Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1749 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 1117
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 13.02.2012 - V ZB 46/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 1112
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 03.11.2011 - V ZB 169/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 1107
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 191/10
1. Für die Namen von Wählervereinigungen gilt das strenge Prioritätsprinzip gemäß § 4 Abs. 1 PartG nicht. Für ihre originäre Unterscheidungskraft ist es daher erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist.*)
2. Der Verkehr geht davon aus, dass bei Wählervereinigungen nachgestellte geographische Angaben bei im Übrigen gleicher Bezeichnung ebenso wie bei Parteien auf bestehende organisatorische Verbindungen hinweisen.*)
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IBRRS 2012, 1096
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - V ZB 41/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 1026
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 08.02.2012 - V ZB 260/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0958
Prozessuales
AG Duisburg, Beschluss vom 19.11.2011 - 105 K 75/10
1. Die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden gegenüber den Gerichten folgt unmittelbar aus Art. 35 Abs. 1 GG. Sofern keine Sonderregelungen bestehen, wird sie durch die gesetzlichen Vorschriften über die Amtshilfe der Behörden untereinander als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken konkretisiert.*)
2. Die untere Bodenschutzbehörde ist verpflichtet, im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren dem Vollstreckungsgericht oder dem von ihm beauftragten Sachverständigen im Wege der Amtshilfe Auskunft über die ihr vorliegenden Informationen über gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen der natürlichen Bodenbeschaffenheit des Versteigerungsobjekts (Altlasten) zu erteilen. Sie darf die Auskunft nicht von der Zustimmung betroffener Personen abhängig machen.*)
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IBRRS 2012, 0956
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10
1. Eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG) im Versteigerungsverfahren liegt vor, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis unterblieben ist und das Unterbleiben des Hinweises bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sachlich nicht mehr verständlich ist. Dabei kann der Umstand eine Rolle spielen, dass das Gericht beabsichtigt, einer nur wenig verbreiteten Meinung zu folgen.
2. Legt ein Gericht entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 74 a Abs. 1 Satz 1 ZVG diese Vorschrift dahingehend aus, dass nur ein "Beteiligter" i. S. des § 9 ZVG wirksam einen Antrag auf Zuschlagsversagung stellen kann, liegt es mehr als nahe, bei demjenigen "Berechtigten", der im Versteigerungstermin anwesend oder vertreten ist und einen (Zuschlagsversagungs-)Antrag stellt, in dessen Antrag konkludent die Anmeldung des Rechts zu erblicken. Jedenfalls ist es bei einer solchen Konstellation verfassungsrechtlich geboten, dass das Gericht den Rechtsinhaber, der ansonsten mit seinem Recht völlig auszufallen droht, nach § 139 ZPO rechtzeitig darauf hinweist, die Forderung zur Berücksichtigung in dem Zwangsversteigerungsverfahren ausdrücklich anzumelden.
