer hat durch das vom Schuldner gewählte Vorgehen auf Kosten des wahren Gläubigers rechtsgrundlos die Stellung eines Hinterlegungsbeteiligten erlangt.*)
2. Ein Verteidiger, der in Erfüllung einer mit dem Mandanten getroffenen Vereinbarung zum Zweck der sofortigen Hinterlegung einer Kaution beim Gericht Gelder von dritter Seite für seinen Mandanten entgegennimmt, begründet dadurch regelmäßig keine zusätzlichen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Geldgeber, sondern handelt vielmehr in der Regel allein als Vertreter seines Mandanten.*)
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IBRRS 2012, 4062
Allgemeines Zivilrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 19.07.2012 - 2 U 24/10
1. Sieht ein Kaufvertrag zur Ermittlung der Höhe des Schadens wegen Nichtabnahme einer Ware (hier: Biodiesel) die Preisfeststellung durch einen Dritten, zum Beispiel einen Broker, vor, so ist dessen Ergebnis nur bei offenbarer Unrichtigkeit ausnahmsweise nicht verbindlich. Dies ist bei einer relativen Abweichung von 4,28 % vom gerichtlich ermittelten Marktwert nicht der Fall.*)
2. Zur Feststellung des Verkehrswertes von Biodiesel mit einer garantierten Filtrierbarkeit nur bis 0° C am Handelsplatz Hamburg am 30.09.2008.*)
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IBRRS 2012, 4054
Allgemeines Zivilrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2012 - 1 U 475/11
1. Anomale Geruchsbelästigungen können einen Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs darstellen.*)
2. Bei einem "jungen" Gebrauchtwagen des gehobenen Preissegments, der noch kein Jahr zugelassen ist und eine Laufzeitleistung von unter 1.000 km aufweist, kann ein durchschnittlicher Käufer erwarten, dass in diesem keine anomalen - gummiähnlichen - Gerüche wahrnehmbar sind.*)
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IBRRS 2012, 4052
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2012 - 14 W 167/12
1. Benötigt der Erbe Kontoauszüge, um daraus entspringende Ansprüche des Nachlasses erkennen und beziffern zu können, handelt es sich bei der an die Bank gezahlten Vergütung für die Unterlagen um notwendigen und damit vom unterlegenen Prozessgegner zu erstattenden Aufwand.*)
2. Die keine besondere Sachkunde erfordernde Auswertung der Auszüge ist allgemeiner Prozessaufwand, der auch dann nicht erstattungsfähig ist, wenn der Erbe ihn auf Dritte delegiert (hier: Erbe beauftragt einen Steuerberater mit der Auswertung der Bankunterlagen).*)
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IBRRS 2012, 4051
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 30.08.2012 - 13 U 135/11
1. Der Verbraucher trägt sowohl die Beweislast dafür, dass die fragliche AGB - Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden ist, als auch dass es sich um eine von seinem Vertragspartner vorformulierte Klausel handelt, sowie auch, dass er auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.
2. Bei der Beurteilung, ob es sich um ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Immobilienkaufvertrages handelt, steht bei der Ermittlung des tatsächlichen Wertes von Wohnungseigentum die Vergleichswertmethode im Vordergrund, wenn sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt.
3. Für die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts ist neben dem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auch die verwerfliche Gesinnung des Handelnden(hier der Verkäufer) erforderlich.
IBRRS 2012, 4027
Allgemeines Zivilrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2012 - 1 U 14/11
1. Auch wenn die ursprüngliche Absicht bestand und es für eine Eigentümergemeinschaft wirtschaftlich geboten war, in einen Wärmelieferungsvertrag einzutreten, reicht dies nicht aus, einen Vertragseintritt anzunehmen. Bestehen keine Anhaltspunkte dafür im Vertrag und lassen sich aus den Vertragsverhandlungen ebensowenig welche ziehen, so ist nicht von einem Eintritt auszugehen.
2. Liegt ein Formularvertrag vor, der den Regelungen der AVBFernwärmeV unterliegt, und bestimmt der Verwender hinsichtlich der Laufzeit, wie die noch offene Lücke in den Vertragsbedingungen gefüllt wird, so liegt eine vorformulierte Vertragsbedingung vor. Fehlt dann ein Angebot zu den allgemeinen Bedingungen der Verordnung, ist eine Laufzeitvereinbarung unwirksam. Mithin kann der Vertrag durch ordentliche Kündigung beendet werden.
