Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
8014 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1993
IBRRS 1993, 0712
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.1993 - 8 S 2851/92
1. Bei der gem § 19 Abs 2 DSchG-BW zu treffenden Ermessensentscheidung darf die Denkmalschutzbehörde eine sich bereits abzeichnende zulässige Veränderung des geschützten Bilds der Gesamtanlage nicht unberücksichtigt lassen.*)
2. Der Umstand, dass eine das Erscheinungsbild eines Denkmals beeinträchtigende Gaube im wesentlichen nur von einem Schulhof sowie einigen Gärten aus einsehbar ist, reduziert die Schutzwürdigkeit des Gesamtbilds nicht maßgeblich.
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Online seit 1991
IBRRS 1991, 0805
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 22.02.1991 - 4 CB 6.91
1. Eine bauordnungsrechtliche Bestimmung, nach der eine erteilte Baugenehmigung nach einer bestimmten Frist erlischt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt das Vorhaben nicht verwirklicht wurde, stellt eine Regelung i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar. Daneben scheidet ein Rückgriff auf das allgemeine Rechtsinstitut des Bestandsschutzes aus.*)
2. Die vom Landesgesetzgeber geschaffene Regelung über die zeitliche Begrenzung einer erteilten Baugenehmigung ist das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung privater und öffentlicher Interessen (hier zu: § 88 Abs. 1 LBO-RP vom 15.11.1961 [GVBl, 229]).*)
3. Es bleibt unentschieden, ob aus Gründen des Bestandsschutzes ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Vollendung eines innerhalb einer Baugenehmigungsfrist nicht mehr fertiggestellten Bauwerks bestehen kann, um im gewissen Umfange Abschlußarbeiten zu ermöglichen und damit einem Verfall der vorhandenen und seinerzeit rechtmäßig entstandenen Bausubstanz zu begegnen.*)
4. Zur Frage verspätet niedergelegter Entscheidungsgründe i.S. des § 138 Nr. 6 VwGO.*)
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Online seit 1990
IBRRS 1990, 0849
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.1990 - 8 S 3031/89
Liegt eine gestaffelte Wand vor, sind die Abstandsflächen für die jeweiligen Wandabschnitte gesondert zu berechnen.
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Online seit 1989
IBRRS 1989, 0721
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 17.02.1989 - 4 B 28.89
1. Aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis lässt sich eine Pflicht ableiten, nach Erkennen einer Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen möglichst ungesäumt nachbarliche Einwendungen geltend zu machen, wenn dem Nachbarn nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegengehalten werden soll, weil er ohne ausreichenden Grund mit seinen Einwendungen länger als notwendig zugewartet hat.
2. Für einen Nachbarn, dem eine (Nachbar-)Baugenehmigung nicht bekanntgegeben wurde und der sich durch ein Bauvorhaben beeinträchtigt sieht, läuft die Widerspruchsfrist nach § 70 VwGO i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO so, als sei ihm die Baugenehmigung in dem Zeitpunkt amtlich bekanntgegeben worden, in dem er von ihr sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Er muss also nicht unverzüglich, sondern – zumindest im Regelfall – nur innerhalb eines Jahres nach Kenntnis Widerspruch erheben.
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Ältere Dokumente
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2023 - 7 A 1177/23
(Ohne amtliche Leitsätze)
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IBRRS 2003, 3238
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2003 - 7 K 3838/00
Zu den planungsrechtlichen Vorausssetzungen der Errichtung eines dem Eisenbahnbetrieb dienenden Funkmastes in der Ortslage einer Gemeinde.*)
Behebung planungsrechtlicher Abwägungsdefizite durch ein ergänzendes Verwaltungsverfahren während des Klageverfahrens.*)
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IBRRS 2001, 0192
Öffentliches Baurecht
BGH, Urteil vom 11.10.2001 - III ZR 63/00
Zur Abgrenzung von objektiver Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendem Verschulden des Bauherrn bei einer rechtswidrigen Baugenehmigung.
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IBRRS 2001, 0174
Öffentliches Baurecht
BGH, Urteil vom 14.09.2001 - V ZR 291/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2001, 0165
Öffentliches Baurecht
BGH, Urteil vom 12.07.2001 - III ZR 282/00
Eine Gemeinde ist nicht berechtigt, die Entscheidung über eine Bauvoranfrage über die angemessene Bearbeitungszeit hinauszuzögern, wenn das Bauvorhaben nach der noch gültigen Rechtslage planungsrechtlich zulässig ist, aber ein - noch nicht verkündeter - Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplans mit anders gearteten Zielen vorliegt.