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IBRRS 2012, 0950
Prozessuales
Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.11.2011 - 6 A 10282/11
1. Die Auffassung des Gerichts, die Übersendung einer Kopie aus den Verwaltungsakten dürfe von einer vorherigen Kostenübernahmeerklärung abhängig gemacht werden, steht mit der Rechtslage in Einklang. Daher ist ein darauf gestützter Befangenheitsantrag rechtsmissbräuchlich und kann durch die abgelehnten Richter verworfen werden.*)
2. Die Übertragungsentscheidung des nach § 66 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz GKG originär zuständigen Einzelrichters auf den vollbesetzten Senat in Sachen von grundsätzlicher Bedeutung kann konkludent dadurch erfolgen, dass der Senat in der Besetzung mit 3 Richtern entscheidet (Klarstellung zu BverfG vom 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08).*)
3. Dass die Gebühr für eine Gehörsrüge (5400 KV zum GKG) im Bereich der Bagatellstreitwerte bis 900 Euro die Gerichtsgebühr für das Ausgangsverfahren (hier: auf Zulassung der Berufung nach § 124 VwGO) übersteigt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (gegen Lappe in NJW 2005, 263).*)
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IBRRS 2012, 0922
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - V ZB 234/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0906
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 190/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0866
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - V ZB 287/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0828
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - V ZB 117/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0806
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - V ZB 221/11
Die Anordnung der sogenannten "kleinen Sicherungshaft" gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen muss; sie setzt voraus, dass der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht auf den Einzelfall bezogene Tatsachen feststellt, aus denen sich zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird.*)
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IBRRS 2012, 0799
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - V ZB 70/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0798
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - V ZB 127/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0725
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 20.01.2012 - V ZB 316/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0712
Öffentliches Recht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2012 - OVG 11 S 74.11
Ein Nachbar hat grundsätzlich keinen Anspruch auf (ordnungs-)behördliches Einschreiten, wenn der Grundstückseigentümer Bauarbeiten durchführt und hierdurch die in das Baugrundstück eindringenden Wurzeln eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baums beschädigt werden.
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IBRRS 2012, 0696
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - V ZB 96/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0650
Immobilien
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 S 20.11
1. Bei der Ausspielung (Verlosung) eines Hausgrundstücks im Internet handelt es sich um nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV.*)
2. Für das Tatbestandsmerkmal von § 4 Abs. 4 GlüStV "im Internet" ist nicht eine bestimmte "Internet-Technik", sondern eine am Normzweck orientierte, auf den Vertriebsweg "Internet" abstellende Auslegung maßgeblich.*)
3. Eine Ausspielung, die über das Internet angeboten wird und maßgeblich darüber vertrieben wird, verliert den Charakter einer Veranstaltung "im Internet" nicht dadurch, dass die weiteren Schritte per E-Mail oder Briefpost erfolgen.*)
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IBRRS 2012, 0636
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
BVerwG, Beschluss vom 06.10.2011 - 4 BN 19.11
1. Den Anforderungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird genügt, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und, wenn keine Personenidentität besteht, vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt, mit der der Bürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots ermächtigt wird.
2. Zur Frage, ob, inwieweit und unter welchen Umständen eine nachträgliche Änderung bzw. Neufassung des Durchführungsvertrages ohne Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zulässig sind.
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IBRRS 2012, 0522
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.12.2011 - IV ZR 267/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0521
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.12.2011 - V ZB 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0520
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - V ZB 302/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0444
Öffentliches Baurecht
OVG Sachsen, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 A 265/09
1. Die Behauptung, ein Grundstück liege nicht im Außen- sondern im Innenbereich, stellt die Wertung der festgestellten Tatsachen - nicht aber die tatsächlichen Feststellungen - in Frage.
2. Für die Begründung von ernstlichen Zweifeln reicht es nicht aus, dass der Senat die vom Verwaltungsgericht nach zutreffenden Maßstäben gewürdigte Sachlage nach einer eigenen Beweisaufnahme möglicherweise anders beurteilen könnte als das Verwaltungsgericht. Ansonsten wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wär.