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IBRRS 2012, 4006
Allgemeines Zivilrecht
OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2012 - 19 U 186/11
1. Zur Frage der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen, die nach wiederholten und längeren Unterbrechungen mehrmals wieder aufgenommen werden.*)
2. Keine Verklammerung zu einem auch die Zwischenräume zwischen unterbrochenen Verhandlungen umfassenden Hemmungstatbestand durch wiederholt gezeigte Gesprächsbereitschaft.*)
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IBRRS 2012, 3998
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 3997
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 249/11
Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Gaslieferungsvertag mit Sonderkunden.*)
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IBRRS 2012, 3988
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 296/11
Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw. seines Haftpflichtversicherers dem Grunde nach unstreitig, ist der Einzug der Forderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt (Bestätigung des Senatsurteils vom 31. Januar 2012 - VI ZR 143/11, VersR 2012, 458).*)
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IBRRS 2012, 3987
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.05.2012 - I ZR 109/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 3986
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - I ZR 87/11
1. Der im Transportrecht für Verlustfälle entwickelte Grundsatz, dass den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast trifft, wenn der Vortrag des Gegners ein vom Frachtführer zu vertretendes schadensursächliches qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte dafür aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben, gilt auch für Fälle, in denen das Frachtstück zwar abgeliefert, seine Verpackung aber während des Transports geöffnet, sein Inhalt ganz oder teilweise herausgenommen und die Verpackung wieder verschlossen worden ist.*)
2. Der Hinweis an den Frachtführer auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportguts braucht nicht grundsätzlich bis zum Abschluss des Frachtvertrags zu erfolgen. Er muss nur so rechtzeitig erteilt werden, dass der Frachtführer noch im normalen Geschäftsablauf eine Entscheidung darüber treffen kann, ob er angesichts des Werts des Transportguts den Frachtvertrag überhaupt ausführen will, und dass er falls er sich für die Ausführung entscheidet die notwendigen besonderen Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann.*)
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IBRRS 2012, 3979
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 100/11
1. Um den Anforderungen an den gewöhnlichen Gebrauch im Sinne von Art. 35 Abs. 2 Buchst. a CISG gerecht zu werden, muss sich eine gelieferte Ware für diejenigen Verwendungsmöglichkeiten eignen, die nach ihrer stofflichen und technischen Auslegung und der hieran anknüpfenden Verkehrserwartung nahe liegen. Bleiben die tatsächlich vorhandenen Verwendungsmöglichkeiten dahinter zurück, fehlt der Ware die Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch, sofern der Verkäufer die bestehende Einschränkung nicht deutlich macht.*)
2. Die im UN-Kaufrechtsübereinkommen nicht ausdrücklich geregelte Frage, wie Fallgestaltungen zu behandeln sind, in denen die Vertragsparteien zum entstandenen Schaden unabhängig voneinander durch jeweils eigenständige Pflichtverletzungen beigetragen haben, ist gemäß Art. 7 Abs. 2 CISG durch Rückgriff auf die den Art. 77 und 80 CISG zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätze dahin zu entscheiden, dass bei teilbaren Rechtsbehelfen wie dem Schadensersatz die jeweiligen Verursachungsbeiträge*)
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IBRRS 2012, 3976
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.09.2012 - I ZR 116/11
1. Für die Zuweisung einer Druckschrift zum Universaldienst im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 PUDLV kommt es lediglich auf den formalen Zweck der Publikation an, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit oder Fachfragen zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn die in Rede stehende Publikation einseitig politisch ausgerichtet ist und durch eine entsprechende Berichterstattung den Zielen einer bestimmten politischen Richtung dient.*)
2. Ein periodisches Erscheinen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 PUDLV liegt vor, wenn die Druckschrift nach ihrer Aufmachung nicht nur zur gelegentlichen Informationskundgabe bestimmt, sondern auf das für eine Zeitung oder Zeitschrift übliche periodische Erscheinen angelegt ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie trotz dieser Aufmachung gleichwohl nur gelegentlich publiziert werden soll.*)
3. Die fehlende Adressierung der Druckschrift steht der Zugehörigkeit zum Universaldienst im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 PUDLV, § 4 Nr. 1 Buchst. c PostG nicht entgegen.*)
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IBRRS 2012, 3956
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 240/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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