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IBRRS 2001, 0096
Öffentliches Baurecht
BGH, Beschluss vom 26.07.2001 - III ZR 206/00
Legt der Bauherr gegen die auf § 15 BauGB gestützte Zurückstellung seines Baugesuchs Widerspruch ein, so hat die Bauaufsichtsbehörde mit Rücksicht auf dessen aufschiebende Wirkung die Amtspflicht, die Bearbeitung fortzusetzen, solange kein Sofortvollzug angeordnet wird.
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IBRRS 2001, 0080
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 21.06.2001 - III ZR 313/99
Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, bei dem die Gefahr besteht, daß es unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch Geruchsimmissionen ausgesetzt ist (hier: geplante Wohnbebauung, die an einen bestandsgeschützten Rindermastbetrieb heranrückt).
IBRRS 2001, 0070
Öffentliches Baurecht
BGH, Urteil vom 26.04.2001 - III ZR 102/00
Zur Haftung der Gemeinde nach § 2 HPflG, wenn bei Starkregen aus der Regenwasserkanalisation austretendes Wasser oder - möglicherweise auch nur zu einem wesentlichen Teil - von der Kanalisation nicht aufgenommenes Oberflächenwasser ein anliegendes Grundstück überschwemmt.
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IBRRS 2001, 0063
Öffentliches Baurecht
BGH, Urteil vom 03.05.2001 - III ZR 191/00
1. Die Amtspflicht, eine Auskunft richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu geben, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann, besteht gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag die Auskunft erteilt wird.
2. Bei der Erteilung der Auskunft ist auch auf die Interessen der zukünftigen Grundstückserwerber als eines durch die Beziehung zum Plangebiet begrenzten Personenkreises, der die erschlossenen Grundstücke kaufen und mit Wohnhäusern bebauen will, in individualisierter und qualifizierter Weise Rücksicht zu nehmen. Die unmittelbare Beteiligung am Amtsgeschäft ist ebenso wenig Voraussetzung für die Annahme einer drittgerichteten Amtspflicht wie ein Rechtsanspruch des Betroffenen auf die in Frage stehende Amtshandlung.
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IBRRS 2001, 0042
Öffentliches Baurecht
BGH, Urteil vom 01.02.2001 - III ZR 193/99
Die Amtspflichten, die der im Rahmen eines sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach §§ 144, 145 BauGB von der Genehmigungsbehörde intern mit der Wertermittlung beauftragte Gutachterausschuß wahrzunehmen hat, können auch zugunsten des Antragstellers des Genehmigungsverfahrens als eines geschützten "Dritten" bestehen (Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 190/88 = WM 1990, 2013 - "Gewerbeaufsichtsamt").
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BVerwG, Beschluss vom 28.06.1993 - 4 NB 23.93
//Die Forderung des § 1 Abs. 1 BauGB-Maßnahmengesetzes, daß einem
/Wann sich der
BauR 1993, 572
OLG München, Urteil vom 22.06.1993 - 25 U 6426/91
//I. Der Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes (§ 1004 BGB) setzt voraus, daß die Errichtung des Gebäudes gegen spezifisch nachbarschützende Vorschriften verstößt./<\/p>/ /
/II. Das Fehlen oder die Überschreitung der Baugenehmigung (Schwarzbau) reichen als solche nicht aus./<\/p>/ /
/III. Wird eine Grenzgarage höher gebaut als nach der zum Schutz des Nachbarn bestehenden Rechtsvorschrift erlaubt (Art. 7 Abs. 5 Satz 1 BayBO: höchstzulässige Traufhöhe 2,75 m im Mittel), so kann der Nachbar die Abtragung bis auf die gesetzliche Höhe verlangen. Er kann nicht die Einhaltung einer Baugenehmigung fordern, welche eine niedrigere Höhe (als die gesetzliche) darstellt, wenn darin nicht eine Entscheidung der Behörde zugunsten des Nachbarn zu sehen ist./<\/p>/ /
/IV. Eine Duldungspflicht des Nachbarn besteht nicht, wenn
der Bauherr oder sein Architekt vorsätzlich gehandelt
haben./<\/p>/
BauR 1993, 620
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.1992 - 7 A 2702/91
//1. Die Erteilung eines
/2. Auch
/3. Wer sich
BauR 1993, 73