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IBRRS 2012, 0401
Öffentliches Recht
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 5 U 1348/11
1. Deutet das äußere Geschehen auf einen Ladendiebstahl, sind der Geschäftsinhaber und seine Angestellten befugt, gegenüber dem Verdächtigen einen entsprechenden Vorwurf zu erheben und bis zur endgültigen Klärung zu wiederholen.*)
2. Ist ein vorsätzliches Zueignungsdelikt letztlich nicht nachzuweisen, steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede zu.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Widerrufs- und Unterlassungsanspruchs in einem derartigen Fall.*)
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IBRRS 2012, 0381
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2011 - 5 S 2436/10
1. Verliert ein landwirtschaftliches Grundstück durch den geplanten ersatzlosen Rückbau eines Privatwegbahnübergangs seine rechtlich gesicherte Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz, so stellt dieser Gesichtspunkt im Rahmen der fachplanerischen Abwägung nach § 18 S. 2 AEG zugunsten des betroffenen Grundstückseigentümers einen regelmäßig nicht zu überwindenden privaten Belang dar.*)
2. Zur Begründung eines Privatwegbahnübergangsrechts im Wege der Grundstücksleihe (§ 598 ff. BGB).*)
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IBRRS 2012, 0278
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 04.01.2012 - V ZB 284/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0220
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - V ZB 311/10
Die für einen zulässigen Haftantrag notwendigen Angaben zur Durchführbarkeit der Abschiebung müssen sich auf das Land beziehen, in das der Betroffene abgeschoben werden soll, und müssen erkennen lassen, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in dieses Land üblicherweise möglich sind.*)
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IBRRS 2012, 0215
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 162/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0164
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 01.06.2011 - 1 U 1299/10
Zur mittelbaren Störerhaftung des unmittelbar benachbarten Grundstückseigentümers bei konzentrierter Ableitung des von einem oberliegenden Grundstück herabfließenden Oberflächenwassers.*)
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IBRRS 2012, 0150
Öffentliches Recht
OLG Koblenz, Urteil vom 28.12.2011 - 1 U 280/11
1. Ein Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter Wege- und Gewässerplanung im Flurbereinigungsverfahren - hier: Wiederherstellung und Nutzungsausfall eines zugeteilten Weinbergs - kann nicht im Wege der Amtshaftungsklage durchgesetzt werden. Der beteiligte Grundstückseigentümer bleibt auf die Rechtsbehelfe nach dem Flurbereinigungsgesetz verwiesen.*)
2. Es kann nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass ein mit der Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen beauftragter Verband der Teilnehmergemeinschaften auch die - grundsätzlich der örtlichen Teilnehmergemeinschaft obliegende - Unterhaltungspflicht übernommen hat oder ihm auch nur Überwachungspflichten verblieben sind.*)
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IBRRS 2012, 0119
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 01.12.2011 - V ZB 73/11
In dem Verfahren der Abschiebungshaft darf das Gericht dem Betroffenen nicht von sich aus nahe legen, auf Rechtsmittel gegen die Haftanordnung zu verzichten. Will ein anwaltlich nicht vertretener Betroffener von sich aus einen Rechtsmittelverzicht abgeben, muss es eine von der Rechtsmittelbelehrung unabhängige Belehrung über die Folgen des Verzichts erteilen und diese für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar dokumentieren.*)
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IBRRS 2012, 0115
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 236/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0110
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 212/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0097
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - III ZR 72/11
Zur Auslegung eines eine Vorauszahlung für die Beseitigung einer Bodenkontamination ankündigenden Schreibens der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes als Entschließung im Sinne des Art. 11 NTS-AG.*)
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IBRRS 2012, 0065
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin.*)
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IBRRS 2012, 0060
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 01.12.2011 - V ZB 179/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0055
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - V ZB 317/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0003
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 20.10.2011 - III ZR 252/10
Auch nach Einführung der Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist für den Beginn der Verjährungsfrist bei deliktsrechtlichen Ansprüchen, die von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit arbeitsteiliger Organisation (hier einem Sozialversicherungsträger) geltend gemacht werden, hinsichtlich der Beurteilung einer grob fahrlässigen Unkenntnis ebenso wie der positiven Kenntnis auf die Beschäftigten der Regressabteilung, nicht derjenigen der Leistungsabteilung abzustellen.*)
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 5315
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - EnVR 13/10
1. Bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 34 Abs. 3 ARegV ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Stromnetzentgeltverordnung zu berücksichtigen.*)
2. Die Vorschrift des § 25 ARegV findet im vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV keine Anwendung.*)
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IBRRS 2011, 5277
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10
1. Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.*)
2. Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann.*)
3. Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags besteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangender Nachweise von einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist.*)
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IBRRS 2011, 5238
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 13.10.2011 - III ZR 231/10
Wird bei der Festsetzung der Beihilfe die Überschreitung des Schwellenwertes (2,3facher Gebührensatz) in einer Zahnarztrechnung rechtswidrig und schuldhaft nicht anerkannt, und lässt sich daraufhin der den Antrag stellende Beamte wegen der bei ihm durch diese Entscheidung hervorgerufenen begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Rechnungsstellung auf einen Zivilrechtsstreit mit dem behandelnden Arzt ein, so sind ihm die im Falle des Unterliegens entstehenden Kosten zu ersetzen.*)
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IBRRS 2011, 5216
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.11.2011 - V ZB 94/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5171
Öffentliches Recht
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2011 - 2 U 53/10
1. Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ist öffentlich-rechtlicher Natur.
2. Wird ein Betroffener durch eine Verletzung der Unterhaltungspflicht in seinem Eigentum geschädigt, kann ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch nach allgemeinem Deliktsrecht (nicht aus Amtspflichtverletzung) gegeben sein. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass für den Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung der Gewässerunterhaltungspflicht gehaftet wird.
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IBRRS 2011, 5142
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
OVG Thüringen, Urteil vom 06.07.2011 - 1 KO 1461/10
Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Schreinerei-Nebenbetriebes im unbeplanten Innenbereich.*)
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IBRRS 2011, 5141
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
OVG Thüringen, Beschluss vom 17.08.2011 - 3 EN 1514/10
1. Die "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt" vom 9. Dezember 2010 ist bei einer summarischen Prüfung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilen.*)
2. Das Interesse am Vollzug der Satzung überwiegt - bei als offen zugrunde gelegten Erfolgsaussichten eines Normenkontrollverfahrens (§ 47 VwGO) - das Interesse an der vorläufigen Aussetzung ihres Vollzugs.*)
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IBRRS 2011, 5136
Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.08.2011 - 8 LA 104/11
1. Als Adressat eines Verwaltungsaktes ist der Zwangsverwalter als Partei kraft Amtes auch dann hinreichend erkennbar bezeichnet, wenn sich dies bei verständiger Würdigung (nur) aus der Begründung des Verwaltungsaktes ergibt.*)
2. § 25 Abs. 4 Satz 4 SchfG ist eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass eines Leistungsbescheides über Schornsteinfegergebühren an den Zwangsverwalter eines Grundstücks.*)
3. Turnusmäßig durchzuführende Schornsteinfegerarbeiten nach § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SchfG und zu erfüllende Kehr- oder Überprüfungspflichten nach der Nds. KÜVO sind wiederkehrende Leistungen im Sinne der §§ 155 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)
4. Die Emissionsmessung bei Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe nach § 15 Abs. 1 1. BImschV und die nach einer Beanstandung erfolgte Wiederholungsmessung an derselben Feuerungsanlage nach § 15 Abs. 5 i.V.m. § 14 Abs. 5 1. BImschV sind eine einheitliche (wiederkehrende) Leistung im Sinne der §§ 155 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)
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IBRRS 2011, 5126
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 21.07.2011 - 4 BN 10/11
Der Begriff "Parkanlage" ist nicht auf die "öffentliche" Parkanlage beschränkt. Auch eine privat angelegte gärtnerische Fläche kann als "private" Grünfläche mit der Bezeichnung "Parkanlage" festgesetzt werden, sofern hierfür ein städtebaulicher Grund vorliegt.
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IBRRS 2011, 5095
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - V ZB 314/10
Ein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG kann nach dem Tod des von einer vollzogenen Abschiebungs- oder Zurückschiebungshaft Betroffenen innerhalb der Rechtsmittelfristen von einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson i.S.d. § 429 Abs. 2 FamFG gestellt oder fortgeführt werden. Auf deren Beteiligung am Verfahren erster Instanz kommt es nicht an.*)
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IBRRS 2011, 5083
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - V ZB 284/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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